in Haus & Garten Allgemeines Rechtliches

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1 Landesjägerschaft Niedersachsen e. V. - Anerkannter Naturschutzverband Jägerschaft des Landkreises Peine e. V. in Haus & Garten Allgemeines Immer wieder verursachen Marder Schäden an Gebäuden oder Kraftfahrzeugen. Viele Bürger sind davon betroffen und oft hilflos, weil sie nicht wissen, wie man einen Marder vertreibt. Die Wut auf den Marder ist dann oft so groß, dass unzulässige Methoden wie Vergiften oder Töten ins Auge gefasst werden. - Generell ist es verboten, einen Marder während der Schonzeit zu fangen, zu töten oder zu vertreiben. Aber man kann ihn vergrämen! Rechtliches Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Sie zählen nicht zu den bedrohten Arten. Das Fangen oder gar Töten der Tiere ist nur den Inhabern eines Jagdscheines erlaubt. Das Wegfangen der Tiere hat aber meist keinen lang anhaltenden Erfolg, da oft ein neuer Marder das frei gewordene Revier besetzt oder auch der vertriebene Marder lange Strecken zurücklegt, um sein Heim erneut zu beziehen. Grundsätzlich ruht die Jagd in befriedeten Bezirken (Haus und Hofflächen sowie Hausgärten etc. haben Jagdverbot)* 1). Die zuständige Jagdbehörde kann jedoch eine Genehmigung zur Jagd unter Auflagen in befriedeten Bezirken erteilen. Dann kann der Marder in der Jagdzeit (16. Oktober bis zum 28. Februar) in einer Lebendfalle gefangen werden. Nachdem das Einverständnis des Grundeigentümers vorliegt, darf ein ausgebildeter Jäger, der den entsprechenden Sachkundenachweis durch die Jägerprüfung (oder einen gesonderten Lehrgang mit Bescheinigung) erbracht hat, die Fallenjagd auf dem Grundstück betreiben. Hierbei ist es unerheblich, ob dieser Jäger in dem Jagdrevier, in dem das befriedete Grundstück liegt, eine Jagderlaubnis hat. In der Schonzeit (01. März bis zum 15. Oktober) darf der Marder nicht gefangen bzw. gejagt werden. In dieser Zeit darf die Marderabwehr nur durch sogenanntes Vergrämen vertrieben werden. Auszug aus dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) Abschnitt 3 - Besonderer Artenschutz 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope (5) Abweichend von den Verboten des 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbstständig erhalten können. Der gesamte Gesetzestext ist unter Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG zu finden. Danach ist es erlaubt, solche Wildtiere zur Pflege aufzunehmen, wenn sie tatsächlich hilfsbedürftig sind und danach wieder umgehend in die Natur entlassen werden. Aber das soll an dieser Stelle bereits ausdrücklich betont werden: Die Pflege eines Wildtieres gehört in erfahrene Hände Somit ist klar: Ein mutterloses Marderbaby ist definitiv hilflos und könnte alleine nicht überleben. Unter anderem ist es aber auch gesetzlich geregelt, dass diese Wildtiere nicht privat gehalten werden dürfen und auch nicht Eigentum sind. Anm.: Im Zweifelsfall sollte man die Aufzucht eines Wildtieres der zuständigen Naturschutzbehörde melden. * 1) Befriedeter Bezirk Gebiet, in dem nur ein eingeschränktes Jagdrecht besteht. Innerhalb der verschiedenen Landesjagdgesetze unterliegen unterschiedliche Grundstücke dem Anwendungsbereich der befriedeten Bezirke. Immer erfasst sind jedoch Wohnhäuser u. Ä. sowie das diese umfriedende Grundstück. Auch bezüglich der Vorschriften über die eingeschränkte Jagdausübung bestehen in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Der am in Kraft getretene neue 6a BJagdG eröffnet Grundeigentümern (Jagdgenossen), die