ech Cloud Referenzarchitektur

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1 E-Government-Standards Seite 1 von 17 ech Cloud Referenzarchitektur Name ech-nummer Kategorie Reifegrad Cloud Referenzarchitektur ech-0199 Hilfsmittel Definiert Version 1.0 Status Genehmigt Genehmigt am Ausgabedatum Ersetzt Version - Voraussetzungen Beilagen Sprachen Autoren Herausgeber / Vertrieb keine BEIL_d_DEF_ _V1.0_eCH0199_CloudRefArch.docx Deutsch (Original), Französisch (Übersetzung) Fachgruppe Cloud Computing Reto Gutmann, ETH Zürich, rgutmann@ethz.ch Heinz Dill, CBusiness Service GmbH, h.dill@cbusiness.ch Claudio Giovanoli, FHNW, claudio.giovanoli@fhnw.ch / Zusammenfassung Die ech-fachgruppe Cloud Computing legt im Folgenden eine generische Cloud Referenzarchitektur für die Einsatzmöglichkeiten von Cloud-Dienstleistungen in Government Anwender Organisationen und Unternehmen vor. Das Hilfsmittel soll eine gemeinsame Basis für das Verständnis von Cloud Computing und der gängigsten Einsatzmöglichkeiten von Cloud-Dienstleistung über verschiedene Ebenen aufzeigen. Somit haben Entscheidern und die Beschaffung ein gemeinsames Hilfsmittel für die Auswahl, den Einsatz und die Beschaffung von Cloud Dienstleistungen in ihrer eigenen Organisation und Unternehmen.

2 E-Government-Standards Seite 2 von 17 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Status Ziel und Zweck Begrifflichkeiten Referenzarchitektur Cloud Aufbau Referenzarchitektur SZENARIO 1: Hilfsmittel für Kunden / als SaaS Anwender Geschäftssicht Applikationssicht Middlewaresicht Infrastruktursicht Szenario 2: Hilfsmittel für Kunden / als PaaS Anwender Geschäftssicht Applikationssicht Middlewaresicht Infrastruktursicht Szenario 3: Hilfsmittel für Kunden / als IaaS Anwender Geschäftssicht Applikationssicht Middlewaresicht Infrastruktursicht Pflege Sicherheitsüberlegungen Haftungsausschluss/Hinweise auf Rechte Dritter Urheberrechte Anhang A Referenzen & Bibliographie Anhang B Mitarbeit & Überprüfung Anhang V Abkürzungen Anhang E Glossar Hinweis Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird im vorliegenden Dokument bei der Bezeichnung von Personen ausschliesslich die maskuline Form verwendet. Diese Formulierung schliesst Frauen in ihrer jeweiligen Funktion ausdrücklich mit ein.

