Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung

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1 Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Kontext der Arbeitsmarktberatung Orientierungshilfe für Beratungsfachkräfte des Hanse-Jobcenters Rostock

2 Impressum Herausgeber: IQ Servicestelle Arbeitsmarktintegration-Berufliche Anerkennung Mittleres Mecklenburg/Nordvorpommern Autorin: Heidi Karsten Redaktion: Heidi Karsten, Elena Pewsner Gestaltung: Maja Kuntzsch Alle Rechte vorbehalten 2014, Stand: 12. Juni 2014 Das Förderprogramm Integration durch Qualifizierung zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund ab. Daran arbeiten bundesweit Landesnetzwerke, die von Fachstellen zu migrationsspezifischen Schwerpunktthemen unterstützt werden. Das Förderprogramm IQ wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Bundesagentur für Arbeit finanziert.

3 Förderprogramm IQ Inhalt 1. Grundsätzliches Begriff "Anerkennung" Gesetzliche Grundlagen der Gleichwertigkeitsprüfung Antragsberechtigte 5 2. Kund_innen in der (Anerkennungs)beratung Klärung der (nicht) Reglementierung des Referenzberufes Antragstellung 5 3. Klärung der Kostenfrage Kosten im Verfahren Kosten für Folgemaßnahmen Sonderfall Hochschulabschlüsse, die zu nicht reglementierten Berufen führen 7 4. Unterstützungsangebote für Berater_innen 8 5. Anhang 9 3

4 Förderprogramm IQ / Orientierungshilfe zur Anerkennung 1. Grundsätzliches 1.1 Begriff "Anerkennung" Berufliche Anerkennung ist die Bewertung und - bei positiver Entscheidung - Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen beruflichen Abschlusses mit einem deutschen Referenzberuf. Gleichwertigkeit bedeutet nicht Gleichheit, d. h., der Bescheid über die Gleichwertigkeit ist nicht identisch mit einem deutschen Prüfungszeugnis. Nicht Recht auf Anerkennung des Berufsabschlusses, sondern Recht auf Gleichwertigkeitsprüfung! 1.2 Gesetzliche Grundlagen der Gleichwertigkeitsprüfung a) Bundesgesetz Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen In Kraft seit 1. April Artikel 1 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG Regelung der Anerkennung von bundesrechtlich geregelten reglementierten Berufen sowie von nicht reglementierten Ausbildungsberufen. b) Landesgesetz Gesetz über die Bewertung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen in Mecklenburg- Vorpommern und zur Änderung anderer Gesetze In Kraft seit 29. Dezember Artikel 1 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz-BQFG M-V Regelung für landesrechtlich geregelte Berufe. c) EU-Berufsanerkennungsrichtlinie (RL 2005/36/EG) Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU), des sonstigen Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz, die ihre Qualifikation in einem Mitgliedsstaat erworben haben, und gewährleistet ihnen den Zugang zu demselben Beruf unter denselben Voraussetzungen wie Inländern. d) 10 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Genereller Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren für Spätaussiedler_innen. 4

5 Förderprogramm IQ 1.3 Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Personen, die im Ausland eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium nachweisen können; unabhängig von der Herkunft und dem Aufenthaltstitel. 2. Kund_innen in der (Anerkennungs)beratung 2.1 Klärung der (nicht) Reglementierung des Referenzberufes Reglementierter Beruf Nicht reglementierter Beruf bundesrechtlich reglementiert landesrechtlich reglementiert Ausbildungsberuf Hochschulabschluss, der zu einem nicht reglementierten Beruf führt Ein Antrag auf Anerkennung ist ein MUSS. Ein Antrag auf Anerkennung ist ein KANN. Ein Antrag auf Anerkennung ist nicht möglich, jedoch ein Antrag auf Bewertung des HS-Abschlusses. Gründe: Berufszulassung Selbstständigkeit im zulassungspflichtigen Handwerk Gründe: Verbesserung der Bewerbungs- und Einstellungschancen Tarifliche Eingruppierung Selbstständigkeit Unabhängigkeit von Transferleitungen Die Begriffe Referenzberuf, Reglementierter Beruf und nicht reglementierter Beruf sind im Anhang erklärt. 2.2 Antragstellung Reglementierter Beruf Nicht reglementierter Beruf bundesrechtlich reglementiert landesrechtlich reglementiert Ausbildungsberuf Hochschulabschluss, der zu einem nicht reglementierten Beruf führt Ein Antrag bei der zuständigen Stelle auf Gleichwertigkeitsprüfung. Antrag auf Bewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Die Begriffe zuständige Stelle und ZAB sind im Anhang erklärt. 5