die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, die Möglichkeit, über ein Antragsverfahren ihre Flächen zu befriedeten Bezirke erklären zu lassen. Wird dem Antrag stattgegeben, besteht auf den befriedeten Flächen Jagdruhe. Sie sind damit von der Bejagung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk - dem das Grundstück nach wie vor angehört - ausgenommen. Wildschäden, die in befriedeten Bezirken entstehen, sind nicht ersatzpflichtig, es sei denn, das Landesrecht enthält eine anderslautende Regelung (BGH III ZR 233/09). 1

2 Marderabwehr (Wikipedia 11/2014) Als Marderabwehr können Maßnahmen des Menschen bezeichnet werden, um den Steinmarder abzuwehren. Die Paarungszeit liegt bei den Steinmardern im Juni/Juli. Die heiße Phase territorialer Auseinandersetzungen ist für die Marder die Zeit von März/April bis Spätsommer. In diesem Zeitraum sind Abwehrmaßnahmen sehr gefragt. Problembereich Haus Der Marder sucht sich sein Quartier meist zwischen Steinen und Holzanhäufungen, auch Scheunen sind beliebte Aufenthaltsplätze. Meist verläuft dieses Verhalten konfliktlos. Lediglich Katzen können durch Kämpfe mit den Tieren teils erhebliche Verletzungen davontragen. Manchmal dringen die Tiere aber auch in Dachböden von Wohnhäusern ein und verraten sich durch erheblichen Lärm (poltern auf dem Dachboden, auch Nies- u. Hustengeräusche). Da die Tiere eine Vielzahl an Gegenständen in das Quartier schleppen, kann eine Entsorgung zu einer teuren Angelegenheit werden (Handschuhe, Tierskelette; Dämmmaterial im Nest sind keine Seltenheit). Außerdem verkoten sie den Dachboden. Hier können Ultraschallgeräte mit über 100 db(c) Schalldruckpegel helfen, die auf die Einstiegslöcher und den Nistraum ausgerichtet werden. Dies ist aber dauerhaft nicht sinnvoll, da die Tiere von dem für ihr Gehör Ohrenbetäubenden Krach taub werden und sich folglich nicht mehr an dem Ultraschallgerät stören werden. Weitere nachteilige Nebenwirkungen für andere Tiere und auch den Menschen sind zudem noch unzureichend erforscht. Selbst das Zustopfen der Löcher hilft nur vorübergehend, weil sich die Tiere einen neuen Zugang suchen oder bekannte Zugänge wieder freikämpfen. Gute Erfahrungen wurden damit gemacht, einen mit Dieselkraftstoff getränkten Lappen in eine Schale zu legen und diesen auf den Dachboden zu stellen - allerdings sollte aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes und der Geruchsbelästigung auf diese Methode verzichtet werden. Durch den Lappen hält sich der Kraftstoff länger. Die feine Nase des Marders mag den Geruch überhaupt nicht, und er verschwindet meist recht schnell. Vergleichsweise zu dieser Methode gibt es im Fachhandel Anti-Marder-Sprays die entweder großflächig aufgetragen werden, oder Konzentrate, mit denen man punktuell mitgelieferte Filzpads benetzt und auslegt oder anheftet. Mit etwas Geschick kann man diese sogar zwischen dem Isoliermaterial (z. B. unterer und oberer Dachhaut) anbringen, wodurch sich die Brandgefahr ausschließen und die Geruchsbelästigung begrenzen lässt. Problembereich Auto Seit den 1980er Jahren sind die ersten Marderverbisse an Autos bekannt geworden. Schätzungsweise belaufen sich die jährlichen Marderschäden auf mehrere Hunderttausend Schadenfälle an Kraftfahrzeugen. Allein im Jahr 2011 wurden über Versicherungsfälle von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gezählt. Die Dunkelziffer ist wesentlich größer, da die Versicherungsstatistik nur die bekanntgewordenen Schäden ihrer Klienten erfasst.der Steinmarder hat