Amtsblatt für das Amt Döbern-Land

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1 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Herausgeber: Amt Döbern-Land, Forster Straße 8, in Döbern Jahrgang 22 Döbern, den 13. Juni 2014 Nummer Jahre Freiwillige Feuerwehr Jocksdorf (Foto: Corina Kaltschmidt) Inhaltsverzeichnis des Amtlichen Teils Amtliche Bekanntmachungen - Haushaltssatzung der Gemeinde Neiße-Malxetal für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Seite 2 - Beschlussfassungen und Einladungen zu den konstituierenden Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Gemeindevertretungen Seite 2 - Amtliche Bekanntmachung - betrifft Gemeinde Hornow-Wadelsdorf Seite 7 - Absage der Wahl des Ortsbeirates Bloischdorf, Gemeinde Felixsee, und Anordnung der Neuwahl Seite 7 - Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Bloischdorf am 14. September 2014 Seite 8 - Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Mattendorf am 14. September 2014 Seite 11

2 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Haushaltssatzung der Gemeinde Neiße-Malxetal für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Auf Grund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan wird für im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf EUR EUR ordentlichen Aufwendungen auf EUR EUR außerordentlichen Erträge auf 0 EUR EUR außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR EUR 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf EUR EUR Auszahlungen auf EUR EUR festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit EUR EUR Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR EUR Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit EUR EUR Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 EUR 0 EUR Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit EUR EUR Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0 EUR 0 EUR Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0 EUR 0 EUR 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Steuersätze für die Realsteuern werden für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 300 v. H. b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für die Gemeinde von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf Euro festgesetzt. 2. Die Wertgrenze für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln darzustellen sind, wird auf Euro festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Gemeindevertretung bedürfen, wird auf Euro festgesetzt (Beträge von 0,00 Euro bis 50,00 Euro brauchen nicht genehmigt werden.). 4. Die Wertgrenzen, ab der eine Nachtragssatzung zu erlassen ist, werden bei: a) der Entstehung eines Fehlbetrages auf Euro und b) bei bisher nicht veranschlagten oder zusätzlichen Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen auf Euro festgesetzt. Döbern, gez. Quander Amtsdirektor 6 entfällt Bekanntmachungsanordnung Hiermit wird die am beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Neiße-Malxetal für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 im Amtsblatt des Amtes Döbern-Land - Nr. 13 vom öffentlich bekannt gemacht. Die nach 67 Abs. 4 BbgKVerf erforderliche Vorlage bei der Kommunalaufsichtsbehörde ist erfolgt. Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen kann während den Sprechzeiten in der Amtsverwaltung, Dienstgebäude Hornow- Wadelsdorf, Schulweg 1, Zimmer 112 eingesehen werden. Döbern, gez. Quander Amtsdirektor Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung Döbern Berichtigung der im Amtsblatt Nr. 10/2014 vom veröffentlichten Beschlüsse: nicht öffentlich Beschluss Nr. 351/52/2014 Ablehnung zur Einstellung eines Beschäftigten für den Friedhof Döbern

3 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Beschluss Nr. 352/52/2014 Ablehnung zur Einstellung eines Beschäftigten für den Bauhof Döbern In der 53. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 354/53/2014 Zustimmung zur Bezuschussung der Vereine und Kulturgruppen der Stadt Döbern für das Jahr 2014 Beschluss Nr. 355/53/2014 Zustimmung zu einem Gestattungsvertrag mit der MATTIG & LINDNER GmbH Forst nicht öffentlich Beschluss Nr. 356/53/2014 Zustimmung zu einem Mietvertrag Beschluss Nr. 357/53/2014 Auftragsvergabe zur Lieferung eines Radladers für den Bauhof Döbern an die Beutlhauser Baumaschinen GmbH, Drewitzer Str. 2, Cottbus Einladung zur konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Döbern Tag: 26. Juni 2014 Zeit: 17:00 Uhr Ort: Schulungsraum Feuerwehrgerätehaus Döbern Spremberger Str. 27, Döbern Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellen der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters und der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern 05 Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Döbern durch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Döbern durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Döbern 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Döbern 10 Besetzung der beratenden Ausschüsse entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Döbern 11 Wahl von weiteren Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Döbern sowie deren Stellvertreter für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 12 Wahl der Vertreter der Stadt Döbern und deren Stellvertreter in der Verbandsversammlung des SWAZ 13 Wahl des Vertreters der Stadt Döbern und dessen Stellvertreter in die Kitaausschüsse der Kindereinrichtungen der Stadt Döbern 14 Wahl der Vertreter der Stadt Döbern und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 15 Benennung der Vertreter der Stadtverordnetensammlung Döbern für die Arbeits- und Verhandlungsgruppe "Tragfähige Verwaltungs- und Gebietsstruktur" 16 Wahl der Vertreter der Stadt Döbern und deren Stellvertreter in den Gewässerverband Spree-Neiße 17 Sonstiges / Informationen 18 Schließung der Sitzung Rakete Vorsitzender der Stadtverordnetenversammlung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Stadt Döbern durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Felixsee Tag: 23. Juni 2014 Zeit: 17:00 Uhr Ort: OT Klein Loitz, Schulungsraum Freiwillige Feuerwehr, Reuthener Str. 38a, Felixsee Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Felixsee, der Gemeindevertretung Felixsee und der Wahl der Ortsbeiräte Bloischdorf, Bohsdorf, Friedrichshain, Klein Loitz und Reuthen 05 Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Felixsee durch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Felixsee durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Felixsee 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Felixsee 10 Wahl von weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung Felixsee sowie deren Stellvertreter für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 11 Wahl des Vertreters der Gemeinde Felixsee und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ 12 Wahl des Vertreters der Gemeinde Felixsee und dessen Stellvertreters in die Kitaausschüsse der Kindereinrichtungen der Gemeinde Felixsee 13 Wahl des Vertreters der Gemeinde Felixsee und dessen Stellvertreters für die Gesellschafterversammlung der GeWoBa Spremberg 14 Wahl des Vertreters der Gemeinde Felixsee und dessen Stellvertreters in Forstbetriebsgemeinschaften

4 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/ Wahl der Vertreter der Gemeinde Felixsee und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 16 Wahl des Vertreters der Gemeinde Felixsee und dessen Stellvertreters im Gewässerverband Spree-Neiße 17 Sonstiges / Informationen 18 Schließung der Sitzung Rabe Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Felixsee durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf, der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf und der Wahl der Ortsbeiräte Groß Schacksdorf und Simmersdorf 05 Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf durch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf 10 Wahl von weiteren Mitgliedern der Gemeindevertetung Groß Schacksdorf-Simmersdorf sowie deren Stellvertreter für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 11 Wahl des Vertreters der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ 12 Wahl der Vertreter der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und deren Stellvertreter fin den Kitaausschuss der Kindereinrichtung der Gemeinde Groß Schacksdorf-Simmersdorf 13 Wahl der Vertreter der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und deren Stellvertreter in Forstbetriebsgemeinschaften 14 Wahl der Vertreter der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 15 Wahl der Vertreter der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und deren Stellvertreter in den Gewässerverband Spree-Neiße 16 Wahl der Vertreter der Gemeinde Groß Schacksdorf- Simmersdorf und deren Stellvertreter für den Werksausschuss des Eigenbetriebs Trink- und Abwasser des Amtes Döbern-Land 17 Sonstiges / Informationen 18 Schließung der Sitzung Katzula Vorsitzender der Gemeindevertretung Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf-Simmersdorf Tag: 19. Juni 2014 Zeit: 17:00 Uhr Ort: OT Groß Schacksdorf, Haus der Vereine, An der Aue 25, Groß Schacksdorf-Simmersdorf Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Groß Schacksdorf- Simmersdorf durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Beschlüsse der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf In der 49. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 226/49/2014 Zustimmung zur Bürgerbeteiligung im Rahmen einer freiwilligen Gebietsänderung in der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf in Form einer Bürgerversammlung Beschluss Nr. 227/49/2014 Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2014 der Hausverwaltung für die kommunalen Wohnungen der Gemeinde Hornow- Wadelsdorf Beschluss Nr. 228/49/2014 Zustimmung zur Gewährung eines zweckgebundenen Zuschusses - Vereinsförderung nicht öffentlich Beschluss Nr. 229/49/2014 Ablehnung der Auftragsvergabe für die Bauleistungen Wegebau auf dem Friedhof Hornow an die Firma NEUSCH- TTB GmbH Muckrower Weg 6, OT Hornow, Hornow- Wadelsdorf. Beschluss Nr. 230/49/2014 Auftragsvergabe für die Bauleistungen Wegebau und Sanierung Unterteil Brunnen auf dem Friedhof Wadelsdorf an die Firma GaLaBau GmbH Döbern, Hedwigshütte 12, Döbern.

