Entgeltabrechnung. Jahreswechsel 2015/2016 im Überblick

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1 Entgeltabrechnung Jahreswechsel 2015/2016 im Überblick

2 Sehr geehrter GDI-Kunde, sehr geehrte GDI-Kundin, ein turbulentes Jahr 2015 steuert auf sein Finale zu und wieder stehen zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuerungen für das kommende Jahr bereit. Mit der Broschüre Jahreswechsel 2015/2016 möchten wir Sie auch in diesem Jahr dabei unterstützen, sich über alle wichtigen Neuerungen umfassend zu informieren. Neue Vorschriften und Gesetzesänderungen ziehen unweigerlich Änderungen im Lohnprogramm nach sich. Diese Änderungen werden wir auch im kommenden Jahr zuverlässig und rechtzeitig für Sie als Live-Update zur Verfügung stellen. Den Hinweis auf ein aktuelles Update erhalten Sie wie gewohnt als Information auf Ihrem Startbildschirm. Alle Änderungsdetails und Hinweise zu neuen Vorgehensweisen werden wir ausführlich als Online-Information für Sie bereitstellen. Selbstverständlich werden wir auch in 2016 Seminare und Online-Schulungen anbieten, in denen Sie sich mit den Neuerungen vertraut machen können. Die Termine werden wir Ihnen frühzeitig bekannt geben. Für das Jahr 2016 wünschen wir Ihnen viel Gesundheit und Erfolg und freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit. Freundliche Grüße GDI mbh Christine Mühlinghaus Leiterin Support

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4 alga-competence-center (bearbeitet von Alexander Enderes und Torsten Franke) Jahreswechsel 2015/2016 im Überblick Leitfaden für die Entgeltabrechnung

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6 Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < abrufbar. Lizenzausgabe für Gesellschaft für Datentechnik und Informationssysteme mbh ISBN E-Book 2016 DATAKONTEXT GmbH Hinweis: Bitte beachten Sie, dass diese Aufstellung als Arbeitshilfe anzusehen ist. Sie wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit kann die Datakontext GmbH nicht übernehmen. Redaktionsschluss: 15. Dezember 2015 Dieses Werk, einschließlich aller seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Titelbild: fotolia.de Satz: III-satz,

7 Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitsrecht Basiswerte im Arbeitsrecht Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentengesetz Abfindung von Kleinstanwartschaften bei Firmenrenten Schwerbehindertenausgleichsabgabe Pfändungsfreigrenzen Kurzarbeit Mindestnettolohntabelle Kurzarbeit Bezugsdauer Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen ElterngeldPlus Tarifeinheit Mindestlohn Steuerrecht Basiswerte im Steuerrecht Versteuerung von Versorgungsbezügen und Vorsorgeaufwendungen Entgeltumwandlung in eine steuerfreie Altersversorgung Höchstbetrag für eine steuerfreie ZVK-Umlage aus einem ersten Dienstverhältnis Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Grundfreibetrag Bürokratieentlastungsgesetz Freibeträge Arbeitgeberdarlehen Sachzuwendungen gemäß 37b EStG Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Lohnsteuer-Formulare Sozialversicherungsrecht Beitragsbemessungsgrenzen Sonstige Rechengrößen Beitragssätze Jahresarbeitsentgeltgrenze Beitragszuschuss KV und PV der Studenten und Praktikanten Anwartschaftsversicherung Sachbezugswerte Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Fünftes SGB-IV-Änderungsgesetz Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung Jahresabschlussarbeiten (Checkliste) Aktuelles Tarifgeschehen TVöD-VKA Tarifrunde 2015: TV-Ärzte/VKA Neuregelung der Entgelte für Tarifbeschäftigte Tarifrunde 2015: TV-SuE Änderungstarifvertrag BT-V für Beschäftigte im Einsatzdienst ( 46 Nr. 4 BT-V) TV-Mindestlohn in der Abfallwirtschaft

