Niedergelassene Zahnärzte, Praxisgründer und angestellte Zahnärzte

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1 Versicherungsleitfaden Niedergelassene Zahnärzte, Praxisgründer und angestellte Zahnärzte Versicherungsvermittlungsgesellschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer mbh Fallstr. 34, München

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Servicenummern Betriebs- und Sachrisiken Gebäudeversicherung Praxisinventarversicherung / Hausratversicherung Elektronikversicherung Betriebsunterbrechungsversicherung Praxisausfallversicherung Berufshaftpflichtversicherung Privathaftpflichtversicherung Rechtsschutzversicherung Kraftfahrzeugversicherung Personenrisiken Unfallversicherung Kranken(zusatz)versicherung Pflege(zusatz)versicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Lebens- und Rentenversicherung Betriebliche Altersversorgung Modulares Zahnarzt-Factoring Betriebswirtschaftliche Beratung Versicherungsanalyse Hinweise zum Abschluss von Versicherungen Fit für das Unternehmen Zahnarztpraxis...14 Antwortcoupon Eine Versicherung ist etwas, das man eigentlich nie brauchen müsste, aber doch einfach wollen muss, weil man sie immer brauchen tun könnte. Karl Valentin, Volksschauspieler 2

3 Vorwort Für einen Praxisgründer oder Praxisinhaber ist es wichtig, an die Folgen unvorhersehbarer Ereignisse zu denken, die eine Bedrohung des Vermögens, des Einkommens und der Gesundheit darstellen können. Für den angestellten Zahnarzt bestehen ebenfalls spezielle Risiken, die sich aus dem Arbeitsverhältnis heraus ergeben. Es ist daher wichtig, die persönlichen und betrieblichen Risiken zu analysieren und mit den notwendigen Versicherungen eine ausreichende Vorsorge zu treffen. Die Versicherungsvermittlungsgesellschaft der BLZK (VVG) mbh wurde mit der Intention gegründet, den bayerischen Zahnärzten und ihren Mitarbeitern maßgeschneiderte Versicherungsprodukte zu besonders günstigen Konditionen zu vermitteln. Hierzu arbeitet die VVG eng mit der Assekuranz AG, einem internationalen Versicherungsmakler, als starkem Partner zusammen. Zudem besteht für den Bereich der Krankenversicherung ein Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG, mit dem sich Mitglieder der Kammer zu speziellen Konditionen privat krankenversichern können. Die Produktpalette umfasst alle Versicherungssparten und zeichnet sich durch ein besonders günstiges Preis-/Leistungsverhältnis aus. Dazu gehören neben den erforderlichen Versicherungen rund um die Praxis bzw. das Arbeitsverhältnis auch alle Versicherungen, die ein privater Haushalt benötigt (Kfz-Versicherung, Privathaftpflicht-, Hausrat- und Lebensversicherungen, Altersvorsorge, Krankenzusatzversicherungen,...). Um einen auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz zu finden, stehen bei der Assekuranz AG kompetente Fachberater zur Verfügung. Die VVG leistet hierbei nicht nur bis zum Vertragsabschluss Hilfestellung, sondern steht insbesondere auch im Schadenfall als Berater zur Seite. Im Rahmen ihres Dienstleistungsauftrages überprüft die VVG durch eine kostenlose und umfassende Versicherungsanalyse auch bestehende Versicherungen auf ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis und ermittelt mögliche Lücken im Versicherungsschutz. Über einen weiteren Kooperationspartner, die ABZ eg in München, bietet die VVG auch eine betriebswirtschaftliche Praxisberatung an. Mit der Beratung soll die individuelle Praxissituation verbessert, erfolgreich gestärkt und finanziell langfristig gesichert werden. Dieser Leitfaden kann nur einen Überblick zu den wichtigsten Versicherungen geben. Nähere Informationen und individuelle Angebote können jederzeit über unsere Servicenummern oder den Antwortcoupon am Ende dieses Leitfadens angefordert werden. Servicenummern Versicherungsvermittlungsgesellschaft der BLZK mbh, München Assekuranz AG Produktberatung Luxembourg Telefon Telefon Telefax Telefax

