Sicherheitsbelehrung Verhalten in Laboren Arbeiten im S1-Labor. Institut für Phytopathologie der CAU 2009

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1 Sicherheitsbelehrung Verhalten in Laboren Arbeiten im S1-Labor Institut für Phytopathologie der CAU 2009

2 Warum? Ursachen für Unfälle: Zur Vermeidung von Unfällen. Zur Vermeidung von Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen Gefahren, die ausgehen von - menschlichem Verhalten, - Geräten und - Gefahrstoffen.

3 Was sind Gefahrstoffe? Nach 3a ChemG werden als Gefahrstoffe Stoffe oder Zubereitungen bezeichnet, die folgende Eigenschaften besitzen: explosionsgefährlich brandfördernd hoch- oder leicht- oder entzündlich sehr giftig oder giftig oder gesundheitsschädlich ätzend, reizend sensibilisierend krebserzeugend fortpflanzungsgefährdend erbgutverändernd umweltgefährlich sonstige chronisch schädigende Eigenschaften obige Eigenschaften entstehen lassen oder freisetzen

4 Die Aufnahme dieser Stoffe in den menschlichen Körper kann durch Einatmen über die Lunge, durch Resorption durch die Haut sowie über die Schleimhäute und den Verdauungstrakt erfolgen.

5 ACHTUNG: Lebensmittel dürfen nicht im Labor aufbewahrt werden. Zutritt für Unbefugte verboten ACHTUNG: Die Zutrittserlaubnis ist an den Labortüren vermerkt. Rauchen verboten Essen, Trinken und Schnupfen verboten

6 m Labor ist ein Laborkittel zu tragen. ei Arbeiten, bei denen Gefahrstoffe in die Augen gelangen önnen ist eine Schutzbrille zu tragen. rillenträger müssen eine optisch korrigierte Schutzrille oder eine zugelassene Überbrille tragen. m Labor darf nur festes und trittsicheres Schuhwerk etragen werden. ie Labortüren sind bei Abwesenheit stets abzuschließen. Nie automatischen Schließer aushängen oder Keil unterlegen! äntel, Jacken, Taschen etc. sind nicht im Labor ufzubewahren.

7 us Sicherheitsgründen ist das Arbeiten im Labor nur erktags zwischen 7.30 und Uhr gestattet. otwendige Arbeiten außerhalb dieser Zeit bedürfen iner gesonderten schriftlichen Genehmigung (Betreuer nd Laborleiter/in). ei Arbeiten außerhalb der normalen Zeit ist die nwesenheit von mindestens zwei Personen erforderlich. uch der Einsatz von Spritzmitteln erfordert die Anweenheit einer zweiten Person.

8 S1-Labor. Während der Arbeitszeit muß ein Abluft- und Zuluftsystem pro Labor eingeschaltet werden und dauerhaft in Betrieb sein.. Die Labortüren zu den Fluren müssen außer zum Betreten und Verlassen der Räume geschlossen bleiben, um den Unterdruck aufrecht erhalten zu können.

9 3. Die Fenster in den Laboren müssen aus dem gleichen Grund geschlossen sein. Das Sichtfenster dient der Sicherheit der in dem hinter der Tür liegenden Raum arbeitenden. Es darf nicht beklebt oder die Sicht durch andere Gegenstände wie Gardinen oder Aufkleber beeinträchtigt werden.

10 Mitführen von Tieren verboten ACHTUNG: Auch Kinder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht ins Labor.

11 "Druckgasflaschen" Technische Regeln Druckgase TRG 280 Allgemeine Anforderungen an Druckgasbehälter. Betreiben von Druckgasbehältern Nur erfahrene und geschulte Personen dürfen mit GASEN umgehen. GASE dürfen aus den FLASCHEN nur mittels angeschlossener mängelfreier Druckminderventile (Lecktest) entnommen werden. GASFLASCHEN dürfen nicht geworfen werden und sind gegen Umfallen oder Herabfallen zu sichern (z.b. Ketten).

