Index der Tarifverdienste
|
|
- Edith Tiedeman
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Statistisches Bundesamt Index der Tarifverdienste Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im September 2015 (letzte Aktualisierung: Januar 2016) Ihr Kontakt zu uns: Telefon: +49 (0) Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 201 Vervielfältigungen und Verbreitung, auch auszugsweise, mit Quellenangabe gestattet.
2 Inhalt 1 Einleitung Historie Inhalt und Datennutzer Methodik Datengewinnung Wägungsschema Indexberechnung Geheimhaltung Veröffentlichungen Indextypen Untergliederungen Periodizität Veröffentlichungstermine,Datenzugang Anhang Abdeckungsgrad der Tarifindizes in Deutschland Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 2
3 Einleitung 1 Einleitung 1.1 Historie Die Tarifstatistik des Statistischen Bundesamtes kann auf eine lange Historie zurückblicken. Bereits Ende der 1950er Jahre wurden erste Tarifindizes berechnet und veröffentlicht. Seitdem wurde die Tarifstatistik stets weiterentwickelt und so vor allem an den strukturellen Wandel der Gesamtwirtschaft angepasst. In den Anfängen der Tarifstatistik hatte die Darstellung der Tarifentwicklung im Produzierenden Gewerbe für sich alleine bereits eine hohe Aussagekraft für die Gesamtwirtschaft. Heute hat der Dienstleistungsbereich eine so große Bedeutung, dass auch er vollständig durch die Tarifindizes erfasst wird. Die grundsätzlichen Inhalte und die große Verwendungsbreite der Tarifindizes sind über die Jahrzehnte hinweg stets erhalten geblieben. 1.2 Inhalt und Datennutzer Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für alle Wirtschaftsbereiche (Ausnahme: Private Haushalte) werden Tarifindizes mit und ohne Sonderzahlungen berechnet. Die Tarifindizes sind ein Maßstab für die allgemeine tarifliche Entgeltentwicklung und werden als Orientierungsmaßstab etwa in vertraglichen Vereinbarungen über die Höhe von wiederkehrenden Zahlungen (sogenannte Preisgleitklauseln oder Wertsicherungsklauseln) verwendet. Die Tarifindizes gehören zu den Indikatoren des Verbreitungsstandards des Internationalen Währungsfonds (IWF). Im zu Jahresbeginn 2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns ( Mindestlohngesetz ) wurde festgelegt, dass die Höhe des Mindestlohns auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden kann. Die Mindestlohnkommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns nachlaufend an der Tarifentwicklung Abs. 2 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348) Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 3
4 Methodik 2 Methodik 2.1 Datengewinnung Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat das Statistische Bundesamt damit beauftragt, eine Tarifstatistik zu führen und Tarifindizes zu berechnen. Hierzu stellt es dem Statistischen Bundesamt Informationen zu neu abgeschlossenen Tarifverträgen zur Verfügung. Die Informationen dazu erhält das BMAS von den Tarifpartnern, also den Gewerkschaften und den Arbeitgebern. Diese sind durch das Tarifvertragsgesetz (TVG) dazu verpflichtet, dem BMAS Informationen zu Tarifabschlüssen zur Verfügung zu stellen: Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) wird nach 6 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) ein Tarifregister geführt, in das der Abschluss, die Änderung und die Aufhebung der Tarifverträge so wie der Beginn und die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit eingetragen werden. Die Tarifvertragsparteien sind darüber hinaus verpflichtet, dem BMAS innerhalb eines Monats nach Abschluss kostenfrei die Urschrift oder eine beglaubigte Abschrift sowie zwei weitere Abschriften eines jeden Tarifvertrages und seiner Änderungen zu übersenden. 2 Trotz Lieferverpflichtung für die Tarifvertragsparteien liegen dem BMAS neu abgeschlossene Tarifverträge oftmals nicht zeitnah vor. Damit diese Tarifverträge dennoch pünktlich und zum korrekten Berichtszeitraum in die Ergebnisse der Tarifstatistik einfließen können, fragt das Statistische Bundesamt auch direkt bei den Tarifvertragsparteien nach fehlenden Tarifverträgen. Hierbei ist es auf die Mithilfe der Tarifvertragsparteien angewiesen. 2.2 Wägungsschema Tarifindizes werden als sogenannte Laspeyres-Festbasis-Indizes berechnet. Dies bedeutet, dass die Entwicklung der in den Tarifverträgen geregelten Verdienste mit festen Gewichten in die Berechnung der Tarifindizes einfließt. Diese Indexform ist eine gängige Methodik in der amtlichen Statistik. Sie wird u.a. auch beim Verbraucherpreisindex verwendet. Auch dort wird die Entwicklung der Preise von Waren und Dienstleistungen ( Warenkorb ) mit einem festen Gewicht ( Wägungsschema ) zu einem Gesamtindex zusammengefasst. Hauptdatenquelle des Wägungsschemas: Verdienststrukturerhebung Die wesentliche Grundlage für das aktuelle Wägungsschema der Tarifindizes also für die Auswahl der einbezogenen Tarifverträge und die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung für den Berichtsmonat Oktober Da die Verdienststrukturerhebung 2010 die Landwirtschaft nicht umfasste, wurde für diesen Wirtschaftszweig auf die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft zurückgegriffen. Die Nutzung der Verdienststrukturerhebung zur Bestimmung des Warenkorbs der Tarifindizes garantiert eine hohe Genauigkeit und Repräsentativität der Ergebnisse der Tarifstatistik. 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Tarifvertragsgesetzes; Drucksache 750/13 vom Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 4