4 1. Betriebs- und Sachrisiken Praxisbetrieb und Vermögen sind durch unkalkulierbare Ereignisse einigen die Existenz bedrohenden Gefahren bzw. Risiken ausgesetzt: Feuer Leitungswasser Einbruchdiebstahl / Vandalismus Sturm / Hagel Glasbruch Geräteschäden Betriebsunterbrechung Haftungsansprüche Rechtsstreitigkeiten Gegen diese Risiken können rechtzeitig Präventionsmaßnahmen ergriffen werden. Damit mögliche Gefahrenquellen frühzeitig erkannt und ausgeschlossen werden, sollte das Praxispersonal auf mögliche Gefahren aufmerksam gemacht werden und eine regelmäßige Überprüfung der Praxisorganisation und der Arbeitsabläufe erfolgen. Auch die Installation von Diebstahlsicherungen und Alarmanlagen kann eine hilfreiche Maßnahme sein. Informationen zu Fragen der Betriebs- und Arbeitssicherheit erteilt das Referat Praxisführung der BLZK unter der Telefonnummer Gebäudeversicherung Eine Gebäudeversicherung sichert Schäden ab, die sich aus der Beschädigung oder Zerstörung des Wohngebäudes ergeben. Bei einer Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert ist eine automatische Anpassung der Versicherungssumme an die ortsüblichen Neubaupreise gewährleistet. Zu bedenken ist, dass An- oder Umbauten den Wert des Wohngebäudes steigern können. Eine rechtzeitige Information an die Versicherung über alle Veränderungen ist daher sehr wichtig, um keine Unterversicherung zu riskieren. Eine Gebäudeversicherung gibt finanzielle Rückendeckung für folgende Schäden: Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löscharbeiten Leitungswasser durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser, durch Bruch oder Frost an Rohrleitungen im Gebäude Sturm / Hagel durch Sturm (ab Windstärke 8) am Gebäude, an Türen, Fenstern oder Rollläden, durch Bäume oder sonstiges sowie Schäden durch Hagel an Dächern und Fensterscheiben Die Elementarschäden Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen können auf Wunsch ebenfalls versichert werden. 4

5 1.2 Praxisinventarversicherung / Hausratversicherung Die Praxisinventarversicherung lässt sich als Hausratversicherung der Praxis interpretieren. Sie versichert das Inventar, z. B. die Betriebseinrichtung und Vorräte vor Schäden, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Überspannungsschäden durch Blitz, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, Leitungswasser, sowie durch Sturm und Hagel entstehen. Zusätzlich gelten die Entwendung der Arzttasche und die Beschädigung des Praxisschildes bis zu bestimmten Beträgen als mitversichert. Selbstverständlich ist auch eine Versicherung des privaten Hausrates über die VVG möglich. 1.3 Elektronikversicherung Die Elektronikversicherung versichert die Medizintechnik und die Büro- und Kommunikationstechnik in der Praxis. Zusätzlich zu den Gefahren, die bereits in der Praxisinventarversicherung aufgeführt sind, besteht Versicherungsschutz u. a. auch für Beschädigungen oder Zerstörungen, die insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Kurzschluss, Induktion, Vorsatz Dritter, Blitzschlag, Explosion oder Implosion, Feuchtigkeit etc. entstehen können. 1.4 Betriebsunterbrechungsversicherung Neben den Folgen eines Sachschadens durch z. B. Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasser können der Praxis auch durch die damit verursachte Betriebsunterbrechung erhebliche finanzielle Schäden entstehen. Die Fixkosten, z. B. für Personalkosten, Praxismiete oder Leasingkosten laufen weiter, ohne dass Einnahmen einen Ausgleich schaffen können. Ein Gewinn kann nicht erzielt werden. Die Betriebsunterbrechungsversicherung umfasst die Entschädigung des entgangenen Praxisgewinns und der fortlaufenden Kosten, die nicht erwirtschaftet werden können, und ersetzt die Aufwendungen des Versicherungsnehmers zur Abwendung oder Minderung des Schadens. Die Praxis bleibt so liquide und kreditwürdig, die Lohnfortzahlung des Personals ist gewährleistet und die Marktposition der Praxis bleibt erhalten. 1.5 Praxisausfallversicherung Der Versicherungsschutz bei Ausfall des freiberuflich tätigen Praxisinhabers ist meist ungenügend. So werden z. B. bei Krankheit und Unfall längst nicht alle Kosten gedeckt. Zahnärzte können zwar ihr Einkommen über eine Krankentagegeldversicherung abdecken, die meist erheblichen laufenden Kosten der Praxis bleiben aber unberücksichtigt. Diese Lücke schließt die Praxisausfallversicherung. Hierbei bestehen die folgenden Wahlmöglichkeiten: Versichert werden die Betriebskosten oder Versichert werden Betriebskosten und Gewinn Es werden unterschiedliche Karenzzeiten angeboten, aus denen sich die individuelle Absicherung berechnet. Der Versicherer ersetzt den entstehenden Unterbrechungsschaden, wenn eine Unterbrechung des versicherten Betriebes durch Krankheit oder Unfall der den Betrieb verantwortlich leitenden Person bzw. Quarantäne verursacht wird. 5

6 1.6 Berufshaftpflichtversicherung Nach dem Gesetz haftet ein Zahnarzt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die von der Praxis, dem Zahnarzt selbst, oder seinen Mitarbeitern widerrechtlich verursacht werden. Deshalb ist für jeden Zahnarzt die Berufshaftpflichtversicherung unverzichtbar. Sie befriedigt berechtigte Schadenersatzansprüche gegen den Zahnarzt, seine Mitarbeiter oder Praxis und wehrt überhöhte oder unberechtigte Ansprüche ab. Zu beachten ist, dass der Zahnarzt gemäß seines Berufsrisikos richtig eingestuft wird. Die Deckungssummen werden gemäß der Tätigkeit ausreichend bemessen. Tätigkeits- oder Risikoänderungen müssen nachgemeldet werden, damit der Vertrag den neuen Gegebenheiten entsprechend angepasst werden kann. 1.7 Privathaftpflichtversicherung Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, den man einem anderen zugefügt hat, z. B. durch Unvorsichtigkeit, Leichtsinn oder Vergesslichkeit. Schadenersatzansprüche drohen, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht, ein Besucher in der Wohnung durch Bodenglätte hinfällt, oder ein Straßenpassant vor dem Haus wegen Eis- oder Schneeglätte stürzt, um nur einige Beispiele zu nennen. Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, den Versicherten von Schadenersatzansprüchen, die gegen ihn erhoben werden, freizustellen. Das heißt, die Haftpflichtversicherung prüft die Frage, ob und in welchem Umfang für eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Wenn keine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht, übernimmt die Versicherung die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die anfallenden Kosten. Versichert gilt die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers im In- und Ausland (auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt): als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens als Familien- und Haushaltsvorstand, z. B. aus der Aufsichtspflicht über Minderjährige als Dienstherr der in seinem Haushalt tätigen Personen als Eigentümer und Mieter eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses / Wochenendhauses Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten bzw. Lebenspartners des Versicherungsnehmers sowie der unverheirateten Kinder, bei Volljährigkeit allerdings nur so lange, wie diese sich in einem Studium, Berufsausbildung, Grundwehr oder Zivildienst befinden. 