Seminar-Einladung. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Veranstaltungsort: Sofitel München Bayerpost Veranstaltungsprogramm
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- Albert Lang
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1 Seminar-Einladung LLP, Isenbruck, Bösl, Hörschler, Wichmann LLP, Rittershaus Rechtsanwälte und Staatz Business Development and Strategy laden Sie recht herzlich zu einem ganztägigen Seminar nach München ein. Unser Seminar richtet sich an Life Science Unternehmen und bietet wertvolle Einblicke in aktuelle Entwicklungen des Patent- und Wirtschaftsrechts in Deutschland und den USA. Der besondere Schwerpunkt liegt in der Diskussion der Auswirkung dieser Entwicklungen auf die gewerblichen Schutzrechte (Intellectual Property) im Life Sciences Bereich sowie von Strategien zur Steigerung des Leistungsvermögens von Patentportofios im Life Sciences Bereich. Die Referenten werden im Rahmen des interaktiv gestalteten Seminars neue Möglichkeiten zur Verwertung Ihrer Intellectual Property in Deutschland und in den USA darstellen sowie die Steigerung des Investitions- und Finanzierungspotentials für Ihr Unternehmens erörtern. Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Diskussionen erfolgen auf Deutsch. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Gelegenheit zu einem weiteren Erfahrungsaustausch und laden Sie gerne auch zu einem Mittagessen ein. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Veranstaltungsort: Sofitel München Bayerpost Veranstaltungsprogramm Uhrzeit Seminarinhalt Referenten 8:00 8:45 Registrierung und Kaffee 9:00 9:15 Begrüßung und einleitende Worte Dr. Rouget F. ( Ric ) Henschel (U.S. Patent Attorney, US-Rechtsanwalt mit Zulassungen in Virginia und District of Columbia ), Foley & Sven Riethmüller (US-Rechtsanwalt mit 9:15 10:45 Maximierung Ihres Patentportfolio in der EU und den USA Der Wert eines deutschen Life Sciences Unternehmens hängt insbesondere auf den wichtigen Märkten, den USA und Europa, von seinem Patentportfolio ab. Dr. Rouget F. ( Ric ) Henschel (U.S. Patent Attorney, US-Rechtsanwalt mit Zulassungen in Virginia und District of Columbia), Foley & Dr. Fritz Lahrtz (Deutscher und europäischer Patentanwalt ), Isenbruck
2 10:45 11:15 11:15 12:45 Unterschiede bei den patentrechtlichen Anforderungen in den USA und Europa spielen dabei eine wichtige Rolle. Patentierungsmassnahmen, die in Europa üblich und erlaubt sind, können die Patenterteilung in den USA gefährden bzw. sogar vereiteln und umgekehrt. Neue Möglichkeiten und Fallgruben haben sich aufgrund aktueller Entwicklungen in der Rechtsprechung und Rechtslage in den USA und Europa aufgetan. Deutsche Life Sciences Unternehmen müssen sich mit den Schlüsselfragen bei der Entwicklung und Bewertung eines Patentportfolios vertraut machen. Die Referenten werden diese Schlüsselfragen besprechen und die Unterschiede zwischen den USA und Europa darstellen. "Continuations" und Teilanmeldungen in den USA und Europa Beanspruchen von medizinischen Behandlungsverfahren in Europa Einreichungsentscheidungen aufgrund vorhandener Daten Fallgruben in den USA: best mode Anforderung und inequitable conduct Einreichen von PCT Anmeldungen in Englisch, damit die Anmeldungen schneller Stand der Technik in den USA werden Anpassung der Laufzeit eines US- Patents aufgrund der Wyeth Gerichtsentscheidung in den USA Auswirkungen der Biosimilar Gesetzgebung als Teil der Gesundheitsreform in den USA Auswirkungen der US- Gerichtentscheidungen Bilski, Prometheus und Myriad und Vergleich mit der Rechtslage in Europa Kaffeepause Manövrieren zwischen Lizenzierung und Rechtsstreit Im Zuge der Globalisierung löst sich die Grenze zwischen Auslizensierung und Verletzungsklage zunehmend auf. In den USA kann eine einfache Warnbrief an einen möglichen Lizenznehmer schnell zu einer Feststellungsklage führen. Ein Lizenznehmer kann den Lizenzgeber in den USA verklagen, ohne damit seine Lizenz zu 2 Dr. Rouget F. ( Ric ) Henschel (U.S. Patent Attorney US-Rechtsanwalt mit Zulassungen in Virginia und District of Columbia), Foley & Dr. Markus Jacobi (Deutscher und europäischer Patentanwalt), Isenbruck Sven Riethmüller (Attorney, US-Rechtsanwalt mit