5 Methodik Die Verdienststrukturerhebung ist eine vierjährlich durchgeführte repräsentative Stichprobenerhebung, bei der zuletzt für den Berichtsmonat Oktober 2010 rund Betriebe des Produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs befragt wurden. Ausgewählt wurde dabei unter den Betrieben, die mindestens zehn Beschäftigte hatten. 3 Im Rahmen der Verdienststrukturerhebung werden die Betriebe unter anderem danach gefragt, ob sie ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Tarifvertrag entlohnen und wenn ja, nach welcher Tarifgruppe jede Arbeitnehmerin bzw. jeder Arbeitnehmer bezahlt wird. Da die befragten Betriebe zudem einem bestimmten Wirtschaftszweig zugeordnet sind, liegen für jede Branche detaillierte Informationen zur Anwendung von Tarifverträgen vor. Die Besonderheit und somit der große Vorteil für die Berechnung der Tarifindizes liegt darin, dass diese Erhebungen Informationen auf Ebene der einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung stellen. So können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der nicht tarifgebundenen Betriebe, die außertariflich bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der tarifgebundenen Betriebe und die tatsächlich nach Tarifvertrag entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer getrennt betrachtet werden. Nur die tatsächlich nach Tarifvertrag entlohnten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fließen mit ihrem Tarifverdienst in das Wägungsschema der Tarifindizes ein. 75 %-Regel Für jede Abteilung (WZ-2-Steller) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) werden für Deutschland insgesamt, für das frühere Bundesgebiet sowie für die neuen Länder jeweils so viele Tarifverträge in das Wägungsschema der Tarifindizes aufgenommen, bis mindestens 75 % aller Beschäftigten, die nach Tarifverträgen bezahlt werden, abgedeckt sind. Um dabei die Anzahl an Tarifverträgen in Grenzen zu halten, werden vornehmlich die Tarifverträge mit der höchsten Anzahl an Tarifbeschäftigten ausgewählt. Dies können sowohl Branchen- als auch Firmentarifverträge sein. Die o.g. 75 %-Grenze stellt eine Minimumgrenze dar, die je nach Wirtschaftszweig variiert. Die Tabelle im Anhang gibt einen Überblick über den Abdeckungsgrad der Tarifindizes. Im Bereich Öffentliche Verwaltung, ( ) kann beispielweise mit einem Abdeckungsgrad von 100 % eine Totalerfassung garantiert werden. Damit solche Bereiche wegen ihres hohen Abdeckungsgrads nicht überproportional in die gesamtwirtschaftlichen Indizes einfließen, werden die ausgewählten Tarifverträge auf Ebene der übrigen Branchen so hochgerechnet, dass sie zahlenmäßig ebenfalls alle nach Tarifvertrag bezahlten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der jeweiligen Branche repräsentieren. Ermittlung der am stärksten besetzten Vergütungsgruppen In den vorherigen Abschnitten wurde beschrieben, nach welchen Kriterien für jede Branche die Tarifverträge ausgewählt wurden, die in das Wägungsschema der Tarifindizes einfließen. Im nächsten Schritt wird festgelegt, wie viele Beschäftigte mit welchen Tarifverdiensten letztlich die Gewichte des Wägungsschemas bilden. In der Verdienststrukturerhebung der Hauptdatenquelle für dieses Wägungsschema wird jedem Beschäftigten eine so genannte Leistungsgruppe zugeordnet. Leistungsgruppen stellen eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar. 3 Ab 2014 werden im Rahmen der Verdienststrukturerhebung Betriebe befragt, die mindestens einen Beschäftigten haben. Außerdem schließt die Verdienststrukturerhebung ab 2014 landwirtschaftliche Betriebe ein. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 5
6 Methodik Es wird zwischen den folgenden fünf Leistungsgruppen unterschieden: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1), herausgehobene Fachkräfte (Leistungsgruppe 2), Fachkräfte (Leistungsgruppe 3), angelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4) sowie ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5). Bei Beschäftigten, die nach Tarifvertrag bezahlt werden, werden diese Zuordnungen anhand der Tätigkeitsbeschreibungen der einzelnen Vergütungsgruppen in den Tarifverträgen vorgenommen. Der am stärksten besetzen Vergütungsgruppe einer jeden Leistungsgruppe werden alle Beschäftigte dieser Leistungsgruppe mit dem entsprechenden Tarifverdienst aus dem Basiszeitraum der Indizes zugeordnet. Die jeweiligen Vergütungsgruppen gelten als stellvertretende Lohn-, Gehalts- oder Entgeltgruppen der jeweiligen Leistungsgruppen eines Tarifvertrages. Beispiel: Kursiv hervorgehoben ist jeweils der Verdienst der am stärksten besetzten Vergütungsgruppe. Das Gewicht, mit dem ein Tarifvertrag in die Tarifindizes einfließt, berechnet sich schließlich als Anteil der aufsummierten Produkte aus den Beschäftigten und den Tarifverdiensten der ermittelten Vergütungsgruppen an dem entsprechenden Wert aller Tarifverträge. Entsprechend lässt sich das Gewicht einzelner Branchen ermitteln. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 6
7 Methodik 2.3 Indexberechnung In die Tarifindizes gehen rund 500 ausgewählte Tarifverträge sowie Besoldungsordnungen der Beamten aus Gesamtdeutschland, dem früheren Bundesgebiet und den neuen Ländern ein. Zu ihnen zählen sowohl Flächen- (ca. 85 %) als auch Firmentarifverträge (ca. 15 %). Erfasst werden Daten über die Höhe der tariflichen Verdienste sowie Besoldungen, Angaben zur Wochenarbeitszeit, zum Abschluss- und Kündigungsdatum der Tarifverträge, zu Abschluss und Inkrafttreten der Besoldungserhöhungen sowie über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen und anderer Sonderzahlungen wie Einmalzahlungen, Urlaubsgeld etc. Nicht berücksichtigt werden individuelle Zulagen und Zuschläge sowie übertarifliche Vergütungen. Gibt es eigene Tarifverträge für Lohn- und Gehaltsempfänger, werden diese separat erfasst und ausgewertet. Zur Berechnung der Tarifindizes wird die Entwicklung der Tarifverdienste auf Ebene der ausgewählten Vergütungsgruppen des Wägungsschemas im Vergleich zum Basisjahr der Indizes aktuell also zum Jahr 2010 ermittelt und mit dem entsprechenden Gewicht aus dem Wägungsschema multipliziert. Die Summen dieser Produkte ergeben die Indexwerte. Eine Tariferhöhung fließt erst dann in die Berechnung ein, wenn sie auch tatsächlich ausgezahlt wird. 2.4 Geheimhaltung Informationen darüber, welche Tarifverträge für die Berechnung von Tarifindizes ausgewählt wurden, sowie über deren Gewichtung können aus datenschutzrechtlichen Gründen ( 16 Absatz 1 BStatG) nicht veröffentlicht werden. Die Tarifabschlüsse und Vergütungstabellen von über 700 Flächentarifverträgen können in der Tarifdatenbank ( kostenfrei abgerufen werden. Für Firmentarifverträge stehen diese Informationen aus Gründen der Geheimhaltung nicht zur Verfügung. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 7