5 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Beschluss Nr. 231/49/2014 Auftragsvergabe für die Bauleistungen Einfriedung und Tischlerarbeiten Brunnen auf dem Friedhof Wadelsdorf an die Tischlerei Frank Dembny, Horlitza Weg 5, Groß Düben Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf Tag: 24. Juni 2014 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Hornow, Gemeindezentrum, Schulstraße Hornow-Wadelsdorf Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf, der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf und der Wahl der Ortsbeiräte Hornow und Wadelsdorf 05 Verpflichtung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf durch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf durch die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf 10 Wahl des weiteren Mitglieds der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf sowie dessen Stellvertreters für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 11 Wahl des Vertreters der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ 12 Wahl der Vertreter der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 13 Wahl der Vertreter der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf und deren Stellvertreter in Forstbetriebsgemeinschaften 14 Wahl der Vertreter der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf und deren Stellvertreter in den Gewässerverband Spree- Neiße 15 Sonstiges / Informationen Nicht öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zu einer Auftragsvergabe - Schimmelbeseitigung im Landratsweg 02 Mitteilungen, Anregungen, Sonstiges 03 Schließung der Sitzung Leesker Vorsitzende der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben Tag: 19. Juni 2014 Zeit: 17:00 Uhr Ort: OT Klein Düben, Schloss, Dorfstr Jämlitz-Klein Düben Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellung der Gültigkeit der Wahl der Bürgermeisterin der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben, der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben und der Wahl der Ortsbeiräte Jämlitz und Klein Düben 05 Verpflichtung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben durch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben durch die ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter der ehrenamtlichen Bürgermeisterin der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben 10 Wahl des Vertreters der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ 11 Wahl der Vertreter der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 12 Wahl der Vertreter der Gemeinde Jämlitz-Klein Düben und deren Stellvertreter in Forstbetriebsgemeinschaften 13 Wahl der Vertreter der Gemeine Jämlitz-Klein Düben und deren Stellvertreter in den Gewässerverband Spree-Neiße 14 Sonstiges / Informationen 15 Schließung der Sitzung Hallasch Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Jämlitz-Klein Düben durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor

6 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Beschlüsse der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal In der 58. Sitzung am öffentlich Beschluss Nr. 299/58/2014 Zustimmung zur Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Beschluss Nr. 300/58/2014 Zustimmung zur Billigung und Offenlegung 2. Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neiße- Malxetal OT Groß Kölzig Beschluss Nr. 301/58/2014 Zustimmung zur Billigung und Offenlegung 2. Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neiße- Malxetal OT Klein Kölzig Beschluss Nr. 302/58/2014 Zustimmung zur Billigung und Offenlegung 2. Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neiße- Malxetal OT Jerischke Beschluss Nr. 303/58/2014 Zustimmung zur Billigung und Offenlegung 2. Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Neiße- Malxetal OT Preschen, Ortslage Preschen und Gemeindeteil Gosda nicht öffentlich Beschluss Nr. 304/58/2014 Auftragsvergabe für die TROSATEC-Mauerentfeuchtung in den Gebäuden Conradgrubenweg 13, und 19, OT Groß Kölzig an die Firma TROSATEC Birgit Puschmann, Ebereschenweg 17, Forst Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal Tag: 23. Juni 2014 Zeit: 18:00 Uhr Ort: OT Groß Kölzig, Feuerwehr, Klein Kölziger Str Neiße-Malxetal Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Neiße-Malxetal, der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal und der Wahl der Ortsbeiräte Groß Kölzig, Jerischke, Jocksdorf, Klein Kölzig und Preschen 05 Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neiße-Malxetal druch den Amtsdirektor 06 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Neiße-Malxetal 07 Abgabe von Erklärungen zur Fraktionsbildung 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Neiße-Malxetal 10 Beratung und Beschlussfassung zur Bildung beratender Ausschüsse der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal und deren Besetzung 11 Wahl von weiteren Mitgliedern der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal sowie deren Stellvertreter für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 12 Wahl des Vertreters der Gemeinde Neiße-Malxetal und dessen Stellvertreters in die Kitaausschüsse der Kindereinrichtungen der Gemeinde Neiße-Malxetal 13 Wahl des Vertreters der Gemeinde Neiße-Malxetal und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ 14 Wahl der Vertreter der Gemeinde Neiße-Malxetal und deren Stellvertreter im Förderverein Geopark Muskauer Faltenbogen e. V. 15 Wahl der Vertreter der Gemeinde Neiße-Malxetal und deren Stellvertreter in der Lokalen Aktionsgruppe Spree-Neiße-Land e. V. 16 Wahl der Vertreter der Gemeinde Neiße-Malxetal und deren Stellvertreter in Forstbetriebsgemeinschaften 17 Wahl der Vertreter der Gemeinde Neiße-Malxetal und deren Stellvertreter in Jagdgenossenschaften 18 Wahl der Vertreter der Gemeinde Neiße-Malxetal und deren Stellvertreter in den Gewässerverband Spree- Neiße 19 Wahl der Vertreter der Gemeindevertretung Neiße- Malxetal und deren Stellvertreter für den Werksausschuss des Eigenbetriebs Trink- und Abwasser des Amtes Döbern-Land 20 Sonstiges / Informationen 21 Schließung der Sitzung Müller Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Neiße-Malxetal durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Beschluss der Gemeindevertretung Wiesengrund In der 53. Sitzung am nicht öffentlich Beschluss Nr. 275/53/2014 Zustimmung zur befristeten Einstellung von Gemeindearbeitern

