Hilfe zur Erziehung Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition

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1 Hilfe zur Erziehung Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition AG Bedarfsanalyse und Angebotsplanung der Hilfen zur Erziehung Stand: Juni 1999 Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition für die Hilfe zur Erziehung Präambel Das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz fordert von allen gesellschaftlichen Instanzen die Übernahme von Verantwortung für die Zukunft der jungen Generation. Im Rahmen ihrer politischen Verantwortung hat Jugendpolitik dafür zu sorgen, dass die für Jugendhilfe notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese politische Aufgabe kann nicht auf die Fachkräfte des Jugendamtes delegiert werden. Demgegenüber muss aber das Jugendamt als örtlicher Jugendhilfeträger die Verantwortung für die Umsetzung der jugendpolitischen Programmatik übernehmen, begleitet und unterstützt vom Landesjugendamt. Hilfe zur Erziehung wird zur Unterstützung elterlicher Erziehungsverantwortung geleistet. Im Notfall muss Jugendhilfe jedoch als Ausfallbürge der Eltern tätig werden. Hilfen werden auch jungen Volljährigen gewährt, soweit sie Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Hilfe zur Erziehung wird als soziale Dienstleistung erbracht, die in einem partizipativen Klärungs-, Entscheidungs- und Gestaltungsprozess zwischen den Fachkräften und den Eltern zustande kommt. Jugendhilfe stößt dort an ihre Grenzen, wo die Beteiligten nicht zur Mitwirkung bereit sind oder die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Insoweit gibt es keine Erfolgsgarantie für solche Hilfen: das Jugendamt trägt aber im Einzelfall die fachliche Verantwortung für seine Versuche, Hilfen zur Erziehung zu organisieren. Die Integration bzw. Reintegration von jungen Menschen - unabhängig von ihrer nationalen Herkunft - in ihr familiäres und soziales Umfeld und die damit verbundene Verhinderung der Ausgrenzung oder Stigmatisierung besonders schwieriger und auffälliger Kinder und Jugendlicher erfordert gleichzeitige und gleichwertige Anstrengungen in der Prävention und in der Hilfeleistung. Die Umschichtung von Mitteln, die für den individuellen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung gebunden sind, in den Bereich präventiver Jugendarbeit setzt deshalb auch - parallel zur Umstrukturierung erzieherischer Hilfen mit dem Ziel der Kostenreduktion - eine Investition in sozialraumorientierte präventiv wirksame Angebote für Familien und junge Menschen voraus. Die folgenden Leitsätze, die die jugendpolitische Programmatik des Kinder- und Jugendhilfe- Gesetzes und des Berliner Landesrechtes mit Leben erfüllen sollen, bestimmen die Möglichkeiten und Voraussetzungen, diesen grundsätzlichen n näher zukommen. Die Verständigung über ein Leitbild und gemeinsame ist auch Ausdruck der Einheit der Jugendhilfe auf ihren verschiedenen Verantwortungs- und Handlungsebenen. Die vorgelegten Empfehlungen sollen deshalb in der Berliner Jugendhilfe eine breite fachliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Hilfe zur Erziehung anstoßen.

2 Leitsätze A. Die sach- und fachgerechte Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes erfordert eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für die Hilfen zur Erziehung B. Eine ganzheitliche flexible Jugendhilfe ist auch im Bezirk nur unter den Bedingungen interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung leistbar C. Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe kann nur erfüllt werden, wenn die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien positiv verändert werden und einer umfassenden Prävention Vorrang eingeräumt wird D. Eine fachlich fundierte bezirkliche Jugendhilfeplanung einschließlich einer Erziehungshilfeentwicklungsplanung ist als Steuerungsinstrument unverzichtbar E. Eine Kunden-, Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist sozialpädagogisch und wirtschaftlich begründet und notwendig F. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung bedürfen einer outputorientierten Steuerung durch fachliches und finanzielles Controlling G. Eine qualifizierte Hilfeplanung mit nachvollziehbaren einheitlichen Verfahrensschritten ist eine wesentliche Grundlage für die Qualität der Hilfen zur Erziehung H. Hilfe zur Erziehung ist orientiert an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie und daher vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe I. Hilfe zur Erziehung hat - insbesondere bei stationärer Unterbringung - neben der (existentiellen) Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor allem auch verlässliche Beziehung zu gewährleisten J. Die Möglichkeiten zu besonders familienunterstützenden (= ambulanten und teilstationären) Hilfen sind vor einer Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten K. Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Heimunterbringung haben familienähnliche Betreuungsangebote Vorrang vor der Gruppenbetreuung im Schichtdienst L. Bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb der Familie sind in der Regel kieznahe regionale Plätze in Berlin in Anspruch zu nehmen, sollte durch diese der erzieherische Bedarf im Einzelfall nicht abgedeckt werden können haben Angebote in Brandenburg Vorrang vor weiter entfernten Bundesländern M. Die Hilfe für junge Volljährige dient der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und/oder der Sicherung des Hilfeerfolges N. Im Spannungsfeld zwischen elterlichem Handeln und Kindeswohl, zwischen Leistung der Hilfe zur Erziehung und Eingriff in die elterlichen Rechte muss das Jugendamt in Ausfüllung des staatlichen Wächteramtes im Falle der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen Verantwortung für deren Schutz übernehmen und geeignete Maßnahmen einleiten Seite 2 von 14

