Ausbildung in der Pflegehilfe PH 12 gem. 82 GuKG, berufsbegleitend

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1 Ausbildung in der Pflegehilfe PH 12 gem. 82 GuKG, berufsbegleitend Die Ausbildung in der Pflegehilfe umfasst eine theoretische und praktische Ausbildung in der Dauer von insgesamt 1600 Stunden. Ausbildungsziele: 1.die Befähigung zur Übernahme und Durchführung sämtlicher Tätigkeiten, die in das Berufsbild der Pflegehilfe fallen, 2.die Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen über den Aufbau, die Entwicklung und die Funktionen des menschlichen Körpers und der menschlichen Psyche im sozialen Umfeld, 3.die Vermittlung einer geistigen Grundhaltung der Achtung vor dem Leben, der Würde und den Grundrechten jedes Menschen, ungeachtet der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der Sprache, der politischen Einstellung und der sozialen Zugehörigkeit und eines verantwortungsbewussten, selbständigen und humanen Umganges mit gesunden, behinderten, kranken und sterbenden Menschen, 4.die Vermittlung von Kenntnissen und der Anwendung von Methoden zur Erhaltung des eigenen physischen, psychischen und sozialen Gesundheitspotentials, 5.die Orientierung der Pflegehilfe an einem unter Aufsicht des gehobenen Dienstes für Gesundheitsund Krankenpflege wahrzunehmenden Tätigkeitsbereich, der nach einer wissenschaftlich anerkannten Pflegetheorie und der Pflege als einem analytischen, problemlösenden Vorgang ausgerichtet ist, 6.die Vermittlung von, für die Dokumentation erforderlichen Kenntnissen und 7.die Leistung eines Beitrages zur Sicherung der Pflegequalität durch kreative Arbeit, Kommunikation und Kooperation in persönlichen, fachspezifischen und anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen. Voraussetzungen: positiv absolvierte 9. Schulstufe oder Lehrabschluss Vollendung des 17. Lebensjahres körperliche und geistige Eignung Vertrauenswürdigkeit zur Ausübung eines Pflegeberufes erfolgreiche Absolvierung des Auswahlverfahrens Seite 1 /5

2 Inhalte: UNTERRICHTSFACH Stunden Art der Prüfung 1. Berufsethik und Berufskunde 30 Einzelprüfung 2. Gesundheits- und Krankenpflege 160 Kommissionelle Abschlussprüfung 3. Pflege von alten Menschen 50 Kommissionelle Abschlussprüfung 4.Palliativpflege 30 Kommissionelle Abschlussprüfung 5. Hauskrankenpflege 30 Kommissionelle Abschlussprüfung 6. Hygiene und Infektionslehre 40 Einzelprüfung 7. Ernährung, Kranken- und Diätkost 25 Einzelprüfung 8. Grundzüge der Somatologie und Pathologie 80 Einzelprüfung 9. Gerontologie, Geriatrie und Gerontopsychiatrie 30 Einzelprüfung 10. Grundzüge der Pharmakologie 30 Einzelprüfung 11. Erste Hilfe 25 Einzelprüfung 12. Animation und Motivation zur Freizeitgestaltung 13. Grundzüge der Rehabilitation und Mobilisation 14. Berufe und Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen, einschließlich Betriebsführung 25 Teilnahme 35 Einzelprüfung 50 Einzelprüfung 15. Einführung in die Psychologie, Soziologie, und Sozialhygiene 30 Einzelprüfung 16. Kommunikation und Konfliktbewältigung 100 Teilnahme 17. Berufsspezifische Rechtsgrundlagen 30 Einzelprüfung Gesamt 800 Praktische Ausbildung Ausbildungseinrichtung Fachbereich Stunden Fachabteilung einer Krankenanstalt Einrichtung, die der stationären Betreuung pflegebedürftiger Menschen dienen Einrichtungen, die Hauskrankenpflege, andere Gesundheitsdienste oder soziale Dienste anbieten Akutpflege im operativen und konservativen Fachbereich Langzeitpflege / rehabilitative Pflege Extramurale Pflege, Betreuung und Beratung Gesamt 800 Beginn des ersten Praktikums nach Absolvierung des vierten Theoriemoduls Seite 2 /5

