Smart Cards im Gesundheitswesen ein Überblick 1
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- Mathilde Böhm
- vor 8 Jahren
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1 Smart Cards im Gesundheitswesen ein Überblick 1, Christian Anhalt {loos Universität Hohenheim, ehealth-lab, Stuttgart 1 Rahmenbedingungen Zu den zentralen Bestandteilen der zukünftigen Telematik-Infrastruktur im deutschen Gesundheitswesen zählen Smart Cards, die nicht nur den Zugangsschlüssel zu Gesundheitsdiensten bilden, sondern insgesamt wichtige Voraussetzungen für die Verbesserung der Effizienz, der Effektivität, der Qualität und der Innovationsfähigkeit von Gesundheitsdienstleistungen sowie der Stärkung der Eigenverantwortung des einzelnen Patienten darstellen. Chipkarten kommen im deutschen Gesundheitswesen bereits seit Ende 1994 zum Einsatz. Die aktuell noch verwendete Krankenversicherungskarte (KVK) zur Speicherung administrativer Versicherungsdaten ist eine Speicherkarte. Aufgrund der im GMG festgelegten Anforderungen ( 291a, SGB V) basieren die zum einzuführende elektronische Gesundheitskarte (egk) wie auch die Health Professional Card (HPC) 2 und die Institutionenkarte auf einer Mikroprozessorkarte. 1 Dieser Beitrags ist eine verkürzte Fassung des Artikels: Loos, C.: Smartcards im Gesundheitswesen. WIRT- SCHIAFTSINFORMATIK. 47 (2005) 3. 2 Im Weiteren wird der Begriff Health Professional Card (HPC) synonym zu dem Begriff des elektronischen Heilberufsausweises (HBA) verwendet. 1
2 2 Grundlagen von Smart Cards Die Eigenschaften von Chipkarten werden in der Normenfamilie ISO 7816 Indentification Cards Integrated Circuit Cards standardisiert. Chipkarten können in zwei Kategorien eingeteilt werden: - Speicherkarten besitzen einen Chip mit einfacher Logikschaltung und zusätzlichem schreib- und lesbaren Speicher [RaEf2002, 946]. - Der Chip von Mikroprozessorkarten beinhaltet neben einem flüchtigen (RAM) und nichtflüchtigen Speicher (EEPROM mit typischen Größen zwischen 8 und 64 kb) einen Mikrocontroller mit CPU. Sie sind für Signatur- und Verschlüsselungszwecken nutzbar [RaEf2002, 932]. Der Begriff Smart Card wird ausschließlich für Mikroprozessorkarten verwendet. Hauptanwendungsbereiche sind: Geldkarten, Personalausweis- und Signaturkarten sowie Subscriber bzw. Wireless Identification Modules im Bereich der mobilen Telekommunikation. Die Möglichkeit des Schutzes und der Geheimhaltung von Daten ist einer der Hauptvorteile von Chipkarten gegenüber allen anderen Datenträgern wie Magnetstreifenkarten oder Disketten [RaEf2002, 501]. Dies gilt besonders für Mikroprozessorkarten, bei denen nur der Controller einen Zugriff auf gespeicherte Daten erlaubt. 3 Elektronische Gesundheitskarte (egk) Die egk ersetzt künftig die KVK und kann neben administrativen Daten auch Gesundheitsdaten verfügbar machen. Zusätzlich zu notfallrelevanten klinischen Basisdaten kann der Patient Anwendungen zur Speicherung seiner Medikamentenhistorie, zur Bereitstellung von Diagnosen, Befunden und Therapien aus seiner Patientengeschichte freiwillig aktivieren und die Möglichkeit nutzen, selbst medizinische Daten zu speichern sowie eine Patientenquittung über die vom Arzt abgerechneten Leistungen zu erhalten. Das elektronische Rezept ist die einzige gesetzlich vorgeschriebene Anwendung. Nach 291a, Absatz 2a SGB V muss die egk technisch geeignet sein, Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Der explizite Einsatz dieser Funktionen sowie der explizite Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur werden für die egk im GMG nicht gefordert; momen- 2
