Konzeption & Daten der ZAB
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1 Konzeption & Daten der ZAB Konzeption & Daten der ZAB Die ZAB Zukunft, Ausbildung, Berufswahl ist die Messe für Beruf und Studium in der StädteRegion. Unternehmen aller Branchen, Kammern, Innungen, Hochschule und verschiedene Bildungsträger zeigen welche Perspektiven und Chancen sie zu bieten haben. Die ZAB blickt zurück auf eine lange Tradition. Sie ist eine seit Jahren etablierte Veranstaltung, die als fester Programmpunkt in den Maßnahmen zur Berufsorientierung im Kalender aller Schulen der Region steht. Seit 1998 findet die ZAB als eine publikumsstarke Zentralveranstaltung jährlich auf Initiative und unter Federführung der Aachener Zeitung statt. Mitveranstalter sind die Berufskollegs des Schulverbandes der StädteRegion Aachen. Besucher der ZAB sind Schülerinnen und Schüler in den Abschluss- und Vorabschlussklassen aller Schulformen, oder junge Menschen, die bereits ihren Abschluss in der Tasche haben und nun auf der Suche nach einem Ausbildungs- und Studienplatz sind. Die Messe richtet sich aber auch an deren Eltern und Lehrer, die auf der Messe aktuelle Informationen rund um das Thema Ausbildung und Studium erhalten. Die ZAB bietet allen Ausstellern eine ideale Plattform, um sich im Wettbewerb um Auszubildende und Studierende einem interessierten Publikum aus der StädteRegion zu präsentieren, das eigene Profil als Ausbildungs- bzw. Bildungsanbieter zu schärfen und wertvolle persönliche Kontakte zu engagierten und motivierten Schülerinnen und Schülern zu knüpfen. ZAB 2010 eine Veranstaltung der Aachener Zeitung und der Berufskollegs der StädteRegion. Die Veranstaltungsdaten 26. bis 28. Mai 2010 Öffnungszeiten: Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr Uhr Ort: Eurogress Aachen Aussteller: 120 (erwartet) Besucher: (erwartet) Begleitprogramm mit Ausstellerpräsentationen und Orientierungsveranstaltungen zur Berufsfindung Eintritt frei Weitere Informationen zur ZAB finden Sie im Internet unter Die EINSTIEG GmbH ist von der Aachener Zeitung mit der Organisation der Messe beauftragt. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an: EINSTIEG GmbH, ,
2 Basisstand Ausstattung - Wände (wahlweise in, rot, blau, buche) - Deckenkonstruktion - eine e Blende pro offener Gangseite - Name auf Blende inkl. 20 Zeichen (Farbe der Blendenbeschriftung wahlweise in blau, rot, schwarz) Weitere Ausstattung Bitte bestellen Sie bei Bedarf weitere Ausstattung wie beispielsweise Teppich oder Möbel mit dem Bestellformular Ausstattung. Leistungsbeschreibung Auf- und Abbau des Basisstandes bei mietweiser Gestellung sämtlicher Materialien inkl. sämtlicher Transportkosten. Reihen-Basisstand (Frontansicht) 1 Seite offen, ab 9 m 2 Reihen-Basisstand (perspektivische Ansicht) 1 Seite offen, ab 9 m 2 Eck-Basisstand (Frontansicht) Eck-Basisstand (perspektivische Ansicht) 2 Seiten offen, ab 12 m 2 2 Seiten offen, ab 12 m 2 Kopf-Basisstand (Frontansicht) 3 Seiten offen, ab 18 m 2 Kopf-Basisstand (perspektivische Ansicht) 3 Seiten offen, ab 18 m 2 Block-Basisstand (Frontansicht) 4 Seiten offen, ab 24 m 2 Block-Basisstand (perspektivische Ansicht) 4 Seiten offen, ab 24 m 2
