Telematik im Gesundheitswesen

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1 Telematik im Gesundheitswesen Strategie zur Sicherung und Verbesserung der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern (Verabschiedet auf der Sitzung des Beirates für Telemedizin beim Ministerium für Soziales und Gesundheit am 25. Mai 2011) Motto: Lasst Daten reisen, nicht Patienten Bergen Stralsund Ribnitz-Damgarten Bad Doberan Rostock Grimmen Greifswald Wolgast Demmin Karlsburg Grevesmühlen Leezen Wismar Bützow Güstrow Teterow Ueckermünde Schwerin Crivitz Hagenow Boizenburg Ludwigslust Parchim Plau am See Waren Neubrandenburg Neustrelitz Pasewalk Abbildung: Teleradiologie-Netzwerke in M-V Mecklenburg Vorpommern Ministerium für Soziales und Gesundheit

2 Vorwort Das Überbrücken einer räumlichen Distanz zwischen Arzt und Patienten mit der Hilfe moderner Kommunikationstechnik ist der Kern der sogenannten Telemedizin. Länder mit großen Distanzen und einer geringen Bevölkerungszahl haben vor rund drei Jahrzehnten den Grundstock für diese Spezialdisziplin der Telematik gelegt. Längst haben auch Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern die Vorteile dieser Kommunikation im Gesundheitsbereich entdeckt und nutzen sie für sich. Fast genau vor vier Jahren, im August 2007, wurde der Telemedizin-Beirat beim Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern gebildet. In diesen Beirat wurden jeweils ein Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, der Krankenhausgesellschaft, der AOK, der Fraktionen von SPD und CDU des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, der Fachhochschule Stralsund, der Universität Greifswald sowie von Biocon Valley berufen. Die Aufgabe des Beirates besteht neben dem Votum zu Projektvorschlägen vor allem darin, die Entwicklung der Telematikanwendungen im Gesundheitswesen voranzutreiben und die Landesregierung in diesen Fragen strategisch zu beraten. Vorrangiges Ziel dabei ist es, die Akzeptanz zu verbessern und damit die medizinische Versorgung der Menschen auf hohem Niveau zu sichern. Die Ergebnisse der Beiratssitzungen zeigen, dass alle Mitglieder diese Aufgabe kompetent und engagiert erfüllt haben. Diese Arbeit hat gezeigt, dass sie auch über das Ende der aktuellen Legislaturperiode hinaus fortgesetzt werden sollte. Im Ergebnis der 12. Beiratssitzung wurde eine Arbeitsgruppe zur Verfassung eines Positionspapiers einberufen, das die Aufgaben und die politische Strategie des Beirates aufzeigt. Unter der Koordination von Dr. Peter Kruse (Sozialministerium) gehörten weitere vier Beiratsmitglieder dieser Arbeitsgruppe an. Ich freue mich, Ihnen heute das Ergebnis in Form der vorliegenden Broschüre präsentieren zu können. Manuela Schwesig Ministerin für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

3 Inhalt 1. Präambel 4 2. Bestandsaufnahme in Mecklenburg Vorpommern, 5 Deutschland und Europa 3. Voraussetzungen für sinnvolle Telematikanwendungen 8 4. Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche Entwicklungsszenarien Rolle des Beirates Fazit 13

4 1. Präambel Mecklenburg-Vorpommern ist als dünn besiedeltes Flächenland mit der bekannten demografischen Entwicklung darauf angewiesen, dass die in der Verantwortung Stehenden kluge Ideen entwickeln, um den Menschen aller Altersgruppen im Land ein erfülltes und würdevolles Leben zu ermöglichen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist Gesundheit und die Möglichkeit, jederzeit die zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit notwendige Betreuung zu erhalten. Die natürlichen Gegebenheiten in unserem Land dafür sind hervorragend, über die Sicherung der medizinischen Betreuung wird jedoch zunehmend diskutiert. Obwohl von Notstand keine Rede sein kann, ist es richtig und wichtig, sich beizeiten über mögliche Entwicklungslinien und -szenarien Gedanken zu machen. Es wird nicht die eine Maßnahme sein, die die Lösung der anstehenden Probleme bringt, sondern ein intelligent zusammengestelltes Portfolio von Maßnahmen. Wesentlicher Bestandteil sind Telematikanwendungen im Gesundheitswesen und in den angrenzenden Bereichen, wobei folgende Definition als Grundlage dient: Gesundheitstelematik bezeichnet alle Anwendungen von Telekommunikation und Informatik im Gesundheitswesen (international: ehealth). Als Teilmenge davon bezeichnet Telemedizin den Einsatz von Telematikanwendungen zur Überwindung einer räumlichen Trennung zwischen Arzt und Patient oder zwischen Ärzten. (nach: Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen) Durch passgenaue Telematikanwendungen kann einerseits die Betreuung der Menschen gesichert bzw. verbessert und ihre Lebensqualität erhalten werden. Andererseits sind dadurch enorme Effizienzreserven im Gesundheitswesen zu erschließen, da personelle und materielle Ressourcen noch besser ausgelastet werden können. Es zeigt sich allerdings, dass es zwar für nahezu jedes technische Telematikproblem auf dem Markt eine Lösung gibt, diese Lösungen jedoch oft Insellösungen darstellen, die nur mit zusätzlichem Aufwand kompatibel zu anderen System- 4