3 Ausbildung in der Pflegehilfe gem. 82 GuKG (PH 12) berufsbegleitend 14. April 2016 bis 18. Oktober 2017 THEORIE-MODULE (1 Modul = 4 Tage = 10 UE /Tag = 40 UE/ Modul 20 Module a 40 UE = 800 Theoriestunden) Samstag bis Dienstag / 1 x pro Monat April Februar Mai März Juni April Juli April/Mai August Mai September Juni Oktober Juli Okt./Nov August Dezember September Jänner Oktober Die Unterrichtszeit beginnt um 08:30 Uhr und endet um 17:30 Uhr Eine 80%ige Anwesenheit der Theoriemodule ist die Voraussetzung für die Zulassung zu den Einzelprüfungen als auch zur kommissionellen Abschlussprüfung! Voraussichtliche kommissionelle Abschlussprüfung 18. Oktober 2017 Voraussichtliche Zeugnisübergabe 18. Oktober 2017 Kurskosten inkl. Prüfungsgebühren: Euro 4.500,00 (USt.-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) Seite 3 /5

4 ANMELDEFORMULAR Hiermit melde ich mich verbindlich bei der EMG Akademie für Gesundheit zur berufsbegleitenden Ausbildung in der Pflegehilfe (12) an. Kosten: 4.500,00 (USt.-frei gem. 6 (1) Z 11 UStG) 800 Theoriestunden, 800 Praktikumsstunden von 14. April 2016 bis 18. Oktober 2017 Teilnehmer: Vor- und Nachname: Soz.Vers/Geb.Dat.: Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon/Mobil: Rechnungsadresse: Name: Anschrift: UID Nummer bei Firma Telefon/ Fax: Ort, Datum: Anmeldung unter: Per Post: EMG Akademie für Gesundheit ; 8142 Wundschuh, Neuschloss 1 Fax: +43 (0) Teilnehmer sowie Rechnungsträger bestätigen mit der Unterschrift, die im Anhang befindlichen AGB s gelesen, verstanden und akzeptiert Unterschrift Vertragspartner/Rechnungsträger firmenmäßige Zeichnung Unterschrift Teilnehmer Seite 4 /5

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Anmelderichtlinien Wir haben bei unseren Lehrgängen begrenzte Teilnehmerzahlen, daher erfolgt die Reservierung der Teilnehmerplätze in der Reihenfolge der Anmeldeeingänge. Anmeldeschluss ist jeweils 7 Tage vor Beginn der Lehrgänge. Anmeldungen erfolgen ausschließlich mit unserem Vordruck und sind nach Unterfertigung rechtsverbindlich. Formulare können Sie aus unserer Homepage entnehmen. Programm-, Preisänderungen: Aufgrund der langfristigen Planung sind organisatorisch bedingte Programmänderungen möglich. Beim Großteil der angebotenen Veranstaltungen ist ein Teilnehmer-Minimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann die Veranstaltung abgesagt werden. 2. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr überweisen Sie bitte umgehend nach Erhalt der Rechnung. Bei Versäumnis von Zahlungsfristen behalten wir uns, abgesehen von der Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung, auch die außergerichtliche Geltendmachung unserer Forderungen durch einen Anwalt oder durch ein Inkassobüro vor. Wir sind berechtigt, die dabei zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Kosten in Rechnung zu stellen.eine Teilnahme an Lehrgängen ist nur möglich, wenn am ersten Kurstag eine Zahlungsbestätigung vorgelegt wird. 3. Teilzahlungsvereinbarung Besteht eine individuelle schriftliche Teilzahlungsvereinbarung werden bei Zahlungsverzug 30 Euro Mahngebühr sowie Verzugszinsen in der Höhe von 12% p. a. verrechnet. 4. Stornogebühr Im Falle einer Verhinderung ist eine schriftliche Stornierung erforderlich. Diese ist bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenlos. Nach dieser Frist wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühr, bei Nichterscheinen zur Veranstaltung die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Das Einsetzen eines Ersatzteilnehmers ist möglich. 5. Prüfungen Der Ablauf der jeweiligen Lehrgänge ist durch die jeweils gültige Lehrgangsordnung bestimmt. Nach bestandenen Prüfungen und dem Erfüllen der vorausgesetzten Anforderungen wird ein Zeugnis mit der jeweilig erreichten Qualifikation ausgestellt. Vortragsänderungen sind aufgrund der langfristigen Planung möglich. Beim Großteil der angebotenen Lehrgänge ist ein Teilnehmerminimum gefordert. Wird dieses unterschritten, kann ein Ausbildungsvorhaben abgesagt werden. Alle Lehrgänge können nur vorbehaltlich mit der Genehmigung des Landeshauptmannes abgehalten werden. 6. Hinweis im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes Im Sinne einer leichteren Lesbarkeit sind die verwendeten Begriffe, Bezeichnungen und Funktionstitel häufig nur in einer geschlechtsspezifischen Formulierung ausgeführt. Selbstverständlich stehen alle Veranstaltungen beiden Geschlechtern gleicher-maßen offen. 7. Grundsätzliches Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder nicht durchführbar sein oder nach erfolgtem Vertragsabschluss unwirksam oder nicht durchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit aller anderen Punkte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Seite 5 /5

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