3 ANMELDUNG Bitte per Post zusenden oder per Fax an +49 (0) oder -55 Anmeldeschluss: 26. März 2010 ZAB Messe für Zukunft, Ausbildung und Berufswahl, Mai 2010 Leerfläche Wir mieten eine Leerfläche (ohne Wände etc.) zum Preis von 49 /m 2 : X = Frontbreite in m Tiefe in m Gesamtfläche in m 2 Leerfläche mit Basisstand Wir mieten zusätzlich einen Basisstand (Ausstattung: Wände wahlweise in, rot, blau oder buche, Deckenkonstruktion, e Blende inkl. 20 Zeichen Beschriftung) mit der o.g. Gesamtfläche m 2 -Größe zum Preis von 39 /m 2. Farbe der Wände: rot blau buche Farbe der Blendenschrift: blau rot schwarz Text für die Beschriftung der Blende (20 Zeichen inkl.): Im Preis ist ein Eintrag in das Ausstellerverzeichnis sowie die Teilnahme am Ausbildungsmarkt enthalten. Alle Preise verstehen sich inklusive der Nebenkosten für die allgemeine Hallenbeleuchtung, -beheizung und -reinigung sowie Abfallentsorgung. Ca. 2 Monate vor Messebeginn erhalten Sie die Servicemappe mit ausführlichen Informationen und wichtigen Bestellformularen für Ihre erfolgreiche Messeteilnahmen (u.a. Auf- und Abbauzeiten, Checkliste Termine, Anfahrtskizze, technische Anschlüsse, Dekoration). Wir verweisen auf unsere Allgemeinen Messeund Ausstellungsbedingungen/Veranstaltungsbedingungen (AGB). Ja, es gibt Mitaussteller an meinem Messestand, die in die Ausstellerverzeichnisse aufgenommen werden sollen. Für die Anmeldung von Mitausstellern wird ein Pauschalpreis von 50 pro Mitaussteller erhoben. Ja, ich habe Interesse an der Produktion einer individuellen Standbaulösung/Displaywand. Bitte mailen Sie mir hierzu Informationen. Ja, ich möchte meinen Messestand mit einem Stromanschluss ausstatten. Bitte schicken Sie mir das Formular Elektro-Installation zu. Kontaktadresse für Rückfragen: Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Ort/Datum: Unterschrift: Rechnungsadresse (falls abweichend von Kontaktadresse):
4 ÜBERSICHT AUSSTATTUNG (Seite 1) 1. Z-Barhocker schwarz, H: 820, Ø 350 mm 2. Vip- Barhocker schwarz, grau, H: 720, B: 430, T: 420 mm 3. Vip-Chair schwarz, grau, H: 470, B: 540, T: 520 mm 4. Reihenstuhl anthrazit H: 460, B: 520, T: 540 mm 5. Stehtisch schwarze Tischplatte und Chromsäule H: 1.150, Ø 700 mm 6. Säulentisch H: 720, Ø 700 mm 7. Tisch (groß) H: 720, B: 1.400, T: 700 mm 8. Tisch (klein) H: 720, B: 120, T: 600 mm 9. Sitzgruppe Barhocker 1 Bistro Stehtisch 3 Z-Barhocker 10. Sideboard (groß) lichtgrau, verschließbar H: 1.000, B: 1.000, T: 500 mm 11. Sideboard (klein) lichtgrau, verschließbar H: 1.000, B: 500, T: 500 mm 12. PC-Arbeitsplatz Donau, H: 1.216, B: 800, T: 800 mm 13. PC-Arbeitsplatz VAL NET buche, grau H: 1.300, B: 700, T: 500 mm 14. Tischvitrine Saphir H: 1.000, B: 1.100, T: 500 mm, Glashöhe 250 mm 15. Infocounter Jena, 1/4 kreisförmig, H: 1.000, B: 1.000, T: 500 mm 16. Infocounter Leipzig H: 1.000, B: 1.000, T: 500 mm 17. Abfallbehälter H: 1.200, B: 360, T: 280 mm 18. Kaffeeautomat*, bis 8 Tassen H: 290, B: 280, T: 200 mm 19. Kühlschrank*, 140 l, H: 850, B: 530, T: 560 mm 20. Prospektständer Winnie transparente Flachböden H: 1.200, B: 360, T: 280 mm
5 ÜBERSICHT AUSSTATTUNG (Seite 2) 21. Falttür (für Kabine) abschließbar, 22. Vorhang (für Kabine/ Garderobendiagonale) grau,, 23. Tür (für Kabine), abschließbar B: 1.000, H: mm 24. Tür (für Kabine), farbig (einseitig) rot, buche, blau B: 1.000, H: mm 25. Wandelement, rot, blau, buche H: 2.500, B: mm 26. Garderobenleiste, B: mm 27. Garderobenständer schwarz H: 1.800, Ø 520 mm 28. Dreifach-Steckdose* mit 1 Meter Verlängerung 29. Bord schräg B: 1.000, T: 300 mm 30. Bord gerade B: 1.000, T: 300 mm 31. Strahler auf Stromschiene* nur in Verbindung mit einem Basisstand buchbar 32. Langarmstrahler* *ACHTUNG: Bitte bestellen Sie den dazugehörigen Stromanschluss mit dem entsprechenden Formular Elektro-Installation, das wir Ihnen gerne zuschicken.
