Satzung Fassung vom
|
|
- Heiko Bieber
- vor 2 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung Fassung vom
2 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er hat seinen Sitz in Biberach. 3. Die Vereinsfarben sind blau-gelb. 4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 5. Der Verein ist Mitglied des Württembergischen Landessportbundes und seiner Verbände, deren Satzungen er anerkennt. 2 Zweck des Vereins Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Sports. Er dient der Gesundheit und Lebensfreude seiner Mitglieder. Parteipolitische, konfessionelle und rassische Zwecke dürfen innerhalb des Vereins nicht angestrebt werden. 3 Gemeinnützigkeit 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder und die Organe erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft 1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. 2. Mit der Aufnahme verpflichtet sich das Mitglied zur Förderung des Vereinszweckes; es unterwirft sich den Satzungen und Ordnungen des Vereins und derjenigen Verbände, denen der Verein selbst als Mitglied angehört.
3 3. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bestätigung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand. Antrag und Bestätigung bedürfen der Schriftform. 4. Vorstandsmitglieder und gewählte Funktionsträger der Abteilungen müssen Mitglieder des Vereins sein. 5. Die Mitgliedschaft erlischt a) durch den Tod, b) durch freiwilligen Austritt; dieser kann nur durch eine schriftliche Erklärung auf Schluss des Kalenderjahres erfolgen (Beitragspflicht siehe 6), c) durch Ausschluss aus dem Verein. Dieser kann vom Vorstand nur beschlossen werden bei Beitragsverzug ohne wirtschaftliche Notlage, grobem oder wiederholtem Verstoß gegen die Satzung, bei unehrenhaftem oder vereinsschädigendem Verhalten. Der Ausschluss ist durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Über eine Berufung entscheidet der Vereinsrat. 5 Rechte und Pflichten des Mitglieds 1. Für die Mitglieder sind diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschlüsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht. 2. Jedes über 16 Jahre alte Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein durch Ausübung des Antrags-, Diskussions- und Stimmrechts in Mitgliederversammlungen teilzunehmen. 3. Alle Mitglieder des Vereins sind berechtigt, die Einrichtungen des Vereins zu nutzen. Sie sind verpflichtet, den festgesetzten Beitrag zu entrichten. 4. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht übertragen werden.
4 6 Beitrag 1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird durch die Hauptversammlung festgesetzt. Sonderbeiträge für einzelne Abteilungen mit Ausnahme der vereinsrechtlich selbständigen Abteilungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes. 2. Einzelheiten regelt die Beitragsordnung, die von der Hauptversammlung beschlossen wird. 7 Haftung des Vereins 1. Der Verein haftet den Mitgliedern gegenüber nur im Rahmen des zwischen dem Württembergischen Landessportbund und dem jeweiligen Sportversicherer abgeschlossenen Versicherungsvertrages. 2. Für Schäden des Vereins, die ein Mitglied schuldhaft verursacht, haftet das Mitglied. 8 Organe des Vereins Die Organe sind: Die Hauptversammlung Der Vereinsrat Der Präsident Der Vorstand 9 Hauptversammlung 1. Die Hauptversammlung findet einmal jährlich, in der Regel im I. Quartal, statt. Stimmberechtigt sind die Mitglieder ab 16 Jahren. 2. Der Präsident beruft die Hauptversammlung auf Vorschlag des Vorstandes durch Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung, Ausgabe Biberach, oder in der Vereinszeitung unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Bekanntmachung der Tagesordnung ein.
