USA - ASpen SpeciAl USA. Gruppen individuell. Ski-Alpin Heli-Skiing Ski-Safari. Schneemobil. Sonderreise mit Sport Reischmann

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1 USA USA - ASpen SpeciAl Sonderreise mit Sport Reischmann Hotel Aspen Meadows 4* DZ EZ , ,-» Linienflug mit Lufthansa/United Airlines ab/bis Friedrischhafen nach Aspen, Kerosinzuschlag» Transfer zur Unterkunft» 7 Nächte im Hotel Aspen Meadows 4 * in Aspen, Junior Suite mit einem Kingsize oder zwei Queensize Betten» 7 x amerikanisches Frhstcksfbuffet im Hotelrestaurant» 6 Tage Skipass fr die Skigebiete Aspen, Snowmass, Aspen Highlands und Aspen Moutain» Betreuung durch Roland Heine von Sport Reischmann Ravensburg Schneemobil Ski-Alpin Heli-Skiing Ski-Safari HAgen Alpin TouRS Alois-Wagner-Straße oy-mittelberg Telefon ( ) Telefax ( ) Gruppen individuell Buchung bei Hagen Alpin Tours Tel

2 Reiseanmeldung SKi Nachname:... lt. Reisepass Vorname:... lt. Reisepass Geburtsdatum:... fr Flugbuchung Straße, HsNr.:... PLZ, Ort:... Telefon tagsber:... Telefon abends:... Telefon mobil: Namen weiterer Reiseteilnehmer: Geb.Datum: Geb.Datum: Geb.Datum: Geb.Datum:... Reise: Zimmerwunsch: DZ * EZ * Termin: Hotelwunsch: Abflughafen: Rail & Fly: nein * ja * 60,- p.p. Sitzplatzreservierung: ab Sommer 2014 ist die Reservierung von Sitzplätzen kostenpflichtig: pro Strecke 40,-, Notausgang 75,- Wunsch bitte ankreuzen: Gang * Fenster * Notausgang * Leihski/-board: ja * nein * Leihboard * Leihgebhr pro Tag 36,- Reisercktrittskostenversicherung: nein * ja * Bitte beachten Sie unsere Infos von der ERV Versicherung! Sonstiges: Ich habe die AGB s von HAGEN ALPIN TOURS gelesen und erkenne diese an * Datum/Unterschrift: HAGEN ALPIN TOURS Alois-Wagner-Str. 28 D Oy-Mittelberg Tel. (08366)

