Hilfe zur Erziehung Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition
|
|
- Ingeborg Beck
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hilfe zur Erziehung Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition AG Bedarfsanalyse und Angebotsplanung der Hilfen zur Erziehung Stand: Juni 1999 Empfehlungen zur Leitbild- und Zieldefinition für die Hilfe zur Erziehung Präambel Das Kinder- und Jugendhilfe-Gesetz fordert von allen gesellschaftlichen Instanzen die Übernahme von Verantwortung für die Zukunft der jungen Generation. Im Rahmen ihrer politischen Verantwortung hat Jugendpolitik dafür zu sorgen, dass die für Jugendhilfe notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen. Diese politische Aufgabe kann nicht auf die Fachkräfte des Jugendamtes delegiert werden. Demgegenüber muss aber das Jugendamt als örtlicher Jugendhilfeträger die Verantwortung für die Umsetzung der jugendpolitischen Programmatik übernehmen, begleitet und unterstützt vom Landesjugendamt. Hilfe zur Erziehung wird zur Unterstützung elterlicher Erziehungsverantwortung geleistet. Im Notfall muss Jugendhilfe jedoch als Ausfallbürge der Eltern tätig werden. Hilfen werden auch jungen Volljährigen gewährt, soweit sie Unterstützung in ihrer Persönlichkeitsentwicklung benötigen. Hilfe zur Erziehung wird als soziale Dienstleistung erbracht, die in einem partizipativen Klärungs-, Entscheidungs- und Gestaltungsprozess zwischen den Fachkräften und den Eltern zustande kommt. Jugendhilfe stößt dort an ihre Grenzen, wo die Beteiligten nicht zur Mitwirkung bereit sind oder die notwendigen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Insoweit gibt es keine Erfolgsgarantie für solche Hilfen: das Jugendamt trägt aber im Einzelfall die fachliche Verantwortung für seine Versuche, Hilfen zur Erziehung zu organisieren. Die Integration bzw. Reintegration von jungen Menschen - unabhängig von ihrer nationalen Herkunft - in ihr familiäres und soziales Umfeld und die damit verbundene Verhinderung der Ausgrenzung oder Stigmatisierung besonders schwieriger und auffälliger Kinder und Jugendlicher erfordert gleichzeitige und gleichwertige Anstrengungen in der Prävention und in der Hilfeleistung. Die Umschichtung von Mitteln, die für den individuellen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung gebunden sind, in den Bereich präventiver Jugendarbeit setzt deshalb auch - parallel zur Umstrukturierung erzieherischer Hilfen mit dem Ziel der Kostenreduktion - eine Investition in sozialraumorientierte präventiv wirksame Angebote für Familien und junge Menschen voraus. Die folgenden Leitsätze, die die jugendpolitische Programmatik des Kinder- und Jugendhilfe- Gesetzes und des Berliner Landesrechtes mit Leben erfüllen sollen, bestimmen die Möglichkeiten und Voraussetzungen, diesen grundsätzlichen n näher zukommen. Die Verständigung über ein Leitbild und gemeinsame ist auch Ausdruck der Einheit der Jugendhilfe auf ihren verschiedenen Verantwortungs- und Handlungsebenen. Die vorgelegten Empfehlungen sollen deshalb in der Berliner Jugendhilfe eine breite fachliche Diskussion über die Weiterentwicklung der Hilfe zur Erziehung anstoßen.
2 Leitsätze A. Die sach- und fachgerechte Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes erfordert eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für die Hilfen zur Erziehung B. Eine ganzheitliche flexible Jugendhilfe ist auch im Bezirk nur unter den Bedingungen interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung leistbar C. Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe kann nur erfüllt werden, wenn die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien positiv verändert werden und einer umfassenden Prävention Vorrang eingeräumt wird D. Eine fachlich fundierte bezirkliche Jugendhilfeplanung einschließlich einer Erziehungshilfeentwicklungsplanung ist als Steuerungsinstrument unverzichtbar E. Eine Kunden-, Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist sozialpädagogisch und wirtschaftlich begründet und notwendig F. Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung bedürfen einer outputorientierten Steuerung durch fachliches und finanzielles Controlling G. Eine qualifizierte Hilfeplanung mit nachvollziehbaren einheitlichen Verfahrensschritten ist eine wesentliche Grundlage für die Qualität der Hilfen zur Erziehung H. Hilfe zur Erziehung ist orientiert an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie und daher vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe I. Hilfe zur Erziehung hat - insbesondere bei stationärer Unterbringung - neben der (existentiellen) Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor allem auch verlässliche Beziehung zu gewährleisten J. Die Möglichkeiten zu besonders familienunterstützenden (= ambulanten und teilstationären) Hilfen sind vor einer Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten K. Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Heimunterbringung haben familienähnliche Betreuungsangebote Vorrang vor der Gruppenbetreuung im Schichtdienst L. Bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb der Familie sind in der Regel kieznahe regionale Plätze in Berlin in Anspruch zu nehmen, sollte durch diese der erzieherische Bedarf im Einzelfall nicht abgedeckt werden können haben Angebote in Brandenburg Vorrang vor weiter entfernten Bundesländern M. Die Hilfe für junge Volljährige dient der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und/oder der Sicherung des Hilfeerfolges N. Im Spannungsfeld zwischen elterlichem Handeln und Kindeswohl, zwischen Leistung der Hilfe zur Erziehung und Eingriff in die elterlichen Rechte muss das Jugendamt in Ausfüllung des staatlichen Wächteramtes im Falle der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen Verantwortung für deren Schutz übernehmen und geeignete Maßnahmen einleiten Seite 2 von 14
3 A. Leitsatz Die sach- und fachgerechte Umsetzung des Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzes erfordert eine Leitbildentwicklung und Zieldefinition für die Hilfen zur Erziehung Positionierung der Jugendhilfe(-politik) in der gesellschaftlichen Wertedebatte Entscheidungsfindung über gemeinsame (Reform-) "Corporate Identity" der Berliner Jugendhilfe Wahrnehmung der Verantwortung auf den verschiedenen politischen und fachlichen Ebenen Minimierung von Reibungsverlusten im Abstimmungsprozess Indikatoren der rreichung Organisations- und Entscheidungsstrukturen sind klar und eindeutig das Leitbild wird in politischen Gremien und den Medien akzeptiert die Erwartungen an die Jugendhilfe sind sachgerecht die Beschlusslagen zur Jugendhilfe sind einvernehmlich die Prioritätensetzung verändert sich sichtbar (Zumessung von Mitteln/Personal) Bestimmung der Möglichkeiten und Grenzen von Jugendhilfe/HzE im gesamtgesellschaftlichen Kontext Verständigung über Leitsätze zwischen den Trägern der Jugendhilfe Kosten- und Datentransparenz Für die rreichung notwendige Maßnahmen: es wird ein (fach)öffentlicher Diskurs über das Leitbild organisiert die Fortbildung für Jugendamtsmitarbeiter wird intensiviert und qualifiziert inter- und intrakommunale Vergleiche werden angestellt die Unterstützung der Ausbildungs- und Forschungsstätten wird eingeworben durch Öffentlichkeitsarbeit wird das Leitbild verbreitet B. Leitsatz Eine ganzheitliche flexible Jugendhilfe ist auch im Bezirk nur unter den Bedingungen interdisziplinärer Kooperation, fachübergreifender Kommunikation und Vernetzung leistbar gemeinsame kommunale Verantwortung für junge Menschen sinnvoller Ressourceneinsatz zur Vermeidung von Doppelarbeit Bündelung von Kompetenz Nutzung des Fachwissens anderer flexible vernetzte Hilfegestaltung Einsatz präventiv wirksamer Angebote Rollenklarheit gegenüber Eltern/Hilfesuchenden/Trägern/Einrichtungen Indikatoren der rreichung Bearbeitungs- und Klärungsdauer verändert sich notwendige Informationen liegen für Hilfeplanung komplett vor "kurzer Dienstweg" wird zur Regel Beschwerden nehmen ab Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener Seite 3 von 14