8 Veröffentlichungen 3 Veröffentlichungen 3.1 Indextypen Die Tarifindizes messen die durchschnittliche Veränderung der tariflichen Monats- und Stundenverdienste der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Tarifverträge festgelegt werden. Für alle Wirtschaftsbereiche (Ausnahme: Private Haushalte) werden Indizes der tariflichen Monatsverdienste und Indizes der tariflichen Stundenverdienste jeweils mit und ohne Sonderzahlungen berechnet. Tarifindizes ohne Sonderzahlungen messen die Entwicklung der tariflichen Grundvergütung, d. h. der Tarifverdienste, die dauerhaft und regelmäßig zu zahlen sind. Dazu zählen auch monatlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen oder monatliche Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. In die Tarifindizes mit Sonderzahlungen fließen zusätzlich tariflich festgelegte Einmalzahlungen, Urlaubsund Weihnachtsgeld sowie jährlich gezahlte vermögenswirksame Leistungen oder Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit ein. Ebenfalls zu den Sonderzahlungen zählen tariflich vereinbarte Pauschalzahlungen sowie Nachzahlungen, die aufgrund rückwirkend in Kraft getretener Tarifverträge oder auch einer zeitlichen Verschiebung zwischen Inkrafttreten und Auszahlung einer Tariferhöhung geleistet werden. Ein Beispiel hierfür ist die Tariferhöhung 2014 im öffentlichen Dienst des Bundes und der Gemeinden. Diese trat zum in Kraft, wurde allerdings erst im August 2014 mit einer Nachzahlung für die fünf vorhergehenden Monate ausgezahlt. Da in den Tarifindex Tariferhöhungen erst zum Auszahlungszeitpunkt einfließen, wurde die Tariferhöhung erstmalig im August berücksichtigt. Die Nachzahlung für die fünf zurückliegenden Monate ging im August in die Indizes mit Sonderzahlungen ein. Tarifindizes mit Sonderzahlungen berücksichtigen die tarifliche Entwicklung somit umfassender als Tarifindizes ohne Sonderzahlungen. Allerdings sind bei ihnen die Indizes unterschiedlicher Quartale aufgrund der Sonderzahlungen nicht unmittelbar miteinander vergleichbar. Ein Beispiel dafür ist der Vergleich des vierten Quartals unter Berücksichtigung des Weihnachtsgelds als Sonderzahlung mit dem ersten Quartal, in dem in der Regel keine tariflichen Sonderzahlungen gezahlt werden. Die Indizes der tariflichen Monatsverdienste und der tariflichen Stundenverdienste unterscheiden sich nur dann voneinander, wenn es Änderungen der Arbeitszeit gegeben hat. Wird beispielsweise die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit ohne Änderung des tariflichen Bruttomonatsgehalts gesenkt, steigt zwar der tarifliche Stundenverdienst, der tarifliche Monatsverdienst bleibt jedoch gleich. 3.2 Untergliederungen Tarifindizes werden für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt sowie für das frühere Bundesgebiet und die neuen Bundesländer berechnet. Die Ergebnisse werden für die einzelnen Gebietsstände jeweils als Gesamtergebnis und in fachlicher Gliederung auf Ebene der Abschnitte (z.b. Verarbeitendes Gewerbe) und der Abteilungen (z.b. Maschinenbau) der Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) veröffentlicht. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 8
9 Veröffentlichungen 3.3 Periodizität Für die Tarifindizes werden monatliche, vierteljährliche und jährliche Ergebnisse veröffentlicht. Die Monatsergebnisse sind vorläufig, da die entsprechenden Tarifinformationen nicht immer zum jeweiligen Veröffentlichungszeitpunkt vorliegen und somit nicht unbedingt alle in dem Monat relevanten Tarifabschlüsse berücksichtigt werden können. Die Werte stellen vielmehr den derzeitigen Stand der Tarifindizes dar. Für die Berechnung der Quartalsindizes werden die Ergebnisse für alle drei Monate, die in das Quartal einfließen, intern neu berechnet. Diese revidierten Monatsergebnisse werden nicht veröffentlicht, sondern lediglich für die Berechnung der Quartalswerte verwendet. Hierfür wird das arithmetische Mittel aus den neu berechneten Monatsindizes gebildet. Dadurch wird der Monat des Inkrafttretens der Tariferhöhung im Quartalsergebnis genau berücksichtigt. Tritt eine Tariferhöhung beispielsweise erst im dritten Monat des Quartals in Kraft, fließt sie auch nur zu einem Drittel in die Berechnung des Quartalsergebnisses ein. Beispiele: Erhöhung ab Januar um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +3 % Erhöhung ab Februar um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +2 % Erhöhung ab März um 3 % Erhöhung im 1. Quartal: +1 % Da zu dem Zeitpunkt der Berechnung der Quartalsergebnisse für die drei Monate des Quartals neue Informationen über Tariferhöhungen vorliegen können, kann es vorkommen, dass der Quartalswert vom arithmetischen Mittel der veröffentlichten vorläufigen Monatsergebnisse abweicht. Die veröffentlichten Quartalsergebnisse sind endgültig. Werden Tariferhöhungen erst nach Abschluss der Berechnungen der Quartalsindizes bekannt, fließen sie erst im nachfolgenden Quartal ein. Die vorher bereits gezahlten Tariferhöhungen fließen als Nachzahlungen in die Tarifindizes mit Sonderzahlungen ein. Das Jahresergebnis wird als arithmetisches Mittel aus den bereits veröffentlichten vier Quartalsergebnissen des Kalenderjahres berechnet und ist ebenfalls endgültig. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 9
10 Veröffentlichungen 3.4 Veröffentlichungstermine, Datenzugang Die vorläufigen Monatsergebnisse stehen am Ende des Berichtszeitraums kostenfrei in unserer Datenbank Genesis-Online zur Verfügung. Die endgültigen Quartalsergebnisse werden in der Regel 60 Tage nach Ende des Berichtszeitraums gleichzeitig als Pressemitteilung, Fachserie und in Genesis-Online über das Internetangebot des Statistischen Bundesamtes veröffentlicht. Die Ankündigung der Veröffentlichungstermine erfolgt am Ende eines Kalenderjahres für das darauffolgende Kalenderjahr. Der Jahresveröffentlichungskalender ist zu finden unter: > Presse > Terminvorschau. Unter > tarifdatenbank hat das Statistische Bundesamt eine Tarifdatenbank eingerichtet. Sie wird laufend um Informationen aus neuen Tarifverträgen und aktuelle Tarifinformationen ergänzt. Weitere Methodenpapiere und allgemeine methodische Erläuterungen zu den Tarifindizes sind zu finden unter: > Methoden > Erläuterungen zur Statistik > Verdienste & Arbeitskosten > Tarifstatistiken. Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 10