3 tan (März 2005) sind keine Anwendungen vorgesehen, die diese Funktionalität verlangen [IBOr2004]. 4 Health Professional Card (HPC) Die HPC [Stru2003] ist ein personenbezogener Ausweis, der an Heilberufler ausgegeben wird. Er beinhaltet (neben einer visuellen Ausweisfunktion) die Dienste Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur und ermöglicht den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte [Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.]. Darüber hinaus ist die HPC eine dem Heilberufler eindeutig zugeordnete Signaturkarte (gemäß SigG/SigV). Nach 291a Absatz 5 SGB V darf der Zugriff auf medizinische Daten (außer Verordnungen/Notfalldaten) mittels der egk nur in Verbindung mit der HPC und der qualifizierten elektronischen Signatur des HPC-Inhabers geschehen, d.h. die HPC muss über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügen. Die HPC wird zur Authentifizierung des Heilberuflers, zur Signatur von Dokumenten (Verordnungen, Arztbriefe, Medikamentendispensierung, Abrechung) und Verschlüsselung von Patientendaten auf dem Transportmedium genutzt und bildet so einen entscheidenden Bestandteil einer Public-Key Infrastructure (PKI) im Gesundheitswesen. Nur durch die lokale Speicherung von Schlüsseln und Zertifikaten auf der Karte ist ein sicherer Zugriff auf Patientendaten arbeitsplatzübergreifend, den verteilten medizinischen Prozessen folgend, möglich. Die Anwendung von Health Professional Cards im Gesundheitswesen wird bereits seit mehreren Jahren in Projekten mit unterschiedlichem Schwerpunkt und Ausmaß untersucht. Während zunächst der sichere Zugriff auf Patientendaten innerhalb einer Institution im Vordergrund stand (Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Patienten) [Heiz2005], verlagert sich der Schwerpunkt zunehmend in Richtung institutions- und sektorenübergreifender Zugriffe auf bzw. Austausch von Patientendaten auf der Basis elektronischer Patientenakten oder Arztbriefe [HCPP2005]. Neben der technischen Spezifikation und Implementierung der Telematikinfrastruktur sind die zugehörigen administrativen Prozesse ein weiteres zentrales Element innerhalb der Rahmenarchitektur. Eine vollkommen neue Anforderung an die Selbstverwaltung und hier vor allem an die Landesärztekammern als die zuständige Institution für den bisherigen, papiergebunden Arztausweis ist die signaturgesetzkonforme Personalisierung, Herausgabe und Verwaltung 3
4 der HPC Signaturkarte. Unter Berücksichtigung des Lebenszyklus der Karte sind Regelungen zur Wahrnehmung der Funktionen des Zertifizierungsdiensteanbieters, der zuständigen Stelle und der Registrierungsstelle zu treffen [ScHü2004a][ScHü2004b]. Im Unterschied zur egk sind HPC und SMC keine multifunktionalen Chipkarten mit der Möglichkeit zum Nachladen von Anwendungen. 5 Institutionenkarte / Secure Module Card (SMC) Jeder Arzt und Apotheker wird mit einer HPC ausgestattet. Darüber hinaus werden für die kalkulierte Anzahl von Arbeitsplätzen pro Praxis, Apotheke oder Krankenhaus SMCs ausgegeben. Die Secure Module Card ist ein versorgungseinrichtungsbezogener Ausweis im Gesundheitswesen, der zumindest den Dienst Authentifizierung beinhaltet und die Versorgungseinrichtung (das Institut) mit den entsprechenden Rechten ausweist. Die auch als Institutionenkarte bezeichnete Karte ist ein Signierinstrument mit einem institutionsspezifischen Zertifikat. Sie entspricht technisch weitgehend der Health Professional Card, ist jedoch institutionsbezogen und wird lediglich bei Systemstart mit einer PIN freigeschaltet. Sie dient als Träger des Schlüsselmaterials für Systeme der Leistungserbringer und weist so den jeweiligen bit4health-connector als autorisierte Stelle aus um Daten übertragen zu können [Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Solution Outline]. 6 bit4health-connector Ein Ziel der Telematikinfrastruktur ist die Verknüpfung der Informationssysteme der Leistungserbringer und Leistungsträger im Gesundheitswesen. Zur Realisierung spezifiziert die Telematikrahmenarchitektur eine Integrationsschicht, die die Primärsystemanwendungen (Praxisverwaltungssysteme, Krankenhausinformationssysteme, Apothekensysteme) und die egk mit einer zentralen Serverinfrastruktur (Zugriff über Internet und Virtual Private Network (VPN)) und den nachgelagerten Informationssystemen der Krankenkassen und Ärztekammern über die lokale Schnittstelle bit4health-connector verknüpft. Der bit4health-connector stellt dem Primärsystem Funktionen zum Lesen, Ändern, Erzeugen und Löschen von ggf. verschlüsselten Daten zur Verfügung. Dazu werden im Connector rollenspezifische und durch den Patienten konfigurierbare Zugriffsregeln auf Kartenapplikationen interpretiert. Ebenfalls unterstützt er die entfernte Wartung und Aktualisierung der 4