12 Die Ventilanschlüsse müssen sauber gehalten werden. GASFLASCHEN dürfen nur mit zugelassenem Ventilschutz (Flaschenkappe) und bei ausreichender Sicherung gegen Verrutschen oder Umherrollen transportiert werden.

13 Name des Gefahrstoffes T+ Kurzbezeichnung des Gefahrstoffsymbols Gefahrstoffsymbol schwarze Schrift auf orangenem Hintergrund Sehr giftig Bezeichnung des Gefahrstoffsymbols

14 Name Gefahrstoffsymbol R-Sätze - Hinweise auf besondere Gefahren geregelt im Anhang III zur Richtlinie 67/548/EWG S-Sätze - Sicherheitsratschläge geregelt im Anhang IV zur Richtlinie 67/548/EWG Betriebsanweisungen müssen aktualisiert werden.

15 Explosionsgefährlich E Gefahr: Kann durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen unter schneller Entwicklung von Gasen reagieren.

16 Brandfördernd O Gefahr: Entwickelt Sauerstoff, kann brennbares Material entzünden, insbesondere Fette und Öle; erhöht die Heftigkeit eines Brandes. Vorsicht: Jeden Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden. Erhitzen führt zu Drucksteigerung d.h. erhöhte Berst- und Explosionsgefahr. Beispiele: organische Peroxide, flüssiger Sauerstoff, Natriumnitrat, Ammoniumnitrat

17 Hochentzündlich F+ Gefahr: Flüssigkeiten mit einem extrem niedrigen Flammpunkt und niedrigen Siedepunkt. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten. Rauchen und offenes Licht Verboten. Beispiele: Dimethylamin

18 Leichtentzündlich F Gefahr: Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unterhalb 21 C aber hochentzündlich. Können bei gewöhnlicher Temperatur an Luft leicht entzündet werden. Vorsicht: Von offenen Flammen, Funken und Wärmequellen fernhalten. Rauchen und offenes Licht Verboten. Beispiele: Ethanol, Methanol, Aceton, Hexan, Butanol Acetonitril

19 Sehr giftig T+ Gefahr: Führen nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut in sehr geringen Mengen zum Tod oder zu akuten oder chronischen Gesundheitsschäden. Vorsicht: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden. Bei Unwohlsein sofort zum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits technik (Laborabzug) oder persönliche Schutzausrüstung achten. Beispiele: 2,2'-Bipyridyl

20 Giftig T Gefahr: In geringen Mengen nach Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme durch die Haut können meist erhebliche Gesundheitsschäden oder gar der Tod eintreten. Vorsicht: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden. Bei Unwohlsein sofort zum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits technik (Laborabzug) oder persönliche Schutzausrüstung achten. Beispiele: Acetonitril, Methanol, Phenol

21 Gesundheitsschädlich Xn Gefahr: Können beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut zum Tode führen oder akute oder chronische Gesundheitsschäden verursachen. Vorsicht: Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch Einatmen der Dämpfe vermeiden. Bei Unwohlsein zum Arzt. Körperschutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Beispiele: Chloroform, Ammoniumchlorid, Titriplex II

22 Ätzend C Gefahr: Zerstört bei Kontakt Gewebe der Haut, Augen und Atemwege. Kann verschiedene Metalle angreifen und dabei gefährliche Reaktionen auslösen. Vorsicht: Dämpfe nicht einatmen, jegliche Berührung auch der Kleidung vermeiden. Beispiele: Säuren und Laugen

23 Reizend Xi Gefahr: Wirkt reizend auf die Haut, Augen und Atmungsorgane. Kann bei Kontakt mit Haut oder Schleimhaut Entzündungen verursachen. Vorsicht: Dämpfe nicht einatmen, Berührung mit Haut und Augen vermeiden. Beispiele: Aceton, Calciumchlorid