sich an die Lebensbedingungen der Menschen gewöhnt und hält sich vermehrt als Kulturfolger in deren Nähe auf. Die Gründe, warum der Steinmarder sich in Autos niederlässt, lassen sich nicht, wie lange angenommen, auf den Geruch von heißem Gummi oder auf die Zusammensetzung der Kunststoffe zurückführen, sondern auf das Artverhalten des Tieres. Der Motorraum bietet dem Steinmarder einen attraktiven Unterschlupf mit vielseitigen Möglichkeiten. Er dient als Erholungs- und möglicher Rückzugsort vor Feinden, wie auch als Speisekammer für Nahrungsüberreste. Besonders gefährdet sind Fahrzeuge, die zwischen unterschiedlichen Orten pendeln und über Nacht im Freien abgestellt werden. Haben an beiden Orten unterschiedliche Marder im Fahrzeug ihr jeweiliges Revier markiert, so versuchen die Tiere, dieses Revier zu verteidigen und Beißattacken sind die Folgen. Somit lassen sich die durch den Steinmarder entstandenen Schäden auf das Revierverhalten zurückführen. Vor allem in der beschriebenen heißen Phase und der Paarungszeit der Marder treten Schäden vermehrt auf. Gleichwohl sind Abwehrmaßnahmen ganzjährig sinnvoll. Für den Fahrzeugbesitzer können Marderschäden zu einer teuren Angelegenheit werden. Dämmstoffe im Motorraum sind dabei noch das geringste Problem. Kabel und Schläuche aller Art (Achsmanschette, Zündkerzenkabel, Kühlwasserschläuche, Bremsschläuche, Schläuche der Scheibenwaschanlage, Kabel der Lambdasonde sind besonders gefährdet) werden zerbissen. Dabei sind die Bissstellen manchmal schwer zu entdecken, weil die scharfen Zähne der Tiere nur etwa stecknadelkopfgroße Einstiche hinterlassen. Mögliche Folgen Autopanne (zum Beispiel durch ein defektes Zündkabel) Autobrand (zum Beispiel durch in Brand geratenes Dämmmaterial) Unfall (zum Beispiel durch einen defekten Bremsschlauch) Während Abschleppkosten oft durch die Mitgliedschaft in einem Autoclub abgedeckt sind, werden Folgekosten (zum Beispiel Defekte an Motor, Abgasanlagen) nicht von allen Versicherungen gedeckt. Hier kommt es auf den Versicherer und den genauen Tarif an. Auf jeden Fall zu beachten ist, dass Steinmarder dem Jagdrecht unterliegen! Einzelne Abwehrmaßnahmen Vorbehandlung Die ADAC-Verkehrswacht empfiehlt grundsätzlich nach jedem Marderschaden sowie beim ersten Entdecken von Pfotenabdrücken auf der Motorhaube oder Spuren eines Marderbesuchs im Motorraum (Nahrungsreste, zerfetzte Gummiteile) und vor jeder Marderabwehrmaßnahme die Durchführung einer Motorwäsche. Dies sollte in einer Fachwerkstätte geschehen, welche die rechtlichen Vorschriften erfüllt. Alternativ dazu werden 2

3 sogenannte Duftmarken-Entferner (Spezial-Reinigungsschaum) angeboten. Denn nur mit Hilfe dieser Vorbehandlungen werden die von jedem Marder hinterlassenen Duftspuren beseitigt, das Fahrzeug neutralisiert und für die anderen Kontrahenten entschärft (Angriffsgrund wird genommen). Empfehlenswert ist, möglichst viele Autokabel (vor allem die Zündkabel) mit Wellschlauch zu ummanteln. Das wellförmige Kunststoffröhrchen kann leicht verarbeitet und über die Schläuche gezogen werden. Dies stellt eine relativ billige, aber sehr wirksame Maßnahme dar. Im Fachhandel werden diese in besonderer Qualität als bereits geschlitzte Marderschutzschläuche angeboten, um das Anbringen ohne Demontage zu ermöglichen. Auf minderwertige Qualitäten die u.a. als Scheuer-Schutzschlauch angeboten werden, sollte man in diesem Zusammenhang verzichten. Für die Kabel von Katalysatoren/Lambdasonden gibt es besondere hitzebeständige Schutzkabel aus Aluminium. Leider