Traditionsordnung. Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Traditionsordnung. Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v."

Transkript

1 Traditionsordnung der Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v. in der Fassung vom... 1 Gültigkeit Diese Traditionsordnung ist bindend für alle Mitglieder der Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v. 2 Das Schützenbataillon (1) Die Mitglieder der Schützengesellschaft bilden das Schützenbataillon und sind in einzelne Kompanien aufgeteilt. (2) An der Spitze des Bataillons steht der Bataillonskommandeur im Rang eines Oberst. Er ist ranghöchster Schützenoffizier und gehört, wie sein Stellvertreter, dem Vorstand an. Der Bataillonskommandeur kann für besondere Aufgaben einen Stab einberufen. (3) An der Spitze der Kompanie steht der Kompaniechef im Rang eines Hauptmanns. Ihm steht ein Kompaniefeldwebel zur Seite. Sie werden alle drei Jahre in einer Kompanieversammlung gewählt. 3 Ernennungen, Beförderungen (1) Schützen können befördert und mit Funktionen beauftragt werden. (2) Kompaniechefs können Ernennungen und Beförderungen bis zum Hauptfeldwebel aussprechen. Sie sind für den Bereich ihrer Kompanien auch ermächtigt, mit Zustimmung des Bataillonskommandeurs Offiziere bis zum Dienstgrad Oberleutnant zu ernennen und zu befördern. (3) Beförderungen sind nur an Schützen vorzunehmen, welche die Uniform der Schützengesellschaft Bad Salzuflen tragen. Beförderungen sind zwingend in folgender Reihenfolge vorgeschrieben, wobei zwischen den einzelnen Beförderungsstufen mindestens 1 Jahr liegen muss. Folgende Beförderungsränge sind möglich: Gefreiter Obergefreiter Unteroffizier Feldwebel Oberfeldwebel Hauptfeldwebel

2 Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Funktion im Vorstand oder Kompanie- Vorstand ausgeübt wird. Für Schützenkameraden ohne Funktion ist der höchste zu erreichende Dienstgrad Oberleutnant. Der Bataillonskommandeur kann Ausnahmen beschließen. Eine funktionsbedingte Beförderung ist nach der Amtszeit zurückzugeben, wenn die Funktion über weniger als zwei volle Amtsperioden ausgeübt wird. (4) Fahnenoffiziere Die Fahnenoffiziere werden vom Bataillonskommandeur ernannt. Der jeweilige Kompaniechef hat das Vorschlagsrecht. (5) Verpflichtung der Offiziere und Funktionsträger Einer langen Tradition folgend werden die Offiziere und Funktionsträger des Bataillons während des Schützenfestes durch den Bürgermeister der Stadt Bad Salzuflen öffentlich verpflichtet. 4 Bekleidungsvorschriften Für die Einhaltung der nachfolgenden Bekleidungsvorschriften sind der Bataillonskommandeur und die Kompaniechefs verantwortlich. (1) Uniform Die Uniform für männliche Mitglieder besteht aus grüner Schützenjacke, schwarzer bzw. weißer langer Hose, weißem Hemd mit grüner Krawatte, Schützenhut mit Fasanenfeder und Rosette, schwarzen Socken und schwarzen Schuhen. Die weiße Hose wird zu Schützenfesten, außer bei Zapfenstreich und Königsschießen, und sonst auf Anordnung des Bataillonskommandeurs getragen. Blumenschmuck wird nur zur weißen Hose und nur am linken Revers der Schützenjacke getragen. Die Uniform für weibliche Mitglieder besteht aus grüner Schützenjacke, weißer Bluse, schwarzer langer Hose oder schwarzem Rock und schwarzen Schuhen. Einheitliche Tücher, ggf. mit Kompaniesymbolen, dürfen über Jacke oder Bluse getragen werden. Der Bataillonskommandeur kann bei entsprechender Witterung Ausnahmen zulassen. Mitglieder der Jugendgruppe tragen schwarze lange Hose mit weißem Hemd. Witterungsbedingt ist das Tragen von einheitlichen grünen Pullovern gestattet. (2) Dienstgradabzeichen a) Schulterklappen werden entsprechend dem jeweiligen Dienstgrad getragen. 2

3 Schütze links Gefreiter rechts links Obergefreiter rechts Unteroffizier Feldwebel Oberfeldwebel Hauptfeldwebel Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst 3