3 12:45-13:30 13:30 15:00 verletzen. Aufgrund der hohen Kosten bei Verletzungsklagen kann der vermeintliche Patentverletzer vom Patentinhaber verlangen, seine Bereitschaft zur Führung einer solchen Verletzungsklage zunächst einmal nachzuweisen. Deutsche Patentinhaber, die Einnahmen durch die Auslizenzierung ihrer Patente erwarten, müssen bereit sein, in den USA Verletzungsklagen zu führen, auch wenn die Kosten einer solchen Verletzungsklage erheblich höher sind als in Deutschland. Gleichzeitig müssen deutsche Patentinhaber darauf achten, dass die patentrechtlichen Anforderungen bei der Einreichung und Verfolgung der Patentanmeldung in den USA eingehalten wurden, um eine Verletzungsklage in den USA überhaupt erfolgreich führen zu können Strategien bei Lizenzverhandlungen Fragestellungen bezüglich der Erfinder einschließlich Arbeitnehmererfinderrecht Risiko einer Feststellungsklage Verletzungsklagen in den USA und Deutschland/EU und neue Entwicklungen Das Discovery-Verfahren bei Verletzungsklagen in den USA und in Deutschland Patentverletzungsklagen bei mehreren Miteigentümern Strategien zur Handhabung einer Vielzahl von verschiedenen Patentverletzern Mittagessen Finanzierungsmöglichkeiten von öffentlichen Einrichtungen und Einlizenzierungsmöglichkeiten von Universitäten Öffentliche Einrichtungen in den USA, wie z.b. die NIH (National Institute of Health) und das Konjunkturprogramm der Obama- Regierung stellen der Life Sciences Branche umfangreiche Fördermittel zur Verfügung und schreiben öffentliche Projekte für die Life Sciences Branche aus. Ebenfalls auf europäischer und nationaler Ebene bestehen solche Fördermittel und öffentliche Projekte für die Licen Sciences Branche. Deutsche Life Sciences 3 Dr. Daniel Weisert (Rechtsanwalt), Rittershaus Sven Riethmüller (Attorney, US-Rechtsanwalt mit Dr. Irina Staatz-Granzer, Staatz Business Development & Strategy Verena Eisenlohr, LL.M. (Rechtsanwältin), Rittershaus
4 Unternehmen können sich unter Beachtung gesetzlicher Auflagen und einer sorgsam ausgewählten Struktur an diesen Förderprojekten beteiligen. Universitäten und andere Forschungszentren verfolgen eine aktive Auslizensierung der von ihren Professoren und Forschern entwickelten Erfindungen und Technologien. Lizenzverhandlungen mit Universitäten in den USA und Deutschland folgen oftmals besonderen Gesetzmäßigkeiten und bergen Fallstricke. Zusammenarbeit mit Universitäten und andern Forschungszentren sowie deren Technologie-Lizenz Büros in Deutschland/Europa und den USA Vorstellung von Vertragstypen, insbesondere vor dem Hintergrund neuer EU-Bestimmungen Vertragsverhandlungen (kurzfristige und langfristige Verhandlungsstrategien) Angemessene Lizenzgebühren und Lizenstrukturen in Deutschland und den USA Errichtung von US-Tochterunternehmen und anderen Strukturen, um Förderungsmittel und Finanzierungen öffentlicher Einrichtungen in den USA zu erhalten Fördermittel (z.b. Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen) und gesetzliche Auflagen Intellectual Property im Rahmen von Projekten, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden 15:00 Kaffeepause 15:30 15:30-17:00 Exit & Kommerzialisierungsstrategien: Maximierung Ihrer Investition Die Exit-Strategien im Hinblick auf Life Sciences Unternehmen sind aufgrund der aktuellen Situation an den globalen Kapitalmärkten vielfältiger geworden. Dies gilt insbesondere auch für deutsche Life Sciences Unternehmen. Die Auswahl der Exitvariante hat sorgsam unter Berücksichtigung der im Einzelfall bestehenden Gegebenheiten zu erfolgen. Die Referenten werden verschiedene Exit- Varianten und Kommerzialisierungsstrategien darstellen und zur Diskussion stellen, insbesondere Sven Riethmüller (US-Rechtsanwalt mit LLP Dr. Irina Staatz-Granzer, Staatz Business Development and Strategy Professor Dr. Christof Hettich (Rechtsanwalt), Rittershaus 4
5 auch vor dem Hintergrund von Exits deutscher Life Sciences Unternehmen im Ausland (z.b. in den USA oder in der Schweiz) Kollaborationen (Collaboration) Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) Schrittweite Veräußerung (Staged Exits) Meilensteinvereinbarungen (Milestone Agreements) Freistellungsverpflichtungen und Garantieerklärungen (Indemnification vs. Warranties) Unterlizensierung Wesentliche Bedingungen und Vertragsbestimmungen für Deals mit Big Pharma 5
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