5 3. Die Hauptversammlung hat folgende Aufgaben: a) Entgegennahme und Erörterung der Jahresberichte des Vorstandes und des Vorstandsmitglieds für Finanzen b) Entlastung des Vorstandes c) Wahl des Vorstandes mit Ausnahme des Vorstandsmitglieds für Jugend d) Wahl von zwei Kassenprüfern, die weder dem Vorstand noch dem Vereinsrat angehören dürfen e) Festsetzung der Beiträge und sonstiger Gebühren und Umlagen entsprechend einer gesonderten Beitragsordnung f) Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge g) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins 4. Anträge zur Hauptversammlung können von jedem Mitglied gestellt werden. Der Wortlaut der Anträge muss dem Vorstand mindestens eine Woche vor der Hauptversammlung schriftlich mitgeteilt werden. 5. Die Hauptversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie satzungsgemäß einberufen wurde. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit. Beschlüsse über Satzungsänderungen erfordern eine Mehrheit von jeweils 3/4 der abgegebenen Stimmen. 6. Über den Verlauf der Hauptversammlung, insbesondere über die gefassten Beschlüsse, ist ein Protokoll zu führen, das vom Schriftführer und dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, zu unterschreiben ist. 7. Eine außerordentliche Hauptversammlung findet statt, wenn der Vorstand die Einberufung mit Rücksicht auf eine außergewöhnliche Lage des Vereins für notwendig hält oder wenn mindestens 5 % der stimmberechtigten Mitglieder sie unter schriftlicher Angabe der Gründe verlangen. Die Hauptversammlung muss in diesem Fall innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung durchgeführt werden.
6 10 Präsident Der Präsident des Vereins repräsentiert den Verein. Er wird durch den Vereinsrat gewählt. Er leitet die Hauptversammlung. An den Sitzungen der Organe kann er jederzeit mit Sitz und Stimme teilnehmen. Seine Amtszeit beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist möglich. Im Verhinderungsfalle wird er durch den Vorsitzenden vertreten. 11 Vorstand 1. Der Vorstand besteht aus dem a) Vorsitzenden b) Stellvertretenden Vorsitzenden c) Vorstandsmitglied für Finanzen d) Vorstandsmitglied für Freizeitsport e) Vorstandsmitglied für Gesundheitssport f) Vorstandsmitglied für Jugend g) Vorstandsmitglied für Leistungs- und Breitensport h) Vorstandsmitglied für Liegenschaften i) Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit j) Vorstandsmitglied für Sportkooperationen k) Vorstandsmitglied für Verwaltung l) und bis zu drei Beisitzern. 2. Der Vorstand ist für alle laufenden Vereinsangelegenheiten und für die Leitung des Vereins zuständig. Der Vorsitzende koordiniert die Arbeit des Vorstandes. Die Zuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder können in einem Aufgabenverteilungsplan festgelegt werden. 3. Der Vorstand (mit Ausnahme des Vorstandsmitglieds für Jugend) wird von der Hauptversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds kann der Vorstand bis zur nächsten Hauptversammlung ein neues Mitglied kommissarisch berufen. 4. Das Vorstandsmitglied für Jugend wird durch die Jugendvollversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. 5. Das Vorstandsmitglied für Jugend muss bei seiner Wahl mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben. 6. Der Vorsitzende allein oder zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten den Verein.
7 12 Vereinsrat 1. Der Vereinsrat besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und den Abteilungsleitern. Die Abteilungsleiter können sich durch ein Mitglied ihres Abteilungsvorstandes vertreten lassen. 2. Der Vereinsrat stimmt die Arbeit der Abteilungen aufeinander ab. Er beschließt die Jahrespläne für den Übungsbetrieb, den Haushalt und gemeinsame Veranstaltungen. Darüber hinaus bestätigt er mit einfacher Mehrheit die von der Jugendvollversammlung beschlossene Jugendordnung sowie später notwendige Änderungen. 3. Der Vereinsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner satzungsgemäßen Mitglieder mitwirken. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. 13 Vereinsjugend Die Vereinsjugend wird im Vorstand durch das Vorstandsmitglied für Jugend vertreten. 14 Abteilungen 1. Für bestimmte Sportarten können durch Beschluss der Hauptversammlung Abteilungen des Vereins gebildet werden. Diese sind rechtliche Bestandteile des Vereins und unterliegen der Aufsicht des Vorstandes, des Vereinsrates und der Hauptversammlung nach deren jeweiliger Zuständigkeit. Jede Abteilung hat die Aufgabe, die ihr zugewiesenen Sportarten im Rahmen der satzungsgemäßen Vereinsaufgabe zu pflegen und zu fördern. In sportlicher Hinsicht übt sie diese Aufgabe selbständig aus und regelt ihre laufenden Angelegenheiten unter Berücksichtigung der Vereinsinteressen selbst. Sie können Mitglieder von Fachverbänden sein. Die Abteilungen wählen Abteilungsorgane, mindestens einen Abteilungsleiter, einen Kassier und mindestens einen Kassenprüfer. Sie sollen sich eine Abteilungsordnung geben. Jährlich ist mindestens eine Abteilungsversammlung abzuhalten. Der Vorsitzende, seine Stellvertreter oder ein sonstiges Vorstandsmitglied haben das Recht, an diesen Versammlungen teilzunehmen. Er ist hierzu einzuladen. Über die Abteilungsversammlung ist eine Niederschrift zu führen..
