Im Januar 2016 RadReiseMesse des ADFC Frankfurt/Main am 3. April 2016
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- Frauke Hermann
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1 Im Januar 2016 RadReiseMesse des ADFC Frankfurt/Main am 3. April 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, am Sonntag, den 3. April 2016, findet zum 20. Mal die RadReiseMesse des ADFC Frankfurt am Main statt. Wir laden Sie herzlich ein, auf dieser Messe Ihre Region, Dienstleistungen und Produkte zu präsentieren. Auf der RadReiseMesse erreichen Sie das reise- und fahrradinteressierte Publikum der Rhein- Main-Region. Durch unsere Medienpartnerschaften (u. a. mit dem Journal Frankfurt) ist eine breite Medienpräsenz der Veranstaltung sichergestellt. Insbesondere als Fremdenverkehrsbüro, Reiseveranstalter, Serviceanbieter oder Ausrüster dürfte diese Messe für Sie von Interesse sein. Veranstaltungsort ist der Saalbau Bornheim, der sich in innenstadtnaher Lage in Frankfurt am Main befindet. Die Messe ist am 3. April von bis Uhr für die Besucher geöffnet. In den vergangenen Jahren konnten wir zur RadReiseMesse jeweils zwischen und mehr als Besucher begrüßen. Begleitend zur Messe finden Kurzvorträge mit touristischem bzw. technischem Schwerpunkt statt. Standbuchungen für die RadReiseMesse 2016 nehmen wir ab sofort entgegen. Wenn Sie für Ihren Aufenthalt eine Unterkunft benötigen, empfehlen wir das Hotel am Wasserpark ( Es ist ein gemütliches, familiengeführtes Hotel und zum Veranstaltungsort verkehrsgünstig gelegen.
2 Wir bieten folgende Standgrößen an: Standpreise, Prospektauslage und Anmeldefristen Standgröße Breite x Tiefe des Standes Kosten netto in (zzgl. MwSt.) A 2,0 x 2,0 m 70,00 B 3,0 x 2,0 m 95,00 C 4,0 x 2,0 m 125,00 D 3,0 x 3,0 m 145,00 E 4,0 x 3,0 m 195,00 Die Kosten für individuelle Standgrößen teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit. Wir gewähren einen Frühbucherrabatt in Höhe von 10% auf die reine Standgebühr, sofern Ihre Anmeldung bis zum 30. November 2015 bei uns eingeht. Jeder Stand ist mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Am Ausstellungstag können noch weitere kostenfrei beigestellt werden. Zusätzlich buchbare Standausstattung entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular. Der Aufbau kann am Veranstaltungstag in der Zeit von 8.00 bis Uhr erfolgen. Unabhängig von einer Standbuchung bieten wir auf der RadReiseMesse die Möglichkeit der Prospektauslage an zentraler Stelle im Veranstaltungsgebäude an. Die Kostenpauschale hierfür beträgt 40,00 zzgl. MwSt. Senden Sie uns bis zu 100 Exemplare Ihrer Prospekte zu. Sofern das Gewicht von 12 kg überschritten wird, reduzieren Sie bitte die Anzahl der Prospekte. Nicht verteilte Prospekte werden nach der RadReiseMesse bei unserem Radler-Fest im Mai ausgelegt. Zur Anmeldung verwenden Sie idealerweise unser Online-Formular, das Sie unter finden. Alternativ können Sie uns das in der Anlage befindliche Formular per Post, per Fax oder per zusenden. Anmeldeschluss ist der 28. Februar Für Ihre Fragen und Wünsche stehen wir unter aussteller-rrm@adfc-frankfurt.de oder telefonisch unter gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Sigrid Hubert ADFC Frankfurt am Main e.v. Leiterin AG RadReiseMesse Anlagen
3 Anmeldung als Aussteller am einfachsten online unter RadReiseMesse 2016 Wir möchten an der Veranstaltung RadReiseMesse des ADFC Frankfurt a. M. am Sonntag, 3. April 2016 teilnehmen und melden uns hiermit verbindlich an. Bitte reservieren Sie uns einen Stand der Größe Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Frankfurt/M. e. V. - RadReiseMarkt - Fichardstraße Frankfurt am Main oder an Fax: aussteller-rrm@adfc-frankfurt.de A 2 x 2m 70,00, zzgl. MwSt. Stromanschluss, 30,00, zzgl. MwSt. B 3 x 2m 95,00, zzgl. MwSt. Stellwände, h165 x b150 cm; à 20,00, zzgl. MwSt. C 4 x 2m 125,00, zzgl. MwSt. D 3 x 3m 145,00, zzgl. MwSt. Anzahl Tische, kostenlos* Anzahl Stühle, kostenlos* E 4 x 3m 195,00, zzgl. MwSt. F Sondergröße: x m Preis wird gesondert mitgeteilt * können am Tag der Veranstaltung nachgeordert werden Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen. Beim Versand mittels FAX geht sonst die Lesbarkeit verloren. Danke! Anmeldung durch: ggfs. abweichende Rechnungsanschrift: Firma: Ansprechp.: Straße: PLZ-Ort: Telefon: Fax: Internet: Wir veröffentlichen Ihre allgemeinen Firmendaten auf der Internetseite der RadReiseMesse. Sofern Sie das nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte mit! Ort Datum Unterschrift
