Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission. Dr. Moritz Karg (Dr.
|
|
- Jakob Grosse
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Bereitstellung von Geodaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte anhand des Datenclusters Denkmalschutz der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Gutachten im Auftrag der GIW-Kommission Dr. Moritz Karg (Dr. Sven Polenz)
2 Übersicht 1. Beteiligte der Service orientierten Architektur 2. Denkmaleigenschaft als personenbezogenes Datum 3. Datenübermittlung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege 4. Datenverantwortung der Beteiligten 5. Vertragsmodell und Verhaltensregeln 6. Umweltinformationen und Geodaten
3 1. Beteiligte der Service orientierten Architektur Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege -Betreiben des Datenservers/Führen der Denkmalliste- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zweck des Geschäftsprozesses: Die Einstufung eines Gebäudes als schutzwürdig (Denkmalschutz) ist eine für den Abschluss einer Gebäudeversicherung relevante Angabe. Steine und Erden Servicegesellschaft SES GmbH Zweck des Geschäftsprozesses: Die Genehmigung eines Rahmenbetriebsplanes (u.a. zu erstellen vor dem Gewinnen von Bodenschätzen) setzt nach dem BBergG ein Planfeststellungsverfahren voraus, in welchem von den Unternehmen Angaben zu den Flächen und zu Umweltauswirkungen verlangt werden. Dienstnutzer
4 2. Denkmaleigenschaft als personenbezogenes Datum Personenbezogene Daten bzw. personenbeziehbare Daten sind gemäß Art. 4 Abs. 1 BayDSG sowie nach 3 Abs. 1 BDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen. Die rechtliche Bewertung eines Objektes oder einer Fläche als Denkmal wirkt sich unmittelbar auf die Interessen und Rechte der Eigentümer oder sonstigen an den Flächen oder Objekten berechtigten Personen aus (Genehmigung von Bauvorhaben - 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB; Instandhaltungsverpflichtungen Art. 4 Abs. 1 BayDSchG; Nutungsbeschränkungen Art. 5 BayDSchG; Erlaubnispflichten Art. 6 und 8 BayDSchG)
5 3. Datenübermittlung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege A) Rechtsgrundlagen der Datenübermittlung aus Denkmalliste: 1) Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDatenschutzG i.v.m. Art. 2 Abs. 1 Satz 5 BayDSchG Baudenkmäler und Bodendenkmäler sollen nachrichtlich in ein Verzeichnis (Denkmalliste) aufgenommen werden. Die Liste kann von jedermann eingesehen werden. 2) Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDatenschutzG i.v.m. Art. 10 BayGDIG
6 3. Datenübermittlung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege A) Rechtsgrundlagen der Datenübermittlung aus Denkmalliste: 2) Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDatenschutzG i.v.m. Art. 10 BayGDIG Geodaten und Geodatendienste sind vorbehaltlich des Art. 11 und nach Maßgabe des Art. 12 der Öffentlichkeit und anderen Behörden zur Verfügung zu stellen (Art. 10 BayGDIG). Soweit durch den Zugang zu Geodaten personenbezogene Daten offenbart und dadurch schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt würden, ist der Zugang zu beschränken, es sei denn, die Betroffenen haben zugestimmt oder das öffentliche Interesse an dem Zugang überwiegt (Art. 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BayGDIG). Die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten nach Art. 4 an das Geoportal hat unter Beachtung der im Bayerischen Datenschutzgesetz und im Bundesdatenschutzgesetz festgelegten Grundsätze des Schutzes personenbezogener Daten zu erfolgen (Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayGDIG).
7 3. Datenübermittlung durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege B) Sicherstellung der Zweckbindung Die nicht-öffentliche Stelle darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihr übermittelt worden sind. Sie ist von der übermittelnden Stelle darauf hinzuweisen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 und 2 BayDatenschutzG). Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat von der Identität der Dienstnutzer regelmäßig keine Kenntnis. Die Sicherstellung der Zweckbindung sollte daher über den Dienstvermittler (GDV/SES GmbH) sichergestellt werden.