3 A. Leitsatz Die sach- und fachgerechte Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes erfordert eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für die Hilfen zur Erziehung Positionierung der Jugendhilfe(-politik) in der gesellschaftlichen Wertedebatte Entscheidungsfindung über gemeinsame (Reform-) "Corporate Identity" der Berliner Jugendhilfe Wahrnehmung der Verantwortung auf den verschiedenen politischen und fachlichen Ebenen Minimierung von Reibungsverlusten im Abstimmungsprozess Indikatoren der rreichung Organisations- und Entscheidungsstrukturen sind klar und eindeutig das Leitbild wird in politischen Gremien und den Medien akzeptiert die Erwartungen an die Jugendhilfe sind sachgerecht die Beschlusslagen zur Jugendhilfe sind einvernehmlich die Prioritätensetzung verändert sich sichtbar (Zumessung von Mitteln/Personal) Bestimmung der Möglichkeiten und Grenzen von Jugendhilfe/HzE im gesamtgesellschaftlichen Kontext Verständigung über Leitsätze zwischen den Trägern der Jugendhilfe Kosten- und Datentransparenz Für die rreichung notwendige Maßnahmen: es wird ein (fach)öffentlicher Diskurs über das Leitbild organisiert die Fortbildung für Jugendamtsmitarbeiter wird intensiviert und qualifiziert inter- und intrakommunale Vergleiche werden angestellt die Unterstützung der Ausbildungs- und Forschungsstätten wird eingeworben durch Öffentlichkeitsarbeit wird das Leitbild verbreitet B. Leitsatz Eine ganzheitliche flexible Jugendhilfe ist auch im Bezirk nur unter den Bedingungen interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung leistbar gemeinsame kommunale Verantwortung für junge Menschen sinnvoller Ressourceneinsatz zur Vermeidung von Doppelarbeit Bündelung von Kompetenz Nutzung des Fachwissens anderer flexible vernetzte Hilfegestaltung Einsatz präventiv wirksamer Angebote Rollenklarheit gegenüber Eltern/Hilfesuchenden/Trägern/Einrichtungen Indikatoren der rreichung Bearbeitungs- und Klärungsdauer verändert sich notwendige Informationen liegen für Hilfeplanung komplett vor "kurzer Dienstweg" wird zur Regel Beschwerden nehmen ab Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener Seite 3 von 14