3 REISEBEDINGUNGEN ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES Mit der Anmeldung, die schriftlich, mndlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde HAGEN ALPIN TOURS in Mittelberg (im folgenden HAGEN ALPIN TOURS) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung fr mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern fr deren vertragliche Verpflichtungen wie fr seine eigenen, sofern er dies ausdrcklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HAGEN ALPIN TOURS zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. II. BEZAHLUNG Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 200,- oder 10% vom Reisepreis pro Reiseteilnehmer zu leisten. Bei Bezahlung mit Kreditkarte wird eine Bearbeitungsgebhr in Höhe von 2 % von der Rechnungssumme fällig. Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen, fr die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frhestens dann eintreten, wenn HAGEN ALPIN TOURS nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen. Der Veranstalter ist bei R&V versichert. Der Kunde erhält einen Sicherungsschein mit Bestätigung. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, obgleich der Kunde einen Sicherungsschein erhalten hat, wird HAGEN ALPIN TOURS von der Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rcktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. III. Reisedokumente Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzglich mit HAGEN ALPIN TOURS in Verbindung zu setzen. IV. LEISTUNGEN Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. V. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen z. B. hinsichtlich des Reisetermins, Reiseziels, Beförderungsart oder Abflughafens vorgenommen, erhebt HAGEN ALPIN TOURS ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 50,- pro Vorgang. Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von HAGEN ALPIN TOURS nicht wider Treu und Glauben herbeigefhrt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird. HAGEN ALPIN TOURS ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben fr bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebhren oder einer Änderung der fr die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begrndet und setzt voraus, daß HAGEN ALPIN TOURS die Berechnung des neuen Reisepreises so aufgeschlsselt, daß die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann. Bei einer zulässigen Preiserhöhung von ber 5 % des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurcktreten oder statt dessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn HAGEN ALPIN TOURS in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis fr den Kunden aus dem HAGEN ALPIN TOURS-Angebot zur Verfgung zu stellen. Der Kunde hat den Rcktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzglich nach Kenntnis der Änderungserklärung HAGEN ALPIN TOURS gegenber geltend zu machen. Letzteres gilt auch fr den Fall der zulässigen Absage der Reise durch HAGEN ALPIN TOURS. VI. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurcktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rcktrittserklärung bei HAGEN ALPIN TOURS. Dem Kunden wird empfohlen, den Rcktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurck oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurckzutreten, die Reise nicht an, so kann HAGEN ALPIN TOURS angemessenen Ersatz fr die getroffenen Reisevorkehrungen und fr seine Aufwendungen verlangen. HAGEN ALPIN TOURS kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Bercksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunkts des Rcktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfr sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich: bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 15 % Ab 30. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt 80 % Am Abreisetag (No-show) 100 % Rcktritts-/Umbuchungskosten fr gebuchte Lifttickets betragen in jedem Fall 100%. Eine Reisercktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Bei allen Heli-Ski- und Cat-Skiing-Reisen ist HAGEN ALPIN TOURS nur Vermittler. Es gelten die Reise-, Zahlungs- u. Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter. Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter im Falle der Erhebung der pauschalierten Stornogebhren nachzuweisen, dass dem Veranstalter wesentlich geringere Kosten als die erhobene Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Der Veranstalter behält sich vor, abweichend von den vorstehenden Pauschalen im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihm entstandener, dem Teilnehmer gegenber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. VII. AUFHEBUNG DES VERTRAGS WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHE UMSTÄNDE Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.b. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseteilnehmer als auch HAGEN APLIN TOURS den Vertrag kndigen. Bei Kndigung erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzglich zurck. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. HAGEN ALPIN TOURS kann jedoch fr erbrachte Leistungen (Beratung, Buchung, Reservierung) ein Entgelt verlangen. Wird der Vertrag nach Antritt der Reise aus oben genannten Umständen gekndigt, werden Mehrkosten fr die Rckbeförderung von HAGEN ALPIN TOURS und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im brigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last. VIII. SONDERKOSTEN Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Grnden während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z.b. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Wander-Tour entstehen oder Kosten fr eine vorzeitige Rckkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z.b. Hubschrauber-Rcktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch fr Begleitperson). Tritt HAGEN ALPIN TOURS, um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von HAGEN AL- PIN TOURS verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rcktransportkostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. IX. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISEVERANSTALTER HAGEN ALPIN TOURS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurcktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kndigen: 1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung fr die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzglich zurck. Weitere Ansprche stehen dem Kunden nicht zu. 2. Wenn der Kunde die Durchfhrung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von HAGEN ALPIN TOURS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperliche Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.) verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kndigt HAGEN ALPIN TOURS, so behält HAGEN ALPIN TOURS den Anspruch auf den Reisepreis; HAGEN ALPIN TOURS muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die HAGEN ALPIN TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die HAGEN ALPIN TOURS von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden. Bei der Kndigung wird HA- GEN ALPIN TOURS durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten. X. GEWÄHRLEISTUNG / HAFTUNG / OBLIEGENHEITEN Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen. HAGEN ALPIN TOURS kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies fr den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigefhrt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzglich gegenber dem Reiseleiter zu rgen. Unterlässt der Kunde die Rge des Mangels schuldhaft, sind Einsprche deswegen ausgeschlossen. Eine Kndigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig wenn HAGEN ALPIN TOURS keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde HAGEN AL- PIN TOURS hierfr eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von HAGEN ALPIN TOURS verweigert wird oder wenn die sofortige Kndigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. XI. ANMELDUNG VON ANSPRÜCHEN /VERJÄHRUNG Will der Kunde HAGEN ALPIN TOURS auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher oder deliktischer Haftung, Aufwendungsersatz oder Rckzahlung des Reisepreises nach Kndigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Grnden in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenber HAGEN ALPIN TOURS anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Ansprche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem HA- GEN ALPIN TOURS die Ansprche schriftlich zurckweist. Ansprche aus unerlaubter Handlung verjähren nach 3 Jahren. XII. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG Fr gebuchte Flge tritt Hagen Alpin Tours nur als Vermittler auf. Die Luftverkehrsgesellschaften erbringen die Beförderungsleistung selbstverantwortlich, es gelten deren Geschäftsbedingungen. - bei vertraglicher Haftung: Die vertragliche Haftung von HAGEN ALPIN TOURS fr Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigefhrt wird oder soweit HAGEN ALPIN TOURS fr einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. - bei deliktischer Haftung: Fr alle Schadensersatzansprche des Kunden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von HAGEN ALPIN TOURS pro Teilnehmer und Reise auf 4.100,- beschränkt. Übersteigt der 3fache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung fr Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten jeweils je Reiseteilnehmer und Reise. HAGEN ALPIN TOURS empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung. - Haftung des Luftfrachtfhrers: Kommt HAGEN ALPIN TOURS die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtfhrers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u. a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtfhrers bei Tod oder Körperverletzung sowie fr Verluste oder Beschädigung von Gepäck. XIII. EINREISE- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN HAGEN ALPIN TOURS informiert die Kunden in den Reiseprospekten ber die fr Deutsche, Österreicher und Schweizer Staatsbrger jeweils geltenden Bestimmungen fr die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die fr die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten. Der Reiseveranstalter haftet nicht fr die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist fr die Einhaltung aller fr die Durchfhrung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. XIV. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. XV. Gerichtsstand Gerichtsstand fr Vollkaufleute, fr Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie fr Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des Unternehmens. HAGEN ALPIN TOURS Alois-Wagner-Straße Oy-Mittelberg T F