6 BESTELLFORMULAR AUSSTATTUNG Bitte per Post zusenden oder per Fax an +49 (0) oder -55 Einsendeschluss: 12. Mai 2010 ZAB Messe für Zukunft, Ausbildung und Berufswahl, Mai 2010 *Bitte bestellen Sie den dazugehörigen Stromanschluss mit dem entsprechenden Formular Elektro-Installation, das wir Ihnen gerne zuschicken. 1. Z-Barhocker schwarz 2. Vip-Barhocker schwarz grau 3. Vip-Chair 4. Reihenpolsterstuhl 5. Stehtisch 6. Säulentisch 7. Tisch (groß) 8. Tisch (klein) 9. Sitzgruppe Barhocker 10. Sideboard (groß) 11. Sideboard (klein) 12. PC-Arbeitsplatz Donau 13. PC-Arbeitsplatz VAL NET 14. Tischvitrine Saphir 15. Infocounter Jena 16. Infocounter Leipzig 17. Abfallbehälter 18. Kaffeeautomat* 19. Kühlschrank* 20. Prospektständer Winnie 21. Falttür (für Kabine) schwarz grau 22. Vorhang (für Kabine/Garderobendiagonale) 23. Tür, (für Kabine) grau 24. Tür, farbig (für Kabine) rot blau buche 25. Wandelement, (zum Aufbau einer Kabine) Wandelement, farbig (zum Aufbau einer Kabine) 26. Garderobenleiste 27. Garderobenständer 28. Dreifach-Steckdose* 29. Bord schräg 30. Bord gerade 31. Strahler auf Stromschiene* 32. Langarmstrahler* rot blau buche 33. Teppichboden rot blau grau 34. zusätzliche Zeichen auf der Blende Kontaktadresse für Rückfragen: Preis 30 / Stück 35 / Stück 25 / Stück 9 / Stück 68 / Stück 40 / Stück 55 / Stück 21 / Stück 130 / Stück 80 / Stück 65 / Stück 108 / Stück 330 / Stück 150 / Stück 186 / Stück 72 / Stück 6 / Stück 30 / Stück 72 / Stück 74 / Stück 125 / Stück 54 / Stück 126 / Stück 160 / Stück 42 / Stück 76 / Stück 23 / Stück 28 / Stück 14 / Stück 24 / lfdm. 24 / lfdm. 22 / Stück 22 / Stück 12 / m 2 2,20 / Stück Ort/Datum: Unterschrift: Anzahl Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt. Rechnungsadresse (falls abweichend von Kontaktadresse):
7 Präsentation Eigenes Angebot Bitte per Post zusenden oder per Fax an +49 (0) oder -55 Einsendeschluss: 23. April 2010 ZAB Messe für Zukunft, Ausbildung und Berufswahl, Mai 2010 In mehreren Vortragsräumen findet das Begleitprogramm statt. Aussteller haben die Möglichkeit, hier kostenpflichtige Präsentationen zur Darstellung ihres eigenen Angebotes durchzuführen. Diese sind in der Dauer nicht beschränkt. Die Räume sind mit Präsentationstechnik ausgestattet, der Zuschauerraum ist bestuhlt. Die Präsentationen werden im Programm der Messebeilage, im Internet und auf Plakaten auf der Messe angekündigt. Bitte beachten Sie, dass eine Präsentation nur in Verbindung mit einer Teilnahme als Aussteller gebucht werden kann. Präsentation - Eigenes Angebot: 50 /Vortrag (zzgl. der gesetzlichen MwSt.) Vortrag in einem Konferenzraum, Ankündigung in der Messebeilage (print und online) und auf Plakaten auf der Messe Hiermit buchen wir möglichst: am Messemittwoch in der Zeit von am Messedonnerstag in der Zeit von am Messefreitag in der Zeit von bis bis bis Die genaue Absprache erfolgt nach dem jeweiligen Einsendeschluss.* Die Vortragsräume sind komplett mit Präsentationstechnik ausgestattet, d.h. es steht ein Notebook (inkl. MS-Office-Paket), ein Beamer, eine Soundanlage mit Funkmikrofonen sowie ein Presenter zur Steuerung von PowerPoint-Präsentationen für das Vortragsprogramm zur Verfügung. * Wir bemühen uns, Ihre Terminwünsche bei der Programmplanung zu berücksichtigen. Bitte beachten Sie, daß dies je nach Buchungsstand jedoch nicht immer möglich ist. Die Präsentation wird im Programmteil der Messebeilage angekündigt. Folgende Angaben sollen veröffentlicht werden: Titel des Vortrags (max. 84 Zeichen): Name des/der Referenten/in: Institution: des/der Referenten/in (optional): Internet-Adresse für weitere Informationen (optional): Kontaktadresse für Rückfragen: Ort/Datum: Unterschrift: Rechnungsadresse (falls abweichend von Kontaktadresse):