5 en zu gestalten sind. Auch die Anzahl der Anbieter ist nahezu unüberschaubar. Ferner existieren Lösungen größerer Konzerne oder Einrichtungen, die darauf ausgerichtet sind, in einer Region möglichst eine Monopolstellung einzunehmen. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, wurde beim Ministerium für Soziales und Gesundheit der Telemedizinbeirat gebildet, in dem alle im Gesundheitswesen des Landes relevanten Kammern, Verbände und Institutionen sowie die Koalitionsfraktionen vertreten sind. Die grundlegende Aufgabenstellung des Beirates strategische Steuerung durch Information, Moderation und Motivation sowie punktuell durch Vergabe von Fördermitteln zur Erhaltung und Verbesserung der medizinischen Betreuung der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern hat weiterhin Bestand. Die nachfolgenden Ausführungen sollen ein Leitbild der strategischen Steuerung der zukünftigen Entwicklung der Telematik im Gesundheitswesen in Mecklenburg-Vorpommern entwickeln. 2. Bestandsaufnahme in Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland und Europa Mecklenburg-Vorpommern Telematik ist ein Mittel der Reaktion auf den demografischen Wandel und die geringe Bevölkerungsdichte, insbesondere in ländlichen Regionen. Unter Mitwirkung des Telemedizin-Beirates wurden in der Vergangenheit fünf Projekte entwickelt, die mit Hilfe von Fördermitteln erfolgreich angelaufen sind und auch für die Zukunft einen vielversprechenden Einsatz erwarten lassen: Durch das Institut für Angewandte Informatik an der Fachhochschule Stralsund wurde ein Teleradiologie-Netzwerk geschaffen, das die Vernetzung aller Kliniken und damit den landesweiten Austausch von Daten ermöglicht. Dieses Netz ist offen für jeden interessierten Anwender. Zur Erforschung der Möglichkeiten von Telematikanwendungen für die Flächenversorgung wurde in September 2008 vom Institut für Community Medicine der Integrierte Funktionsbereich Telemedizin (IFT) gegründet. Der IFT ist integriert in das Universitätsklinikum Greifswald. Primäres Ziel des IFT ist die Entwicklung, Implementierung und Evaluation neuer Versorgungsmodelle und -strategien mit Telematikanteil in der bevölke- 5