8 4. Datenverantwortung der Beteiligten a) Dienstanbieter (Bay. Landesdenkmalbehörde) Eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Datenübermittlung Zulässigkeit aufgrund bayerischen Denkmal- und Datenschutzgesetzes (Art. 19 Abs. 1 Nr. 1, Art. 17 Abs. 2 Nr. 8 BayDSG i.v.m. Art. 2 Abs. 1 S. 5 DSchG) Besonderheit: Denkmalliste ist allgemein zugänglich. Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
9 4. Datenverantwortung der Beteiligten b) Vermittler / Dienstverzeichnis (Web Map Server GDV / Rohstoffwirtschaft [SES]) Tätigwerden im Auftrag der Mitgliedsunternehmen Auftragsdatenverarbeitung, 11 BDSG Keine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Gestaltung des Systems für die Mitgliedsunternehmen nur datenschutzrechtlich zulässige Verwendung der Daten wird technisch unterstützt GDV und SES GmbH übernehmen für Mitgliedsunternehmen gegenüber Denkmalbehörde Garantie für datenschutzkonforme Nutzung der Daten Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
10 4. Datenverantwortung der Beteiligten c) Vermittler / Dienstverzeichnis (Web Map Server GDV / Rohstoffwirtschaft [SES]) Tätigwerden im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege Auftragsdatenverarbeitung nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz Keine eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit Übernahme einer Transportfunktion/Sicherstellung der Zweckbindung Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
11 4. Datenverantwortung der Beteiligten d) GDV / Rohstoffwirtschaft [SES]) Sowohl der GDV als auch die SES GmbH sehen in den Geschäftsprozessen zusätzlich die Vermittlung von georeferenzierten Daten aus eigenem Bestand vor (insoweit: Datenverantwortung) Es erfolgt im Hinblick auf diese Daten eine Speicherung (Bezüglich der vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege übermittelten Daten wird hingegen keine Speicherung vorgenommen). Die Zulässigkeit der Datenübermittlung richtet sich dann nach 29 BDSG. Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
12 4. Datenverantwortung der Beteiligten d) GDV / Rohstoffwirtschaft [SES]) (1) Das geschäftsmäßige Erheben, Speichern, Verändern oder Nutzen personenbezogener Daten zum Zweck der Übermittlung, insbesondere wenn dies der Werbung, der Tätigkeit von Auskunfteien oder dem Adresshandel dient, ist zulässig, wenn 1. kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat, 2. die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können oder die verantwortliche Stelle sie veröffentlichen dürfte, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung offensichtlich überwiegt, oder..( 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BDSG) Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
13 4. Datenverantwortung der Beteiligten e) Dienstnutzer (Mitgliedsunternehmen der Verbände) eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für Verarbeitung und Nutzung der Daten Mitglieder GDV: Vertragsausgestaltung: Rechtsgrundlage 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG Tariffierung und Portfoliobewertung: Berechtigtes Interesse - 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Rohstoffwirtschaft (GISInforService) Planung- und Management: Berechtigtes Interesse 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
14 5. Vertragsmodell und Verhaltensregeln Vertragsmodell Datenschutzrechtliche Zulässigkeit muss u.a. durch Nutzungsvereinbarungen sichergestellt werden Vorteil: kurzfristige Umsetzung möglich Geringer Umsetzungsaufwand Flexibilität in Hinblick auf sich ändernde Rahmenbedingunen Nachteil: Geringere Rechtssicherheit, weil keine Beteiligung der Aufsichtsbehörde erforderlich (könnte durch Gütesiegel ausgeglichen werden) Begrenzter inhaltlicher Spielraum wegen gesetzlicher Vorgaben Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