8 Basiswerte im Arbeitsrecht Arbeitsrecht 1.1 Basiswerte im Arbeitsrecht Entgeltumwandlung gemäß Betriebsrentengesetz Werte ab a Abs. 1 BetrAVG Steuerfrei aufgrund von 3 Nr. 63 EStG Der Höchstbeitrag beträgt 4 % der Beitragsbemessungsgrenze RV-West = 2.976,00 /Jahr bzw. 248,00 /Monat. Der Mindestbeitrag beträgt 1/160 der Bezugsgröße RV West = 217,88 /Jahr bzw. 18,16 /Monat. Der Arbeitnehmer kann seinen Beitrag zum Jahreswechsel anpassen. In diesem Fall sind die Stammdaten entsprechend zu ändern. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September Abfindung von Kleinstanwartschaften bei Firmenrenten 3 Abs. 2 BetrAVG Werte ab Bei monatlichen Renten West = 29,05 /Ost = 25,20 Bei Kapitalbeträgen West = 3.486,00 /Ost = 3.024,00 Hinweis: Sind die Werte bei Firmenrenten kleiner, kann der Arbeitgeber die Ansprüche ohne Zustimmung als Einmalzahlung abfinden. Das Recht des Arbeitgebers, bis zu diesen Beträgen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers Rentenansprüche durch Abfindungszahlungen abzugelten, gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer seine betriebliche Altersversorgung bei einem Arbeitgeberwechsel im Rahmen der gesetzlich möglichen Portabilität übertragen will. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Bezugsgröße noch nicht veröffentlicht, Daten folgen über den Update-Service. 5

9 1 Arbeitsrecht Schwerbehindertenausgleichsabgabe Werte seit Erhebungsjahr Abs. 1 SGB IX Die Höhe der Ausgleichsabgabe ist gestaffelt. Die Ausgleichsabgabe beträgt für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz: 115,-- Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 % bis weniger als 5 % 200,-- Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 % bis weniger als 3 % 290,-- Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 % Bis zum sind die Daten des Vorjahres an das Arbeitsamt zu übermitteln. Hinweis: Arbeitgeber, die die Beschäftigungspflicht nach dem SGB IX nicht erfüllen, müssen eine Abgabe für jeden nicht besetzten Arbeitsplatz zahlen Pfändungsfreigrenzen Werte seit c Abs. 2a Satz 2 ZPO Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung vom Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 16 vom Zum wurden die Pfändungsfreibeträge angepasst und betragen aktuell: Für den Schuldner: Für den ersten Unterhaltsberechtigten: Für den zweiten bis fünften Unterhaltsberechtigten: Höchstgrenze für unpfändbaren Grundbetrag: Absolute Höchstgrenze gemäß 850c Abs. 2 Satz 2: 1.073,88 /Monat 404,16 /Monat 225,17 /Monat 2.378,12 /Monat 3.292,09 /Monat Die nächste Anpassung ist planmäßig am vorgesehen. Der Gesetzgeber überlegt, ob der Zwei-Jahreszyklus auf ein Jahr reduziert werden kann. 6

10 Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Kurzarbeit Mindestnettolohntabelle Werte seit SGB III Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015 Im Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 60 vom Seiten wurde die Verordnung über die pauschalierten Nettoentgelte für das Kurzarbeitergeld für das Jahr 2015 mit einer aktuellen Tabelle zu 179 SGB III veröffentlicht sowie ein Programmablaufplan zur Berücksichtigung des lohnsteuerlichen Faktorverfahrens Kurzarbeit Bezugsdauer Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld 300 Insolvenzordnung Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf längstens zwölf Monate verlängert. Dies gilt für alle Fälle, die bis zum entstehen. Bundesgesetzblatt 2014 Teil 1 Nr. 53 vom Seite Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen ElterngeldPlus ElterngeldPlus Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz/ Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 62 vom , Seiten Eigenständige Variante neben dem normalen Elterngeld. Bisher gab es Elterngeld nur für zwölf Monate plus zwei Partnermonate. Das neue Gesetz ermöglicht es bei Geburten ab dem , dass Eltern künftig bis zu 24 Monate plus vier Partnermonate lang Elterngeld beziehen können, wenn sie nebenher Teilzeit arbeiten. Das Elterngeld beträgt maximal die Hälfte des normalen Elterngeldes. Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, mindestens vier Monate jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die Zeit für ihre Kinder teilen, dann gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. 7