6 rungsbezogenen Flächenversorgung. Speziell weitergebildete Pflegekräfte sind für die Schulung der Patienten in der Häuslichkeit sowie für die Prüfung der gesendeten Werte auf Plausibilität, Integrität und Vollständigkeit zuständig. Wichtig ist ein abgestuftes Interventionsschema, das für jede Indikation auf der Basis internationaler Leitlinien erstellt wird und für jeden Patienten individuell in Kooperation zwischen behandelnden Klinikums- und niedergelassen Haus- und Fachärzten angepasst werden kann. Die Helios-Kliniken Schwerin haben durch die Einführung der elektronischen Fallakte als Prototyp für das Land Mecklenburg-Vorpommern ei- nen wichtigen Schritt zur Vorbereitung der Telematik-Infrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte getan. Bei der Förderung dieses Projektes wurde der Zuwendungsempfänger beauflagt, das System zur Einführung der elektronischen Fallakte so offen zu gestalten, dass anderen Partnern die Teilnahme ermöglicht werden kann. Eine Bindung an eine bestimmte Klinik durch sogenannte Einweiserportale soll damit vermieden werden. Hauptziel eines Modellprojektes in der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde ist die Entwicklung und Bereitstellung eines Befundplatzes an der Universität Greifswald und eines telemedizinischen Arbeitsplatzes im Krankenhaus Wolgast. Durch eine spezielle Vidoekonferenz-Verbindung mit dem Krankenhaus Wolgast können mit Hilfe der telemedizinischen Anwendung endoskopische Untersuchungen im Krankenhaus Wolgast durchgeführt werden, die durch einen Spezialisten in Greifswald unterstützt werden. Das Projekt EPIVISTA an den Helios-Kliniken Schwerin dient der Entwicklung einer Therapiemanagement- und Kommunikationsplattform zur Betreuung epilepsiekranker Patienten. Dabei wurde ein elektronisches Dokumentationssystem entwickelt, das den gesamten Krankheitsverlauf für Patienten, betreuende Epileptologen und ggf. berechtigte Dritte vollständig sichtbar und nachvollziehbar macht. Kernstück ist die Entwicklung einer elektronischen Fallakte Epilepsie (efa-epilepsie). Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Telematik-Anwendungen innerhalb von Krankenhauskonzernen, zwischen einzelnen Kliniken, zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten sowie direkt zwischen Leistungserbringern und 6

7 Patienten. Der Befundaustausch und die Telekonsultation (z. B. zwischen Unfall- und Neurochirurgie) ist mittlerweile vielerorts gängige Praxis. Mecklenburg -Vorpommern war zudem das erste Bundesland, in dem das volldigitale Mammographiescreening eingeführt wurde. Die Telekommunikation erfolgt sowohl über gesicherte Netze, aber auch noch regional über ungesicherte Netze. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Kassenärztliche Vereinigung hat erfolgreich begonnen, die niedergelassenen Ärzte mittels KV-Safenet zu vernetzen. Eine Sonderrolle nimmt die Euroregion Pomerania ein: In dieser grenzüberschreitenden Region (bestehend aus dem östlichen Teil von Mecklenburg-Vorpommern, der Region Nordbrandenburg und dem polnischen Westpommern) wurden mit Fördermitteln der Europäischen Union (EFRE) erste Telematikinfrastrukturen geschaffen, die es nun gilt, mit dem mecklenburgischen Landesteil zu vernetzen. Auch in angrenzenden Bereichen, die nicht unmittelbar Telematikanwendungen im Gesundheitswesen darstellen, ist unser Land gut aufgestellt: Informationsportale für Bürger (z. B. Gesundheitsnetz M-V), das Deutsche Krankenhausverzeichnis usw. dienen der Primärinformation für interessierte Bürger. Spezielle Informationsportale z. B. über freie Kapazitäten medizinischer Einrichtungen (Kameei) dienen der schnellen Information des medizinischen Fachpersonals. Deutschland Auf Bundesebene wird die Diskussion um die Telematikanwendungen im Gesundheitswesen vor allem geprägt durch die Debatte um die bislang zwar bereits gesetzlich vorgeschriebene, aber noch nicht realisierte elektronische Gesundheitskarte (e-gk), wobei Fragestellungen des Datenschutzes neben technischen Problemen und auch monetäre Interessen die Hauptrolle spielen. Viele unterschiedliche Gremien und Organisationen (z. B. Gematik Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbh; Telematikausschuss der Bundesärztekammer; Gesellschaften für Gesundheitstelematik und Telemedizin; Bundesverband für Medizininformatik usw.) mit nicht immer identischen Interessen sorgen für eine gewisse Unübersichtlichkeit in der Szene. Langsam beginnt 7