7 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Einladung zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Wiesengrund Tag: 23. Juni 2014 Zeit: 19:00 Uhr Ort: OT Gahry, Gemeindezentrum, Gahryer Hauptstr Wiesengrund Tagesordnung: Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung 02 Feststellen der ordnungsgemäßen Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 03 Feststellen der Tagesordnung, vorliegende Anträge und Ergänzungen 04 Danksagung an die ehemaligen Mandatsträger der Gemeindevertretung Wiesengrund 05 Feststellung der Gültigkeit der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Wiesengrund, der Gemeindevertretung Wiesengrund und der Wahl der Ortsbeiräte Gahry, Gosda, Jethe und Trebendorf 06 Verpflichtung des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wiesengrund durch den Amtsdirektor 07 Verpflichtung der Mitglieder der Gemeindevertretung Wiesengrund durch den ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Wiesengrund 08 Bildung einer Wahlkommission 09 Wahl eines oder mehrerer Stellvertreter des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Wiesengrund 10 Wahl eines weiteren Mitglieds der Gemeindevertretung Wiesengrund sowie dessen Stellvertreters für den Amtsausschuss des Amtes Döbern-Land 11 Wahl des Vertreters der Gemeinde Wiesengrund und dessen Stellvertreters in der Verbandsversammlung des SWAZ sowie im Werksausschuss des Eigenbetriebs Trink- und Abwasser des Amtes Döbern-Land 12 Wahl der Vertreter der Gemeinde Wiesengrund und deren Stellvertreter in den Arbeitskreis Jänschwalde 13 Sonstiges / Informationen Nicht Öffentliche Sitzung 01 Beschlussvorlagen und Anträge Beschluss zur Beschaffung von Arbeitsgeräten für die Gemeindearbeiter 02 Sonstiges / Informationen 03 Schließung der Sitzung Piosik Vorsitzender der Gemeindevertretung Bekanntmachung Gemäß 36 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung werden Zeit, Ort und Tagesordnung der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung Wiesengrund durch den Amtsdirektor öffentlich bekannt gemacht. Quander Amtsdirektor Amtliche Bekanntmachung Die Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf hat in ihrer Sitzung am mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: "Beschluss Nr. 226/49/2014: Die Gemeindevertretung Hornow-Wadelsdorf beschließt, die Bürgerbeteiligung im Rahmen einer freiwilligen Gebietsänderung in der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf in Form einer Bürgerversammlung durchzuführen. Die Bürgerversammlung soll am , 19:00 Uhr, im Schloss Hornow stattfinden. Der Amtsdirektor als Anhörungsbehörde ist für das gesamte Verfahren der Vorbereitung und Durchführung der Bürgerversammlung nach den Vorschriften der Anhörungsverordnung verantwortlich." Auf der Grundlage des zitierten Beschlusses und der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen (Anhörungsverordnung- AnhV) vom 03. Januar 2002 (GVBl. II/02, [Nr. 03], S.99), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, [Nr. 12], S.202, 210), werden die Bürger, die in dem von einer Gebietsänderung unmittelbar betroffenen Gebiet der Gemeinde Hornow-Wadelsdorf wohnen (Anhörungsberechtigte), hiermit durch den Amtsdirektor des Amtes Döbern-Land als Anhörungsbehörde angehört ( 2 Abs. 1). Die Anhörung erfolgt in der Form, dass den Anhörungsberechtigten Gelegenheit gegeben wird, sich im Rahmen einer Bürgerversammlung über Ziele, Inhalte und mögliche Auswirkungen der beabsichtigten Gebietsänderung informieren zu lassen und zu dem Gebietsänderungsvorhaben gegenüber der Anhörungsbehörde Stellung zu nehmen. Bedingt abweichend vom Beschluss der Gemeindevertretung vom beraume ich hiermit die Versammlung der Bürger zur Anhörung über die Gebietsänderung gemäß 6 Abs. 2 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Anhörung der Bürger bei Gebietsänderungen (Anhörungsverordnung- AnhV) unter Berücksichtigung der Bekanntmachungsregelungen der AnhV und der Hauptsatzung der Gemeinde Hornow- Wadelsdorf für Mittwoch, den 25. Juni 2013, 19:00 Uhr im Schloss Hornow Hornow-Wadelsdorf, Schulstraße 33, ein. Ich freue mich auf eine rege Beteiligung der Bürgerschaft. Döbern, den 13. Juni 2014 gez. Quander Amtsdirektor Absage der Wahl des Ortsbeirates Bloischdorf, Gemeinde Felixsee, und Anordnung der Neuwahl Im Ortsteil Bloischdorf der Gemeinde Felixsee wurde im Zuge der landesweiten allgemeinen Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 ein Ortsbeirat gewählt, für den zwei Personen kandidiert haben, die die Wählbarkeitsvoraussetzungen des 11 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes - BbgKWahlG - erfüllten.

8 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Beide Bewerber wurden als Mitglied des Ortsbeirates Bloischdorf gewählt. Der Wahlausschuss des Amtes Döbern-Land hat in öffentlicher Sitzung am 27. Mai 2014 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Im Anschluss wurden die gewählten Bewerber schriftlich benachrichtigt und gleichzeitig um Abgabe der Erklärung gebeten, ob sie die Wahl annehmen. Am ging beim Wahlleiter des Amtes Döbern-Land die schriftliche Erklärung von Herrn Herbert Branzko ein, dass er die Wahl nicht annimmt. Diese Erklärung kann nicht widerrufen werden ( 51 Abs. 1 Satz 4 BbgKWahlG). Damit kann mehr als die Hälfte der nach 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Felixsee vom vorgesehenen Sitze im Ortsbeirat nicht besetzt werden, so dass die Wahl gescheitert ist. Gemäß 91 Abs. 4 Satz 3 BbgKWahlG findet eine erneute Wahl des Ortsbeirates statt, wenn bei der Wahl mehr als die Hälfte der zu vergebenen Sitze nicht besetzt werden können. Gemäß 37 Abs. 8 i. V. m. 84 Abs. 1 BbgKWahlG sowie 91 Abs. 4 BbgKWahlG sage ich daher als Wahlleiter die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Bloischdorf der Gemeinde Felixsee vom ab. Der Termin der Nachwahl wird bestimmt auf den 14. September gez. Lenke Wahlleiter Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Bloischdorf am 14. September 2014 >> Bekanntmachung des Wahlleiters vom << Gemäß 26 i. V. m. 84 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Abs. 2 und 3 sowie 76 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: I. Wahltermin für die Nachwahl sowie die Wahlzeit Gemäß 76 Abs. 3 Satz 2 BbgKWahlV bestimmt der zuständige Wahlleiter bei Ortsteilwahlen den Termin für die notwendige Nachwahl des Ortsbeirates. Die Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Bloischdorf findet am Sonntag, den 14. September 2014 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. II. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem ich in der Funktion des zuständigen Wahlleiters den Wahltermin für die vorgenannte Nachwahl durch Bekanntmachung bestimmt habe, fordere ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Nachwahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlgebiet und Wahlkreise Wahlgebiet für die Nachwahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Bloischdorf der Gemeinde Felixsee ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Ortsbeirat Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum 10. Juli 2014, Uhr, beim Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern- Land, Forster Straße 8, Döbern, schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern-Land durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum 10. Juli 2014, Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Inhalt der Wahlvorschläge 5.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin oder eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die

9 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. 5.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 4 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 5.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 5.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser bzw. diesem unterzeichnet sein. 5.5 Wichtige Beschränkungen Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Bloischdorf benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 6. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber 6.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 7). c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre bzw. seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie bzw. er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. 6.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Abs. 1 i. V. m. 84 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die - am 14. September 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen oder Unionsbürgern Gemäß 11 Abs. 1 i. V. m. 84 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 14. September 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 6.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 7. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG 7.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen

10 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 7.2 Die in der Gemeinde Felixsee wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Bloischdorf bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Bloischdorf wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Felixsee wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, können die Bewerberinnen und Bewerber und ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Spree-Neiße wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 7.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 7.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 7.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG sinngemäß. 7.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder der bzw. dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 7.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 7.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhängeroder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß 33 Abs. 5 i. V. m. 84 BbgKWahlG beachtet worden sind. 8. Das Erfordernis, dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers Unterstützungsunterschriften beizubringen, entfällt für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Bloischdorf (vgl. 84 Abs. 1 i. V. m. 28 a Abs. 1 BbgKWahlG). 9. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 10. Juli 2014, Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 10. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 10. Juli :00 Uhr, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG und 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen / Nutzung des Formularservers Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Die für die elektronische Erarbeitung eines Wahlvorschlages erforderlichen Anlagen 5 bis 9 sind auch im Internetangebot des Landeswahlleiters eingestellt. Sie finden diese Anlagen zum Download unter: ' Kommunalwahlen ' Gesetzliche Grundlagen -> Mustervordrucke. gez. M. Lenke Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern-Land

