Kredit von Fr. 352' für den Bau einer Urnenwand im Friedhof Oberwinterthur.
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- Cornelius Kirchner
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1 Winterthur, 7. November 2001 Nr. 2001/100 An den Grossen Gemeinderat Winterthur Kredit von Fr. 352' für den Bau einer Urnenwand im Friedhof Oberwinterthur. Antrag: Für den Bau einer Urnenwand im Friedhof Oberwinterthur wird zu Lasten der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens ein Kredit von Fr. 352' bewilligt. Die Bewilligung erstreckt sich auch auf die teuerungsbedingten Mehr- und Minderkosten. Stichtag für die Kostenberechnung ist der 1. April Weisung: 1. Ausgangslage Die Urnenbestattung hat sich als meistgewählte Bestattungsart in Winterthur längst etabliert. Anlagen mit Urnennischen standen lange Zeit nur im Friedhof Rosenberg zur Verfügung. Die grosse Nachfrage konnte nicht befriedigt werden, da sämtliche Nischen belegt waren. Die mit dem Umbau des Friedhofs Seen realisierte Urnenmauer mit 352 Nischen entschärfte die Situation vorläufig. Die gute Belegung in den letzten drei Jahren in Seen bestätigt, dass das Bedürfnis nach Nischenanlagen in den Vorortsfriedhöfen sehr gross ist. Häufig wird der Wunsch, in einer Urnennische beigesetzt zu werden, damit begründet, den Angehörigen nach der Bestattung möglichst wenig finanziell zur Last fallen zu wollen. Die Bestattungszahlen haben sich in Oberwinterthur wie folgt entwickelt (pro Jahr im 5-Jahresdurchschnitt): Periode > Sargbestattungen Urnenbestattungen Die Urnenbestattungen lassen sich im langjährigen Mittel in 16 % Nischen-, 16 % Gemeinschaftsgrab- und 68 % Erdbeisetzungen aufteilen. Somit ist künftig in Oberwinterthur mit etwa 15 Beisetzungen in Nischen pro Jahr zu rechnen. Aus Kreisen der Bevölkerung von Oberwinterthur wurde mehrfach der Wunsch nach einer Nischenanlage geltend gemacht. Aufgrund der schlechten Bodenverhältnisse - insbesondere im oberen alten Friedhofteil - können bis auf Weiteres keine Sargbestattungen mehr durch-
2 - 2 - geführt werden. Deshalb sollte die Entwicklung zur Nischenbestattung durch Bereitstellen geeigneter Anlagen in den Vorortsfriedhöfen unterstützt werden. 2. Standort Für den Friedhof Oberwinterthur stehen weder Erweiterungsmöglichkeiten, noch Landreserven zur Verfügung. Mittels verschiedener Studien wurden deshalb Lösungen in Randbereichen evaluiert. Es wurden verschiedene Kriterien (voraussichtliche Baukosten, Erschliessung, gestalterische Einbindung in die bestehende Situation, denkmalpflegerische Überlegungen und bautechnische Machbarkeit) gewertet und abgewogen. Geprüfte Standorte: im neuen Friedhofteil längs Unterwegli im alten Friedhofteil, integriert in die Stützmauer zwischen der oberen und der unteren Terrasse im hinteren Bereich unter Hohlandhaus auf der Böschungskrone über der Frauenfelderstrasse im neuen Teil am Westrand des neuen Friedhofteils auf der Böschungskrone In Abwägung aller Kriterien wurde zu Gunsten des Standortes am Westrand des neuen Friedhofteils auf der Böschungskrone entschieden. Diese Variante ermöglicht auch eine allfällige spätere Erweiterung am südlichen oder am nördlichen Ende der Mauer. 