lassen sich aber nicht alle Bauteile im Fahrzeug ummanteln, weshalb ergänzende Schutzmaßnahmen nötig sein können. Marderschutzgitter mit Maschendraht Batteriebetriebenes Ultraschallgerät im Motorraum Sensorgesteuertes Hochspannungsgeraet mit Edelstahlkontaktplatten im Motorraum Maschendraht unter dem Motorraum und große Abwehrgegenstände unter dem Auto haben oft eine zeitlich begrenzte Wirkung. Da Marder sehr vorsichtige Tiere sind und meist kein Risiko eingehen, meiden sie ungewöhnliche Vorrichtungen zwar zeitweise - wohl aber nicht für immer. Ultraschall-Geräte sollten einen Schalldruckpegel von über 100 db(c) haben, um eine Gewöhnung zu vermeiden (Ergebnis ADAC-Test). Zusätzlich unterstützend gegen den Gewöhnungseffekt sollte beim Kauf auf Geräte mit Frequenzmodulation geachtet werden. Hochspannungsgeräte sind laut durchgeführten Tests und vieler Jahre Praxiserfahrung die wirksamste und effektivste Methode, gegen den Marder vorzugehen. Mittels der im Motorraum angebrachten und durch einen Hochspannungs-Sensor aufgeladenen Kontaktplatten bekommt der Marder bei Berührung einen Stromschlag nach dem Weidezaunprinzip. Positiver Effekt hierbei: Es hält den Marder nachhaltig fern, ohne das Tier zu schädigen. Wichtig ist somit, darauf zu achten, dass die Geräte das Fahrzeug schützen und das Tier nicht verletzen. Voraussetzung für einen Stromschlag ist jedoch, das Schließen eines Stromkreises. Hierfür ist Masse (Minuspol) nötig, z. B. über die Karosserie oder andere blanke Metall-Motorteile. Auch Wasserschläuche bestehen aus leitfähigem Material. In anderen Worten: Über das Fahrzeug wird der benötigte Minuspol transportiert. Doppelte Kontaktplatte aus Edelstahl (Plus-Minuspol) In neueren Fahrzeugen mit viel Kunststoff, Lack und Schallschutz im Motorraum gibt es weniger leitende Oberfläche, sodass die Masse (Minuspol) idealerweise über eine zweite, also eine doppelte Kontaktplatte, mitgeliefert wird. Das heißt, diese Geräte haben doppelte Kontaktplatten mit Plus- und Minuspol. Es sollte eine Möglichkeit geben, dass Geräte für Service-Arbeiten ausgeschaltet werden können. Für Menschen sind Hochspannungs-Marderabwehrgeräte weitgehend ungefährlich. Eine Vielzahl an Hausmitteln werden zur Marderabwehr empfohlen. Die Wirksamkeit ist aber oft zweifelhaft und wenn überhaupt, nur von begrenzter Dauer. Dazu gehören beispielsweise Hundehaare, Klosteine, (Hunde)-Urin, alte Schuhe oder Gummistiefel unter dem Auto und sonstige Mittel aller Art. Für einige Fahrzeuge sind Nachrüstsätze verfügbar, um die Zugänge zum Motorraum mit Hilfe von Gittern zu verschließen. 3

4 Nachteile der Abwehrmaßnahmen Marderabwehr am Auto mit einem Hasengitter unter dem Motorraum: Das Problem beim Hasengitter ist, dass es auf Grund der Größe üblicherweise nicht mitgeführt und somit im Normalfall nur am üblichen Standort des Fahrzeugs liegt. Viele Marderangriffe passieren aber unterwegs beim Parken in fremden Revieren. Deshalb ist eine im Fahrzeug eingebaute, und so an allen Standorten schützende, Marderabwehr zu bevorzugen - also nach dem Ultraschall- oder Weidezaunprinzip. Beide Prinzipien bergen das Restrisiko, dass der Marder dennoch zubeißt. Sicheren Schutz bieten nur die oben genannten Geräte mit doppelten Kontaktplatten, da diese auf Grund der Beschaffenheit immer einen 100-prozentigen Stromschlag beim Marder auslösen. Ultraschallabwehr: Bei Ultraschall ist bekannt, dass eine Schutzwirkung nur eintritt, wenn der Schalldruck so hoch ist, dass er den Tieren bei genügender Annäherung (20 bis 30 