4 der Hilfeplanung werden zeitgerecht erreicht das Image des Jugendamtes/der Behörden verbessert sich Respektierung der Fachkompetenz anderer Zutrauen zur eigenen Kompetenz Kooperationsbereitschaft /Kommunikationsfähigkeit klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Zeit-/Mittelressourcen für Fortbildung, Gruppensupervision im Konfliktfall, gemeinsame Besprechungen, Gremien Zur rreichung notwendige Maßnahmen: gemeinsame Auseinandersetzung mit Leitbild der HzE im Bezirksamt/mit freien Trägern/im Jugendhilfeausschuss wird organisiert gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen der Fachdienste innerhalb und außerhalb des Jugendamtes werden organisiert eine Verständigung über Sichtweisen, Begrifflichkeiten und Zielkonflikte anderer Berufsgruppen (z. B. Psychiater, Lehrer, Polizisten) wird kiezbezogen/bezirklich organisiert kooperationsfördernde Organisationsstrukturen und Arbeitsformen werden ermöglicht Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Bürgerbefragungen werden entwickelt C. Leitsatz Der gesetzliche Auftrag der Jugendhilfe kann nur erfüllt werden, wenn die Lebensbedingungen von jungen Menschen und ihren Familien positiv verändert werden und einer umfassenden Prävention Vorrang eingeräumt wird für die Primärprävention (Befähigung zur Eigenverantwortung) materielle Grundsicherung für Familien und junge Menschen Chancengleichheit in den Bereichen Arbeit, Ausbildung und Wohnen Verantwortungsübernahme durch die zuständigen politischen und gesellschaftlichen Instanzen Akzeptanz der durch die Bevölkerung Integration durch gezielten Abbau von Benachteiligungen klare Definition präventiv wirksamer Strategien und des Beitrags der Jugendhilfe Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten von jungen Menschen Berücksichtigung der Belange von jungen Menschen im öffentlichen Raum Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung für die Sekundärprävention (Früherkennung und -intervention) Zutrauen der Familien zum Leistungsangebot der Jugendhilfe Früherkennung von Konflikt- und Gefährdungssituationen frühzeitige und umfassende Hilfeplanung rechtzeitiges familienunterstützendes Hilfeangebot spezifische Förderung für benachteiligte junge Menschen für die Tertiärprävention (Vermeidung von Problemverschärfung) mittelfristige sozialpädagogische Begleitung von hilfebedürftigen Familien bedürfnisgerechte wirksame Hilfen flexible vernetzte Hilfegestaltung Verbesserung der Startchancen und Perspektiven für benachteiligte junge Menschen Stabilisierung des Hilfeerfolges Seite 4 von 14
5 Indikatoren der rreichung Vorrang anderer präventiver Vorhaben vor HzE Akzeptanz des Leitbildes in allen Bereichen der Jugendhilfe Effizienz und Effektivität des Ressourcen-/Mitteleinsatzes in der Jugendhilfe Orientierung an der Sozialstruktur der Sozialräume Lebensweltorientierung Sicherstellung quantitativ und qualitativ bedarfsgerechter Angebote Wertausgleich zwischen den Bezirken kommunale Verantwortung für Jugendhilfe gesellschaftliche Prioritätensetzung verändert sich soziale Lage der Familien verbessert sich Arbeitslosigkeit und Sozialhilfebedürftigkeit sinken junge Menschen finden bedarfsgerecht Ausbildungs- und Arbeitsplätze Bedarf an Hilfe zur Erziehung sinkt Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener "Rückfälle" nehmen ab rechtzeitige Inanspruchnahme nimmt zu Akzeptanz des Leitsatzes in Politik und Gesellschaft Prioritätensetzung in der Verteilung von Mitteln/Ressourcen klare Haltung der Jugendpolitik zu ihren Möglichkeiten und Grenzen Aufgabenkritik innerhalb der Jugendhilfe Zur rreichung notwendige Maßnahmen: das Leitbild der Jugendhilfe wird in die angrenzenden Politikfelder transportiert eine "konzertierte Aktion" der Jugendhilfe wird organisiert die Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt werden umgesetzt im Rahmen einer Budgetierung der Jugendhilfemittel werden Mittel zur "Innovation" (Investition in Prävention) zugemessen innerhalb des Bezirksamtes/Jugendamtes werden Mittel umgeschichtet die Erwartungen der Jugendhilfe an die Primärprävention werden verbalisiert die fachlichen Grenzen des "Reparaturbetriebs" HzE werden formuliert die Arbeit des Jugendamtes wird effizienter und effektiver organisiert die Hilfen zur Erziehung werden fortlaufend qualifiziert D. Leitsatz Eine fachlich fundierte bezirkliche Jugendhilfeplanung einschließlich einer Erziehungshilfeentwicklungsplanung ist als Steuerungsinstrument unverzichtbar Indikatoren der rreichung die Kostenströme verändern sich sichtbar Mittel und Personal werden sozialstrukturell adäquat zugemessen Probleme werden vorrangig im Bezirk gelöst soziale Brennpunkte/Trends werden erkennbar bezirkliche Gremien befassen sich mit Jugendhilfe die mittelfristige Finanzplanung ist fundiert Seite 5 von 14
6 Aktuelles Informations- und Datenmaterial Ermittlung/Abstimmung jugendhilfegerechter Sozialstrukturdaten fundierte Kenntnis der bezirklichen/regionalen Sozialstrukturdaten EDV-Ausstattung (Hard/Software, Personal), ISBJ und Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: Planungsverfahren und -methodik werden berlineinheitlich abgestimmt die Datenlage in den Bezirken wird allen Bezirken zugänglich gemacht die Datenerfassung wird berlineinheitlich abgestimmt die Vergleichbarkeit der Daten wird sichergestellt die Validität der Bundesstatistik wird überprüft werden, ggf. muss sie bundeseinheitlich geändert oder für Berlin ergänzt werden das einheitliche Hilfeplanverfahren wird ausgewertet Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Fortbildung zu diesen methodischen Fragen wird sichergestellt E. Leitsatz Eine Kunden-, Prozess- und Ergebnisorientierung in den Hilfen zur Erziehung ist sozialpädagogisch und wirtschaftlich begründet und notwendig Orientierung am individuellen Hilfebedarf, Entwicklungsprozess und Hilfeverlauf klientorientiertes Handeln Ermöglichung des Wunsch- und Wahlrechtes Partizipation der jungen Menschen Offenheit für andere Lebensstile Wirksamkeits-/Erfolgskontrolle im Hilfe(plan)prozess Kundenzufriedenheit outputorientierte Steuerung der HzE Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes Qualitätssicherung und -entwicklung Imageverbesserung des Jugendamtes Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für HzE verändert sich Zielvereinbarungen der Hilfeplanung werden erreicht Beschwerden/Klagen verringern sich Hilfeangebote werden zielgenauer entwickelt Aushandlungskompetenz und Entscheidungssicherheit der Sozialarbeiter/innen gemeindenahe Beratungsdienste ressortübergreifende Beratung vor Ort klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Zielvorgaben eindeutige Verfahrensvorschriften EDV-Unterstützung/ISBJ Seite 6 von 14
