Satzung. der. W.O.M. World of Medicine AG. in der geänderten Fassung vom 20. Mai 2010

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Satzung. der. W.O.M. World of Medicine AG. in der geänderten Fassung vom 20. Mai 2010"

Transkript

1 Satzung der W.O.M. World of Medicine AG in der geänderten Fassung vom 20. Mai 2010 BERLIN v1

2 - 2 - I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft 4 Bekanntmachungen, Informationen an Aktionäre, Mitteilungspflichten von Aktionären 11 Amtsniederlegung 12 Vorsitzender und Stellvertreter 13 Einberufung und Beschlussfassung 14 Aufgaben des Aufsichtsrates 15 Satzungsänderungen 16 Vergütung des Aufsichtsrates II. Grundkapital und Aktien V. Hauptversammlung 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Sacheinlagen 6 Inhaberaktien III. Vorstand 7 Zusammensetzung und Geschäftsordnung 17 Ort und Einberufung 18 Teilnahmerecht 19 Vorsitz in der Hauptversammlung und Beschlussfassung 20 Jahresabschluss und Konzernabschluss 8 Beschlussfassung VI. Sonstiges 9 Vertretung 21 Gründungskosten 22 Versicherungen IV. Aufsichtsrat 10 Zusammensetzung, Amtsdauer 23 Salvatorische Klausel

3 I. Allgemeine Vorschriften Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma und Sitz W.O.M. World of Medicine AG 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens 1. Gegenstand des Unternehmens sind: a) Die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb medizinischer Geräte sowie von Einmalartikeln und wiederverwendbaren Artikeln für die Medizin. b) Die Beteiligung an Unternehmen aller Art. 2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. 3. Innerhalb dieses Geschäftszwecks kann die Gesellschaft Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten und andere Unternehmen gründen (auch durch Ausgliederung), erwerben oder sich an solchen beteiligen. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise solchen Unternehmen überlassen.

4 3 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr. 2. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht auf eine bestimmte Zeit beschränkt. 4 Bekanntmachungen, Informationen an Aktionäre, Mitteilungspflichten von Aktionären 1. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger, soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt. 2. Informationen an die Inhaber zugelassener Wertpapiere der Gesellschaft können auch im Wege der Datenfernübertragung (insbesondere per ) übermittelt werden. 3. Sofern sich für einen Aktionär der Gesellschaft Mitteilungspflichten gemäß 21, 22 WpHG ergeben, wird bestimmt, dass 27 a Absatz 1 WpHG ab seinem Inkrafttreten keine Anwendung findet. II. Grundkapital und Aktien, Sacheinlagen 5 Höhe und Einteilung des Grundkapitals 1. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt ,00 (in Worten neun Millionen Euro). 2. Es ist eingeteilt in Inhaber-Stammaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von einem Euro.

5 Bei der Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn der Gewinnbeteiligung abweichend von 60 Abs. 2 AktG festgesetzt werden. 4. Das Grundkapital wurde auch dadurch erbracht, dass das Vermögen und die Verbindlichkeiten der W.O.M. World of Medicine GmbH im Wege einer formwechselnden Umwandlung zu Vermögen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft wurden. Entsprechend 243 Abs. 1 Satz 2 UmwG wird festgehalten, dass das Stammkapital der W.O.M. World of Medicine GmbH in Höhe von ,50 Euro durch Sacheinlagen erbracht worden ist. 5. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2010 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu ,00 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/ oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben; c) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen und Unternehmensteilen oder sonstigen Vermögensgegenständen; d) wenn die Ausgabe gegen Bareinlagen erfolgt, der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht überschreiten. Auf diese 10%-Grenze werden Aktien angerechnet, die aufgrund einer Ermächtigung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend 186 Absatz 3 Satz 4 AktG veräußert wurden, es sei denn, die Ermächtigung gemäß 71 Absatz 1 Nr. 8 i.v.m. 186 Absatz 3 Satz 4 AktG zum Ausschluss des Bezugsrechts wurde bis zum Zeitpunkt der Ausnutzung des genehmigten Kapitals erneut durch die Hauptversammlung erteilt. Auf die 10%-Grenze sind auch solche Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- und/oder

6 - 6 - Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden; e) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen 1. Die Aktien lauten auf den Inhaber. 6 Inhaberaktien 2. Die Form der Aktienurkunden und der Gewinn- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. 3. Das Recht der Aktionäre auf Verbriefung ihres Anteils ist ausgeschlossen. III. Vorstand 7 Zusammensetzung und Geschäftsordnung 1. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt die Zahl der Mitglieder des Vorstandes. Er kann einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, stellvertretende Vorstandsmitglieder zu bestellen.