15 5. Vertragsmodell und Verhaltensregeln Code of Conduct Modell Datenschutzrechtliche Zulässigkeit wird durch freiwillige Selbstbindung sichergestellt Vorteil: Hohe Rechtssicherheit weil Beteiligung der Aufsichtsbehörden erforderlich inhaltlicher Gestaltungsspielraum Nachteil bisher keine Praxisbeispiele Langwieriger Umsetzungsprozess weil Beteiligung der Aufsichtsbehörden erforderlich Geringere Flexibilität bei sich ändernden Rahmenbedingungen Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
16 Datenschutzsiegel-Voraussetzungen SH Gütesiegel oder EuroPrise Inhaltliche Vorgaben Konformität mit dem deutschen (bzw. schleswigholsteinischen Datenschutzrecht) oder europäischen Datenschutzrecht Datenschutzfreundliches Produkt bzw. Verfahren Verfahren 2-stufiges Verfahren Technisches und rechtliches Gutachten (extern) Qualitätssicherung und Verleihung Siegel durch ULD bzw. Europrise Partner Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III 16
17 GeoBusiness System - Bausteine Datenschutz - - Datenschutz - (Bedingungen) UIG IFG IWG GeoZG FachG - Gesetze -
18 6. Umweltinformationen und Geodaten Überschneidungen bezüglich des Begriffsinhaltes Elektronische Form Antragsrecht Informationszugang über Internet oder andere geeignete Telekommunikationsmittel 12 Abs. 2 GeoZG - 9 Abs. 1 Nr. 1 UIG erheblich beeinträchtigt Abwägung des öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Festlegung von Beschränkungen bzw. Auflagen des Zugangs Sonderproblem: Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Vgl. Polenz, Aufbau einer Geodateninfrastruktur, NVwZ 2010, 485 ff.
19 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Dr. Moritz Karg (Dr. Sven Polenz) Telefon: Dr. Moritz Karg - Geodatengutachten III November
Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners
Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche
MehrBayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken
in der Regierung von Mittelfranken 2 Wesentliche Elemente des Datenschutzes im Unternehmen 3 Teil A Datenschutz im Unternehmen Teil A Allgemeines zum Datenschutz 4 I. Schutz der personenbezogenen Daten
MehrZweck und Schema der zu begutachtenden Prozesse
Bereitstellung von Geodaten unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte anhand des Datenclusters Denkmalschutz der öffentlichen Verwaltung für die Wirtschaft Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz
MehrRösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1
Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?
MehrDatenschutz und Schule
Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 4 (22.6. 29.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche
MehrDas digitale Klassenund Notizbuch
Das digitale Klassenund Notizbuch Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 30 Abs. 2 SchulG Die Daten der Schulverwaltung
MehrErstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz. Seminar am 13.01.2016
Erstellen von Verfahrensbeschreibungen nach 8 des Niedersächsischen Datenschutzgesetz Seminar am 13.01.2016 Prof. Dr. Stephan König, Robin Ziert, Anke Hirte, 13.01.2016 Die Datenschutzbeauftragten der
MehrDatenschutzkonzept. Muster. (Ausschnitt) Datenschutzkonzept. Informationsverbund
Muster (Ausschnitt) Datenschutzkonzept Informationsverbund.. Dokumentinformationen BSI-Konformität und gesetzliche Grundlagen Bausteine Gesetzliche Grundlagen verantwortlich für den Inhalt Name Telefon
Mehr17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?