11 1 Arbeitsrecht Flexibilisierung der Elternzeit Mit der Reform des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sollen Eltern mehr Flexibilität bei der Elternzeit erhalten. Die neuen Regelungen gelten aber nur für Geburten ab dem Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Durch die Anspruchsregelung ist eine Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume im Sinne der Sätze 1 und 2 überschneiden. Wer Elternzeit beanspruchen will, muss sie für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes spätestens sieben Wochen und für den Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Elternzeit zu bescheinigen. Bei einem Arbeitgeberwechsel ist bei der Anmeldung der Elternzeit auf Verlangen des neuen Arbeitgebers eine Bescheinigung des früheren Arbeitgebers über bereits genommene Elternzeit durch die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer vorzulegen Tarifeinheit Gesetz zur Tarifeinheit/Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 28 vom , Seiten Tarifvertragsgesetz Im Tarifvertragsgesetz wurde ein neuer 4a eingeführt. Zur Sicherung der Schutzfunktion, Verteilungsfunktion, Befriedungsfunktion sowie Ordnungsfunktion von Rechtsnormen des Tarifvertrags werden Tarifkollisionen im Betrieb vermieden. Der Arbeitgeber kann an mehrere Tarifverträge unterschiedlicher Gewerkschaften gebunden sein. Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden (kollidierende Tarifverträge), sind im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen kollidierenden Tarifvertrags im Betrieb die meisten in einem Arbeitsverhältnis stehenden Mitglieder hat. Die neuen Regelungen zur Tarifkollision sind nicht auf Tarifverträge anzuwenden, die am gültig waren. Hinweis: Gegen das Gesetz wird eine Klage beim Bundesverfassungsgericht vorbereitet. 8

12 Basiswerte im Steuerrecht Mindestlohn Dokumentationspflichten Verordnung mit Änderungen bei den Aufzeichnungspflichten im Rahmen des Mindestlohns/Bundesanzeiger vom (BAnz AT V1) Arbeitgeber müssen keine Arbeitszeiten mehr für ihre Arbeitnehmer aufzeichnen, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als Euro (brutto) beträgt und das Nettoentgelt jeweils für die letzten zwölf Monate nachweisbar ausgezahlt wurde. Bisher mussten keine Arbeitszeiten aufgezeichnet werden, wenn das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers mehr als Euro (brutto) betragen hat. Wegfall der Aufzeichnungspflichten für alle Familienangehörigen, die im Betrieb des Arbeitgebers mitarbeiten. 2 Steuerrecht 2.1 Basiswerte im Steuerrecht Versteuerung von Versorgungsbezügen und Vorsorgeaufwendungen Alterseinkünftegesetz 2005 Werte ab Altersentlastungsbetrag 22,4 %, max Versorgungsfreibetrag 22,4 %, max Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag max. 504 zu versteuernder Ertragsanteil der Rente 72 % Abzug Pflichtbeiträge zur RV 64 % Hinweise/Aktion: Die Voraussetzungen für die Anwendung des Altersentlastungsbetrags und des Versorgungsfreibetrags werden vom EDV-System anhand des Geburtsdatums und des Status (Aktiv/Rentner) erkannt. Eine manuelle Anpassung ist nicht notwendig. Der Versorgungsfreibetrag, der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag sowie der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente sind Kohorten, d.h. sie gelten ab dem ersten Tag der Anspruchsnahme bis zum Lebensende und werden nicht angepasst. Der Abzug der Pflichtbeiträge wird im Programmablaufplan vorgegeben und vom Softwareanbieter umgesetzt. 9

13 2 Steuerrecht Entgeltumwandlung in eine steuerfreie Altersversorgung Werte ab Nr. 63 EStG 4 % der RV-BBG West = Euro zzgl Euro Hinweise/Aktion: Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Vertrag zum an die neuen Grenzwerte anzupassen. Dies muss in den Stammdaten berücksichtigt werden. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September Höchstbetrag für eine steuerfreie ZVK-Umlage aus einem ersten Dienstverhältnis Werte ab Nr. 56 EStG 2014 bis 2019 aus 2 % der RV-BBG West = Euro Hinweise/Aktion: Die Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, ihren Vertrag zum an die neuen Grenzwerte anzupassen. Dies muss in den Stammdaten berücksichtigt werden. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September