7 Falls nicht der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt, kann sich der Vorstand durch einstimmigen Beschluss selbst eine Geschäftsordnung geben, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf. 8 Beschlussfassung Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernannt, so entscheidet bei Stimmengleichheit seine Stimme. 9 Vertretung 1. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne oder alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. 2. Der Aufsichtsrat kann weiter allgemein oder für den Einzelfall bestimmen, dass einzelne oder alle Vorstandsmitglieder berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten. IV. Aufsichtsrat 10 Zusammensetzung, Amtsdauer 1. Der Aufsichtsrat besteht aus 3 Mitgliedern.

8 Soweit die Hauptversammlung bei der Wahl nichts anderes beschließt, werden die Aufsichtsratsmitglieder für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, ist nicht mitzurechnen. 30 Abs. 3 S. 1 AktG bleibt unberührt. Eine Wiederwahl ist möglich. 3. Gleichzeitig mit den ordentlichen Aufsichtsratsmitgliedern kann für jedes Aufsichtsratsmitglied ein Ersatzmitglied gewählt werden. Das Ersatzmitglied tritt für die Dauer der restlichen Amtszeit des weggefallenen ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle. 4. Die innere Ordnung regelt der Aufsichtsrat durch eine von ihm festzulegende Geschäftsordnung. 11 Amtsniederlegung Mitglieder des Aufsichtsrates können ihr Amt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand mit einer Frist von vier Wochen niederlegen. 12 Vorsitzender und Stellvertreter 1. Der Aufsichtsrat wählt im unmittelbaren Anschluss an seine Bestellung aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Ihre Amtszeit richtet sich nach der Dauer ihres Aufsichtsratsmandats. 2. Scheiden der Vorsitzende oder sein Stellvertreter vorzeitig aus dem Amt, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. 3. Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen des Aufsichtsrats die zur Durchführung der Beschlüsse des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse erforderlichen Willenserklärungen abzugeben sowie Erklärungen für den Aufsichtsrat entgegenzunehmen.

9 Die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden werden im Falle seiner Verhinderung durch seinen Stellvertreter wahrgenommen. 13 Einberufung und Beschlussfassung 1. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen. In begründeten Fällen kann der Vorsitzende in der Einberufung bestimmen, dass die Sitzung in anderer Form als durch persönliches Zusammentreten (z. B. als Telefon- oder Videokonferenz) abgehalten wird. 2. Die Einberufung erfolgt nach Wahl des Vorsitzenden schriftlich, per Telefax, telefonisch oder unter Nutzung elektronischer Medien (z. B. ) an eine von den Mitgliedern des Aufsichtsrats zuletzt mitgeteilte Adresse. Mit der Einberufung sind Ort und Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnung mitzuteilen. 3. Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet. 4. Außerhalb von Sitzungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats Beschlussfassungen schriftlich, per Telefax, telefonisch oder unter Nutzung e- lektronischer Medien (z. B. ) erfolgen. Ein Widerspruchsrecht gegen die angeordnete Form der Beschlussfassung steht den Aufsichtsratsmitgliedern nicht zu. Für Beschlüsse außerhalb von Sitzungen gelten die Bestimmungen der Absätze 5 bis 8 entsprechend. 5. Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder zu einer Aufsichtsratssitzung eingeladen oder zur Stimmabgabe aufgefordert sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen der Aufsichtsrat satzungsgemäß zu bestehen hat, in jedem Fall aber drei Mitglieder, an der Beschlussfassung teilnehmen.