8 2. Vereinsrechtlich selbständige Abteilungen a) Falls Abteilungen über eigene Einkünfte verfügen und eine finanzielle Selbstverwaltung zweckmäßig erscheint, können vereinsrechtlich selbständige Abteilungen gebildet werden. b) Auf Beschluss des Vorstandes kann der Vorsitzende und/oder das Vorstandsmitglied für Finanzen Auskunft über die Abteilungen verlangen und gegebenenfalls Einsicht in die Kassenbücher nehmen. c) Vereinsrechtlich selbständige Abteilungen können eigenes Vermögen bilden. Dieses verbleibt, sofern es aus Mitteln der Abteilung gebildet wurde, auch nach Ausscheiden der Abteilung aus dem Verein im Abteilungsbesitz. Es haftet nicht für Verbindlichkeiten des Vereins. 3. Verteilung des Beitragsaufkommens Aus dem Beitragsaufkommen des Vereins werden Versicherungs- und Verbandsbeiträge zum Landessportbund für die Abteilungen entrichtet. 2/3 des danach verbleibenden Beitragsaufkommens fließen den Abteilungen als Rückvergütung zu. 1/3 verbleibt dem Verein zur Bestreitung von Verwaltungskosten und der Vereinsausgaben. Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Vereinsrat mit einer 3/4-Mehrheit der in der jeweiligen Sitzung anwesenden Mitglieder eine andere Verteilung des Beitragsaufkommens beschließen. Gehört ein Mitglied mehreren Abteilungen an, erhält jede einen entsprechenden Anteil der Rückvergütung. Falls eine Abteilung mit der Rückvergütung ihren Abteilungsbetrieb nicht vollständig finanzieren kann, so hat sie für die Einstellung der Restmittel in den Haushaltsplan einen Antrag an den Vorstand zu richten. Die Abteilungen müssen über die Verwendung der ihnen zugewiesenen Mittel Nachweis führen. 4. Auflösung von Abteilungen Der Vereinsrat kann Abteilungen auflösen, wenn sie nicht mehr soviel Aktive nachweisen können, wie für einen ordnungsgemäßen Sportbetrieb erforderlich sind. Über die Auflösung oder den Ausschluss von Abteilungen, die gegen das Vereinsinteresse verstoßen oder das Ansehen des Vereins schädigen, entscheidet die Hauptversammlung.
9 15 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins, die Änderung seines Zwecks und die Änderung dieser Bestimmung ( 15) können nur in zwei im Abstand von mindestens vier Wochen aufeinanderfolgenden Hauptversammlungen mit einer Mehrheit von jeweils 3/4 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Nach dem Auflösungsbeschluss ist vom Vorsitzenden zusammen mit dem Vorstandsmitglied für Finanzen das gesamte Vereinsvermögen an die Stadtgemeinde Biberach an der Riss zur treuhänderischen Verwaltung zu übergeben mit der Bestimmung es zu verwalten, bis ein anderer Verein mit den gleichen Bestrebungen und Zielen im Sinne von 2 der Satzung gegründet wird, um es dann dem neu gegründeten Verein zu übertragen. Ist bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Auflösung kein Nachfolgeverein vorhanden, ist das Vermögen unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte gemeinnützige Zwecke einzusetzen. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks kann auch eine andere Verwendung beschlossen werden, wenn das Finanzamt dieser beabsichtigten Verwendung zustimmt. 16 Inkrafttreten der Satzung Diese Satzung tritt anstelle der am 30. Januar 1960 aufgestellten Satzung; sie wurde in den Hauptversammlungen am , , , , , , , und teilweise neu gefasst. Biberach an der Riss, im Dezember 2008 TURNGEMEINDE BIBERACH 1847 e.v.