3 E-Government-Standards Seite 3 von 17 1 Einleitung 1.1 Status Genehmigt: Das Dokument wurde vom Expertenausschuss genehmigt. Es hat für das definierte Einsatzgebiet im festgelegten Gültigkeitsbereich normative Kraft. 1.2 Ziel und Zweck Das vorliegende Dokument bezieht sich auf den ech Fachgruppe Cloud Computing Auftrag, ein Hilfsmittel einer Referenzarchitektur für Cloud Computing bereit zu stellen. Die in diesem Dokument vorgestellte Lösung dient in erster Linie Anwendern aus der öffentlichen Verwaltung, die Cloud Dienstleistungen nutzen, wie auch Anwendern, welche als Cloud Dienstleister fungieren wollen. Die Referenzarchitektur soll einfach und verständlich aufzeigen, welche Möglichkeiten Cloud Angebote heute (Stand 2015) bieten, wie und wo diese auf Unternehmensebene Einfluss nehmen, respektive eingesetzt werden können. Auf Grund von Interviews wurden drei Referenzarchitektur-Szenarien entwickelt, welche sich in Anlehnung an Einsatzmöglichkeiten zusammensetzen. Das erste Szenario adressiert dabei mögliche Endbenutzer, die Cloud-Dienstleistungen im Sinne von Geschäftsanwendungen nutzen. Das zweite und dritte Szenario bezieht sich auf IT bezogene Nutzer, die Cloud-Dienstleistungen einsetzen, welche einerseits für den Betrieb ihrer Geschäftsanwendungen benötigt werden oder andererseits auch Cloud- Dienstleistungen ihren eigenen Kunden zur Verfügung stellen wollen. Das vorliegende Hilfsmittel dient somit auch der Umsetzung der Cloud Computing Strategie der Schweizer Behörden [CCS] welche durch den Steuerungsausschuss egovernment im Jahr 2012 verabschiedet wurde. 2 Begrifflichkeiten 2.1 Referenzarchitektur Generelle Referenzarchitekturen geben eine Orientierung für die Strukturierung ganzer IT Einsatzmöglichkeiten in einem Unternehmen. Spezifische Referenzarchitekturen kann es auch für bestimmte Branchen, wie z.b. Telecom geben. Referenzarchitekturen werden in verschiedenen Sichten ( Viewpoints gemäss [IEEE1471] und anderen Standards) dargestellt. Je nach Sicht werden bestimmte Aspekte, wie z.b. das Business, Technologien etc. hervorgehoben. Die Sichten orientieren sich an den Informationsbedürfnissen verschiedener Stakeholder. Eine technische Sicht für IT-Manager ergibt ein anderes Bild als die prozess- oder funktionsbezogene Sicht für die Anwender von Applikationen.

4 E-Government-Standards Seite 4 von Cloud Durch Cloud Computing entstanden Virtualisierung-, Automatisierungstechnologien und Steigerungen in Rechner-, und Speicherleistungen, sowie neue Softwareprodukte und eine flächendeckende Verfügbarkeit von höheren Bandbreiten. Als Synthese dieser neuen IT- und Telekommunikations-Umgebungen sind mit Cloud Computing Service auf folgenden drei verschiedenen Ebenen entstanden: - IaaS (Infrastructure as a Service), - PaaS (Plaform as a Service) und - SaaS (Software as a Service) entstanden. Der Begriff Cloud Computing steht aber auch für einen Evolutionsschritt der ICT in die vierte industrielle Revolution. Diese wird beschrieben als die Zeit in welcher Autonome Produkte und Entscheidungsprozesse, Wertschöpfungsnetzwerke in nahezu Echtzeit gesteuert werden. Die Evolution der ICT hat nicht nur Einfluss auf die Technologie sondern betrifft auch andere Bereiche wie Prozesse, Organisationen, Ressourcen etc.. Um dieser Entwicklung zu begegnen wurden deshalb digitale Agenden (z.b. von der EU und von CH) entwickelt.

5 E-Government-Standards Seite 5 von 17 3 Aufbau Referenzarchitektur Der vorliegende Ansatz unterscheidet sich durch drei verschiedene Sichten. Basierend auf generischen Referenzmodellen aus der Enterprise Architecture Domäne werden hierzu folgende Ebenen definiert: Geschäftssicht Applikationssicht Middlewaresicht Infrastruktursicht Strategie Organisation Prozesse Portale Applikationen Middleware Hardware Netzwerk Rechner Infrastruktur Rechenzenter Infrastruktur - Geschäftssicht: Die Geschäftssicht repräsentiert die verschiedenen Themen, welche im Wesentlichen für die Erbringung ihrer Geschäftstätigkeit notwendig sind. Sie bilden auch die Schnittstellen zu den erforderlichen IT Systemen. Zudem hat diese Sicht auch rechtliche und regulatorische Vorgaben die in Ihrer Geschäftstätigkeit mit zu berücksichtigen sind. - Applikationssicht: Die Anwendungssicht beinhaltet die Anwendungen, die in Abhängigkeit der Geschäftstätigkeit aus der Geschäftssicht in Form von