1.8 Rechtsschutzversicherung Ein Zahnarzt muss sich auf die medizinischen Belange seiner Patienten konzentrieren. Er kann und darf nicht durch Rechtsstreitigkeiten abgelenkt werden. Gegenstand einer Rechtsschutzversicherung ist die Wahrnehmung notwendiger Rechtsvertretungen und deren Aufwendungen in Rechtsstreitigkeiten. Erstattet werden die Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugen- und Sachverständigenkosten, sowie Kosten der Zwangsvollstreckung, die bei Geltendmachung oder Abwehr bestimmter Ansprüche entstehen können. Für Zahnärzte in eigener Praxis bietet die VVG attraktive Rechtschutzpakete an, die nach individuellen Bedürfnissen gestaltet werden können. Für angestellte Zahnärzte gibt es ein Kompaktrechtsschutzpaket nach 26 ARB, das folgende Bereiche beinhaltet: Beruf (inklusive erweitertem Straf-Rechtsschutz), Privatbereich, Verkehr, selbstgenutzte Wohnung. 6

7 1.9 Kraftfahrzeugversicherung Mobilität hat heutzutage einen enormen Stellenwert, den es zu sichern gilt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die anderen bei Verkehrsunfällen zugefügt werden. Vor den finanziellen Folgen eines Schadens am eigenen Fahrzeug schützt eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung. Als sinnvolle Ergänzung dient der Schutzbrief. Wenn unterwegs eine Panne, ein Unfall oder gar ein plötzlicher Krankheitsfall eintreten, kann der Schutzbriefinhaber jederzeit - rund um die Uhr - mit schneller und kompetenter Hilfe rechnen. 2. Personenrisiken Für einen niedergelassenen oder angestellten Zahnarzt ist es auch wichtig, sich Gedanken über die Versorgung bei Eintritt von Risiken zu machen, die in der Person liegen und die zu einer Bedrohung der eigenen Existenz sowie der Familie bzw. der Weiterführung der Praxis führen können. Diese sind: Unfall Krankheit Pflegefall Berufs- / Erwerbsunfähigkeit Alter und Tod 2.1 Unfallversicherung Die Existenz eines Zahnarztes ist von seiner persönlichen Arbeitsleistung abhängig. Diese ist z.b. durch einen Unfall gefährdet. Versicherungsschutz bietet eine private Unfallversicherung. Die Invaliditätsleistung mit verbesserter Gliedertaxe für Zahnärzte, Übergangsleistungen, Tagegeld, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Unfallrente, Bergungskosten, kosmetische Operationen, Kurkostenbeihilfe, Todesfall- Leistungen und andere Leistungen lassen sich individuell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers abstimmen. Die Deckung gilt rund um die Uhr und weltweit, sowohl im Beruf wie auch in der Freizeit. 2.2 Kranken(zusatz)versicherung Ein freiberuflich tätiger Zahnarzt ist nicht mehr krankenversicherungspflichtig. Er sollte sich und seine Familie jedoch bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Wählt man (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) die Variante der freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), besteht immer noch die Möglichkeit, die Grundversorgung durch private Zusatzversicherungen (stationäre Heilbehandlung, Zahnersatz oder Verdienstausfall) sowie durch eine Auslandsreise- Krankenversicherung zu ergänzen. Auch für pflichtversicherte angestellte Zahnärzte oder Assistenten empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung. Denn die GKV bietet als reines Umlageverfahren keinerlei Sicherheit für stabile Beiträge und Leistungen. Alleine die demographische Entwicklung stellt die GKV vor existenzbedrohende Finanzierungsprobleme. Beim Übertritt in die private Krankenversicherung kann der Versicherungsschutz für sich und die Familie individuell gestaltet werden. Die PKV ist oftmals die bessere Alternative zur GKV, da der Versicherte bei niedrigeren Beiträgen bessere Leistungen erhält. Beitragsrückerstattungen bei Leistungsfreiheit sowie 7