6 Förderprogramm IQ / Orientierungshilfe zur Anerkennung 3. Klärung der Kostenfrage 3.1 Kosten im Verfahren Antrag Kosten für Übersetzung der Dokumente Eingang bei der zuständigen Stelle Prüfung der Antragsberechtigung maximal 1 Monat Eingangsbestätigung Prüfung auf Vollständigkeit ggf. Nachforderung Hinweis auf Monatsfrist Gleichwertigkeitsprüfung und Erteilen eines Bescheids Kosten für Bescheide laut Gebührenordnung der Länder bzw. der Gebührenordnung der zuständigen Stellen maximal 3 Monate Beispiele: IHK FOSA: Laut Gebührenordnung Landesprüfungsamt für Heilberufe: Laut Gebührenordnung

7 Förderprogramm IQ 3.2 Kosten für Folgemaßnahmen bei Feststellung wesentlicher Unterschiede Reglementierter Beruf Kenntnisprüfung oder Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang Nicht reglementierter Beruf (Ausbildungsberufe) Anpassungsqualifizierung* MUSS Sonst keine Berufszulassung! KANN Bei Ausgleich der Defizite kann ein erneuter Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung gestellt werden. * Ab 2015 ist im Rahmen der Anerkennungsberatung unter bestimmten Voraussetzungen eine Teilnahme an einer ESF-geförderten Maßnahme möglich. 3.3 Sonderfall: Hochschulabschlüsse, die zu nicht reglementierten Berufen führen Dieses Verfahren ist nicht durch das BQFG geregelt! Kosten für Übersetzung der Dokumente Kosten für den Bescheid über die Bewertung des Hochschulabschlusses (zur Zeit 200,00 ) Grundsätzlich gilt für Kosten im Antragsverfahren: Die Antragstellenden haben die Kosten für das Verfahren zu tragen, können aber einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen. 7

8 Förderprogramm IQ / Orientierungshilfe zur Anerkennung 4. Unterstützungsangebote für Berater_innen IQ Servicestelle Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung Rostocker Region/Vorpommern Rügen migra e.v. Waldemarstraße Rostock Ansprechpartnerinnen: Heidi Karsten Tel.: karsten@migra-mv.de Ute Heinze Tel.: heinze@migra-mv.de Bei Bedarf unterstützen die Beraterinnen der Servicestelle die Anerkennungssuchenden bei der Antragstellung, begleiten sie im Verfahren bis hin zur Arbeit mit Bescheiden! Anerkennungsportal des BMBF Anerkennungsfinder BQ-Portal des BMWI KMK-ZAB Portal Berufliche Anerkennung Informationsportal der IHK FOSA siehe auch: HEGA 03/ Anerkennungsgesetz; Auswirkungen auf die Arbeitsmarktberatung 8

9 Förderprogramm IQ 5. Anhang Reglementierte Berufe Berufliche Tätigkeiten, deren Aufnahme oder Ausübung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden ist. Eine Art der Ausübung ist das Führen einer Berufsbezeichnung, die durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften auf Personen beschränkt ist, die über bestimmte Berufsqualifikationen verfügen. Nicht reglementierte Berufe Der Berufszugang oder die Berufsausübung ist bei nicht reglementierten Berufen an keine bestimmten staatlichen Vorgaben geknüpft. Das heißt, der Beruf kann ohne staatliche Zulassung ausgeübt werden. Dies gilt insbesondere für alle Ausbildungsberufe im dualen System. Referenzberuf Der Referenzberuf ist die aktuelle deutsche Berufsqualifikation (z.b.ausbildungsordnung für einen anerkannten Beruf des dualen Systems), mit der die vorliegende ausländische Berufsqualifikation im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung verglichen wird. Zuständige Stelle Eine Behörde oder andere Institution (z.b. Kammern), die auf der Grundlage der geltenden Rechts- und Verfahrensvorschriften die Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation durchführt. Für die Gleichwertigkeitsprüfung bei Ausbildungsberufen im dualen System sind nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) in der Regel die Kammern zuständig. Bei den reglementierten Berufen, für die der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach dem jeweiligen Fachrecht und den Bestimmungen der Bundesländer. ZAB Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die zentrale Stelle für die Bewertung ausländischer Qualifikationen in Deutschland. Hierzu gehören schulische und berufliche sowie Hochschulqualifikationen. Die ZAB erbringt Dienstleistungen für Bildungseinrichtungen, Behörden und Privatpersonen. Für Inhaber eines ausländischen Hochschulabschlusses stellt die ZAB auf Antrag eine individuelle Zeugnisbewertung aus, da nicht für jede berufliche Qualifikation eine staatliche Anerkennungsstelle existiert Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), mit dem eine ausländische Hochschulqualifikation beschrieben und ihre beruflichen und akademischen Verwendungsmöglichkeiten bescheinigt werden. 9