10 Adenauerallee Biberach Telefon 07351/ Telefax 07351/ Internet
Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v.
1/6 Verein Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. Satzung des Vereins Brasilianischer Kulturen Stuttgart e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und
Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.
Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister
Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung
Schützenverein Methler 1830 e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Methler 1830 e.v. und hat seinen Sitz in Kamen, Stadtteil Methler. 2. Die Farben sind Blau-Weiß. 3.
!!!!! Satzung. 1 Name und Sitz
1 Name und Sitz Satzung (1) Der am 4.April 1980 in Übach-Palenberg gegründete Verein führt den Namen - 1. FC Rheinland Übach-Palenberg - (2) Der Sitz des Vereins ist Übach-Palenberg (3) Er ist in das Vereinsregister
Satzung BreitensportBurgsteinfurt. in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997
Steinfurt 18.4.1997 Satzung BreitensportBurgsteinfurt in der Fassung vom März 1988 und Änderung durch die Jahreshauptversammlung vom 18.4.1997 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen " Breitensport
Vereinssatzung. 1 Name und Sitz
Vereinssatzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Sport Club Condor von 1956 e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. 3. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg eingetragen.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.
Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V. Satzung 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung des Stadtmuseums Schleswig e. V.. (2) Der Sitz des Vereins ist Schleswig.
Satzung Rad-Sport-Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v.
1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 23. Oktober 2003 gegründet und führt die Bezeichnung Rad-Sport- Verein RSV Bike-Riders Remchingen e.v. Er hat seinen Sitz in Remchingen. 2.
Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen
Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates
Satzung des Verein zur Förderung des Deutschen Kulturrates Stand Präambel Der Deutsche Kulturrat e.v. ist der Spitzenverband der Bundeskulturverbände. Seine Mitglieder sind acht Zusammenschlüsse von Bundeskulturverbänden.
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
Rock Days e.v. Satzung des Vereins Rock Days e.v.
Satzung des Vereins Rock Days e.v. 1. Der Verein verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Namen und Sitz:
Satzung des Sportvereins Plate e.v.
Satzung des Sportvereins Plate e.v. 1 Name und Sitz Der Sportverein Plate e.v. hat seinen Sitz in 19086 Plate. 2 Ziele, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 2.1. Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. 2.2.
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen
RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v.
Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Schulen in Weißenberg e.v. Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Kindereinrichtungen und Weißenberg e.v. I. Name, Sitz,
S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.)
S A T Z U N G des Vereins Stadtplanungsforum Stuttgart (e.v.) gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 01.10.2002 der a.o. Mitgliederversammlung vom 17.02.2003 der a.o. Mitgliederversammlung vom 21.07.2003
SATZUNG. des Vereins. Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim
SATZUNG des Vereins Förderverein der Stiftung Zivilhospital Altenzentrum Oppenheim M_Vertr._Satzung_AZO_Satzung_Förderverein 1 Name, Sitz, Eintragung 2 (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Stiftung
Vereinssatzung. I. Allgemeines. Stand: 27. September 2011
Vereinssatzung Stand: 27. September 2011 I. Allgemeines 1 Vereinsname 1. Der Verein führt den Namen HD-Freeride e. V. 2. Er hat seinen Sitz in Heidelberg 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4. Der Verein
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Abschnitt Stellung und Aufgaben des Vereins (1) Der Verein führt den Namen "Conpart e.v." (2) Der Verein hat seinen Sitz in Bremen und ist dort im Vereinsregister
Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP)
Satzung Verein zur Förderung des Behindertensports in Rheinland-Pfalz e.v. (Förderverein BSV RLP) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "Verein zur Förderung des Behindertensports in
Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege. Straubing. 1 Name, Rechtsform, Sitz. Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Satzung des Fördervereins für die Johannes Grande-Schule für Heilerziehungspflege Straubing 1 Name, Rechtsform, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein für die Johannes Grande-Schule in Straubing
Vereinssatzung KUNST & CO
Vereinssatzung KUNST & CO - in der Fassung vom 20.02.97 - eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Flensburg als gemeinnütziger Verein unter der Nummer VR 1498 SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein
Satzung Our Bridge Oldenburg
Satzung Our Bridge Oldenburg 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen Our Bridge Oldenburg e.v. II. Der Verein hat seinen Sitz in Oldenburg III. Der Verein soll in das Vereinsregister
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.
Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister
Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.
Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
SATZUNG. 1 Name und Sitz
SATZUNG 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Weimar-Jena-Akademie, Verein für Bildung e.v. Er hat seinen Sitz in Weimar und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Weimar eingetragen. 2 Charakter
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.
Satzung der Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Initiative Region Koblenz-Mittelrhein e. V.. (2) Der Verein wird ins Vereinsregister eingetragen. (3)
3. Der Verein ist Mitglied im Landessportbund. Diese Satzung und die der zuständigen Unterverbände sind für ihn verbindlich.
Satzung des Sportvereins Frauenzimmern e.v. A. Zweck 1 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.
der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt
Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v.
Satzung des Pferdezuchtvereins Melle e.v. 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Melle e.v., hat seinen Sitz in Melle und erstreckt sich über Melle und
Kinderheim - Harkerode e.v.
Kinderheim - Harkerode e.v. Satzung 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Kinderheim Harkerode e.v. 2. Er hat seinen Sitz in Harkerode. Der Verein soll in das Vereinsregister
4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in
1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.
S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg
BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer
BIS Basketball-Internat Speyer e.v. Postfach 1967 67329 Speyer Satzung des Vereins Basketball-Internat Speyer e.v. (BIS) Präambel Der Satzungstext wird aus Vereinfachungsgründen in der männlichen Ausdrucksweise
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.
Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen
Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V.
Seite 1/6 der Satzung Satzung Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater GmbH - e. V. Präambel Der Förderkreis des Theaters der Landeshauptstadt Potsdam - Hans Otto Theater
1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
SATZUNG. TURNVEREIN 1895 e.v. GLATTBACH
SATZUNG TURNVEREIN 1895 e.v. GLATTBACH 1 NAME, SITZ UND ZWECK 1. Der Turnverein 1895 Glattbach mit Sitz in Glattbach (Ufr.) hat den Zweck das Turn und Sportwesen zu fördern, den Geist und Körper zu kräftigen
Seglervereinigung Gnadensee Allensbach (SVGA) e.v. Brunnengasse 6a, 78476 Allensbach
Satzung beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 11. April 2003 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Seglervereinigung Gnadensee, Allensbach e.v. Die Abkürzung des Namens lautet
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau
Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht
SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.
SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat
Satzung des Haaner Tennis-Club e.v.
Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Haaner Tennis-Club e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Mettmann eingetragen.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.
Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister
Alumni-Verein Private Wealth Management e.v.
Alumni-Verein Private Wealth Management e.v. S A T Z U N G Präambel Zweck des Vereins ist die Förderung von Forschung und Lehre im Bereich Private Wealth Management. Private Wealth Management bezeichnet
Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen-
Satzung des Hundesportverein Karlsbad e. V. -Verein für Hunde aller Rassen- 1 Name, Zweck und Aufgaben Der Verein führt den Namen: Hundesportverein Karlsbad e. V. Verein für Hunde aller Rassen-. Der Sitz
Satzung des JUG Saxony e.v.
Satzung des JUG Saxony e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen "JUG Saxony". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt nach der Eintragung den Zusatz "e.v." im
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 10-65
Satzung des Vereins Tourismus Region Hannover e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Tourismus Region Hannover e.v.. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Der Verein
Satzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------
S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen
S.C. 'Blau-Weiß' 1946 Ottmarsbocholt e. V.