11 Anhang Abdeckungsgrad der Tarifindizes in Deutschland WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % A-S Gesamtwirtschaft 85,1 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene 75,8 Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 75,8 03 Fischerei und Aquakultur 75,8 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 05 Kohlenbergbau 77,8 06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas 87,9 C Verarbeitendes Gewerbe 10 Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln 75,6 11 Getränkeherstellung 75,3 12 Tabakverarbeitung 76,9 13 Herstellung von Textilien 75,6 14 Herstellung von Bekleidung 76,0 15 Herstellung von Leder, Lederwaren und Schuhen 76,0 16 Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren 76,6 (ohne Möbel) 17 Herstellung von Papier, Pappe und Waren daraus 75,8 18 Herstellung von Druckerzeugnissen; 77,9 Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern 19 Kokerei und Mineralölverarbeitung 77,7 20 Herstellung von chemischen Erzeugnissen 75,2 21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 79,3 22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren 76,3 23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik, 75,4 Verarbeitung von Steinen und Erden 24 Metallerzeugung und -bearbeitung 76,3 25 Herstellung von Metallerzeugnissen 75,6 26 Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, 76,0 elektronischen und optischen Erzeugnissen 27 Herstellung von elektrischen Ausrüstungen 75,9 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 11
12 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % 28 Maschinenbau 76,8 29 Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 75,7 30 Sonstiger Fahrzeugbau 75,3 31 Herstellung von Möbeln 76,3 32 Herstellung von sonstigen Waren 75,4 33 Reparatur und Installation von Maschinen und 75,3 Ausrüstungen D Energieversorgung 35 Energieversorgung 76,2 E Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen 36 Wasserversorgung 78,4 37 Abwasserentsorgung 76, Sammlung, Behandlung und Beseitigung von 78,1 Abfällen; Rückgewinnung; Beseitigung von Umweltverschmutzungen und sonstige Entsorgung F Baugewerbe Hochbau; Tiefbau 75,4 43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation 79,5 und sonstiges Ausbaugewerbe G Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 45 Handel mit Kraftfahrzeugen; Instandhaltung und 78,6 Reparatur von Kraftfahrzeugen 46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 75,8 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 76,2 H Verkehr und Lagerei 49 Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen 81,5 49.1/49.2 Personenbeförderung im Eisenbahnverkehr; 86,5 Güterbeförderung im Eisenbahnverkehr 49.3 Sonstige Personenbeförderung im Landverkehr 75, Güterbeförderung im Straßenverkehr, 77,8 Umzugstransporte 50 Schifffahrt 75,4 51 Luftfahrt 76,3 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 12
13 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % 52 Lagerei sowie Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr 75,1 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 91,7 I Gastgewerbe Beherbergung; Gastronomie 76,8 J Information und Kommunikation 58 Verlagswesen 75,9 59 Herstellung, Verleih und Vertrieb von Filmen und Fernsehprogrammen; Kinos; Tonstudios und Verlegen von Musik 82,9 60 Rundfunkveranstalter 80,4 61 Telekommunikation 78,7 62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 75,3 63 Informationsdienstleistungen 76,3 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 64 Erbringung von Finanzdienstleistungen 87,5 65 Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherung) 66 Mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten L Grundstücks- und Wohnungswesen 95,8 80,3 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 75,9 M Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung; Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung 71 Architektur- und Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung 75,7 76,3 72 Forschung und Entwicklung 82,1 73 Werbung und Marktforschung 77,1 74 Sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten 77,5 75 Veterinärwesen 84,0 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 13
14 Anhang WZ 2008 Bezeichnung des Wirtschaftszweigs Abdeckungsgrad in % N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 77 Vermietung von beweglichen Sachen 79,7 78 Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften 84,1 79 Reisebüros, Reiseveranstalter u. Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen 83,9 80 Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien 75,3 81 Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau 75,1 82 Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a.n.g. 75,3 O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 84 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 100,0 P Erziehung und Unterricht 85 Erziehung und Unterricht 100,0 Q Gesundheits- und Sozialwesen 86 Gesundheitswesen 76,2 87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 75,8 88 Sozialwesen (ohne Heime) 75,3 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 90 Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten 91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 83,4 78,0 92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 77,2 93 Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung 79,6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 94 Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige religiöse Vereinigungen (ohne Sozialwesen und Sport) 95 Reparatur von Datenverarbeitungsgeräten und Gebrauchsgütern 96 Erbringung von sonstigen überwiegenden persönlichen Dienstleistungen 75,9 77,9 75,9 Statistisches Bundesamt, Index der Tarifverdienste - Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) 14
A.01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