7 Zur rreichung notwendige Maßnahmen: innerhalb des Jugendamtes/des Bezirksamtes werden Zielvereinbarungen abgeschlossen mit den Leistungsberechtigten werden Zielvereinbarungen abgeschlossen fachliches Verlaufscontrolling wird entwickelt und durchgeführt an Hilfeplanung werden Qualitätsanforderungen gestellt (Qualitätsentwicklungsvereinbarungen für Leistungen des Jugendamtes) der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Aus- und Fortbildung werden qualifiziert und intensiviert Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt F. Leitsatz Die Ausgaben für Hilfe zur Erziehung bedürfen einer outputorientierten Steuerung durch fachliches und finanzielles Controlling (Wieder-)Gewinnung von Gestaltungsmöglichkeiten im Bezirk bezirkliche Selbständigkeit aufgrund der Verwaltungsreform Begrenzung steigender Ausgaben Erwirtschaftung von Mitteln für Prävention situationsangemessene flexible Umsetzbarkeit von Hilfen Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Effizienz und Effektivität von Hilfen zur Erziehung (Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit) Förderung des Kosten- und Leistungsbewusstseins Indikatoren der rreichung die Kostenströme der Jugendhilfe verändern sich sichtbar Anzahl und Höhe der Haushaltsüberschreitungen sinkt präventive und ambulante Hilfen nehmen zu Einsicht in die Grenzen des Wachstums Reflexion des zur rreichung notwendigen Mitteleinsatzes Kostenverursachungsfaktoren kennen und erkennen Kenntnis der Leistungsäquivalente Kenntnis der Kostenströme produktbezogene Kosten- und Leistungsrechnung klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Evaluation EDV-Unterstützung/ISBJ/Info-System HzE Für die rreichung notwendige Maßnahmen: das Leitbild wird diskutiert und akzeptiert Methoden für eine outputorientierte Budgetierung und Steuerung werden entwickelt fachliches und finanzielles Controlling wird eingeführt praktikable und vergleichbare Entgeltvereinbarungen für alle Hilfearten werden erarbeitet Datentransparenz wird hergestellt Fortbildung zum Controlling wird organisiert Seite 7 von 14
8 G. Leitsatz Eine qualifizierte Hilfeplanung mit nachvollziehbaren einheitlichen Verfahrensschritten ist eine wesentliche Grundlage für die Qualität der Hilfen zur Erziehung Qualitätsverbesserung der Leistungen der HzE Qualitätssicherung und -entwicklung der Leistungen des Jugendamtes Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Planungsgrundlagen für Jugendhilfeplanung und Haushalts-/Finanzplanung situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfen Erschließung von (Selbst-)Hilferessourcen für Familien Wirksamkeitskontrolle-Evaluierbarkeit "Lernen am Erfolg" Indikatoren der rreichung der Hilfeplanung werden erreicht Zielvereinbarungen werden eingehalten Hilfeverläufe werden kürzer der Mitteleinsatz verändert sich sichtbar Mitarbeiter und Klienten sind zufrieden das Image des Jugendamtes verbessert sich einheitliche Leit- und Grundsätze zur Hilfeplanung Standardsetzung für Hilfeplanverfahren Fortbildung und Fachliteratur EDV-Unterstützung Zugriff auf Leistungsanbieter-Daten (ISBJ, Info-System HzE) qualitätvolle Diagnostik und Indikationsstellung unter Heranziehung anderer Fachkompetenz Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit im Hilfeplanprozess Für die rreichung notwendige Maßnahmen: die Erprobungsphase des Hilfeplanverfahrens wird ausgewertet ein verbindliches einheitliches Hilfeplanverfahren wird eingeführt die Ergebnisse werden regelmäßig ausgewertet und reflektiert es wird laufende prozessorientierte Fortbildung organisiert kollegiale Beratung im Bezirk wird organisiert und in Anspruch genommen Supervisionsangebote werden gemacht H. Leitsatz Hilfe zur Erziehung ist orientiert an den Ressourcen des jungen Menschen und/oder der Familie und daher vorrangig Hilfe zur Selbsthilfe Umsetzung der sozialstaatlichen Prinzipien Solidarität und Subsidiarität Stärkung vorhandener Ressourcen/Selbsthilfekräfte der Familie Unterstützung der Erziehungsverantwortung der Eltern Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit des Bürgers Förderung und Stärkung von Familienbeziehungen Partizipation der jungen Menschen Seite 8 von 14
9 Wunsch- und Wahlrecht der Beteiligten Offenheit für vielfältige Lebensformen Schutzfunktion für alleinstehende Minderjährige (auch ausländischer Herkunft), Durchsetzung ihrer Rechts- und Hilfeansprüche Indikatoren der rreichung Zielvereinbarungen der Hilfeplanung werden eingehalten familiengerichtliche Verfahren nehmen ab Geschwisterkinder werden nicht zu HzE-Fällen Hilfe"karrieren" von Familien werden kürzer ambulante Hilfen nehmen zu materielle Grundsicherung für Familien Reduzierung der Belastungsfaktoren für Familien Hilfen für das gesamte Familiensystem Entwicklung sozialer Kompetenz flexibles Eingehen auf (Veränderungs-) Prozesse in der Familie Orientierung der Hilfen am individuellen Bedarf mehr Entscheidungssicherheit bei Kindeswohlgefährdung Für die rreichung notwendige Maßnahmen: Jugendamt und freie Träger stellen eine aktive Elternarbeit sicher Angebote auf der Basis systemischer Sichtweise und Methodik werden entwickelt die ambulante Angebotsstruktur wird bedarfsgerecht ausgebaut Fortbildung zur Reflexion der professionellen Rolle wird organisiert I. Leitsatz Hilfe zur Erziehung hat - insbesondere bei stationärer Unterbringung - neben der (existentiellen) Versorgung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen vor allem auch verlässliche Beziehung zu gewährleisten Förderung der Entwicklung durch Vertrauen, persönliche Zuwendung und Aufbau stabiler persönlicher Beziehungen Bindungs- und Beziehungsfähigkeit Entwicklung von Ich-Stärke und Autonomie Orientierung der Hilfe an den Bedürfnissen der jungen Menschen Flexibilisierung der Hilfen ohne Wechsel der Bezugspersonen Erhaltung des Lebensortes bei verändertem Hilfebedarf Indikatoren der rreichung Bedarfs- und Bedürfnisgerechtigkeit der Hilfen wird zielgenauer der Hilfeplanung werden erreicht Abbrüche von Hilfen nehmen ab Angebotsstrukturen der Träger verändern sich bedarfsgerechte Leistungsangebote Kombinationsmöglichkeiten der Hilfearten (Flexibilisierung durch Modulisierung!) leistungsgerechte Kostensätze/Entgelte Seite 9 von 14