4 der Hilfeplanung werden zeitgerecht erreicht das Image des Jugendamtes/der Behörden verbessert sich Respektierung der Fachkompetenz anderer Zutrauen zur eigenen Kompetenz Kooperationsbereitschaft /Kommunikationsfähigkeit klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Zeit-/Mittelressourcen für Fortbildung, Gruppensupervision im Konfliktfall, gemeinsame Besprechungen, Gremien Zur rreichung notwendige Maßnahmen: gemeinsame Auseinandersetzung mit Leitbild der HzE im Bezirksamt/mit freien Trägern/im Jugendhilfeausschuss wird organisiert gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Fachdienste innerhalb und außerhalb des Jugendamtes werden organisiert eine Verständigung über Sichtweisen, Begrifflichkeiten und Zielkonflikte anderer Berufsgruppen (z. B. Psychiater, Lehrer, Polizisten) wird kiezbezogen/bezirklich organisiert kooperationsfördernde Organisationsstrukturen und Arbeitsformen werden ermöglicht Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Bürgerbefragungen werden entwickelt C. Leitsatz Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe kann nur erfüllt werden, wenn die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien positiv verändert werden und einer umfassenden Prävention Vorrang eingeräumt wird für die Primärprävention (Befähigung zur Eigenverantwortung) materielle Grundsicherung für Familien und junge Menschen Chancengleichheit in den Bereichen Arbeit, Ausbildung und Wohnen Verantwortungsübernahme durch die zuständigen politischen und gesellschaftlichen Instanzen Akzeptanz der durch die Bevölkerung Integration durch gezielten Abbau von Benachteiligungen klare Definition präventiv wirksamer Strategien und des Beitrags der Jugendhilfe Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Menschen Berücksichtigung der Belange von jungen Menschen im öffentlichen Raum Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung für die Sekundärprävention (Früherkennung und -intervention) Zutrauen der Familien zum Leistungsangebot der Jugendhilfe Früherkennung von Konflikt- und Gefährdungssituationen frühzeitige und umfassende Hilfeplanung rechtzeitiges familienunterstützendes Hilfeangebot spezifische Förderung für benachteiligte junge Menschen für die Tertiärprävention (Vermeidung von Problemverschärfung) mittelfristige sozialpädagogische Begleitung von hilfebedürftigen Familien bedürfnisgerechte wirksame Hilfen flexible vernetzte Hilfegestaltung Verbesserung der Startchancen und Perspektiven für benachteiligte junge Menschen Stabilisierung des Hilfeerfolges Seite 4 von 14

5 Indikatoren der rreichung Vorrang anderer präventiver Vorhaben vor HzE Akzeptanz des Leitbildes in allen Bereichen der Jugendhilfe Effizienz und Effektivität des Ressourcen-/Mitteleinsatzes in der Jugendhilfe Orientierung an der Sozialstruktur der Sozialräume Lebensweltorientierung Sicherstellung quantitativ und qualitativ bedarfsgerechter Angebote Wertausgleich zwischen den Bezirken kommunale Verantwortung für Jugendhilfe gesellschaftliche Prioritätensetzung verändert sich soziale Lage der Familien verbessert sich Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit sinken junge Menschen finden bedarfsgerecht Ausbildungs- und Arbeitsplätze Bedarf an Hilfe zur Erziehung sinkt Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener "Rückfälle" nehmen ab rechtzeitige Inanspruchnahme nimmt zu Akzeptanz des Leitsatzes in Politik und Gesellschaft Prioritätensetzung in der Verteilung von Mitteln/Ressourcen klare Haltung der Jugendpolitik zu ihren Möglichkeiten und Grenzen Aufgabenkritik innerhalb der Jugendhilfe Zur rreichung notwendige Maßnahmen: das Leitbild der Jugendhilfe wird in die angrenzenden Politikfelder transportiert eine "konzertierte Aktion" der Jugendhilfe wird organisiert die Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt werden umgesetzt im Rahmen einer Budgetierung der Jugendhilfemittel werden Mittel zur "Innovation" (Investition in Prävention) zugemessen innerhalb des Bezirksamtes/Jugendamtes werden Mittel umgeschichtet die Erwartungen der Jugendhilfe an die Primärprävention werden verbalisiert die fachlichen Grenzen des "Reparaturbetriebs" HzE werden formuliert die Arbeit des Jugendamtes wird effizienter und effektiver organisiert die Hilfen zur Erziehung werden fortlaufend qualifiziert D. Leitsatz Eine fachlich fundierte bezirkliche Jugendhilfeplanung einschließlich einer Erziehungshilfeentwicklungsplanung ist als Steuerungsinstrument unverzichtbar Indikatoren der rreichung die Kostenströme verändern sich sichtbar Mittel und Personal werden sozialstrukturell adäquat zugemessen Probleme werden vorrangig im Bezirk gelöst soziale Brennpunkte/Trends werden erkennbar bezirkliche Gremien befassen sich mit Jugendhilfe die mittelfristige Finanzplanung ist fundiert Seite 5 von 14