8 stabile Beiträge sind dabei wichtige Faktoren für die Auswahl der Gesellschaft. Zusätzlich bietet eine Krankentagegeldversicherung eine Absicherung für den Verdienstausfall. Die VVG stellt ihren Versicherten über ihre Partner neben der Krankheitskostenvollversicherung auch Ergänzungs-, Krankentagegeld-, private Pflege- und Auslandsreisekrankenversicherungen zur Verfügung. Den Mitgliedern der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) stehen im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrags mit der DKV gleich mehrere Vorteile offen: Für den Krankenversicherungsschutz gelten ermäßigte Beiträge Die Versicherung verzichtet darauf, den Versicherungswunsch aus Risikogründen abzulehnen Der Versicherte erhält schnellstmöglich Versicherungsschutz, sonst übliche Wartezeiten entfallen Familienangehörige und Lebenspartner können zu günstigeren Konditionen versichert werden Es besteht die Möglichkeit, von einer Beitragsrückerstattung zu profitieren Über den Gruppenversicherungsvertrag besteht die Möglichkeit, den Kompakttarif GST ein besonderes Leistungskonzept für Selbstständige und Freiberufler zu wählen. 2.3 Pflege(zusatz)versicherung Nach schwerer Krankheit oder nach einem Unfall vor allem aber im Alter kann der Pflegefall eintreten. Die Kosten, die durch häusliche oder stationäre Pflege entstehen, sind enorm. Wer keine private Vorsorge getroffen hat, kommt dann oft in große finanzielle Schwierigkeiten. Der Gesetzgeber hat deshalb die sozialpolitische Entscheidung getroffen, eine Pflegeversicherung einzuführen. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (PflegeVG) sind seit dem alle krankenversicherten Bürger verpflichtet, sich gesetzlich oder privat gegen den Pflegefall zu versichern. Die gesetzliche Pflegeversicherung dient allerdings nur der Grundversorgung, da die Leistungen nicht ausreichen, um die Kosten einer adäquaten Pflege zu decken. Daher sollte der Versicherungsschutz durch eine private Pflege(tagegeld)versicherung ergänzt werden. 2.4 Berufsunfähigkeitsversicherung Eine dauerhafte Berufsunfähigkeit kann die Folge eines Unfalles oder einer Krankheit sein. Für den Zahnarzt als auch für seine Praxis und Familie hat dies erhebliche Konsequenzen. Als Zahnarzt werden nur dann Leistungen aus den berufsständischen Versorgungseinrichtungen erbracht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Auch für angestellte Zahnärzte ist der Versicherungsschutz aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Erwerbsminderungsrente) absolut unzureichend. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schafft Abhilfe für die finanzielle Notlage und trägt mit ihren speziellen Leistungen zum Ausgleich der Versorgungslücke bei. Es besteht die Möglichkeit, aus drei Varianten die passende Berufsunfähigkeitsversicherung auszuwählen: Eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung Kapitallebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung Wichtig: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass im Versicherungsvertrag auf die sogenannte Verweisungsklausel verzichtet wird, nach der im Falle der Berufsunfähigkeit auch berufsfremde Tätigeiten zugemutet werden können. 8