10 Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird diskutiert und akzeptiert der Beziehungsaspekt erhält Vorrang vor einer institutionellen Zuordnung Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert Bezugspersonen werden zuverlässig an der Hilfeplanung beteiligt der Hilfeverlauf wird unter dem Beziehungsaspekt analysiert J. Leitsatz Die Möglichkeiten zu besonders familienunterstützenden (= ambulanten und teilstationären) Hilfen sind vor einer Entscheidung über Fremdunterbringung immer auszuloten präventiv wirkende, rechtzeitige und zielgenaue Intervention Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Familienstruktur Orientierung an den Ressourcen/Selbsthilfekräften der Familie Erhaltung und Förderung von Familienbeziehungen lebensweltnahe dezentrale Hilfegestaltung Erhaltung sozialer Bezüge situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfen Überprüfbarkeit der vereinbarten in kurzen Abständen keine langfristige Bindung von Mitteln Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für ambulante, teilstationäre und stationäre HzE verändert sich Angebots- und Anbieterstrukturen verändern sich Hilfeangebote werden von den Familien angenommen der Hilfeplanung werden zunehmend erreicht Hilfeverläufe werden kürzer Familienbeziehungen stabilisieren sich Geschwisterkinder werden nicht zu HzE-Fällen Rückkehr aus Fremdunterbringung wird öfter möglich Image des Jugendamtes verbessert sich bedarfsgerechte kieznahe familienunterstützende Angebote leistungsgerechte Kostensätze für ambulante/teilstationäre Hilfen bedarfsgerechte Personalausstattung im Jugendamt klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Kenntnis existierender Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird diskutiert und akzeptiert die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen Seite 10 von 14
11 das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird genutzt kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt K. Leitsatz Die Betreuung von Kindern außerhalb des Elternhauses soll vorrangig in Pflegefamilien durchgeführt werden, bei dennoch notwendiger Heimunterbringung haben familienähnliche Betreuungsangebote Vorrang vor der Gruppenbetreuung im Schichtdienst Verwirklichung des Anspruchs von Kindern auf eine übliche (normale) Lebensform Modellernen anhand eines Aufwachsens in familiären Beziehungen präventiv wirkende, rechtzeitige und zielgenaue Intervention entwicklungsfördernde Lebensbedingungen für Kinder Chance zum erneuten Aufbau von Bindungs- und Beziehungsfähigkeit situationsangemessene Umsetzbarkeit von Hilfe beim - vorübergehenden - Ausfall der Herkunftsfamilie Sicherstellung einer qualitativ und quantitativ bedarfsgerechten Angebotsstruktur von Pflegestellen Unterstützung freiwilligen Engagements kostengünstige Organisation von dauerhafter Fremdunterbringung Indikatoren der rreichung Mitteleinsatz für die Fremdunterbringung ( 33 zu 34 SGB VIII) verändert sich Pflegestellen werden bedarfsgerecht angeboten der Hilfeplanung werden erreicht: Kinder verbleiben bis zur Volljährigkeit in der Pflegefamilie oder kehren in die Herkunftsfamilie zurück Heimunterbringungen von kleinen Kindern unter 10 Jahren gehen zurück Kinder unter 10 Jahren werden nicht in Schichtdienstgruppen betreut Kinder können aus Heimen in Pflegestellen vermittelt werden bedarfsgerechte Angebote an Pflegestellen angemessene Entschädigung und Ausstattung für Pflegeeltern Fortbildung, Schulung und fachliche Begleitung von Pflegeeltern bedarfsgerechte Personalkapazität zur Vermittlung in Pflegestellen, zur Betreuung von Pflegeeltern und Herkunftseltern klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen Kenntnis existierender Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der Leitsatz wird vor allem den Herkunftseltern vermittelt die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert die Adoptionsmöglichkeit wird bei langfristiger Fremdunterbringung regelhaft vorher geprüft Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Seite 11 von 14
12 mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandenen Fachwissen wird genutzt kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt L. Leitsatz Bei einer notwendigen Unterbringung außerhalb der Familie sind in der Regel kieznahe regionale Plätze in Berlin in Anspruch zu nehmen, sollte durch diese der erzieherische Bedarf im Einzelfall nicht abgedeckt werden können, haben Angebote in Brandenburg Vorrang vor weiter entfernten Bundesländern Erhaltung des Lebensumfeldes, der sozialen und familiären Beziehungen Erhaltung der Rückkehroption in die Herkunftsfamilie Beschulung in der Regelschule unmittelbare Überprüfbarkeit der Zielvereinbarungen der Hilfeplanung Bedarfsdeckung und qualitative Weiterentwicklung durch Berliner Träger Kostentransparenz (inkl. Nebenkosten) bessere Zusammenarbeit und Controlling "vor Ort" Halten von Steuermitteln und Arbeitsplätzen in Berlin Indikatoren der rreichung Anteil auswärtiger Unterbringungen sinkt Familienbeziehungen stabilisieren sich Rückkehr aus Fremdunterbringung wird öfter möglich Wechsel der Hilfeform wird seltener nötig Angebots- und Anbieterstrukturen verändern sich für "Schulverweigerer" gibt es Angebote in Berlin bedarfsgerechte Angebote zur Fremdunterbringung in Berlin gute Kenntnis der existierenden Hilfen bzw. Leistungsäquivalente Aktuelles Informations- und Datenmaterial EDV-Unterstützung/Info-System HzE Zur rreichung notwendige Maßnahmen: der Leitsatz der Lebensweltnähe wird diskutiert und akzeptiert Kostentransparenz wird durch Erfassung der tatsächlich gezahlten Gesamtkosten und Preis-/Leistungsvergleiche hergestellt die Angebotslücken in Berlin werden präzise beschrieben konkrete Bedarfsanforderungen werden an Berliner Träger gerichtet Angebote des JAW werden geprüft, ggf. Vorschläge zur Optimierung entwickelt die Diagnostik (Analyse des emotionalen, sozialen und materiellen Kontextes sowie der Belastungsfaktoren) wird qualifiziert Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet mit den Beteiligten werden Zielvereinbarungen geschlossen kollegiale Beratung im Team wird organisiert und in Anspruch genommen das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird genutzt Seite 12 von 14
13 M. Leitsatz Die Hilfe für junge Volljährige dient der Stabilisierung der Persönlichkeitsentwicklung und/oder der Sicherung des Hilfeerfolges Verbesserung der Entwicklungsbedingungen und Startchancen von jungen Volljährigen Unabhängigkeit von Sozialhilfe bzw. anderen staatlichen Leistungen Ermöglichung eines Ausbildungsabschlusses keine Arbeits- und Obdachlosigkeit im Anschluss an Jugendhilfe Förderung der Nachreifung "soviel sozialpädagogische Unterstützung wie nötig, soviel Selbständigkeit, wie möglich" Indikatoren der rreichung junge Volljährige werden im Anschluss an Jugendhilfeleistungen nicht automatisch zu Sozialhilfeempfängern Vorbereitung der Entlassung aus stationärer HzE verbessert sich Belegung stationärer Plätze mit jungen Volljährigen geht zurück Hilfeverläufe werden kürzer/situationsangemessener klare Zuständigkeitsabsprachen zwischen Jugendhilfe- und Sozialhilfeträger zielgerichtete Hilfeplanung bzw. Überprüfung des Hilfebedarfes schon vor Eintritt der Volljährigkeit bedarfsgerechte Leistungsangebote und leistungsgerechte Entgelte Berücksichtigung der Altersgruppe im Jugendhilfebudget Für die rreichung notwendige Maßnahmen: der sozialpädagogische Leitsatz wird im Jugendamt diskutiert und akzeptiert es wird geprüft, ob es übergreifenden Regelungsbedarf in Abgrenzung zum BSHG gibt Hilfeplanung wird vor Eintritt der Volljährigkeit qualifiziert