4 Anmeldung zur Prospektauslage am einfachsten online unter RadReiseMesse 2016 Wir übersenden Ihnen unsere Prospekte* zur Auslage bei der RadReiseMesse zum Pauschalpreis von 40,00 zggl. MwSt. *Hinweis: Sie können uns bis zu 100 Exemplare Ihrer Prospekte zusenden. Sollte das Gewicht 12 kg überschreiten, so reduzieren Sie bitte die Anzahl der Prospekte! Senden Sie das Paket bitte möglichst im Zeitraum vom 15. Februar bis 20. März 2016 an die o.g. Adresse. Zur Erinnerung senden wir Ihnen Anfang Februar eine Nachricht zu. Wir legen Ihre Prospekte am Tag der Veranstaltung im Eingangsbereich der Messehalle aus. Nicht mitgenommene Prospekte werden bei unserem Radler-Fest im Mai verteilt. Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen. Beim Versand mittels FAX geht sonst die Lesbarkeit verloren. Danke! Anmeldung durch: ggfs. abweichende Rechnungsanschrift: Firma: Ansprechp.: Straße: PLZ-Ort: Telefon: Fax: Internet: Wir veröffentlichen Ihre allgemeinen Firmendaten auf der Internetseite des RadReiseMesse. Sofern Sie das nicht wünschen, teilen Sie es uns bitte mit! Ort Datum Unterschrift
5 RadReiseMesse ADFC Frankfurt am Main e.v. Veranstaltungsbedingungen 1. Die Veranstaltung wird durch den ADFC Frankfurt am Main e.v., Fichardstraße 46, Frankfurt am Main (kurz: ADFC Frankfurt) durchgeführt. 2. Veranstaltungsort: Bürgerhaus Bornheim der Stadt Frankfurt am Main, Arnsburger Straße 24, Frankfurt am Main. 3. Die Veranstaltung ist in der Zeit von Uhr für Besucher geöffnet. 4. Der Aufbau der Messestände ist von Uhr, der Abbau ab Uhr möglich. Nach Abbau des Standes ist die Standfläche einschließlich evtl. Mietgegenstände in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. 5. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der Dauer der Veranstaltung mit den angemeldeten Waren zu belegen und mit sachkundigem Personal besetzt zu halten. 6. Mängel an Mietgegenständen hat der Aussteller unverzüglich bei Aufbau dem ADFC Frankfurt mitzuteilen. Später angezeigte oder entstandene Mängel gehen zu Lasten der betreffenden Standmieter. 7. Vorzeitiges Abbauen oder teilweises Räumen des Standes ist nicht statthaft und wird mit einer Vertragsstrafe von 50% der Standmiete geahndet. 8. Die Standzuweisung erfolgt durch Mitarbeiter des ADFC Frankfurt. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist für die Einteilung nicht maßgeblich. 9. Es bleibt dem ADFC Frankfurt unbenommen, Stände aus organisatorischen Gründen oder des Gesamtbildes wegen auf einen anderen Platz zu verlegen. Eine Wertminderung oder ein Mietnachlass können dadurch nicht geltend gemacht werden. 10. Der ADFC Frankfurt ist berechtigt, Anmeldungen ohne Begründung zurückzuweisen. Konkurrenzausschluss darf weder verlangt noch zugesagt werden. 11. Für Schäden oder Entwendungen übernimmt der ADFC Frankfurt keine Haftung, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des Veranstalters. 12. Der Aussteller verpflichtet sich, bei Rücktritt bis 6 Wochen vor der Ausstellung 50% der Standmiete und bei Rücktritt nach diesem Termin die volle Standmiete zu zahlen. Wenn der Stand nicht bezogen wird, ist die Standmiete ebenfalls in voller Höhe zu entrichten. 13. Der Aussteller ist dafür verantwortlich, dass jegliche erforderlichen Genehmigungen vorhanden sind und die geltenden gewerberechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Evtl. von Behörden geforderte Steuern und Abgaben sind vom Aussteller zu entrichten. 14. Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken, Erfrischungen und Genussmitteln jeder Art, steht nur dem im Bürgerhaus tätigen Pächter zu. 15. Der Aussteller ist ohne Genehmigung nicht berechtigt, seine Standfläche teilweise oder ganz einem Dritten zu überlassen, sie zu tauschen oder für nicht gemeldete Firmen anzunehmen. 16. Die allgemeine Bewachung der Veranstaltung übernimmt der ADFC Frankfurt ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln des ADFC Frankfurt. Für die Beaufsichtigung und die Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dies gilt auch für die Auf- und Abbauzeit. 17. Mit der Anmeldung erkennen der Aussteller und seine Beauftragten die Veranstaltungsbedingungen, behördliche Vorschriften sowie die Hausordnung an. Der ADFC Frankfurt übt auf dem Veranstaltungsgelände und den Ständen das Haus-, Platz und Mietpfandrecht aus. Der ADFC Frankfurt ist berechtigt, bei Verstößen einzuschreiten. Kosten dieser Einschreitungen trägt der Aussteller. Mündliche Abmachungen müssen, um Gültigkeit zu erlangen, schriftlich vom ADFC Frankfurt bestätigt werden. 18. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am Main. Dies gilt auch für den Fall, dass Ansprüche im gerichtlichen Mahnverfahren geltend gemacht werden und wenn der Mieter Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Stand:
o Pauschale Standgebühr (bis 100 qm) 250,00 jeder weitere qm 2,00 Für meinen Stand benötige ich qm Grundfläche, m Front, m Tiefe.
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