10 Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Abstimmungen des Aufsichtsrats dadurch teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Als schriftliche Stimmabgabe gilt auch eine durch Telefax oder mittels elektronischer Medien (z. B. ) übermittelte Stimmabgabe. 7. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsrats an der Abstimmung nicht teil, so gibt die Stimme seines Stellvertreters den Ausschlag. 8. Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Sitzung oder bei Abstimmungen außerhalb von Sitzungen vom Leiter der Abstimmung zu unterzeichnen und den Aufsichtsratsmitgliedern zuzuleiten sind. 14 Aufgaben des Aufsichtsrates 1. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung des Vorstandes der Gesellschaft zu ü- berwachen. Er kann insbesondere die Bücher und Schriften der Gesellschaft sowie die Vermögensgegenstände einsehen und prüfen. 2. Der Vorstand hat zu allen Maßnahmen und Geschäften der Gesellschaft oder eines von ihr abhängigen Unternehmens, die für die Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind oder mit denen ein außergewöhnliches wirtschaftliches Risiko verbunden ist, insbesondere zu den nachfolgend genannten, die vorherige Zustimmung des Aufsichtsrates einzuholen: 1.1 Veräußerung und/oder Übertragung des gesamten Geschäftsbetriebes oder wesentlicher Teile des Geschäftsbetriebes sowie Verpachtung, Verlegung oder Stillegung des gesamten Geschäftsbetriebes oder wesentlicher Teile desselben;

11 Gründung von oder Erwerb von Beteiligung an anderen Gesellschaften, gleich welcher Rechtsform, oder Erwerb anderer Geschäftsbetriebe im Ganzen oder zu wesentlichen Teilen; 1.3 Errichtung und Auflösung von Zweigniederlassungen; 1.4 Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten 1.5 Verfügung über Urheber- und Schutzrechte/Patente der Gesellschaft mit Ausnahme der Vergabe von Lizenzen zu üblichen Konditionen, 3. Der Aufsichtsrat ist zur Erfüllung seiner Aufgaben berechtigt, aus seiner Mitte Ausschüsse zu bilden. 15 Satzungsänderungen Der Aufsichtsrat ist befugt, Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, zu beschließen. 16 Vergütung des Aufsichtsrates 1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außer der Erstattung ihrer entstandenen Auslagen eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 8.000,00. Der Vorsitzende erhält das Doppelte und sein Stellvertreter das Anderthalbfache des vorgenannten Betrags. 2. Daneben erhält jedes Aufsichtsratsmitglied ab einer Umsatzrendite von 5 % eine jährliche erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von 1.500,00 je ,00 Ergebnis vor Steuern (EBT), wobei sich die Umsatzrendite aus dem Verhältnis des EBT zum Umsatz errechnet. Umsatz, Umsatzrendite und EBT sind jeweils auf der Grundlage des gebilligten Konzernabschlusses zu bestimmen. Die erfolgsorientierte Vergütung wird erstmalig zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die über die

12 Entlastung des Aufsichtsrats für das am endende Geschäftsjahr entscheidet. 3. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern die ihnen entstandenen Auslagen nebst Umsatzsteuer, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und dieses Recht ausüben. V. Hauptversammlung 17 Ort und Einberufung 1. Die Hauptversammlung kann am Sitz der Gesellschaft, in Ludwigsstadt oder in jeder deutschen Großstadt mit mehr als Einwohnern stattfinden. 2. Die ordentliche Hauptversammlung ist innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres abzuhalten. 3. Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand einberufen. Das auf Gesetz beruhende Recht anderer Organe und Personen, die Hauptversammlung einzuberufen, bleibt unberührt. 4. Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Einberufungsfrist verlängert sich um die Tage der Anmelde- und Nachweisfrist des 18 Absatz Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht 1. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung und Berechtigungsnachweise der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mit-

13 geteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen (Anmeldeund Nachweisfrist). Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand o- der, im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in der Einberufung der Hauptversammlung eine auf bis zu drei Tage vor der Hauptversammlung verkürzte Anmelde- und Nachweisfrist zu bestimmen. 2. Über den Anteilsbesitz, der die Berechtigung nach Absatz 1 begründet, ist vom Aktionär ein in deutscher oder englischer Sprache verfasster Nachweis in Textform zu erbringen. Bei Aktien, die girosammelverwahrt werden, reicht eine in Textform gehaltene Bescheinigung des depotführenden Instituts aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den nach dem Aktiengesetz maßgeblichen Zeitpunkt beziehen. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zweifeln an der Richtigkeit oder Echtheit des Berechtigungsnachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bestehen auch an diesem Zweifel, kann die Gesellschaft die Berechtigung des Aktionärs zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts zurückweisen. 4. Das Stimmrecht kann durch Bevollmächtigte ausgeübt werden. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Die Einzelheiten für die Erteilung dieser Vollmacht, ihren Widerruf und ihren Nachweis gegenüber der Gesellschaft werden mit der Einberufung der Hauptversammlung bekannt gemacht, in der auch eine Erleichterung bestimmt werden kann. 135 AktG bleibt unberührt. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. 5. Der Vorstand kann bestimmen, dass Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können (Online-Teilnahme). Ermöglicht der Vorstand den Aktionären hiernach eine Online-Teilnahme, sind die näheren Einzelheiten des Verfahrens in der Einberufung der Hauptversammlung mitzuteilen. 6. Der Vorstand kann bestimmen, dass Aktionäre ihre Stimmen, auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl). Ermöglicht der Vorstand den Aktionären hiernach die