überprüft scheinbare Verselbständigungshindernisse werden kritisch hinterfragt mit den jungen Volljährigen werden Zielvereinbarungen geschlossen der Aushandlungsprozess und die Entscheidungsfindung werden in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet Methoden zur Evaluation/Wirksamkeitskontrolle werden entwickelt Nutzerbefragungen werden entwickelt N. Leitsatz Im Falle der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen muss das Jugendamt in Ausfüllung des staatlichen Wächteramtes im Spannungsfeld zwischen elterlichem Handeln und Kindeswohl, zwischen Leistung der Hilfe zur Erziehung und Eingriff in die elterlichen Rechte Verantwortung für den Schutz der Kinder übernehmen und geeignete Maßnahmen einleiten parteilicher Schutz von Kindern und Jugendlichen in Not-, Krisen- und Gefährdungssitu- ationen Unterstützung der Rechtsposition des Kindes Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in die Familienstruktur frühe, zielgenaue und kindgerechte Intervention Erhaltung und Förderung von Familienbeziehungen Benennung der Zielkonflikte zwischen Elternrecht und Kindesrecht Seite 13 von 14
14 Indikatoren der rreichung Inobhutnahme führt zu wirksamen Hilfen die Kindeswohlgefährdung konnte im Einzelfall abgewendet werden Inobhutnahmen bleiben konstant oder sinken Entscheidungen halten familiengerichtlicher Überprüfung stand Familienbeziehungen stabilisieren sich nach der Intervention klare und eindeutige Organisations- und Entscheidungsstrukturen bedarfsgerechte bezirksnahe Inobhutnahme(Kinderschutz)stellen mit Aufnahmeverpflichtung Rollenklarheit gegenüber den Eltern Kooperation mit dem Familiengericht Mut zur notwendigen Antragstellung auf Entzug oder Einschränkung der elterlichen Sorge Zur rreichung notwendige Maßnahmen: die Verantwortung für Entscheidungen im Rahmen des Kinderschutzes wird klar geregelt Rechtssicherheit (und ggf. Rechtsschutz) für Fachkräfte wird hergestellt Konflikt- und Entscheidungsfähigkeit wird in Fortbildungsveranstaltungen geübt und fachlich begleitet (ggf. auch durch Supervision) das im Jugendamt (und bei anderen) vorhandene Fachwissen wird im Rahmen kollegialer Beratung genutzt (z. B. Kinderschutzteams) Diagnostik, Indikationsstellung und Hilfeplanung werden qualifiziert sachgerechter Umgang mit Medien im Einzelfall wird vereinbart Methoden zur Entscheidungsevaluation werden entwickelt Seite 14 von 14
Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg & PiK - Pflegekinder im Kiez
Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII Ziele des Bundesmodellprogramms wirkungsorientierte
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrFührungsgrundsätze im Haus Graz
;) :) Führungsgrundsätze im Haus Graz 1.0 Präambel 2.0 Zweck und Verwendung Führungskräfte des Hauses Graz haben eine spezielle Verantwortung, weil ihre Arbeit und Entscheidungen wesentliche Rahmenbedingungen
MehrSoziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Soziale Arbeit in der Schule Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Positionspapier beschlossen auf der 116. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter vom 14. bis 16. Mai 2014 in Mainz
MehrModellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Informationsveranstaltung
Modellprojekt Familienstützpunkte am Beispiel des Landkreises Regensburg -Karl Mooser- Familienbildung 08.07.2013 1 Ausgangslage im Landkreis Regensburg: Landkreis Regensburg: 41 Gemeinden, 185.000 Einwohner,
MehrSoziale Arbeit an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach Ergebnisse der Online Befragung 2015
Soziale Arbeit an Schulen im Landkreis Bad Kreuznach Ergebnisse der Online Befragung 2015 Bad Kreuznach, 16. Februar 2016 Prof. Dr. Andreas Thimmel, Dipl. Päd. Anke Frey Seite: 1 Inhalt 1. Ergebnisse der
MehrMein Leitbild. Dr. Christian Husek www.sportmedpraxis.com
Mein Leitbild Die Ziele des Leitbildes Das Leitbild ist das identitätsstiftende verfasste Selbstverständnis der österreichischen Hausärztinnen und Hausärzte. > Meine Leitsätze > Meine Rolle im > Information
MehrVerstehen. Vertrauen. Leitbild der Psychiatrie Baselland
Verstehen. Vertrauen Leitbild der Psychiatrie Baselland Präambel Das Leitbild bildet die gemeinsame Grundlage für den Umgang mit unseren Patientinnen und Patienten, Bewohnerinnen und Bewohnern sowie unseren
MehrKinderschutz im Ehrenamt
Kinderschutz im Ehrenamt Die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes im Rems-Murr-Kreis Kreisjugendamt, Referat Jugendarbeit 11.09.2015 Inhalte - Allgemeine Informationen - Schutzbedürfnis - Sensibilisierung
MehrKonzeption. Erziehungsstellen
Konzeption Erziehungsstellen Stand: Januar 2006 pro juventa gemeinnützige Jugendhilfegesellschaft Theodor-Heuss-Str. 19/13, 72762 Reutlingen Te.: 07121 / 9249-0, Fax: 07121 / 9249-39 info@pro-juventa.de,
MehrKVJS Jugendhilfe Service
KVJS Jugendhilfe Service Grundlagen für die Betriebserlaubnis für Betreutes Jugendwohnen und Jugendwohngemeinschaften (sonstige betreute Wohnform gemäß 34 SGB VIII) Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 3 2.
MehrManagement Summary. Was macht Führung zukunftsfähig? Stuttgart, den 21. April 2016
Management Summary Stuttgart, den 21. April 2016 Was macht Führung zukunftsfähig? Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von Führungs- und Nachwuchskräften in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
MehrFachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013
Fachnachmittag Sexuelle Grenzüberschreitung Impulse zum professionellen Umgang in der Kita Bürgerhaus Zähringen 16. Mai 2013 Kirstin Lietz, Dipl. Sozialpädagogin (BA) Die Aufgaben der insoweit erfahrenen
MehrFachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger
Fachtagung Teilhaben und selbstbestimmtes Leben Perspektiven personenzentrierter Hilfen aus Sicht des LWV Hessen als Leistungsträger 1 Der LWV Hessen ist ein Zusammenschluss der hessischen Landkreise und
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Solmsstraße 18, 60486 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 Gemeinsame Empfehlung nach 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit
MehrAuftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit
Auftrag und Selbstverständnis von Schulsozialarbeit Wie wirkt Schulsozialarbeit? Was kann sie in der Schule leisten? GEW: Schulsozialarbeit wirkt! Professionelles Selbstverständnis und gute Arbeitsbedingungen,
MehrLeitbildentwicklung Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung
Einführung in Leitbildentwicklung und Prozessplanung Leitbild Definition 4Ein Leitbild beschreibt die Identität, die Ziele und die Vision von der Zukunft einer Organisation. 4Es bietet die strategische
MehrLeistungsvereinbarung. als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII. zwischen. Stadt Karlsruhe vertreten durch
Leistungsvereinbarung als Grundlage für eine Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII zwischen Stadt Karlsruhe vertreten durch Sozial- und Jugendbehörde Kaiserallee 4 76133 Karlsruhe und dem Träger Verein
MehrVom Profiling bis zur Integration der Leistungsprozess des SGB II. Komplexität darf Spaß machen oder machen Programme träge?
