Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Bereich Facharbeit und Sozialpolitik Kapitelstraße 3, Aachen Telefon 0241/

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1 Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Bereich Facharbeit und Sozialpolitik Kapitelstraße 3, Aachen Telefon 0241/ im April 2011 Infodienst Soziale Sicherung und Integration März/April 2011 Arbeit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsmarktpolitik Armut Allgemeine Sozialberatung Migration / Integration Prekäre Lebenslagen Schuldnerberatung Sucht Existenzsicherung zwischen Suppenküche und Rechtsanspruch Soziale Sicherung & Integration 1

2 Liebe Leserinnen und Leser, langwierige und zähe Debatten in der Politik führen dazu, dass die Bürger kaum noch einen Blick für die unterschiedlichen Positionen in den Parteien haben. Dies ebnet den Weg für populistisches Auftreten in der Öffentlichkeit. Ob es in Finnland die Wahren Finnen sind oder bei uns Thilo Sarrazin, populistische Äußerungen erregen viel Aufmerksamkeit. Auch über die Menschen am Rande unserer Gesellschaft werden immer wieder populistische und stigmatisierende Debatten geführt. Vielleicht lässt es sich auch so erklären, dass beim Bildungs- und Teilhabepaket der Gesetzgeber per se allen Leistungsberechtigten misstraut und fast keine Hilfen in Geldwert auszahlt. Es wird faktisch Millionen Anspruchsberechtigten unterstellt nicht sinnvoll mit dem Geld umzugehen und es zweckentfremdet einzusetzen. So muss sich die alleinerziehende Mutter die Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht die Frage stellen, ob sie die Übernahme des Beitrages für den Sportverein ihres Sohnes beantragen soll? Was geht es den Trainer an, dass sie Leistungen vom Jobcenter erhält? Es wäre rechtlich überhaupt kein Problem die Hilfen des Bildungs- und Teilhabepaketes in Geldleistungen auszuzahlen und nur im begründeten Einzelfall auf Sachleistungen umzustellen. Der bürokratische Verwaltungsaufwand wäre erheblich geringer gewesen. Mit den jetzigen Regelungen sind vor allem die Kommunen gefordert einen unübersichtlichen und gewaltigen Verwaltungsaufwand zu bewältigen. Viele Fragen sind ungeklärt: Wie sieht eine angemessene Lernförderung überhaupt aus? Was ist ein angemessener Stundensatz? Das wird dazu führen, dass in den verschiedenen Beratungsdiensten und Einrichtungen verunsicherte Ratsuchende nachfragen werden, welche Hilfen beantragt werden können, wie und wo die Anträge gestellt werden müssen. Auch in dieser konkreten Unterstützung ist es Aufgabe der Caritas Lobbyist für die hilfesuchenden Menschen zu sein und somit Populismus gegenüber den Betroffenen vorzubeugen! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen Zeit und Gelegenheit zur Lektüre des vorliegenden Infodienstes. Ihr Roman Schlag * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS * * * INFOS 2010 Höchststand bei den Verbraucherinsolvenzen Die Zahl der Insolvenzen privater Haushalte stieg im Jahr 2010 um 7,6 Prozent auf den Höchststand von , wie das Statistische Bundesamt berichtet. Damit sind so viele Verbraucher Pleite gegangen wie noch nie seit Einführung der Verbraucherinsolvenz im Jahr Seitdem haben, außer im Jahr 2008, Jahr für Jahr mehr Verbraucher den Gang zum Amtsgericht antreten müssen. Der bisherige Höchstwert von Fällen stammte aus dem Jahr (Forum Schuldnerberatung) Soziale Sicherung & Integration 2

