Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG)
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- Annegret Linden
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1 Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, 2. KostRMoG) Stand: Juli 2013 Drucksache 17/11471 Deutscher Bundestag (Gesetzesentwurf der Bundesregierung) Drucksache 381/1/13 Bundesrat (Empfehlung der Ausschüsse) Drucksache 17/14120 Deutscher Bundestag (Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses vom ) Drucksache 541/13 Bundesrat (Annahme der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses durch den Deutschen Bundestag, ) Drucksache 513/13 (Beschluss) Bundesrat (Kein Einspruch, Gesetz hat damit die Instanzen durchlaufen) Veröffentlichung Bundesgesetzblatt Teil I, Nr.42, S ff. vom Das Gesetz ist somit am in Kraft getreten. Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz bringt eine Reihe von Kosten- und enerhöhungen in nahezu allen Bereichen der Justiz. Rund 50 Gesetze sind von der Änderung betroffen. Nachstehend werden nur die Kosten und en betrachtet, die im Rahmen des Forderungseinzugs von Bedeutung sind, also das GKG, das RVG und das GvKostG.
2 1. Gerichtskosten 1. 1 Grundlage, des 34 GKG Wenn sich die en nach dem richten, beträgt die bei einem bis Euro Die erhöht sich bei einem bis Euro für jeden für jeden um um.euro angefangene n Betrag von weiteren.euro angefangenen Betrag von weiteren.euro Euro über bis über bis über bis über fett=neue enstaffel Mindestbetrag einer ( 34 Abs. 2 GKG) 10,00 15,00
3 Tabelle zu 34 Abs. 1 Satz 3 GKG (1,0 - ) 1,0 1, ,00 35, ,00 406, ,00 35, ,00 441,00 über 300 bis ,00 53, ,00 476,00 über 600 bis ,00 53, ,00 511, ,00 53, ,00 546,00 über 900 bis ,00 71, ,00 666,00 über bis ,00 71, ,00 786, ,00 89, ,00 906, ,00 108, , , ,00 108, , , ,00 127, , , ,00 127, , , ,00 146, , , ,00 146, , , ,00 165, , , ,00 184, , , ,00 203, , , ,00 222, , , ,00 241, , , ,00 267, , , ,00 293, , , ,00 319, , , ,00 345, , , ,00 371, , , , ,00 fett=neue enstaffel
4 ,5 (z.b. Gerichtliches Mahnverfahren) 0,5 0, ,00 32, ,00 203, ,00 32, ,50 220,50 über 300 bis ,00 32, ,00 238,00 über 600 bis ,00 32, ,50 255, ,50 32, ,00 273,00 über 900 bis ,50 35, ,00 333,00 über bis ,50 35, ,00 393, ,50 44, ,00 453, ,50 54, ,00 513, ,50 54, ,00 573, ,50 63, ,00 633, ,50 63, ,00 693, ,50 73, ,00 753, ,50 73, ,00 813, ,00 82, ,00 873, ,50 92, ,00 962, ,00 101, , , ,50 111, , , ,00 120, , , ,50 133, , , ,00 146, , , ,50 159, , , ,00 172, , , ,50 185, , , , ,00 fett=neue enstaffel
5 ,0 (z.b. Klageverfahren) 3,0 3, ,00 105, , , ,00 105, , ,00 über 300 bis ,00 159, , ,00 über 600 bis ,00 159, , , ,00 159, , ,00 über 900 bis ,00 213, , ,00 über bis ,00 213, , , ,00 267, , , ,00 324, , , ,00 324, , , ,00 381, , , ,00 381, , , ,00 438, , , ,00 438, , , ,00 495, , , ,00 552, , , ,00 609, , , ,00 666, , , ,00 723, , , ,00 801, , , ,00 879, , , ,00 957, , , , , , , , , , , , ,00 fett=neue enstaffel Sonstiges (Gegenüberstellung einiger weiterer Kosten)
6 entatbestand Zwangsvollstreckung nach der ZPO Antrag im Rahmen der 829 etc. ZPO (insbesondere also PfÜB). Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls ( 802g ZPO) 15,00 20,00 15,00 20,00 Insolvenzverfahren (nachträgliche) Prüfung von Forderungen je Gläubiger 15,00 20,00
7 2. sanwaltskosten 2.1 Grundlage, des 13 RVG Wenn sich die en nach dem Gegenstandswert richten, beträgt die bei einem Gegenstandswert bis Euro , ,00 Die erhöht sich bei einem bis Euro für jeden angefangenen für jeden angefangenen um. Euro um. Euro Betrag von weiteren.euro Betrag von weiteren.euro über Mindestbetrag einer ( 13 Abs. 2 RVG) 10,00 15,00
8 2.2 Einzelne entabellen 2.2.1, Tabelle zu 13 I 3 RVG (1,0; netto, ohne Auslagenpauschale und ohne USt.) fett= neue enstaffel EUR
