Aktives Forderungsmanagement Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

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1 Aktives Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? Stefan Radloff Creditreform Neuss Altes Rathaus, Dormagen,

2 Agenda 1. Warum? 2. Vom Auftrag zur Rechnung 2.1 Lieferung/Ausführung auf Rechnung 2.2 Die Wirtschaftsauskunft 2.3 Gesetzliche Bestandteile einer Rechnung 3. Effektives 3.1 Kaufmännisches Mahnverfahren 3.2 Außergerichtliches Mahnverfahren 3.3 Gerichtliches Mahnverfahren 3.4 Überwachungsverfahren 4. Zusammenfassung / Fragen 2

3 Creditreform in Deutschland» gegründet 1879» ca Mitglieder / Kunden» 4000 Mitarbeiter» 130 Creditreform Gesellschaften in Deutschland» 130 x kundennah» 130 x informationsnah» 130 x schuldnernah» 130 x vollstreckungsnah 3

4 Creditreform international» Bulgarien» Deutschland» Großbritannien» Estland» Italien» Kroatien» Lettland» Litauen» Luxemburg» Österreich» Polen» Rumänien» Russland» Schweiz» Serbien» Slowakische Rep.» Slowenien» Tschechische Rep.» Ukraine» Ungarn und in China 4

5 Hebelwirkung von Forderungsausfällen Beispielrechnung: Umsatz Umsatzrendite 3,00 % Gewinn Forderungsausfall 1,00 % Forderungsausfall Fazit: Um den Forderungsausfall von bei einer Umsatzrendite von 3 % ausgleichen zu können, muss man den Umsatz um (33 %) von 6 Mio. auf 8 Mio. steigern. 5

6 Unternehmensinsolvenzen 1. Halbjahr

7 Verbraucherinsolvenzen 1. Halbjahr

8 Gründe, warum Kunden nicht zahlen 1 Zahlungsverhalten in Deutschland Gewerbliche Schuldner Private Schuldner» schlechte Auftragslage (85 %)» momentaner Engpass (71 %)» zu wenig Eigenkapital (65 %)» Ausnutzung von Lieferantenkrediten (47 %)» Vorsatz (23 %)» Überschuldung (84 %)» Arbeitslosigkeit (80 %)» momentaner Engpass (50 %)» Vorsatz (47 %)» Vergesslichkeit (4 %)» Scheidung (15%) Forderungsausfälle und Außenstandsdauer sind beeinflussbar 1 Quelle: BDIU (Mehrfachnennungen möglich) 8

9 Lieferung/Ausführung auf Rechnung Prüfung über Auskunft (Kriterien) Neukunde Bestandskunde Unternehmen Privatperson Auftragshöhe in Inland / Ausland Auskunftstypen Wirtschaftsauskunft Privatpersonenauskunft Ampelauskunft Telefonauskunft Ausführung/Abnahme(-protokoll) Auskunft Angebot/Kostenvoranschlag Rechnung Anfrage Annahme

10 Die Creditreform Wirtschaftsauskunft 10

11 Die Creditreform Wirtschaftsauskunft 11

12 Rechnung gesetzliche Bestandteile Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und Leistungsempfänger Steuernummer oder Ust-Identifikationsnr. Ausstellungsdatum Fortlaufende, eindeutige Rechnungsnr. Menge und Bezeichnung der Leistung Zeitpunkt der Lieferung Nach Steuersätzen aufgeschlüsseltes Entgelt. Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts (Boni, Rabatte, Skonto) Gilt für Rechnungen ab 150,- 12

13 Rechnung Zahlungsziel und Fälligkeit Zahlungsziel keine Regelung in der Rechnung oder den AGB, dann sofort nach Leistungserbringung ( 271 BGB) sollte sonst immer kalendarisch bestimmbar sein: z. B. zahlbar bis zum z. B. zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung Fälligkeit tritt ein, wenn Zahlungsziel nicht eingehalten wird keine Regelung in der Rechnung oder AGB, dann sofort zahlbar nach 271 BGB 13