11 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Mattendorf am 14. September 2014 >> Bekanntmachung des Wahlleiters vom << Gemäß 26 i. V. m. 84 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) und 31 Abs. 2 und 3 sowie 76 der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung (BbgKWahlV) mache ich Folgendes bekannt: I. Wahltermin für die Nachwahl sowie die Wahlzeit Gemäß 76 Abs. 3 Satz 2 BbgKWahlV bestimmt der zuständige Wahlleiter bei Ortsteilwahlen den Termin für die notwendige Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Mattendorf. Die Nachwahl des Ortsbeirates des Ortsteils Mattendorf findet am II. Sonntag, den 14. September 2014 in der Zeit von 8.00 bis Uhr statt. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Nachdem ich in der Funktion des zuständigen Wahlleiters den Wahltermin für die vorgenannte Nachwahl durch Bekanntmachung bestimmt habe, fordere ich gemäß 31 Abs. 2 Satz 3 BbgKWahlV auf, die Wahlvorschläge für diese Nachwahl möglichst frühzeitig einzureichen. Ergänzend hierzu weise ich auf Folgendes hin: 1. Wahlgebiet und Wahlkreise Wahlgebiet für die Nachwahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Mattendorf der Gemeinde Wiesengrund ist das Gebiet dieses Ortsteils. Das Wahlgebiet bildet einen Wahlkreis. 2. Anzahl der zu wählenden Vertreter für den Ortsbeirat Es sind insgesamt drei Mitglieder des Ortsbeirates zu wählen. 3. Wahlvorschlagsrecht und Einreichungsfrist 3.1 Wahlvorschläge können von Parteien, politischen Vereinigungen, Wählergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Daneben können Parteien, politische Vereinigungen und Wählergruppen auch gemeinsam einen Wahlvorschlag als Listenvereinigung einreichen. Sie dürfen sich jedoch bei jeder Wahl nur an einer Listenvereinigung beteiligen; die Beteiligung an einer Listenvereinigung schließt einen eigenständigen Wahlvorschlag für dieselbe Wahl aus. 3.2 Die Wahlvorschläge sollten möglichst frühzeitig eingereicht werden. Sie müssen spätestens bis zum 10. Juli 2014, Uhr, beim Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern- Land, Forster Straße 8, Döbern, schriftlich eingereicht werden. 4. Besondere Anzeigepflicht für Listenvereinigungen Die Absicht, sich zu einer Listenvereinigung zusammenzuschließen, ist dem Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern-Land durch die für das Wahlgebiet zuständigen Organe aller am Zusammenschluss Beteiligten spätestens bis zum 10. Juli 2014, Uhr, schriftlich anzuzeigen. Die Erklärung der an dem Zusammenschluss beteiligten Gruppierungen muss bei Parteien oder politischen Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstands, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter, bei Wählergruppen von der oder dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe unterzeichnet sein. 5. Inhalt der Wahlvorschläge 5.1 Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a zu 32 Abs. 1 Satz 1 BbgKWahlV eingereicht werden. Sie müssen enthalten a) den Familiennamen, die Vornamen, den Beruf oder die Tätigkeit, den Tag der Geburt, den Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift einer jeden Bewerberin oder eines jeden Bewerbers in erkennbarer Reihenfolge, b) als Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung den vollständigen Namen der einreichenden Partei oder politischen Vereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; der im Wahlvorschlag angegebene Name der Partei oder politischen Vereinigung muss mit dem Namen übereinstimmen, den diese im Lande führt, c) als Wahlvorschlag einer Wählergruppe den Namen der einreichenden Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; aus dem Namen muss hervorgehen, dass es sich um eine Wählergruppe handelt; der Name und die etwaige Kurzbezeichnung dürfen nicht den Namen von Parteien oder politischen Vereinigungen oder deren Kurzbezeichnung enthalten, d) als Wahlvorschlag einer Listenvereinigung den Namen der Listenvereinigung und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese; zusätzlich sind die Namen und, sofern vorhanden, auch die Kurzbezeichnungen der an ihr beteiligten Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen anzugeben, e) den Namen des Wahlgebietes. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers darf nur die unter Buchstabe a und e bezeichneten Angaben enthalten. 5.2 Jeder Wahlvorschlag muss mindestens eine Bewerberin oder einen Bewerber enthalten. Ein Wahlvorschlag darf höchstens insgesamt 4 Bewerberinnen und Bewerber enthalten. 5.3 Daneben soll der Wahlvorschlag Namen, Anschrift und Telekommunikationsanschluss der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson enthalten. Als Vertrauensperson kann auch eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, sind nur die Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson, jede für sich, berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. 5.4 Der Wahlvorschlag einer Partei oder politischen Vereinigung muss von mindestens zwei Mitgliedern des für das Wahlgebiet zuständigen Vorstandes, darunter der oder dem Vorsitzenden oder einer Stellvertreterin oder

12 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 einem Stellvertreter, unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Wählergruppe muss von der oder dem Vertretungsberechtigten unterzeichnet sein. Die Vertretungsberechtigung ist auf mein Verlangen nachzuweisen. Der Wahlvorschlag einer Listenvereinigung muss von jeder an ihr beteiligten Partei, politischen Vereinigung und Wählergruppe entsprechend unterzeichnet sein. Der Wahlvorschlag einer Einzelbewerberin oder eines Einzelbewerbers muss von dieser bzw. diesem unterzeichnet sein. 5.5 Wichtige Beschränkungen Jede Bewerberin und jeder Bewerber darf nur auf einem Wahlvorschlag für die Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Mattendorf benannt sein. Die Bewerberin oder der Bewerber auf dem Wahlvorschlag einer Partei darf nicht Mitglied einer anderen Partei sein, die mit einem eigenen Wahlvorschlag zu dieser Wahl antritt. 6. Voraussetzungen für die Benennung als Bewerberin oder Bewerber 6.1 Die Benennung als Bewerberin oder Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer Partei, politischen Vereinigung, Wählergruppe oder Listenvereinigung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft: a) Die Bewerberin oder der Bewerber muss gemäß 11 BbgKWahlG wählbar sein. b) Die Bewerberin oder der Bewerber muss durch eine Versammlung zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG bestimmt worden sein (siehe Nummer 7). c) Die Bewerberin oder der Bewerber muss der Benennung auf dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen. Die Zustimmung ist nach dem Muster der Anlage 7a zu 32 Abs. 5 Nr. 1 BbgKWahlV abzugeben. Wird der Wahlvorschlag von einer Partei eingereicht, hat die Bewerberin oder der Bewerber in der Zustimmungserklärung zudem ihre bzw. seine Parteimitgliedschaften anzugeben oder zu erklären, dass sie bzw. er parteilos ist. Die in Buchstabe a und c genannten Voraussetzungen gelten ferner für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. 6.2 Zur Wählbarkeit Wählbarkeit von Deutschen Gemäß 11 Abs. 1 i. V. m. 84 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die - am 14. September 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Deutsche oder ein Deutscher ist nach 11 Abs. 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt Wählbarkeit von Unionsbürgerinnen oder Unionsbürgern Gemäß 11 Abs. 1 i. V. m. 84 BbgKWahlG sind wählbar auch alle Staatsangehörigen anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern), die - am 14. September 2014 das 18. Lebensjahr vollendet haben und - seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Eine Unionsbürgerin oder ein Unionsbürger ist nach 11 Abs. 3 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn sie oder er - gemäß 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder - infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder - infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt. 6.3 Mit dem Wahlvorschlag ist mir für jede Bewerberin und für jeden Bewerber eine Bescheinigung der Wahlbehörde nach dem Muster der Anlage 8a zu 32 Absatz 5 Nummer 2 BbgKWahlV einzureichen, dass die vorgeschlagene Bewerberin oder der vorgeschlagene Bewerber wählbar ist. Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die schriftlich ihre Zustimmung zur Kandidatur erklärt haben, müssen mir mit der Bescheinigung nach Satz 1 zusätzlich eine Versicherung an Eides statt nach dem Muster der Anlage 8c zu 32 Absatz 5 Nummer 3 BbgKWahlV über ihre Staatsangehörigkeit und darüber vorlegen, dass sie in ihrem Herkunftsmitgliedstaat nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 7. Zur Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber gemäß 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG 7.1 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Partei oder politischen Vereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein (Mitgliederversammlung). Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). 7.2 Die in der Gemeinde Wiesengrund wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe oder deren Delegierte können auch die Bewerberinnen und Bewerber und ihre Reihenfolge für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Mattendorf bestimmen, sofern die Anzahl der im Ortsteil Mattendorf wahlberechtigten Mitglieder der Partei, politischen Vereinigung oder Wählergruppe nicht zur Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht. In dem Falle, dass selbst die Anzahl der in der Gemeinde Wiesengrund wahlberechtigten Mitglieder nicht für die Durchführung einer Mitgliederversammlung ausreicht, können die