14 Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Grundfreibetrag Werte ab Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kindergeldzuschlags, Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 30 vom Seiten Ab dem gelten folgende Werte: Der Grundfreibetrag wird auf angehoben. Der Kinderfreibetrag wird auf angehoben. Das Kindergeld wird um 2 je Kind angehoben. Ab dem wird der Kinderzuschlag um 20 Euro angehoben. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Technische Umsetzung Echte Alleinerziehende haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag ( 24b EStG). Neu ist, dass dieser Entlastungsbetrag rückwirkend zum nach Anzahl der Kinder gestaffelt ist. Für das erste Kind beträgt der Freibetrag Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240. Im Programmablaufplan ist nur der Basisfreibetrag von berücksichtigt. Die zusätzlichen Freibeträge müssen beim Finanzamt beantragt werden und werden dann als Freibetrag in ELStAM gespeichert. Gemäß 52 Abs. 32a EStG sind die für 2015 geltenden Regelungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn erstmals auf laufenden Arbeitslohn, der für einen nach dem 30. November 2015 endenden Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, und auf sonstige Bezüge, die nach dem 30. November 2015 zufließen, anzuwenden. Dies schließt die zwangsweise Rückrechnung aus. Sollte der Arbeitnehmer im Dezember nicht mehr beschäftigt sein, ist eine evtl. mögliche Steuererstattung nur im Rahmen der Einkommensteuererklärung möglich Bürokratieentlastungsgesetz Faktorverfahren Kurzfristig Beschäftigte Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie/Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 32 vom Seiten Der Faktor wird für zwei Jahre eingetragen. Er gilt bis zum des Folgejahres, kann aber jederzeit geändert werden. Der Starttermin für die zweijährige Gültigkeit wird durch ein BMF-Schreiben bekanntgegeben. Rückwirkend zum wird der für eine Pauschalversteuerung nach 40a Abs. 1 Satz 2 Nr. EStG zu beachtende durchschnittliche tägliche Arbeitslohn auf 68,00 festgesetzt. Dies ist eine Folge des Mindestlohngesetzes (8 Stunden x 8,50 = 68 ). 11

15 2 Steuerrecht Freibeträge BMF-Schreiben vom , IV C 5 S 2365/15/10001 Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach 39a EStG. Der Starttermin für die Beantragung der Freibeträge für das Kalenderjahr 2016 wird auf den festgelegt. Dann ist es möglich, die Freibeträge ab dem für längstens zwei Kalenderjahre zu beantragen. Zu dem Jahreswechsel 2016/2017 werden ELStAM-Änderungen nur dann erstellt, wenn der Freibetrag sich ändert. Ist der Freibetrag für 2 Jahre beantragt kommt keine Änderung. Freibeträge dürfen auf keinen Fall manuell gelöscht werden Arbeitgeberdarlehen BMF-Schreiben vom , IV C 5 S 2334/07/0009 Steuerliche Behandlung von Arbeitgeberdarlehen. Das Schreiben definiert u.a., ob und wenn ja, wann ein Vorschuss oder Abschlag ein Arbeitgeberdarlehen ist. Der Zinsvorteil ist ein Sachbezug und ist nach 8 Abs. 2 EStG zu ermitteln. Ergibt sich ein steuerlich zu bewertender Zinsvorteil, kann dieser nach 37b EStG versteuert werden. Sollte 37b EStG nicht verwendet werden, ist der Zinsvorteil in die Bewertung der 44- Euro-Freigrenze einzubeziehen Sachzuwendungen gemäß 37b EStG BMF-Schreiben vom , IV C 6 S 2297-b/14/10001 Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach 37b EStG. Das Schreiben ersetzt das bisherige vom Neu geregelt wird u.a. die Behandlung von Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 10 Euro; diese sind auch weiterhin steuerfreie Streuwerbeartikel. Gewinne aus Verlosungen, Preisausschreiben, Gewinnspielen und Prämien für Kundenwerbung oder Vertragsabschluss dürfen nicht nach 37b EStG behandelt werden. 12

