01 05/2015. in kooperation mit ELC E-Learning-Consulting GmbH. Persönliche Daten: (Falls mit der Hand bitte in Blockbuchstaben ausfüllen!

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1 01 Anmeldung für den Lehrgang: Ich wurde beraten von:... Personenkennzeichen: Wird von der Studienleitung ausgefüllt! Persönliche Daten: (Falls mit der Hand bitte in Blockbuchstaben ausfüllen!) Vorname:... Beruf:... Familienname:... Tel.:... Akad. Titel:... Geburtsdatum / -ort: (Beachten Sie, dass an diese Adresse wichtige Studieninformationen versendet werden) Staatsangehörigkeit:... selbständig angestellt Sozialversicherungsnummer: Geschlecht: männlich weiblich Wohnadresse: Straße: Hausnummer/Tür/Stock:... Rechnungsadresse: (wenn abweichend) Firma:... Abteilung:... Straße:... Hausnummer/Tür/Stock:... Lieferadresse: (wenn abweichend) Firma: Abteilung:... Straße:... Hausnummer/Tür/Stock:... Bitte beachten Sie: Senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben, mit Passfoto, Reisepasskopie, Ausbildungsnachweisen in Kopie an office@aim.ac.at oder postalisch an: AIM Sollten Sie Fragen haben: Austrian Institute of Management GmbH Tel: +43 (0) Thomas-A.-Edison-Straße 2 Fax: +43 (0) Eisenstadt, AUSTRIA office@aim.ac.at

2 02 Lebenslauf in Kürze: (Falls mit der Hand bitte in Blockbuchstaben ausfüllen!) Jahr: Ausbildung: Hochschul-/ Universitätsausbildungen: Thema der wissenschaftlichen Arbeit: Akademische Grade: Sonstige Ausbildung: Fremdsprache(n): (Angaben in Sehr Gut, Gut, Grundkenntnisse)