10 Förderprogramm IQ / Orientierungshilfe zur Anerkennung Bundesrechtlich reglementierte Berufe Altenpfleger/in Amtlich anerkannte(r) Prüfer/in für den Kfz- Verkehr Amtlich anerkannte(r) Sachverständige(r) für den Kraftfahrzeugverkehr Apotheker/in Arzt/Ärztin Besamungstechniker/in Bewacher/in Diätassistent/in Ergotherapeut/in Fahrlehrer/in Flugdatenbearbeiter/in Fluglotse/Fluglotsin Flugsicherungstechniker/in Gesundheits- und Kinder-/ Krankenpfleger/in Gesundheits- und Krankenpfleger/in Hebamme/Entbindungspfleger Heilpraktiker/in Hufbeschlagschmied/in Inkassodienstleister/in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Logopäde/Logopädin Masseur/in und medizinische(r) Bademeister/in Medizinisch-technische(r) Assistent/in für Funktionsdiagnostik Medizinisch-technische(r) Laboratoriumsassistent/in Medizinisch-technische(r) Radiologieassistent/in Orthoptist/in Patentanwalt/Patentanwältin Pharmazeutisch-technische/r Assistent/in Physiotherapeut/in Pilot/in Podologe/Podologin Psychotherapeut/in, psychologische(r) Pyrotechniker/in Rechtsanwalt, europäischer / Rechtsanwältin, europäische Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Rechtsdienstleister/in im ausländischen Recht Rentenberater/in Rettungsassistent/in Steuerberater/in Tierarzt/Tierärztin Veterinärmedizinisch-technische/r Assistent/in Wirtschaftsprüfer/in Zahnarzt/Zahnärztin 10

11 Förderprogramm IQ Landesrechtlich reglementierte Berufe Für landesrechtlich geregelte Berufe gelten die Verwaltungsakte, die aufgrund des Landesrechts erlassen werden. Grundlage ist das BQFG M-V. Altenpflegehelfer/in Architekt/in Berg- und Skiführer/in Erzieher/in Fachapotheker/in Facharzt/Fachärztin für Fachtierarzt/Fachtierärztin Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Kieferorthopädie Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für öffentliches Gesundheitswesen Fachzahnarzt/Fachzahnärztin für Oralchirurgie Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in Haus- und Familienpfleger/in Heilerziehungspfleger/in Heilpädagoge/Heilpädagogin Ingenieur/in Ingenieur/in, Beratende(r) Innenarchitekt/in Kindheitspädagoge/Kindheitspädagogin Landschaftsarchitekt/in Lebensmittelchemiker/in Lehrer/in Skilehrer/in Snowboardlehrer/in Sozialpädagoge/Sozialpädagogin, Sozialarbeiter/in Stadtplaner/in 11

12 Förderprogramm IQ / Orientierungshilfe zur Anerkennung Berufsabschluss Reglementierter Beruf Nicht reglementierter Beruf Festlegung des Referenzberufs Ausbildungsberuf Festlegung des Referenzberufs Hochschulabschluss Gleichwertigkeitsprüfung: Bestehen wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf hinsichtlich Inhalten und Ausbildungsdauer? Gleichwertigkeitsprüfung: Bestehen wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf hinsichtlich Inhalten und Ausbildungsdauer? Keine Gleichwertigkeitsprüfung nach dem Anerkennungsgesetz möglich Nein Gleichwertigkeitsbescheid Ja Berufserfahrung (ergänzend) Berufszulassung mit Auflagen Nein Ja Berufserfahrung (ergänzend) Gleichwertigkeitsbescheid Ablehnungsbescheid Direkte Bewerbung am Arbeitsmarkt Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) (Akademi sche) Weiterbildung oder Studium Ergänzend: Brückenmaßnahmen, Deutschförderung Ausgleichsmaßnahmen Kenntnisprüfung Eignungsprüfung (EU-Richtlinie) Vorbereitungskurse Anpassungslehrgang Ergänzend: Brückenmaßnahmen, Deutschförderung Anpassungsqualifizierung Ggf. erneute Antragstellung auf Gleichwertigkeitsprüfung 12

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