14 Briefwahl, sind die näheren Einzelheiten des Verfahrens in der der Einberufung der Hauptversammlung anzugeben. 19 Vorsitz in der Hauptversammlung und Beschlussfassung 1. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrates, im Falle der Verhinderung sein Stellvertreter. 2. Der Vorsitzende leitet die Versammlung. Er bestimmt die Reihenfolge der Abhandlung der Tagesordnung sowie die Art und Reihenfolge der Abstimmungen. 3. Der Vorsitzende kann das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Er ist insbesondere berechtigt, bereits zu Beginn oder während der Hauptversammlung den zeitlichen Rahmen für den ganzen Verlauf der Hauptversammlung, für die Aussprache zu den einzelnen Tagesordnungspunkten sowie für den einzelnen Frage- und Redebeitrag angemessen festzusetzen. 4. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Soweit das Gesetz eine Mehrheit des Grundkapitals vorschreibt, erfolgt die Abstimmung mit einfacher Kapitalmehrheit, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. 5. Die Hauptversammlung bedarf der notariellen Niederschrift. 6. Der Versammlungsleiter ist ermächtigt, die Bild- und Tonübertragung der Hauptversammlung vollständig oder in Auszügen in einer von ihm näher zu bestimmenden Weise zuzulassen. 20 Jahresabschluss und Konzernabschluss 1. Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr den Jahresabschluss (Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung so-

15 wie Anhang) und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen. Unverzüglich nach Eingang der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers hat der Vorstand den Jahrsabschluss und den Lagebericht, den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers dem Aufsichtsrat mit einem Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns vorzulegen. 2. Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Absatz 1 übermittelten Vorlagen zu prüfen und über das Ergebnis schriftlich an die Hauptversammlung zu berichten. Er hat seinen Bericht innerhalb eines Monats, nach dem ihm die Vorlagen zugegangen sind, dem Vorstand zuzuleiten. Billigt der Aufsichtsrat nach Prüfung den Jahresabschluss, ist dieser festgestellt. 3. Unverzüglich nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrats hat der Vorstand die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. VI. Sonstiges 21 Gründungskosten 1. Die Gesellschaft trägt die Kosten des Formwechsels (Notar- und Gerichtskosten, Veröffentlichungskosten, Kosten der Rechts- und Steuerberatung, einschließlich der Gründungsprüfung, Kosten der Gesellschafterversammlung) bis zum Höchstbetrag von ,-- EURO. 2. Im Falle des Börsenganges trägt die Gesellschaft die Emissionskosten bis zu einem Gesamtbetrag, der durch gesonderten Hauptversammlungsbeschluss festgelegt wird. Zu den Emissionskosten gehören neben den Kosten, die auch im Falle einer Kapitalerhöhung anfallen können, insbesondere auch die Zulassungsgebühr, Kosten der Veröffentlichung des Zulassungsantrages, Kosten des Prospektes sowie gegebenenfalls Prospekteinführungsprovisionen der Kreditinstitute.

16 22 Versicherungen Die Gesellschaft ist verpflichtet, für sämtliche Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Gesellschaft eine D & O Versicherung abzuschließen und die anfallenden Prämien zu entrichten sowie den Begünstigten etwa entstehende steuerliche Nachteile auszugleichen. 23 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung entspricht.

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft

S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft S a t z u n g der SolarWorld Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma: SolarWorld Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in

Mehr

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech

S A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft

Satzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.

Mehr

. 2 Gegenstand des Unternehmens

. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der 3U Holding AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: "3U Holding AG". (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Marburg.. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft

Mehr

der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau

der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Satzung der InTiCa Systems Aktiengesellschaft mit Sitz in Passau Geschäftsadresse: Spitalhofstraße 94, 94032 Passau Stand: nach Änderungen durch Hauptversammlung vom 06.07.2012 (1) Die Firma der Gesellschaft

Mehr

RWE Pensionsfonds AG

RWE Pensionsfonds AG - Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet

Mehr

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014.