6 Aktuelles Informations- und Datenmaterial Ermittlung/Abstimmung jugendhilfegerechter Sozialstrukturdaten fundierte Kenntnis der bezirklichen/regionalen Sozialstrukturdaten EDV-Ausstattung (Hard/Software, Personal), ISBJ und Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: Planungsverfahren und -methodik werden berlineinheitlich abgestimmt die Datenlage in den Bezirken wird allen Bezirken zugänglich gemacht die Datenerfassung wird berlineinheitlich abgestimmt die Vergleichbarkeit der Daten wird sichergestellt die Validität der Bundesstatistik wird überprüft werden, ggf. muss sie bundeseinheitlich geändert oder für Berlin ergänzt werden das einheitliche Hilfeplanverfahren wird ausgewertet Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Fortbildung zu diesen methodischen Fragen wird sichergestellt E. Leitsatz Eine Kunden-, Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist sozialpädagogisch und wirtschaftlich begründet und notwendig Orientierung am individuellen Hilfebedarf, Entwicklungsprozess und Hilfeverlauf klientorientiertes Handeln Ermöglichung des Wunsch- und Wahlrechtes Partizipation der jungen Menschen Offenheit für andere Lebensstile Wirksamkeits-/Erfolgskontrolle im Hilfe(plan)prozess Kundenzufriedenheit outputorientierte Steuerung der HzE Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes Qualitätssicherung und -entwicklung Imageverbesserung des Jugendamtes Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für HzE verändert sich Zielvereinbarungen der Hilfeplanung werden erreicht Beschwerden/Klagen verringern sich Hilfeangebote werden zielgenauer entwickelt Aushandlungskompetenz und Entscheidungssicherheit der Sozialarbeiter/innen gemeindenahe Beratungsdienste ressortübergreifende Beratung vor Ort klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Zielvorgaben eindeutige Verfahrensvorschriften EDV-Unterstützung/ISBJ Seite 6 von 14

7 Zur rreichung notwendige Maßnahmen: innerhalb des Jugendamtes/des Bezirksamtes werden Zielvereinbarungen abgeschlossen mit den Leistungsberechtigten werden Zielvereinbarungen abgeschlossen fachliches Verlaufscontrolling wird entwickelt und durchgeführt an Hilfeplanung werden Qualitätsanforderungen gestellt (Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für Leistungen des Jugendamtes) der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Aus- und Fortbildung werden qualifiziert und intensiviert Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt F. Leitsatz Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung bedürfen einer outputorientierten Steuerung durch fachliches und finanzielles Controlling (Wieder-)Gewinnung von Gestaltungsmöglichkeiten im Bezirk bezirkliche Selbständigkeit aufgrund der Verwaltungsreform Begrenzung steigender Ausgaben Erwirtschaftung von Mitteln für Prävention situationsangemessene flexible Umsetzbarkeit von Hilfen Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Effizienz und Effektivität von Hilfen zur Erziehung (Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit) Förderung des Kosten- und Leistungsbewusstseins Indikatoren der rreichung die Kostenströme der Jugendhilfe verändern sich sichtbar Anzahl und Höhe der Haushaltsüberschreitungen sinkt präventive und ambulante Hilfen nehmen zu Einsicht in die Grenzen des Wachstums Reflexion des zur rreichung notwendigen Mitteleinsatzes Kostenverursachungsfaktoren kennen und erkennen Kenntnis der Leistungsäquivalente Kenntnis der Kostenströme produktbezogene Kosten- und Leistungsrechnung klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Evaluation EDV-Unterstützung/ISBJ/Info-System HzE Für die rreichung notwendige Maßnahmen: das Leitbild wird diskutiert und akzeptiert Methoden für eine outputorientierte Budgetierung und Steuerung werden entwickelt fachliches und finanzielles Controlling wird eingeführt praktikable und vergleichbare Entgeltvereinbarungen für alle Hilfearten werden erarbeitet Datentransparenz wird hergestellt Fortbildung zum Controlling wird organisiert Seite 7 von 14