4 Zusätzlich wird in der Mitte der Schulterklappe entsprechend der Kompanie- oder Abteilungszugehörigkeit eine Ziffer oder ein Buchstabe angebracht, für Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade silberfarbig, für Offiziere goldfarbig. b) Schärpe Offiziere tragen zur Uniform eine blaue Schärpe, wenn das Tragen einer weißen Hose angeordnet ist. Sie wird unter der Schulterklappe der rechten Schulter angelegt. Der Zapfenstreichführer trägt die Schärpe auch zur schwarzen Hose. c) Handschuhe Weiße Handschuhe werden in Verbindung mit der weißen Hose getragen von Offizieren von Degenträgern von Fahnenoffizieren von Kranzträgern Schwarze Handschuhe werden zum Zapfenstreich mit der schwarzen Hose zur Uniform getragen von Vorstandsmitgliedern von Kompanieführern von Kompaniefeldwebeln von Fahnenoffizieren vom Zapfenstreichführer von Aufmarschoffizieren Für weitere Veranstaltungen erlässt der Bataillonskommandeur eine entsprechende Anordnung. Handschuhe werden grundsätzlich nur bei Märschen und Paraden und nur an der Hand getragen. d) Schulterschnüre werden auf der rechten Schulter getragen vom Adjutanten des Bataillonskommandeurs vom Platzkommandanten von Aufmarschoffizieren von Thronoffizieren e) Degenträger sind der Bataillonskommandeur und sein Stellvertreter der Platzkommandant und sein Stellvertreter die Kompaniechefs die Kompaniefeldwebel f) Ärmelstreifen Goldene und grüne Ärmelstreifen werden auf der Außenseite des Ärmels von Naht zu Naht angebracht. Silberne Ärmelstreifen werden um den gesamten Ärmel herum angebracht. Der unterste Ärmelstreifen soll einen Abstand von 10 cm zum Saum haben. Goldene Ärmelstreifen mit grüner Aufschrift werden am linken Ärmel und nur von Ehrenmitgliedern getragen. 4

5 Grüne Ärmelstreifen mit goldener Aufschrift werden getragen am linken Ärmel von ehemaligen Königinnen und Königen von ehemaligen Thronmitgliedern am rechten Ärmel vom Bataillonskommandeur und seinem Stellvertreter vom Vorsitzenden und seinem Stellvertreter vom Geschäftsführer und seinem Stellvertreter vom Bataillonszahlmeister und seinem Stellvertreter vom Platzkommandanten und seinem Stellvertreter vom Bataillonsschießwart vom Sportleiter vom Jugendleiter vom Bataillonspressewart von den Kompaniechefs und ihren Stellvertretern von Thronoffizieren von Fahnenoffizieren Kompaniefeldwebel tragen zwei, deren Stellvertreter einen silbernen Streifen um beide Ärmel. Schulterschnüre sind nicht zulässig. (3) Thron Bekleidungsbestimmungen a) Schärpen und Handschuhe Der König und die Thronherren tragen immer eine blaue Schärpe und weiße Handschuhe zur Uniform, wenn der Thron offiziell auftritt. Für Thronherren ohne Offiziersdienstgrad wird die Schärpe für die Dauer der Thronzeit von der Gesellschaft gestellt. Nur bei Beerdigungen werden schwarze Handschuhe getragen. Throndamen tragen bei offiziellen Auftritten eine blaue Schärpe mit weißer Rosette über der linken Schulter. Diese Schärpe wird für die Dauer der Thronzeit von der Gesellschaft gestellt. b) Regeln für das Tragen der Königs- / Königinnenkette Seit 2011 besitzt die Gesellschaft neben den historischen Ketten jeweils eine weitere, als bezeichnet. Die besteht aus einem Schild mit der Aufschrift Schützenkönigin / Schützenkönig und jeweils links und rechts angeordnet drei Plaketten aus der historischen Kette. Es handelt sich hier jeweils um die letzten sechs Majestäten. Zur Kleinen Kette trägt die Königin das Kleine Diadem welches ebenfalls 2011 eingeführt wurde. Da insbesondere die einen unermesslich hohen symbolischen Wert hat, ist die sichere Aufbewahrung während der Thronzeit sowie die pflegliche Behandlung eine selbstverständliche Verpflichtung für die Majestäten. Nachfolgend wird beschrieben, welche Kette von der Königin / vom König zu welchen Anlässen zu tragen ist. Das Tragen der Kleinen Kette schließt bei der Königin das Tragen des Kleinen Diadems mit ein. Die Regelung gilt nur bei Veranstaltungen, bei denen Uniform getragen wird. Bei ziviler Kleidung wird lediglich der Königs- bzw. Königinnenorden getragen. Schützenfest Bad Salzuflen Proklamation Zapfenstreichabend Empfang Ratskeller 5