13 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Bewerberinnen und Bewerber und ihre Reihenfolge auch durch die im gesamten Amtsgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte oder durch die für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Spree-Neiße wahlberechtigten Mitglieder der Partei oder politischen Vereinigung oder deren Delegierte bestimmt werden. 7.3 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Wählergruppe und ihre Reihenfolge müssen in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Mitglieder der Wählergruppe (Mitgliederversammlung) oder, wenn die Wählergruppe nicht mitgliedschaftlich organisiert ist, in einer Versammlung der zum Zeitpunkt ihres Zusammentritts im gesamten Wahlgebiet wahlberechtigten Anhängerinnen und Anhänger der Wählergruppe (Anhängerinnen- und Anhängerversammlung) in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein. Dies kann auch durch Delegierte geschehen, die von den Mitgliedern oder Anhängerinnen und Anhängern (Satz 1) aus ihrer Mitte in geheimer Wahl hierzu besonders gewählt worden sind (Delegiertenversammlung). Die Ausführungen zu Nummer 7.2 gelten für mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppen entsprechend. 7.4 Die Bewerberinnen und Bewerber einer Listenvereinigung und ihre Reihenfolge müssen in einer gemeinsamen Mitglieder- oder Delegiertenversammlung in geheimer Abstimmung bestimmt worden sein; im Übrigen gelten die Bestimmungen des 33 i. V. m. 84 BbgKWahlG sinngemäß. 7.5 Zu den Versammlungen sind die Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten von dem zuständigen Vorstand der Partei oder politischen Vereinigung oder der bzw. dem Vertretungsberechtigten der Wählergruppe mit einer mindestens dreitägigen Frist entweder einzeln oder durch öffentliche Ankündigung zu laden. 7.6 Jede stimmberechtigte Teilnehmerin und jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Versammlung ist für die geheime Wahl der Bewerberinnen und Bewerber und der Delegierten für die Delegiertenversammlung vorschlagsberechtigt. Den Bewerberinnen und Bewerbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihr Programm der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. In der Versammlung müssen sich mindestens drei Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierte an der Abstimmung beteiligen. 7.7 Über die Mitglieder-, Anhängerinnen- und Anhängeroder Delegiertenversammlung ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 9a zu 32 Abs. 5 Nr. 4 BbgKWahlV zu fertigen, die dem Wahlvorschlag beizufügen ist. Aus der Niederschrift muss die Art, der Ort und die Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, Anhängerinnen und Anhänger oder Delegierten sowie das Ergebnis der geheimen Wahl hervorgehen. Hierbei haben die Leiterin oder der Leiter der Versammlung und zwei von der Versammlung bestimmte Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an Eides statt zu versichern, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten gemäß 33 Abs. 5 i. V. m. 84 BbgKWahlG beachtet worden sind. 8. Das Erfordernis, dem Wahlvorschlag einer Partei, einer politischen Vereinigung, einer Wählergruppe, einer Listenvereinigung oder eines Einzelbewerbers Unterstützungsunterschriften beizubringen, entfällt für die Wahl zum Ortsbeirat des Ortsteils Mattendorf (vgl. 84 Abs. 1 i. V. m. 28 a Abs. 1 BbgKWahlG). 9. Mängelbeseitigung Nach Ablauf der Einreichungsfrist am 10. Juli 2014, Uhr, können Mängel, die sich auf die Zahl und Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber beziehen, nicht mehr behoben und fehlende Unterstützungsunterschriften nicht mehr beigebracht werden. Das Gleiche gilt, wenn die Bewerberin oder der Bewerber so mangelhaft bezeichnet ist, dass ihre oder seine Identität nicht feststeht. Sonstige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, können bis zu der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge ( 37 Abs. 1 BbgKWahlG) beseitigt werden. 10. Zulassung der Wahlvorschläge Der Wahlausschuss beschließt am 10. Juli :00 Uhr, in öffentlicher Sitzung über die Zulassung der Wahlvorschläge. Im Übrigen wird auf 37 BbgKWahlG und 38 und 39 BbgKWahlV verwiesen. III. Vordrucke für die Einreichung von Wahlvorschlägen / Nutzung des Formularservers Die für die Einreichung von Wahlvorschlägen erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden. Die für die elektronische Erarbeitung eines Wahlvorschlages erforderlichen Anlagen 5 bis 9 sind auch im Internetangebot des Landeswahlleiters eingestellt. Sie finden diese Anlagen zum Download unter: ' Kommunalwahlen ' Gesetzliche Grundlagen -> Mustervordrucke. gez. M. Lenke Wahlleiter für die Gemeinden des Amtes Döbern-Land Ende des Amtlichen Teils Nicht Amtlicher Teil Verweis auf die Homepage des Amtes Döbern-Land Auf unserer Homepage finden Sie u. a. - die aktuellen Angebote für Gewerberäume, Mehrfamilienhäuser und Wohnungen unter der Rubrik Wirtschaft - die Angebote für Immobilien- und Grundstücksverkäufe unter der Rubrik Wirtschaft - die zu vermittelnden Tiere unter der Rubrik Soziales Ein entsprechender Ausdruck kann Ihnen zu den Sprechzeiten ausgehändigt werden.

14 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Ausbildungsmesse "Meine Zukunft in Forst!" am 27. September 2014 Begeistern Sie für die beruflichen Perspektiven in Ihrem Unternehmen! Zeigen Sie Ihr Engagement für die Ausbildung junger Menschen! Am 27. September 2014 veranstaltet das IBI - Institut für Bildung in der Informationsgesellschaft e.v. gemeinsam mit der Stadt Forst (Lausitz) und der Centrum für Innovation und Technologie GmbH von 10 bis 14 Uhr in der Mehrzweckhalle des Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasiums zum zweiten Mal die Ausbildungsmesse "Meine Zukunft in Forst!". Besonders die Jugendlichen, als künftige Auszubildende und Studierende, aber auch ihre Familien und alle Interessierten sind eingeladen, sich über die beruflichen Chancen in Forst (Lausitz) und Umgebung zu informieren. Noch bis zum 11. Juli 2014 können sich ausbildende Unternehmen und Institutionen anmelden, um sich als Ausbildungsund/oder Praktikumsbetrieb zu präsentieren. Nutzen Sie die Chance Ihre möglichen Auszubildenden kennenzulernen und sie für Ihr Unternehmen zu gewinnen. Damit die Ausbildungsmesse wie im letzten Jahr ein großer Erfolg wird, bietet das Projekt "Zukunft in Forst" den beteiligten Unternehmen kostenlose Workshops zum Thema: Marketing auf Messen an. Und auch die Schülerinnen und Schüler in Forst (Lausitz) und Döbern werden im Vorfeld der Messe intensiv auf den Besuch vorbereitet. So können alle Messebeteiligten den größtmöglichen Nutzen erzielen. "In Zeiten des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels ist es besonders wichtig, dass die künftigen Auszubildenden und Studierenden ihre Chancen auf dem lokalen und regionalen Arbeitsmarkt kennen. Deswegen ist uns die Ausrichtung der Messe auf Forst (Lausitz) und die Region so wichtig.", sagt Dr. Jürgen Goldschmidt. 16. Juni :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff der Bastelgruppe 10:00 Uhr Treff des Seniorenbeirates des Hauses 17. Juni :30 Uhr Abfahrt zur Tagesfahrt im Rahmen der Seniorenwoche 18. Juni :00 Uhr Treff der Kegelgruppe 15:00 Uhr Treff der Bowlinggruppe 19. Juni :00 Uhr Treff der Senioren zum Computerkurs 14:30 Uhr Kaffeenachmittag zu den Geburtstagen des Monats mit einem Programm 23. Juni :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 24. Juni :00 Uhr Radtour nach Jerischke im Rahmen der Seniorenwoche 16:00 Uhr Treff der Ortsgruppe der Linken 26. Juni :00 Uhr Kaffee und Buchlesung in der Bücherstube im Rahmen der Seniorenwoche 28. Juni :00 Uhr Sommer- und Abschlussfest der Seniorenwoche mit einem bunten Programm 30. Juni :00 Uhr Treff der Gymnastikgruppe 10:00 Uhr Treff der Bastelgruppe Amt Döbern-Land Singen macht Freude Dieses Motto liebt unser Kinder- und Jugendchor des Amtes Döbern-Land besonders. Wir singen unser Lied Singen macht Freude immer wieder gern und ergänzen es durch ähnliche Lieder. Nun demonstrieren wir es auch auf den neuen schicken gelben Chor-T-Shirts. Da das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird, sind alle Angebote für Sie kostenlos. Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular zur Ausbildungsmesse "Meine Zukunft in Forst!" finden Sie unter Ihr Ansprechpartner: Projektbüro "Zukunft in Forst" Evelyn Auls Gubener Straße 30a Forst (Lausitz) Tel.: (03562) zufo@ibi.tu-berlin.de Informationen Ihr Deutsches Rotes Kreuz Veranstaltungsplan der Begegnungsstätte Döbern 14. Juni :00 Uhr Eröffnungsprogramm der Seniorenwoche in der Evangelischen Kirche Die letzten Wochen hatten diesen besonderen Inhalt. Im Rahmen des Projektes des Bundesministeriums Kultur macht stark erarbeiteten wir uns gemeinsam mit den Vorschulkindern des Kindergartens Regenbogen lustige Lieder und Tänze für eine Reise ins Märchenland. In unserem traditionellen Chorlager im Landschulheim Jerischke am 23. und 24. Mai 2014 lernten sich die Kleinen und Großen des Chores bei den Proben, aber auch Spiel, Spaß und bei der künstlerischen Gestaltung unserer neuen Märchenmappen noch besser kennen.

