SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Prüfungskommission. Höhere Fachprüfung Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Prüfungskommission Höhere Fachprüfung 2008 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben Name / Vorname: : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt) 60 Minuten 15 plus Bilanz (1 Seite) Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise für die Kandidatinnen/Kandidaten: Schreiben Sie Ihren Namen, Vornamen und die auf das Deckblatt. Schreiben Sie auf jede Seite Ihre. Prüfen Sie den Prüfungsbogen auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten direkt auf den Fragebogen. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzesartikel genügt nicht (ausser es wird ausdrücklich erlaubt). Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte 1 Experte 2

2 maximal Aufgabe 1 Sachverhalt: Folgen der Ehescheidung 20 Die Ehe des Ehepaars Gsponer ist per geschieden worden. Über die Teilung der Pensionskassengelder hat man sich nicht einigen können. Der Scheidungsrichter hat vom Ehepaar Gsponer bzw. den beiden Pensionskassen diese Daten erhalten: Frau Gsponer-Käser hatte die Lehre bei der Andenmatten GmbH absolviert und ab bei der "Bumann AG gearbeitet. Herr Gsponer war beim Spital Sion tätig (seit ), als er Frau Käser am kennen lernte. Er wechselte die Arbeitsstelle per zum Spital in Brig, damit er näher bei Frau Käser wohnen konnte. Bei der Heirat am hatten Frau Gsponer-Käser in der Pensionskasse bereits Fr und Herr Gsponer Fr. 135' angespart. Frau Gsponer-Käser hatte das von der Tante geerbte Vermögen von Fr. 25' am in die Pensionskasse einbezahlt. Auf den Tag genau zwei Monte später hatte sie vom gemeinsamen, während der Ehe geäufneten Lohnkonto einen Pensionskasseneinkauf in der Höhe von Fr getätigt. Per zahlte Herr Gsponer den von der Mutter geerbten Betrag von Fr. 165' in die Pensionskasse ein. Herr Gsponer wollte sich nun selbstständig machen und sich das Geld bar auszahlen. Damit war Frau Gsponer nicht einverstanden, da das Vorsorgegeld nun die einzige Reserve war. Weiteres Vermögen war nicht mehr vorhanden. Man hatte in der Folge bemerkt, dass man sich über die Zukunft nicht einig war und sich auseinander gelebt hatte. Die Scheidung war unausweichlich. Über die Höhe des zu teilenden Betrags konnte sich das Ehepaar nicht einigen. Beide sind immer noch zu 100 % arbeitstätig. Die Nachfrage bei den Pensionskassen des Spitals Brig und der Firma Bumann AG ergab per Ehescheidungsdatum ein Guthaben von Fr für Frau Gsponer-Käser und ein solches von Fr für Herrn Gsponer. Unter Würdigung aller Umstände entscheidet sich der Scheidungsrichter, die Austrittsleistungen des Ehepaars Gsponer je hälftig aufzuteilen. Aufgaben: 1.1 Bestimmen Sie aufgrund der obigen Angaben, wie hoch die Ansprüche aus der beruflichen Vorsorge für die beiden geschiedenen Eheleute Gsponer sind. Beide haben seit ihrer Heirat die Vorsorgeeinrichtung nicht gewechselt. (Zeigen Sie den Berechnungsweg auf.) 16 Total der auf dieser Seite n Seite 2

3 Aufgabe 1 Folgen der Ehescheidung (Fortsetzung) maximal Total der auf dieser Seite n Seite 3

4 Aufgabe 1 Folgen der Ehescheidung (Fortsetzung) maximal Total der auf dieser Seite n Seite 4

5 Aufgabe 1 Folgen der Ehescheidung (Fortsetzung) maximal 1.2 Welche Möglichkeiten stehen dem Richter zu, anstelle der Teilung der Pensionskassengelder andere Lösungsmöglichkeiten festzulegen? Nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 4 Total der auf dieser Seite n Seite 5

6 maximal Aufgabe 2 Sachverhalt: Beurteilung der Kaufmännischen Bilanz 20 Die Sammelstiftung Lemania mit Sitz in Genf ist als Sammelstiftung vor allem in der Romandie aktiv. Angeschlossen sind 1350 Betriebe mit rund Versicherten (inkl. Rentner). Die Lemania hat bei einer Lebensversicherungsgesellschaft eine kongruente Rückdeckung für die Risiken Tod und Invalidität. Alexander Beuchat ist Arbeitnehmervertreter der Vorsorgekommission der Oberson SA. Es steht ein Wechsel zur Lemania Sammelstiftung bevor, die nach einer durchgeführten Evaluation bevorzugt wird. Alexander Beuchat ist beauftragt, die finanzielle Lage der Sammelstiftung zu prüfen. Nach Prüfung der kaufmännischen Bilanz und Berechnungen über den Deckungsgrad erhalten Sie den Auftrag, die erstellten Unterlagen zu beurteilen. Die beiliegende kaufmännische Bilanz dient als Grundlage für die Beantwortung der Fragen. Aufgaben: 2.1 Wie muss die Berechnung des Deckungsgrads nach Art. 44 Abs. 1 BVV2 erfolgen? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 6 Total der auf dieser Seite n Seite 6