17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische
MehrDatenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen
bei der Erhebung und Verarbeitung von geografischen Informationen Falk Zscheile 20. März 2014 1 / 23 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 3 4 5 2 / 23 Gliederung 1 Einleitung 2 3 4 5 3 / 23 Bedeutung von
MehrWebseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen
Webseiten mit fragwürdigen Aufrufen von "spy & track" - Unternehmen Die vorliegende Dokumentation umfasst eine kleine Auswahl von Webseiten, bei denen automatisch (ohne Benutzer vorab zu informieren oder
Mehr08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten. Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim
08.04.2014 Rechtssicherer Umgang mit Kundendaten Referent: RA Christoph Göritz, Fachanwalt für ITRecht, GHI-Rechtsanwälte, Mannheim Übersicht: 1. Was sind Kundendaten im rechtlichen Sinne? 2. Pflichten
MehrAufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen. Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland
Aufbewahrung von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Nach 72a Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der öffentlichen Jugendhilfe keine Personen hauptamtlich beschäftigen
MehrJörg 10.05.2006. Datenschutz in der BRD. Jörg. Einführung. Datenschutz. heute. Zusammenfassung. Praxis. Denitionen Verarbeitungsphasen
10.05.2006 1 2 3 4 Zum Begri im weiteren Sinne im engeren Sinne Bundesdatenschutzgesetz Landesdatenschutzgesetze Teledienstedatenschutzgesetz Teledienstedatenschutzverordnung Mediendienstestaatsvertrag
MehrKirchlicher Datenschutz
Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst
MehrDatenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium. Sven Hermerschmidt, BfDI
Datenschutz bei kleinräumigen Auswertungen Anforderungen und Grenzwerte 6. Dresdner Flächennutzungssymposium Sven Hermerschmidt, BfDI 1 Kleinräumige Daten und Raumbezug Kleinräumige Auswertung von Daten
MehrWelche Vorteile bietet die Anmeldung eines Kindes mit dem kita finder+?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Eltern, Sie möchten Ihr Kind mit der Online-Anwendung kita finder+ in einer Kindertageseinrichtung oder einem Tagesheim anmelden. Hier erhalten Sie die wichtigsten
MehrHaftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur
MehrWas sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM
Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen
MehrSeite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
MehrKonzepte der Selbstkontrolle der Industrie
Aus Sicht des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht: Konzepte der Selbstkontrolle der Industrie 3. Münchner Datenschutztag München, 16. Oktober 2014 Thomas Kranig Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
MehrDie Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?
Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich
MehrIMMANUEL DIAKONIE. Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
IMMANUEL DIAKONIE Datenschutz Grundsätzlich ist verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt ist. Sehr geehrte Damen und Herren, der Datenschutz ist uns in der Immanuel Diakonie wichtig! Patienten, Bewohner
MehrDatenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH
Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS
MehrNutzung von Kundendaten
Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz
Mehr- durch die Pax-Familienfürsorge Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen selbst (unter 2.1.),
2. Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und eventuellen Angaben zu Ihrer Religionszugehörigkeit sowie Schweigepflichtentbindungserklärung Die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes,
MehrFacebook und Datenschutz Geht das überhaupt?
Folie 1 Facebook und Datenschutz Geht das überhaupt? Dipl.-Ing. Michael Foth CISA, CGEIT CFE, CRISC Datenschutzbeauftragter des Landessportverbandes Schleswig-Holstein e. V. Folie 2 Themen Webseite Facebook
MehrZiele, Aufgaben und Aktivitäten der GIW-Kommission. GIW-Geschäftsstelle
Ziele, Aufgaben und Aktivitäten der GIW-Kommission - Ziele - Optimierung von Rahmenbedingungen praxisorientierte einfache Nutzungsrechte Preismodelle nach Markterfordernissen angemessener Datenschutz Einfache
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrCheckliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung
Checkliste 2006 Checkliste zur Erfüllung der Informationspflichten bei Datenerhebung Nach 4 Abs. 3 BDSG Bitte lesen Sie vorab die Ausführungen zu dem Thema Datenschutz/Datenerhebung. So kommen Sie durch
MehrSanochemia Pharmazeutika AG