6 E-Government-Standards Seite 6 von 17 Prozessen und Aufgaben erforderlich sind. - Middlewaresicht: Die Middlewaresicht beinhaltet Softwarekomponenten die den Betrieb von Anwendungen aus der Applikationssicht unterstützen. - Infrastruktursicht: Die Infrastruktursicht beinhaltet nebst den Räumlichkeiten (Datacenter) die technologischen und Sicherheits-Einrichtungen für das Rechencenter sowie die Equipments/Assets (Server, Speicher, Netzwerke, Internet-Anbindung etc.) für den Betrieb der Middleware Anwendungen. Werden in Unternehmen aus verschiedenen Sichten Cloud Services für die Abwicklung ihrer Geschäftsprozesse benötigt und eingesetzt, so spricht man von Hybridlösungen, die auch ein entsprechendes Management benötigen. In den folgenden drei grundlegenden Szenarien werden die einzelnen Sichten bezüglich der Einsatzmöglichkeit und ihrer Bedeutung erläutert und vertieft.

7 E-Government-Standards Seite 7 von 17 4 SZENARIO 1: Hilfsmittel für Kunden / als SaaS Anwender Das erste Szenario adressiert Unternehmen, welche ihre Geschäftsaktivitäten direkt mit Geschäftsanwendungen als Cloud Services unterstützen wollen. 4.1 Geschäftssicht Die Geschäftssicht repräsentiert die strategischen und operativen Geschäftsfelder und Tätigkeiten einer Organisation oder eines Unternehmens. Durch die Geschäftsführung müssen zusätzlich gesetzliche, regulatorische und Business bezogene Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden. Strategie Organisation Prozesse Portale Zugriffs-Mgmt. (IAM) Informations-Mgmt. Vertrags-Mgmt. Schulungs-Mgmt. Governance / Service Management Beim Einsatz von Cloud Services für die Unterstützung der strategischen und operativen Geschäftsführung sind vorgängig verschiedene Abklärungen und Voraussetzungen erforderlich, die die Anforderungen an die geeigneten Cloud Services mit bestimmen. Nebst den Anforderungen aus Sicht der Prozesse und Anwendern sind dies Anforderungen (nicht Abschliessend) an den Service Provider, den Service Vertrag, die Sicherheit, die Verfügbarkeit, die Integrierbarkeit an andere Anwendungen etc.. In der Beilage zu ech-0199 Leitfaden für den Einsatz von Cloud Computing in U- Organisationen finden Sie eine Checkliste bezüglich der Fragen, die zu klären sind vor der Beschaffung von Cloud Services. 4.2 Applikationssicht Die Applikationssicht beschreibt die SaaS Cloud Services (Software as a Service), die den Anwender in seiner Geschäftstätigkeit in Funktionen (Aufgaben) und/oder in ganzen Prozessen unterstützt. Diese Cloud Services werden über das Internet bezogen und genutzt. Dabei sind die Anforderungen an die Sicherheit bezüglich dem Zugriff über das Internet und die Nutzung der Anwendungen zu berücksichtigen. Bei SasS Services kann angenommen werden, dass auf diesen Anwendungen im Sinne einer Public- oder Community-Cloud mehrere Kunden betrieben werden. Wird eine solche SaaS Anwendung nur durch einen Kunden genutzt, spricht man vielfach von einer privaten Cloud. Das nachfolgende Bild zeigt eine unvollständige Auswahl von möglichen Aufgabengereichen die dadurch unterstützt werden können:

8 E-Government-Standards Seite 8 von 17 Shop / Web Verwaltung (Gever) Einwohner Kontrolle Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur/Sport/Freizeit Finanzen/Steuern/HRM Volkswirtschaft Kommunikation & Kollaboration Gesundheit Verkehr Umwelt Betrieb Schnittstellen zur Middleware- und zur Infrastruktursicht. - Damit Anwendungen betrieben werden können werden immer Anwendungen aus der Middlewaresicht (PaaS) benötigt. 4.3 Middlewaresicht Die Middlewaresicht beschreibt die PaaS Cloud Services (Platform as a Service) und beinhaltet Anwendungen die sehr unterschiedlich genutzt werden können. Das nachfolgende Bild zeigt eine Auswahl von Bereichen für welche PaaS (Middleware Services zusammen mit den SaaS Services genutzt und eingesetzt werden: Integration Entwicklung Monitoring Schnittstellen Support Services Web Services Betrieb Services Prozess Services Schnittstellen zur Infrastruktursicht. - Damit PaaS Anwendungen betrieben werden können werden immer Services aus der Infrastruktursicht (IaaS) benötigt. - Die PaaS Anwendungen können auch in folgende Gruppen unterteilt werden: (nicht abschliessend) - Anwendungen für den Betrieb von SaaS Anwendungen (Geschäftsanwendungen) - Anwendungen für die Entwicklung von Apps, Web oder Geschäftsanwendungen - Für Integrationsdienste wie Enterprise-Bus-Systeme, oder auch Schnittstellen. - Für Betriebs- und Supportdienste sowohl für Anwendungen wie Infrastrukturen - Für Monitoring, Reporting und Sicherheitsdienste etc.

9 E-Government-Standards Seite 9 von Infrastruktursicht Die Infrastruktursicht beschreibt die IaaS Cloud Services (Infrastructure as a Service) und beinhaltet Services die auch als Rechenzentren Services bezeichnet und genutzt werden können. Mit diesen Dienstleistungen stehen im Vordergrund Services aus dem Bereich Rechenleistung (virtuelle CPU, RAM), Speicherdienste (Storage, Backup und Archivierung) und Netzwerkdienste (interne Netzwerke und Internetanbindungen), die genutzt und oder bezogen werden können. Speicher Backup Archivierung Desktops Netzwerk Disaster Recovery Rechenleistung Plattform Services RZ Infrastruktur Services Zusätzlich zu den bereits aufgeführten Dienstleistungen kann die Infrastruktursicht Virtualisierungsdienste (VDI s) und Disaster Recovery Dienste etc. Angebote enthalten. Mit der Infrastruktursicht werden aber auch Rechenzentren Infrastrukturen angesprochen. Dabei wird unterschieden ob es beim Anbieter ein, zwei oder mehrere Rechenzentren für seine Angebote gibt und wie diese miteinander genutzt und integriert, resp. ob sie redundant sind. Zudem werden die einzelnen Rechenzentren auch mit einem Rating (Tier 3,4,5..) bezüglich ihrer Ausstattung (Sicherheit, Stromversorgung, Kühlung etc.) qualifiziert.

