Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler

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1 Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler Paulsborner Str. 65, Berlin Telefon (030) Telefax (030) Internet: Rechtsschutzversicherungsangebot/ Auxilia für Selbständig niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe mit diesem Angebot steht Ärzten und in anderen Heilwesenberufen Tätigen sowie ihren Familien ein umfassendes, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Rechtsschutz- Paket zur Verfügung. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen. Ein funktionierendes Forderungsmanagement ist mittlerweile für jede Arztpraxis von existenzieller Bedeutung, dabei hilft ihnen der der Auxilia Forderungs- Rechtsschutz. Damit Sie sich um ihre Patienten kümmern können und die wertvolle Zeit nicht mit der Eintreibung von offenen Forderungen verschwendet wird. Nehmen Sie sich die Zeit, unser Angebot zu prüfen Folgende versicherbare Heilwesenberufe sind im Spezial-Rechtsschutz versicherbar: - Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern - Apotheker - Diplom-Psychologen, Psychiater - Hebammen, Entbindungshelfer - Heilpraktiker - Krankengymnasten, Chirogymnasten - Logopäden - Masseure - Optiker, Hörgeräteakustiker - Therapeuten (wie z.b. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten) - Zahntechniker Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. Wir sind stets offen für Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Dieser Antrag kann zum Versicherungsabschluss verwendet werden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich für ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die Versicherungsunterlagen werden Ihnen dann umgehend zugeschickt. anbei erhalten Sie den Rechtsschutzversicherungs- Antrag der Auxilia. Sollten Sie sich für das Angebot entscheiden, können Sie diesen gleichzeitig als Antrag verwenden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Mit freundlichen Grüßen Herbert Becker

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3 Antrag zur Rechtsschutzversicherung Fax: 030/ für Selbständig niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe!! " #$ " " % & ' Druckstück /AP Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D Berlin VM Nr Tel: 030/ Fax: 030/ Register- Nr.: D-OQXS-NWEZH-75 Antrag Angebotsanfrage (Invitatio) Maklervollmacht liegt vor Antragsteller (Versicherungsnehmer) Ich erkläre meinen Beitritt zum KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. - wenn angekreuzt, beantrage ich zusätzlich eine Rechtsschutz- Versicherung bei der AUXILIA Rechtsschutz- Versicherungs- AG. Nichtbeantwortung der Fragen oder Striche gelten als Verneinung. Die angekreuzten Versicherungen sind Gegenstand jeweils rechtlich selbständiger Verträge. Bitte Deckung vorab per Fax erteilen Neuantrag Änderungsantrag Praxis, (Name der Firma) Versicherungsscheinnummer Name, Vorname (Firmeninhaber) Geburtsdatum Strasse/Hausnummer (Firmenanschrift) Postleitzahl/Ort (Firmenanschrift) Art des ausgeübten Heilwesenberufes Es handelt sich um eine: Einzelpraxis Gemeinschaftspraxis Praxisgemeinschaft Mitversicherung des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des unten genannten Berechtigten für den privaten Bereich und/oder eines im Haushalt lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern: Name, Vorname: ( ' ) * +! " # $ %& ' ( ) *, +, -., + -. /0 /0 Die Beiträge werden vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Versicherungssteuer, zur Zeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.ä. werden nicht erhoben. Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Ratenzuschlag von 3% berechnet. Bankverbindung/ Einzugsermächtigung:! 1 ( ' 5 6 ) 7! 8 9 Name und Sitz der Bank Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber falls abweichend vom Antragssteller Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: Diese Tarifpositionen gelten auch für weitere Inhaber. Falls gewünscht, bitte zusätzlich beantragen. 27,00 33,00 Jahresbeitrag 27,00 AUXILIA- Rechtsschutz für Selbständig niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe 0 : # 5 6 ) ( -. ; ; <%1! Folgende versicherbare Heilwesenberufe sind im Spezial-Rechtsschutz versicherbar: Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern; Apotheker; Diplom-Psychologen, Psychiater; Hebammen, Entbindungshelfer; Heilpraktiker; Krankengymnasten, Chirogymnasten; Logopäden; Masseure; Optiker, Hörgeräteakustiker; Therapeuten (wie z.b. Atem- Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten); Zahntechniker. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständiger Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. Berechnungsschema zur Anzahl der Beschäftigten siehe Antragsseite Spezial- Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) mit beruflichen Vertrags- Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung gemäß 28 Abs. 4 ARB. Anzahl der Beschäftigten 0 Beschäftigte bis 3 Beschäftigte bis 6 Beschäftigte bis 10 Beschäftigte bis 15 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte über 20 Beschäftigte mit 500,00 / 293,00 326,00 487,00 703, , ,00 Auf Anfrage mit 250,00 / 384,00 427,00 635,00 921, , ,00 Auf Anfrage mit 150,00 / 482,00 536,00 797, , , ,00 Auf Anfrage Berechtigter für den privaten Bereich (Name, Vorname): Zwischensumme Antragsseite 1 von 7 Seiten/Stand:

4 Übertrag 2. Regress- Rechtsschutz für Ärzte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2) In Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz (28 ARB und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4). ohne Selbstbeteiligung Anzahl Ärzte: X 64,00 = 3. Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 32) hinsichtlich der Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträume und ihrer Einrichtungen. In Verbindung mit Spezial- Rechtsschutz ( 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4). Nur für Praxen bis maximal 20 Beschäftigte. Anzahl der Beschäftigten bis 6 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte mit 500,00 / 92,00 140,00 4. Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Anzahl der Beschäftigten 0 Beschäftigte bis 3 Beschäftigte bis 6 Beschäftigte bis 10 Beschäftigte bis 15 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte über 20 Beschäftigte mit 500,00 / 153,00 180,00 252,00 334,00 406,00 512,00 Auf Anfrage Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen? nein ja, bitte auf Beiblatt näher erläutern 5. AUXILIA- Rechtsschutz für weitere Praxisinhaber bei Gemeinschaftspraxen In Verbindung mit JURAMED oder Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Im Rechtsschutz ist enthalten: A. Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB und Klausel 1, 5) für alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft. Kein Vertrags- und Sachenrecht bei gewerblicher Nutzung von Luft- und Wasserfahrzeugen. B. Privat-Rechtsschutz ( 23 ARB) C. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für alle vom versicherten Personenkreis gemieteten/ selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland. Name des weiteren Inhabers/Geschäftsführers Straße/ Hausnummer Postleitzahl/Ort Mitversicherung des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mit abweichendem Familiennamen des weiteren Inhabers/ Geschäftsführers und/ oder eines im Haushalt lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern: Name, Vorname: mit 500,00 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall mit 250,00 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall mit 150,00 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 99,00 135,00 168,00 Auxilia Forderungs-Rechtschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe gemäß Sonderbedingungen Als Einzelprodukt In Verbindung mit JURAMED oder Spezial-Rechtsschutz ( 28 ARB) für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe 242,00 120,00 Zwischensumme Antragsseite 2 von 7 Seiten/Stand:

5 Übertrag 6. JURAMED, Rechtsschutzkombination aus: A. Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) mit beruflichen Vertrags- Rechtsschutz für die gerichtliche Interessenwahrnehmung gemäß 28 Abs. 4 ARB. B. Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (gemäß Klausel zu 28 Abs. 3 ARB, Klausel 3) C. Regress- Rechtsschutz für Ärzte (gemäß Klausel zu 28 Abs. 3 ARB, Klausel 2) D. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise anstehendes Ermittlungsverfahren hinweisen? nein ja, bitte auf Beiblatt näher erläutern Berechtigter für den privaten Bereich (Name, Vorname): Anzahl der Beschäftigten Berechnungsschema zur Anzahl der Beschäftigten siehe Antragsseite 1) bis 0 Beschäftigte bis 3 Beschäftigte bis 6 Beschäftigte bis 10 Beschäftigte bis 15 Beschäftigte bis 20 Beschäftigte über 20 Beschäftigte Fallende Selbstbeteiligung mit 1000,-- / 357,00 407,00 513,00 763, , ,00 Auf Anfrage Feste Selbstbeteiligung mit 250,-- / 493,00 562,00 708, , , ,00 Auf Anfrage Entwicklung der Fallenden Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: SB-Stufe: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250,-- ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Zwischensumme Antragsseite 3 von 7 Seiten/Stand:

6 Übertrag / ' * + # 0 1 #=. > ( -. ; ; <%für nicht gewerblich genutzte Objekte Über JURAFIRM oder Spezial- Rechtsschutz sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der oben angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt versichert. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiete/-pachtzahlung sowie gewerblich genutzte Objekte können darüber hinaus versichert werden. & - 8? 0 $ $! 8 $ @ /$ : (? $ &! Nur in Verbindung mit Spezial- Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB und Vorsorgerechtsschutz gemäß Klausel 4) oder JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe. für die vermietete Einliegerwohnung. / (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) Nur als Ergänzung Nur als Ergänzung Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 47,00 37,00 Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 31,00 für vermietete Wohnungen, Einfamilienhaus mit einer Jahresbruttomiete bis je Wohneinheit (WE) Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall je WE 152,00 X Wohneinheit/en = Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall je WE 119,00 X Wohneinheit/en = Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall je WE 99,00 X Wohneinheit/en = 3 * ( 3 1 A für vermietete Wohnungen, Einfamilienhaus mit einer Jahresbruttomiete über je Wohneinheit (WE) Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall +, -? X 2,5% = Jahresbeitrag., -? X 2,5% = Jahresbeitrag B, -? X 2,5% = Jahresbeitrag C, -? X 2,5% = Jahresbeitrag D, -? X 2,5% = Jahresbeitrag Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall +, -? X 2,0% = Jahresbeitrag., -? X 2,0% = Jahresbeitrag B, -? X 2,0% = Jahresbeitrag C, -? X 2,0% = Jahresbeitrag D, -? X 2,0% = Jahresbeitrag Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall +, -? X 1,2% = Jahresbeitrag., -? X 1,2% = Jahresbeitrag B, -? X 1,2% = Jahresbeitrag C, -? X 1,2% = Jahresbeitrag D, -? X 1,2% = Jahresbeitrag Jahresbeitrag 3 * ( 3 1 A Zwischensumme Antragsseite 4 von 7 Seiten/Stand:

7 Übertrag / ' * + # ! 9 ( )! " " $ 7 für gewerblich genutzte Objekte Über JURAFIRM oder Spezial- Rechtsschutz sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der oben angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudebestandteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt versichert. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiete/-pachtzahlung sowie gewerblich genutzte Objekte können darüber hinaus versichert werden. & - 8? 0 $ $! 8 $ @ /$ : (? $ &! Nur in Verbindung mit Spezial- Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB und Vorsorgerechtsschutz gemäß Klausel 4) oder JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe. vom Eigentümer selbstgenutzt (je Objekt) Mit 150 Mit 250 Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall Nur als Ergänzung Nur als Ergänzung bis 250 qm überdachte Fläche bis 500 qm überdachte Fläche bei über 500 qm überdachte Fläche 0 /8. D ; E 2 0 je angefangene qm über qm hinausgehende nicht überdachte Fläche + D ; 1; ;, 54,00 108,00 42,00 30,00. D ; 1; ; / 44,00 88,00 36,00 26,00 D ; ; 1; ;, 37,00 74,00 29,00 21,00 überdachte Fläche qm nicht überdachte Fläche qm für gewerblich genutzt Einheiten (GE) als Mieter als Pächter als Vermieter als Verpächter Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall(Mindestbeitrag 137,00 ) G +, -? X 4,9% = Jahresbeitrag G., -? X 4,9% = Jahresbeitrag G B, -? X 4,9% = Jahresbeitrag G C, -? X 4,9% = Jahresbeitrag G D, -? X 4,9% = Jahresbeitrag G F, -? X 4,9% = Jahresbeitrag Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall(Mindestbeitrag 112,00 ) G +, -? X 3,9% = Jahresbeitrag G., -? X 3,9% = Jahresbeitrag G B, -? X 3,9% = Jahresbeitrag G C, -? X 3,9% = Jahresbeitrag G D, -? X 3,9% = Jahresbeitrag G F, -? X 4,9% = Jahresbeitrag Mit 500 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall(Mindestbeitrag 89,00 ) G +, -? X 2,9% = Jahresbeitrag G., -? X 2,9% = Jahresbeitrag G B, -? X 2,9% = Jahresbeitrag G C, -? X 2,9% = Jahresbeitrag G D, -? X 2,9% = Jahresbeitrag G F, -? X 2,9% = Jahresbeitrag Jahresbeitrag 3 * ( 3 1 A Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Antragsseite 5 von 7 Seiten/Stand:

8 Besteht noch eine weitere Rechtsschutzversicherung die bestehen bleiben soll? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Gekündigt zum Rechtsschutzart (z.b. Verkehrs- RS, Mietrecht- RS) Fragen zum Vorversicherer: Bestand bisher eine Rechtsschutzversicherung? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Falls gekündigt, von (VN = Versicherungsnehmer) VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer Gekündigt zum Rechtsschutzart (z.b. Verkehrs- RS, Mietrecht- RS) Hatten sie in den letzten 3 Jahren Rechtsstreitigkeiten (Vorschäden)? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Schadenjahr Schadenhöhe Kurze Beschreibung des Schadens (z.b. Vertragsrecht, Mietrecht) Weitere Fragen zur Vorversicherung? Besteht oder bestand für den Antragsteller oder eine mitversicherte Person eine Rechtsschutz- Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, der Auxilia oder 7 G ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ja nein Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ja nein Sind Umstände bekannt, die auf ein möglicherweise Ermittlungsverfahren hinweisen? ja nein (Wenn ja, bitte auf Beiblatt näher erläutern) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die Folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 7 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler - $ 0 Antragsseite 6 von 7 Seiten/Stand:

9 0 2. ' Laufzeit: Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen. Erklärung: Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Datenschutzklausel: Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen, der Angebotsanfrage, des Deckungsauftrages oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko- Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem KRAFTFAHRER- SCHUTZ e.v. führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Versicherungsinformationen vor Vertragsabschluss -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird. Bonitätsprüfung Ich willige ein, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Auskunftei einholt und nutzt. Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck vom Versicherer eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit genutzt wird. Gleiches gut für eine von einer Auskunftei eingeholte Einschätzung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hinweis zur Anzeigepflicht nach 19 Abs. 5 WG Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Risikoträger: Für die Rechtsschutzversicherungen: AUXILIA Rechtsschutz- Versicherungs- AG Für die Schutzbriefe: KS Versicherungs- AG AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Versicherungsleistungen - Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungsvertrages schuldet. - Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers. - Die AUXILIA sorgt dafür, $ ( 0 $!? ( - ab einer Rechnungshöhe von 3.000, 00 einholen kann. - Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Besonderheit Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn. Berechnungsschema zur Anzahl der Beschäftigten Die Zahl der in der Praxis des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen ist anzugeben. Inhaber der Praxis und deren Familienangehörige werden nicht mitgezählt. 2 Teilzeitarbeiter = 1 Beschäftigter 4 Auszubildende = 1 Beschäftigter 4 geringfügig Beschäftigte = 1 Beschäftigter Antragsseite 7 von 7 Seiten/Stand:

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11 Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Recht unübersichtlich sind mittlerweile alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften geworden. Ohne Expertenrat steht man oftmals ganz alleine da. Nicht nur, dass man teilweise selber die Orientierung verliert. Es kann auch passieren, dass man selbst- ungewollt - in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Insbesondere Ärzte laufen täglich Gefahr, dass sie mit dem Vorwurf der Körperverletzung konfrontiert werden. Die AUXILIA ist mehr als ein Kostenerstatter. Die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten etc. gehört natürlich zu den normalen Leistungen. Die AUXILIA hat sich bereits seit Jahren als Rechtsdienstleister einen Namen gemacht. Telefonische Rechtsberatung -rund um die Uhr- zu versicherten und nicht versicherten Angelegenheiten Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen umgehend! Bei den vielen Rechtsgebieten ist es zwingend erforderlich, zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Auswahl. Rufen Sie uns einfach an. Eine unbegrenzte Versicherungssumme und der weltweite Rechtsschutz sorgen dafür, dass Sie aus Angst vor finanziellen Risiken, nicht auf Ihre Ansprüche verzichten müssen. Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands- '!? 0, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen. - zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, - bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, - in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das? * als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des. Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten - Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (089) im 24-Stunden-Service. Wartezeiten Keine Wartezeit besteht im: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Besteht ein Vorsorge-Rechtsschutz, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im: - Arbeits-Rechtsschutz - Vertrags-Rechtsschutz - Steuer-Rechtsschutz - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Versicherbare Heilwesenberufe im Spezial-Rechtsschutz: Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte; Alten- und Krankenpfleger, Krankenschwestern; Apotheker; Diplom-Psychologen, Psychiater; Hebammen, Entbindungshelfer; Heilpraktiker; Krankengymnasten, Chirogymnasten; Logopäden; Masseure; Optiker, Hörgeräteakustiker; Therapeuten (wie z.b. Atem-, Ergo-, Psycho- oder Physiotherapeuten); Zahntechniker. Voraussetzung ist die Niederlassung oder selbständige Tätigkeit in einem der genannten Heilwesenberufe. Wer zählt zur Familie? (Familiendefinition) Soweit in den Rechtsschutzprodukten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/ Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge- Rechtsschutz besteht. Gemeinschaftspraxis/Praxisgemeinschaft: Eine Gemeinschaftspraxis, bei der nur ein Rechnungsträger für die Kassenärztliche Vereinigung (KV) besteht, kann über einen einzigen Vertrag im Spezial- Rechtsschutz oder J U R AM E D abgesichert werden. Ein Praxisinhaber ist als Berechtigter für den privaten Bereich anzugeben. Weitere Praxisinhaber können den Rechtsschutz für weitere Inhaber abschließen (Ausnahme: die Gemeinschaftspraxis wird von zwei Ärzten geführt, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben). Bei Praxisgemeinschaften (jeder beteiligte Arzt ist selbst Rechnungsträger bei der KV) kann jeder Arzt nur über einen gesonderten Vertrag im Spezial-Rechtsschutz oder J U R A M E D versichert werden (Ausnahme: zwei Ärzte, die in ehelicher/eingetragener oder sonstiger Lebenspartnerschaft leben). Produktinformationsseite 1 von 7 Seiten/ Stand:

12 Sie können ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen den Rechtsschutz auswählen. Rundum sicher können Sie zwischen den einzelnen Produkten entscheiden - natürlich bieten wir auch Kombinationen an. 21 Verkehrs-/ Fahrzeug- Rechtsschutz 23 Privat- Rechtsschutz 24 Rechtsschutz für Firmen, Selbständige und f Tätige 29 "! $ Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Regress- Rechtsschutz SSR/2008 Spezial- Straf- Rechtsschutz 8 7? H Auxilia Forderungs- Rechtsschutz Spezial-Rechtsschutz incl. Vorsorge-Rechtsschutz J U R A M E D incl. Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe ( 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Was ist versichert? Der Spezial-Rechtsschutz ist eine Kombination aus: - Verkehrs-Bereich - Berufs-Bereich (mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz) - Privat-Bereich - Grundstücks- und Miet-Bereich Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten Wohneinheiten, Einfamilienhäuser im Inland vom im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen. Versichert sind zusätzlich entweder ein gewerblich selbstgenutztes Objekt unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt ,00. Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/-pachtzahlung muss gemäß Tarif versichert werden. Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziptinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren - Daten-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten - Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-S'ervice - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz ab dem Klageverfahren - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz - bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurdenohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich - Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit Produktinformationsseite 2 von 7 Seiten/ Stand:

13 Sinnvolle Ergänzungen Ihres Versicherungsschutzes 2. Regress-Rechtsschutz für Ärzte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2) Was ist versichert? Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, die der Sozialgerichtsbarkeit unterfallen und die sich aus Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigung und der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben. Hierfür werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000,00 ohne Selbstbeteiligung übernommen. 3. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) -nur in Verbindung mit Spezial-Rechtsschutz- Was ist versichert? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen. Zusätzlich zu dem bereits bestehenden Vertrags- Rechtsschutz in 28 ARB/2008, der erst ab dem Klageverfahren gilt, können in diesen Teilbereichen außergerichtliche Streitigkeiten abgesichert werden. 4. Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Was ist versichert? Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Insbesondere für niedergelassene Ärzte und für Personen in Heilwesenberufen empfehlen wir den Abschluss, weil - laufende Ermittlungsverfahren nachhaltig das Image und die Existenzschädigen können; - mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können; - auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (so lange keine rechtskräftige Verurteilung erfolgt); - eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer (die im Versicherungsschein bezeichnete Praxis) - Inhaber, gesetzliche Vertreter - Arbeitnehmer/in in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer - in Kombination mit 28 ARB/2008 der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Bereich Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz - Zeugenbeistand - Beistand im Verwaltungsrecht 5. Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen Die umfassende Möglichkeit für den weiteren Praxisinhaber, sich und seine Familie privat abzusichern. Was ist versichert? - Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klauseln 1, 5) - Privat-Rechtsschutz ( 23 ARB/2008) - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) - incl. Vorsorge-Rechtsschutz Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Besonderheit In Kombination mit Spezial- Rechtsschutz ( 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) plus Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) oder J U R A M E D gilt der Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) auch für den privaten Lebensbereich und beruflichen Bereich in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Produktinformationsseite 3 von 7 Seiten/ Stand:

14 AUXILIA Forderungs-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen) Es besteht Versicherungsschutz für Forderungen, die fällig und unstrittig sind. Sofern Ihre Patienten die von Ihnen gestellten Rechnungen nicht fristgerecht zahlen, kümmern sich professionelle Forderungsmanager von advaro Services GmbH um die schnelle Realisierung Ihrer Forderungen. Was ist versichert? - Die AUXILIA trägt die Kosten, die der Versicherungsnehmer dem durch den Versicherer benannten Dienstleister aufgrund des Dienstleistungs vertrages schuldet. - Die AUXILIA erstattet die notwendigen Auslagen des Dienstleisters für die Ermittlung der Adressdaten der Schuldner des Versicherungsnehmers. - Die AUXILIA sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer über das Inkassounternehmen Bonitätsauskünfte vor einer geplanten Behandlung -ab einer Rechnungshöhe von 3.000,00- einholen kann. - Wenn die Forderung nach Ende der Beitreibungsbemühungen strittig wird, empfiehlt die AUXILIA auf Wunsch des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt für die gerichtliche Durchsetzung der Forderung. Besonderheit Umfasst auch fällige, unstreitige Forderungen bis zwölf Monate vor Vertragsbeginn. Was bedeutet Vorsorge-Rechtsschutz? (Klausel zu 25, 26, 27, 28, : = = B 1. > ( 1 C % Die Vorsorgeversicherung deckt automatisch noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit ab. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch dann versichert, wenn - ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder - ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit auf nimmt oder - die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen 14 Tagen nach Zugang des neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform erklärt. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren Streitwert 1. Instanz 1. und 2. Instanz 1. bis 3. Instanz Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt. Produktinformationsseite 4 von 7 Seiten/ Stand:

15 Rundum sicher: Die clevere Kombination Mit Preisvorteil und attraktive SB-Variante 6. JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe Was ist versichert? Das Top- Produkt JURAMED ist eine spezielle Kombination aus: - Spezial-Rechtsschutz ( 28 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) - Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) - Regress- Rechtsschutz für Ärzte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 2) - Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) für den beruflichen und privaten Bereich Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren - Zeugenbeistand - Beistand im Verwaltungsrecht - Daten-Rechtsschutz gemäß Sonderbedingungen Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten -Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-Service - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz ab dem Klageverfahren - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurdenohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich - Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich - Spezial- Straf- Rechtsschutz für den beruflichen und privaten Bereich Entwicklung der Fallenden Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren. Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB- Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB- Stufe 2 und vor Ende der SB- Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB- Stufe 6 und vor ende der SB- Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der Auxilia Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB- Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250,00 ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB- Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. SB-Stufe Produktinformationsseite 5 von 7 Seiten/ Stand:

16 Die Leistungen im Überblick 1. Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe #=. < ( -. ; ; < 0 : C % 2. Regress-Rechtsschutz für Ärzte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klause! 2) 3. Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte (Klausel zu 28 Abs. 3 ARB/2008, Klausel 3) 4. Spezial-Straf-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) 5. Rechtsschutz für weitere Inhaber bei Gemeinschaftspraxen 6. JURAMED für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe (die clevere Kombination!) Leistungsarten Schadenbeispiele Schadenersatz- Rechtsschutz Verkehrs- Bereich Schadenersatz- Rechtsschutz Arbeits- Rechtsschutz nichtselbständiger Tätigkeit Arbeits- Rechtsschutz selbständiger Tätigkeit Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht Verkehrs- Bereich Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht privater Bereich Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht freiberuflicher Bereich Vertrags- Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten Verkehrs- Bereich Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten privater Bereich Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten freiberuflicher Bereich Sozialgerichts- Rechtsschutz Verkehrs- Bereich Sozialgerichts- Rechtsschutz privater Bereich Sozialgerichts- Rechtsschutz freiberuflicher Bereich Verwaltungs- Rechtsschutz Verkehrs- Bereich Verwaltungs- Rechtsschutz privater Bereich Verwaltungs- Rechtsschutz freiberuflicher Bereich Regress- Rechtsschutz Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Straf- Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen Straf- Rechtsschutz Spezial- Straf- Rechtsschutz privater Bereich Spezial- Straf- Rechtsschutz freiberuflicher Bereich Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Verkehrs- Bereich Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz privater Bereich Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz freiberuflicher Bereich Beratungs- Rechtsschutz Mediations- Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Zeugenbeistand Daten- Rechtsschutz Vorsorge- Rechtsschutz Am Fahrzeug des Versicherungsnehmers ist bei einem Autounfall ein Sachschaden von ,00 entstanden. Der Schaden muss eingeklagt werden. Das Prozessrisiko beläuft sich auf ca ,00 in der 1. Instanz und ca ,00 in der 2. Instanz. Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen nach einer misslungenen OP (z.b. Schmerzensgeld). Die Ehefrau des Versicherungsnehmers wird aufgrund häufigen zu spät Kommens von ihrem Arbeitgeber abgemahnt. Sie hält diesen Vorwurf für unberechtigt. Wegen Unregelmäßigkeiten musste einer Mitarbeiterin gekündigt werden. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen und werden von der AUXILIA erstattet. Die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung lässt sich meist nur vor Gericht klären. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem Kfz-Verkäufer z.b. wegen verschwiegener Mängel oder mit der Kfz-Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur. Streitigkeiten mit z.b. dem Reiseveranstalter, dem Telefonanbieter, dem Provider oder einem Möbellieferanten. Der Arzt muss Klage einreichen, weil der Patient das fällige Honorar trotz mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt. Der Versicherungsnehmer hat ein Röntgengerät geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Ein falsch ausgestellter Kfz-Steuerbescheid führt zu einer Klage vor dem Finanzgericht. Das Finanzamt erkennt die geltend gemachten Spenden nicht in vollem Umfang an. Dagegen wird Klage beim Finanzgericht erhoben. Hinsichtlich der Höhe der Betriebsausgaben sowie der vorgenommenen Abschreibungen kommt es zu Differenzen mit dem Finanzamt. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt der Versicherungsnehmer vor dem Finanzgericht Streit mit der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Pflegestufe wird falsch festgesetzt. Es wird eine Klage erforderlich. Gegen unseren Versicherungsnehmer als Arbeitgeber werden Ansprüche wegen Erstattung von Beiträgen zu Kranken- und Rentenversicherung geltend gemacht. Für die Klage vor dem Sozialgericht besteht Rechtsschutz. Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund angeblicher körperlicher Mängel entzogen. Um diese wieder zu erhalten, muss man sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen. Streitigkeiten wegen eines Schulverweises oder einer Versetzung. Dem Versicherungsnehmer wird die Approbation wegen Unzuverlässigkeit entzogen. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht. Die Kassenärztliche Vereinigung macht gegen unseren Versicherungsnehmer Rückforderungsansprüche wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise geltend. Die Standesorganisation des freiberuflich tätigen Versicherungsnehmers leitet aufgrund angeblicher Pflichtverletzungen ein Standesrechtsverfahren ein. Der Versicherungsnehmer will sich hiergegen verteidigen. Ihr Sohn wird brutal zusammengeschlagen. Sie möchten als Nebenkläger auftreten. Gegen den Versicherungsnehmer wird ein Verfahren wegen Unfallflucht eingeleitet. Der Versicherungsnehmer stößt beim Snowboarden mit einem Skifahrer zusammen. Er muss sich vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten. Wegen angeblicher Beleidigung seines Nachbarn wird gegen den Versicherungsnehmer eine Strafanzeige erstattet. Gegen den Versicherungsnehmer wird wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes und der gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung soll angefochten werden. Ein Bußgeldbescheid wegen angeblicher Lärmbelästigung soll angefochten werden. Wegen Nichtabführung von Sozialabgaben wird gegen den Versicherungsnehmer ein Bußgeldbescheid erlassen. Nach dem Tod eines Familienangehörigen wird eine Beratung über einen Erbanspruch notwendig. Nach der Trennung kam es zum Streit um das vorübergehende Sorgerecht. Dieser kann durch einen Mediator im Wege der außergerichtlichen Konfüktiösung beigelegt werden. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers muss sich gegen eine Betreuungsanordnung zur Wehr setzen. Die Tochter des Versicherungsnehmers wird wegen einer Massenschlägerei als Zeugin vernommen. Aus Angst, sich mit ihrer Aussage selbst noch zu belasten, nimmt sie lieber einen Rechtsanwalt mit. Ein ehemaliger Patient klagt gegen den Versicherungsnehmer vor Gericht auf Löschung seiner Daten. Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei. Produktinformationsseite 6 von 7 Seiten/ Stand:

17 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Die KS- Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenanten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen )? lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners. Besonderer Hinweis Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Die Clubmitgliedschaft kann auch für weitere inhaber/ Geschäftsführer zusätzlich beantragt werden. Geltungsbereich pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Wildschadenbeihilfe Abschleppbeihilfe bis 65,00 bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55,00 bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe gerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Schleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30,00 im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem : ' 1 bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520,00 bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520,00 im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200, 00 wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325,00 erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (6,50 täglich maximal 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550,00 nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland - Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. - Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden- Notruf- Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service -24 Stunden-Notruf- KS-Reisedienst Produktinformationsseite 7 von 7 Seiten/ Stand:

18 Private Beweissicherung für KS- Mitglieder bei so genannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen Beweisen, wie z.b. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen werden kann. Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst tragen. Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an: Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (01 80) kommt zu jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt, der dem Auftraggeber zugesandt wird. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden. Bei Verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber für KS-Mitglieder auf 120,00 begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur Verfügung. Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG Hauptverwaltung Schulstraße Saarwellingen Telefon (0 6838) Telefax (0 6838) Diese Information sollten Sie als Autofahrer ständig bei sich führen.