BRANCHENCODES A - LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT, FISCHEREI A.01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten A.02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag A.03 Fischerei und Aquakultur B - BERGBAU UND GEWINNUNG
MehrSystematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE Rev. 2
Systematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE Rev. 2 Die hier aufgeführten Wirtschaftszweige sind entsprechend der im Rahmen der Außenwirtschaftsstatistik verwendeten Branchengliederung dargestellt. Sie
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 2.4 Verdienste und Arbeitskosten Arbeitnehmerverdienste und Indizes der Arbeitnehmerverdienste - Lange Reihen - Hinweis: Die Ergebnisse für das 1. und 2. Vierteljahr
MehrEMAS-Standorte. EMAS-Organisationen
Deutschland-Trend EMAS-Standorte EMAS-Organisationen 000 2669 267 200 29 26 2000 79 799 9 9 96 97 906 9 90 4 77 7 99 64 00 000 49 490 466 40 4 2 269 22 22 2 200 00 0 99 999 2000 200 2002 200 2004 200 2006
MehrZusammenfassung der LSDB-Statistik (Stand: 30.09.2014)
6029/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 2 1 von 6 Zusammenfassung der LSDB-Statistik (Stand: 30.09.2014) 1. Anzeigen wegen Unterentlohnung: Anzahl: 938 ( 494 Inland / 444 Ausland) betroffene Arbeitnehmer:
MehrDer Mensch ist das Maß
Normgruppen Für die derzeit vorliegende Fassung vonimpuls-test 2 Professional gibt es jeweils für die fünf Skalen und für die elf Subskalen Eichtabellen (repräsentative Gesamtnorm, sieben Branchennormen,
MehrUnternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 233 25 537 770 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
MehrUnternehmensstatistik der IHK Dresden einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen
einschließlich Betriebsstätten und Zweigniederlassungen HR-Firmen* KGT Insgesamt davon ZN+BST A Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 249 31 585 834 01 Landwirtschaft, Jagd u. damit verbundene Tätigkeiten
MehrCODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden C Herstellung von Waren
CODE ELEMENTE A Land und Forstwirtschaft; Fischerei 01 Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten 02 Forstwirtschaft und Holzeinschlag 03 Fischerei und Aquakultur B Bergbau und Gewinnung von
MehrGewerbliche Existenzgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008
Gewerbliche Existenzgründungen Gewerbliche Existenzgründungen nach en 2013 bis 2017 in Deutschland - und Vertikalstruktur in % Existenzgründungen 2) A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1.865 1.601 1.581
MehrGewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach Wirtschaftszweigen gemäß WZ 2008
Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen nach en gemäß WZ 2008 Gewerbliche Nebenerwerbsgründungen 2013 bis 2017 in Deutschland nach en - Nebenerwerbsgründungen 2) A Land- u. Forstwirtschaft, Fischerei 2.386
MehrSTATISTISCHES LANDESAMT. Korrigierte Fassung vom 22.12.2015. N I - vj 1/14 Kennziffer: N1013 201441 ISSN:
STATISTISCHES LANDESAMT 2015 Korrigierte Fassung vom 22.12.2015 Statistik nutzen im 1. Vierteljahr 2014 N I - vj 1/14 Kennziffer: N1013 201441 ISSN: Inhalt Vorbemerkungen 3 Definitionen 3 Seite Tabellen
Mehr= Nichts vorhanden (genau Null). = Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten x = Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll
Artikel-Nr. 5523 14001 Gewerbeanzeigen D I 2 - j/14 ( Fachauskünfte: (071 641-28 93 14.04.2015 Gewerbeanzeigen in Baden-Württemberg 2014 Die Gewerbeanzeigenstatistik liefert Informationen über die Zahl
MehrT +49 221-42061-0 E info@yougov.de http://yougov.de/loesungen
T +49 221-42061-0 E info@yougov.de http://yougov.de/loesungen Im Rahmen des YouGov Gewerbekundenmonitors Assekuranz werden seit 2004 regelmäßig Befragungen von Versicherungsverantwortlichen in Unternehmen
MehrUnternehmungen mit einer potenziell offenen Nachfolgeregelung, 17.12.2015
Unternehmungen mit einer potenziell offenen Nachfolgeregelung, 17.12.2015 BISNODE D&B SCHWEIZ AG Grossmattstrasse 9 8902 Urdorf Telefon: +41 44 735 61 11 Fax: +41 44 735 61 61 www.bisnode.ch info.ch@bisnode.com
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Fachserie 16 Reihe 2 Verdienste und Arbeitskosten Indizes der Arbeitnehmerverdienste Hinweis: Aufgrund eines Berechnungsfehlers wurden im Rahmen der vorliegenden Publikation die
Mehr1. Hauptgruppen und ihre Entwicklung IHK-Mitgliedsbetriebe nach Wirtschaftszweigen im August 2018 davon: Im Handelsregister
Seite 1 / 13 1. Hauptgruppen und ihre Entwicklung IHK-Mitgliedsbetriebe nach Wirtschaftszweigen im August 2018 davon: Im Handelsregister eingetragen Kleingewerbetreibende Wirtschaftszweig Insgesamt Handel;
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und STATISTIKAMT NORD N I 5-4j/06 S 11. Dezember 2008 Verdienste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2006
MehrErzeugerpreisindizes für Dienstleistungen:
Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Informationen zum Preisindex Wirtschaftsprüfung (WZ 2008: 69.20.1) Praxen Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften Stand: Erscheinungsfolge:
MehrInstitut für Mittelstandsforschung Bonn
Institut für Mittelstandsforschung Bonn Unternehmensgrößenstatistik Unternehmen, Umsatz und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2004 bis 2009 in Deutschland, Ergebnisse des Unternehmensregisters
MehrInsolvenzen in Hamburg
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: D III 1 - j/12 HH Insolvenzen in Hamburg beantragte 2012 Herausgegeben am: 17. Juni 2014 Impressum Statistische Berichte
MehrIndex der Tarifverdienste
Statistisches Bundesamt Index der Tarifverdienste Methodische Erläuterungen (Basisjahr 2010) Erscheinungsfolge: unregelmäßig Erschienen im September 2015 (letzte Aktualisierung: Februar 2016) Ihr Kontakt
MehrUnfallgeschehen. Auszug aus dem Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2014"
Tabelle TB Meldepflichtige Unfälle (Arbeitsunfälle und Wegeunfälle) in den Jahren 202 bis 20 Veränderung Unfallart 20 20 202 von 20 zu 20 von 20 zu 202 absolut % absolut % 2 6 7 8 Meldepflichtige Arbeitsunfälle...