6 SF Freitag SF Samstag SF Sonntag Abdankung Schützenfest Schötmar Volksfest Wüsten Kompanieveranstaltungen des Salzufler Bataillons Besuch anderer Vereine Westfälischer Schützentag Lippischer Heimattag Kreiskönigschießen (Nur König) Mitgliederversammlung Änderungen sind nur auf Anordnung des Bataillonskommandeurs gestattet. Die Majestäten erklären zu Beginn ihrer Amtszeit die Einhaltung der Regeln per Unterschrift. Die Thronoffiziere sind ebenfalls gehalten, auf die Einhaltung der Regeln zu achten. (4) Beerdigungen Die Bestattung eines verstorbenen Mitglieds wird von Schützen begleitet. Dazu ist vom jeweiligen Kompaniechef die Zustimmung der Angehörigen einzuholen und die Ausgestaltung der Trauerfeier bzw. Beerdigung (z.b. Trompeter, Kranz) abzustimmen. Bei verstorbenen Mitgliedern des Vorstands oder Throns, bei Kompaniechefs und Ehrenmitgliedern ist der Vorstand für die Abstimmung mit den Angehörigen zuständig. In diesen Fällen stellt die Schützengesellschaft Fahnenträger und Kranz. Über die Beteiligung von Fahnenabordnungen bei Beerdigung weiterer verdienter Mitglieder entscheidet der Bataillonskommandeur. An Beerdigungen von Mitgliedern der Schützengesellschaft nehmen die Mitglieder möglichst in Uniform teil. Dabei wird Schützenjacke, schwarze Hose, grüne Krawatte und Schützenhut getragen, Funktionsträger zusätzlich schwarze Handschuhe. Sargbegleiter tragen weiße Handschuhe, die nach dem Niederlassen des Sarges und dem Gruß mit in die Gruft gegeben werden. Beim Betreten und Verlassen eines Trauerraums wird der Hut in der rechten Hand vor der Brust getragen. Ausnahme: Sargbegleiter, Fahnenbegleiter und Ehrenwachen behalten bei Ausübung ihrer Funktion den Hut auf. Bei Spalierbildungen, beim Niederlassen des Sarges und beim Trompetengruß grüßen die Schützen. Der Hut wird nicht abgenommen. Mitgeführte Fahnen werden gesenkt. 5 Verdienst- und Treueorden der Gesellschaft (1) Mit Orden der Gesellschaft werden grundsätzlich nur Mitglieder in Uniform ausgezeichnet. Mitgliedern ohne Uniform werden entsprechende Urkunden überreicht. (2) Besonders verdiente Mitglieder können mit Verdienstorden ausgezeichnet werden. Die Kompanien können pro Jahr jeweils ein Mitglied vorschlagen. Die Ehrung erfolgt während des Schützenfestes durch den Bataillonskommandeur. Dieser legt auch die Vorschlagsfrist fest. Mögliche Orden sind in der einzuhaltenden Reihenfolge: 6