5 lokalen Telematikinfrastrukturkomponenten. Bei jedem Zugriff auf die egk werden der Versichertenstatus und andere administrative Daten mit der Krankenkasse abgeglichen und bei Bedarf auf der egk aktualisiert. Eine gegenseitige Authentifizierung von Karten in physikalisch getrennten Kartenterminals (MKT) z.b. im Rahmen der Einlösung des elektronischen Rezeptes bei Internetapotheken sowie in der Umgebung von Arztpraxen (HPC im Büro des Arztes, egk im Behandlungszimmer) wird diskutiert und die notwendigen Prozesse spezifiziert.. Eine besondere Herausforderung des Designs und der software- und hardwaretechnischen Umsetzung des bit4health-conntectors stellt die Unterstützung von verschiedenen Einsatzszenarien dar. So ist zumindest eine Authentifizierung zwischen der HPC und der egk, das Auslesen der Versicherungsdaten und die Erstellung von Verordnungen auch mobil bei Hausbesuchen oder offline (mit nachträglicher Synchronisierung) erforderlich. Weiterhin muss der Connector auch bestehende Anwendungen wie den elektronischen Arztbrief unterstützen, und so einen Zugriff außerhalb der Spezifikationen der Rahmenarchitektur auf einzelne Funktionen der HPC wie z.b. Signatur erlauben [Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden., Solution Outline]. 7 Zukünftige Entwicklungen und Implikationen für die Wirtschaftsinformatik Die Telematikinfrastruktur ist eine weitere, nunmehr IT-getriebene Etappe auf dem Weg der Standardisierung im deutschen Gesundheitswesen. Ergebnisse werden künftig in den Bereichen elektronisches Rezept, elektronischer Arztbrief, elektronische Patientenakte, Disease- Management-Programme und Leistungsverrechung erwartet. Gerade in den damit angesprochenen Feldern der Informationssystemintegration und Informationslogistik (Patientendaten den berechtigten Personen, an jedem benötigten Ort und zu jeder Zeit, in fallspezifischer Qualität zur Verfügung zu stellen) sowie des Prozessdesigns und des Prozessmanagement sind kommende Herausforderungen zu sehen. Smart Cards nehmen hier die Rolle eines Zugangspunkts zur Nutzung und zum Anbieten von medizinischen Dienstleistungen ein. Weiterhin ist das Gesundheitstelematik-Projekt das erste in Deutschland, das einen großflächigen, verbindlichen Einsatz von Smart Cards und Signaturkarten vorsieht. Die Projektergebnisse sind somit auch für künftige egovernment-projekte von Interesse und fließen in die 5
6 Smart-Card-Strategien innerhalb der Initiativen BundOnline2005 und ein. So können z.b. Fragestellungen der Skalierbarkeit von Sicherheitsinfrastrukturen und Verwaltungsprozessen nachvollzogen werden und eine Antwort auf die Frage gefunden werden, wie viele Signaturkarten ein Bürger für Anwendungen im Bankbereich, in der Verwaltung (elektronischer Personalausweis, JobCard) und im Gesundheitswesen benötigt. 8 Literaturverzeichnis [HCPP2005] HCPP - Health Care Professional's Protocol. Abruf am [Heiz2005] [IBOr2004] Heizmann, Ch.: Die Chipkarte im Gesundheitswesen Internationale Fallbeispiele. In: Jäckel, A. (Hrsg.): Telemedizinführer Deutschland Ober- Mörlen, S IBM, Orga Kartensysteme: Planungsauftrag erezept, earztbrief, epatientenakte und Telematikinfrastruktur Projektdokumentation [RaEf2002] Rankl, W.; Effing, W.: Handbuch der Chipkarten: Aufbaus Funktionsweise Einsatz von Smart Cards. Hanser, [ScHü2004a] Schlüter; Hühnlein: Ausgabe der Health Professional Card durch die Landesärztekammern Teil I: Anforderungsanalyse. Version 1.02, [ScHü2004b] Schlüter; Hühnlein: Ausgabe der Health Professional Card durch die Landesärztekammern Teil II: Grobkonzept. Version 1.02, [Stru2003] Struif, Bruno (Ed.): German Health Professional Card and Secure Module Card Specification Pharmacist & Physician. Version 2.0,
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