10 E-Government-Standards Seite 10 von 17 5 Szenario 2: Hilfsmittel für Kunden / als PaaS Anwender Das zweite Szenario adressiert Unternehmen, welche einerseits bereits Software gekauft und im Einsatz haben, die sie nicht ersetzen wollen oder für die es auch kein passendes SaaS Angebot gibt oder sie wollen speziell für ihre Bedürfnisse Software entwickeln. Andererseits können diese PaaS Dienste auch für Cloud Services, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen wollen, genutzt werden. In diesem Falle agiert das Unternehmen nicht nur als Cloud Anwender sondern auch als Cloud Anbieter. 5.1 Geschäftssicht Die Geschäftssicht repräsentiert die gleichen strategischen und operativen Geschäftsfelder und Tätigkeiten einer Organisation oder eines Unternehmens wie in Szenario 1.. Durch die Geschäftsführung müssen bei diesem Szenario die gesetzlichen, die regulatorischen, die Prozess-, Business- und Lizenz-bezogenen Verantwortlichkeiten geklärt und wahrgenommen werden. Strategie Organisation Prozesse Portale Zugriffs-Mgmt. (IAM) Informations-Mgmt. Vertrags-Mgmt. Schulungs-Mgmt. Governance / Service Management In der Beilage zu ech-0199 Leitfaden für den Einsatz von Cloud Computing in U- Organisationen finden Sie eine Checkliste bezüglich der Fragen, für die Beschaffung und die Nutzung von Cloud Services zu klären sind. 5.2 Applikationssicht Die Applikationssicht beschreibt in diesem Szenario die Anwendungen die das Unternehmen auf Basis von PaaS Services durch einen Cloud Provider betreiben lassen möchte. Wie und in welcher Form und von welchen Standorten diese Anwendungen genutzt werden, muss geklärt werden. Diese kann zur Folge haben, dass spezielle Services durch den Cloud Provider mit berücksichtigt werden oder das Unternehmen eigene Infrastrukturen und Netzwerkanbindungen bereitstellen muss. Shop / Web Verwaltung (Gever) Einwohner Kontrolle Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur/Sport/Freizeit Finanzen/Steuern/HRM Volkswirtschaft Kommunikation & Kollaboration Gesundheit Verkehr Umwelt Betrieb Schnittstellen zur Middleware- und zur Infrastruktursicht. Damit die Anwendungen betrieben werden können, werden in diesem Szenario benötigten Middleware Services (PaaS) aus der Middlewaresicht beschafft.

11 E-Government-Standards Seite 11 von Middlewaresicht Die Middlewaresicht beschreibt die PaaS Cloud Services (Platform as a Service) und beinhaltet Anwendungen die zum Betrieb der eigene Geschäftsanwendungen benötigt werden. Dabei sind die Anforderungen an die Sicherheit bezüglich dem Zugriff über das Internet und die Nutzung der Anwendungen zu berücksichtigen. Das nachfolgende Bild zeigt eine Auswahl von Bereichen für welche PaaS (Middleware Services zusammen mit den Geschäftsanwendungen benötigt, genutzt und eingesetzt werden können: Integration Entwicklung Monitoring Schnittstellen Support Services Web Services Betrieb Services Prozess Services Schnittstellen zur Infrastruktursicht. Für die Beschaffung von Middleware Services benötigt man in der Regel, nebst den benötigten Middleware Services und vielen anderen Anforderungen, ein Sizing und einen Lösungsdesign. 5.4 Infrastruktursicht Die Infrastruktursicht beschreibt die IaaS Cloud Services (Infrastructure as a Service) und beinhaltet Services die auch als Rechenzentren Services bezeichnet und genutzt werden können. Mit diesen Dienstleistungen stehen im Vordergrund Services aus dem Bereich Rechenleistung (virtuelle CPU, RAM), Speicherdienste (Storage, Backup und Archivierung) und Netzwerkdienste (interne Netzwerke und Internetanbindungen), die genutzt und oder bezogen werden können. Speicher Backup Archivierung Desktops Netzwerk Disaster Recovery Rechenleistung Plattform Services RZ Infrastruktur Services Im Szenario 2 bestehen grundsätzlich die gleichen Gegebenheiten wie in Szenario 1. Zusätzlich kommen Prozess- und Integrationsfragen dazu.