Satzung. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall. vom 4. März 2014. Satzung GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Schwäbisch Hall vom 4. März 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Kommanditgesellschaft auf

Mehr

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft.

Satzung der Deutsche Beteiligungs AG. Deutsche Beteiligungs AG. (3) Die Gesellschaft ist eine offene Unternehmensbeteiligungsgesellschaft. Satzung der Deutsche Beteiligungs AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Deutsche Beteiligungs AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft

Mehr

SATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

SATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main 1 SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-

Mehr

Satzung der Salzgitter AG

Satzung der Salzgitter AG Satzung der Salzgitter AG Nach dem Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Mai 2013 1 / 10 1 Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma Salzgitter Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren

Mehr

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen

Satzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens

Mehr

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren

centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren centrotherm photovoltaics AG Blaubeuren Erläuternder Bericht des Vorstands der centrotherm photovoltaics AG zu den Angaben gemäß 289 Abs. 4 und 315 Abs. 4 HGB Bericht des Vorstands Seite 1 Erläuternder

Mehr

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG

Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)

Mehr

Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG

Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG Satzungswortlaut der Aktiengesellschaft unter der Firma QSC AG in der Fassung der Beschlüsse vom 27. Mai 2015, eingetragen im Handelsregister am 12. Juni 2015. 2 S A T Z U N G der QSC AG (1) Die Gesellschaft

Mehr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr

Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

Allgemeine Bestimmungen

Allgemeine Bestimmungen Seite 1 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Gesellschaft führt die Firma Deutsche Börse Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. (3) Die Gesellschaft ist auf

Mehr

S A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart

S A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart S A T Z U N G der Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN...

Mehr

Satzung. der. DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin

Satzung. der. DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin Satzung der DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft, Berlin gemäß Beschluss in der Hauptversammlung vom 25.06.2015 Seite 1 von 13 1 Firma, Sitz des Unternehmens und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. der. ISRA VISION AG, Darmstadt

Satzung. der. ISRA VISION AG, Darmstadt Satzung der ISRA VISION AG, Darmstadt 2 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt die Firma ISRA VISION AG. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Darmstadt. 3.

Mehr

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015

Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Schwabenverlag Aktiengesellschaft mit Sitz in Ostfildern Wertpapierkenn-Nr.: 721 750 ISIN: DE 0007217507 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2015 Wir laden die Aktionäre unserer Gesellschaft zu

Mehr

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft

Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft Referendarkurs Dr. Mailänder - Beispiel für Satzung einer AG- (nur für Ausbildungszwecke) S A T Z U N G der NewCO Aktiengesellschaft - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die

Mehr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr

Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr Einladung zur 119. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2016, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,

Mehr

S ATZUNG XING AG. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft. 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg.

S ATZUNG XING AG. 1. Firma und Sitz der Gesellschaft. 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. S ATZUNG DER XING AG 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: XING AG 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der

Mehr

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf

Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf Carl Schlenk Aktiengesellschaft Roth- Barnsdorf - Wertpapier-Kenn-Nr. 527 400 - Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Montag, 02.07.2012, 10:00 Uhr in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft in

Mehr

SATZUNG. der Mühlbauer Holding AG. Firma, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. der Mühlbauer Holding AG. Firma, Sitz, Geschäftsjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG der Mühlbauer Holding AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ( 1 bis 3) 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Mühlbauer Holding AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Roding.

Mehr

S ATZUNG XING AG XING AG

S ATZUNG XING AG XING AG S ATZUNG DER XING AG 1. Firma und Sitz der Gesellschaft 1.1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1.2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. XING AG 2. Gegenstand des Unternehmens 2.1. Gegenstand der

Mehr

Satzung der Talanx AG

Satzung der Talanx AG Satzung der Talanx AG 2 Satzung der Talanx AG Inhaltsverzeichnis I Allgemeine Bestimmungen 2 1 Firma, Sitz 2 Unternehmensgegenstand 3 Bekanntmachungen 4 Geschäftsjahr II Grundkapital und Aktien 3 5 Höhe

Mehr

SATZUNG DER WENG FINE ART AG

SATZUNG DER WENG FINE ART AG SATZUNG DER WENG FINE ART AG Fassung vom 24. September 2013 WENG FINE ART AG KIMPLERSTRASSE 294 D-47807 KREFELD F +49 (0)2151 93713-0 T +49 (0)2151 93713-29 WWW.WENGFINEART.COM SATZUNG (Fassung vom 24.09.2013)