14 Rechnung - Verzug Verzug geregelt durch 286 BGB - Verzugszinsen nach 288 BGB - Schadensersatz nach 288 BGB tritt durch Mahnung nach Fälligkeit ein Nicht Verbraucher befinden sich automatisch 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug Verbraucher befinden sich ebenfalls automatisch in Verzug, wenn sie in der Rechnung darauf hingewiesen werden - z. B. Der Rechnungsbetrag ist bis zum 19. Oktober 2011 fällig. Sollten wir bis zur genannten Frist keine Zahlung erhalten, befinden Sie sich ab dem Folgetag im Verzug. 14

15 Kaufmännisches Mahnverfahren Das BGB regelt lediglich die Fälligkeit einer Forderung, aber nicht wie gemahnt werden muss Gestaltung des kaufmännischen Mahnverfahrens liegt im Ermessen des Unternehmens Eigene Beitreibungskosten dürfen dem Schuldner größtenteils nicht in Rechnung gestellt werden Personalkosten können nicht belastet werden Barauslagen (z. B. Porto, Rücklastschriftgebühren) können belastet werden Verzugszinsen (5-8% vom Basiszinssatz) 15

16 Kaufmännisches Mahnverfahren - Mahnzyklus Abgabe an Creditreform/RA Telefonischer Kontakt 2. Mahnung (Frist 7 Tage) 1. Mahnung (Frist 7 Tage) Fälligkeit Mahnzyklus 16

17 Kaufmännisches Mahnverfahren - Ablauf» Außergerichtliche Mahnungen: kurzer Mahnzyklus klare Mahnstrategie (z. B. 2 schriftliche Mahnung, 1 Anruf, Abgabe an Inkassounternehmen) in Mahnung auf Abgabe an Creditreform oder Rechtsanwälte hinweisen angedrohte Maßnahmen durchführen» Telefonische Kontaktaufnahme» ggf. Besuch durch den Vertrieb, Buchhalter, zuständigen Sachbearbeiter» Abgabe an Inkassounternehmen/Rechtsanwälte oder gerichtliches Mahnverfahren 17

18 Creditreform Außergerichtliches Mahnverfahren Welche Daten werden benötigt? Idealerweise Kopie der Rechnung Vor- und Zuname Firmierung Anschrift Forderungsgrund Rechnungsbetrag Rechnungsdatum Fälligkeit Ansprechpartner* Telefonnummer* Geburtsdatum* Bankdaten* * optionale Informationen 18

19 Creditreform Außergerichtliches Mahnverfahren Ablauf» Ziel: Außergerichtliche Realisierung der Forderung Auftragserfassung - 1. Schreiben an den Schuldner - Bonitätsanfrage an zuständige Creditreform Geschäftsstelle - Meldung über Inkassoverfahren an zuständige Creditreform Geschäftsstelle ggf. Adressüberprüfung und Adressrecherchen Telefonischer Kontakt Schriftliche Zahlungsaufforderung abhängig von der Bonität ggf. Außendienst Vereinbarungen mit den Schuldner: - Raten - Stundung - Vergleiche 19

20 Creditreform Außergerichtliches Mahnverfahren Verjährung von Forderungen» Verjährungsfristen ( BGB) Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. Sie beginnt, soweit nicht einanderer Verjährungsbeginn bestimmt ist, mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. ( 199 BGB)» Neubeginn der Verjährung ( 212 BGB) Erneuter Lauf der Verjährungsfrist über die volle Zeitdistanz ohne Anrechnung der bisherigen Zeit. Der Neubeginn wurde früher auch als "Unterbrechung" bezeichnet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch sind zwei Fälle geregelt, in denen die Verjährung erneut zu laufen beginnt: 1.) Der Schuldner erkennt gegenüber dem Gläubiger einen Anspruch durch Abschlagszahlung, Zinszahlung, Sicherheitsleistung oder in einer anderen Weise an. 2.) Eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung wird vorgenommen oder beantragt.» Hemmung der Verjährung ( BGB) Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung (Klage, Mahnverfahren, Stundung) 20