Sanochemia Pharmazeutika AG Wien Bericht des Vorstandes über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei einer Veräußerung von gem. 65 Abs. 1 Z 8 AktG erworbenen eigenen Aktien Der Vorstand der
MehrAnsätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning
Ansätze für datenschutzkonformes Retina-Scanning Friederike Schellhas-Mende, Ass. iur. Forschungsgruppe Compliance, ZAR KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum in
MehrSmart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts
Smart Home - Rechtskonforme Gestaltung eines intelligent vernetzten Haushalts Dr. Marc Störing 8. April 2011 Agenda 1 Smart Home und Daten 2 Gefährdungspotenziale 3 Datenschutz als Problem? 4 Datensicherheit
MehrWeb 2.0 für die öffentliche Verwaltung
Web 2.0 für die öffentliche Verwaltung Nutzen und Zulässigkeit des Einsatzes von Social Media Dr. Sönke E. Schulz Geschäftsführender wissenschaftlicher Mitarbeiter 25. April 2012 Agenda Einleitung: Social
MehrBestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
MehrNutzung dieser Internetseite
Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher
MehrInformationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus
Informationsveranstaltung Camping- und Wassersporttourismus Von der Webkamera bis zur Chipkarte Datenschutz in der Tourismusbranche 23. November 2011 Carolyn Eichler Grundprinzipien des Datenschutzes Rechtmäßigkeit
MehrLöschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten
Landesfachstelle für Archive und öffentliche Bibliotheken im Brandenburgischen Landeshauptarchiv Löschung oder Archivierung? Rechtliche Aspekte bei der Übernahme personenbezogener Daten Dr. Michael Scholz
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Konz Die Verbandsgemeindeverwaltung Konz eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrGeoinformationen und Datenschutz 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1
Geoinformationen und Datenschutz t RAe Klaus Rutow und Tim Pahl 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 1 Fkti Faktische Ausgangssituation ti 23.11.2010 FOERSTER+RUTOW 2010 2 Gesetzliche Ausgangssituation 23.11.2010
MehrNutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website
Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie der Website Besucher unserer Website müssen die folgenden Bestimmungen akzeptieren, um Informationen über uns, unser Unternehmen und die von uns mittels unserer
MehrBefragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher
Befragung zur Wahrnehmung von Datenschutzrechten durch Verbraucher Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) ist vom Bundesamt für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt worden,
MehrGOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
MehrBeratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung. durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz
Beratungskonzept für die Datenschutz-Betreuung durch einen externen Beauftragten für den Datenschutz Die nachstehenden Informationen sollen Geschäftsführern und anderen Führungskräften von Unternehmen
MehrCovermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
MehrEvaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz
Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),
MehrWie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden?
Forschungsfragen zu Verhütung 1 Forschungsfragen zu Verhütung Wie ist das Wissen von Jugendlichen über Verhütungsmethoden? Wie viel Information über Verhütung ist enthalten? Wie wird das Thema erklärt?
MehrVertretungsvollmacht
Vertretungsvollmacht Vollmacht, mich (uns) in allen Steuerangelegenheiten vor den hierfür zuständigen Behörden zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist berechtigt, rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben,
MehrWeil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art
1 2 3 Weil der Informationsbedarf in Staat und Gesellschaft enorm gewachsen ist, hat sich die automatisierte Datenverarbeitung längst zu einer Art Nervensystem der Gesellschaft entwickelt. Neben vielen
Mehrfür gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de
Rundfunkgebühren für gutes Programm. Datenschutz für Rundfunkteilnehmer/innen-Daten www.wdr.de 1. Rechtsgrundlage Personenbezogene Daten von Rundfunkteilnehmerinnen und Rundfunkteilnehmern z. B. Namen
MehrSchutz der Sozialdaten
Andreas Pirack Schutz der Sozialdaten Andreas Pirack 1 Interessenkollision Individuum Allgemeinheit Recht auf Privatsphäre Recht auf Privatsphäre Öffentliches Interesse 2 Informationelles Selbstbestimmungsrecht
MehrRechtliche Aspekte der IT-Security.