S.C. 'Blau-Weiß' 1946 Ottmarsbocholt e. V. SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen "S.C. 'Blau-Weiß' 1946 Ottmarsbocholt e.v.". Er hat seinen Sitz in Senden/Ottmarsbocholt und ist
1 Name und Sitz. 2 Zweck des Vereins
Marketing Alumni Münster Vereinigung der Freunde und Studenten des Marketing Centrums Münster an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster e.v. Satzung 1. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.v. und hat seinen Sitz in Havixbeck, Kreis Coesfeld.
Satzung des Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.v. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verkehrsverein Havixbeck und Umgebung e.v. und hat seinen Sitz in Havixbeck, Kreis Coesfeld. 2
S A T Z U N G. des Sportclubs Arminia Ickern e.v.
S A T Z U N G des Sportclubs Arminia Ickern e.v. 1 Der Sportclub Arminia Ickern e. V. mit Sitz in Castrop-Rauxel verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut
IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut Satzung 1 Name, Sitz, Zweck (1) Der Name des Vereins lautet IQ Sprach- und Nachhilfeinstitut. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.
Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat
Satzung des Vereins. Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v.
Satzung des Vereins Begabtenförderung am Deutschhaus-Gymnasium Würzburg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt nach der von den Vereinsgründern gewollten Eintragung in das Vereinsregister den
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung der Schießleistungsgruppe Schweinfurt im Bund der Militär- und Polizeischützen Paderborn E. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Schießleistungsgruppe ( im folgenden SLG) Schweinfurt
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v.
FÖRDERVEREIN BEGEGNUNGEN 2005 Internationaler Jugendaustausch und Jugendförderung e.v. 01. März 2006 2 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Aufgabenrealisierung und Beteiligung 4 Gemeinnützigkeit
Satzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v.
Satzung des Vereins Nachbarschaftshaus Wannseebahn e.v. 1 NAME, SITZ 1.1 Der Verein trägt den Namen Nachbarschaftshaus Wannseebahn. 1.2 Er hat den Sitz in Berlin-Zehlendorf. 1.3 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Satzung. 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v..
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen: Empologoma Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt dann den Zusatz e.v.. 2) Der Verein hat seinen Sitz in München,
Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung. 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v.
Academy Verein für Bildungsberatung e.v. Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Academy Verein für Bildungsberatung e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Frankfurt am Main
Satzung von SWAN Deutschland e.v.
Satzung von SWAN Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung Der Verein führt den Namen SWAN Deutschland e.v. Er hat seinen Sitz in 48431 Rheine, Deutschland, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit
Satzung (Die in dieser Satzung verwendeten männlichen Personenbezeichnungen wie Vorsitzender, Geschäftsführer u.s.w. beziehen sich grundsätzlich auf beide Geschlechter.) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der
Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.
Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden
Satzung des Vereins. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung des Vereins 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen,,Verein zur Förderung von Landschaftspflege und Naturschutz (Natur-Hof Chemnitz)". Er hat seinen Sitz in Chemnitz und soll
FC Blau-Weiß Voerde e.v.
FC Blau-Weiß Voerde e.v. Satzung 1 Ennepetal, 24.08.2012 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein wurde am 22.Mai 1948 gegründet 2. Der Verein führt den Namen: F.C. Blau-Weiß Voerde e.v. und hat seinen
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6
Satzung Verein Villa Wir e.v. Seite 1 von 6 Satzung des Vereins Villa Wir e.v. Gültig ab 19.05.2015 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Villa Wir e.v. (2) Er hat seinen
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)
Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge
Kulturverein Burgstädt
Kulturverein Burgstädt Satzung 1 Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kulturverein Burgstädt, im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in 09217 Burgstädt, Herrenstraße
S A T Z U N G. des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v.
S A T Z U N G des Vereins Freunde fördern Schritt für Schritt Frankenberg e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Freunde und Förderer bilden einen Verein mit dem Namen Freunde fördern Schritt für Schritt
(1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt).