15 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Höhepunkt unseres Chorlagers war die Premiere unseres vielseitigen Märchenprogrammes vor den Familien der Mitwirkenden. Reisen. Im Cottbuser Tierpark gab es viele tierische Erlebnisse zum Lachen, Staunen und interessante Entdeckungen. Die Spielplätze und Picknickpausen waren genau so wichtig, wie das Zählen der kleinen Küken im Hühnerstall und das Nachahmen der verschiedenen Laute aus den Gehegen. Nach ausgiebiger Rundwanderung fuhren wir mit der Parkeisenbahn zum Wasserspielplatz. Erstaunt mussten wir feststellen, dass das Wasser fehlte und dies bei strahlendem Sonnenschein und heißen Temperaturen. In Badesachen war es dann ein entspanntes Spielen auf dem Trockenspielplatz. Die Heimfahrt mit dem Bus wurde von einigen Kindern für ein kleines Schläfchen genutzt. Gestärkt nach einem kräftigen Abendessen, ruhiger Spielzeit und Aufbau des Schlafplatzes in der oberen Etage ging es dann im Haus und Spielplatz auf Schatzsuche. Gesuchte und zusammengesetzte Puzzelteilchen wiesen den Weg zum Schatz. Nach unserem großen Konzert am 11. Mai 2014 mit dem Döberner Volkschor und dem Tanz- und Fitnessclub anlässlich des Muttertages im Deutschen Haus war dies ein weiterer Chorhöhepunkt. Die nächsten Chorauftritte folgen bald, und wir sind stolz,dass wir beim Brandenburg-Tag in Spremberg am 5. Juli 2014 mitwirken dürfen. Spät abends wurden mit Taschenlampen ausgerüstet, die Wege im Park des Alten- und Pflegeheimes beleuchtet und der Pfarrgarten mit dem Ziegengehege erkundet, bevor es dann endlich ins Bett ging. Der nächste Tag begann bei herrlichem Sonnenschein mit einem gemeinsamen Frühstück auf der Terrasse. Eine Abschlussrunde mit allen Kindern und das Überreichen der Zuckertüte durch Fr. Schötz von der Sparkasse rundete den Erlebnistag ab. Wir danken allen Betreuern des Chores für die große Hilfe und allen Eltern für den leckeren Kuchen für unsere Kaffeetafel. Einen herzlichen Dank unserem Techniker, Herrn Dieter Maaß, und dem Team des Landschulheims in Jerischke für die technische und für die gastronomische Betreuung. Alle Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche, die auch Freude am Singen im Chor haben, können gern zum Schnuppern und Kennenlernen unsere Chorproben im Raum 207 der Mosaik- Grundschule in Döbern am Mittwoch ab 12:00 Uhr besuchen. Chorleiterin R.Reck Stadt Döbern Abschied der Lernanfänger und "Herzlich Wilkommen" In die Schule kommen wir nun bald Drei Tage nach unserem traditionellen Jahreshöhepunkt - dem Kinderfest - ging es am Abschlusstag mit 15 Lernanfängern der Kindertagesstätte Sankt Martin in Döbern buntgeschmückt auf Einen letzten Höhepunkt in der Kitazeit wird es für unsere Lernanfänger noch geben, bevor die kleinen Persönlichkeiten gut gerüstet mit stabilem Grundwissen und erholt nach der Sommerpause in die Schule gehen. In der ersten Juniwoche werden sie im Feuerprojekt den sorgfältigen und respektvollen Umgang mit Feuer erlernen. Alle wichtigen Regeln, die man stets im Umgang mit Feuer einhalten muss, werden erlernt. Mit

16 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 dem Haar-, Hose-, Mützen-, Ärmel- und Flugtest sichert man sich eine gefahrenfreie Umgebung. Ein selbst gebastelter "Vulkan" wird dann im Beisein der Eltern am Ende der Projektwoche von jedem Kind entzündet. Dieser Tag wird mit einem gemeinsamen Abendessen und selbstverständlich mit einem von den Kindern aufgebauten Lagerfeuer beendet. Allen Lernanfängern wünschen wir einen guten Schulstart, Gottes Schutz und Segen für den neuen Lebensabschnitt und viel Freude beim Lernen! Den Eltern sagen wir herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit! Den Kindern, die ihre Eingewöhnungszeit bei uns beginnen sagen wir ein "Herzliches Willkommen"! Ab Juni wird mittwochs wieder Zeit für eine Krabbelgruppe sein. Eltern, die Interesse an unserer Einrichtung haben, können gern vorbei schauen und ihr Kind bei uns anmelden oder Sie vereinbaren einen Termin mit der Leiterin Fr. Kirchner, Tel.: (035600) Sie finden uns in der Spremberger Straße 10 in Döbern. Hiltrud Kirchner Gelungenes Mutterund Vatertagsfrühstück der Eltern-Kind-Gruppe des Albert-Schweitzer-Familienwerkes e. V. und der Kita "Regenbogen" in Döbern Neues aus der Mosaik-Grundschule Klasse 4b: Eine Klassenfahrt, die ist lustig, eine Klassenfahrt, die ist schön... Die Abschlussfahrt zur Fahrradprüfung ging traditionell mit dem Fahrrad nach Jerischke ins Schullandheim. Dort angekommen war kein großes Verschnaufen, sondern es ging gleich weiter in die schöne Natur. Wir wanderten nach Pusack zur Wolfsschlucht und weiter zum Ziegenhof Pusack. Dort zeigte uns Herr Glanck die Tiere des Hofes und erzählte uns etwas über die Käseherstellung. Dann gab es ein tolles Mittagessen im Freien, organisiert von Herrn Thron und seiner Küchencrew. Die Kinder stellten fest: Oh, schmeckt das draußen in der Natur gut. Weiter ging es zum Märchenwald. Von 14 Jungen und 8 Mädchen wurde der verschlafene Märchenwald aufgeweckt. Es war schön die Kinder dort spielen zu sehen, das weckte Kindheitserinnerungen bei einigen Eltern, die als Betreuer mitgekommen waren. Sie hatten damals auch im Märchenwald gespielt, als sie selbst auf Klassenfahrt gingen. Nach dieser schönen Wanderung erzählte uns Herr Thron etwas über unseren Wald und die darin lebendentiere. Anlässlich des Mutter- und Vatertages verabredete sich unsere Eltern-Kind-Gruppe am 16. Mai 2014 zu einer gemütlichen Frühstücksrunde im "Café / Bistro by Ömer". Mit vielfältigem Spielzeug im Gepäck trafen wir uns dort und wurden mit einer liebevoll gedeckten Kaffeetafel empfangen. Bei belegten Brötchen, Eisbechern und verschiedenen Kaffeevariationen kamen Groß und Klein in regen Austausch. Danach wurden die Zimmer bezogen und sich häuslich eingerichtet. Vor allem die Mädchen machten aus ihrem 8-Personen- Zimmer einen Super-Chillraum. Einige Kinder hatten vom Wandern noch nicht genug und gingen mit der Klassenlehrerin, Frau Unversucht, nachmittags noch auf den Weinberg. Am Abend wurde lecker gegrillt und ein Lagerfeuer angezündet. Mit Stockbrot und Marshmallows wurde es dann richtig gemütlich. Eine kleine Nachtwanderung stand auch noch auf dem Programm. Die Kinder waren nun auf Abenteuer eingestellt und gingen mit Lämpchen und Knicklichtern voran. Es wurden sich Gruselgeschichten erzählt, was nicht allen gefiel. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei Mehmed Kahya und seinem Team für die gute Bewirtung sowie die "Umgestaltung" seines Cafés zur Spieloase. Haben Sie Interesse an unserer Eltern-Kind-Gruppe? Schauen Sie doch einfach mal bei uns vorbei! Unsere Öffnungszeiten sind Montag, Mittwoch und Donnerstag von 08:30 bis 11:00 Uhr, Mittwoch von 13:30 bis 15:30 Uhr sowie Dienstag und Freitag von 08:30 bis 11:30 Uhr. Daniela Drescher und Kerstin Pniok Am nächsten Tag ging es, noch nicht ganz munter, auf in den nahegelegenen Wald zum Geländespiel, wo die Kinder ihre Teamfähigkeit testen mussten. Nach einem deftigen Mittagessen fuhren wir dann wieder nach Hause. Nach soviel Erlebtem lautete das Fazit der Klasse 4b: Es war super geil! Wir danken Herrn Thron, und seinen Mitarbeitern sowie allen Helfern und Betreuern, die uns bei der Klassenfahrt unterstützt haben. Die Elternsprecher der 4b