8 G. Leitsatz Eine qualifizierte Hilfeplanung mit nachvollziehbaren einheitlichen Verfahrensschritten ist eine wesentliche Grundlage für die Qualität der Hilfen zur Erziehung Qualitätsverbesserung der Leistungen der HzE Qualitätssicherung und -entwicklung der Leistungen des Jugendamtes Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Planungsgrundlagen für Jugendhilfeplanung und Haushalts-/Finanzplanung situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfen Erschließung von (Selbst-)Hilferessourcen für Familien Wirksamkeitskontrolle-Evaluierbarkeit "Lernen am Erfolg" Indikatoren der rreichung der Hilfeplanung werden erreicht Zielvereinbarungen werden eingehalten Hilfeverläufe werden kürzer der Mitteleinsatz verändert sich sichtbar Mitarbeiter und Klienten sind zufrieden das Image des Jugendamtes verbessert sich einheitliche Leit- und Grundsätze zur Hilfeplanung Standardsetzung für Hilfeplanverfahren Fortbildung und Fachliteratur EDV-Unterstützung Zugriff auf Leistungsanbieter-Daten (ISBJ, Info-System HzE) qualitätvolle Diagnostik und Indikationsstellung unter Heranziehung anderer Fachkompetenz Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit im Hilfeplanprozess Für die rreichung notwendige Maßnahmen: die Erprobungsphase des Hilfeplanverfahrens wird ausgewertet ein verbindliches einheitliches Hilfeplanverfahren wird eingeführt die Ergebnisse werden regelmäßig ausgewertet und reflektiert es wird laufende prozessorientierte Fortbildung organisiert kollegiale Beratung im Bezirk wird organisiert und in Anspruch genommen Supervisionsangebote werden gemacht H. Leitsatz Hilfe zur Erziehung ist orientiert an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie und daher vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe Umsetzung der sozialstaatlichen Prinzipien Solidarität und Subsidiarität Stärkung vorhandener Ressourcen/Selbsthilfekräfte der Familie Unterstützung der Erziehungsverantwortung der Eltern Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Bürgers Förderung und Stärkung von Familienbeziehungen Partizipation der jungen Menschen Seite 8 von 14

9 Wunsch- und Wahlrecht der Beteiligten Offenheit für vielfältige Lebensformen Schutzfunktion für alleinstehende Minderjährige (auch ausländischer Herkunft), Durchsetzung ihrer Rechts- und Hilfeansprüche Indikatoren der rreichung Zielvereinbarungen der Hilfeplanung werden eingehalten familiengerichtliche Verfahren nehmen ab Geschwisterkinder werden nicht zu HzE-Fällen Hilfe"karrieren" von Familien werden kürzer ambulante Hilfen nehmen zu materielle Grundsicherung für Familien Reduzierung der Belastungsfaktoren für Familien Hilfen für das gesamte Familiensystem Entwicklung sozialer Kompetenz flexibles Eingehen auf (Veränderungs-) Prozesse in der Familie Orientierung der Hilfen am individuellen Bedarf mehr Entscheidungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Für die rreichung notwendige Maßnahmen: Jugendamt und freie Träger stellen eine aktive Elternarbeit sicher Angebote auf der Basis systemischer Sichtweise und Methodik werden entwickelt die ambulante Angebotsstruktur wird bedarfsgerecht ausgebaut Fortbildung zur Reflexion der professionellen Rolle wird organisiert I. Leitsatz Hilfe zur Erziehung hat - insbesondere bei stationärer Unterbringung - neben der (existentiellen) Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor allem auch verlässliche Beziehung zu gewährleisten Förderung der Entwicklung durch Vertrauen, persönliche Zuwendung und Aufbau stabiler persönlicher Beziehungen Bindungs- und Beziehungsfähigkeit Entwicklung von Ich-Stärke und Autonomie Orientierung der Hilfe an den Bedürfnissen der jungen Menschen Flexibilisierung der Hilfen ohne Wechsel der Bezugspersonen Erhaltung des Lebensortes bei verändertem Hilfebedarf Indikatoren der rreichung Bedarfs- und Bedürfnisgerechtigkeit der Hilfen wird zielgenauer der Hilfeplanung werden erreicht Abbrüche von Hilfen nehmen ab Angebotsstrukturen der Träger verändern sich bedarfsgerechte Leistungsangebote Kombinationsmöglichkeiten der Hilfearten (Flexibilisierung durch Modulisierung!) leistungsgerechte Kostensätze/Entgelte Seite 9 von 14

