APA/OTS USA BANKEN 06. DEZEMBER 2006

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1 APA/OTS USA BANKEN 06. DEZEMBER 2006 Banken-U-Ausschuss - Einigkeit über Gutachten, Bankgeheimnis bleibt (APA )... 2 Banken-U-Ausschuss 2 - FMA-Chefs und Grassers Kabinettchef geladen (APA )... 3 Banken-U-Ausschuss 3 - Gutachten: Bankgeheimnis bleibt gewahrt (APA )... 4 Banken-U-Ausschuss - Arnold-Gutachten wird erörtert, Zeugenladungen (APA )... 5 Gutachten-Streit im Bankenausschuss beendet, Bankgeheimnis bleibt (APA )... 7 Matznetter: Bankgeheimnis der Sparer und Anleger wird gewahrt (OTS )... 9 Amon: ÖVP setzt Wahrung des Bankgeheimnisses im Banken-U-Ausschuss durch (OTS )... 10

2 2 Banken/Finanzen/Parlament/U-Ausschuss Banken-U-Ausschuss - Einigkeit über Gutachten, Bankgeheimnis bleibt (APA ) Utl.: SP-Matznetter: "Bin zufrieden" - VP-Amon: Sitzung "außerordentlich konstruktiv" = Wien (APA) - Einigkeit herrschte am Dienstag im Banken-Untersuchungsausschuss im Parlament zwischen allen Fraktionen: Der "Gutachten-Streit" über die Auskunftspflicht der Zeugen im Spannungsfeld mit Amtsverschwiegenheit und Bankgeheimnis ist offenbar beendet. Das vom Ausschuss bei Rechtsanwalt Wolf- Dieter Arnold in Auftrag gegebene Gutachten hat bei den Abgeordneten die vorher bestehenden Differenzen ausgeräumt. Das etwa 30-seitige Gutachten werde nun gemeinsam mit einem Kommunique des Ausschusses im Internet veröffentlicht, kündigte Ausschuss-Vorsitzender Martin Graf (F) an. Wer sich bei der Befragung vor dem Ausschuss glaubhaft auf das Bankgeheimnis berufe, müsse dann zu Kundendaten etc. nicht aussagen. "Das Bankgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt", unterstrich SP- Fraktionsführer Christoph Matznetter. Niemand müsse Angst haben, dass private Daten an die Öffentlichkeit kämen. Der Ausschuss wolle nur prüfen, ob die Bankenaufsicht funktioniert habe. Nur eine gut funktionierende Bankenaufsicht könne für den Schutz der Kundengelder sorgen. "Ich bin zufrieden", so Matznetter nach der Sitzung. Auch für den VP-Abgeordneten Werner Amon verlief der U-Ausschuss heute "außerordentlich konstruktiv". "Das Bankgeheimnis bleibt auch in Situationen, wo das Amtsgeheimnis aufgehoben ist, bestehen", unterstrich er. Die Differenzen über die Rechtsgutachten seien ausgeräumt, die Beamten würden sich auf das Bankgeheimnis berufen können, unterstrich er.

3 3 Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler zeigte sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis der heutigen Sitzung. Der Ausschuss habe sich darauf verständigt, dass das Bankgeheimnis im weiteren Sinne zu wahren sei. Die für rund zwei Stunden anberaumte nicht-öffentliche Sitzung war schon nach eineinhalb Stunden zu Ende. (Forts.) gru/chk Finanzen/Banken/Parlament/U-Ausschuss Banken-U-Ausschuss 2 - FMA-Chefs und Grassers Kabinettchef geladen (APA ) Utl.: Nächste Sitzung am Donnerstag soll Staatskommissär-Thema abschließen = Wien (APA) - Für die nächste Sitzung des Banken-Untersuchungsausschuss am Donnerstag sind fünf Zeugen geladen: Die beiden Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA), Kurt Pribil und Heinrich Traumüller, sowie der Kabinettchef und Sprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V), Matthias Winkler, sollen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Weiters sind für Donnerstag noch Alfred Lejsek, Spitzenbeamter im Finanzministerium, sowie Werner Fina, Fachoberinspektor im Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, geladen. Der Sitzungsbeginn ist für 10 Uhr anberaumt. Das Thema Bestellpraxis und Arbeit der Staatskommissäre, also der vom Finanzminister in die Banken entsandten staatlichen Aufsichtsorgane, soll damit abgeschlossen werden. In der Woche vor Weihnachten sollen noch zwei jeweils ganztägige Sitzungstermine zu den Themen BAWAG-Affäre und zum Konkurs des Finanzdienstleisters AMIS stattfinden. Für die weitere Arbeit des Ausschusses hält der Ausschussvorsitzende Martin Graf (F) noch bis zu 20 Sitzungstermine für notwendig. Er sei "optimistisch", dass der Banken-Untersuchungsausschuss bis Ende März abgeschlossen werden könne, sagte er heute, Dienstag. (Schluss) gru/chk