24 Umweltgefährlich N Gefahr: Veränderungen der Beschaffenheit des Naturhaushalts, von Wasser, Boden oder Luft, Klima, Tiere, Pflanzen oder Mikroorganismen, so daß Gefahren für die Um- Welt herbeigeführt werden können. Beispiele: Ammoniak, Cobaltchlorid

25 Sensibilisierend Beim Einatmen oder Aufnahme über die Haut können Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen werden, so daß bei künftiger Exposition gegenüber dem Stoff oder der Zubereitung charakteristische Störungen auftreten können. Sensibilisierung durch Einatmen Xn & gesundheitsschädlich & R42 Sensibilisierung durch Hautkontakt Xi & reizend & R43

26 Krebserzeugend T + R45 bzw. R49 Gefahr: Beim Einatmen (R49), Verschlucken oder Aufnahme über die Haut (R45) kann Krebs erregt werden oder die Krebshäufigkeit erhöhen werden. Vorsicht: Jeglichen Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden. Bei Unwohlsein sofort zum Arzt. Auf ordnungsgemäße Sicherheits technik (Laborabzug) oder persönliche Schutzausrüstung achten. Beispiele: Benzol

27 Stoffe, die wegen möglicher krebserregender Wirkung beim Menschen Anlaß zur Besorgnis geben, über die jedoch genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 (als krebserzeugend für den Menschen angesehen) einzustufen. Xn + R40

28 Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut können nichtvererbbare Schäden der Nachkommenschaft hervor gerufen oder deren Häufigkeit erhöht werden (fruchtschädigend) oder die männlichen oder weiblichen Fortpflanzungsfunktionen oder -fähigkeit können beeinträchtigt werden. T + R60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. T + R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen (z.b. Cycloheximid, Bleinitrat). Xn + R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen Xn + R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

29 Erbgutverändernd Beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über die Haut können vererbbare genetische Schäden hervorgerufen werden oder deren Häufigkeit kann erhöhen werden. T + R46 Kann vererbbare Schäden verursachen. Xn + R40 Irreversibler Schaden möglich.

30 Risk and Safety Phrases

31 ufbewahrung Gefahrstoffe sind so aufzubewahren oder zu lagern, daß sie die menschliche Gesundheit und die Umwelt nicht gefährden. In Arbeitsräumen sind die Mengen an Gefahrstoffen au ein notwendiges Minimum zu begrenzen. Gefahrstoffe sind so aufzubewahren, daß ein Mißbrauch und Fehlgebrauch verhindert wird.!!! Totenkopf-Chemikalien!!! Gefahrstoffe dürfen nicht in solche Behältnisse gefüllt werden, durch deren Form oder Bezeichnung der Inhalt mit Lebensmitteln verwechselt werden kann.

32 "Allgemeine Schutzpflicht" Zur Abwehr von Gefahren sind Schutzmaßnahmen zu treffen. echnischer Schutz: Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche geschlossenes System wirksame Absaugvorrichtungen!!! Funktionsfähigkeit überprüfen (Bindfaden etc.)!!! explosionsgeschützte elektrische Installationen Kippvorrichtungen für Ballons und Fässer Berstschutz/Schutzscheibe

33 ersönlicher Schutz: ntsprechend den Aufnahmewegen in den Körper Augen - Schutzbrille, Schutzschirm (siehe GUV 20.13) Haut - Schutzhandschuhe (siehe GUV 20.17), Laborkittel, festes, geschlossenes und trittsicheres Schuhwerk, Säureschutzbekleidung (siehe GUV und 20.19) Mund - Pipettierhilfe Nase - Atemschutz (siehe GUV 20.14)

34 "Ermittlungs- und Überwachungspflicht" Beim Umgang mit Stoffen und Zubereitungen muß ermittelt werden, ob ein Gefahrstoff vorliegt und ob Ersatzstoffe oder -verfahren mit einem geringeren gesundheitlichen Risiko angewandt werden können. Vor dem Umgang mit Gefahrstoffen sind die Gefahren, die von ihnen ausgehen zu ermitteln und zu bewerten sowie Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt zu regeln (Betriebsanweisungen an Arbeitsplätzen).