Vom Profiling bis zur Integration der Leistungsprozess des SGB II Bundeskongress SGB II Berlin 01./02. Oktober 2007 - Forum B5 Komplexität darf Spaß machen oder machen Programme träge? Jürgen Peeß JobCenter
MehrTannenhof Berlin-Brandenburg
www.tannenhof.de Tannenhof Berlin-Brandenburg Eltern- und Familienarbeit unter sich verändernden Bedingungen Referent/in: Babett Schott Fachteamleitung der Tagesgruppe www.tannenhof.de Tannenhof Berlin-Brandenburg
MehrHAUS DÜLKEN. Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von. Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen
Ambulant Betreutes Wohnen BeWo Ein Angebot von HAUS DÜLKEN Wohngemeinschaft der Eingliederungshilfe Ambulant Betreutes Wohnen Viersener Straße 53-55 41751 Viersen Tel.: (0 21 62) 5 59 20 Fax: (0 21 62)
MehrSorgende Netze. -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe-
Sorgende Netze -Entlastung pflegender Angehöriger unter Einbindung von Ehrenamt und Selbsthilfe- 1 Ausgangssituation I Geschwächte Bindungs- und Unterstützungskraft primärer Netzwerke (erweiterter Familienbegriff)
MehrPflege und Betreuung in Wien 2030
Pflege und Betreuung in Wien 2030 Vorausschauend und vorbereitet Strategiekonzept Folie 1 Strategiekonzept Leitlinie 1: Gezielte Information, gestützte Entscheidungsfindung und vereinfachter Zugang zu
MehrMit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien
Mit denken - nicht ausgrenzen Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien Arbeitsgruppe 6 Problemlagen an der Schnittstelle zwischen SGB VIII und SGB XII. 1 These 1 These 2 These 3 These 4
MehrAssoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie.
Assoziierte Plätze Geben Sie ein Zuhause auf Zeit. Werden Sie Gastfamilie. sozialpädagogisches zentrum stettbachstrasse 300 ch-8051 zürich t +41 (0)43 299 33 33 f +41 (0)43 299 33 34 info.gfellergut@zkj.ch
MehrPersönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten
Persönliches Budget Hilfen für ehrenamtliche rechtliche Betreuer als Budgetassistenten Schulungsunterlagen der Mitarbeiterinnen des Projektes Fachberatung von ehrenamtlichen rechtlichen Betreuerinnen und
Mehrdie gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten Wie wird man Pflegefamilie?
L A N D R A T S A M T F R E Y U N G - G R A F E N A U Informationen Informationen für Menschen, für Personen, die gerne ein Pflegekind aufnehmen möchten die an der Aufnahme eines Pflegekindes interessiert
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
MehrFortbildung für Lehrer und Referendare* S.I.E. Systemische - Integrative Elternarbeit
Fortbildung für Lehrer und Referendare* S.I.E. Systemische - Integrative Elternarbeit Elternarbeit ein Wort das gerade an Schulen immer wieder Fragen und Verwirrungen aufwirft. Arbeiten hier die Eltern,
MehrMitten in Hamburg, mitten im Leben
Mitten in Hamburg, mitten im Leben Milieunahe Heimerziehung die Bedeutung der Einbeziehung des sozialen Umfeldes Mitten in Hamburg, mitten im Leben Milieunahe Heimerziehung die Bedeutung der Einbeziehung
MehrEvangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe
Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Jugendhilfe 1 Evangelischer Verein für Innere Mission in Nassau Vorab: ein paar Infos zur EVIM Jugendhilfe 2 Betreuung von ca. 400 Kindern und Jugendlichen
MehrModellstandort Stadt Düsseldorf
Professionalität im Pflegekinderwesen Modellprojekt zur Steigerung der Wirksamkeit der Pflegekinderdienste Auftaktveranstaltung am 24.06.2009 in Düsseldorf Präsentation Modellstandort Stadt Düsseldorf
MehrTabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger in den Pflegestufen, Pflegestufe 2001 2007 I 0,755 0,806 II 0,518 0,458 III 0,161 0,136
Millionen Menschen anerkannt pflegebedürftig und im Jahr 2007 2,1 Millionen. In beiden Jahren wurden jeweils 1,4 Millionen anerkannt Pflegebedürftige ambulant versorgt. Tabelle 2: Zahl der ambulanten Leistungsempfänger
MehrKindeswohlgefährdung
Kindeswohlgefährdung Was ist Kindeswohl? Kinder haben Grundbedürfnisse. Werden diese befriedigt, ist ihr Überleben und ihre gesunde Entwicklung also ihr Wohl gesichert. Physiologische Bedürfnisse Bedürfnis
MehrDAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH
DAS EINRICHTUNGSKONZEPT DER DRK BREMEN PFLEGE GMBH 1. Zur Entwicklung/Geschichte Die ambulante Pflege des Deutschen Roten Kreuzes in Bremen hat sich aus karitativen Tätigkeiten heraus entwickelt. Bereits
MehrRichtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche
Richtlinien über das Betriebskonzept für Einrichtungen der Heimpflege für Kinder und Jugendliche vom 1. April 2007 Gestützt auf Art. 2 der Verordnung über Kinder- und Jugendheime vom 21. September 1999
MehrGrundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen. im gesundheitlichen Verbraucherschutz formuliert.
Grundsätze zur Ausgestaltung von Qualitätsmanagementsystemen im gesundheitlichen Verbraucherschutz 1 Vorwort Die in der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über amtliche
MehrTherapie und Beratung in der Pflegefamilie. Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien
Therapie und Beratung in der Pflegefamilie Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien Besonderheiten in der Beratung und Therapie von Pflegefamilien Einbindung Pflegefamilie in System Pflegekinderwesen
MehrProf. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein
Gliederung zur Veranstaltung Aktuelle Gesetzesänderungen im Familienrecht und Kinder- und Jugendhilferecht und ihre Auswirkungen auf die Suchthilfe im Rahmen der Suchttherapietage 2014 in Hamburg am 12.6.2014,
MehrPERSÖNLICHE ASSISTENZ & PERSÖNLICHES BUDGET
Univ.-Ass. Dr. Sascha Plangger Bereich: Disability Studies und Inklusive Pädagogik Email: sascha.plangger@uibk.ac.at PERSÖNLICHE ASSISTENZ UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention
MehrVernetzte Hilfen zur Förderung psychischer Gesundheit von Kindern
Paulo dos Santos Vernetzte Hilfen zur Förderung psychischer Gesundheit von Kindern Dr. Sabine van Eyck, Essen, 29.10.2014 Folie 1 Vernetzte Hilfen zur Förderung der psychischen Gesundheit bei Kindern Statistische
MehrAktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?
Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?!!! 1 2 Gedankensplitter Was bedeutet Qualität? Qualität als PatientInnenrecht- wo verankert? Informations/Aufkärungsqualität?
MehrUnser Leitbild Neue Gesellschaft Niederrhein e.v./ Bildungswerk Stenden
Unser Leitbild Neue Gesellschaft Niederrhein e.v./ Bildungswerk Stenden Identität und Auftrag Das Bildungswerk Stenden ist eine Einrichtung des eingetragenen, gemeinnützigen Vereins Neue Gesellschaft Niederrhein
MehrZiel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII
Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer
MehrDas Jugendhilfezentrum Raphaelshaus. Flex-V. Flexible Verselbständigung
Das Jugendhilfezentrum Raphaelshaus Flex-V Flexible Verselbständigung 2 Zielgruppe Die Flex-V ist ein stationäres und ambulantes Hilfeangebot für männliche und weibliche Jugendliche sowie junge Erwachsene
MehrLeitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V.
Leitbild Lebenszentrum Ebhausen e. V. I. Lebenszentrum Ebhausen e. V. - wer wir sind Das Lebenszentrum Ebhausen e.v. (LZE) ist eine selbständige diakonische Einrichtung innerhalb der Evangelisch-methodistischen
MehrVolksbank BraWo Führungsgrundsätze
Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass
MehrLeitlinie-Qualitätszirkel
Leitlinie-Qualitätszirkel 2 23 Leitlinie-Qualitätszirkel INHALTSVERZEICHNIS Präambel 3 1 Qualitätszirkel 3 1.1 Definition 3 1.2 Arten 3 1.3 Größe und Struktur 3 1.4 Themen, Dauer und Häufigkeit 4 1.5 Dokumentation
MehrAmbulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
MehrJahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg
Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg 14. - Pforzheim-Hohenwart 1Michael Winkler 2Michael Winkler Datenschutz, Rechtsfragen in der Schulsozialarbeit Vertraulichkeit und Schweigepflicht Voraussetzung
MehrEinzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Einzelheiten zum Bundes-Teilhabe-Gesetz Mehr möglich machen Die Bundes-Ministerin für Arbeit und Soziales Frau Andrea Nahles hat einen Entwurf für ein neues Gesetz gemacht. Es heißt Bundes-Teilhabe-Gesetz.
MehrDurch Vorlage dieses Konzepts übernimmt der ASB Verantwortung für die Ausbildung der operativen Kräfte in der PSNV.
Krisenintervention bei Menschen mit besonderem Hilfebedarf Konzept für eine trägerübergreifende Schulung Einleitung Der Arbeiter Samariter Bund e. V. (ASB) nimmt als Hilfsorganisation seit mehr als 120
MehrWenn Übergänge scheitern
Wenn Übergänge scheitern Kompetenzagenturen als Case-Management-Dienstleister Theoretische Grundlagen Case Management Kerstin Carol Kompetenzagentur Saalfeld-Rudolstadt Was ist Case Management (CM)? In
MehrFragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung
[Name der Einrichtung] [z.h. Herr/ Frau] [Adresse] [PLZ, Stadt] Fragebogen zur Kooperation und Hilfeplanung Dieser Fragebogen richtet sich an Personen, die mit der Planung und Bewilligung von Hilfen für
MehrKriterienkatalog. für die Gruppen-Umschulung. in anerkannten Ausbildungsberufen. durch Umschulungsträger
Kriterienkatalog für die Gruppen-Umschulung in anerkannten Ausbildungsberufen durch Umschulungsträger (Stand 15.09.2010) Inhaltsverzeichnis 1. PRÄAMBEL 3 2. EIGNUNG DER UMSCHULUNGSSTÄTTE 3 2.1 Unterrichtsräume,
MehrPerspektiven von Menschen mit hohem Hilfebedarf
Wolfgang Urban, fib e.v., Marburg Perspektiven von Menschen mit hohem Hilfebedarf ZPE Fachtagung Wie betreut man Wohnen? Perspektiven der Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Alltag Universität
MehrRisikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII
Geisteswissenschaft Tatjana Tomic Risikoabschätzung bei Kindeswohlgefährdung anhand des Falls von Kevin K. unter Berücksichtigung von 8a und 42 SGB VIII Studienarbeit Inhaltsverzeichnis: Einleitung:...3
MehrKonzeption. Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII
Konzeption Ambulantes Betreutes Wohnen nach SGB XII 01. September 2005 Vorwort Werte e.v. als eigenständiger Verein ist aus den Praxiserfahrungen der Arbeitsgemeinschaft für Wohngruppen und sozialpädagogische
MehrSei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen
Sei dabei und schau nicht nur zu! -Freiwillige an die Schulen Nur wer neugierig ist, kann lernen (Goethe) Projektkonzept für Schüler an Haupt- und Realschulen Ziel: Steigerung der Ausbildungsfähigkeit
MehrVorbemerkung: Die folgenden Aussagen gelten, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, für das Gebiet der Stadt München.
Erfahrungen mit der Verlagerung der Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München zur Anhörung des Ausschusses für Soziales,
MehrEntrepreneur. Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur
Entrepreneur Der Aufbruch in eine neue Unternehmenskultur 08. September 2006 1 Ausgangssituation: Die Beziehung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer steht auf dem Prüfstand. Aktuell gibt es eine lebhafte
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrLandesjugendamt Rheinland Schule auf dem Weg zum Haus des Lernens und Lebens
Landesjugendamt Rheinland Schule auf dem Weg zum Haus des Lernens und Lebens Anregungen für die Gestaltung der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich beschlossen vom Landesjugendhilfeausschuss Rheinland
MehrKooperation im Kinderschutz
Kooperation im Kinderschutz 7. Jahrestagung der Kinderschutzfachkräfte 29.11.2013 Gelsenkirchen Christian Schrapper - Uni Koblenz Kooperation ist gut Kooperation der Landwirt im Bauernverband = gesunde
MehrDie 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung
DR. BETTINA DILCHER Management Consultants Network Die 7 wichtigsten Erfolgsfaktoren für die Einführung von Zielvereinbarungen und deren Ergebnissicherung Leonhardtstr. 7, 14057 Berlin, USt.-ID: DE 225920389
MehrKonzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim
Konzeption Clara - Ökumenischer Kinder- und Jugendhospizdienst Mannheim 1. Leitbild Der Ökumenische Kinder- und Jugendhospizdienst steht mit der freien Wohlfahrtspflege von Diakonie und Caritas in dem
MehrBudgetassistenz und Betreuung
Gliederung: Ausgangslage für die rechtliche Betreuung Ausgangslage beim Persönlichen Budget Vor- und Nachteile beim Persönlichen Budget / Knackpunkte Umsetzungsmöglichkeiten Ausgangslage bei der rechtlichen
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3833 6. Wahlperiode 21.04.2015 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE Regelung zur Kindertagesbetreuung für Eltern in der Ausübung
MehrDie landesweite Strategie OloV
Die landesweite Strategie OloV Referat im Rahmen der Tagung Mit Fachkräften in die Zukunft Mehr Ausbildung in Freien Berufen am 23.01.2009 im Literaturhaus Frankfurt/Main Veranstalter: JOBSTARTER-Regionalbüro
MehrHerzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.
Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1
MehrEine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien.
Leitbild Vision Eine flächendeckende psychotherapeutische sowie klinisch-psychologische Grundversorgung für Minderjährige und deren Familien. Mission Die Seele stärken & Entwicklung fördern! Wir unterstützen
MehrP H I U S. Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung
Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung Strategische Planung Strategiekonzept in Wissenschaft und Forschung Strategieentwicklung in Wissenschaft und Forschung Drei Auslöser
MehrJahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012
Manfred Pinkwart Jan. 2013 Jahresbericht des Patientenfürsprechers aus dem HELIOS Klinikum Berlin-Buch für den Zeitraum 1.1.2012 bis 31.12.2012 Sprechstunden 1. Wie oft haben Sie pro Jahr Sprechstunden
MehrFortbildung Beratung Betreuung
Fortbildung Beratung Betreuung für Pflege- / Adoptivfamilien mobil kompetent praxisnah neu neu neu neu neu - neu Fortbildungsangebote mit Kinderbetreuung Leitung Bereich Fortbildung: im Familienzentrum
MehrDortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen
Dortmunder Kontraktmodell zur Integration von SpätaussiedlerInnen und jüdischen EmigrantInnen Zuwanderung hat in Dortmund eine weit zurückreichende Tradition, seit dem 19. Jahrhundert ist die Stadt kontinuierlich
MehrDas Bildungspaket: Mitmachen möglich machen
Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder
Mehr1 Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen
5.11 Satzung über die Festsetzung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen sowie die Festsetzung der pauschalierten Kostenbeteiligung zu den Leistungen der Kindertagespflege Der Kreistag hat auf Grund
MehrZentraler Akteur und Kooperationspartner
Kinder- und Jugendhilfe - Zentraler Akteur und Kooperationspartner in der Prävention von Delinquenz Bernd Holthusen Deutsches Jugendinstitut Fachgruppe Angebote und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe
MehrKinderschutz: Was Jugendämter leisten. Fragen und Antworten. DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt.
Kinderschutz: Was Jugendämter leisten Fragen und Antworten DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt. DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt. Impressum Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter;
MehrLandkreis Biberach. Richtlinien. über die. Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln
Landkreis Biberach Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aus den für den Kreisjugendring im Haushaltsplan bereitgestellten Mitteln Die vom Landkreis Biberach für die freie Jugendarbeit gewährten
MehrSehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter!
Sehr geehrter Herr Pfarrer, sehr geehrte pastorale Mitarbeiterin, sehr geehrter pastoraler Mitarbeiter! Wir möchten Sie an Ihr jährliches Mitarbeitergespräch erinnern. Es dient dazu, das Betriebs- und
MehrNormative Weiterentwicklung des Casemanagement. Prof. Dr. Olaf Scupin
Normative Weiterentwicklung des Casemanagement Prof. Dr. Olaf Scupin Gliederung 1. Definitionen 1.1. Casemanagement, 1.2. normativ 2. Ethisch-organisatorischer Ansatz des normativen Casemanagements 3.
MehrDie Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen
Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen Staatssekretär Prof. Dr. Roland Merten Seite 1 Die Thüringer Gemeinschaftsschule - gemeinsam erfolgreicher lernen 1. Was ist bisher passiert
MehrRichtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009
Anlage 1 Richtlinien des Landkreises Cochem-Zell über die Förderung in der Kindertagespflege vom 30.09.2009 1 Kindertagespflege Die Förderung in Kindertagespflege gemäß 23 SGB VIII ist eine Leistung der
MehrMehr als die Hälfte der Betroffenen sind über 60 Jahre alt. Die Taubblindheit als doppelte Sinnesbehinderung kommt jedoch in jeder Altersspanne vor.
Im Zuge der Umfragen und Gespräche während des dreijährigen Projektverlaufs konnten wir etwa 150 taubblinde Menschen und 550 hörsehbehinderte Menschen in Bayern ermitteln. Wir gehen nach intensiven Gesprächen
MehrFRAGEBOGEN. Lehrpersonen 1 FÜHRUNG UND MANAGEMENT. 1.1 Führung wahrnehmen
Dienststelle Volksschulbildung Schulevaluation Kellerstrasse 10 6002 Luzern Telefon 041 228 68 68 Telefax 041 228 59 57 www.volksschulbildung.lu.ch FRAGEBOGEN Lehrpersonen Die Lehrpersonen werden im Rahmen
MehrKonzeption. Aufsuchende Familientherapie (AFT)
Familienwerkstatt Karlsruhe Susanne Appel Albtalstraße 5 76137 Karlsruhe info@familienwerkstatt-karlsruhe.de Tel. 0721/47042099 Konzeption Aufsuchende Familientherapie (AFT) 1 1 Einleitung Bei der Aufsuchenden
Mehrbetreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung
Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
Mehrrücksicht übersicht Der SKM macht s einfach! Nach wie vor leistet der SKM Unterstützung am Puls der Zeit.
Sichtweisen des SKM übersicht Der SKM Katholischer Verband für soziale Dienste in Deutschland Bundesverband e.v. ist ein Fachverband innerhalb des Deutschen Caritasverbandes und Teil der Freien Wohlfahrtspflege.
MehrGesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen. Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII
Gesetz/te Qualitätsentwicklung Die Speisekarte ist nicht das Essen Anforderungen an die Qualitätsentwicklung der Jugendämter nach 79a SGB VIII Umsetzung eines Q-Ansatzes eines Berliner Jugendamtes Heike
MehrLeistungsbeschreibung Ralf Krüger Dipl.-Pädagoge Dipl.-Sozialarbeiter. Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften ( 70 b FGG) Zuordnung des Angebotes
Seite 1 von 9 Stand 16.12.08 Zuordnung des Angebotes Verfahrenspflegschaften/-beistandschaften für Minderjährige in familiengerichtlichen Verfahren Unterbringungsverfahren gem. 70b FGG Allgemeine Beschreibung
MehrWie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrUnterstützerkreis Bernried
Basisinformationen für UnterstützerInnen Wie setzt sich der Unterstützerkreis zusammen? 2 Arbeitsgruppen des Koordinationskreises 3 Kontakt Arbeitsgruppen 4 Dropbox 5 Versicherungsschutz für Mitglieder
MehrFührung QA1304. Leitbild. Albula/Churwalden
Aufbau: 1. Hilfe und Pflege zu Hause 2 2. Positionierung 3 3. Unterstützung pflegender Angehöriger 4 4. Vernetzung 5 5. Qualität 6 6. Mitarbeitende 7 7. Finanzierung 9 8. Unternehmungsführung 10 _.docx
MehrINSIEME BERATUNG: Burnout Scheck Detailinformation
INSIEMEBERATUNG:BurnoutScheckDetailinformation ALARMIERENDEZAHLEN IndenletztenJahrenisteinstetigerAnstieganpsychischenErkrankungenzubeobachten.Siestehen heutean2.stellehinterdenherz undkreislauferkrankungenundsindmittlerweileeineder
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
Mehr