3 03 Kooperationslehrgänge der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der für Kooperationslehrgänge gemäß 9 Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) 1 Allgemeiner Hinweis Soweit im folgenden Text personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. 2 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge mit der (in Folge ELC genannt), welche über Lehrgänge in Kooperation mit einer Fachhochschule bzw deren Tochterunternehmen abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung für einen solchen Lehrgang erklärt sich der Verbraucher (in der Folge Teilnehmer genannt) mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und an sie gebunden. Für die Lehrgänge sind die jeweilige Studienordnung sowie das österreichische Fachhochschulstudiengesetz in der gültigen Fassung maßgeblich. 3 Anmeldung Die Anmeldung zu einem Lehrgang muss schriftlich erfolgen. Zur Anmeldung ist das vorgefertigte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Aufnahme in einen Lehrgang kann erst nach entsprechender Prüfung der eingereichten Unterlagen bezüglich des Vorliegens der Zugangsvoraussetzungen erfolgen. Da die Teilnehmerzahl in einem Lehrgang beschränkt sein kann, entscheidet auch die Reihenfolge der Anmeldungen über die Aufnahme. Der Dienstleistungsvertrag zwischen dem Teilnehmer und der ELC kommt durch den Zugang des Anmeldeformulars zustande. Zu beachten ist, dass die Anmeldung zu einem Lehrgang in jedem Fall verbindlich ist (vorvertragliche Schutzpflichten!). 4 Zahlungsbedingungen Alle auf der Homepage und dem Anmeldeformular angegebenen Preise verstehen sich in Euro. Die Lehrgänge sind steuerfrei gemäß 6 Abs 2 Z 11 lit a UStG. Die Bezahlung der Teilnahmegebühr kann mittels der am Anmeldeformular angeführten Möglichkeiten erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte geht das Disagio (Servicegebühr) in der Höhe von pauschal 3% der Teilnahmegebühr zu Lasten des Teilnehmers; dieser Betrag ist vom Teilnehmer bei der Teilnahmegebühr hinzuzurechnen. Grundsätzlich ist die Lehrgangsgebühr drei (3) Wochen vor Beginn des Weiterbildungslehrgangs nach Rechnungslegung binnen 14 Tagen zu begleichen. In der Lehrgangsgebühr sind die Prüfungsantritte inbegriffen, ebenso die Skripten der Referent/innen, sofern wir sie Ihnen nicht elektronisch zur Verfügung stellen. Sollten Sie einen Ausdruck der Skripten durch ELC wünschen, wird Ihnen der Selbstkostenpreis der Kopien verrechnet. Ebenso werden Lehrbücher und Gesetzestexte oder Kopien von Lehrbüchern und Gesetzestexten in Rechnung gestellt. Nach der Erteilung eines Studienplatzes und Ausstellung der Rechnung ist die gesamte Lehrgangsgebühr zu überweisen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bis drei (3) Wochen vor Lehrgangsbeginn möglich. In diesem Fall werden 10% der Gesamtstudiengebühr als Stornogebühr in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob den/die Studierende/n ein Verschulden trifft oder nicht. Bei einem Rücktritt von weniger als drei (3) Wochen vor Lehrgangsbeginn ist die gesamte Lehrgangsgebühr fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen und Mahn- und Inkassogebühren in Rechnung gestellt. Die Kosten, welche sich bei einem erfolglosen Einzug aufgrund einer vom Teilnehmer erteilten Einzugsermächtigung ergeben, sind von dem Teilnehmer zu ersetzen. Die Freischaltung auf der E-Learning Plattform bzw. Lehrplattform für den Teilnehmer erfolgt nach Überweisung der Teilnahmegebühr. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten und des Zahlungstermins bzw der Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Teilnahme und die Graduierung. Bei der Negierung der Ersten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als vier Wochen) beginnen die gesetzlichen Jahreszinsen von 4% ( 1000 ABGB) auf den ausständigen Betrag zu laufen. Bei der Negierung einer Zweiten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als sechs Wochen) wird mit Versenden der Dritten Mahnung zusätzlich eine pauschale Mahngebühr von 40,- verrechnet und der Terminsverlust gemäß 13 KSchG angekündigt. Bei einer Negierung der Dritten Mahnung (Zahlungsverzögerung von mehr als 8 Wochen) wird der gerichtliche Klagsweg eingeschlagen. In diesem Fall wird von der ELC der gesamte ausständige Betrag, nicht nur die Rate, eingeklagt werden. 5 ÖH-Beitrag Als außerordentlicher Studierender der Fachhochschule hat der Teilnehmer den ihm vorgeschriebenen ÖH-Beitrag zu entrichten. Wenn der Teilnehmer einen Monat nach Aufforderung zur Einzahlung des ÖH-Beitrags diesen nicht eingezahlt hat, wird die E-Learning Plattform bzw. Lehrplattform für den Teilnehmer bis zur tatsächlichen Einzahlung gesperrt. 6 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Teilnehmer bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware grundsätzlich im Eigentum der ELC. 7 Aufenthalts- und Reisekosten Aufenthalts- und Reisekosten für die Teilnahme an Prüfungen und Lehrveranstaltungen sind von den Teilnehmern/-innen selbst zu tragen. 8 Kündigung des Vertrages Eine Kündigung des Lehrganges ist möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Der erste Kündigungstermin liegt bei zwei Jahren nach Vertragsabschluss unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten. Danach kann der Vertrag halbjährlich bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Hat der kündigende Teilnehmer bis zum Kündigungstermin bereits mehr als die Hälfte der für den Lehrgang vorgeschriebenen ECTS absolviert, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles der Teilnahmegebühr. Nur in dem Fall, dass der Teilnehmer überhaupt keine Prüfung abgelegt bzw. Leistungsnachweis abgeben hat, stehen ihm 50% der Teilnahmegebühr zu. In dem Fall, dass der Teilnehmer weniger als die Hälfte der notwendigen ECTS des Lehrganges absolviert hat, ist der tatsächlich erledigte Teil der ECTS proportional zu den notwendigen ECTS des Lehrganges von den 50% der Teilnahmegebühr, die einem Teilnehmer