10 Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird diskutiert und akzeptiert der Beziehungsaspekt erhält Vorrang vor einer institutionellen Zuordnung Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert Bezugspersonen werden zuverlässig an der Hilfeplanung beteiligt der Hilfeverlauf wird unter dem Beziehungsaspekt analysiert J. Leitsatz Die Möglichkeiten zu besonders familienunterstützenden (= ambulanten und teilstationären) Hilfen sind vor einer Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten präventiv wirkende, rechtzeitige und zielgenaue Intervention Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Familienstruktur Orientierung an den Ressourcen/Selbsthilfekräften der Familie Erhaltung und Förderung von Familienbeziehungen lebensweltnahe dezentrale Hilfegestaltung Erhaltung sozialer Bezüge situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfen Überprüfbarkeit der vereinbarten in kurzen Abständen keine langfristige Bindung von Mitteln Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für ambulante, teilstationäre und stationäre HzE verändert sich Angebots- und Anbieterstrukturen verändern sich Hilfeangebote werden von den Familien angenommen der Hilfeplanung werden zunehmend erreicht Hilfeverläufe werden kürzer Familienbeziehungen stabilisieren sich Geschwisterkinder werden nicht zu HzE-Fällen Rückkehr aus Fremdunterbringung wird öfter möglich Image des Jugendamtes verbessert sich bedarfsgerechte kieznahe familienunterstützende Angebote leistungsgerechte Kostensätze für ambulante/teilstationäre Hilfen bedarfsgerechte Personalausstattung im Jugendamt klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Kenntnis existierender Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird diskutiert und akzeptiert die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen Seite 10 von 14

11 das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird genutzt kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt K. Leitsatz Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Heimunterbringung haben familienähnliche Betreuungsangebote Vorrang vor der Gruppenbetreuung im Schichtdienst Verwirklichung des Anspruchs von Kindern auf eine übliche (normale) Lebensform Modellernen anhand eines Aufwachsens in familiären Beziehungen präventiv wirkende, rechtzeitige und zielgenaue Intervention entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für Kinder Chance zum erneuten Aufbau von Bindungs- und Beziehungsfähigkeit situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfe beim - vorübergehenden - Ausfall der Herkunftsfamilie Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur von Pflegestellen Unterstützung freiwilligen Engagements kostengünstige Organisation von dauerhafter Fremdunterbringung Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für die Fremdunterbringung ( 33 zu 34 SGB VIII) verändert sich Pflegestellen werden bedarfsgerecht angeboten der Hilfeplanung werden erreicht: Kinder verbleiben bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie oder kehren in die Herkunftsfamilie zurück Heimunterbringungen von kleinen Kindern unter 10 Jahren gehen zurück Kinder unter 10 Jahren werden nicht in Schichtdienstgruppen betreut Kinder können aus Heimen in Pflegestellen vermittelt werden bedarfsgerechte Angebote an Pflegestellen angemessene Entschädigung und Ausstattung für Pflegeeltern Fortbildung, Schulung und fachliche Begleitung von Pflegeeltern bedarfsgerechte Personalkapazität zur Vermittlung in Pflegestellen, zur Betreuung von Pflegeeltern und Herkunftseltern klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Kenntnis existierender Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der Leitsatz wird vor allem den Herkunftseltern vermittelt die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert die Adoptionsmöglichkeit wird bei langfristiger Fremdunterbringung regelhaft vorher geprüft Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Seite 11 von 14

12 mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandenen Fachwissen wird genutzt kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt L. Leitsatz Bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb der Familie sind in der Regel kieznahe regionale Plätze in Berlin in Anspruch zu nehmen, sollte durch diese der erzieherische Bedarf im Einzelfall nicht abgedeckt werden können, haben Angebote in Brandenburg Vorrang vor weiter entfernten Bundesländern Erhaltung des Lebensumfeldes, der sozialen und familiären Beziehungen Erhaltung der Rückkehroption in die Herkunftsfamilie Beschulung in der Regelschule unmittelbare Überprüfbarkeit der Zielvereinbarungen der Hilfeplanung Bedarfsdeckung und qualitative Weiterentwicklung durch Berliner Träger Kostentransparenz (inkl. Nebenkosten) bessere Zusammenarbeit und Controlling "vor Ort" Halten von Steuermitteln und Arbeitsplätzen in Berlin Indikatoren der rreichung Anteil auswärtiger Unterbringungen sinkt Familienbeziehungen stabilisieren sich Rückkehr aus Fremdunterbringung wird öfter möglich Wechsel der Hilfeform wird seltener nötig Angebots- und Anbieterstrukturen verändern sich für "Schulverweigerer" gibt es Angebote in Berlin bedarfsgerechte Angebote zur Fremdunterbringung in Berlin gute Kenntnis der existierenden Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der Leitsatz der Lebensweltnähe wird diskutiert und akzeptiert Kostentransparenz wird durch Erfassung der tatsächlich gezahlten Gesamtkosten und Preis-/Leistungsvergleiche hergestellt die Angebotslücken in Berlin werden präzise beschrieben konkrete Bedarfsanforderungen werden an Berliner Träger gerichtet Angebote des JAW werden geprüft, ggf. Vorschläge zur Optimierung entwickelt die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird genutzt Seite 12 von 14