3. Projektbeschrieb Der kompakte Mauerkörper fasst das unterste Grabfeld und bildet gegen Westen einen klaren Abschluss der letzten Friedhoferweiterung. Die Urnenwand ist in 4 Segmente gegliedert und bietet Platz für etwa 200 Doppelnischen auf 4 Etagen. Das für den Friedhof Seen speziell entwickelte Nischenelement mit Metallabdeckung hat sich bewährt und soll auch in Oberwinterthur zum Einsatz kommen. Die Gravur der Schrift ist genormt und wird den Angehörigen in Rechnung gestellt. Sämtliche Nischen bieten Platz für zwei Urnen. Eine wahlweise anzubringende Vorrichtung ermöglicht einen einfachen Blumenschmuck neben jeder Nischenplatte. Ein bekiester Vorplatz schafft einen angemessenen Raum, welcher von niederen Heckenkörpern begrenzt ist. Zusammen mit einem in die Wand integrierten Brunnen entsteht ein Ort der Besinnung und Andacht. Material - Mauer: Ortsbeton, Oberfläche gestockt, Mauerkrone Naturstein - Urnennischen: Betonelemente mit Kupfer- oder patinierter Metallabdeckung - Vorplatz: Chaussierung
3 Kosten 4.1. Anlagekosten Der Kostenvoranschlag basiert auf Richtofferten, Schätzungen und Erfahrungszahlen; Stichtag Grundstück, Erschliessung, Vorbereitung Fr. 8'000 2 Baumeisterarbeiten, Nischenelemente Fr. 212'000 4 Gärtnerarbeiten, Ausstattungen Fr. 52'000 5 Projekt und Bauleitung, Nebenkosten Fr. 96'000 6 Stadtratsreserve (ca. 8 %) Fr. 32'000 Total Anlagekosten Fr. 400'000 Es sind keine Investitionseinnahmen zu erwarten 0 Nettoinvestition Fr. 400'000 Bewilligter Projektierungskredit Fr. 50'000 Davon beansprucht Fr. 48'000 Einzuholender Kredit Fr. 352' Finanzwirtschaftliche Investitionsfolgekosten Kapitalfolgekosten: Jahre 1-10 Jahre Abschreibungen: 6.5 % der Nettoinvestition Fr. 26'000 - Abschreibungen: 1.75 % der Nettoinvestition Fr Kapitalzins: 4.75 % von 2/3 der Nettoinvestition Fr. 12'700 - Kapitalzins: 4.75 % von 1/6 der Nettoinvestition Fr Fr. 38'700 Fr Sachfolgekosten: % auf dem Mehrwert der Anlage Fr. 8'000 Fr Personalfolgekosten: - Für den Unterhalt und Betrieb der Anlage Für erweiterte oder neue Aufgabenerfüllung 0 0 Bruttoinvestitionsfolgekosten Fr. 46'700 Fr. 18'200 Investitionsfolgeerträge: - kein Mehrerlös 0 0 Nettoinvestitionsfolgekosten Fr. 46'700 Fr. 18'200
4 - 4 - Finanzierungsart 100 % durch Steuereinnahmen In Steuerprozenten 0.03% 0.01% Im Voranschlag 2001 beträgt 1 Steuerprozent Fr. 1'855' Betriebswirtschaftliche Investitionsfolgekosten Kapitalfolgekosten: Jahre Abschreibung: 3.0 % der Nettoinvestitionskosten Fr. 12'000 - Kapitalzins: 4.75 % auf 50 % der Nettoinvestition Fr. 9'500 Sachfolgekosten: % auf die Nettoinvestitionskosten Fr. 8'000 Personalfolgekosten: - Für den Unterhalt und Betrieb der Anlage 0 - Für erweiterte oder neue Aufgabenerfüllung 0 Bruttoinvestitionsfolgekosten Fr Investitionsfolgeerträge: Kein Mehrerlös 0 Nettoinvestitionsfolgekosten pro Jahr Fr Termine Baubeginn: Mai 2002 Bauabschluss: Oktober Öffentlichkeitsarbeit Es ist vorgesehen, das Projekt nach Kreditgenehmigung durch das Departement Technische Betriebe den Medien sowie interessierten Kreisen und Institutionen (Kirchgemeinden, Ortsverein) vorzustellen.
5 - 5 - Die Berichterstattung im Grossen Gemeinderat ist dem Vorsteher Departement Technische Betriebe übertragen. Vor dem Stadtrat Der Vizepräsident: Vogt Der Stadtschreiber: Frauenfelder Beilagen: - Situationsplan - Projektpläne
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