Rechtliche Aspekte der IT-Security. Gesellschaft für Informatik, 27.05.2005 IT Security und Recht. IT-Security hat unterschiedliche juristische Aspekte: Strafrecht: Hacking, Computerbetrug, DoS, etc. Allg.
MehrRahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit
Staatskanzlei Informationsdienst Rahmenvereinbarung über die E-Government-Zusammenarbeit Die Politische Gemeinde. (nachstehend Gemeinde genannt) und der Kanton Thurgau, vertreten durch die Staatskanzlei
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Offenbach Die Verbandsgemeinde Offenbach eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente.
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung Neuhofen Die Gemeindeverwaltung Neuhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang zur Übermittlung elektronischer
MehrBewerbung. Datum/Unterschrift. 16515 Oranienburg. Hiermit bewerbe ich mich bei Ihnen für eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zum
Name: Vorname(n): PLZ/Ort/Straße/Nr.: E-Mail - Adresse: Telefonnummer: Fachhochschule der Polizei des Landes Brandenburg Personal/Auswahl Bernauer Str. 146 16515 Oranienburg Bewerbung Hiermit bewerbe ich
MehrÖffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?
Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,
MehrFamilienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrGewinnspiel-Bedingungen
Gewinnspiel-Bedingungen Veranstalter des Gewinnspiels (http://www.agrar.basf.de/agroportal/de/de/news/anmeldung_regionalberatung/anmeldung.ht ml) ist BASF SE, Agrarzentrum, Postfach 120, 67114 Limburgerhof,
MehrKopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen
Kopieren und Kopienversand für medizinische Bibliotheken nach den Urheberrechtsreformen AGMB-Tagung Magdeburg 24. September 2008 Dr. Harald Müller Kopieren gemäß 53 UrhG Schranke = keine Genehmigung erforderlich
MehrDatenschutz in Arztpraxen/MVZ
Datenschutz in Arztpraxen/MVZ Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Berlin Die sieben Säulen des ULD Datenschutzrecht (BDSG, LDSG, SGB, StGB) Inhalt Rechtliche Grundlagen für die
MehrSchul-IT und Datenschutz
Schul-IT und Datenschutz Tel.: 0431/9881207 Fax: 0431/9881223 Email:ULD21@datenschutzzentrum.de www.datenschutzzentrum.de www.datenschutz.de 1 Ein kurzer Überblick Die rechtlichen Vorgaben Der Ist-Zustand
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrWAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT
WAS DAS BUNDESDATENSCHUTZGESETZ VON UNTERNEHMEN VERLANGT Technische und organisatorische Maßnahmen nach 9 BDSG - Regelungsinhalte von 9 BDSG sowie Umsetzungsmöglichkeiten der Datenschutzgebote Fraunhofer
MehrLotterie Ein Gewinn für den Förderverein. Thomas Ziolko Vorsitzender der Fördergemeinschaft von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V.