35 "Beschäftigungsbeschränkungen" siehe Schreiben "Unterrichtung gebärfähiger Arbeitnehmerinnen über Beschäftigungsbeschränkungen für werdende Mütter" GUV Kapitel 4.10 Mutterschutzrichtlinienverordnung

36 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur betrieben werden, wenn diese sich in sicherem und einwandfreiem Zustand befinden. Defekte elektrische Betriebsmittel nicht mehr benutzen bzw. aussondern. Sicherheitstechnische Mängel sind unverzüglich zu melden und zu beseitigen.

37 "Flüssiger Stickstoff" Flüssiger Stickstoff ist im Aufzug grundsätzlich ohne Personenbegleitung zu transportieren. Hierzu eignet sich der große Lastenaufzug, der unterwegs nicht anhaltbar ist und auch nicht absackt. Beim Arbeiten mit flüssigem Stickstoff sind Schutzbrille und geeignete Schutzhandschuhe zu tragen. Beachten! Bei Arbeiten mit flüssigem Stickstoff muß ein ausreichender Atemluftaustausch gegeben sein.

38 " 20 Betriebsanweisung" Es ist eine Betriebsanweisung zu erstellen, die enthalten muß: Gefahren für Mensch und Umwelt Schutzmaßnahmen Verhaltensregeln Verhalten speziell im Gefahrenfall sachgerechte Entsorgung Erste Hilfe-Maßnahmen Ohne Sicherheitsbelehrung darf kein Umgang mit Gefahrstoffen gestattet werden. Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind schriftlich festzuhalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift zu bestätigen.

39 BETRIEBSANWEISUNG gem. 20 GefStoffV GEFAHRSTOFFBEZEICHNUNG Acetonitril GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT ERSTE HILFE CHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN SACHGERECHTE ENTSORGUNG VERHALTEN IM GEFAHRENFALL

40 Was tun bei neu angelieferten Gefahrstoffen, für die (noch) keine Betriebsanweisung existiert? Material Safety Data Sheets (MSDS) vom Hersteller oder aus www beachten.

41 Kombination von geometrischer Form und Sicherheitsfarbe und ihre Bedeutung für Sicherheitszeichen Verbotszeichen Gebotszeichen Warnzeichen Vorsicht! Rettungszeichen Erste Hilfe Material und Einrichtungen zur Brandbekämpfung

42 ACHTUNG: Brandrauch/-gase sind giftig! Beachten Sie die Brandschutzordnung! Alarmplan - bei Brand Menschen retten Brand melden (Feuermelder betätigen; Telefon: 112) Brand bekämpfen Feuerwehr einweisen bei drohender Gefahr - Gefahrenbereich verlassen - keine Aufzüge benutzen - Personensammelplatz außerhalb des Gebäudes aufsuchen - Panik vermeiden

43 Sammelstelle Rettungsweg ACHTUNG: Im Gefahrenfall nie den Aufzug benutzen!

44 Quelle: Löschschlauch Feuerlöschgerät ACHTUNG: Informieren Sie sich über die Standorte der Feuermelder und des Gas Not-Aus.

45 Alarmplan - bei Problemen mit Gasflaschen Tür schließen (nie Schließer aushängen oder Keil unterlegen) keine elektrischen Schalter mehr schalten Brandschutztüren schließen und Brandschutzabschnitt räumen Meldung veranlassen

46 Alarmplan - bei Unfällen Erste Hilfe leisten über Notruf Hilfe anfordern (Arzt, Feuerwehr) Inzwischen für den Arzt alle Informationen über das Produkt beschaffen (Etikett, Sicherheitsdatenblatt, Betriebsanweisung) Vorgesetzten informieren