MehrPharmaindustrie in Nordrhein-Westfalen. Strukturen und Entwicklungen
Pharmaindustrie in Nordrhein-Westfalen Strukturen und Entwicklungen Agenda 1 Pharma in Nordrhein-Westfalen: die Branche in Zahlen 2 Pharma: eine wichtige Säule der Spitzentechnologie 3 Forschende Pharma
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 30. Mai 2006 folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
MehrHR-Entscheiderbefragung Weiterbildung. Tabellenband. 22. Januar 2014 Q3728/29453 Kr/Os
HREntscheiderbefragung Weiterbildung Tabellenband 22. nuar 2014 Q3728/29453 Kr/Os MaxBeerStraße 2/4 19 Berlin Telefon: (0 30) 6 28 820 Telefax: (0 30) 6 28 824 00 EMail: info@forsa.de DATEN ZUR UNTERSUCHUNG
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Verdienste N I - vj Verdienste und Arbeitszeiten im Produzierenden Gewerbe, Handel, Instandhaltungsbereich sowie Kredit- und Versicherungsgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern Oktober
MehrSchwetzingen und Weinheim
Zuständigkeitsbereich Heidelberg Schwetzingen und Weinheim Wiesloch, Sinsheim und Eberbach Ausbildung 06221-524- 06202-9312- 06222-9205- 06221/524- Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
MehrPharmaindustrie in Baden-Württemberg. Strukturen und Entwicklungen
Pharmaindustrie in Baden-Württemberg Strukturen und Entwicklungen Agenda 1 Pharma in Baden-Württemberg: die Branche in Zahlen 2 Pharma: eine wichtige Säule der Spitzentechnologie 3 Forschende Pharma in
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Tarifbindung in Deutschland 2010 Erscheinungsfolge: vierjährlich Erschienen am 25. Juni 2013 ergänzende Änderung 05.07.2013 Artikelnummer: 5622103109004
MehrDer Arbeitgeberservice Heidelberg Stand: 10.06.2013 Alle Arbeitsvermittler/innen erreichen Sie über unsere zentrale Email-Adressen: Hauptagentur Heidelberg Geschäftsstelle Eberbach Geschäftsstelle Sinsheim
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit
Die Tarifvertragsparteien BZA, igz und die DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit schlossen am 09. März 2010 (BZA/DGB) / 30. April 2010 (igz/dgb) folgenden Tarifvertrag ab: Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen
MehrStatistischer Bericht
Statistischer Bericht N I 1 vj 3/14 Vierteljährliche Verdiensterhebung in Berlin 3. Quartal 2014 statistik Berlin Brandenburg Bruttoverdienst Wochenarbeitszeit Arbeitnehmer Durchschnittliche bezahlte Wochenarbeitszeit
MehrJährliche Preissteigerungsraten 1963-2006
Jährliche Preissteigerungsraten 1963-2006 Durchschnitt 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 1989 1988 1987 1986 1985 1984 1983 1982 1981 1980 1979 1978 1977
MehrStudie Marktanteile der Banken im Verarbeitenden Gewerbe 2013
Joerg Hackemann / 123RF.COM Studie Marktanteile der Banken im Verarbeitenden Gewerbe 2013 erarbeitet von: research tools, Esslingen am Neckar April 2013 Informationen zur Studie (1) Keyfacts (Auswahl)
MehrErhebungsbogen für Beratungsprojekte (mit Kennzeichnung der wesentlicher Änderungen)
1. Projektnummer Aktenzeichen: Erhebungsbogen für Beratungsprojekte (mit Kennzeichnung der wesentlicher Änderungen) 2. Zuwendungsempfänger: 3. Welches sind die Adressaten des Projektes (Mehrfachnennung
MehrStatistischesBundesamt Fachserie16/Reihe2.2
StatistischesBundesamt Fachserie16/Reihe2.2 LöhneundGehälter AngesteltenverdiensteimProduzierendenGewerbe; Handel;Kredit-undVersicherungsgewerbe EURO Juli2004 Erscheinungsfolge:vierteljährlich erschienenimnovember2004
MehrInvestitionszuschuss Wagniskapital Inhalte und aktuelle Zahlen
Investitionszuschuss Wagniskapital Inhalte und aktuelle Zahlen Ann-Katrin Zink Bundesministerium für Wirtschaft und Energie BAND IVZ Deutschland Rallye Hannover 18. Februar 2014 Agenda 1. Ausgangslage
MehrFachkräfte sichern. Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung
Fachkräfte sichern Jugendliche mit Behinderung in der Ausbildung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 1119 Berlin www.bmwi.de Redaktion Kompetenzzentrum
MehrInvestitionen in junge innovative Unternehmen Der neue Investitionszuschuss Wagniskapital
Investitionen in junge innovative Unternehmen Der neue Investitionszuschuss Wagniskapital Hardy Isken Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Fördermaßnahme Investitionszuschuss Wagniskapital www.bmwi.de
MehrGesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG)
Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten (Verdienststatistikgesetz VerdStatG) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3291) 1 Zwecke der Verdienststatistik, Anordnung als Bundesstatistik Für
MehrDatengesundheitscheck. Wenn Sie Fragen zu diesem Produkt haben, kontaktieren Sie unseren Kundenservice: 030 / 8878 9090
Wenn Sie Fragen zu diesem Produkt haben, kontaktieren Sie unseren Kundenservice: 030 / 8878 9090 99.6% 99% Gefundene Datensätze Gefunden 1.714 99.6 % Nicht gefunden 7 0.4 % Registerstatus Registrierte
MehrWas bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014. Rechtsanwalt Michael PietschRechtsanwalt Michael Pietsch
Was bin ich wert? Veranstaltung 01.12.2014 1 Allgemeines Rund 43 Millionen Menschen in Deutschland stehen in einem Beschäftigungsverhältnis 23 bis 25 % dieser Beschäftigungsverhältnisse sind im Niedriglohnsektor
MehrJeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit
Pressemitteilung vom 3. November 2015 403/15 Jeder zweite Selbstständige in Vollzeit mit überlanger Arbeitszeit Neuer Bericht zur Qualität der Arbeit erschienen - KORREKTUR auf Seite 2 - WIESBADEN Im Jahr
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Reallohnindex und Nominallohnindex Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung in Wertsicherungsklauseln in den Erläuterungen. 2. Vierteljahr 2017
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/3696 6. Wahlperiode 03.03.2015 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE Entwicklung der Leiharbeit in Mecklenburg-Vorpommern und
MehrZeitarbeit vor und in der Wirtschafts- und Finanzkrise
Lutz Bellmann und Andreas Crimmann Aktuelle Entwicklungen in der Zeitarbeit Zeitarbeit vor und in der Wirtschafts- und Finanzkrise Frankfurt am Main, 10.06.2010 1 Agenda 1. Zeitarbeit in der Krise? 2.