cm) Schmerzen verursacht. Da Schall aber durch Hindernisse blockiert und damit wirkungslos wird, ist die Schutzwirkung im engen Motorraum schlecht. Deshalb ist beim Einbau darauf zu achten, dass der aus einer großen Schallöffnung austretende Ultraschall an Oberflächen im Motorraum reflektieren kann, um so auch am Boden unterhalb des Motorraums anzukommen und die Marder schon zu scheuchen, bevor sie überhaupt in den Motorraum eindringen wollen oder sich in die Nähe des Fahrzeugs wagen. Der Einbau mehrerer sich überlappender und nach unten gerichteter Schallquellen ist im Motorraum praktisch nicht realisierbar und auch vom Energiehaushalt im Fahrzeug ungeeignet (Akkubelastung). Die notwendigen hochwertigen Ultraschall-Lautsprecher sind teuer und empfindlich (Motorraum-Wäschen problematisch.)wirksame Geräte gibt es für etwa 100 Euro. Ferner operieren viele Ultraschall geräte teilweise im für (junge) Menschen hörbaren Bereich und können daher für Passanten unangenehm sein. Hochwertige Geräte sind jedoch so konzipiert, dass sie außerhalb des Motorraums selbst von jungen Menschen meist nicht gehört werden können. Das Weidezaunprinzip: Es muss darauf geachtet werden, dass auch beim Weidezaun die Kontakte so beschaffen sind, dass sie die unterschiedlich großen Bewegungsbereiche so blockieren, dass der Marder daran nicht vorbei schlüpfen kann. Auf Grund des aktiven Erkundungs- und Spielverhaltens des Steinmarders ist eine Berührung mit den stromgebenden Kontaktplatten gegeben. Die Kontakte müssen auch so platziert werden, dass sie keinen Kontakt zu anderen Metallteilen im Motorraum haben und so einen Kurzschluss verursachen könnten (sie dürfen auch nicht verrutschen). Sie müssen gelegentlich auf Korrosion und Verschmutzung geprüft werden, was sich an schlecht zugänglichen Orten im Motorraum schwierig gestaltet. Daher gilt beim Kauf eines Marderabwehrproduktes darauf zu achten, dass die Kontaktplatten aus Edelstahl beschaffen sind und nicht korrodieren können. Die Stromschlagplättchen müssen immer geladen sein, was bei längerer Standzeit des Fahrzeugs den Akku sehr belastet. Daher sollte das Marderabwehrgerät stromsparend sein. Hochspannung ist auch für die Fahrzeugelektrik nicht völlig ungefährlich. Es gibt auf dem Markt der Marderabwehr Hochspannungsgeräte mit einer sehr geringen Stromstärke, unter einem halben Milliampere (ma). Zudem auch Geräte mit eigener Stromversorgung. Zwei handelsübliche Knopfzellen reichen aus, um 18 Monate das Gerät mit Energie zu versorgen. Somit muss dieses Gerät nicht an die Bordelektronik angeschlossen werden, was den Einbau enorm vereinfacht und verkürzt. Dies ist dann von Bedeutung, wenn nicht in die Bordelektronik eingegriffen und eine mögliche Fehlerquelle verhindert werden soll. Ferner, wenn besonderen Wert darauf gelegt wird, dass die Fahrzeugbatterie nicht zusätzlich belastet wird, obwohl der Stromverbrauch wie erwähnt, bei den Markenprodukten äußerst minimal ist. Weblinks Arbeitskreis Wildbiologie: Informationen über Steinmarder: Marderinformation Stiftung Naturschutz Berlin: Marderinformation Naturschutzbund Österreich: natur-und-land-heft-nr _wildtierkonflikte_von_s%c3%bcndenb%c3%b6cken_und_aussterbender_toleranz.html#marder ADAC Tipps zur Marderabwehr: focus.de: Wie und warum kommt der Marder in den Motor?: brennpunkt-wie-und-warum-kommt-der-marder-in-den-motor_aid_ html Einzelnachweise 01. Ludwig, Beate: Automarder unter der Motorhaube, Universität Giessen, (1995), S. 13 ff, 12.Jg./Nr Ludwig, Beate: Von Mardern und