4 7 Tage Powder in den Bergen. 1 ungeplantes Ereignis. 1 Reiseversicherung, die hilft. Reiseschutz abschließen siehe Rckseite! Mit dem Reiseschutz der ERV haben Sie fr alle Skiabenteuer bestens vorgesorgt. Krank vor der Reise? Plan B fr Sie! Die Stornokosten-Versicherung erstattet Ihnen Ihre Storno- oder Mehrkosten. Dank unserem Urlaubsretter, der Telefonischen Stornoberatung, wissen Sie genau, ob Sie statt zu stornieren ruhig abwarten können. 1 Ihre Mutter hat einen Unfall? Wir bezahlen Ihre vorzeitige Rckreise! Wenn Ihrem Reisepartner oder Ihren Angehörigen zu Hause etwas passiert die Reiseabbruch- Versicherung (RAB) ersetzt Ihnen Ihre zusätzlichen Rckreisekosten bzw. den anteiligen Reisepreis fr nicht genutzte Leistungen. 2 Den Hang falsch eingeschätzt? Wir sind da! Die Reisekranken-Versicherung hilft Ihnen rund um die Uhr und erstattet z. B. Bergungskosten bis Euro, die Behandlungskosten vor Ort sowie den Krankenrcktransport nach Hause. 3 Gepäck weg? Geld zurck! Die Reisegepäck-Versicherung ersetzt Ihnen den Zeitwert, wenn Ihr Gepäck z. B. gestohlen oder beschädigt wird. 4 Die Jahres-Versicherung der ERV. Zuverlässiger Reiseschutz 365 Tage im Jahr. Sie haben ein Zeitungs-Abo und eine Handy- Flatrate. Warum nicht auch beim Reiseschutz Preisvorteile nutzen? Die Jahres-Versicherung lohnt sich oft schon ab der ersten Reise! Ihre Vorteile auf einen Blick: Praktisch: gilt fr jede Reise ab 50 km vom Wohnort, egal ob geschäftlich oder privat, ob der große Urlaub oder der Wochenend-Trip. Flexibel: ob Flug, Schiff oder Auto gilt fr alle Verkehrsmittel Weltweit: gilt berall auf der Welt Bequem: einmal abschließen und Sie sind das ganze Jahr versichert

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