Speicherung von Logs und andere Datenschutzthemen. Thomas Braatz
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- Annegret Hafner
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1 Speicherung von Logs und andere Datenschutzthemen Thomas Braatz 1
2 Übersicht 1. Pflicht der Protokollierung 2. keine Protokollierung 3. Protokolldaten 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung 5. IP-Adressen 6. Mail-Server 2
3 Übersicht 7. Web-Server 8. Firewall 9. Aufbewahrungsdauer 10. Andere Datenschutzthemen 11. Literatur 3
4 1. Pflicht der Protokollierung Gesetzliche Vorschriften Verarbeitung von personenbezogenen Daten (technisch-organisatorische Maßnahmen z.b. im SächsDSG oder im BDSG) Abrechnung von Diensten ( 15 Nutzungsdaten Telemediengesetz (TMG)) Sicherstellung der Dienste 4
5 2. keine Protokollierung Vorratsdatenspeicherung (gilt nicht für Unis, ist zurzeit durch Entscheidung des BVerfG ( ) grundsätzlich verboten wegen möglicher Strafdelikte - (Ausnahme: u.a. richterlicher Anordnung) normale Web-Server sonstige Server ohne Verarbeitung personenbezogener Daten 5
6 2. keine Protokollierung T-Online (Flatrate-Nutzer) Landgericht Darmstadt: Speicherung 80 Tage unzulässig; unverzügliche Löschung Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung: offener Brief an Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit, Peter Schaar Antwort Schaar: Speicherung der Verkehrsdaten 6
7 3. Protokolldaten Aktivitäten der Maschinen (Systemüberwachung) Administration (Systemüberwachung) Benutzung (Verfahrensüberwachung) 7
8 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Zweckbindung vorher definieren (Verhaltens- oder Leistungskontrolle) Erforderlichkeit für Aufgabenerledigung unerlässlich (wenn möglich auf personenbezogene Protokollierung verzichten Anonymisierung oder Pseudonymisierung) 8
9 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Verhältnismäßigkeit/ Angemessenheit Prüfung der Daten zugängliche personenbezogene Daten personenbezogene Daten besonders schützenswerte personenbezogene Daten (rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben 9
10 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Umfang (nicht nur Login und Logout) häufig reicht eine Stichprobe Auswertung Protokolle müssen auswertbar sein und ausgewertet werden (mind. Stichprobe) 10
11 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Vertraulichkeit Schutz gegen unberechtigte Nutzung Zweck: Datenschutz und Datensicherung Prüfung durch DSB oder Revisioren Zweck: ordnungsgemäßer Betrieb Kontrolle durch Systemadminstrator 11
12 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Integrität Protokolle dürfen nachträglich nicht verändert werden - Abhängig vom Schutzbedarf der Daten (bei besonderen Schutzbedarf: Verschlüsselung) Aufbewahrungsdauer/ Löschfristen Erforderlichkeit der Aufgabenerfüllung, gesetzliche Regelungen 12
13 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Transparenz Existenz und Verwendungszweck von Protokolldateien dürfen kein Geheimnis sein Konsequenzen bei Verstößen 13
14 Beispiel Mit Ihrem Zugriff auf diese Seite werden die um die letzten 3 Ziffern verkürzte IP-Adress Ihres Rechners und weitere Angaben (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seite) auf unserem Server für Zwecke der Datensicherheit für zwei Monate gespeichert. Die Daten werden außerdem für statistische Zwecke ausgewertet. Durch die Verkürzung der IP-Adresse ist der Bezug der gespeicherten Daten zu Ihrer Person ausgeschlossen. Wir verwenden keine Cookies, Java- Applets oder Active-X-Controls. 14
15 Cookies, Active-X, Java, JavaScript Werden Cookies, Active-X. Java oder JavaScript verwendet muss über deren Auswirkung hingewiesen werden. Active-X, Java und JavaScript sollten öffentliche Verwaltungen restriktiv umgehen 15
16 4. Grundsätze datenschutzgerechter Protokollierung Beteiligungen Personalrat und DSB sind rechtzeitig einzubinden (zum Beispiel OTRS) 16
17 5. IP-Adressen Sind IP-Adressen personenbezogene Daten? Antwort: ja Sowohl statische als auch dynamische IP-Adressen sind personenbezogene Daten 17
18 6. -Server Gesetzliche Vorschriften? - nein Werden personenbezogene Daten über den - Server verschickt? fehlende digitale Signatur und Verschlüsselung auf dem Server personenbezogene Daten dürfen über E- Mail nicht verschickt werden Anwort: nein 18
19 6. -Server Abrechnung von Diensten ( 15 Nutzungsdaten Telemediengesetz (TMG))? Antwort: nein Sicherstellung der Dienste? Antwort: ja gilt in vielen Fällen auch für andere Server (Web- Server, Windows-Server usw.) 19
20 7. Web-Server IP-Adresse bereits modifiziert vom Webserver im Protokoll abspeichern Das ist mit den meisten Systemen nicht möglich Lösung für Apache (1.1x-2.2x) und Microsoft IIS ( ) gibt es auf den Seiten des SächsDSB 20
21 8. Firewall Was schützt die Firewall? Rechtsgrundlage sind die Vorschriften zum technischen und organisatorischen Datenschutz Speicherung der IP-Adresse aber das letzte Mittel, da die Rechtsgrundlage die Betroffenen meint und nicht die Anbieter Nur IP-Pakete die verdächtig sind dürfen mitgeschnitten werden und die zur Auswertung der Verdachtsmomente notwendig sind 21