9 2.5 Lebens- und Rentenversicherung Bei Tod des Praxisinhabers können gleichzeitig mehrere Probleme entstehen, die nicht von den Hinterbliebenen getragen werden sollten. Deshalb sind die Hinterbliebenenversorgung, eine ausreichende Kreditabsicherung und die Auswirkungen der Erbschaftssteuer zu berücksichtigen. Die Lebensversicherung in ihren unterschiedlichen Formen eignet sich zur Absicherung im Todesfall und bietet gleichzeitig eine Absicherung der Altersvorsorge. Um die notwendige Absicherung im Alter zu prüfen, wird zuerst der Ist-Zustand beim berufsständischen Versorgungswerk ermittelt. Es ist empfehlenswert, zumindest mit einer privaten Lebensversicherung ergänzende Vorsorge zu treffen. Aus den folgenden Varianten der Lebensversicherung kann ein optimaler Schutz gewählt werden: Risiko-Lebensversicherung Eine Leistung wird nur im Todesfall erbracht. Ist hier eine Variante mit Umtauschrecht vereinbart, so kann innerhalb der ersten 10 Jahre ohne weitere Gesundheitsprüfung eine Umwandlung in eine Kapital- Lebensversicherung vorgenommen werden. Eine Risiko-Lebensversicherung eignet sich in bestimmten Fällen auch zur Darlehensabsicherung. Kapital-Lebensversicherung Eine Leistung wird im Todesfall und nach Ablauf mit Kapitalansammlung erbracht. Diese Form eignet sich zur Absicherung im Alter und als Tilgungsvariante eines Praxis- bzw. Baudarlehens. Wahlweise kann auch eine Rentenzahlung nach Ablauf vereinbart werden. Rentenversicherung Eine Leistung wird zum vereinbarten Rentenalter erbracht. Es gibt keine Todesfallleistung, sondern nur, wenn vereinbart, die Erstattung der eingezahlten Beiträge. Fondsgebundene Lebensversicherung Eine Leistung wird im Todesfall und nach Ablauf mit Kapitalansammlung erbracht. Die Renditeerwartung ist hier im Vergleich zur klassischen Kapital-Lebensversicherung wesentlich größer. Das ist jedoch abhängig von der persönlichen Anlagestrategie. Die Form der fondsgebundenen Lebensversicherung eignet sich zur Absicherung im Alter und als Tilgungsvariante des Praxis- bzw. Baudarlehens. Fondsgebundene Rentenversicherung Eine Leistung wird zum vereinbarten Rentenalter erbracht. Es gibt keine Todesfallleistung, sondern nur, sofern vereinbart, die Erstattung der eingezahlten Beiträge. Die Renditeerwartung ist im Vergleich zur klassischen Rentenversicherung wesentlich größer. Das ist jedoch abhängig von der persönlichen Anlagestrategie. Lebensversicherungen werden häufig auch über Online-Anbieter abgeschlossen. Es ist aber zu empfehlen, neben der Höhe der meist attraktiven Prämien auch das für die persönlichen Bedürfnisse passende Produkt zu finden. Deshalb sollten Lebens- und Rentenversicherungen nicht ohne eine ausführliche vorherige Beratung abgeschlossen werden. 9

10 2.6 Betriebliche Altersversorgung Mit der staatlichen Rente alleine kann man seinen Lebensunterhalt im Alter im Regelfall nicht mehr bestreiten. Aus dieser Einsicht wurde Angestellten die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, durch Entgeltumwandlung eine zusätzliche Rente durch eine Betriebliche Altersversorgung aufzubauen. Der Staat unterstützt den Sparvorgang, indem er sowohl auf Steuern als auch Sozialversicherungsbeiträge verzichtet. Wie lässt sich das für die Praxis nutzen? Grundsätzlich besteht bei der Entgeltumwandlung die Wahl zwischen einem klassischen Rentenmodell und einer Fondsvariante mit Garantiewerten, wobei Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen mitversichert werden können. Am einfachsten funktioniert die Entgeltumwandlung mit der Direktversicherung. Konkret bedeutet das: Der Arbeitnehmer verzichtet monatlich auf einen Teil des Bruttogehalts. Dieser Betrag fließt dann brutto für netto in eine zugunsten des Arbeitnehmers abgeschlossene Direktversicherung. Der Arbeitnehmer hat somit einen Gehaltsanteil in eine steuer- und sozialversicherungsfreie Altersversorgung umgewandelt. Der Betrag, den Arbeitnehmer auf diese Art und Weise monatlich umwandeln können, sollte mindestens 25,00 Euro betragen. Bereits mit dieser vergleichsweise niedrigen