8 hier aber ein Klärungsprozess, der z. B. im 1. Nationalen Telemedizinkongress zum Ausdruck kommt, der von vorher konkurrierenden Fachgesellschaften gemeinsam veranstaltet wurde. Auch die Tatsache, dass inzwischen jährlich auf der CeBIT eine Tele-Health-Veranstaltung durchgeführt wird, spricht dafür. Die medizinischen Fachgesellschaften verharren in vielen Fällen noch in einer Beobachterrolle - mit negativen Folgen für die Akzeptanz in der Ärzteschaft. Etwas aus dem Fokus gerät dabei die Tatsache, dass bei sehr unterschiedlichem Engagement der Bundesländer sehr viele Einzelprojekte initiiert wurden, die wertvolle Erkenntnisse liefern (und zu einem geringen Teil bereits in die Regelversorgung überführt wurden). Wichtig ist, dass die Ergebnisse dieser Projekte publiziert werden, damit eine Evidenzbasis für Telematikanwendungen entsteht. Europa Im europäischen Vergleich ist Deutschland nicht in der Spitzengruppe vertreten. Neben den Aktivitäten der Europäischen Kommission sind einzelne Länder deutlich weiter als Deutschland. In der Mitteilung der Europäischen Kommission Eine digitale Agenda für Europa wird ausdrücklich auch die Einführung von Technologien für elektronische Gesundheitsdienste in Europa mit dem Ziel gesamteuropäischer Interoperabilität zum Ziel gestellt. Auch in der Europäischen Patientenrechte-Richtlinie werden elektronische Gesundheitsdienstleistungen ausdrücklich benannt. Davon ist Deutschland weit entfernt, auch wenn sich die Bundesrepublik an einem entsprechenden EU-Projekt beteiligt, das den grenzüberschreitenden Gesundheitsdatenaustausch zum Ziel hat die innerstaatliche Infrastruktur fehlt noch völlig. Sehr viel weiter sind z. B. Österreich, Estland und die Schweiz. In Österreich ist seit 2008 die elektronische Gesundheitskarte problemlos im Einsatz, die elektronische Gesundheitsakte ( ELGA ) wird genutzt und die e-medikation steht kurz vor der Einführung. 3. Voraussetzungen für sinnvolle Telematikanwendungen Eine erfolgreiche Anwendung der Telematik erfordert die Berücksichtigung von einigen wichtigen Voraussetzungen, damit eine breite Akzeptanz bei den 8

9 Akteuren im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung erreicht werden kann. Diese Akzeptanz hängt weitgehend vom erkennbaren Nutzen für die jeweiligen Beteiligten ab, wobei selbstverständlich die medizinische Notwendigkeit von Telematikanwendungen stets das entscheidende Kriterium sein muss. Der Arzt wird den Nutzen in erster Linie darin sehen, dass seine Arbeit vereinfacht und der Verwaltungsaufwand (Bürokratie) vermindert wird. Prozesse bei Befundung, Diagnostik, Einweisung, Therapie und Abrechnung sollten beschleunigt werden. Ferner sind eine anwenderfreundliche Gestaltung durch kurze Lernphasen, geringe, refinanzierbare Kosten und ergonomische Bedienung von Hard- und Software sowie eine einfache und preiswerte Signatur für die Akzeptanz der Telematikanwendungen unerlässlich. Finanziell wirksame Einspareffekte sind ebenfalls ein wichtiges Kriterium. Aufwand und Nutzen müssen immer in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Da die Wirtschaftlichkeit stets ein entscheidender Faktor ist, sind ggf. Anschubfinanzierungen erforderlich. Für den Patienten kann z. B. die Telekonsultation einen wesentlichen Beitrag zur sicheren Diagnostik leisten und somit ebenso zur Verbesserung der Akzeptanz beitragen wie die Beschleunigung von Prozessen (Diagnostik, Termine etc.). Von maßgeblicher Bedeutung für die Patienten ist darüber hinaus die Transparenz. Die Patienten müssen wissen und nachvollziehen können, was mit ihren personenbezogenen Daten passiert. Eine sichere, verschlüsselte Datenübertragung nach den aktuellen Datenschutzrichtlinien und -standards ist unverzichtbar. Es ist unerlässlich, die zuständige Datenschutzbehörde bei allen Projekten mit Telematikanwendungen bereits in der Planungsphase einzubeziehen. Telematikfunktionalitäten sollen, unter Beachtung der Datenschutzanforderungen, möglichst über offene Schnittstellen verfügen, damit sie mit weiteren Systemen vernetzt werden können und Daten z. B. auch zwischen Leistungserbringern verschiedener Sektoren ausgetauscht werden können. Bedingung für eine reibungslose Datenübertragung, insbesondere in ländlichen Regionen, ist eine flächendeckende und lückenlose Verfügbarkeit von Breitbandinternetverbindungen. 9