19 Was ist wichtig vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung Wer entscheidet bei einem Rechtsstreit ob Versicherungsschutz besteht? Beim Schiedsverfahren: Die Bedingungen vieler Anbieter sehen ein kompliziertes, langwieriges Schiedsgutachtenverfahren vor, das häufig länger dauert als das Grundverfahren, wenn der Versicherungsschutz aufgrund fehlender Erfolgsaussichten versagt werden soll. Der Versicherungsnehmer ist lange im Unklaren, ob Versicherungsschutz besteht. Beim Stichentscheidverfahren. Beim Stichentscheidverfahren trifft der vom Versicherungsnehmer beauftragte Rechtsanwalt die Entscheidung, ob Versicherungsschutz besteht. Sieht er Erfolgsaussichten hat die Versicherung zu regulieren. Fazit: Das Stichentscheidverfahren ist für den Versicherungsnehmer und dessen Anwalt vorteilhafter, da schneller und unkomplizierter. Die endgültige Entscheidung fällt im direkten Umfeld des Versicherungsnehmers. Die Auxilia leistet nach dem Stichentscheidverfahren. Folgeereignistheorie oder Kausalereignistheorie, was macht Sinn? Ein Beispiel und seine Auswirkungen: Entwicklung eines neuen Fahrrades durch den Hersteller Das Fahrrad kommt auf dem Markt Versicherungsnehmer schließt Rechtsschutzversicherung ab Versicherungsnehmer kauft Fahrrad Aufgrund eines Konstruktionsfehlers bricht der Lenker, Versicherungsnehmer stürzt und wird schwer verletzt. Ergebnis der Kausalereignistheorie: Der Rechtsschutzfall ist vorvertraglich, da durch den Konstruktionsfehler am ursächlich eingetreten ist. Kein Versicherungsschutz. Die Auxilia leistet nach der Folgeereignistheorie. Ergebnis der Folgeereignistheorie: Da der Rechtsschutzfall während der Vertragslaufzeit durch den Bruch des Lenkers ausgelöst wird. Es besteht Versicherungsschutz. Kündigung nach wie vielen Schadenfällen pro Jahr möglich Der Versicherer hat im Schadenfall die Möglichkeit das beidseitige außerordentliche Kündigungsrecht auszusprechen. Bei einigen Rechtschutzversicherern ist eine Kündigung innerhalb eines Kalenderjahres schon nach 1 Schadenfall möglich, am Markt sind bisher 2 Schadenfälle üblich. Bei der Auxilia ist eine Kündigung erst nach 3 Schadenfällen möglich. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bei der Auxilia bereits nach dem 1. Schadenfall das außerordentliche Kündigungsrecht in Anspruch nehmen (ARB/ ). Vorsorge- Rechtsschutz Mit der Vorsorgeversicherung sind noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert, dies immer zum tariflich größtmöglichen Leistungsumfang bei kleinster Selbstbeteiligung möglich. Beispiele: Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung; Übergang in eine selbständige Tätigkeit. Den Vorsorge- Rechtsschutz leistet die Auxilia im 28, 29 und für weitere Inhaber/ Geschäftsführer gemäß 21, 23, 29 (ARB/2008). Mobile Rechtsberatung Übernahme der gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder für Besuche des Rechtsanwaltes beim Versicherungsnehmer oder den mitversicherten Personen nach Unfall, bei Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen. Die Mobile Rechtsberatung ist bei der Auxilia mitversichert (ARB/2008). Meditations- Rechtsschutz Die Kosten einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation werden übernommen. Die Kostenübernahme erfolgt auch für Streitigkeiten im Familien-/ Lebenspartnerschafts- und Erbrecht. Der Mediations- Rechtsschutz ist bei der Auxilia von höchstens acht Sitzungsstunden a maximal 180, (ohne Streitwertbegrenzung). mitversichert (ARB/2008). Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen AGG Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auch Diskriminierungsgesetz genannt besteht bei der Auxilia im vollem Umfang Rechtsschutz, wenn die entsprechende Leistungsart versichert ist (z.b. Arbeits- Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch über Internet geschlossene Verträge), usw.). Es ist hierfür kein zusätzlicher Rechtsschutzvertrag erforderlich! So können Sie uns per Mausklick näher kennen lernen. Besuchen Sie Ihren Versicherungsmakler doch gleich einmal im Internet

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