BauenWallis Dr. iur. Anton Henninger SIA-NORM 118 ÜBERBLICK HÄUFIGE PROBLEME

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1 BauenWallis Dr. iur. Anton Henninger SIA-NORM 118 ÜBERBLICK HÄUFIGE PROBLEME

2 ART. 25 SIA-NORM 118 ANZEIGE- UND ABMAHNUNGSPFLICHTEN Wer Unternehmer Vertreter Bauführer Gehörige oder rechtzeitige Ausführung gefährden Was Feststellt oder feststellen muss, erteilte Weisungen fehlerhaft Verantwortung nicht übernehmen darf Pläne, Baugrund Wenn Bauherr keine Bauleitung - nicht sachverständig - keine beigezogenen Sachverständigen Anzeige Mängel, Unstimmigkeiten, nachteilige Folgen 30 4/5, 56 3, 96 1, 110, 127 2, 136 2/3 Wie Wann Mündlich Protokoll schriftlich, was genau nicht gut und deshalb keine Verantwortung sofort 2

3 30 BESTIMMUNGEN ANZEIGE - ABMAHNUNG Auftrag Anzeige Art. 25 SIA 118 Abmahnung Auftrag Art OR Inhalt Anzeige- Abmahnungspflicht SIA Ordnungen Werkvertrag Wann Wer Wen Was Wie Danach Art. 369 OR Ev. 46/39-43 SIA Werkvertrag Art. 365 OR Haftung Werkstoff und Baugrund Folgen der Verletzung Art. 369 OR Art. 364 OR Art. 373 a OR Art. 375 OR Art. 26 SIA 118 Haftungsrisiken Art. 56 SIA 118 Richtpreis Culpa in contrahendo Haftung Mangel Folgeschaden Baustoffe u.qualitätsanforderungen Vorgeschriebener Werkst.+Lieferant Art. 378 OR Nutzung/Pflege BGer Anzeige+Mitw.pfl. Art. 87 SIA 118 Bestell.änderung Widerruf Art. 127 SIA 118 Zerst.Baust.einr. Abmahnung Beizung von Subuntern. Art. 369 OR Art. 30 SIA 118 Nebenunternehmer Unbegründete Abmahnung Art. 376 OR Art. 94/95 SIA 118 Fristen u.termine Vertragliche Sonderregeln Art. 119 SIA 118 Benachb.Sachen Verlust Versicherungsdeckung 3

4 ART. 33 SIA-NORM 118 VERTRETUNG DER VERTRAGSPARTEIEN BL vertritt Bauherr Willensäusserungen BL für Bh rechtsverbindlich 4

5 SIA-NORM 118 Vergütungssystem Art Preise Teuerung Regiearbeiten Einheitspreise Global-, Pauschalpreise Besondere Verhältnisse 5

6 Besondere Verhältnisse Im Allgemeinen Art. 58 Sonderfälle Ausserordentliche Umstände Art. 59 Ungünstige Witterungsverhältnisse Art. 60 6

7 IM ALLGEMEINEN - ART. 58 Feste Preise Besondere Verhältnisse Ohne Verschulden Nach Abschluss Vertrag eintreten / zu Tage treten Keine zusätzliche Vergütung Verschulden Bh Bh vertreten durch BL / sachverständig Mangelnde Angaben Ausschreibungsunterlagen Baugrund Vergütung Art Volle Vergütung 7

8 AUSSERORDENTLICHE UMSTÄNDE - ART. 59 nicht voraussehbar Beide Parteien ausgeschlossen Fertigstellung hindern / erschweren z.b. Wassereinbrüche, Erdbeben, behördliche Massnahmen Einigung Parteien Nachgewiesene tatsächliche Mehraufwendungen Preis und Leistung ausgeglichen 8

9 UNGÜNSTIGE WITTERUNGSVERHÄLTNISSE - ART. 60 Gesamtarbeitsvertrag 9

10 SIA-NORM 118 Bestellungsänderung Änderungsrecht Bauherr, Art. 84 Pflichten Bauherr Art. 85 Anpassung Fristen Art. 90 Auswirkungen Einheitspreise Art. 86/87 Andere Leistungen Art. 88/89 10

11 BESTELLUNGSÄNDERUNG Vertragliche Einseitige ja nein Unvermeidbare, behördlich verlangte einwandfreie Ausführung Tiefgreifende Umgestaltung SIA 84 Abs. 1 Konkretisierung der Leistung Grundcharakter der zur Ausführung übernommenen Werkes unberührt bleibt Keine tiefgreifende Umgestaltung Keine artfremden Leistungen Umfang Gesamtleistung nicht unzumutbar verändert Unternehmer bleibt mit Betrieb und Subunternehmer in Lage Arbeit Leistung näher bestimmt 11