MehrDie Sicht der Industrie: Trends der Unternehmensmobilität
Die Sicht der Industrie: Trends der Unternehmensmobilität Vortrag auf dem Dialogforum Zukunft Land Land der Zukunft am 3. - 5. September 2014 in Tutzing Prof. Dr. Frank Wallau Dozent an der Fachhochschule
MehrFachkräfte sichern. Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung
Fachkräfte sichern Jugendliche mit Hauptschulabschluss in der Ausbildung Impressum Herausgeber Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) Öffentlichkeitsarbeit 119 Berlin www.bmwi.de Redaktion
MehrZusammenfassung der LSDB-Statistik (kumulierter Datenbestand bis )
2880/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage von 8. Anzeigen wegen Unterentlohnung: Inland Ausland betroffene Arbeitnehmer beantragte Strafe Inland 073 3963 2.497.390,2 Ausland 35 477 22.452.770,00
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrSterbetafeln. April 2008. Statistisches Bundesamt. Qualitätsbericht
Statistisches Bundesamt Qualitätsbericht Sterbetafeln April 2008 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim Statistischen Bundesamt erfragen: Gruppe VI A, Telefon: +49 (0)
MehrLEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE
STOTAX GEHALT UND LOHN Stollfuß Medien LEITFADEN ZUR SCHÄTZUNG DER BEITRAGSNACHWEISE Stand 09.12.2009 Seit dem Januar 2006 hat der Gesetzgeber die Fälligkeit der SV-Beiträge vorgezogen. So kann es vorkommen,
Mehr20 Produzierendes Gewerbe und Dienst- leistungen im Überblick
20 Produzierendes Gewerbe und Dienst- leistungen im Überblick Fast 4 von 5 Unternehmen waren 2013 im Dienstleistungsbereich tätig Gut 60 % aller tätigen Personen 2012 bei kleinen und mittleren Unternehmen
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrGewerbeanzeigen in Hamburg 2015
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHE BERICHTE Kennziffer: D I 2 - j 5 HH Gewerbeanzeigen in Hamburg 205 Herausgegeben am: 23. Mai 206 Impressum Statistische Berichte Herausgeber:
MehrKommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 2001/2003
Kommutationszahlen und Versicherungsbarwerte für Leibrenten 2001/2003 Tabellen zur jährlich und monatlich vorschüssigen Zahlungsweise Statistisches Bundesamt Impressum Herausgeber: Statistisches Bundesamt
MehrLOHNTARIFVERTRAG. für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1.
LOHNTARIFVERTRAG für die in den Privatforsten im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigten Waldarbeiter vom 10. März 2014 - Gültig ab 1. Januar 2014 - Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land-
MehrTarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
MehrZusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)
1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrBundesministerium für Arbeit und Soziales
Bundesministerium für Arbeit und Soziales Zweite Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche (Zweite Pflegearbeitsbedingungenverordnung 2. PflegeArbbV) Vom 27. November 2014 Auf
MehrEinzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg. Eckdaten
2015 Einzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg Eckdaten Einzelhandel und Kfz-Handel in Baden-Württemberg: Eckdaten 2013 Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen im Handel jährliche
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
1 von 1 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2009 Ausgegeben am 22. Mai 2009 Teil II 152. Verordnung: Akkreditierung der CIS - Certification & Information Security Services GmbH zur Zertifizierung
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Energie- und E IV - j Tätige Personen, geleistete Arbeitsstunden, Bruttolöhne und -gehälter in Mecklenburg-Vorpommern 28 Bestell-Nr.: E413 28 Herausgabe: 23. April 29 Printausgabe:
MehrAllgemeiner Tarif für die Versorgung mit. Fernwärme in der Gemeinde Tarp (Allgemeiner Wärmetarif Tarp) Gültig ab 1. April 2010
Allgemeiner Tarif für die Versorgung mit Fernwärme in der Gemeinde Tarp (Allgemeiner Wärmetarif Tarp) Gültig ab 1. April 2010 Stadtwerke Flensburg GmbH Batteriestraße 48 24939 Flensburg Tel.: 0461 / 487
MehrVerordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)
Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD J I - j/06 H 23. Oktober 2008 Dienstleistungsunternehmen 1 in Hamburg im Jahr 2006 Tätige Personen 2) und Umsatz
MehrZusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge
D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten
MehrAnmeldung Informations- und Networkingveranstaltung Iranische Delegation Capability of the German Water Sector
Anmeldung Informations- und Networkingveranstaltung Iranische Delegation Capability of the German Water Sector 3. Mai 2018, 12:00 18:00 Uhr German Water Partnership, Reinhardtstraße 32, Berlin Unternehmen:
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte Insolvenzen D III - hj Insolvenzen in Mecklenburg-Vorpommern 1.1. bis 31.12.2008 Bestell-Nr.: J113 2008 22 Herausgabe: 23. April 2009 Printausgabe: EUR 2,00 Herausgeber: Statistisches
MehrZusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse
ZVK Zusatzversorgungskasse der Steine- und Erden- Industrie und des Betonsteinhandwerks VVaG Die Bayerische Pensionskasse INFORMATION ÜBER DIE INDIVIDUELLE ALTERSVORSORGE IN DER ZIEGELINDUSTRIE Stand Januar
MehrFreie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild
Freie Berufe in Bayern im vergleichenden Zahlenbild Erwerbstätige und Selbstständige in Freien Berufen in Bayern im Vergleich mit anderen Wirtschaftsbereichen im Jahr 2004 Dr. Willi Oberlander Kerstin
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten Reallohnindex und Nominallohnindex Bitte beachten Sie die Hinweise zur Verwendung in Wertsicherungsklauseln in den Erläuterungen. Hinweis: Im Rahmen
MehrBeratungsprotokoll Bildungscoach/Nachqualifizierungsberatung/Qualifizierungsschecks
Beratungsprotokoll Bildungscoach/Nachqualifizierungsberatung/Qualifizierungsschecks Name, Vorname des/der Teilnehmenden Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Weitere personenbezogene Teilnehmendendaten (Separate Tabelle)
MehrVerordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV)
Verordnung zur Feststellung der Gesamtverwaltungskosten der gemeinsamen Einrichtung (Verwaltungskostenfeststellungsverordnung - VKFV) VKFV Ausfertigungsdatum: 02.08.2011 Vollzitat: "Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD N I 5-4j/06 H 11. Dezember 2008 Verdienste der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung
MehrDie vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeunterlagen bitte an Frau Eva Puchala, Repräsentantin AHK Singapur senden:
Anmeldung Geschäftsanbahnung Industrie 4.0 in Singapur Die vollständig ausgefüllt und unterschrieben Anmeldeunterlagen bitte an Frau Eva Puchala, Repräsentantin AHK Singapur senden: mail@puchala-ime.com
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrPersonalverleih im IT-Bereich
Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA) Personalverleih im IT-Bereich Als Verleiher gelten diejenigen Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer einem fremden Betrieb (dem Einsatzbetrieb) zur Arbeitsleistung überlassen
MehrTarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit
Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit Zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz Interessenverband
MehrQuality App Package Studie. November 2015
Quality App Package Studie November 2015 Wir haben unsere Leserinnen und Leser gefragt. 2 Über 6.000 In einer InApp Befragung 3 und sie sind überzeugt von den Produkten des Quality App Packages. 88% würden
MehrErzeugerpreisindizes für Dienstleistungen:
Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Informationen zum Teilindex Markt- und Meinungsforschung (WZ 73.2) Stand: Juli 2011 Fachliche Informationen zu dieser Veröffentlichung können Sie direkt beim
MehrTarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kunststoff verarbeitenden Industrie (TV BZ Kunststoff)
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und igz - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg
MehrQM: Prüfen -1- KN16.08.2010
QM: Prüfen -1- KN16.08.2010 2.4 Prüfen 2.4.1 Begriffe, Definitionen Ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung ist das Prüfen. Sie wird aber nicht wie früher nach der Fertigung durch einen Prüfer,
MehrAnmeldung zur Markterkundungsreise Myanmar,
MARKTERKUNDUNGSREISE MYANMAR 2019 Anmeldung zur Markterkundungsreise Myanmar, 09.-13.09.2019 Anmeldeschluss: 31.06.2019 Bitte per E-Mail senden an: econan international GmbH, Sabrina Lopp, s.lopp@econan.com
MehrErläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI)
Erläuterungen Leistungsorientiertes Modell (LI) Die österreichischen Pensionskassen sind gesetzlich dazu verpflichtet, bestimmte Angaben in der jährlichen Leistungsinformation anzuführen. Diese Angaben
MehrTarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen
IG Metall Bezirk Baden-Württemberg Bezirksleitung Baden-Württemberg Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen Metallindustrie Baden-Württemberg Abschluss: 12.02.2004 Gültig ab: 01.01.2004 Kündbar
MehrSelbstständige nach Wirtschaftszweigen laut Mikrozensus
Selbstständige nach en Anzahl der Selbstständigen 2009 bis 2012 in Deutschland nach en lassifikation 2009 2010 2011 3) 2012 A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 230 230 233 223 B, C D, E Energie- u.
MehrBefragung zum Migrationshintergrund
Befragung zum Migrationshintergrund Ziel der Befragung ist es, Statistiken zum Arbeitsmarkt und zur Grundsicherung für Personen mit und ohne Migrationshintergrund darzustellen. Hierfür bitten wir um Ihre
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrStatistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Statistische Berichte Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTIKAMT NORD P I 1 (4) - vj 3/12 H 20. Dezember 2012 Erwerbstätige in Hamburg Vierteljahresergebnisse zum 3. Quartal 2012
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrEinmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung
1 Einmalzahlungen beitragsrechtliche Grundsätze in der Sozialversicherung Für einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. Weihnachtsgeld) gilt eine besondere Regelung für die Beitragsberechnung, wenn im Monat
MehrInformationen aus der Landesrechtsstelle Hessen
Informationen aus der Landesrechtsstelle Hessen Beamtenrecht/Arbeitsrecht Arbeits- und Dienstbefreiung bei Erkrankung von Kindern Wenn Kinder krank werden, brauchen sie besonders viel Zuwendung. Hier sind
MehrDas Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
Sozialberichterstattung NRW. Kurzanalyse 02/2010 09.07.2010 12.07.2010 Das Vermögen der privaten Haushalte in Nordrhein-Westfalen ein Überblick auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008
MehrVerdienste und Arbeitskosten
Statistisches Bundesamt Verdienste und Arbeitskosten in Deutschland 2014 Erscheinungsfolge: vierjährlich Erschienen am 25. Oktober 2016 Artikelnummer: 5622103149004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt
MehrZusammenfassung CVTS3 Studie, Betriebliche Weiterbildung in Deutschland
Zusammenfassung CVTS3 Studie, Betriebliche Weiterbildung in Deutschland Die dritte europäische Erhebung zur betrieblichen Weiterbildung CVTS3 (erschienen in 2008) zeigt die Veränderungen zur Studie CVTS2
MehrVerdienste und Arbeitskosten Inhaltsverzeichnis
und Arbeitskosten Inhaltsverzeichnis 18 Vorbemerkungen... 458 Tabellen... 462 Bezahlte Wochenarbeitszeiten und durchschnittliche Bruttoverdienste 2013 18.01 der voll- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer...
MehrAuswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
MehrStand der Umsetzung des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf
Deutscher Bundestag Drucksache 18/7322 18. Wahlperiode 21.01.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Maria Klein-Schmeink,
Mehr