7 Btl.-Verdienstorden Btl.-Verdienstorden mit Eichenlaub Großer Bataillons-Verdienstorden am Halsband (3) Mitglieder der Schützengesellschaft, die 25 bzw. 40 Jahre lang zur Schützensache gestanden haben, sollen durch die Auszeichnung mit einem Treueorden durch den Vorsitzenden geehrt werden. Diese Ehrung erfolgt in der Regel beim Antreten während des Schützenfestes. Mitglieder, die 50, 60, usw. Jahre der Gesellschaft angehören, sollen in der Regel während des Ratsfrühstücks beim Schützenfest geehrt werden. 6 Ehrungen und Auszeichnungen Folgende Ehrungen können vorgenommen werden: a) Königs- und Königinnen-Orden wird zu Beginn der Amtszeit vom Vorsitzenden überreicht b) Kompanie-Verdienstorden berechtigt zur Vergabe sind nur die Kompanieführer. c) Thronorden berechtigt zur Vergabe sind während der Amtszeit der König und die Königin. Thronorden am Halsband sind nicht zulässig. Orden und Ehrenzeichen Dritter sollen nur getragen werden, wenn sie für öffentliche Verdienste verliehen wurden. Orden und Auszeichnungen anderer Schützenvereine dürfen getragen werden. Werbung ist ausnahmslos unzulässig. Sonstige Orden (ausgenommen Schießauszeichnungen) dürfen nur mit Zustimmung des Bataillonskommandeurs verliehen werden. Orden und Schießauszeichnungen dürfen nur auf der linken Brustseite getragen werden (ausgenommen Halsbandorden sowie Schützenschnur, Eicheln und goldene Plakette). Orden und Schießauszeichnungen dürfen nur auf der linken Brustseite getragen werden (ausgenommen Halsbandorden sowie Schützenschnur, Eicheln und goldene Plakette). Kragen sind freizuhalten. 7 Der Thron Am Königsschießen dürfen nur uniformierte Mitglieder teilnehmen. Der Thron besteht aus dem Königspaar und zwei bis fünf Thronpaaren. Die Amtszeit des Thrones beginnt mit der Proklamation. Sie endet mit der öffentlichen Verabschiedung am darauffolgenden Schützenfest. Bekleidungsvorschriften siehe 4, Abs. 3 Thronzuschuss Dem jeweiligen Thron soll für die Dauer seiner Amtszeit ein zweckgebundener Zuschuss bewilligt werden, dessen Höhe durch den Vorstand festgesetzt wird. Über die Höhe und den Auszahlungsmodus wird der Thron vor Beginn seiner Amtszeit vom Bataillonskommandeur informiert. Ausgaben des Thrones sind durch Belege nachzuweisen. 7

8 8 Inkrafttreten Diese Traditionsordnung wurde von der Mitgliederversammlung der Schützengesellschaft Bad Salzuflen von 1567 e.v. am... beschlossen. Sie ist von diesem Tage an wirksam. SCHÜTZENGESELLSCHAFT BAD SALZUFLEN VON 1567 e.v. Der Vorstand 8

Anzugsordnung. der. Schützengilde Haltern e.v.

Anzugsordnung. der. Schützengilde Haltern e.v. Anzugsordnung der Schützengilde Haltern e.v. (Stand Dezember 2012) Seite 1 von 8 2001-2012 Schützengilde Haltern e.v. Dienstgrad Anzug / Uniform Dienstgradabzeichen Schütze Unteroffizier Stabsunteroffizier

Mehr

St. Sebastianus Bruderschaft Korschenbroich 1504 e.v. Uniform-Leitlinien

St. Sebastianus Bruderschaft Korschenbroich 1504 e.v. Uniform-Leitlinien St. Sebastianus Bruderschaft Korschenbroich 1504 e.v. Uniform-Leitlinien Stand 4.11.2013 1 Inhaltsverzeichnis Vorwort 2 Seite 1. Schwarze Uniform 3 1.1. Uniformrock 1.2. Zylinder 1.3. Sonstiges 2. Grüne

Mehr

Feuerwehrbekleidung. Richtlinie Feuerwehrbekleidung. Seite 0 von 9

Feuerwehrbekleidung. Richtlinie Feuerwehrbekleidung. Seite 0 von 9 Richtlinie Feuerwehrbekleidung Seite 0 von 9 Persönliche Schutzausrüstung (PSA) nach FwDV1 Anlass Kleidung Einsatzdienst Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Übungsdienst nach FwDV 1 Lehrgangsabschluss Maschinisten,

Mehr

SATZUNG DER BERLIN HYP AG

SATZUNG DER BERLIN HYP AG SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma

Mehr

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.

Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf

Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf Satzung des Sportvereins Eintracht Hiddestorf 1 Name und Sitz Der Sportverein Eintracht Hiddestorf von 1924 e.v., im folgenden kurz Verein genannt, ist der Zusammenschluss von Sportlern. Der Verein hat

Mehr

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen

Kyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der

Mehr

KREISFEUERWEHRVERBAND Main-Kinzig-Kreis Unterverband Gelnhausen

KREISFEUERWEHRVERBAND Main-Kinzig-Kreis Unterverband Gelnhausen KREISFEUERWEHRVERBAND Main-Kinzig-Kreis Unterverband Gelnhausen BEERDIGUNGSORDNUNG Empfehlung für die Feuerwehren Die Teilnahme der Feuerwehr an der Totenfeier für einen verstorbenen Kameraden ist eine