17 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land 9. Döberner Frühlingslauf Die dunklen Regenwolken zogen glücklicherweise vorüber, ohne dicke Tropfen auf das Frühlingslaufgelände in der Döberner Stadtrandsiedlung abzuwerfen. Und am Ende zeigte sich sogar noch die Sonne, um sich mit uns wieder über eine gelungene Sportveranstaltung zu freuen. Auch wenn in diesem Jahr mit 167 Läufern und Läuferinnen nicht ganz die Zahl der vergangenen Jahre erreicht wurde, gab es wieder spannende Wettkämpfe, einen guten Teamgeist innerhalb der Schulklassen und jede Menge Spaß beim Laufen. 1. Klasse 1. Nike-Fiona Pfitzner Sino Heinze 2. Annalena Münzner Steen Selter 3. - Elias Ackermann 2. Klasse 1. Emily Müller Johannes Noack 2. Jennifer Lehmann Leon Mahlow 3. Annika Mader Maurice Haubenestel 3. Klasse 1. Eline Sauer Louis Neumann 2. Nelly Nicko Luis Schmitt 3. Vanessa Tzschernick Julien Ulbrich 4. Klasse 1. Rebecca Wecko Linus Beerholdt 2. Heidi Lemann Lucas Dresel 3. Paulina Noack Leon Zschummel 5. Klasse 1. Leonie Schönwälder Marvin Kleiber 2. Sophie Müller Finn Zarse 3. Loreen Gogolin Jonas Gryczman Mit 28 aktiven Kindern aus den Kitas der Umgebung zeigten schon die Jüngsten ihren Ehrgeiz und Spaß an der Bewegung. Dabei war der jüngste Starter erst zwei Jahre alt und lief voller Stolz mit der Mutti an der Hand ins Ziel. Auch die älteste Starterin Margrit Neumann mit 63 Jahren, extra aus Cottbus angereist, um am Jedermann-Lauf teilzunehmen, soll hier erwähnt und mit einem extra Lob bedacht werden. Während die Klassen 1 und 2 in diesem Jahr eher zurückhaltend waren, traten die Fünft- und Sechstklässler zahlreich und motiviert an den Start. Viele Schüler starteten beim abschließenden Jedermann- Lauf ein zweites Mal. Daran sieht man doch, dass das Laufen richtig Spaß machen kann. Leonie, Lucy und Gina (Klasse 6a) aus der Mosaik-Grundschule hatten tolle Musik ausgewählt, um mit den Sportlern eine zünftige Erwärmung durchzuführen. Und danach rief dann unser Moderator Martin Tillgner schon zum ersten Lauf an den Start. 6. Klasse 1. Marlene Sauer Conrad Schröter 2. Hanna Wehe Lucas Tzschernick 3. Tabea Zschummel Gracjan Anklewicz Jedermann-Lauf 1. Isabell Bernhard Anthony Meyer 2. Brit Stanzel Gordon Worlitz 3. Mia Heinke Philip Kuschel In der Pokalwertung der Schulklassen ging es auch in diesem Jahr wieder um die geringste Punktzahl der besten drei Mädchen und Jungen einer Klasse. Insgesamt gingen 6 Klassen mit einem vollständigen Team an den Start und bewarben sich somit um den Pokal und um die begehrten Preise von Freizeiteinrichtungen aus unserer Region. Und hier sind nun die besten Läufer der einzelnen Altersstufen: Kindergarten 1. Jenny Schötz Toni Hartelt 2. Annemike Zarse Ben Wache 3. Victoria Worlitz Fynn Möhlmann Pokalsieger wurde die Klasse 5a der Mosaik-Grundschule Döbern mit lediglich 19 Punkten. Auf den weiteren Plätzen: 2. Klasse 6 Oberschule Boxberg 24 Punkte 3. Klasse 4a Mosaik-Grundschule Döbern 31 Punkte 4. Klasse 3a Mosaik-Grundschule Döbern 32 Punkte 5. Klasse 5b Mosaik-Grundschule Döbern 38 Punkte 6. Klasse 6a Mosaik-Grundschule Döbern 43 Punkte

18 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Aus einer kleinen Heimatstube von 21,5 qm ist das Döberner Heimatmuseum entstanden, welches mit nunmehr 105 qm zu einem geschlossenen Museumsrundgang einlädt. Die Räumlichkeiten sind thematisch geordnet, ein Gewerbezimmer, ein Schulzimmer, die alte Bauernküche und das Zimmer der örtlichen Vereine laden zum Betrachten ein. Im Vorraum ist die Chronik des 1813 erbauten Gebäudes dargestellt. Das Gebäude gehört zu den ältesten Häusern von Döbern, die erste Döberner Gastwirtschaft (Gasthaus Krätsch) und kurzzeitig auch die erste Schule (1877) waren hier untergebracht. Was für ein Glück, solch ein Gebäude als Heimatmuseum einzurichten. Bis zum vorletzten Maitag dauerten die Arbeiten im Innen- und Außenbereich des Museums. Ich danke allen Vereinsmitgliedern für den permanenten Einsatz, für ständige Bereitschaft, Fleiß und Ausdauer, mit dem die hier anstehenden Aufgaben bewältigt wurden. Es war schön zu hören, dass dieser Lauf bei einer Menge Kinder und Einwohner Döberns sehr beliebt ist. Ohne das Zusammenwirken vieler ehrenamtlicher Helfer ist die Veranstaltung, die für Läufer gänzlich ohne ein Startgeld bleibt, nicht durchführbar. Ein großer Dank geht an dieser Stelle an alle, die unseren traditionellen Frühlingslauf finanziell oder mit tatkräftiger Hilfe vor Ort unterstützt haben. An den Amtsdirektor Herrn Quander und den Bürgermeister Herrn Rakete, die je 50,- Euro zur Verfügung gestellt haben. An Betti s Bistro-Rante sowie Janina Bernhard und Elisabeth Zeipert, die für einige Gaumenfreuden bei Teilnehmern und Gästen gesorgt haben. An den Fristo-Getränke-Markt Döbern und die Küche des Caritas- Heimes, die erneut Tee und Wasser gesponsert haben. An die netten Damen der allgemeinen Sportgruppe des SV Döbern, die den Getränkeausschank für die Läufer betreut haben. An den DRK-Kreisverband Forst, der mit Fachpersonal die Sportveranstaltung abgesichert hat und zum Glück nur in drei kleineren Fällen zu Hilfe kommen musste. Viele weitere Personen kümmerten sich um Auf- und Abbau der Strecke, Wettkampfdurchführung, Auswertung und die Siegerehrung. Ein herzliches Dankeschön nochmals. Mit diesem Team sollte uns doch im nächsten Jahr der Jubiläumslauf Nr. 10 gut gelingen. Bei sonnigem Wetter wurde das neue "Döberner Heimatmuseum" am Sonnabend, den 31. Mai 2014, um 11:00 Uhr eröffnet. Nach den Grußworten des Amtsdirektors Günter Quander und des Bürgermeisters Jörg Rakete wurde auf der Grünfläche eine 10 Jahre alte Winterlinde durch die Firma Garten- und Landschaftsbau GmbH gepflanzt. Begleitend dazu erzählte Jürgen Schönwälder über den Pflanzprozess, ein Fachvertrag, der aufmerksam verfolgt wurde. Raik Arndt und Rita Altus von der Firma GLD, Helga Schmidt und Birgit Michailoff-Radochla beim Angiessen Das symbolische Angiessen erfolgte durch Birgit Michailloff- Radochla und Helga Schmidt, (Tochter der letzten Besitzerin Ruth Hirt). Bevor die Museumsrundgänge mit Führung begannen, spielte Horst Nooke auf dem Kneipenklavier der ehemaligen Gaststätte Förstemann. Das Döberner Heimatlied "Wo stolz der Hohe Berg sich reckt..." erklang und einige Gäste sangen textsicher mit. Eröffnung des Döberner Heimatmuseums Nach 9 Monaten intensiver Arbeit und unzähligen Stunden ehrenamtlicher Arbeit haben wir es geschafft. Das Döberner Heimatmuseum wurde am 31. Mai 2014 eröffnet. Horst Nooke