4 4 Banken/Finanzen/Parlament/U-Ausschuss Banken-U-Ausschuss 3 - Gutachten: Bankgeheimnis bleibt gewahrt (APA ) Utl.: Bei Befragung von Auskunftspersonen und Anforderung von Akten - Gemeinsames Kommunique aller fünf Fraktionen Wien/APA = Der "Gutachten-Streit" rund um den Banken-Untersuchungsausschuss ist am heutigen Dienstag offenbar beendet worden. Sowohl bei der Befragung von Auskunftspersonen als auch bei der Beweisaufnahme durch die Anforderung von Akten bleibt das Bankgeheimnis gewahrt. Ein entsprechendes Kommunique aller fünf Fraktionen wurde nun gemeinsam mit einem zu dieser Frage eingelangten Gutachten auf der Website des Parlaments veröffentlicht. Das Gutachten von Rechtsanwalt Wolf-Dieter Arnold war vom Banken- Untersuchungsausschuss in Auftrag gegeben worden. Bei der am Dienstag abgehaltenen Ausschusssitzung war es erörtert und offenbar als Maßstab des Ausschusses angenommen worden. Im gemeinsamen Kommunique von Vertretern aller fünf Fraktionen dazu heißt es: "Der Untersuchungsausschuss geht davon aus, dass bei der Beweisaufnahme durch Anforderung von Akten und durch Befragung von Auskunftspersonen das durch die Verfassung geschützte Bankgeheimnis und die Rechte Dritter auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss gewahrt bleiben; dass dies auch für solche Informationen gilt, die dem Amtsgeheimnis gem. Par. 38 Abs. 1 BWG unterliegen, soweit diese Informationen inhaltlich dem Bankgeheimnis zuzuordnen sind; und dass darauf bereits bei der Anforderung von Akten und bei der Ladung sowie der Belehrung von Auskunftspersonen hingewiesen wird." Rechtsanwalt Honorarprofessor Wolf-Dieter Arnold war beauftragt worden, in seinem Gutachten darüber eine Stellungnahme abzugeben, ob auf Grund des

5 5 Bankgeheimnisses die Vorlage von Akten und Urkunden bzw. Aussagen verweigert werden dürfen und ob das Bankgeheimnis auch besteht, wenn sich der davon betroffene Sachverhalt im Ausland - wo es ein solches Bankgeheimnis nicht gibt - ereignet hat. Der Wortlaut des Gutachtens findet sich auf der Website des Parlaments ( Für Wirbel hatten vor zwei Wochen Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (BKA) und der Finanzprokuratur gesorgt. Darin war unter anderem bezweifelt worden, dass der Ausschuss Unterlagen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die dem Amtsgeheimnis unterliegen, direkt anfordern könne. (Schluss) gru/jep Parlament/Banken/Finanzen/U-Ausschuss Banken-U-Ausschuss - Arnold-Gutachten wird erörtert, Zeugenladungen (APA ) Utl.: Graf: Gutachten veröffentlichen - VP will Bankgeheimnis deklariert schützen = Wien (APA) - Im Banken-Untersuchungsausschusses im Parlament wird am Dienstag ein Gutachten zur Frage der Auskunftspflicht im Spannungsfeld mit dem Bankgeheimnis und der Amtsverschwiegenheit erörtert. Weiters werden die Abgeordneten die Zeugenliste für die nächste U-Ausschuss-Sitzung am Donnerstag beschließen. Die Frage der Entsendepraxis und der Arbeit der Staatskommissäre soll diese Woche abgeschlossen werden, sagte der Ausschussvorsitzende Martin Graf (F) vor Journalisten vor Beginn der Sitzung. Das Gutachten von Rechtsanwalt Wolf-Dieter Arnold war vom Ausschuss selber in Auftrag gegeben worden. Dadurch werde Klarheit geschaffen, so Graf: "Ich gehe davon aus, dass sich alle daran halten werden". Das Gutachten solle im Internet veröffentlicht werden, kündigte er an.