Mehr

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung

Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz

Mehr

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949

Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Ordnungen der Deutschen Jugend - Brassband Lübeck e. V. von 1949 Beitrags- und Sicherheitsleistungsordnung 1. Grundsatz: Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung, sie regelt die Beitragsverpflichtung

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg

Statut. der LBBW Rheinland-Pfalz Bank. als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts. der. Landesbank Baden-Württemberg Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank der Landesbank Baden-Württemberg Fassung: 12. Mai 2015 Seite 2 Statut der LBBW Rheinland-Pfalz Bank Aufgrund von 3 in Verbindung mit 8 Abs. 2 Nr. 5 des Gesetzes über

Mehr

1 Name und Sitz. 2 Zweck

1 Name und Sitz. 2 Zweck 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung

Vereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.

Mehr

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen

Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.

Mehr

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten

ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule

Mehr

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v..

1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen Together City-Forum für Jugend, Ausbildung und Beschäftigung e.v.. 2. Der Verein hat seinen Sitz in

Mehr

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung

a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,

Mehr

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG

DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG DEUTSCH-TÜRKISCHER WISSENSCHAFTLERVEREIN e. V. (DTW) SATZUNG beschlossen auf der Mitgliederversammlung am 26. November 1994 in Bonn. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein trägt den

Mehr

ASV Kierspe 1924e.V.

ASV Kierspe 1924e.V. 1. Kittel / Clubjacke ASV Kierspe 1924e.V. Anzugsordnung Kittel: Grüner Kittel mit ASV Wappen Schwarze Hose, Schwarze Schuhe, schwarze Socken (freigestellt) Weißes Hemd langarm, grüne Krawatte (beides

Mehr

Der Vereinsausschuss des Fasnetclub Unterjesingen e.v. hat am... diese Vereinsordnung beschlossen.

Der Vereinsausschuss des Fasnetclub Unterjesingen e.v. hat am... diese Vereinsordnung beschlossen. Vereinsordnung Der Vereinsausschuss des Fasnetclub Unterjesingen e.v. hat am... diese Vereinsordnung beschlossen. 1 Aufnahme in den Verein 1. Mitglied kann nur werden, wer mit dem Fasnetclub freundschaftlich

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999)

Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung. (in der Fassung vom 04.03.1999) Museumsverein Kalletal e. V. Vereinssatzung (in der Fassung vom 04.03.1999) Vorsitzender: Uwe Zimmermann - stellv. Vorsitzender: Manfred Gruber - Geschäftsführerin: Monika Brink Kassenwartin: Christa Rügge

Mehr

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel

Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Verein der Freunde und Förderer der Lernwerft Kiel Satzung Präambel Im Jahr 2006 als Club of Rome Schule neu gegründet, hat die Lernwerft sich inzwischen mit einem schulischen wie auch vorschulischen Angebot

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v.

Satzung. Verein zur Förderung des Brandschutzes. Kaarst e.v. Satzung Verein zur Förderung des Brandschutzes Kaarst e.v. Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Beginn und Beendigung der Mitgliedschaft 5 Vorstand 6 Mitgliederversammlung 7 Beiträge und Spenden

Mehr

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v.

Ehrungsordnung. für den. Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. Ehrungsordnung für den Schützenkreis Hohenstaufen im Württ. Schützenverband 1850 e.v. 1 1. Natürliche und juristische

Mehr

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau

SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule Johann Wolfgang von Goethe Heidenau 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr SATZUNG Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule "Johann Wolfgang von Goethe" Heidenau (1) Der Verein führt den Namen " Verein der Freunde und Förderer der Mittelschule

Mehr

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) -----------------------------------------------------------------------

S A T Z U N G. der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- S A T Z U N G der Betriebssportgemeinschaft Rheinpark e.v. (Stand 29.3.2007) ----------------------------------------------------------------------- 1 Name, Sitz und Zweck (1) Der Verein führt den Namen

Mehr

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet.

4. Der Verein hat keine wirtschaftlichen Eigeninteressen und ist nicht auf wirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichtet. 1 - Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein mit dem Namen PRO PRAXIS e.v. ist eine Gemeinschaft von Angehörigen freier Berufe wie z.b. Ärzten, Psychotherapeuten, Rechtsanwälten, Tierärzten und Zahnärzten.

Mehr

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015)

Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) Satzung der Kreissparkasse Verden vom 27.11.2006 (in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 17.04.2015) berücksichtigte Änderungen: 3 Absatz 2 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 12.02.2007 (Amtsblatt

Mehr

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v.

Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. Satzung des Historischen Vereins für Dortmund und die Grafschaft Mark e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein für Dortmund und die Grafschaft Mark. Er hat seinen

Mehr

Die Kluft ist wesentliches Merkmal der Pfadfinderarbeit. Sie erfüllt in mehrfacher Hinsicht wichtige Funktionen in Stamm und Öffentlichkeit:

Die Kluft ist wesentliches Merkmal der Pfadfinderarbeit. Sie erfüllt in mehrfacher Hinsicht wichtige Funktionen in Stamm und Öffentlichkeit: Kl u f t o r d n u n g Die Kluft ist wesentliches Merkmal der Pfadfinderarbeit. Sie erfüllt in mehrfacher Hinsicht wichtige Funktionen in Stamm und Öffentlichkeit: Zusammengehörigkeitsgefühl einfache Integration

Mehr

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN

STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN STATUTEN DES SKICLUB STEIL'ALVA NENNIGKOFEN 1. Name und Sitz Art.1.1 Unter dem Namen Skiclub Steil'Alva besteht ein Verein im Sinne von Art.60 ff. ZGB. Der Sitz des Vereins ist in Nennigkofen. 2. Zweck

Mehr

Sportverein Mering e.v.

Sportverein Mering e.v. Finanz- und Geschäftsordnung Sportverein Mering e.v. MITGLIED DES BAYERISCHEN LANDESSPORT-VERBANDES GEGRÜNDET 1925 Sportverein Mering e.v. * Tratteilstraße 50 * 86415 Mering * Tel.: 08233 / 9364 Gebilligt

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule

Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v.

Satzung des Vereins. Medien-Club München e.v. Satzung des Vereins Medien-Club München e.v. Art. 1 Name Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Medien-Club München. 2. Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht München eingetragen werden. Nach

Mehr

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v.

SATZUNG. des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. SATZUNG des 1. Hailerer Karnevalvereins Die Heilichköppchen e.v. 1 1. Der Verein, der am 20.Mai 1984 gegründet wurde, führt den Namen 1. Hailerer Karnevalverein Die Heilichköppchen e.v. 2. Der Verein hat

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz

SATZUNG. des Vereins. zuletzt geändert laut Beschluss der Mitgliederversammlung 04.11.2014 gültig ab 14.01.2015. 1 Name und Sitz Die Kinderkrippe Spielkreis e.v. Pestalozzistraße 4a 64823 Groß-Umstadt 06078 / 21 53 E-Mail: info@spielkreis-umstadt.de SATZUNG des Vereins Die Kinderkrippe Spielkreis e.v." zuletzt geändert laut Beschluss

Mehr

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v.

Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. Satzung der Römergarde Köln-Weiden e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Römergarde Köln-Weiden e.v.". Sitz des Vereins ist Köln. Das Gründungsjahr ist 1962. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl

SATZUNG. Geschäftsstelle. Bergstraße 9, 72820 Sonnenbühl Freie und unabhängige Interessengemeinschaft der Versicherten und Rentner in der Deutschen Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung e. V. Gegründet 1962 in Berlin

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr

Aufgaben und Gliederung der Feuerwehr S A T Z U N G D E R G E M E I N D E F E U E R W E H R D E R S T A D T G L Ü C K S B U R G ( O S T S E E ) Aufgrund des 8 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren

Mehr

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v.

S a t z u n g. der. Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. S a t z u n g der Interessengemeinschaft Treffpunkt Dellbrücker Hauptstraße e.v. (In der Online-Fassung sind alle Angaben und Inhalte ohne Gewähr auf Richtigkeit) ursprüngliche Satzung vom 17.11.1988 geänderte

Mehr

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex

Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Entsprechenserklärung der EUROKAI GmbH & Co. KGaA gemäß dem Deutschen Corporate Governance Kodex Die Geschäftsführung der Kurt F.W.A. Eckelmann GmbH, Hamburg, als persönlich haftende Gesellschafterin und

Mehr

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v.

Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. Schömberg, 30.01.2015 Satzung der Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen " Turngemeinde Schömberg 1884 e.v. und hat seinen Sitz in Schömberg. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Statuten der Alumni Nuolen

Statuten der Alumni Nuolen Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf

Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Satzung der Stadtsparkasse Wunstorf Aufgrund 6 des Niedersächsischen Sparkassengesetzes (NSpG) vom 16. Dezember 2004 (Nds. GVBl. Nr.