7 Aufgabe 2 Beurteilung der Kaufmännischen Bilanz (Fortsetzung) maximal Total der auf dieser Seite n Seite 7

8 Aufgabe 2 Beurteilung der Kaufmännischen Bilanz (Fortsetzung) maximal 2.2 Beurteilen Sie den Deckungsgrad unter Berücksichtigung der aktuellen Bilanz. 3 Total der auf dieser Seite n Seite 8

9 Aufgabe 2 Beurteilung der Kaufmännischen Bilanz (Fortsetzung) maximal 2.3 Nennen Sie 4 Bilanzpositionen, die Sie näher überprüfen und anschliessend mit Herrn Beuchat besprechen würden, und begründen Sie Ihren Entscheid. je 2 max. 8 Total der auf dieser Seite n Seite 9

10 Aufgabe 2 Beurteilung der Kaufmännischen Bilanz (Fortsetzung) maximal Erweiterung zum Sachverhalt: Verwaltungsaufwand aus dem Betriebsergebnis 2007: Verwaltungsaufwand für die administrative Verwaltung Marketing- und Werbeaufwand Verwaltungsaufwand der Vermögensanlage Total Verwaltungsaufwand Fr. 2'767' Fr. 805' Fr. 713' Fr. 4'286' Aktive Versicherte 8'958 Verwaltungsaufwand pro Versicherte Fr Aufgabe: 2.4 Wie beurteilen Sie die Höhe der Verwaltungskosten? 3 Total der auf dieser Seite n Seite 10

11 maximal Aufgabe 3 Leistungen im Todesfall 20 Sachverhalt: Alphons Albasini starb unverhofft nach einem Hirnschlag am 31. Januar Er hinterlässt seine Ehefrau, Elvira, sowie 4 minderjährige Kinder. Der Arbeitgeber von Herrn Albasini, die OMA AG, hat eine umhüllende Vorsorge bei der Helvetia. Der massgebliche Lohn entspricht dem AHV-Lohn und ist limitiert bei der 5-fachen AHV-Altersrente. Die Kürzungsgrenze bei Überentschädigung ist bei 90 % des mutmasslich entgangenen Verdiensts. Der durchschnittliche massgebende AHV-Lohn für die Berechnung der AHV- Rente beträgt Fr. 79' Im Personalreglement ist geregelt, dass die Lohnfortzahlung nach OR 338 erbracht wird. Herr Albasini hat 10 3/12 Dienstjahre im Zeitpunkt des Todes zurückgelegt. Die massgebenden Daten für Herrn Albasini per Stichtag 1. Januar 2008: Geburtsdatum 26. Oktober 1966 AHV-Lohn Invalidenrente Witwenrente Kinderrente Fr. 135' % des massgebenden Lohns, abzüglich Koordinationsabzug gemäss BVG 60 % der Invalidenrente 20 % der Invalidenrente Aufgaben: 3.1 Ab wann hat die Witwe Anspruch auf Todesfallleistungen? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Total der auf dieser Seite n Seite 11

12 Aufgabe 3 Leistungen im Todesfall (Fortsetzung) maximal 3.2 Wie hoch sind die ungekürzten Witwen- und Waisenrenten aus der Pensionskasse? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 6 Total der auf dieser Seite n Seite 12

13 Aufgabe 3 Leistungen im Todesfall (Fortsetzung) maximal 3.3 Wie hoch sind die gekürzten Witwen- und Waisenrenten? Zeigen Sie den Berechnungsweg auf. 6 Total der auf dieser Seite n Seite 13

14 Aufgabe 3 Leistungen im Todesfall (Fortsetzung) maximal Erweiterung zum Sachverhalt: Frau Albasini hat der Tod ihres Mannes schwer getroffen. Sie musste noch am gleichen Tag in eine Klinik eingewiesen werden. Dort lebt sie seither und ist nicht mehr in der Lage, sich um die Kinder zu kümmern. Die vier Kinder leben deshalb seit dem Tod ihres Vaters bei der Schwester von Frau Albasini, Frau Elaine Nanchen, in Frankfurt/D. In der Zwischenzeit übt sie für die vier Kinder auch behördlich vorübergehend das Sorgerecht aus und kommt für die Kinder gänzlich selber auf. Frau Nanchen meldet nun im Namen der vier Kinder den Waisenrentenanspruch bei der Helvetia. Aufgaben: 3.4 Kann die Helvetia die Waisenrenten an Frau Nanchen ausrichten? Begründen Sie Ihre Antwort und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Total der auf dieser Seite n Seite 14

15 Aufgabe 3 Leistungen im Todesfall (Fortsetzung) maximal 3.5 Besteuerung der Hinterlassenenrenten Wer ist steuerpflichtig? Wie werden die Hinterlassenenrenten besteuert? Begründen Sie Ihre Antwort, und nennen Sie die massgebende(n) Rechtsgrundlage(n). 2 Total der auf dieser Seite n Seite 15

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