IT- Projektverträge. Didier Sangiorgio. 12. September Dr. Didier Sangiorgio, Walder Wyss & Partner

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1 IT- Projektverträge Didier Sangiorgio 12. September 2002

2 Aufbau Arten der Zusammenarbeit zwischen Providern und Kunden Wichtige Regelungspunkte in den Dienstleistungsverträgen (Auswahl) Einige Hinweise zum praktischen Vorgehen bei den Vertragsverhandlungen

3 Phasen der Zusammenarbeit Pflege/ Entwicklung Planung/ Evaluation Wartung/ Support Projekt Content Vertragsverhandlung Systemprovider Systemumfeld Integration

4 Stellung in der Dienstleistungskette Direktverhältnis Generalunternehmer Subakkordant Kunde Kunde Kunde Provider DD Provider DD DD DD Provider

5 Gemeinsamkeiten in den erwähnten Projektarten Gesetzliche Ordnung ist für keine Partei ideal Austauschbarkeit der Provider häufig aus rechtlichen Gründen erschwert Erfüllung nur in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden und häufig mit anderen Providern möglich Veränderungen Umfeld während Projektumsetzung IT-Bezug mit besonderer Problematik Konsequenz: Ergänzungen/Korrekturen der gesetzlichen Ordnung durch Verträge notwendig

6 Auftrag oder Werkvertrag? Auftragnehmer schuldet: Sorgfältige Arbeit Auftraggeber schuldet: Honorar für geleisteten Aufwand Unternehmer schuldet: Arbeitsergebnis Besteller schuldet: Werklohn für mängelfreies Werk

7 Vertragsspunkt: Urheberrecht Das Urheberrecht steht v.g.w. den Autoren zu Embleme, Sujets, Slogans, Bilder, Programmcode, etc... Kein Urheberrecht auf Ideen Die Übertragung des UR bedingt eine besondere Vereinbarung Urheberrecht Nutzungsrecht Quellcode bleibt beim Urheberrechtsinhaber Escrow-Vertrag für Quellcode ist Standard Häufiges Postulat, dass Quellcode für Ersatzbeschaffung von Wartungsdienstleistungen zur Verfügung steht

8 Vertragspunkt: Preisdefinition Preisdefinition als Ausdruck der Risikoverteilung Pauschalen und Kostendächer aus Sicht des Auftraggebers anzustreben, aus Sicht des Auftragnehmers abzulehnen Bedingt präzise Definition des Scopes Incentives als Alternative: Degressive Honoraransätze bei Überschreiten der Zielschätzung, Bonus bei Unterschreitung

9 Vertragspunkt: Verzugsfolgen Häufigstes Problem in IT-Projekten Verzugspönale bzw. Incentive bei rechtzeitiger Lieferung wird immer häufiger verlangt Verzugsursache im Spannungsfeld zwischen den beidseitigen Leistungspflichten der Parteien Früh einsetzender Change Request Mechanismus als Abhilfe Protokollierung der Probleme dringend empfohlen

10 Vertragspunkt: Scope Abweichungen Pflichtenhefte bei grösseren Projekten schwierig im voraus zu definieren Abweichungen während Projektumsetzung sind die Regel Change Request Mechanismus im Vertrag vorsehen Mechanismus soll vor Umsetzung der Abweichung einsetzen Die Einigung über die Abweichung soll auch deren Ursachen bestimmen sowie die Kosten- und Verzugsfolgen enthalten

11 Vertragspunkt: Abnahme (1) Abnahme als Auslöser für Teilzahlungen Beginn Gewährleistungsfrist Beginn Wartungsvertrag mit der möglichen Folge, dass fehlende Elemente in Regie, also ausserhalb eines Kostendachs produziert werden dass für die Gewährleistungsverpflichtung bereits Gebühren verlangt werden Ausschluss Minderung, Nachbesserung, und Wandlung/Rückabwicklung (besonderes Problem bei Teilabnahmen)

12 Vertragspunkt: Abnahme (2) Bei Abnahmeregelung zu beachten: Abnahmeverfahren und Abnahmekriterien gemeinsam vereinbaren Schwierigkeit liegt in der Qualifikation der Mängel Keine zu kurzen Abnahmefristen vorsehen Verzugsfolgen für den Kunden vorsehen Aufnahme der produktiven Nutzung wird häufig mit Abnahme gleichgesetzt, wird aber immer mehr abgelehnt

13 Vertragspunkt: Rückabwicklung (1) Verträge schweigen i.d.r. zur Frage der Rückabwicklung bei Scheitern des Projekts Gesetzliche Regelung infolge schwieriger Vertragstypenqualifikation nicht eindeutig Aus Sicht beider Parteien: Wichtigster Regelungspunkt im Vertrag Verträge werden nur für den Streitfall benötigt.

14 Vertragspunkt: Rückabwicklung (2) Wichtige Regelungspunkte für den Fall von Leistungsstörungen: Nachbesserungsfristen Verzugsauslösung klar definieren Beweislast und Spezifizierungspflicht für Mängel festlegen Minderung festlegen oder bestimmbar definieren Rückabwicklungsvoraussetzungen und folgen klar bestimmen, insbesondere die Frage von Rückforderung von Honorar Schicksal von Lizenzen und weiterer, unnütz gewordener Lieferungsbestandteilen Recht zur weiteren Lizenznutzung, bis Ersatzsystem läuft

15 Vertragspunkt: Vertragsstruktur Trend zur Trennung zwischen Dienstleistungs-, Lizenz- und Kaufverträgen Problem der unterschiedlichen Folgen bei Nichterfüllung Forderung aus Kundensicht: Parallele Behandlung der Störungsfolgen bei allen Verträgen durch Verbindung in übergelagertem Rahmenvertrag Schwierigkeiten bei Projekten mit mehreren Providern

16 Vertragspunkt: GU-Verträge Lücken in der Gewährleistungs- und Haftungskaskade durch Abgleich der Vereinbarungen schliessen Delcredererisiko oder Risiko der frühzeitigen Beendigung mit Subakkordanten abgleichen Erfüllungsgarantien der Subakkordanten an Risiken des Gesamtprojekts bzw. Haftung des GU angleichen.