6 6 Für Wirbel hatten vor zwei Wochen Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (BKA) und der Finanzprokuratur gesorgt. Darin war unter anderem bezweifelt worden, dass der Ausschuss Unterlagen der FMA, die dem Amtsgeheimnis unterliegen, direkt anfordern könne. Auch SP-Fraktionsführer Christoph Matznetter setzt auf das Arnold-Gutachten, das einvernehmlich vom Ausschuss in Auftrag gegeben worden war. Das Gutachten enthalte eine "sehr vernünftige" Aufarbeitung der Problemstellungen, daher sei er zuversichtlich, dass dadurch Klarheit geschaffen werde. Der Ausschuss werde diese Woche den Punkt der Bestellpraxis und Tätigkeit der Staatskommissäre abschließen, erwartet er. Gewisse Zweifel in der Gutachten-Frage äußerte VP-Abgeordneter Werner Amon. Die ÖVP akzeptiere zwar das Arnold-Gutachten, einige Fragen müssten jedoch noch geklärt werden. Der Ausschuss solle noch einmal klarstellen, dass das Bankgeheimnis wirklich geschützt werde, forderte Amon vor Sitzungsbeginn. Für den Grünen Abgeordneten Werner Kogler hat das Gutachten des Ausschusses auf jeden Fall ein "höheres Gewicht" als das Gutachten, das vom Bundeskanzleramt vorgelegt worden war. Eine überprüfte Stelle könne sich nicht selber ein Gutachten schreiben lassen, so der Grüne. Durch die Klarstellungen zum Bankgeheimnis solle nun endlich Schluss sein mit den "Märchen", dass man den "Oma-Sparbüchern" nachspionieren wolle. Er gehe jedenfalls davon aus, dass sich die Finanzmarktaufsicht (FMA) und andere Auskunftspersonen an das Arnold-Gutachten halten werden. BZÖ-Abgeordneter Staatssekretär Sigisbert Dolinschek ortet im Ausschuss eine politische Inszenierung. Der Finanzplatz Österreich müsse stabilisiert werden. Der Ausschuss solle seine Tätigkeit bald beenden, forderte er. Die heutige Sitzung des Untersuchungsausschusses ist nicht öffentlich, da keine Zeugen geladen sind. Die Sitzung ist bis 12 Uhr anberaumt. (Schluss) gru/chk

7 7 Finanzen/Banken/Parlament/U-Ausschuss/Zus Gutachten-Streit im Bankenausschuss beendet, Bankgeheimnis bleibt (APA ) Utl.: Gemeinsames Kommunique der fünf Fraktionen - Chefs der Finanzmarktaufsicht und Grasser-Kabinettschef für Donnerstag geladen = Wien (APA) - Der "Gutachten-Streit" rund um den Banken- Untersuchungsausschuss ist am heutigen Dienstag offenbar beendet worden. Sowohl bei der Befragung von Auskunftspersonen als auch bei der Beweisaufnahme durch die Anforderung von Akten bleibt das Bankgeheimnis gewahrt. Dies wird in einem vom Ausschuss extra angeforderten Gutachten des Rechtsanwalts Wolf-Dieter Arnold festgehalten. Vertreter aller Fraktionen zeigten sich nach der eineinhalbstündigen nicht-öffentlichen Sitzung zufrieden. "Das Bankgeheimnis bleibt selbstverständlich gewahrt", unterstrich SP- Fraktionsführer Christoph Matznetter. Niemand müsse Angst haben, dass private Daten an die Öffentlichkeit kämen. Der Ausschuss wolle nur prüfen, ob die Bankenaufsicht funktioniert habe, denn nur eine gut funktionierende Bankenaufsicht könne für den Schutz der Kundengelder sorgen. Auch für den VP-Abgeordneten Werner Amon verlief der U-Ausschuss heute "außerordentlich konstruktiv". Die Differenzen über die Rechtsgutachten seien ausgeräumt, die Beamten würden sich auf das Bankgeheimnis berufen können, unterstrich er. Der Grüne Abgeordnete Werner Kogler zeigte sich ebenfalls zufrieden. Der Ausschuss habe sich darauf verständigt, dass das Bankgeheimnis im weiteren Sinne zu wahren sei. Auch der Ausschussvorsitzende Martin Graf (F) verwies darauf, dass Auskunftspersonen bei der Befragung glaubhaft machen könnten, sie seien durch die Wahrung des Bankgeheimnisses gebunden.