21 Creditreform Gerichtliches Mahnverfahren Allgemein Vereinfachtes Verfahrens für Geldforderung ( d ZPO) Jeder darf einen Mahnbescheid beantragen (keine Anwaltspflicht) Nur bei unstrittigen Forderungen zu empfehlen Deutlich geringere Kosten als beim Klageverfahren (1/6 der Gerichtskosten eines Klageverfahrens) Amtlicher Vordruck oder Online-Mahnantrag ( Gericht prüft Bestand der Forderung nicht 21

22 Creditreform Gerichtliches Mahnverfahren Allgemein» Antrag auf Erlass des Mahnbescheides» Kosten-/ Erlassnachricht» Zustellung des Mahnbescheides frühestens nach 14 Tagen Widerspruch des Schuldners (mündlich/schriftlich binnen 14 Tagen) Klage kann begründet werden» Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheides Klageverfahren» Zustellung des Vollstreckungsbescheides Einspruch des Schuldners (mündlich/schriftlich binnen 14 Tagen) Klage muß begründet werden 22

23 Zwangsvollstreckung Allgemein» Voraussetzung: vollstreckungsfähiger und zugestellter Titel (Vollstreckungsbescheid, Urteil, Kostenfestsetzungsbeschluss, notarielles Schuldanerkenntnis)» Staatliches Verfahren, mit dem Gläubiger zwangsweise seine Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann» Hoheitliche Aufgabe durch Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgerichte, Grundbuchamt» Pfändungsmöglichkeiten: bewegliches Vermögen Immobilien Lohn, Gehalt, Rente u. ä. sonstige Vermögensgegenstände 23

24 Zwangsvollstreckung Was ist pfändbar?» Bewegliches Vermögen: alle Vermögensgegenstände, welche noch veräußert werden können unpfändbar sind immer TV und Radio unpfändbar sind außerdem Auto, PC, Handy etc. sofern diese für Arbeitstätigkeit benötigt werden» Immobilien: Eintragung ins Grundbuch notwendig Gutachten der Immobilie muss erstellt werden Zwangsversteigerung muss eingeleitet werden» Sonstige Vermögensgegenstände: Bausparverträge, Lebensversicherung u. ä. unpfändbar sind Altersvorsorgeverträge (z. B. Riesterrente) Kontopfändung Kassenpfändung Pfändungs ndungs- und Überweisungsbeschluss notwendig 24

25 Zwangsvollstreckung» Lohn, Gehalt, Rente u. ä.: Pfändungs- und Überweisungsbeschluss notwendig Monatliches Einkommen (netto) Pfändbarer Betrag nach Anzahl unterhaltspflichtiger Personen (uhp) 0 uhp 1 uhp 2 uhp 3 uhp 4 uhp 5 uhp bis 1.029,99 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0, ,00 329,78 41,95 0,00 0,00 0,00 0, ,00 679,78 291,95 147,26 45,73 0,00 0,00 25

26 Zwangsvollstreckung Eidesstattliche Versicherung und Haftanordnung» Eidesstattliche Versicherung: Schuldner muss seine gesamte Vermögenssituation darlegen Eintragung im Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichtes» Haftanordnung: wird beantragt wenn Schuldner sich weigert die eidesstattliche Versicherung abzugeben Erzwingungshaft bis zu 6 Monaten möglich 26

27 Creditreform Überwachungsverfahren» Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften» Überwachung der Forderung Überprüfung und Überwachung der wirtschaftlichen Verhältnisse Einleitung der Zwangsvollstreckung nach Ablauf der eidesstattlichen Versicherung Entgegenwirken der Verwirkung der Forderung ( 242 BGB)» Kostenrisiko liegt bei Creditreform 27

28 Vergleich von Rechtsanwälten und Creditreform Rechtsanwälte» Kosten: nach dem RVG Creditreform» Kosten: 25 zzgl. Auslagen» Gerichtlichen Erfolg» Außergerichtlichen Erfolg» Bonitätsunabhängige Bearbeitung» Bonität wird im Verfahren verwertet» Juristisches Fachwissen» Gerichtliches Mahnverfahren und Klageverfahren» Juristisches und kaufmännisches Fachwissen» Gerichtliches Mahnverfahren 28

29 Kontakt Creditreform Neuss Frormann KG Stefan Radloff phone

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