17 Vertragspunkt: Abwerbungsverbot Das auf Projekten erworbene Know-how ist wertvoll, vor allem für denjenigen, der weitere Projekte realisieren will. Einstellungsverbot mit Konventionalstrafe und Durchsetzungsanspruch vereinbaren.

18 Vertragspunkt: Streiterledigungsmechanismus Gerichtliches Vorgehen bedeutet i.d.r. Projektabbruch mit zwei Verlierern Zwang zu sofortiger Auseinandersetzung bei Problemerkennung Zwang zu Protokollierung von Abweichungen Projektverantwortung klar zuordnen Eskalationsprozedere vertraglich vorsehen, allenfalls mit Einbezug von Mediation (z.b. Schlichtungsstelle Soft[net])

19 Gericht oder Schiedsgericht Staatliche Gerichte idr günstiger Vorsorglicher Rechtsschutz vor gleicher Instanz Mehrere Instanzen Öffentlich Kontrovers Schiedsgerichte Auswahl von Richtern mit Expertise Nicht öffentlich Weniger kontrovers Nur eine Instanz

20 Verhandlungsführung: Kernaussagen (1) Die erfolgreiche, vertragskonforme Umsetzung eines Projekts kann bei Vertragsabschluss nicht vorausgesetzt werden. Die Bedeutung des Vertrages liegt primär in der Zuordnung von Risiken. Wirtschaftliche und rechtliche Bedingungen sind daher untrennbar miteinander gekoppelt.

21 Verhandlungsführung: Kernaussagen (2) Die Qualität eines Vertrags wird erst im Falle von Leistungsstörungen erkennbar. Die Qualität und der subjektive Wert eines Vertrags ist das Resultat dessen, was das eigene Verhandlungsteam gefordert und akzeptiert hat.

22 Verhandlungstipp: Verhandlungsteam Verhandlungsteam mit den nötigen Kompetenzen ausstatten: wirtschaftlich, technologisch, rechtlich Nur ein Team einsetzen Verhandlungsteam erhält Verhandlungsmandat mit definiertem Spielraum Alle Kommunikation nur über dieses Team Eskalationsstufen vorsehen

23 Verhandlungstipp: Zeitpunkt Vertragsabschluss Der Vertrag sollte vor dem Projektstart abgeschlossen sein. Falls nicht möglich, ist ein Vorvertrag mit klaren Rahmenbedingungen für den Hauptvertrag zu schliessen. Gleichzeitig sind die Rechtsfolgen für den Fall, dass kein Hauptvertrag geschlossen wird, zu regeln.

24 Übliches Vorgehen: Verhandlungstipp: Preisverhandlungen (1) Definition Scope Definition Timing Definition Staffing Festsetzung Preis als mathematische Konsequenz: Stunden x Stundenansatz

25 Verhandlungstipp: Preisverhandlungen (2) Empfohlenes Vorgehen: Definition Scope Definition Timing Definition Staffing Definition Risiken Definition Interessen Mitwürdigung weiterer Elemente

26 Verhandlungstipp: Preisverhandlungen (3) Vertragsrelevante Risiken: Folgen bei Verzug Folgen bei Kostenüberschreitungen Folgen bei Scope-Veränderungen Folgen bei Ressourcenausfall Folgen bei Projektabbruch

27 Verhandlungstipp: Preisverhandlungen (4) Vertragsrelevante Interessen: Exklusivität Freiheit des Handelns (infolge Übertragung Urheberrecht, Quell-Code, Lizenzumfang) Aufbau von Know-how beim User und/oder Provider (z.b. bei Pilotprojekten) Lighthouse-Referenz für Provider

28 Verhandlungstipp: Preisverhandlungen (5) Empfohlenes Vorgehen: Definition Scope Definition Timing Definition Staffing Definition Risiken Definition Interessen Preisvereinbarung erst nach der Verhandlung über alle Vertragspunkte betreffend Risiken und Interessen

29 Verhandlungstipp: Flexibilisierung anstreben Es wird immer schwieriger, ein umfassendes Pflichtenheft vor Projektstart zu definieren Schwergewicht sollte daher auf Change Management liegen Incentives für kostenbewusste Arbeit Bonus für frühere Beendigung Höhere Ansätze bei niedrigerem Aufwand als budgetiert Disincentives für wenig effizientes Arbeiten Degressive Ansätze bei Überschreiten von Budgets Pönalen bei Verzug

30 Verhandlungstipp: Fokus auf Regelung für Leistungsstörungen Change Management Streiterledigungsmechanismus Exit-Möglichkeiten und folgen für verschiedene Projektstadien definieren Lizenz- und Quellcoderechte für Zeit nach Vertragsbeendigung regeln Konventionalstrafen und Minderungsbeträge festlegen Negativen Geschmack von Konventionalstrafen durch Incentive-System korrigieren

31 Vielen Dank für Ihr Interesse! &p

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