12 BESTELLUNGSÄNDERUNGEN a) Pflichten des Bauherrn b) Auswirkungen bei Einheitspreisen Veränderte Mengen (Art. 86) Veränderte Ausführungsvoraussetzungen (Art. 87) Baustelleneinrichtungen (Art. 88) Nachtrag für nicht bestellte Zusatzleistungen 12

13 TEUERUNG Rechtliche Aspekte Entstehung Ausserordt. Umstände Nachtragspreise Rabatt Ausschluss des Teuerungsanspruchs Mängelrechte Fristüberschreitung Bezahlung Überschreitung ungefährer Ansatz Art. 375 OR Skonto Schadenersatz Mangelfolgeschaden 13

14 MANGELHAFTUNG 1) Hat es einen Mangel 2) Ist eine Mangelrüge erfolgt 3) Welche rechtliche Grundlage besteht: Vertrag, OR, SIA-Norm 118 4) Welche Mangelrechte 14

15 BEGRIFF DES MANGELS Eine Sache ist mangelhaft, wenn ihr Ist-Zustand nicht dem vertraglichen Soll-Zustand entspricht. 15

16 MANGEL Werk Eigenschaft fehlt, die es nach Inhalt des Vertrages haben sollte vereinbarte oder sonst als vorausgesetzt gilt Beeinträchtigt Wert oder Gebrauchsfähigkeit 16 16

17 VERTRAGLICHER SOLL-ZUSTAND ausdrücklich oder stillschweigend zugesicherte Eigenschaften vorausgesetzte Eigenschaften 17

18 BEWEISLAST VORLIEGEN MANGEL Mängelrüge Beweis des Mangels Beweislast Bauherr / Besteller 18

19 BEWEISLAST MANGEL SIA 118 OR Art Vermutungen U muss Gegenteil beweisen Bauherr Beweis Abweichung Ist-Zustand von Soll-Zustand 19

20 MÄNGELRÜGE präzise und klar Hinweise was falsch nicht fachlich richtig will Abweichung nicht akzeptieren Empfangsbestätigung richtiger Unternehmer 20

21 RÜGEFRIST OR SIA 118 Sofort Wenige Tage 2 Jahre 21

22 OFFENE MÄNGEL innert der Rügefrist erkennbar geheime (verdeckte) Mängel erst nach Ablauf der Frist erkennbar 22

23 RÜGEFRIST NACH GESETZ nur einige Tage Ablieferung/ Annahme Ende der Rügefrist Erkennbarkeit des Mangels A E M Es liegt eindeutig ein verdeckter Mangel vor 23

24 RÜGEFRIST NACH NORM SIA 118 zwei Jahre Ablieferung/ Annahme A Erkennbarkeit des Mangels M Ende der Rügefrist E Der gleiche Mangel ist nun klar ein offener Mangel 24

25 RÜGE- UND VERJÄHRUNGSFRISTEN Gesetz (OR) 0 1 Jahr 2 Jahre 5 Jahre Rügefrist Rügefrist bewegliche Werke Art. 210 resp. 367/370 Art. 210 resp. 371 I Gebäude/unbewegliche Bauwerke Art. 219 III/371 II Bei absichtlicher Täuschung (Art. 210 III analog) SIA-Norm 118 Rügefrist bewegliche und unbewegliche Bauwerke Art. 180 I Verjährungsfrist Bei absichtlicher Verschweigung Art. 180 II 25

26 MÄNGELRECHTE DER SIA-NORM 118 Nachbesserung Minderung Rücktritt vom Vertrag Mangelfolgeschaden Rangordnung ist dispositiv 26 26

27 MÄNGELRECHTE Abnahme Voraussetzungen Vollendung des Werkes (Abschluss eines mangelfreien Werkes) Werkmangel Abweichung des Werkes vom Vertrag Zugesicherte / vorausgesetzte Eigenschaft Auslegung des konkreten Vertrages Zusicherung Ohne Zusicherung unter konkreten Umständen nach Treu und Glauben bezüglich Wert und Gebrauch von beiden Parteien zu erwartendes Werk Regeln der Technik 27

28 Mängelrüge VSS für Mängelrecht VSS für Inanspruchnahme Inhalt Erkennbar, was nicht vertragskonform Kein Verschulden Fehlendes Hauptverschulden des Bh Umstände, welche alleinige Ursache für Mangel Bh auch für Hilfsperson Fehlerhafte Weisung, ungeeigneter Baugrund 28