Mehr

Satzung des Schützenvereins Damme-Glückauf e. V. vom 30. 7.1977

Satzung des Schützenvereins Damme-Glückauf e. V. vom 30. 7.1977 Satzung des Schützenvereins Damme-Glückauf e. V. vom 30. 7.1977 geändert am 25. November 1988 geändert am 20. Januar 2007 geändert am 15. Januar 2011 1 Satzung Der Schützenverein Damme-Glückauf hat in

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen

Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen Satzung des Vereins zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft in Niedersachsen-Bremen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein zur Förderung der Ausbildung in der Immobilienwirtschaft

Mehr

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v.

Satzung BHGL-Förderverein Fortbildung e.v. FÖRDERVEREIN FORTBILDUNG e.v. Gemeinnütziger Verein in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband der Hochschulabsolventen/Ingenieuren Gartenbau und Landschaftsarchitektur e.v. BHGL 17. März 1994 geändert am

Mehr

(Name und Sitz) Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v.

(Name und Sitz) Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. 1 S A T Z U N G Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. 1 (Name und Sitz) Der Verein führt den Namen: Sportverein Frille Wietersheim von 1910/27 e.v. Er hat seinen Sitz in Petershagen. Der Verein

Mehr

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau

Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau Satzung des Gewerberinges, Verbandsgemeinde Bruchmühlbach-Miesau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Gewerbering, VG Bruchmühlbach-Miesau. Der Verein wird nicht in das Vereinsregister beim Amtsgericht

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe)

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath (Gebührensatzung für die Friedhöfe) Aufgrund von 7 Absatz 2 i.v.m. 41 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung

Mehr

Dresdner Geschichtsverein e.v.

Dresdner Geschichtsverein e.v. Dresdner Geschichtsverein e.v. S A T Z U N G Der Verein führt den Namen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr "Dresdner Geschichtsverein e.v." Er hat seinen Sitz in Dresden und ist in das Vereinsregister einzutragen.

Mehr

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus

Januar 2006. Statuten Elternverein Thörishaus Januar 2006 Statuten Elternverein Thörishaus 1. Name, Sitz und Zweck 1.1 Unter dem Namen Elternverein Thörishaus (nachstehend EVT genannt) besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB. Der Verein

Mehr

Statuten Verein für aktive Humanität

Statuten Verein für aktive Humanität Statuten Verein für aktive Humanität Rechtsform, Zweck und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein für aktive Humanität besteht ein nicht gewinnorientierter Verein gemäss den vorliegenden Statuten und im Sinne

Mehr

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24

Vergabegrundlage für Umweltzeichen. Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Vergabegrundlage für Umweltzeichen Umweltfreundliche Rohrreiniger RAL-UZ 24 Ausgabe April 2009 RAL ggmbh Siegburger Straße 39, 53757 Sankt Augustin, Germany, Telefon: +49 (0) 22 41-2 55 16-0 Telefax: +49

Mehr

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN

ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN ÖFB-BESTIMMUNGEN FÜR FREUNDSCHAFTSSPIELE MIT BETEILIGUNG AUSLÄNDISCHER MANNSCHAFTEN Diese Bestimmungen regeln 1 Regelungsbereich a) die Veranstaltung eines Spieles mit Beteiligung ausländischer Vereins-

Mehr

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT)

Wahlordnung zur Wahl eines Sprecherteams der Schülervertretung am Erzbischöflichen Suitbertus- Gymnasium, Düsseldorf-Kaiserswerth (WOSprT) Vorbemerkung: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit werden einschlägige Begriffe (Schüler, Lehrer, Schulleiter, Wahlleiter u.ä.), nur in der männlichen Form verwendet; die weibliche Form ist dabei jeweils

Mehr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr

Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr

Mehr

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt.

Alle Schlüssel-Karten (blaue Rückseite) werden den Schlüssel-Farben nach sortiert und in vier getrennte Stapel mit der Bildseite nach oben gelegt. Gentlemen", bitte zur Kasse! Ravensburger Spiele Nr. 01 264 0 Autoren: Wolfgang Kramer und Jürgen P. K. Grunau Grafik: Erhard Dietl Ein Gaunerspiel für 3-6 Gentlemen" ab 10 Jahren Inhalt: 35 Tresor-Karten

Mehr

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G

G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G G360.26A Vereinbarung Schülerfestkommission e.v. Seite -1 - V E R E I N B A R U N G zwischen der Stadt Weingarten, vertreten durch den Oberbürgermeister Markus Ewald, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten im

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/1472 18. Wahlperiode 15.01.2014 Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Gesetz zur Neuregelung der Wahl der oder des Landesbeauftragten für Datenschutz Der

Mehr

Ethio Cologne Sport und Kultur e.v.