8 Allgemeine Messe- und Ausstellungsbedingungen/ Veranstaltungsbedingungen (AGB) EINSTIEG GmbH (im Folgenden Veranstalter) 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Messe erfolgt mit dem Anmeldeformular. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und mit einer rechtsgültigen Unterschrift versehen sein. Innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung. 2. Standzuteilung Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter nach inhaltlichen Gesichtspunkten, die durch das Veranstaltungsthema vorgegeben sind. Das Eingangsdatum der Anmeldung ist nicht maßgebend. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Beanstandungen müssen innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Standzuteilung schriftlich erfolgen, andernfalls gilt sie als genehmigt. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung einer Standfläche in einem bestimmten Hallenbereich. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, eine Änderung der Lage und Größe eines Standes unter Berücksichtigung der Belange des Ausstellers vorzunehmen, sofern behördliche Auflagen dies erforderlich machen. 3. Gestaltung und Ausstattung der Stände Standbau und gestaltung müssen den gesetzlichen Vorschriften und den besonderen Vorschriften der jeweiligen Messe, insbesondere den Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen, entsprechen. Der Veranstalter kann die Beseitigung von Ausstellungsgut verlangen, welches eine erhebliche Störung des Messebetriebes oder eine Gefährdung der Sicherheit von Ausstellern und Besuchern herbeiführen könnte. Kommt der Aussteller diesem Verlangen nicht nach, so ist der Veranstalter berechtigt, die beanstandeten Ausstellungsstücke auf Kosten und Gefahr des Ausstellers beseitigen zu lassen. Bei gemieteten Ständen beziehungsweise Ausstattungsgegenständen hat sich der Aussteller bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand, der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen und Reklamationen unverzüglich anzuzeigen. Ist der Messestand bei der Anlieferung personell nicht besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Mietgutes auf dem Messestand das Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. 4. Aufbau Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand innerhalb der ihm bekannt gegebenen Aufbauzeiten und ausschließlich auf den ihm zugewiesenen Standflächen fertig zu stellen. Rettungswege sind freizuhalten, Feuerschutzanlagen wie z.b. Feuerlöscher dürfen nicht blockiert und Warnhinweise nicht verdeckt werden. Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein. 5. Standbetreuung / Bewerbung Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung mit sachkundigem Personal zu besetzen. Die Vorführung von Maschinen, akustischen Geräten, von Lichtbildgeräten und Modems, sowie der Einsatz sonstiger akustischer und/oder visueller Geräte, auch zu Werbezwecken, kann im Interesse der Aufrechterhaltung eines geordneten Messe- /Ausstellungsbetriebes eingeschränkt oder untersagt werden. Der Veranstalter behält sich den Einsatz einer Lautsprecheranlage für Durchsagen und Ankündigungen vor. 6. Abbau Kein Stand darf vor Beendigung der Veranstaltung ganz oder teilweise abgebaut oder geräumt werden. Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Aussteller zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe der Standmiete. Der Messe- und Ausstellungsstand ist im ursprünglichen Zustand, spätestens zum für die Beendigung des Abbaus festgesetzten Termins, zurückzugeben. Nach diesem Zeitpunkt befindet sich der Aussteller automatisch in Verzug, es sei denn, der verspätete Abbau ist nicht von ihm zu vertreten. Nach Beendigung des für den Abbau festgesetzten Termins werden nicht abgebaute Stände oder nicht abgefahrene Messe-/Ausstellungsgüter vom Veranstalter ohne weitere Mahnung auf Kosten des Ausstellers entfernt unter Ausschluss der Haftung für Verlust und Beschädigung. 