8 8 Das Gutachten von Rechtsanwalt Wolf-Dieter Arnold war vom Untersuchungsausschuss in Auftrag gegeben worden. Im gemeinsamen Kommunique von Vertretern aller fünf Fraktionen dazu heißt es: "Der Untersuchungsausschuss geht davon aus, dass bei der Beweisaufnahme durch Anforderung von Akten und durch Befragung von Auskunftspersonen das durch die Verfassung geschützte Bankgeheimnis und die Rechte Dritter auch gegenüber dem Untersuchungsausschuss gewahrt bleiben; dass dies auch für solche Informationen gilt, die dem Amtsgeheimnis gem. Par. 38 Abs. 1 BWG unterliegen, soweit diese Informationen inhaltlich dem Bankgeheimnis zuzuordnen sind; und dass darauf bereits bei der Anforderung von Akten und bei der Ladung sowie der Belehrung von Auskunftspersonen hingewiesen wird." Der Wortlaut des Gutachtens findet sich auf der Website des Parlaments ( Für Wirbel hatten vor zwei Wochen Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramts (BKA) und der Finanzprokuratur gesorgt. Darin war unter anderem bezweifelt worden, dass der Ausschuss Unterlagen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die dem Amtsgeheimnis unterliegen, direkt anfordern könne. Für die nächste Ausschuss-Sitzung am Donnerstag wurden fünf Zeugen geladen: Die beiden Vorstände der Finanzmarktaufsicht (FMA), Kurt Pribil und Heinrich Traumüller, sowie der Kabinettchef und Sprecher von Finanzminister Karl-Heinz Grasser (V), Matthias Winkler, sollen den Abgeordneten Rede und Antwort stehen. Winkler war Staatskommissär-Stellvertreter in der Oesterreichischen Kontrollbank, und zwar nach Bank-Angaben von 1. November 2002 bis Jahresende Weiters sind Alfred Lejsek, Spitzenbeamter im Finanzministerium und Aufsichtsratsvorsitzender der FMA, sowie Werner Fina, Fachoberinspektor im Büro des Regierungsbeauftragten für den Kapitalmarkt, geladen. Das Thema Bestellpraxis und Arbeit der Staatskommissäre, also der vom Finanzminister in die Banken entsandten staatlichen Aufsichtsorgane, soll damit abgeschlossen werden. (Schluss) gru/jep

9 9 SPÖ/Matznetter/U-Ausschuss/Bankenaufsicht Matznetter: Bankgeheimnis der Sparer und Anleger wird gewahrt (OTS ) Utl.: U-Ausschuss untersucht ausschließlich Schwächen der Bankenaufsicht - "Aufsicht muss funktionieren wie Glöckerl" = Wien (SK) - "Das Bankgeheimnis der Sparer und Anleger wird gewahrt. Das war schon bisher so und wird auch in Zukunft so sein", sagte SPÖ-Fraktionsführer Christoph Matznetter nach Ende der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zur Bankenaufsicht gegenüber dem SPÖ-Pressedienst. Ein gemeinsam beschlossenes Kommuniqué aller Fraktionen im U-Ausschuss bestätige nochmals, dass das Bankgeheimnis selbstverständlich gewahrt sei. **** "Niemand muss Angst haben, dass persönliche Kundendaten in die Öffentlichkeit gelangen", stellte Matznetter klar. Es werden im Ausschuss ausschließlich die Schwächen der Bankenaufsicht untersucht. Die Abgeordneten würden ihre Kernaufgabe der Kontrolle erfüllen und der Prüfauftrag sei völlig klar. "Die Bankenaufsicht muss wie ein Glöckerl funktionieren. Das ist die beste Sicherheit, die wir den Sparern und Anlegern geben können", sagte Matznetter abschließend. (Schluss) ps

10 10 ÖVP/Banken-U-Ausschuss/Amon Amon: ÖVP setzt Wahrung des Bankgeheimnisses im Banken-U-Ausschuss durch (OTS ) Utl.: Bankgeheimnis für Anleger und Sparer wird außer Streit gestellt = Wien, 5. Dezember 2006 (ÖVP-PK) "Die Wahrung des Bankgeheimnisses ist außer Streit gestellt. Die Linie der ÖVP wurde von den anderen Parteien nach einem konstruktiven Diskurs mit getragen", sagte ÖAAB-Generalsekretär Werner Amon, der in der heutigen Sitzung des Banken-Untersuchungsausschusses den Fraktionsvorsitzenden der ÖVP im Banken-Ausschuss, Dr. Günter Stummvoll, in dieser Funktion vertrat. Die Frage des Bankgeheimnisses sei nun geklärt, nachdem das Gutachten von Professor Arnold "Interpretationsspielräume offen gelassen hat". **** Amon wies darauf hin, dass das von der ÖVP geforderte Bekenntnis zur Wahrung des Bankgeheimnisses von den anderen Parteien unterstützt und in einem Kommuniquee veröffentlicht werde. "Es gilt die Vereinbarung, dass das Bankgeheimnis im Banken-U- Ausschuss auch dort bestehen bleibt, wo das Amtsgeheimnis für Auskunftspersonen aufgehoben wird", sagte Amon, der sich über die Einigung im Banken-Ausschuss erfreut zeigte. Das zweite Thema im Banken-U-Ausschuss betraf das Thema Staatskommissäre, respektive die Ladung von Auskunftspersonen für die Sitzung am 7. Dezember. "Fakt ist, dass sich Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser klar an die Gesetze gehalten hat", so Amon, der zudem betonte, "dass keine Partei in den Jahren von 2000 bis April 2006 jemals eine parlamentarische Initiative gesetzt hat, um den Bestellmodus zu ändern. Die jetzige Kritik ist ohne Grundlage und entbehrlich".

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