Menschen, Steinfurt, Tecklenborg Verlag,(1999), S. 91 ff 03. Versicherungsstatistik d. bekanntgeword. Schäden. Website d. Gesamtverb. d. dt. Versicherungswirtschaft. Abger Ludwig, Beate: Von Mardern und Menschen, Steinfurt, Tecklenborg Verlag 1999, S. 91 ff 05. Wohlleben, P., Kranichflug u. Blumenuhr, 2012, Darmstadt, pala-verl., S.112f.6., ADAC -Hinweis. Website d. dt. ADAC. Abger, Die Schäden. Website der Universität Gießen. Abgerufen am 30. August Tipps gegen Marder.Website des deutschen ADAC. Abgerufen am 27. August Wer übernimmt die Kosten?. Website der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Abgerufen am Tipps. Website des deutschen ADAC. Abgerufen am 27. August Mittel gegen Marder. Website Autobild. Abgerufen am 27. August Hausmittel gegen Marder meist ohne Wirkung.Website Auto. Abgerufen am 28. August Prüfung der Wirksamkeit von Automarder-Abwehrmitteln. Website der Uni. Gießen. Abger Ludwig, Beate: Automarder unter der Motorhaube. Universität Gießen, 1995, 12. Jg., Nr. 1, S. 13 ff 15. Abschottung. Website des deutschen ADAC. Abgerufen am 27. August Ludwig, Beate:Von Mardern und Menschen. Steinfurt, Tecklenborg Verlag, S. 96 ff 4

5 Marderbefall identifizieren Marder sind dämmerungs- bzw. nachtaktiv und verstecken sich üblicherweise vor dem Menschen. Hinweise, die einen Befall von Mardern identifizieren helfen: Kratzspuren - an Balken, Regenrohren, Bäumen. Kratz- oder Scharrgeräusche - in Zwischendecken oder auf Dachböden. Unangenehme Gerüche sowie Verschmutzungen - Marder markieren ihr Revier permanent mit Sekreten ihrer Analdrüsen sowie mit Urin und Kot. Marderkot - Marderkot ist wie bei einer Katze fingerdick mit einer am Ende gedrehten Spitze und beinhaltet oftmals Futterreste z. B. Obstkerne. Beschädigungen - Marder beißen u. a. Elektrokabel durch und sind so für eine Reihe von Hausbränden verantwortlich. Marderbisse an Zündkabel, Brems-, Benzin- und Hydraulikleitungen - Marder haben sich an geparkte Autos als ständig verfügbare, trockene und sichere Aufenthaltsplätze gewöhnt. Beutereste - z. B. Eierschalen, Vogelfedern sowie Kadaver von Vögeln, Mäusen und anderen Kleinsäugetieren. Der Steinmarder (Martes foina) Aussehen Der Steinmarder erreicht eine Körperlänge von 40 bis 50 cm. Die Schwanzlänge beträgt 20 bis 30 cm. Damit ist er etwas kleiner als der Baummarder. Das Gewicht des Steimarders liegt zwischen 1,1 und 2,3 kg. Die Färbung variiert von dunkelbraun bis zu hellem graubraun. Eine weiße oder beige Kehlzeichnung beginnt am Kinn und verläuft bis zur Brust und gabelt sich dann bei den Vorderläufen. Auffällig sind die kurzen Gliedmaßen. Fortpflanzung Die Paarungszeit (Ranz) des Steinmarders fällt in den Zeitraum von Ende Juni bis Mitte August. Erst im folgenden Frühjahr werden 2 bis 7 sehr unterentwickelte Junge geboren. Die Nesthocker werden bis zu 8 Wochen gesäugt. Im Spätsommer werden die Jungen selbstständig und teilen oft noch bis zum folgenden Frühjahr das Streifgebiet der Mutter. Die biologische Lebenserwartung des Steinmarders liegt bei 12 bis 16 Jahren, die aber gewöhnlich nicht erreicht wird. Lebensweise Der Steinmarder lebt vorwiegend in lichten Laubwäldern und an felsigen Stellen in Bergregionen. Seit Jahrhunderten werden Dörfer und Städte besiedelt. Dort baut der Steinmarder seine Höhlen bevorzugt in Dachstühlen, Scheunen oder Hohlräumen von Fahrzeugen und zerstört Kabel und Schläuche. Der Steinmarder ist ein wenig wählerischer Allesfresser, auch wenn er Lebendbeute bevorzugt. Seine Ernährung richtet sich nach Jahreszeit und Beutevorkommen. Außer in der Paarungszeit ist er ein Einzelgänger. Der Steinmarder ist nachtaktiv Weitere Links