Mehr

Satzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens Satzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "SMA Solar Technology AG". (2) Sie hat ihren Sitz in Niestetal. 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014

SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014 SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

KUKA Aktiengesellschaft. Augsburg

KUKA Aktiengesellschaft. Augsburg KUKA Aktiengesellschaft Augsburg Satzung Fassung vom 10. Juni 2013 A. ALLGEMEINES 1 Firma, Sitz und Dauer (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma KUKA Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Augsburg.

Mehr

Satzung der MTU Aero Engines AG. Stand: Juni 2015

Satzung der MTU Aero Engines AG. Stand: Juni 2015 Satzung der MTU Aero Engines AG Stand: Juni 2015 Erster Teil: Allgemeines 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: MTU Aero Engines AG (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3)

Mehr

SATZUNG. der. Gerresheimer AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

SATZUNG. der. Gerresheimer AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr SATZUNG der Gerresheimer AG (1) Die Gesellschaft führt die Firma Gerresheimer AG. I. Allgemeine Bestimmungen (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5

Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB)

Petrotec AG. Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Petrotec AG Borken WKN PET111 ISIN DE000PET1111 Erläuternder Bericht des Vorstandes der Petrotec AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und Abs. 5, 315 Abs. 4 des Handelsgesetzbuches (HGB) Nachfolgend werden

Mehr

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 121 Abs. 3 Nr. 3 Aktiengesetz Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 2/6 Den Aktionären stehen unter anderem die folgenden

Mehr

Atevia AG Karlsruhe Satzung (Stand: Oktober 2013)

Atevia AG Karlsruhe Satzung (Stand: Oktober 2013) Atevia AG Karlsruhe Satzung (Stand: Oktober 2013) - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Atevia AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Karlsruhe. 2

Mehr

Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG

Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG (08/2014) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft. 2.

Mehr

Satzung. der Deutsche Telekom AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr

Satzung. der Deutsche Telekom AG. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr Satzung der Deutsche Telekom AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Aktiengesellschaft - nachstehend Gesellschaft genannt - führt die Firma Deutsche Telekom AG. (2) Sie hat

Mehr

Satzung Stand: April 2016

Satzung Stand: April 2016 Satzung Stand: April 2016 Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die Firma der Gesellschaft lautet: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Wolfsburg. 2 Gegenstand

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 17. ordentliche Hauptversammlung am 14. Juni 2016 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Satzung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG. Stand 09. Juni 2009. Amtsgericht München HRB 98668 in der am 09. Juni 2009 beschlossenen Fassung.

Satzung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG. Stand 09. Juni 2009. Amtsgericht München HRB 98668 in der am 09. Juni 2009 beschlossenen Fassung. Satzung der SCHALTBAU HOLDING AG Amtsgericht München HRB 98668 in der am 09. Juni 2009 beschlossenen Fassung. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Schaltbau

Mehr

Satzung. der. Deutsche Post AG

Satzung. der. Deutsche Post AG Satzung der Deutsche Post AG Stand: 11. Dezember 2014 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Deutsche Post AG. (2) Sie hat ihren Sitz in Bonn. (3)

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

IVU Traffic Technologies AG

IVU Traffic Technologies AG IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten

Mehr

Satzung BASF SE Fassung Mai 2014

Satzung BASF SE Fassung Mai 2014 Satzung BASF SE Fassung Mai 2014 Satzung BASF SE Mai 2014.doc Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft und führt die Firma

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840

Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Einladung zur Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG, stadtallendorf ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 ISIN: DE 0006208408 // WKN: 620840 Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre, wir laden Sie hiermit

Mehr

Satzung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG

Satzung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG Satzung der SCHWEIZER ELECTRONIC AG A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma SCHWEIZER ELECTRONIC AKTIENGESELLSCHAFT. (2) Sie hat ihren Sitz in Schramberg.