7. Strom-, Gas-, Wasser- und Abwasseranschluss Soweit der Aussteller Versorgungsanschlüsse wünscht, sind sie rechtzeitig beim Veranstalter auf seine Kosten zu bestellen. Anschlüsse und Geräte müssen den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und können widrigenfalls auf Kosten des Ausstellers von der Veranstaltung entfernt oder außer Betrieb gesetzt werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch die Benutzung nicht gemeldeter Anschlüsse oder nicht vom Veranstalter beauftragter Installateure hervorgerufen werden. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechungen oder Leistungsschwankungen der Gas-, Wasser oder Stromversorgung, soweit sie nicht auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. 8. Untervermietung Eine vollständige oder teilweise Untervermietung des Standes sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen Dritter bedürfen der vorherigen Genehmigung des Veranstalters. Bei nicht genehmigter Untervermietung, sonstiger Überlassung von Standflächen an Dritte bzw. ungenehmigten Anbieten oder Verkauf von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet sich der Aussteller, den störenden Zustand unverzüglich nach Aufforderung zu beseitigen. Der Aussteller hat außerdem in diesem Fall eine Vertragsstrafe in Höhe der vereinbarten Standmiete zu bezahlen. Bei nicht genehmigter Untervermietung bzw. Weitergabe an Dritte sind, sofern der Veranstalter nicht Räumung des Standes durch den Untermieter verlangt, mindestens 50 Prozent der Standmiete zusätzlich zu entrichten. Gesamtschuldner sind der Hauptmieter und der Untermieter. 9. Personenmehrheit/gesamtschuldnerische Haftung Mieten mehrere Aussteller/Unteraussteller gemeinsam einen Stand, so haftet jeder von ihnen als Gesamtschuldner. Der Ansprechpartner für den Veranstalter ist derjenige, der aus der Anmeldung als Aussteller mit vollständiger Anschrift hervorgeht. Die Korrespondenz wird ausschließlich über diesen Aussteller geführt. Er ist für alle Vertragspartner empfangs- und zustellungsbevollmächtigt, ebenso bevollmächtigt für die Abgabe von Willenserklärungen. Mitteilungen an den in der Anmeldung genannten Vertreter gelten als Mitteilung an sämtliche anderen Aussteller / Unteraussteller. Dies gilt insbesondere auch für Kündigungserklärungen sowie Annahme und Abgabe von Vertragsänderungsangeboten. 10. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Die geleistete Zahlung ist Voraussetzung für die Messeteilnahme. 11. Verzug / Verzugszinsen / Rücktritt Verzugszinsen werden mit fünf Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBL. I S. 1242) berechnet. Falls der Veranstalter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Aussteller bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass im Einzelfall kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher vom Veranstalter nicht anerkannten Gegenansprüchen des Ausstellers und die Aufrechnung mit solchen ist nicht statthaft. Tritt der Aussteller unberechtigt von einem Vertrag zurück, so kann der Veranstalter unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 Prozent der Miete für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Aussteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Der Veranstalter ist seinerseits zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Aussteller, trotz zweifacher Mahnung, offen stehende Rechnungsbeträge nicht bezahlt. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr von 100 Prozent der Standmiete zu entrichten. Der Aussteller hat seinen Rücktritt schriftlich zu beantragen. Er ist nur dann rechtswirksam vereinbart, wenn der Veranstalter schriftlich sein Einverständnis gibt. Der Veranstalter kann die Entlassung davon abhängig machen, ob der gemietete Stand anderweitig vermietet werden kann. Die Neuvermietung entspricht dabei einer Entlassung aus dem Vertrag, der Erstaussteller hat jedoch die eventuelle Differenz zwischen der mit ihm vereinbarten und der erzielten Miete zu tragen, zzgl. der auf Veranlassung des Erstausstellers bereits entstandenen Kosten. Sollte der Stand nicht anderweitig vermietet werden können, so ist der Veranstalter berechtigt, im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung einen anderen Aussteller auf den nicht bezogenen Stand zu verlegen, oder den Stand in anderer Weise zu nutzen. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung der Standmiete. Die entstandenen Kosten für Dekoration bzw. Ausfüllung des nicht bezogenen Standes gehen zu Lasten des Mieters. 12. Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsgegenstände und Standardausrüstungen, Sach- und Personenschäden, es sei denn, ihm selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm insbesondere im Rahmen des Online-Aussteller-Service zur Verfügung gestellten Werbemittel und sonstigen Materialien, es sei denn, ihm selbst, seinem gesetzlichen Vertreter oder seinem Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die zumindest fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Aussteller haftet für sämtliche von ihm und/oder seinen gesetzlichen Vertretern/ Erfüllungsgehilfen verursachten Sach- und Personenschäden an den ihm zu Verfügung gestellten Ausstellungsflächen sowie der gesamten weiteren von ihm und/oder seinen gesetzlichen Vertretern/ Erfüllungsgehilfen mitbenutzten und angemieteten Flächen und Gegenständen am Veranstaltungsort. 13. Änderungen / höhere Gewalt Ist der Veranstalter infolge höherer Gewalt oder aus anderen von ihm nicht zu vertretenden Gründen gezwungen, den Ausstellungsbereich oder Teile davon vorübergehend oder auf Dauer zu räumen, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusagen, so kann der Aussteller hieraus keine Rechte, insbesondere keine Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter herleiten. 14. Anerkennung der Veranstaltungsbedingungen Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die Allgemeinen Vertrags- und Teilnahmebedingungen (AGB) des Veranstalters für die jeweilige Veranstaltung (Messe, Ausstellung, Kongress, Fest, Konferenz u.ä.), die Brandschutz-, Bauordnungs- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Messe sowie eventuell erlassene besondere Messe- und Ausstellungsbedingungen und die jeweilige Hausordnung als verbindlich für sich und alle von ihm auf der Veranstaltung Beschäftigten an. Die Texte können beim Veranstalter eingesehen werden. Das Hausrecht wird auf der jeweiligen Veranstaltung durch den Veranstalter ausgeübt. Die gesetzlichen arbeits- und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. 15. Schlussbestimmungen Alle Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Abweichungen von diesen AGB bedürfen aus Beweiszwecken der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters. Dem Veranstalter bleibt es jedoch vorbehalten, seine Ansprüche am Sitz des Ausstellers geltend zu machen. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Aussteller und Veranstalter ist deutsches Recht maßgebend.
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