12 E-Government-Standards Seite 12 von 17 6 Szenario 3: Hilfsmittel für Kunden / als IaaS Anwender Das dritte Szenario adressiert Unternehmen, welche bereits Software und Middleware Komponenten gekauft und im Einsatz haben, die sie nicht ersetzen wollen oder für die es auch kein passendes PaaS Angebot gibt oder sie wollen speziell für ihre Bedürfnisse auf von Ihnen bestimmten Middleware Produkten entwickeln und betreiben. Diese IaaS Dienste können analog den Szenario 2 auch für Cloud Services, die sie ihren Kunden zur Verfügung stellen wollen, genutzt werden. In diesem Falle agiert das Unternehmen nicht nur als Cloud Anwender sondern auch als Cloud Anbieter. 6.1 Geschäftssicht Die Geschäftssicht repräsentiert die gleichen strategischen und operativen Geschäftsfelder und Tätigkeiten einer Organisation oder eines Unternehmens wie in Szenario 2. Durch die Geschäftsführung müssen bei diesem Szenario die gesetzlichen, die regulatorischen, die Prozess-, Business- und Lizenz-bezogenen Verantwortlichkeiten geklärt und wahrgenommen werden. Strategie Organisation Prozesse Portale Zugriffs-Mgmt. (IAM) Informations-Mgmt. Vertrags-Mgmt. Schulungs-Mgmt. Governance / Service Management In der Beilage zu ech-0199 Leitfaden für den Einsatz von Cloud Computing in U- Organisationen finden Sie eine Checkliste bezüglich der Fragen, für die Beschaffung und die Nutzung von Cloud Services zu klären sind. 6.2 Applikationssicht Die Applikationssicht beschreibt in diesem Szenario die Anwendungen die das Unternehmen auf Basis von PaaS Services durch einen Cloud Provider betreiben lassen möchte. Wie und in welcher Form und von welchen Standorten diese Anwendungen genutzt werden, muss geklärt werden. Diese kann zur Folge haben, dass spezielle Services durch den Cloud Provider mit berücksichtigt werden oder das Unternehmen eigene Infrastrukturen und Netzwerkanbindungen bereitstellen muss. Shop / Web Verwaltung (Gever) Einwohner Kontrolle Öffentliche Sicherheit Bildung Kultur/Sport/Freizeit Finanzen/Steuern/HRM Volkswirtschaft Kommunikation & Kollaboration Gesundheit Verkehr Umwelt Betrieb Schnittstellen zur Middleware- und zur Infrastruktursicht. Die Middleware Komponenten die für den Betrieb der Anwendungen liegen in der Verantwortung des Unternehmens.

13 E-Government-Standards Seite 13 von Middlewaresicht Die Middlewaresicht beschreibt die Software Komponenten, die zum Betrieb der eigenen Middleware Software und den Geschäftsanwendungen benötigt werden. Wie und in welcher Form und von welchen Standorten die Middleware und die Anwendungen genutzt werden, muss geklärt werden. Diese kann zur Folge haben, dass spezielle Services durch den Cloud Provider mit berücksichtigt werden oder das Unternehmen eigene Infrastrukturen und Netzwerkanbindungen bereitstellen muss. Das nachfolgende Bild zeigt eine Auswahl von Bereichen für Middleware Software die zusammen mit den Geschäftsanwendungen benötigt, genutzt und eingesetzt werden: Integration Entwicklung Monitoring Schnittstellen Support Services Web Services Betrieb Services Prozess Services Schnittstellen zur Infrastruktursicht. In diesem Szenario werden für den Betrieb der Anwendungen und der Middleware Infrastruktur Services (IaaS) aus der Infrastruktursicht beschafft. Für die Beschaffung von Infrastruktur Services benötigt man in der Regel, nebst den benötigten Angaben über die Middleware Software und vielen anderen Anforderungen, ein Sizing und einen Lösungsdesign. 6.4 Infrastruktursicht Die Infrastruktursicht beschreibt die IaaS Cloud Services (Infrastruktur as a Service) und beinhaltet Services die auch als Rechenzentren Services bezeichnet und genutzt werden können. Mit diesen Dienstleistungen stehen im Vordergrund Services aus dem Bereich Rechenleistung (virtuelle CPU, RAM), Speicherdienste (Storage, Backup und Archivierung) und Netzwerkdienste (interne Netzwerke und Internetanbindungen), die genutzt und oder bezogen werden können. Speicher Backup Archivierung Desktops Netzwerk Disaster Recovery Rechenleistung Plattform Services RZ Infrastruktur Services Beim Einsatz und der Nutzung von IaaS Services sind die Anforderungen an die Sicherheit bezüglich dem Zugriff über das Internet und die Nutzung der Infrastruktur Services zu berücksichtigen Im Szenario 3 bestehen grundsätzlich die gleichen Gegebenheiten wie in Szenario 1 und 2. Zusätzlich kommen Prozess-, Support- und Integrationsfragen dazu. 7 Pflege Die Pflege des Hilfsmittels [ech-0199] erfolgt gemäss den Vorgaben des Standards [ech- 0003]. Die ech-fachgruppe Cloud Computing ist für die Pflege des Hilfsmittels [ech-0199] verantwortlich.