19 Nr. 13/ Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Die Führungen wurden durch Adelheid Walter, Ralf-Siegbert Milk und Hannelore Storp abgesichert. Als Überraschungsgast wurde Reinhard Krätsch, Sohn des letzten Brauereibesitzers Gustav Krätsch jun. begrüßt, der "Krätsch-Bier" ausschenkte. Wie geht es weiter? Im Sommer werden wir im Hof des Museums neben der Museumsführung Veranstaltungen anbieten, die sich mit verschiedenen Themen beschäftigen. Näheres wird rechtzeitig bekanntgeben. Weiterhin planen wir die Gestaltung der Nebenfläche für landwirtschaftliche Geräte und den Ausbau des Nebengebäudes. Kühne Ideen und vielleicht auch einen Weinkeller werden wir in nächster Zukunft präsentieren. Helfen Sie mit und werden Mitglied im Verein Döberner Heimatfreunde e.v. Antragsunterlagen erhalten Sie zu den sonntäglichen Öffnungszeiten des Museums jeweils von 15:00 bis 17:00 Uhr oder bei den Vorstandsmitgliedern Ralf Klekar, Tel , und Gerhard Hoffmann, Tel Führung mit Ralf-Siegbert Milk, links daneben Reinhard Krätsch Neben den geladenen Gästen besuchten ab 14:00 Uhr zahlreiche Döberner das neue Museum. Geduldig warteten die Döberner auf die nächste Führung und konnten dadurch einige neue Details zur Heimatgeschichte erfahren. Der Verein Döberner Heimatfreunde e.v. bedankt sich wiederholt bei den Sponsoren und Gästen, die der Einladung folgten und zur Eröffnung nochmals Blumen, Geld- und Sachpräsente übergaben. Wir danken ganz herzlich: - Günter Quander - Jörg Rakete - Birgit Michailoff-Radochla - Reinhard Krätsch - Karsten Richter - Uwe Zaroban - Waldemar Zimmer - Annegret Werner - Ralf und Karin Döring - Helga Schmidt - Michael Haraschke - Irmtraud Wilhelm - Christina Kiesche - Inge Ladow - Inge Hahnewald - Erich Schulze - Kerstin Pniok - Eberhard Dunkel - Gutenberghaus Döbern (Christian Nickel) - Irmelin & Wilfried Hoffmann - Ines Richter Ich hoffe, alle erwähnt zu haben und bitte um Nachsicht, wenn jemand fehlen sollte. Heike Balzer Vorsitzende Gruppenreise des Handball- und Touristikvereins Der Handball- und Touristikverein Döbern führte vom 29. Mai bis 1. Juni 2014 eine Gruppenreise nach Harrachov ins schöne Riesengebirge durch. Am Himmelfahrtstag setzten sich 41 Teilnehmer unserer Reise, darunter Familien mit Kindern und Enkelkindern, in den Bus von Kretschmar-Reisen und und begaben sich, auch mit Hoffnung auf besseres Wetter am Zielort, auf Tour. Am frühen Nachmittag checkten wir im OREA Vital Hotel in Harrachov ein. Hier waren wir sehr gut aufgehoben, vom Service bis zur Badelandschaft stimmte alles. Besonders die Kinder nutzten intensiv die gebotenen Möglichkeiten. Ein besonderer Dank dabei unserer Nanny ''Ludwig''. Hofbereich mit Besuchern (Fotos: Hans-Joachim Schuffenhauer) Ganz herzlichen Dank auch an die spendenfreudigen Besucher, die unsere Spendenbüchse füllten. Der Ort Harrachov und die Umgebung bot für alle etwas. Wanderbegeisterte erkundeten die Berge oberhalb der berühmten Skiflugschanze oder die Mummelwasserfälle. Alle, die nicht mehr so gut zu Fuß sind, waren auch wegen mancher kulinarischer Köstlichkeit nicht zu weit vom Hotel entfernt beschäftigt. Abends ließen wir den Tag in der Hotellobby bei dem einen oder anderen Bier ausklingen.

20 Amtsblatt für das Amt Döbern-Land Nr. 13/2014 Danke Onkel Heinz für dein Wunderwerk! Nun sind unsere Gummistiefel nicht nur gut untergebracht, auch haben wir sie gleich parat, wenn es an Regentagen wieder heißt: kommt lasst uns in den Pfützen platschen! Tschüss bis bald, sagen die Kinder und Erzieher Die Kita "Schlumpfenvilla" Friedrichshain berichtet Der Natur auf der Spur Ein besonderer Dank dem Team vom Reisebüro Jetlag und Kretschmar-Reisen, die in bewährter Weise für einen reibungslosen Verlauf der Reise sorgten. Stress hatte nur unser Busfahrer Lars, als wir die Heimreise antreten wollten. Dies bescherte uns aber bei bestem Wetter noch einen 3-stündigen Aufenthalt und ihm einen Ersatzbus - dank schneller Hilfe von Schwarz- Reisen. B.L. Gemeinde Felixsee Neues aus der Kita "Wirbelwind" Bohsdorf Meine Blümchen haben Durst Die Kinder der Bärchengruppe in der Kita "Schlumpfenvilla" haben in den letzten Wochen tolle Erlebnisse mit allerlei Kleintieren wie Insekten, Käfern u. ä. sammeln können. Vieles, was im Gelände rund um die Kita krabbelte, wurde per Lupe vergrößert und genauer inspiziert, beobachtet und sogar gesammelt. Unsere Rhododendronsträucher mit ihren leuchtenden Blüten lockten neben der Gänseblümchenwiese zahlreiche Insekten an. Unsere Kenntnisse und das Wissen über Bienen, Hummeln, Käfer und Schmetterlinge haben wir erweitert und vertieft. Ein besonderer Höhepunkt des gesamten Projektes war der Besuch beim ortsansässigen Imker W. Cwiertnia. Bei super "Bienenflugwetter" wimmelte und summte es nur so am Bienenstock. Die Kinder konnten die Bewohner von der Königin, der Drohne "Willi", die vielen Arbeitsbienen, Ammen und Wächter bestaunen. Lieber Onkel Klaus Schötzig, mit viel Mühe hegst und pflegst du täglich unsere Pflanzen im Freien. Durch deinen grünen Daumen blühen unsere Blumen in voller Pracht. Dafür ein herzliches DANKE! Wir haben jetzt einen "Gummistiefelkaktus" Mit viel Geschick und großem Talent baute uns unser Hausmeister H. Binnenhei einen "Gummistiefelkaktus", den wir uns schon so lange wünschten. Was das ist, wollt ihr wissen? Wir verraten es euch - ein riesengroßes Ding aus Holz, das aussieht wie ein Kaktus - an dem wir unsere Gummistiefel hängen können. Blick hinter die Scheibe in ein kleines Bienenvolk mit Königin (Ein Bildchen am Haus, wie im Kindergarten, damit die Biene weiß, wo sie wohnt.)

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