4 04 Kooperationslehrgänge der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der für Kooperationslehrgänge gemäß 9 Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG) zustehen, der keine Prüfung bzw. Leistungsnachweis abgeben absolviert hat, abzuziehen und der Restbetrag rückzuerstatten. Für die vergangene Zeit sind Zinsen für das rückzuerstattende Geld ausdrücklich ausgeschlossen. Nach drei Jahren stehen einem Teilnehmer ohne Berücksichtigung abgelegter ECTS 25% des der Teilnahmegebühr und nach vier Jahren hat der Teilnehmer keinen Anspruch mehr auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. 9 Ausschluss vom Studium Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs-, Kurs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung beziehungsweise Abschlussarbeit diese nicht positiv abgelegt hat gemäß den Kriterien der Lehrgangs-, Kurs- und Prüfungsordnung, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr. 10 Nichterfüllung der Anforderungen des Lehrgangs Wer nach Absolvierung aller von der Lehrgangs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Antritte zu einer Prüfung diese nicht positiv abgelegt hat gemäß den Kriterien der Lehrgangs- und Prüfungsordnung, kann den Lehrgang nicht positiv abschließen und wird umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr. Des Weiteren ist die maximale Studiendauer mit 48 Monaten festgesetzt, kann binnen 48 Monaten der Lehrgang nicht positiv abgeschlossen werden, wird der Teilnehmer umgehend gesperrt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung eines Teiles seiner Teilnahmegebühr. 11 Lehrgänge Lehrgänge im Sinne dieser AGB sind all jene Lehrgänge zur Weiterbildung gemäß 9 FHStG, welche aktuell auf der Homepage der ELC in Kooperation mit einer Fachhochschule bzw deren Tochterunternehmen als solche ausgewiesen sind. 12 Leistungsumfang Das Diensteangebot der ELC in Kooperationslehrgängen umfasst derzeit die Bereitstellung von einschlägigen Vorträgen und Lernbehelfen; die Versendung, Entgegennahme und Korrektur von Prüfungen; die Betreuung von Leistungsnachweisen und Masterarbeiten; die Beratung der Teilnehmer während des Lehrganges; bei Vorliegen der Voraussetzungen die Graduierung der Teilnehmer; Erstellen und Versenden von Abschlussdokumenten, Studienerfolgsnachweisen und Studienbestätigungen. Neue weitergehende Dienste können von der ELC zur Verfügung gestellt und vom Teilnehmer gemäß den Bestimmungen seines bestehenden Vertrages in Anspruch genommen werden. Die ELC behält sich aber vor, die Inanspruchnahme von neuen Diensten von Zusatzvereinbarungen bzw Entgelten abhängig zu machen. 13 Duplikate von Zeugnissen, Abschlussdiplomen und Ausweisen Prinzipiell sind die Abschlussdokumente im Preis enthalten. Geht allerdings beim Teilnehmer das Original verloren, so kann dieser ein Duplikat für die Pauschale von 30,- anfordern.. 14 Lehrgangsänderungen bzw. Änderungen bei Präsenzveranstaltungen Soweit die Gesamtplanung des Lehrganges nicht wesentlich beeinträchtigt wird, behält sich die ELC einen Wechsel der Lehrbeauftragten und eine zeitliche Verschiebung in angemessenem Rahmen vor. Dem Teilnehmer erwächst dadurch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung vom Lehrgang noch zur Minderung der Teilnahmegebühr. Im Fall einer Verschiebung besteht kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen welcher Art auch immer (wie etwa Reisekosten, Hotelkosten, etc.), Verdienstentgang oder allfälliger sonstiger Schäden und Kosten. ELC ist bemüht, eventuelle Verschiebungen so rechtzeitig bekannt zu geben, dass den Teilnehmer/innen eine Umdisposition zugemutet werden kann. 15 Urheberrechtlicher Schutz Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Inhalte auf der Lehrplattform und sonstigen zur Verfügung gestellten Datenträgern urheberrechtlichen Schutz genießen. Jeder über die eigene private Nutzung hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung dieser Waren ist dem Teilnehmer ausdrücklich untersagt. 16 Datenschutz Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes für Zwecke der Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie mit der Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit beruflicher Bildung bis auf Widerruf einverstanden. Die Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. 17 Geltungsdauer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Diese AGB gelten für Studierende, welche sich ab dem 1. November 2014 angemeldet haben. Diese AGB wirken nicht auf frühere AGB zurück und sind nicht auf Studierende anwendbar, welche sich vor dem 1. November 2014 angemeldet haben. 18 Nebenabreden Ergänzende oder abändernde Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung beider Vertragsparteien und der Schriftform. 17 Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt österreichisches Recht (Art 3 Rom I). Sofern das KSchG einen Wahlgerichtsstand nicht ausschließt, gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für den Sitz der ELC (Oberwart) als vereinbart.

5 05 Umfrage: Bitte helfen Sie uns, unser Angebot weiter zu verbessern und beantworten Sie diese Fragen. Wenn Sie den Studiengang in deutscher Sprache absolvieren wollen, wäre es für Sie auch interessant, den von Ihnen gewählten Studiengang auf Englisch zu absolvieren Ja, sehr gerne Wäre möglich, aber ich fühle mich mit meinen Englischkenntnissen für ein Studium nicht sicher genug Nein, auf keinen Fall Welche anderen Studienschwerpunkte, außer dem Schwerpunkt, des von Ihnen gewählten Studiengangs, wären für Sie interessant? MBA Strategic Financial Management MBA General Management Leistungspaket: Hiermit melde ich mich vorbehaltlich der Zulassung verbindlich zum Lehrgang zur Weiterbildung gemäß 9 FHStG idgf, wie nachstehend angeführt, an. Lehrgang:... Preis (EUR):... Die Lehrgänge sind steuerfrei... gem. 6 Abs. 1 Zi. 11 lit. a UStG. Sonstige Anmerkungen: Technische Voraussetzungen zur Verwendung des LMS (Kernstück Lehrplattform): Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite und einem geeigneten Player (zb. Adobe Flash Player - Freeware) ANMELDUNG Ich habe die AGB (Seiten 03 u. 04) gelesen, erkläre mich mit diesen einverstanden und erkenne mit meiner Unterschrift an, dass diese die Grundlage für meinen Dienstleistungsvertrag (Ausbildungsvertrag) mit der ELC E-Learning-Consulting GmbH sind.... Unterschrift... Ort, Datum... Name in Blockbuchstaben Zahlungsart: Überweisung Hypo Steiermark IBAN: AT BIC: HYSTAT2G

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