16 Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Lohnsteuer-Formulare 2016 Lohnsteuerbescheinigung 2016 BMF-Schreiben vom Lohnsteueranmeldung 2016 BMF-Schreiben vom Lohnsteuerbescheinigung 2016 Lohnsteueranmeldung 2016 Keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Formular von Folgendes sollte allerdings beachtet werden: Bescheinigungszeitraum Unter Nummer 1 des Ausdrucks ist die Dauer des Dienstverhältnisses während des Kalenderjahres oder der Monat der Auszahlung bei sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, zu bescheinigen. Großbuchstabe M Die Übergangsregelung der Rz. 92 des o.g. BMF-Schreibens wird um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Krankenkassenbeiträge Der Arbeitnehmerbeitrag zur inländischen gesetzlichen Krankenversicherung, ab dem Kalenderjahr 2015 einschließlich des einkommensabhängigen Zusatzbeitrags nach 242 SGB V, ist bei pflichtversicherten Arbeitnehmern unter Nummer 25 einzutragen. Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern ist unter Nummer 25 und 26 der gesamte Beitrag, ab dem Kalenderjahr 2015 einschließlich des einkommensabhängigen Zusatzbeitrags nach 242 SGB V, zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Freibetrag DBA Türkei Unter Nummer 34 des Ausdrucks ist der beim Lohnsteuerabzug verbrauchte Betrag nach Artikel 18 Absatz 2 des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen zu bescheinigen (Rz. 17 des BMF-Schreibens vom 11. Dezember 2014, BStBl I 2015 Seite 92). Dies betrifft vor allem die in der Türkei lebenden Rentner. Gemäß DBA Türkei gilt für Firmenrentner ein Freibetrag von jährlich sowie ein besonderer Steuersatz. Sterbegeldzahlungen an in der Türkei lebende Hinterbliebene sind auch ein Versorgungsbezug, für den der besondere Freibetrag zu berücksichtigen und der verbrauchte Teil zu bescheinigen ist. Das ist insbesondere zu beachten, wenn die Auszahlung des Sterbegeldes im Abrechnungskreis der aktiven Arbeitnehmer abgerechnet wird. Keine Änderungen gegenüber dem Formular von

17 3 Sozialversicherungsrecht 3 Sozialversicherungsrecht 3.1 Beitragsbemessungsgrenzen Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 (Referentenentwurf vom September 2015) Werte ab Beitragsbemessungsgrenzen Jahr Monat RV/AV-West RV/AV-Ost Knappschaft RV-West Knappschaft RV-Ost KV ,50 Aktion: Im EDV-Programm anpassen, evtl. durch den Softwarehersteller. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September Sonstige Rechengrößen Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 (Referentenentwurf vom September 2015) 8 SGB IV 20 SGB IV 34 SGB VI Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung 14

18 Beitragssätze 3.3 Werte ab Sonstige Rechengrößen Jahr Monat Bezugsgröße RV-West Bezugsgröße RV-Ost Geringfügigkeitsgrenze 450 Geringverdienergrenze 325 Hinzuverdienstgrenze für Rentner 450 Gleitzonenfaktor 0,7605 Aktion: Im EDV-Programm anpassen, evtl. durch den Softwarehersteller. Hinweis: Die Geringverdienergrenze gilt allerdings nur bei Versicherten, die zur Berufsausbildung beschäftigt sind. Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September Beitragssätze RV: Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2013 (Beitragssatzgesetz 2013) Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2015 vom , Bundesgesetzblatt 2014 Teil I Nr. 62 vom KV: 241 SGB V i. d. F des GKV-Finanzierungsgesetzes 2011, geändert am durch das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz AV: Achtes Gesetz zur Änderung des SGB II vom Künstlersozialabgabe-Verordnung 2016 Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 36 vom Insolvenzgeldverordnung 2016 vom BR 427/15 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2015 Teil I Nr. 45 v