6 Stellungnahme des Justitiars der Landesjägerschaft Niedersachsen vom Nach 3 Abs. 1 Satz 1 BJagdG steht das Jagdrecht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Er darf es aber nur nach Maßgabe der 4 ff. ausüben ( 3 Abs. 3 BJagdG). Das bedeutet, dass im Grundsatz die Inhaber eines Eigenjagdbezirkes ( 4 ff. BJagdG) und die Jagdgenossenschaft ( 8 ff. BJagdG) zur Jagdausübung berechtigt sind. Hiervon gibt es für befriedete Bezirke ( 6 BJagdG) Ausnahmen. Zum einen kann die Jagdbehörde die beschränkte Ausübung der Jagd durch eine zur Jagd befugte Person gestatten ( 9 Abs. 3 Satz 1 NJagdG). Das Gesetz spricht von einer Ausübung der Jagd. Deswegen greifen die jagdrechtlichen Regelungen. Nur ein Inhaber einer Jagderlaubnis kann hiermit beauftragt werden, der denn auch die jagdrechtlichen Bestimmungen, wie z.b. diejenigen über Schonzeiten zu beachten hat. Daraus folgt weiter, dass ihm als dem Jagdausübungsberechtigten auch das Aneignungsrecht ( 1 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 5 BJagdG) zusteht. Nach 9 Abs. 5 NJagdG dürfen Eigentümer und Nutzungsberechtigte von Grundstücken eines befriedeten Bezirkes Füchse, Marder, Iltisse, Hermeline, Waschbären, Marderhunde, Minke, Nutrias und Wildkaninchen selber fangen, töten und sich aneignen, soweit diese Befugnis nicht einer anderen Person übertragen ist. Damit ist eindeutig geregelt, dass dem Grundstückseigentümer das Aneignungsrecht an einem Marder innerhalb eines befriedeten Bezirkes zusteht. Anders als in 9 Abs. 3 NJagdG ist in 9 Abs. 5 NJagdG nicht von der Ausübung der Jagd die Rede. Vielmehr sind die Einzelbefugnisse des Eigentümers, wie fangen, töten und sich aneignen einzeln aufgeführt. Hieraus folgt, dass es sich in den Fällen des 9 Abs. 5 NJagdG nicht um Jagdausübung handelt. Damit können grundsätzlich nicht die für die Jagdausübung anzuwendenden fachlichen und persönlichen Qualifikationen verlangt werden. Jedoch haben die Eigentümer nach 9 Abs. 5 Satz 2 NJagdG die sachlichen Verbote nach 19 BJagdG und nach 24 NJagdG sowie die jagdrechtlichen Vorschriften über die Setz- und Aufzuchtzeiten zu beachten. Grundsätzlich kommt in befriedeten Bezirken aus Sicherheitsgründen eine Jagd mit der Waffe nicht in Frage. Für die Durchführung der Fallenjagd bestimmt 24 Abs. 2 Satz 1 NJagdG, dass ein Fallenschein vorhanden sein muss. Totschlagfallen bedürfen einer behördlichen Zulassung ( 24 Abs. 2 Satz 2 NJagdG), die durch einen entsprechenden Prüfungsnachweis der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen erbracht wird (Ziff der Ausführungsbestimmungen zum NJagdG). Die Eigentümer haben weiter die gesetzlichen Setz- und Brutzeiten zu beachten und dürfen ihr Recht in dieser Zeit nicht ausüben. Anmerkung: Grundsätzlich kommt in befriedeten Bezirken aus Sicherheitsgründen eine Jagd mit der Waffe nicht in Frage. Für die Durchführung der Fallenjagd bestimmt 24 Abs. 2 Satz 1 NJagdG, dass ein Fallenschein vorhanden sein muss. Totschlagfallen bedürfen einer behördlichen Zulassung ( 24 Abs. 2 Satz 2 NJagdG), die durch einen entsprechenden Prüfungsnachweis der Deutschen Versuchs- und Prüfanstalt für Jagd- und Sportwaffen erbracht wird (Ziff der Ausführungsbestimmungen zum NJagdG). Die Eigentümer haben weiter die gesetzlichen Setz- und Brutzeiten zu beachten und dürfen ihr Recht in dieser Zeit nicht ausüben. Nur zur internen Verwendung!

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