10 Wichtige Voraussetzung für den Einsatz von Telematikanwendungen ist die Entwicklung und Nutzung von geeigneten Qualifizierungen, sowohl für Ärzte als auch insbesondere für Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte. Technik ist nur ein Teil entsprechender Versorgungskonzepte, der persönliche Kontakt der Patienten z. B. mit Pflegekräften oder medizinischen Fachangestellten ist darüber hinaus unabdingbar. Angehörige dieser Berufe, die im Rahmen ihrer Arbeit mit Telematikanwendungen in Berührung kommen, müssen sowohl ein gewisses technisches Verständnis haben als auch über medizinische und psychologische Kompetenzen verfügen. Sie müssen Funktionsstörungen, Alarmsignale und ungewöhnliche Vorkommnisse richtig einschätzen und geeignete Maßnahmen ergreifen können. Inhalte solcher Qualifizierungen sind z. B. Grundlagen der Technik, Rechtsfragen, Möglichkeiten der Telematik im diagnostischen und therapeutischen Bereich, Patientenaufklärung und -schulung, Kommunikation und Beratung und vertiefte medizinische Inhalte. Die Lehrgänge sollten modular gestaltet werden und müssen neben theoretischen vor allem auch praktische Teile beinhalten. 4. Auswirkungen auf die Versorgungsbereiche Telematik muss die Versorgung im ländlichen Raum verbessern, insbesondere durch Verkürzung und Vermeidung von Wegen (getreu dem eingangs zitierten Motto: Lasst Daten wandern,... ). Die hierfür notwendige Telematikinfrastruktur wird Mittel aus der öffentlichen Hand erfordern; auch Investitionen der Krankenhausträger und der Kassenärztlichen Vereinigung (wie bereits bei der Etablierung des KV-Safenet) sind notwendig und sinnvoll. Für die Verzahnung ambulant-stationär (schneller, sicherer, Vermeidung von Doppel-Untersuchungen) werden gute Entwicklungschancen gesehen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Beziehungen zwischen den Partnern offen, fair, transparent und sicher gestaltet werden. Um die Verlässlichkeit der übermittelten Daten zu gewährleisten, müssen einheitliche Standards festgelegt werden. Telematik und konventionelle Kommunikation müssen rechtlich (Sozialrecht, Haftungsrecht) gleichwertig sein. Aufgrund der demografischen Entwicklung werden die Versorgungsbedarfe steigen, die Ressourcen jedoch geringer werden. Darum ist eine Bündelung der Kapazitäten erforderlich, um möglichst an allen Orten das gesamte Wissen zur 10

11 medizinischen Versorgung grundsätzlich jederzeit verfügbar zu machen. Die überregionale permanente Datenvorhaltung (z. B. beim Krebsregister) wird notwendig sein und entstehen. Netzwerkbildungen zwischen Kliniken untereinander und mit niedergelassenen Ärzten sowie mit weiteren Partnern werden sich rasch entwickeln, müssen jedoch gesteuert werden. Die Qualitätssicherung wird sich über die Sektorengrenzen hinweg einheitlich entwickeln. Die dabei entstehenden Prozessdaten sollen möglichst regional und in engem Austausch mit den Leistungserbringern erhoben und ausgewertet werden. 5. Entwicklungsszenarien Die weitere Entwicklung der Telematikanwendungen im Gesundheitswesen soll auf Basis der Voraussetzungen im Abschnitt 3 erfolgen. Für die Entwicklung der Telematik im Land Mecklenburg-Vorpommern ist es von großer Bedeutung, dass die verschiedenen Bereiche der Telematik im Land von der Anwenderseite gefordert und bezüglich Forschung und Entwicklung gefördert werden. Dies gilt für die Implementierung von Versorgungskonzepten sowie deren inhaltliche und technische Entwicklung. Die Versorgungskonzepte sollten bewusst regional mit der Einbeziehung regionaler Partner, möglichst sowohl im medizinischen als auch im technischen Bereich gestaltet werden. Gleichzeitig bietet die Telematik die Chance zur Einbeziehung überregionaler Kompetenz. Hiermit einher geht die Notwendigkeit der angemessenen und effektiven Qualifizierung aller beteiligten Berufsgruppen im Versorgungssystem. Es können auf diese Weise im medizinischen und im gesundheitswirtschaftlichen Bereich Potentiale für innovative Arbeitsplätze geschaffen werden. Als Alleinstellungsmerkmal kann das Land Mecklenburg-Vorpommern mit der Entwicklung entsprechender Konzepte für die Flächenversorgung wichtige Impulse für ganz Deutschland geben. Konzepte für die Flächenversorgung orientieren sich am tatsächlichen Bedarf, kommerzielle Entwicklungen müssen sich daran messen lassen. 11