19 3 Sozialversicherungsrecht Werte ab Beitragsätze Rentenversicherung 18,7 % Knappschaft-RV 24,8 % Arbeitslosenversicherung 3,0 % Krankenversicherung 14,6 % KV ermäßigt 14,0 % Pflegeversicherung 2,35 % Zuschlag zur PV bei Kinderlosigkeit 0,25 % Künstlersozialabgabe 5,2 % *) Insolvenzabgabe 0,12 % Umlageversicherung unterschiedlich Aktion: Im EDV-Programm anpassen, evtl. durch den Softwarehersteller. Hinweis: Die Insolvenzgeldabgabe muss vom Arbeitgeber allein getragen werden. *) Hinweis: Daten sind vorläufig. Ermäßigter KV Beitrag Besprechungsergebnis vom und Fachinfo des GKV-Spitzenverbandes vom Der ermäßigte Beitragssatz darf dann angewandt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch auch Krankengeld hat. Im normalen Arbeitsverhältnis betrifft dies besonders die Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der ermäßigte Beitragssatz darf nur genutzt werden, wenn der Arbeitnehmer nach der Freistellung aus dem Erwerbsleben ausscheidet, also wenn er nach Austritt direkt eine gesetzliche Rente bezieht. Wird nach der Altersteilzeit ein Zeitraum bis zum Rentenbezug durch Arbeitslosengeld überbrückt, muss der allgemeine Beitragssatz angewandt werden. 16

20 3 Sozialversicherungsrecht Bestandsprüfung 98 Abs.2 Lohnnachweis SGB IV Die Einzugsstelle gleicht die Meldung mit ihrem Datenbestand ab. Bei Abweichungen wird die Meldung innerhalb von 3 Arbeitstagen abgewiesen. Es wird ein elektronisches Rückmeldeverfahren (DAV) an den Arbeitgeber bei technischen Fehlern ( 97 Abs. 4 SGB IV) eingeführt, nicht nur von der Annahmestelle, sondern auch vom Endempfänger. Hinweis: Am kamen in einem gemeinsamen Gespräch das BMAS, der GKV-Spitzenverband, der BDA, die DRV Bund und die DGUV zu folgendem Ergebnis: 1. Die gemeinsamen Grundsätze für Bestandsprüfungen werden nicht genehmigt. 2. Die Bestandsprüfungen treten nicht im Kraft. 3. Im Rahmen des 6. SGB IV-ÄndG wird der GKV-Spitzenverband einen praxisorientierten Alternativvorschlag unterbreiten. Zum wird ein neues Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung eingeführt. Der Lohnnachweis ist bis zum des Folgejahres elektronisch zu übermitteln. Die Umlagejahre 2016 und 2017 werden mit dem elektronischen Lohnnachweis und dem Papierlohnnachweis gemeldet. Für Meldezeiträume bis zum ist für den Beitragsbescheid der Papierlohnnachweis maßgeblich Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung Werte ab SGB IV Die Entgeltabrechnung ist terminlich so zu steuern, dass die Beitragsnachweise und die Beitragszahlungen zu den u.s. Terminen vorliegen (jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugstelle) Monat Beitragsnachweis am Beitragszahlung am Januar Februar März April Mai (wenn Feiertag) Juni Juli August September Oktober (wenn Feiertag) November Dezember

21 3 Sozialversicherungsrecht 3.6 KV und PV der Studenten und Praktikanten 236 SGB V 245 Abs. 1 SGB V Werte seit Krankenversicherung 61,01 Pflegeversicherung (Arbeitnehmer mit Kindern) 14,03 Pflegeversicherung (für Kinderlose) 15,52 Hinweis: Der gemeinsame Sockelbetrag für die KV beläuft sich auf 10,22 Prozent des BAföG-Bedarfssatzes. 3.7 Anwartschaftsversicherung 240 Abs. 4a SGB V Werte ab Krankenversicherung 42,41 Pflegeversicherung 6,83 Hinweis: Freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können ihre Mitgliedschaft für die Dauer des Wegfalls der Leistungsansprüche (z.b. bei beruflich bedingtem Auslandsaufenthalt) durch Zahlung eines monatlichen Beitrages erhalten ( 240 Abs. 4a und 243 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößenverordnung 2016 vom September Sachbezugswerte Achte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung Werte seit Verpflegung monatlich 236,00 Frühstück monatlich 50,00 täglich 1,67 Mittagessen monatlich 93,00 täglich 3,10 Abendessen monatlich 93,00 täglich 3,10 Unterkunft monatlich 223,00 Hinweis: Alle Daten sind vorläufig. 18