9 2.2.2 (0,3 - ; netto, ohne Auslagenpauschale und ohne USt.) fett= neue enstaffel EUR ,00 15, ,80 222, ,50 15, ,80 236, ,50 24, ,40 258, ,50 24, ,00 281, ,50 24, ,60 303, ,50 24, ,20 326, ,50 24, ,80 348, ,50 34, ,90 374, ,50 34, ,00 399, ,50 34, ,10 425, ,50 34, ,20 450, ,50 34, ,30 476, ,90 45, ,40 501, ,30 60, ,50 527, ,70 60, ,60 552, ,10 75, ,70 578, ,50 75, ,80 603, ,90 90, ,20 639, ,30 90, ,20 675, ,40 106, ,00 711, ,50 121, ,40 747, ,60 136, ,80 783, ,70 152, ,20 819, ,80 167, ,60 855, ,80 181, ,00 891, ,80 195, ,40 927, ,80 208, ,80 963,90
10 2.2.3 (0,5 - ; netto, ohne Auslagenpauschale und ohne USt.) fett= neue enstaffel EUR ,50 22, ,00 371, ,50 22, ,00 394, ,50 40, ,00 431, ,50 40, ,00 469, ,50 40, ,00 506, ,50 40, ,00 544, ,50 40, ,00 581, ,50 57, ,50 624, ,50 57, ,00 666, ,50 57, ,50 709, ,50 57, ,00 751, ,50 57, ,50 794, ,50 75, ,00 836, ,50 100, ,50 897, ,50 100, ,00 921, ,50 126, ,50 964, ,50 126, , , ,50 151, , , ,50 151, , , ,00 177, , , ,50 202, , , ,00 228, , , ,50 253, , , ,00 279, , , ,00 302, , , ,00 325, , , ,00 348, , ,50
11 2.2.4 (1,3 - ; netto, ohne Auslagenpauschale und ohne USt.) fett= neue enstaffel EUR ,50 58, ,80 964, ,50 58, , , ,50 104, , , ,50 104, , , ,50 104, , , ,50 104, , , ,50 104, , , ,50 149, , , ,50 149, , , ,50 149, , , ,50 149, , , ,50 149, , , ,90 195, , , ,30 261, , , ,70 261, , , ,10 327, , , ,50 327, , , ,90 393, , , ,30 393, , , ,40 460, , , ,50 526, , , ,60 592, , , ,70 659, , , ,80 725, , , ,80 785, , , ,80 845, , , ,80 904, , ,90
12 2.2.5 : (1,5 - ; netto, ohne Auslagenpauschale und ohne USt.) fett= neue enstaffel EUR ,50 67, , , ,50 67, , , ,50 120, , , ,50 120, , , ,50 120, , , ,50 120, , , ,50 120, , , ,50 172, , , ,50 172, , , ,50 172, , , ,50 172, , , ,50 172, , , ,50 225, , , ,50 301, , , ,50 301, , , ,50 378, , , ,50 378, , , ,50 454, , , ,50 454, , , ,00 531, , , ,50 607, , , ,00 684, , , ,50 760, , , ,00 837, , , ,00 906, , , ,00 975, , , , , , ,50
13 2.3 Sonstige wesentliche Änderungen 25 Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (1) In der Zwangsvollstreckung bestimmt sich der Gegenstandswert 4. in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach 807 der Zivilprozessordnung nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird; der Wert beträgt jedoch höchstens Euro. (2) ( ) 25 Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung (1) In der Zwangsvollstreckung, ( ) bestimmt sich der Gegenstandswert 4. in Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft nach 802c der Zivilprozessordnung nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel noch geschuldet wird; der Wert beträgt jedoch höchstens Euro. (2) ( ) 31 b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand einer Einigung nur eine Zahlungsvereinbarung (Nummer 1000 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 20 Prozent des Anspruchs. Vergütungsverzeichnis Nr Einigungsgebühr ( : 1,5) (1) Die entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein sverhältnis beseitigt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. ( ) Vergütungsverzeichnis Nr Einigungsgebühr ( : 1,0) Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig (auch Vollstreckungsverfahren) Vergütungsverzeichnis Nr Einigungsgebühr ( : 1,5) (1) Die entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, durch den der Streit oder die Ungewissheit über ein sverhältnis beseitigt oder die Erfüllung des Anspruchs bei gleichzeitigem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen geregelt wird, es sei denn, der Vertrag beschränkt sich ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht. ( )**** Vergütungsverzeichnis Nr Einigungsgebühr ( : 1,0) Über den Gegenstand ist ein anderes gerichtliches Verfahren als ein selbstständiges Beweisverfahren anhängig (auch Vollstreckungsverfahren)