29 NACHBESSERUNGSRECHT Mangel VSS Mangelhaftung Mangelbeseitigung möglich keine übermässigen Kosten Missverhältnis zwischen gesamten Kosten und Nutzen, welche Nachbesserung bringt, nicht offensichtlich Vernünftigerweise nicht mehr rechtfertigen Materielle Vorteile Immaterielle Vorteile Irrelevant Werklohn / Teuerungskosten Kosten dürfen Werklohn übersteigen 29

30 U VERBESSERT NICHT: Mahnung Nachbesserung Festhalten Nachbesserung Verzug Klage Ersatzvornahme Verzicht auf Nachbesserung Ablauf Nachfrist Schadenersatz Vertrag zurücktreten (Wandelungsrecht Voraussetzungen erfüllt) Den durch Verzug eingetretenen Schaden gegen U geltend machen 30

31 ÜBERMÄSSIGE VERBESSERUNGSKOSTEN Missverhältnis Vorteil Nachbesserung dem Besteller Kosten Nutzen der Verbesserung Nur wenn höher als Mehrkosten, die bei ursprünglich mängelfreier Herstellung des Werkes zu Lasten U Ohne Bedeutung Verhältnis Verbesserungskosten geschuldete Vergütung Verbesserungskosten Effektive Kosten Mangelbeseitigung + Begleitkosten Nicht: Mangelfolgeschaden Nutzen Materieller Nutzen / Immaterielle Interessen (Schönheitsfehler) 31

32 MINDERUNGSRECHT (ART. 169 I ZIFF. 2) Wie OR 368 II Gestaltungsrecht Untergang Nachbesserung, Wandelung Nach Nachbesserung Mit Minderungserklärung wird Bauwerk abgenommen Relative Berechnungsmethode Maximal Höhe des Werklohns 32

33 MINDERUNGSRECHT Erklärung Für einzelne Mängel Nachbesserung, andere Minderung VSS Mangelhaftigkeit Minderwert Umfang Relative Berechnungsmethode Verhältnis Werklohn vor und nach Herabsetzung objektiv mangelfreien / mangelhaften Werk Preis objektiv Dritter bereit zu zahlen 33

34 RÜCKTRITTSRECHT (ART. 169 I ZIFF. 3) Wie OR 368 Annahme nicht zugemutet werden Entfernung nicht unverhältnismässige Nachteile Erlöschen der gegenseitigen Leistungspflichten Erbrachte Leistungen können zurückgefordert werden Nachbesserung verlangt, U nicht gemacht Erlöschen Nachbesserung / Minderung Nur für Gesamtvertrag nicht Teilleistungen Entfernung durch Bh zuerst Frist an U 34

35 MANGELFOLGESCHADEN Schadenersatzrecht bei Verschulden Kausalität Mangelfolgeschaden Ursache in einem Werkmangel, nicht im Mangel selbst begründet Folge eines Mangels Vermögensverminderung oder entgangene Vermögensvermehrung infolge eines Werkmangels 35

36 ERSATZ MANGELFOLGESCHADEN SIA 118 Art. 171 I Neben den anderen Mangelrechten Schadenersatz wegen eines Mangels, andere Güter als das Werk Nicht was in anderen Mangelrechten enthalten Nur Vermögensschaden Mangelrüge Art. 171 II Ersatzpflicht nur, wenn sich nicht exkulpieren kann (Art. 97 OR) Hilfspersonal Art. 101 OR Umfang Art. 99 OR 36

37 BESONDERHEITEN BEI DER MÄNGELHAFTUNG Nach Gesetz Nach der SIA-Norm 118 Freies Wahlrecht bei Ausübung der Mängelrechte Alternativer Anspruch auf Wandelung, Minderung oder Nachbesserung, ferner unter gegebenen Vss: Ersatzvornahme Subsidiärer Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens (nicht anstelle) Pflicht zur Sofortrüge nach Kenntnis eines Mangels Verjährungsfrist: im Allg.: 1 Jahr; bei unbeweglichen Werken: 5 Jahre Kein Wahlrecht bei Ausübung der Mängelrechte Vorrang des Nachbesserungsrechts Minderung, Wandelung oder Ersatzvornahme nur bei versäumter/erfolgloser Mängelbehebung Subsidiärer Anspruch auf Ersatz des Mangelfolgeschadens (nicht anstelle) Rügefrist: 2 Jahre jederzeit, nachher Pflicht zur Sofortrüge bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Verjährungsfrist generell 5 Jahre 37

38 ABNAHME NACH SIA-NORM 118 ART Vollendetes Werk Vollendeter Werkteil (Teilabnahme) Vollendung Sämtliche Arbeiten ausgeführt Anzeige Vollendung Art. 158 An wen? Art. 33) mündlich / schriftlich Gebrauchnahme Bh Gemeinsame Prüfung ohne Feststellung Mangel Wer? (Art. 34) Teilnahme, keine Mitteilung 1 Monat nach Mitteilung Bh nicht allein Protokoll (Art. 158 Abs. 3) Art. 158 Abs.2 38