47 Erste Hilfe Jährliche Prüfung der Verbandkästen auf Funktionsfähigkeit/Vollständigkeit (in der Woche nach der jährlichen Sicherheitsbelehrung durch Ersthelfer) erbandbuch in jedem Verbandskasten führen und 5 Jahre aufbewahren

48 Raum 312 / 312a Trockenofen Kühlschrank Universalinkubator Kleine Impfbank (nicht in Betrieb) Photometer Impfbank Kunststoffarbeitsplatte Impfbank icherheits- Impfbank IN 12950) K u n s t s t o f f t i s c h e Erste Hilfe Waschbecken, Augendusche Autoklav Einbauschrank Einbauschränke Tür Tür mit Sichtfenster Notdusche Erste Hilfe Kasten

49 Raum 312 / 312a nicht-permanenter S1-Bereich Trockenofen Kühlschrank Universalinkubator Kleine Impfbank (nicht in Betrieb) Photometer Impfbank Kunststoffarbeitsplatte Impfbank icherheits- Impfbank IN 12950) K u n s t s t o f f t i s c h e Erste Hilfe Waschbecken, Augendusche Autoklav Einbauschrank Einbauschränke Tür Gentechnischer Arbeitsbereich (S1) Kein Zutritt für Unbefugte Essen und Trinken sowie Rauchen verboten Laborkittel ist zu tragen Tür mit Sichtfenster Notdusche Praktikum Im Zeitraum des Praktikums dürfen keine Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen in diesem Raum durchgeführt werden. Student training course Working with genetically modified organisms during the student training course is prohibited.

50 Erste Hilfe - Haut und Augen Bei Augenkontakt Auge mit reichlich Wasser ausspülen (Augendusche), dabei gesundes Auge schützen, Lidspalte beim Ausspülen geöffnet halten, Augenarzt aufsuchen. Bei Hautkontakt eventuell unter laufender Dusche ausziehen.

51 Notdusche Augenspüleinrichtung Monatliche Prüfung auf Funktionsfähigkeit

52 Erste Hilfe - Inhalation Bei Einatmen von Gefahrstoffen an die frische Luft bringen, auf Eigenschutz achten, Atemspende, Mundhöhle ausräumen, Sauerstoffzufuhr, beengende Kleidung lockern und für ärztliche Versorgung sorgen.

53 Erste Hilfe - Verschlucken Bei Aufnahme von Gefahrstoffen durch den Mund: Arzt Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisung keine Milch bei Lösungsmittel Erbrechen lassen nur bei organischen Stoffen zur Verdünnung Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen bei Stoffen die narkotische oder ätzende Wirkung haben (z.b. Lösemittel) unbedingt kein Erbrechen

54 Arbeitsmedizinischer Dienst / Betriebsarzt CAU

55 Meldewesen ("6 W") Notruf-Angaben Wer meldet? Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Wer wird verlangt? Name und Rufnummer Gebäude, Straße, Etage, Raumnr. Unfall, Feuer, Verbrennung,... Anzahl Notarzt, Krankenwagen, Feuerwehr Warten auf eventuelle Rückfragen der Notrufzentrale

56 Sicherheitsbeauftragte Institut Tim Thurau (Strahlenschutz) Ralf-Udo Ehlers (Biologische Sicherheit) Michael Wingen (Allgemeines, Technik) CAU Sicherheitsingineur Thomas Timm (Tel.: 1550)

57 Das Wichtigste als Übersicht: Kein Essen, Trinken, Rauchen, Schminken in Laboren: Schutz gegen Inkorporation Festes Schuhwerk, Kittel, ggf. Schutzbrille und Handschuhe: Schutz gegen Kontakt über Haut Abzugsysteme nutzen: Schutz gegen Einatmen Nicht allein im Labor arbeiten: Schutz gegen Schaden bei Ohnmacht Bei Unfällen: Erste Hilfe leisten, Notruf / Betriebsarzt: Tel.: 3731

58 Unterschrift in Anwesenheitsliste bitte nicht vergessen! Sicherheitseinweisung Phytopathologie Ende

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