3 Verbraucherzentrale NRW: Epsilon GmbH Forderungsmanagement betreibt unseriöses Inkasso Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt auf ihrem Internetangebot vor der Epsilon Forderungsmanagement GmbH. Diese betreibe, so die Verbraucherzentrale, unseriöses Inkasso. Wir sind beauftragt, die offene Forderung der Fa. Automobilservice Deutschland GmbH gegen Sie durchzusetzen. So steht es in der Post, die die Epsilon GmbH Forderungsmanagement derzeit verschickt. Kassieren will die Gesellschaft aus Hannover 116,45 Euro für die angebliche Teilnahme am Bonusprogramm des Automobilservice. Den Anschein der Korrektheit versucht Epsilon mit der Angabe eines Aktenzeichens zu erwecken. Dagegen fehlen Angaben, die das Gesetz vorschreibt. Zum Beispiel das Registerrecht des Sitzes der Gesellschaft und die Nummer des Handelsregistereintrags. Gespart hat sich Epsilon außerdem die ansonsten übliche Angabe von Sitz und Adresse der Automobilservice GmbH als Forderungsinhaber sowie zur Fälligkeit der angeblichen Forderung. Die Unseriösität unterstreicht, dass sich beide Gesellschaften nicht in einschlägigen Unternehmensverzeichnissen deutscher Behörden finden. Und wer die im Schreiben für Rückfragen angegebene Telefonnummer wählt, der hört: Kein Anschluss unter dieser Nummer. Der Rat der Verbraucherzentrale daher: Wer dieses Schreiben der Epsilon GmbH erhält, sollte den geforderten Betrag auf keine Fall zahlen, sondern nur der Forderung vorsorglich widersprechen und eine Kopie seines Schreibens machen. Die Verbraucherzentrale bietet für den Widerspruch ein kostenloses Musterschreiben an. (Forum Schuldnerberatung) Keine Eingliederungshilfe für Legastheniker Behinderte Schüler mit einer Lese- und Rechtschreibschwäche haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfe, der sie in der Schule begleitet, selbst wenn ihr Schulabschluss gefährdet ist. Im konkreten fall unterstützte eine Schulbegleiterin als Eingliederungshilfe ein zu 80 % Schwerbehindertes Mädchen beim Lesen und Schreiben, da sein Schulabschluss wegen einer Legasthenie gefährdet war. Das Gericht entschied, dass das Mädchen wegen seiner Behinderung nicht darin eingeschränkt sei, an der der Gesellschaft teilzunehmen. Eingliederungshilfe könne folglich nicht gewährt werden. Zudem sei die notwendige Förderung wegen Legasthenie Aufgabe der Schule (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 5. August 2010, L8 SO 143/10 B ER). (neue caritas 6/2011) Temporäre Bedarfsgemeinschaft Wenn Vater und Mutter getrennt leben, hat der minderjährige, ständig bei seiner Mutter lebende Sohn für jeden Tag seines Aufenthalts bei seinem Vater im Rahmen der vom Familiengericht getroffenen Umgangsregelungen Teil einer sog. temporären Bedarfsgemeinschaft mit seinem Vater Anspruch auf Sozialgeld. Die Höhe beträgt 1/30tel des maßgeblichen Regelbedarfs ( 28 Abs. 1 Satz 1 SGB II in Verbindung mit 20 SGB II und 7 Abs. 3 Ziff. 1 und 4 SGB II). Soziale Sicherung & Integration 3