Mehr

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im

die e.m.s. cycle GmbH & Co. KG, Lingen (Ems), Amtsgericht Osnabrück, HRA 100643, im Gegenantrag der Envio AG, Hamburg ( Aktionärin ) zu TOP 9 - Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Sacheinlagen unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre

Mehr

Bayerische Gewerbebau AG

Bayerische Gewerbebau AG Seite 1 von 7 Grasbrunn ISIN DE0006569007 (WKN 656900) Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 25. Juni 2015, um 11.00 Uhr im Konferenzraum

Mehr

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens

Satzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH

Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,

Mehr

ODDSLINE Entertainment AG

ODDSLINE Entertainment AG Heidenheim an der Brenz WKN A0JNFM ISIN DE000A0JNFM6 Die Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zur außerordentlichen Hauptversammlung am Mittwoch, den 30. April 2014 um 10 Uhr in die Geschäftsräume

Mehr

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.

S A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG. S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB)

Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Erläuternder Bericht des Vorstands der GK Software AG zu den Angaben nach 289 Abs. 4 und 5, 315 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) Die nachstehenden Erläuterungen beziehen sich auf die Angaben nach 289 Abs.

Mehr

Rechte der Aktionäre

Rechte der Aktionäre Ordentliche Hauptversammlung der PVA TePla AG am 12. Juni 2015 Rechte der Aktionäre Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit ( 122 Abs. 2 AktG) Aktionäre, deren Anteile zusammen

Mehr

SATZUNG DER GfK SE. Mit dem Sitz in Nürnberg

SATZUNG DER GfK SE. Mit dem Sitz in Nürnberg SATZUNG DER GfK SE Mit dem Sitz in Nürnberg Satzung der GfK SE mit dem Sitz in Nürnberg I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Gesellschaft führt die Firma: GfK SE. 2. Der Sitz

Mehr

Satzung der EnviTec Biogas AG. (Fassung gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 7. Juli 2011)

Satzung der EnviTec Biogas AG. (Fassung gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 7. Juli 2011) Satzung der EnviTec Biogas AG (Fassung gemäß Beschlüssen der Hauptversammlung vom 7. Juli 2011) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Vorschriften... 4 1. Firma, Sitz und Geschäftsjahr... 4 2. Gegenstand des

Mehr

Satzung. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Rückversicherung. Die Gesellschaft kann auch andere Versicherungszweige betreiben.

Satzung. (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Rückversicherung. Die Gesellschaft kann auch andere Versicherungszweige betreiben. Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma Hannover Rück SE. (2) Ihr Sitz befindet sich in Hannover. 2 Unternehmensgegenstand (1) Gegenstand des Unternehmens

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016)

S A T Z U N G. VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München. (gültig ab März 2016) S A T Z U N G VSA GmbH Tomannweg 6 81673 München (gültig ab März 2016) Satzung VSA GmbH, ab März 2016 2 Inhalt 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr... 3 2 Gegenstand des Unternehmens...

Mehr

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz

M U S T E R. einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG. Firma und Sitz M U S T E R einer Satzung für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer AG 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:...aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Mehr

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

ADM Hamburg Aktiengesellschaft Hamburg. Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Hamburg Wertpapier-Kenn-Nr. 726 900 ISIN: DE 0007269003 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Die Aktionäre der (die Gesellschaft ) werden hierdurch zu der am Donnerstag, den 20. August 2015 um 9.30

Mehr

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Bundesanzeiger Herausgegeben vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Daten zur Veröffentlichung: Veröffentlichungsmedium: Internet Internet-Adresse: www.bundesanzeiger.de

Mehr

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz

S A T Z U N G. des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. Name und Sitz S A T Z U N G des eingetragenen Vereins CityO.-Management e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen CityO.-Management e.v.. Sitz des Vereins ist Oberhausen. 2 Zweck des Vereins Zweck des Vereins

Mehr

Satzung der Handball4all AG

Satzung der Handball4all AG Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das

Mehr

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25.

S&T AG Linz, FN 190272 m. Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. S&T AG Linz, FN 190272 m Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates für die 16. ordentliche Hauptversammlung am 25. Juni 2015 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht

Mehr

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v.

Satzung. Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. Satzung Banglakids Zukunft für Bangladesch e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Banglakids Zukunft für Bangladesch. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung

Mehr

SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013

SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 Seite 1 von 9 Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Kulmbach. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft.

Mehr

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016

Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft

Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft (Nachfolgender Text entspricht der beglaubigten Abschrift Urkunde Nr. B-599/2004 vom 23.04.2004, Notar Helmut Barth, FT) Gesellschaftsvertrag der Stadtklinik Frankenthal Service GmbH 1 Firma und Sitz der

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=2ca586cb3... Seite 1 von 5 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Fanorakel AG Gesellschaftsbekanntmachungen Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 03.01.2014 München Tagesordnung Fanorakel AG München

Mehr

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen.