13 M. Leitsatz Die Hilfe für junge Volljährige dient der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und/oder der Sicherung des Hilfeerfolges Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und Startchancen von jungen Volljährigen Unabhängigkeit von Sozialhilfe bzw. anderen staatlichen Leistungen Ermöglichung eines Ausbildungsabschlusses keine Arbeits- und Obdachlosigkeit im Anschluss an Jugendhilfe Förderung der Nachreifung "soviel sozialpädagogische Unterstützung wie nötig, soviel Selbständigkeit, wie möglich" Indikatoren der rreichung junge Volljährige werden im Anschluss an Jugendhilfeleistungen nicht automatisch zu Sozialhilfeempfängern Vorbereitung der Entlassung aus stationärer HzE verbessert sich Belegung stationärer Plätze mit jungen Volljährigen geht zurück Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener klare Zuständigkeitsabsprachen zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger zielgerichtete Hilfeplanung bzw. Überprüfung des Hilfebedarfes schon vor Eintritt der Volljährigkeit bedarfsgerechte Leistungsangebote und leistungsgerechte Entgelte Berücksichtigung der Altersgruppe im Jugendhilfebudget Für die rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird im Jugendamt diskutiert und akzeptiert es wird geprüft, ob es übergreifenden Regelungsbedarf in Abgrenzung zum BSHG gibt Hilfeplanung wird vor Eintritt der Volljährigkeit qualifiziert überprüft scheinbare Verselbständigungshindernisse werden kritisch hinterfragt mit den jungen Volljährigen werden Zielvereinbarungen geschlossen der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt N. Leitsatz Im Falle der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen muss das Jugendamt in Ausfüllung des staatlichen Wächteramtes im Spannungsfeld zwischen elterlichem Handeln und Kindeswohl, zwischen Leistung der Hilfe zur Erziehung und Eingriff in die elterlichen Rechte Verantwortung für den Schutz der Kinder übernehmen und geeignete Maßnahmen einleiten parteilicher Schutz von Kindern und Jugendlichen in Not-, Krisen- und Gefährdungssitu- ationen Unterstützung der Rechtsposition des Kindes Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Familienstruktur frühe, zielgenaue und kindgerechte Intervention Erhaltung und Förderung von Familienbeziehungen Benennung der Zielkonflikte zwischen Elternrecht und Kindesrecht Seite 13 von 14

14 Indikatoren der rreichung Inobhutnahme führt zu wirksamen Hilfen die Kindeswohlgefährdung konnte im Einzelfall abgewendet werden Inobhutnahmen bleiben konstant oder sinken Entscheidungen halten familiengerichtlicher Überprüfung stand Familienbeziehungen stabilisieren sich nach der Intervention klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen bedarfsgerechte bezirksnahe Inobhutnahme(Kinderschutz)stellen mit Aufnahmeverpflichtung Rollenklarheit gegenüber den Eltern Kooperation mit dem Familiengericht Mut zur notwendigen Antragstellung auf Entzug oder Einschränkung der elterlichen Sorge Zur rreichung notwendige Maßnahmen: die Verantwortung für Entscheidungen im Rahmen des Kinderschutzes wird klar geregelt Rechtssicherheit (und ggf. Rechtsschutz) für Fachkräfte wird hergestellt Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit wird in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet (ggf. auch durch Supervision) das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird im Rahmen kollegialer Beratung genutzt (z. B. Kinderschutzteams) Diagnostik, Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert sachgerechter Umgang mit Medien im Einzelfall wird vereinbart Methoden zur Entscheidungsevaluation werden entwickelt Seite 14 von 14

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