4 Der 7 Abs. 3 Ziff. 4 SGB II fordert kein dauerhaftes leben der unverheirateten Kinder im Haushalt des jeweiligen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Es reicht vielmehr ein dauerhafter Zustand in der Form, dass die Kinder mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als nur einen Tag bei einem Elternteil wohnen (d. h. nicht nur rein sporadische Besuche vorliegen), aus. Abschläge für Bedarfe, die in der temporären Bedarfsgemeinschaft regelmäßig oder gar typicherweise nicht zu decken sind (wie an Oberbekleidung, Haushaltsgeräten etc.), kommen hier nicht in Betracht. Dies folgt aus dem Ansatz der umfassenden Pauschalierung der Regelleistung (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Januar 2011, Az: L 7 AS 119/08). Treuhänder kann durch Insolvenzschuldner verschwiegenes Einkommen auch nach Ablauf der Abtretungsfrist gerichtlich beitreiben Die beschränkende Wirkung der Restschuldbefreiung, durch die dem Schuldner ein Neuanfang ermöglicht werden soll, indem den Gläubigern der Zugriff auf seinen Neuerwerb entzogen wird, tritt, wenn er pfändbares Arbeitseinkommen an einen Treuhänder abgetreten hat, zum Ablauf der Abtretungsfrist ein. Hat der Schuldner allerdings pfändbares Einkommen während der Laufzeit der Abtretungserklärung erworben und zumindest teilweise verheimlicht, so liegt kein Neuerwerb vor, sondern ein Erwerb, der bereits zu Zeiten entstand, als die Abtretungserklärung noch nicht beendet war. Da es ich um einen Anspruch handelt, der vor Ablauf der 6-Jahres-Frist entstanden ist, ist der Treuhänder zudem zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderung auch nach Fristablauf noch aktiv legitimiert. LG Duisburg, Urteil vom O 178/09 (Forum Schuldnerberatung) Banken verlangen teilweise hohe Gebühren für das P-Konto Einige Banken haben die Einführung des sogenannten Pfändungsschutzkontos genutzt hierfür gesonderte erhöhte Gebühren zu verlangen. Beträge von 15 Euro und mehr monatlich sind nicht selten. Fraglich ist allerdings, ob es sich überhaupt um ein gesondertes Kontenmodell handelt. Wegen zusätzlicher Gebühren für P-Konten hat der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VzBv) 33 Banken und Sparkassen abgemahnt. Eine Liste der Banken können Sie unter unter der Rubrik Geld und Versicherungen finden. Novellierung P-Konto Die vom Bundestag am 24. Februar verabschiedete Gesetzesreform des 835 ZPO (Pfändungsschutzkonto) mit dem u.a. das Monatsanfangsproblem beseitigt werden soll, ist nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 16. April 2011 in Kraft getreten. (Rundbrief April 2011 SKM Bundesgeschäftsstelle Arbeitsfeld Sozialberatung für Schuldner) Girokonto für jedermann Am Mittwoch, den 13.April, fand im Europäischen Parlament ein Workshop zum Thema Sicherung eines Zugangs zu Basiskonten statt. Dabei standen Fragen zur Debatte, wie die Mitgliedstaaten der EU mit diesem Problem umgehen und ob ein Zugang für jeden notwendig ist. Es wurden verschieden Studien vorgestellt die sich mit genau diesen Themen in den einzelnen Ländern befasst haben. In einem Vermerk einer Mitarbeiterin der DCV Hauptvertretung in Brüssel zu diesem Workshop wird angedeutet, dass die Kommission die Absicht hat, zwischen Mai und Juni eine gesetzgeberische Initiative ins Leben zu rufen, die jedem EU-Bürger das Recht auf ein Konto einräumen soll. (Rundbrief April 2011 SKM Bundesgeschäftsstelle Arbeitsfeld Sozialberatung für Schuldner) Soziale Sicherung & Integration 4