39 ABNAHME NACH SIA UND KEIN ODER UNWESENTLICHER MANGEL Prüfung abgenommen keine Verweigerungsmöglichkeit des Bh auch wenn: - später wesentliche Mängel, die nicht erkannt - keine Unterzeichnung 39

40 ABNAHME WESENTLICHE MÄNGEL Prüfung wesentliche Mängel Zurückstellung Abnahme (Art. 161) Art. 162 Art. 163 Art. 164 Ausnahme: Abnahme erfolgt wenn Bh Frist zur Behebung / Minderungserklärung Genehmigung Bh verschuldete Mangel Ingebrauchnahme Abnahme Beseitigungsinteresse besteht Tauglichkeit in Frage stellt Mangel, Folgeschaden Leib und Leben gefährden 40

41 ABNAHME OHNE GEMEINSAME PRÜFUNG Keine Partei-Prüfung verlangt Prüfung unterbleibt Bh Mitwirkung unterlässt Vollendung Abnahme Keine Abnahme Aber wenn: Prüfung unterbleibt weil Unternehmer Mitwirkung unterlässt Prüfung wurde verlangt U unverschuldet verhindert beide Parteien Mitwirkung verlangt 41

42 ABNAHME UND GENEHMIGUNG BL Mangel erkannt Geltendmachung verzichtet ausdrücklich, stillschweigend Werk genehmigt Abnahme tritt ein U keine Haftung für diesen Mangel Nicht im Prüfungsprotokoll Mangel offensichtlich nicht geltend gemacht / unwiderlegbar 42

43 ABNAHME OHNE GEMEINSAME PRÜFUNG Keine Genehmigungswirkung auch nicht, wenn Bh Mitwirkung unterlassen 43

44 TEILABNAHMEN In sich geschlossene Teile selbständig vom übrigen Werk unabhängig eigenständige Funktion Heizung / Lift Wirkung wie Abnahme Vollendung Teilwerk Ingebrauchnahme 44

45 A B N A H M E DAS ABNAHMEPROZEDERE - ART SIA-118 Keine Partei verlangt Prüfung Bauherr verlangt keine Prüfung oder unterlässt Mitwirkung Bauherr verlangt Prüfung Vollendungsanzeige (oder Ingebrauchnahme eines vollendeten Werkes) Gemeinsame Prüfung Unternehmer unterlässt Mitwirkung KEINE ABNAHME! Keine Mängel Unwesentliche Mängel Wesentliche Mängel Fristansetzung Verbesserung Verbesserung Fristansetzung Verbesserung Bauherr versäumt Fristansetzung Zurückstellung der Abnahme Bauherr - erklärt Minderung oder - verzichtet auf Geltendmachung des Mangels 45

46 DIE ABNAHME NACH OR UND NACH DER SIA-NORM118 Nach Gesetz Nach SIA-Norm 118 Voraussetzungen Abnahmewirkungen Voraussetzungen Abnahmewirkungen Vollendung des gesamten Werkes Vollendungs-anzeige Prüfung nach Ablieferung Keine Zurückstellung der Abnahme Beginn Fristenlauf Sofortrüge Beginn Fristenlauf Verjährungsfrist (1 J./5 J.) Übergang Obhut, Nutzen und Gefahr Fälligkeit des gesamten Werklohns (auch von Akonto) Vollendung Werk oder Werkteil Vollendungsanzeige Gemeinsame Prüfung mit Protokoll, dann Abnahme Zurückstellung der Abnahme möglich (wesentl. Mängel) Beginn Fristenlauf Rügefristen (2 J./5 J.) Beginn Fristenlauf Verjährungsfrist (5 J. generell) Übergang Obhut, Nutzen und Gefahr Schlussrechnung ist fällig mit Prüfungsbescheid: Akonto in 30 Tg. 46

47 ÜBERSICHT ÜBER GRUNDLAGEN VON CLAIMS Nicht erfasste Leistungspositionen Bestellungsänderungen Mangelhafte Mitwirkungshandlungen Mangelhafte Angaben des Bauherrn Ansprüche aus besonderen SIA-Norm 118-Bestimmungen Ausserordentliche Umstände Bauverzögerungen 47

48 DURCHFÜHRUNG DES CLAIM-MANAGEMENT Sensibilisierung aller Beteiligten (Baustellenchef bis Polier / Schichtführer etc.) Beweisbeschaffung Beweissicherung Bestimmung der Grundlage technisch juristisch Anmeldung / Anzeigepflicht Verhandlungen über Claims - Nachträge 48

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