22 9. Aufbewahrungsdauer Vor dem Erzeugen des Protokolls die Aufbewahrungsdauer festlegen Erforderlichkeit der Aufgabenerfüllung prüfen Gibt es keinen zwingenden Grund für das weitere Vorhalten von Protokolldateien, besteht ein Pflicht zur Löschung 22
23 9. Aufbewahrungsdauer wenige Tage bis mehrere Monate Störungsanalyse (max. 30 Tage) Zahlungsansprüche (180 Tage nach vollständiger Zahlung) grundsätzlich maximal 1 Jahr 2 Jahre z.b. bei GLAZ 23
24 9. Aufbewahrungsdauer Nutzungsdaten Nutzungsdaten sind spätestens mit Ende der Nutzung zu löschen Grund: Informationen sind kostenfrei und die Identität spielt keine Rolle Speicherung der IP-Adressen nicht erlaubt 24
25 9. Aufbewahrungsdauer Verkehrs-Log-Daten zur Optimierung des Web-Server-Angebots unproblematisch lediglich statistische Auswertung der Protokolle Anonymisierung der Logdaten (Veränderung der IP- Adressen) Auswertung der Daten innerhalb von drei Tagen Löschen sofort nach der Auswertung 25
26 11. Andere Datenschutzthemen Problem: Umfragen Prof. möchte eine Umfrage an alle Studenten der Fachrichtung X verschicken Grundsätzlich sind aus zentralen Beständen keine -Adressen weiterzugeben 26
27 11. Andere Datenschutzthemen mögliche Verfahrensweise Prof. erfragt die -Adressen auf freiwilliger Basis während seiner Vorlesung/ Seminar Prof. schickt seine Umfrage an Dezernat 2 und bittet um die Weiterleitung an die entsprechenden Studenten 27
28 11. Andere Datenschutzthemen Lösung in nächster Zeit Erarbeitung eines Verfahrens durch Dezernat 2 und DSB Studenten bei der Einschreibung um Zustimmung an der Teilnahme von zukünftigen Umfragen bitten 28
29 11. Andere Datenschutzthemen Problem: Online-Umfragen Es wird eine Software gesucht mit der man, datenschutzrechtlich sauber Online-Umfragen auf einfache Art und Weise durchführen kann 29
30 11. Andere Datenschutzthemen mögliche Lösung Unipark (ab 50 ) 30
31 11. Andere Datenschutzthemen Verwendung Matrikelnummer Eventuell Einführung mindestens einer Prüfungsnummer (im CMS) 31
32 11. Andere Datenschutzthemen IT-Sicherheitsbeauftragter soll es geben zurzeit ist aber keine Person benannt 32
33 11. Andere Datenschutzthemen NHS UAG Datenschutz/ Datenvermeidung 33
34 11. Andere Datenschutzthemen DER SÄCHSISCHE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE An die Datenschutzbeauftragten der staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen Dresden, 22. April 2010 Az: /1 (Bitte bei Antwort angeben) Telefon: Durchwahl 0351/ (gemäß Verteiler) per E-Post Mögliche Datenübermittlungen des Bewertungsportals "MeinProf" an Datenschutzbeauftragte sächsischer staatlicher Hochschulen Sehr geehrte Damen und Herren, einer Ihrer Kollegen hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass das Bewertungsportal "MeinProf" es sich zur Aufgabe gemacht hat, die von ihm erfasst Lehrkräfte über die sie betreffend von ihm verarbeiteten Daten dadurch zu unterrichten, dass es dieses Daten dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der betreffenden Hochschule übermittelt. Dabei gibt "MeinProf" an, dies geschehe in Absprache mit der für "MeinProf" zuständigen Aufsichtsbehörde nach 38 Bundesdatenschutzgesetz, dem Berliner Beauftragten für den Datenschutz. Ich bitte Sie, falls Sie eine solche Zusendung von "MeinProf" erreicht, die Daten nicht an die einzelnen Dozenten weiterzuleiten, sondern zu sperren und dies "MeinProf" mitzuteilen. Eine Bewertung der Rechtslage soll alsbald folgen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Schnoor Referatsleiter Postanschrift: Postfach Hausanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 Besucherverkehr: Devrientstraße 1 Telefon: (0351) Dresden Dresden Dresden Telefax: (0351)
35 Freistaat Sachsen Telefon: Durchwahl 0351/ (gemäß Verteiler) 11. Andere Datenschutzthemen per E-Post Mögliche Datenübermittlungen des Bewertungsportals "MeinProf" an Datenschutzbeauftragte sächsischer staatlicher Hochschulen Sehr geehrte Damen und Herren, einer Ihrer Kollegen hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass das Bewertungsportal "MeinProf" es sich zur Aufgabe gemacht hat, die von ihm erfasst Lehrkräfte über die sie betreffend von ihm verarbeiteten Daten dadurch zu unterrichten, dass es dieses Daten dem behördlichen Datenschutzbeauftragten der betreffenden Hochschule übermittelt. Dabei gibt "MeinProf" an, dies geschehe in Absprache mit der für "MeinProf" zuständigen Aufsichtsbehörde nach 38 Bundesdatenschutzgesetz, dem Berliner Beauftragten für den Datenschutz. Ich bitte Sie, falls Sie eine solche Zusendung von "MeinProf" erreicht, die Daten nicht an die einzelnen Dozenten weiterzuleiten, sondern zu sperren und dies "MeinProf" mitzuteilen. Eine Bewertung der Rechtslage soll alsbald folgen. 35
36 Literatur Orientierungshilfe Protokollierung Hrsg. v. AK technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der DSB des Bundes und der Länder; Stand Datenschutzgerechte Protokollierung Orientierungshilfe und Fragenkatalog Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachen diverse Tätigkeitsberichte des SächsDSB Antwort an den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur kurzfristigen Speicherung von Verkehrsdaten von Peter Schaar 36
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