5 Hinweise zur Datenübermittlung im Dreiecksverhältnis zwischen Beratungsstellen und Leistungsträgern im SGB II und SGB XII Der Deutsche Verein hat Unsicherheiten im Hinblick auf Datenübermittlung zwischen Beratungsstellen, Leistungsträgern und Klientinnen und Klienten bei Beratungsleistungen im SGB II und SGB XII zum Anlass genommen, Hinweise zur Datenübermittlung bei Beratungsleistungen zu erarbeiten. Diese Unsicherheiten beziehen sich auf Umfang und Bedeutung des Geheimnisschutzes, des Datenschutzes und der Mitwirkungspflichten im Prozess der Erbringung von Beratungsleistungen. Die nun erarbeiteten Hinweise dienen dazu, dass sich die in den Beratungsstellen tätigen Personen, die Sachbearbeitungen und Fallmanager/innen sowie die Klientinnen und Klienten darüber vergewissern, wie der Umgang mit sensiblen persönlichen Daten gestaltet werden kann. Das Papier kann per Mail bei Herrn Schlag, angefordert werden. Neuer Testbogen zur Selbsteinschätzung der Regelleistung im SGB II Rückwirkend zum wurden die Regelleistungen im SGB II angehoben. Der Eckregelsatz beträgt nunmehr für eine alleinstehende Person 364 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 328 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres erhalten weiterhin 215 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 251 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 287 Euro. Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 291 Euro. Trotz des zähen Ringens um die Höhe der Grundsicherung ist das Ergebnis enttäuschend. Die Festlegung der Regelsätze erscheint weiterhin willkürlich und intransparent. An den entscheidenden Stellschrauben der Regelsatzberechnung ist nichts korrigiert worden, so dass die Leistungen weiterhin zu niedrig ausfallen. Von daher fordert die Caritas im Bistum Aachen schon seit Jahren, die Eckregelsätze an die tatsächliche Ausgabenentwicklung in den für das Existenzminimum relevanten Bereichen anzupassen. Die Kostensteigerungen, insbesondere für Energie, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Der neue Testbogen steht zum Download unter bereit. Soziale Sicherung & Integration 5

6 Zum guten Schluss: Der Buchtipp +++ Der Buchtipp +++ Der Buchtipp Die Schlangen vor Tafelläden, Warenkörben, Suppenküchen, aber auch vor Kleider- und Möbelshops werden immer länger, Existenzunterstützende Angebote sind verstärkt nachgefragt. Das Recht auf Existenzsicherung durch ein soziokulturelles Existenzminimum als zentrale Säule unseres Sozialstaats darf nicht auf die Armenfürsorge der Wohlfahrtsverbände und der Gesellschaft verschoben werden. Wie kann diese Spaltung unserer Gesellschaft wieder aufgehoben werden? Was muss sich ändern, damit Armut und soziale Ausgrenzung auch ohne Existenzunterstützende Angebote überwunden werden können und die Zahl der Menschen, die auf Almosen angewiesen sind, deutlich verringert wird? Wie geht es den betroffenen Menschen damit, auf Existenzunterstützende Angebote angewiesen zu sein? Was müssen Mitarbeitende beachten, um die Situation der Betroffenen, um Menschenwürde und Nachhaltigkeit, um soziale Gerechtigkeit und Teilhabe nicht aus dem Blick zu verlieren? Die Forschungsgruppe Tafel-Monitor mit Prof. Dr. Katja Maar und Prof. Dr. Stefan Selke führte im Auftrag der Diözesancaritasverbände in NRW eine differenzierte Untersuchung zur Wirksamkeit Existenzunterstützender Angebote in gemeindlicher und verbandlicher Trägerschaft durch. Die Ergebnisse dieser Studie sowie Positionen und Perspektiven der Caritas in NRW zu Tafeln, Suppenküchen und anderen Existenzunterstützenden Angeboten sind nun in Buchform veröffentlicht worden. Das Buch ist erschienen im Lambertus Verlag, Caritas in NRW (HG): Brauchen wir Tafeln, Suppenküchen und Kleiderkammern? Hilfen zwischen Sozialstatt und Barmherzigkeit, 2011, 128 Seiten, Preis 15,80, ISBN I m p r e s s u m Arbeit, Arbeitslosigkeit, Heinz Liedgens 0241/ hliedgens@caritas-ac.de Arbeitsmarktpolitik Armut Roman Schlag 0241/ rschlag@caritas-ac.de Allgemeine Sozialberatung / Schuldnerberatung Prekäre Lebenslagen / Sucht Migration / Integration Verwaltung Roman Schlag 0241/ rschlag@caritas-ac.de Oskar Knops 0241/ oknops@caritas-ac.de Susanne Antunes Thomas Kley Beate Knuppertz Elfriede Winand 0241/ / / / santunes@caritas-ac.de tkley@caritas-ac.de bknuppertz@caritas-ac.de ewinand@caritas-ac.de Den Infodienst und weitere Informationen finden Sie auch unter Aachen, im April 2011 Soziale Sicherung & Integration 6

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