14 3. Gerichtsvollzieherkosten 3.1 Wesentliche Änderungen im Kostenverzeichnis zum GvKostG entatbestand 1. Zustellung persönliche Zustellung 7,50 10,00 sonstige Zustellung 2,50 3,00 Beglaubigung eines Schriftstückes 0,50 0,50 2. Vollstreckung Vorpfändung nach 845 ZPO 12,50 16,00 Pfändung bei Vollstreckungsauftrag 20,00 26,00 Versuch einer gütlichen Erledigung 12,50 16,00 Abnahme der Vermögensauskunft 25,00 33,00 Übermittlung der Abschrift des Vermögensverzeichnisses an Drittgläubiger 25,00 33,00 Verhaftung 30,00 39,00 4. Besondere Geschäfte Einholung einer Auskunft, 802l, 755 ZPO (Ermittlung weiterer Drittschuldner) 10,00 13,00 6. Nicht erledigte Amtshandlungen Zustellungen (100, 101) 2,50 3,00 Amtshandlungen der Nummern: 205 bis 221, 250 bis 301, 310, 400, 410 und 420 (500, 510 und 520) 12,50 15,00 7. Auslagen Dokumentenpauschale je Seite 0,50 Wegegeld pro Auftrag für zurück-gelegte Wegstrecken bis 10 km 2,50 3,25 mehr als 10 km bis 20 km 5,00 6,50 mehr als 20 km bis 30 km 7,50 9,75 mehr als 30 km (bis 40 10,00 13,00 km) mehr als 40 km 16,25 Pauschale für sonstige bare Auslagen 20 % der en, mindestens 3,00 EUR, höchstens 10,00 EUR 20 % der en, mindestens 3,00 EUR, höchstens 10,00 EUR
15 3.2 Kostenüberblick für besondere Verfahren Vollstreckungsauftrag entatbestand Vorstreckungsauftrag fruchtloser 12,50 15,00 Vollstreckungsversuch Wegegeld 2,50 3,25 Auslagenpauschale 3,00 3,00 Summe 18,00 21,25 Verfahren zur Abnahme der Vermögensauskunft entatbestand Abnahme Vermögensauskunft 25,00 33,00 für Zustellung 2,50 3,00 Zustell-Auslagen 3,45 3,45 Auslagenpauschale 5,50 7,20 Summe 36,45 46,65 Anordnung der Eintragung ins 0,00 Schuldnerverzeichnis (umstritten, ob Gläubiger oder Staat sie trägt, Tendenz derzeit: Kosten trägt der Staat) für Zustellung 2,50 3,00 Zustell-Auslagen 3,45 3,45 (weitere) Auslagenpauschale 0,50 0,60 Zwischensumme 6,45 7,05 Verfahren insgesamt 42,90 53,70
16 Anforderung Vermögensverzeichnis als Drittgläubiger entatbestand Vermögensauskunft für 25,00 33,00 Drittgläubiger (GvKostG) Auslagenpauschale 5,00 6,60 Summe 30,00 39,60 Anordnung der Eintragung bzgl. des Drittgläubigers ins 0,00 Schuldnerverzeichnis (umstritten, ob Gläubiger oder Staat sie trägt, Tendenz derzeit: Kosten trägt der Staat) für Zustellung 2,50 3,00 Zustell-Auslagen 3,45 3,45 (weitere) Auslagenpauschale 0,50 0,60 Zwischensumme 6,45 7,05 Verfahren insgesamt 36,45 46,65 Verhaftung entatbestand Verfahren auf Erlass eines Haftbefehls zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft (Gerichtskosten) 15,00 20,00 Verhaftung 30,00 39,00 Wegegeld 2,50 3,25 Auslagenpauschale 6,00 7,80 Verfahren insgesamt 53,50 70,05 Anfrage beim Schuldnerverzeichnis ( EV-Anfrage ) entatbestand Anfrage beim Schuldnerverzeichnis en nach GKG 0,00 en nach Länderkostengesetzen 4,50 pro Datensatz keine Änderung
17 Pfändungs- und Überweisungsbeschluss entatbestand Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Gerichtskosten 15,00 20,00 Gerichtsvollzieherkosten Zustellung Drittschuldner 7,50 10,00 (persönlich) Zustellung an Schuldner (Post) 2,50 3,00 Wegegeld 2,50 3,25 Dokumentenpauschale (je 10 10,00 10,00 Seiten für Sch. und DS) Auslagenpauschale 3,00 3,00 Auslagen (Postgebühr für 3,45 3,45 Zustellung) Kosten insgesamt (bei einem Drittschuldner) 43,95 52,70 Kosten pro weiterem Drittschuldner (Annahme: anderer GV-Bezirk Zustellung Drittschuldner 7,50 10,00 (persönlich) Wegegeld 2,50 3,25 Dokumentenpauschale (weitere 5,00 5,00 10 Seiten) Auslagenpauschale (insgesamt 3,00 3,00 höchsten 10,00, mindestens 3,00) Kosten pro weiterem DS insgesamt 18,00 21,25
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