Satzung. 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Die Gesellschaft ist weiters berechtigt, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung zu erbringen. Satzung 1. Allgemeine Bestimmungen 1 Die Aktiengesellschaft trägt die Firma Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft und hat ihren Sitz in Innsbruck. 2 1. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb

Mehr

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG)

Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ordentliche Hauptversammlung der JENOPTIK AG am 3. Juni 2015 Rechte der Aktionäre (nach 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen einer Minderheit

Mehr

S A T Z U N G ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Firma und Sitz SGL CARBON SE. Gegenstand des Unternehmens

S A T Z U N G ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. Firma und Sitz SGL CARBON SE. Gegenstand des Unternehmens SGL CARBON SE S A T Z U N G ABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma SGL CARBON SE. (2) Sie hat ihren Sitz in Wiesbaden. 2 Gegenstand des Unternehmens (1)

Mehr

Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG

Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Ich bestätige hiermit, dass die in der nachstehenden Satzung geänderten Bestimmungen mit dem in meiner Urkunde Nr. 393/2009 gefassten Beschluss über die Änderung

Mehr

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 02. Juli 2015, um 10:00 Uhr im Leonardo Hotel

Mehr

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr.

Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. Telefónica Deutschland Holding AG Ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Aktionäre, deren Anteile

Mehr

Satzung der TLG IMMOBILIEN AG. vom 18. November 2015

Satzung der TLG IMMOBILIEN AG. vom 18. November 2015 Satzung der TLG IMMOBILIEN AG vom 18. November 2015 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen...3 1 Rechtsform, Firma; Sitz...3 2 Gegenstand des Unternehmens...3 3 Bekanntmachungen...4 II. Grundkapital

Mehr

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016

Einladung zur Hauptversammlung. thyssenkrupp AG 29.01.2016 Einladung zur Hauptversammlung 2016 thyssenkrupp AG 29.01.2016 2 Tagesordnung auf einen Blick 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der thyssenkrupp AG und des Konzernabschlusses zum 30. September

Mehr

GESELLSCHAFTERVERTRAG

GESELLSCHAFTERVERTRAG GESELLSCHAFTERVERTRAG der Entwicklungsgesellschaft Meckenheim-Merl mit beschränkter Haftung in der Fassung vom 12.09.1984 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Firma der Gesellschaft lautet:

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Mehr

- 1 - Satzung der. ADVA Optical Networking SE. (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr

- 1 - Satzung der. ADVA Optical Networking SE. (nachfolgend Gesellschaft genannt) Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr - 1 - Satzung der ADVA Optical Networking SE (nachfolgend "Gesellschaft" genannt) 1 Rechtsform, Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1) Die Gesellschaft ist eine Europäische Gesellschaft (SE) und führt die Firma

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

Satzung der Siemens Aktiengesellschaft

Satzung der Siemens Aktiengesellschaft Satzung der Siemens Aktiengesellschaft Fassung April 2015 Siemens Aktiengesellschaft Berlin und München Satzung Fassung April 2015 Erster Teil Allgemeine Bestimmungen 1 Die im Jahre 1847 als offene Handelsgesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006

Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH. zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Hattingen Netz GmbH zugestimmt durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2006 1 Rechtsform, Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Stadtwerke

Mehr

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.

Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5. Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920

Ventegis Capital EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN DER. Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 EINLADUNG ZUR ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER VENTEGIS CAPITAL AG, BERLIN Wertpapier-Kenn-Nummer 546 920 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Donnerstag, dem 11. Juli 2002, um

Mehr

Aurubis AG. Satzung. (Stand: 5. März 2015) I. Allgemeine Bestimmungen. Aurubis AG

Aurubis AG. Satzung. (Stand: 5. März 2015) I. Allgemeine Bestimmungen. Aurubis AG Aurubis AG Satzung (Stand: 5. März 2015) I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Aurubis AG und hat ihren Sitz in Hamburg. 2. Die Dauer ist auf eine bestimmte Zeit nicht

Mehr

SATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens

SATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens SATZUNG der Turbon Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Turbon AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr

Mehr

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft. Satzung

Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft. Satzung Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft Satzung Stand: 2 November 2011 Inhalt Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen............................... 3 Zweiter Abschnitt: Grundkapital und Aktien..................................

Mehr