12 6. Rolle des Beirates Im Telemedizinbeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind alle Akteure, die bei der Entwicklung und Implementierung von Konzepten für Telematikanwendungen im Gesundheitswesen Verantwortung tragen, repräsentiert: Leistungserbringer, Krankenkassen, Wissenschaft und Politik. Dies ist deutschlandweit einmalig! Der Telemedizinbeirat hat eine beratende Funktion für die Landesregierung. Die Mitglieder des Beirates beobachten und bewerten aktuelle Entwicklungen, Projekte und Trends. Sie prüfen Projektvorschläge und geben Empfehlungen für die Förderwürdigkeit. Hierbei ist es wichtig, dass in den geförderten Projekten medizinische und gesundheitsökonomische Evaluationskriterien berücksichtigt werden. Eine weitere Voraussetzung für eine Förderempfehlung ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Bereits in der Planungsphase sollen Konzepte für eine spätere Translation vorgelegt werden, so dass Versorgungsmodelle mit guten Evaluationsergebnissen in die reguläre Versorgung überführt werden können. Darüber hinaus ist der Beirat ein strategisches Beratungsgremium der Landesregierung. Er zeigt Bedarfe auf, die einer Lösung zugeführt werden sollten und berät die Regierung bei der Findung optimaler Lösungsmöglichkeiten. Für die Entwicklung von Telematikkonzepten für die Flächenversorgung bietet der Telemedizinbeirat als Repräsentanz der gesamten Versorgungslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern eine hervorragende Plattform. Hier können die Voraussetzungen auch für sektorübergreifende Versorgungskonzepte geschaffen werden, die für die Regelversorgung bedeutsam werden können. Eine große Herausforderung ist die Überführung von erfolgreich evaluierten Telematik-Konzepten in die Regelversorgung, z. B. auf der Basis von Verträgen zur Integrierten Versorgung nach SGB V 140 a-d oder als Modellversuche. Hierzu zählen auch klare Kriterien der Kostenträger für die Übernahme innovativer Versorgungsmodelle. Transparente Kriterien werden zukünftig eine zentrale Voraussetzung für eine effektive und zielorientierte Diskussion und Kommunika- 12

13 tion zwischen allen beteiligten Akteuren sein. Hier kann der Telemedizinbeirat beim Ministerium für Soziales und Gesundheit eine wichtige moderierende und beratende Rolle übernehmen. Der Beirat erfüllt bei der Koordination und Publikation in Mecklenburg-Vorpommern auch über die Landesgrenzen hinaus eine wichtige Funktion. Er hat maßgeblichen Anteil daran, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern bundesweit als Leuchtturm bei der Implementierung der Telematik im Gesundheitswesen betrachtet wird. Der Fortbestand dieses Gremiums ist daher dringend erforderlich. 7. Fazit Telematikanwendungen im Gesundheitswesen haben für die qualitätsgesicherte und effiziente Versorgung der Bevölkerung enormes Zukunftspotential. Derzeit bestimmen vor allem Insellösungen den Markt, wobei es für nahezu jedes (Einzel)Problem bereits Lösungen gibt. Ziel muss es sein, diesen Status zu überwinden und Standards und Lösungen zu finden, die es jedem Akteur im Gesundheitswesen gestatten, mit jedem anderen zu kommunizieren gleichberechtigt, ohne Monopolbildung. Nur dann wird es möglich sein, die Potentiale zu erschließen, die für Telematikanwendungen in der übrigen Wirtschaft bereits selbstverständlich sind. Dafür müssen von der Politik Steuerungsinstrumente gefunden werden, die der Entwicklung im Land mit der notwendigen Dynamik die richtige Richtung geben. 13

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15 Impressum: Herausgeber Ministerium für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Werderstraße Schwerin Tel.: Fax: Satz & Druck Druckhaus Panzig Wahlkampfverbot Diese Broschüre wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist besonders die Verteilung auf Wahlkampfveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Eine Verwendung dieser Druckschrift durch Parteien oder sie unterstützende Organisationen ausschließlich zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder bleibt hiervon unberührt. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

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