22 Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Gesetzliche Änderungen, die bereits in Kraft sind und 2016 beachtet werden müssen Fünftes SGB-IV-Änderungsgesetz Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze/Bundesgesetzblatt 2015 Teil I Nr. 15 vom Seiten 583 bis 598 gültig ab OMS Bescheinigungen 23 Abs. 2 Satz 2 SGB IV RV-BEA 23c Abs. 2a SGB IV Unfallversicherung 28 a Abs. 2a SGB IV RV-Nummer 28a Abs. 3 SGB IV Kommunikationsserver 96 SGB IV Ziel des Gesetzes ist u.a. de Umsetzung von Optimierungsvorschlägen aus dem Projekt Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung (OMS). Hierzu sind im Gesetz eine Reihe von Terminen genannt, zu denen die einzelnen Optimierungsmaßnahmen in Kraft treten. Da die Realisierung aber stark von den Umsetzungsvorgaben der Sozialversicherungsträger abhängt, kann es daher eventuell zu Verzögerungen kommen. Hervorzuhebende Änderungen sind: Anfordern elektronischer Bescheinigungen statt Papier für Angaben zum Beschäftigungsverhältnis in Verbindung mit Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld Einführen eines anlassbezogenen Verfahrens RV-BEA zur elektronischen Übermittlung von Bescheinigungsdaten nach SGB VI (siehe auch 196a SGB VI) Hinweis: Bei dem Gespräch am kamen in einem gemeinsamen Gespräch das BMAS, der GKV-Spitzenverband, der BDA, die DRV Bund und die DGUV zu folgendem Lösungsansatz zum Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers: 1. Im Rentenantrag wird der Arbeitnehmer auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. 2. Erfolgt kein Widerspruch, wird dies im Anforderungssatz der RV angezeigt. 3. Das Datenfeld "Zustimmung erteilt" wird eingeführt. 4. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nicht mehr einbinden. Ab für das Meldejahr 2015 hat der Arbeitgeber für jeden Beschäftigten, der im laufenden Kalenderjahr in der Unfallversicherung versichert ist, bis zum des Folgejahres eine besondere Jahresmeldung zur Unfallversicherung zu erstatten (Abgabegrund 92). Einführen eines elektronischen Abfrageverfahrens (nicht Antrag auf Vergabe) zur Rentenversicherungsnummer für den Arbeitgeber oder die Zahlstelle bei der Datenstelle der Träger der Rentenversicherung. Die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung soll dem Arbeitgeber die Versicherungsnummer unverzüglich übermitteln. Ist keine Versicherungsnummer vorhanden, wird zurückgemeldet, dass das Vergabeverfahren angestoßen wird. Verpflichtung des Arbeitgebers, Daten vom Kommunikationsserver einmal wöchentlich abzurufen und zu verarbeiten. Der Abruf ist durch den Arbeitgeber zu quittieren. Mit dem Empfang gelten die Meldungen als dem Arbeitgeber zugegangen. Erfolgt keine Quittierung, werden Meldungen 30 Tage nach der Bereitstellung gelöscht. 19