14 E-Government-Standards Seite 14 von 17 8 Sicherheitsüberlegungen Keine. 9 Haftungsausschluss/Hinweise auf Rechte Dritter ech-standards, welche der Verein ech dem Benutzer zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung stellen oder welche ech referenzieren, haben nur den Status von Empfehlungen. Der Verein ech haftet in keinem Fall für Entscheidungen oder Massnahmen, welche der Benutzer auf Grund dieser Dokumente trifft und / oder ergreift. Der Benutzer ist verpflichtet, die Dokumente vor deren Nutzung selbst zu überprüfen und sich gegebenenfalls beraten zu lassen. ech-standards können und sollen die technische, organisatorische oder juristische Beratung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen. In ech-standards referenzierte Dokumente, Verfahren, Methoden, Produkte und Standards sind unter Umständen markenrechtlich, urheberrechtlich oder patentrechtlich geschützt. Es liegt in der ausschliesslichen Verantwortlichkeit des Benutzers, sich die allenfalls erforderlichen Rechte bei den jeweils berechtigten Personen und/oder Organisationen zu beschaffen. Obwohl der Verein ech all seine Sorgfalt darauf verwendet, die ech-standards sorgfältig auszuarbeiten, kann keine Zusicherung oder Garantie auf Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit bzw. Fehlerfreiheit der zur Verfügung gestellten Informationen und Dokumente gegeben werden. Der Inhalt von ech-standards kann jederzeit und ohne Ankündigung geändert werden. Jede Haftung für Schäden, welche dem Benutzer aus dem Gebrauch der ech-standards entstehen ist, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen. 10 Urheberrechte Wer ech-standards erarbeitet, behält das geistige Eigentum an diesen. Allerdings verpflichtet sich der Erarbeitende, sein betreffendes geistiges Eigentum oder seine Rechte an geistigem Eigentum anderer, sofern möglich, den jeweiligen Fachgruppen und dem Verein ech kostenlos zur uneingeschränkten Nutzung und Weiterentwicklung im Rahmen des Vereinszweckes zur Verfügung zu stellen. Die von den Fachgruppen erarbeiteten Standards können unter Nennung der jeweiligen Urheber von ech unentgeltlich und uneingeschränkt genutzt, weiterverbreitet und weiterentwickelt werden. ech-standards sind vollständig dokumentiert und frei von lizenz- und/oder patentrechtlichen Einschränkungen. Die dazugehörige Dokumentation kann unentgeltlich bezogen werden. Diese Bestimmungen gelten ausschliesslich für die von ech erarbeiteten Standards, nicht jedoch für Standards oder Produkte Dritter, auf welche in den ech-standards Bezug genommen wird. Die Standards enthalten die entsprechenden Hinweise auf die Rechte Dritter.

15 E-Government-Standards Seite 15 von Anhang A Referenzen & Bibliographie CCS Cloud-Strategie der Schweizer Behörden; e IEEE-1471 Recommended Practice for Architectural Description of Software-intensive Systems; 12 Anhang B Mitarbeit & Überprüfung ech ech-fachgruppe Cloud Computing 13 Anhang V Abkürzungen Begriff Beschreibung IaaS Infrastructure-as-a-Service PaaS Platform-as-a-Service SaaS Software-as-a-Service ICT Information and Communication Technology VDI Virtualisierungsdienste