Ethio Cologne Sport und Kultur e.v. Satzung des Ethio Cologne Sport und Kultur e.v. Stand: 04.02.2009 Satzung des Ethio Cologne Sport- und Kulturverein (ECSK) in Köln in der Fassung der Mitgliedsversammlung vom 04.02.2009 Satzung des Ethio

Mehr

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit

Vereinssatzung. NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht. 1 Name und Sitz des Vereins. 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins. 3 Gemeinnützigkeit Vereinssatzung NEKROPOLIS MOGUNTIA e.v. Übersicht 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aktivitäten des Vereins 3 Gemeinnützigkeit 4 Finanzierung des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Organe des Vereins 7 Mitgliederversammlung

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Historical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15

Historical Viewer. zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Historical Viewer zu ETC5000 Benutzerhandbuch 312/15 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Hinweise... 3 1.1 Dokumentation...3 2 Installation... 3 3 Exportieren der Logdatei aus dem ETC 5000... 3 4 Anlegen eines

Mehr

Deutschsprachige Anwendergruppe für Software-Metrik und Aufwandschätzung e.v. Satzung

Deutschsprachige Anwendergruppe für Software-Metrik und Aufwandschätzung e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung (1) Der Verein führt den Namen "Deutschsprachige Anwendergruppe für Software-Metrik " (DASMA) Er ist in das Vereinsregister eingetragen. (2) Sitz der Gesellschaft ist

Mehr

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau

Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Statuten des Vereins guild42.ch

Statuten des Vereins guild42.ch Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.

Mehr

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen

Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sindelfingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2013

Mehr

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts

Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts Die Anzahl der Longiergurt-Ringe Marie Symbill Das Werk einschließlich aller seiner Texte ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung

Mehr

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v.

1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. S a t z u n g 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Harmonika-Freunde Rottenburg e.v. 2. Der Verein hat den Sitz in Rottenburg und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts in Rottenburg

Mehr

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen

RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen RENO Bremen Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen 1 Name, Sitz 1. Der Verein führt den Namen RENO BEMEN Verein der Angestellten der Rechtsanwälte und Notare in Bremen e.v.. 2.

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung

Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung vom 07.04.2009. Vereinssatzung Alt-Konstanzer Hanselezunft e.v. Vereinssatzung 1 1. Der Verein führt den Namen: Alt-Konstanzer Hanselezunft. Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes steuerbegünstigte

Mehr

Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen

Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen Gemeinde Reichartshausen 74934 Reichartshausen Rhein-Neckar-Kreis Ehrenordnung der Gemeinde Reichartshausen Präambel Gemeinderat und Verwaltung der Gemeinde Reichartshausen sind sich ihrer Verpflichtung

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung

Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung. I. Name, Zweck und Geschäftsführung Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v. Satzung I. Name, Zweck und Geschäftsführung Der Verein führt den Namen "Fördererkreis demokratischer Volks- und Hochschulbildung e.v.. Der

Mehr

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.

2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt. I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft

Mehr

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse

Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Satzung für die Sparkasse Aurich-Norden in Ostfriesland Ostfriesische Sparkasse Inhaltsverzeichnis 1 Name, Sitz, Träger 2 Aufgaben 3 Allgemeine Grundsätze für die Geschäftspolitik der Sparkasse 4 Organe

Mehr

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar -gemeinnützige Zwecke - im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung des Musikverein Wilhelmskirch 1 Name und Sitz des Vereins: Der Verein führt den Namen: Musikverein Wilhelmskirch e. V. Und hat seinen Sitz in Wilhelmskirch 88263 Horgenzell. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.

Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische

Mehr

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v.

Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v. S A T Z U N G I. NAME, ZIELE 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Berufliche Schule Ahrensburg Berufsbildungszentrum e.v..

Mehr

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v.

Satzung. Raniser Ritterfaschingsverein e.v. Satzung Raniser Ritterfaschingsverein e.v. 1.1 Der Verein führt den Namen Raniser Ritterfaschingsverein e.v. und ist in das Vereinsregister beim Kreisgericht Pößneck eingetragen. 1. 1.2 Der Verein hat

Mehr