23 3 Sozialversicherungsrecht Bestandsprüfung 98 Abs.2 Lohnnachweis SGB IV Die Einzugsstelle gleicht die Meldung mit ihrem Datenbestand ab. Bei Abweichungen wird die Meldung innerhalb von 3 Arbeitstagen abgewiesen. Es wird ein elektronisches Rückmeldeverfahren (DAV) an den Arbeitgeber bei technischen Fehlern ( 97 Abs. 4 SGB IV) eingeführt, nicht nur von der Annahmestelle, sondern auch vom Endempfänger. Hinweis: Am kamen in einem gemeinsamen Gespräch das BMAS, der GKV-Spitzenverband, der BDA, die DRV Bund und die DGUV zu folgendem Ergebnis: 1. Die gemeinsamen Grundsätze für Bestandsprüfungen werden nicht genehmigt. 2. Die Bestandsprüfungen treten nicht im Kraft. 3. Im Rahmen des 6. SGB IV-ÄndG wird der GKV-Spitzenverband einen praxisorientierten Alternativvorschlag unterbreiten. Zum wird ein neues Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung eingeführt. Der Lohnnachweis ist bis zum des Folgejahres elektronisch zu übermitteln. Die Umlagejahre 2016 und 2017 werden mit dem elektronischen Lohnnachweis und dem Papierlohnnachweis gemeldet. Für Meldezeiträume bis zum ist für den Beitragsbescheid der Papierlohnnachweis maßgeblich Änderungen und Aktionen zu Beginn des Jahres Fälligkeit der Beiträge zur Sozialversicherung Werte ab SGB IV Die Entgeltabrechnung ist terminlich so zu steuern, dass die Beitragsnachweise und die Beitragszahlungen zu den u.s. Terminen vorliegen (jeweils in der Verfügungsgewalt der Einzugstelle) Monat Beitragsnachweis am Beitragszahlung am Januar Februar März April Mai (wenn Feiertag) Juni Juli August September Oktober (wenn Feiertag) November Dezember

24 Jahresabschlussarbeiten (Checkliste) 4 4 Jahresabschlussarbeiten (Checkliste) Allgemeine interne Arbeiten Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk Verschiedene Rückstellungen bilden, z.b. für Urlaub, Provisionen, Überstunden, Jubiläen usw. Mitarbeit bei der Bilanzerstellung Abstimmung der Finanzbuchhaltungskonten Insolvenzsicherung Dezember Dezember Systemdaten überprüfen Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk Jahreswechselupdate einspielen Aktualisierung der Sachbezugswerte Aktualisierung der Beitragsbemessungsgrenzen Aktualisierung Beiträge zur Sozialversicherung Januar Januar 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr Arbeitnehmerdaten überprüfen Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk Kostenstellenzuordnung überprüfen Gehälter und sonstige Zulagen überprüfen Vermögensbildung überprüfen Jahresarbeitsentgelt mit Jahresarbeitsentgeltgrenzen abgleichen, ggf. Abmeldung als Pflichtversicherter, Anmeldung als freiwillig Versicherter Beitragsgruppenschlüssel, Personengruppenschlüssel, Tätigkeitsmerkmale für DEÜV überprüfen Übertragung von Urlaubsansprüchen Aktualisierung der Lohnsteuerdaten Anpassen der Entgeltumwandlung an aktuelle Höchstgrenzen, z.b. 4 % RV-BBG bei betrieblicher Altersversorgung 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 1. Abrechnung neues Jahr 21

25 4 Jahresabschlussarbeiten (Checkliste) Allgemeine lohnsteuerrechtliche Arbeiten Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk Lohnsteuerjahresausgleich des Arbeitgebers Dezember März Lohnkonten abschließen Dezember Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung an Arbeitnehmer aushändigen spätestens bis Aufbereiten der steuerrelevanten Daten für digitale Betriebsprüfung ( 147 AO) Januar Prüfen der Anzeigepflicht an Betriebsstätten-Finanzamt z.b. wg. Rabatten Januar Prüfen auf noch vorzunehmende Pauschalversteuerungen Januar Allgemeine sozialversicherungsrechtliche Arbeiten Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk DEÜV-Jahresmeldung Spätestens bis Anfordern der Beitragsbescheinigung bei freiwilliger KV und PKV Dezember Anfordern der Bescheinigung bei von der RV-Pflicht befreiten AN Dezember Überprüfen Mini-Job und Gleitzonenregelung Dezember Aufzeichnungen und Vortragen der Wertguthaben Dezember Besondere Aufzeichnungspflichten für sv-rechtliche Wertguthaben (SV-Luft) Dezember Prüfen, ob Betrieb umlagepflichtig (U1) wird (Grenzzahl 30 Arbeitnehmer beachten) Januar Meldungen an externe Stellen Frist Interne Angaben Erledigungsvermerk Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen an das Finanzamt (Clearingstelle) übermitteln spätestens bis Meldungen an die Berufsgenossenschaft spätestens bis Jahresmeldungen an das statistische Landesamt spätestens bis Beitrag für Arbeitgeberverband überweisen Januar Meldung für die Schwerbehindertenausgleichsabgabe spätestens bis

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