16 E-Government-Standards Seite 16 von Anhang E Glossar Begriff Beschreibung CCS Die Cloud-Strategie ergänzt die E-Government-Strategie der Schweiz im Hinblick auf den Einsatz von Cloud-Computing. Sie beschreibt, wie die Schweizer Behörden mit den neu entstehenden Möglichkeiten umgehen wollen und welche Massnahmen zu treffen sind, damit die mit dem Cloud-Einsatz einhergehenden Risiken minimiert und die sich damit eröffnenden Chancen insbesondere auch zur Unterstützung von E- Government genutzt werden können. Ergänzt wird sie durch einen Katalog der Umsetzungsmassnahmen. Da Cloud-Dienste häufig extern bezogen werden, enthält die Cloud-Computing-Strategie auch Elemente einer Sourcing-Strategie. Die Strategie ist ein Ergebnis des priorisierten E-Government- Vorhabens B E-Government-Architektur Schweiz" und wurde zusammen mit Experten aus Bund, Kantonen, Gemeinden, bundesnahmen Betrieben und der Wirtschaft erarbeitet und am vom Steuerausschuss E-Government verabschiedet. Sie richtet sich vornehmlich an Bund, Kantone, Gemeinden und bundesnahe Betriebe, in zweiter Linie an betroffene Wirtschaftskreise, insbesondere Cloud- Anbieter. Cloud Computing Cloud Computing bezeichnet das dynamisch an den Bedarf angepasste Anbieten, Nutzen und Abrechnen von IT-Dienstleistungen über ein Netz. Angebot und Nutzung dieser Dienstleistungen erfolgen dabei ausschliesslich über definierte technische Schnittstellen und Protokolle. Die Spannbreite der im Rahmen von Cloud Computing angebotenen Dienstleistungen umfasst das komplette Spektrum der Informationstechnik und beinhaltet unter anderem Infrastruktur (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz), Plattformen und Software. IaaS Bei IaaS werden IT-Ressourcen wie z. B. Rechenleistung, Datenspeicher oder Netze als Dienst angeboten. Ein Cloud-Kunde kauft diese virtualisierten und in hohem Maß standardisierten Services und baut darauf eigene Services zum internen oder externen Gebrauch auf. So kann ein Cloud-Kunde z. B. Rechenleistung, Arbeitsspeicher und Datenspeicher anmieten und darauf ein Betriebssystem mit Anwendungen seiner Wahl laufen lassen. PaaS Ein PaaS-Provider stellt eine komplette Infrastruktur bereit und bietet dem Kunden auf der Plattform standardisierte Schnittstellen an, die von Diensten des Kunden genutzt werden. So kann die Plattform z. B. Mandantenfähigkeit, Skalierbarkeit, Zugriffskontrolle, Datenbankzugriffe, etc. als Service zur Verfügung stellen. Der Kunde hat keinen Zugriff auf die darunterliegenden Schichten (Betriebssystem, Hardware), er kann aber auf der Plattform eigene Anwendungen laufen lassen, für deren Ent-

17 E-Government-Standards Seite 17 von 17 wicklung der CSP in der Regel eigene Werkzeuge anbietet. SaaS Sämtliche Angebote von Anwendungen, die den Kriterien des Cloud Computing entsprechen, fallen in diese Kategorie. Dem Angebotsspektrum sind hierbei keine Grenzen gesetzt. Als Beispiele seien Kontaktdatenmanagement, Finanzbuchhaltung, Textverarbeitung oder Kollaborationsanwendungen genannt. VDI Virtualisierung bezeichnet in der Informatik die Erzeugung virtueller (d. h. nicht-physikalischer) Dinge wie einer emulierten Hardware, eines Betriebssystems, Datenspeichers oder einer Netzwerkressource. Dies erlaubt es etwa, Computer-Ressourcen (insbesondere im Server-Bereich) transparent zusammenzufassen oder aufzuteilen, oder ein Betriebssystem innerhalb eines anderen auszuführen.

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