Lotterie Ein Gewinn für den Förderverein Thomas Ziolko Vorsitzender der Fördergemeinschaft von Tierpark Berlin und Zoo Berlin e. V. Defintionen Glücksspiel Lotterie Ausspielung Tombola Glücksspiel: Glücksspiel
MehrII 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team
Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache
BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der
MehrAuftrag zum Fondswechsel
Lebensversicherung von 1871 a.g. München Postfach 80326 München Auftrag zum Fondswechsel Versicherungsnummer Versicherungsnehmer Änderung zum: Bei fehlender Eintragung, findet die Änderung für den Switch
MehrTelearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
MehrVorgehensweise bei Lastschriftverfahren
Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren
MehrAnleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten
Anleitung für IQES-Verantwortliche Schulkonto verwalten Tellstrasse 18 8400 Winterthur Schweiz Telefon +41 52 202 41 25 info@iqesonline.net www.iqesonline.net Anleitung Konto verwalten Seite 2 Inhalt Einstieg
MehrD i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s
M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen Die Verbandsgemeindeverwaltung Römerberg-Dudenhofen eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen
MehrGut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung
Gut geregelt oder Baustelle Datenschutz bei der Hard- und Softwarewartung 4. DFN-Konferenz Datenschutz RA Dr. Jan K. Köcher Datenschutzauditor (TÜV) koecher@dfn-cert.de Einordnung Hard- und Softwarewartung
MehrUNIVERSITÄT ROSTOCK PERSONALRAT FÜR DIE WISSENSCHAFTLICH BESCHÄFTIGTEN (WPR)
du gestern kopiert hast! Schöne neue Kopiertechnik: Datenschutz? Urheberrecht? Geheimhaltung? und die Nachfragen des Personalrats Frank Hüttmann Personalrat für die wissenschaftlich Beschäftigten du gestern
MehrAnmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung
Bitte zurücksenden an: Stadtverwaltung Eschborn Fachbereich 4 Arbeitskreis Flüchtlinge Rathausplatz 36 65760 Eschborn Anmeldung für ein Ehrenamt in der Flüchtlingsbetreuung Name Vorname geboren am Straße,
MehrÜberblick. Zugriffskontrolle. Protokollierung. Archivierung. Löschung
Archivierung & Löschung von Unternehmensdaten 1 Überblick Zugriffskontrolle Protokollierung Archivierung Löschung 2 Zugriffskontrolle 14 Z 5 DSG verlangt:..die Zugriffsberechtigung auf Daten und Programme
Mehrteamsync Kurzanleitung
1 teamsync Kurzanleitung Version 4.0-19. November 2012 2 1 Einleitung Mit teamsync können Sie die Produkte teamspace und projectfacts mit Microsoft Outlook synchronisieren.laden Sie sich teamsync hier
MehrInformationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014)
Informationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
Mehr4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin
4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des
MehrStellungnahme des. ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v.
Stellungnahme des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.v. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher
MehrGrundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler
Grundsätze der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler Die Verbandsgemeindeverwaltung Glan-Münchweiler eröffnet unter den nachfolgenden Bedingungen einen Zugang
Mehr1 De-Mail-Dienste. 2 Zuständige Behörde
De-Mail-Dienste-Gesetz Im Bundesgesetzblatt (I 666 ff.) vom 02.05.2011 wurde das Gesetz zur Regelung von De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 28.04.2011 verkündet. Tag des Inkrafttretens:
MehrDie beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing
IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was
MehrDiese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung
Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße
MehrSächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de
MehrDie Tabellenvorlage im Katalog für Tabellen speichern... 2 Weiteres zu Schnellbausteinkatalogen... 4. EDV + Didaktik - Dr. Viola Vockrodt-Scholz
Inhaltsverzeichnis Zu dieser Aufgabe... 1 Tabellenvorlagen erstellen einen Schnellbaustein speichern... 1 Die Tabellenvorlage als Schnellbaustein speichern... 1 Eine Tabelle als Autotext speichern... 1
MehrGanzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
MehrAntrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH
Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung
MehrHandbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011
Handbuch Amos Ersteller: EWERK MUS GmbH Erstellungsdatum: 17.02.2011 Inhalt 1 Vorwort... 3 2 Installation... 4 2.1 Voraussetzungen... 4 2.2 Installation... 4 3 Einstellungen und Funktionen... 5 3.1 ankommende
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrBenutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle
Benutzerhandbuch - Elterliche Kontrolle Verzeichnis Was ist die mymaga-startseite? 1. erste Anmeldung - Administrator 2. schnittstelle 2.1 Administrator - Hautbildschirm 2.2 Administrator - rechtes Menü
MehrEinführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz
Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 1 1 Hinweise Erforderliche Arbeitsmittel: Grundgesetz, Bayerische Verfassung
Mehr