1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Médaille Charlemagne pour les Médias Européens e. V. (nachfolgend Medaille genannt). (2) Der Verein hat seinen Sitz in Aachen. 2 Zweck des Vereins (1) Zweck
Satzung des Fördervereins der
2013 Satzung des Fördervereins der Sekundarschule Netphen Sekundarschule Netphen Steinweg 22 57250 Netphen Tel. 02738/3078970 Fax: 02738/30789733 E-Mail: info@sekundarschule-netphen.de Homepage:sekundarschule-netphen.de
I. Name Sitz und Zweck des Vereins
Seite 1 (von 6) I. Name Sitz und Zweck des Vereins 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Seniorenzentrum Oferdingen Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.)
Satzung für den Förderverein Rautalschule (e.v.) SATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Rautalschule e. V. - im Folgenden Verein genannt - Der Verein hat seinen
(1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen. Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v..
Satzung Paragraph 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der am 03.07.1990 in Dresden gegründete gemeinnützige Verein führt den Namen Spielvereinigung Dresden-Löbtau 1893 e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in
Satzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr
Satzung des Elberado e.v. in der Fassung vom 5.11.2015 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Elberado, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister den Zusatz "e.v.".
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v.
Satzung für Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen Kulturzentrum Hof Alte Filzfabrik mit dem Sitz und Gerichtsstand in Hof. Der Verein wird in das Vereinsregister
VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v.
1 SATZUNG VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein trägt den Namen 1 VEREIN BEEIDIGTER DOLMETSCHER UND ÜBERSETZER SACHSEN e.v. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: a) Förderung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Politik, Bildung und Medien.
Satzung Deutscher Ferienhausverband e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Deutscher Ferienhausverband (im Folgenden Verein ). Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach
Satzung. Studenten helfen Schülern
Satzung von Studenten helfen Schülern 1. Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Studenten helfen Schülern. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Heidelberg einzutragen. Nach der Eintragung führt
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume
Satzung des Vereins Förderverein Freie Schule LernZeitRäume 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Freie Schule LernZeitRäume. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
Bürgerhilfe mit Herz und Hand Bad Salzig e.v. Satzung. Präambel
Bürgerhilfe mit Herz und Hand Bad Salzig e.v. Satzung Präambel Die Gemeinde Bad Salzig ist geprägt von ihrer rheinischen Umgebung; das Miteinander wird durch viele Vereine verschiedenster Art und insbesondere
Satzung Gewerbe- und Handelsverein Spaichingen e.v. Stand 10.05.2012
1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Handelsverein Spaichingen e.v. und hat seinen Sitz in Spaichingen. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Spaichingen eingetragen. 2 Zweck des
Satzung des Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v.
1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Phantastik-Autoren-Netzwerk (PAN) e.v. (2) Er hat den Sitz in Viersen. (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Mönchengladbach
Kindertagesstätte Brunnenkinder e.v. Verein zur Förderung kindlicher Entwicklung
SATZUNG des Vereins Brunnenkinder, e. V. vom 16. April 1996 (Neufassung) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen: Brunnenkinder, e. V. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln
SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz
Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss
Satzung. Name. Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr.
Satzung 1 Name Der Verein trägt den Namen Freunde von TONALi e.v. Er soll in das Vereinsregister Hamburg eingetragen werden. 2 Sitz und Geschäftsjahr 1) Sitz des Vereins ist Hamburg. Der Verein verfolgt
Satzung des Vereins. Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V.
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der BIP - Kreativitätsschule Leipzig e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der BIP-Kreativitätsschule Leipzig e. V. (2) Er hat
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Zweck des Vereins
Satzung des Vereins Marketing für Bottrop e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Bottrop eingetragen werden und trägt dann den Namen Marketing für
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz. Satzung
Förderverein der Grundschule und der Mittelschule auf der Schanz Satzung Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 13.05.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein heißt Förderverein der Grundschule
Satzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v.
Satzung des Trägervereins Museum Heinsberg e.v. Stand 28.09. 2011 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Trägerverein Museum Heinsberg e.v.. Er soll in das
Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015
! Kunst Freunde Pritzwalk Satzung vom 07.10.2014 In der geänderten Fassung vom 10.04.2015 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Kunst Freunde Pritzwalk e.v.. (2) Der Verein hat