Summe lässt sich eine stattliche Rente erzielen, von der das Praxispersonal ganz sicher profitieren wird. Die Vorteile im Überblick: Der Arbeitnehmer betreibt aus dem Bruttoeinkommen einen bis zum Ablauf des Vorsorgevertrags steuerfreien Versorgungsaufbau. Erst die späteren Rentenbezüge sind zu versteuern. Da Rentner aber meist deutlich weniger besteuert werden als Arbeitnehmer, ergibt sich unter dem Strich letztlich eine Steuerersparnis. Durch Verringerung des zu versteuernden Einkommens während der Beitragszeit kann ein niedrigerer Steuersatz greifen, so dass man der Steuerprogression gewissermaßen entgeht. Der Umwandlungsbetrag ist derzeit sozialabgabenfrei. Ein Großteil des Direktversicherungsbeitrags (oft weit mehr als die Hälfte) finanziert sich so über die Ersparnis von Steuern und Sozialabgaben. Von Anfang an besteht ausnahmslos zugunsten des Arbeitnehmers (im Erlebensfall) oder seiner berechtigten Hinterbliebenen (im Todesfall) ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann der Arbeitnehmer den Direktversicherungsvertrag mitnehmen, weiterführen oder den Bestand auf einen anderen Vertrag übertragen lassen (z.b. bei einem Versicherungswechsel). Im Falle von Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft und Elternzeit lässt sich der Direktversicherungsvertrag beitragsfrei stellen. Der Arbeitgeberaufwand hält sich bei der Entgeltumwandlung in Grenzen. Er schließt lediglich den erforderlichen Direktversicherungsvertrag ab und zahlt die monatlichen Beiträge vom einbehaltenen Gehaltsanteil des Mitarbeiters. Um alles andere kümmert sich der Versicherer, die Praxis ist in keiner Weise durch administrative Aufgaben belastet. Daneben bieten sich folgende Vorteile: Zahlungen an die Direktversicherung gelten als Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn. Für den umgewandelten Beitragsanteil müssen keine Sozialabgaben entrichtet werden. Das senkt die Lohnnebenkosten. Arbeitgebern entstehen durch die Entgeltumwandlung keine Zusatzkosten. 10

11 Das Direktversicherungsmodell ist eine Spar-Altersvorsorge-Kombination, die als Bonbon der Mitarbeitergewinnung und -bindung dienen kann. Auch als Alternative zu einer eventuell angedachten Gehaltserhöhung bietet sich dieses Modell an. Die Betriebliche Altersversorgung ist auch ohne Zahlungen des Praxispersonals möglich, sofern dieses vermögenswirksame Leistungen erhält und in die Betriebliche Altersversorgung einbringt. Der Arbeitgeber zahlt in diesem Fall den Mitarbeitern statt der vermögenswirksamen Leistungen einen Gehaltszuschuss. Da Einzahlungen zur Betrieblichen Altersversorgung aus dem Bruttogehalt kommen, wird aus dem Zuschuss (Nettoeinzahlung) der Bruttobeitrag errechnet, die Steuer- und Beitragsersparnis zahlt sich aus. 3. Modulares Zahnarzt-Factoring Ob Eigenleistung oder Zuzahlung immer mehr zahnmedizinische Behandlungen werden nicht mehr allein von den Kassen getragen. Die Patienten sind längst Kunden geworden, und die bringen gerade bei aufwändigen Behandlungen die Bitte nach Ratenzahlung mit. Zahnärzte müssen damit rechnen, ihr Honorar verspätet oder gar nicht zu bekommen. Durchschnittlich 42,5 Tage muss ein Zahnarzt heute warten, bis seine Rechnung beglichen ist. Professionelles Factoring kann hier viel Zeit, Geld und Nerven sparen. Dabei verkauft der Zahnarzt seine Honorarforderung an ein Factoring-Unternehmen. Dieses überweist ihm den Betrag zu einem festgelegten Zeitpunkt, z. B. am Tag nach Rechnungsstellung, abzüglich einer Factoring-Gebühr. Dafür übernimmt das Unternehmen auch das Schreiben und Versenden der Rechnungen und das komplette Mahnwesen. Patienten-Buchhaltung, Liquiditätssicherung und Risikoschutz sind drei Säulen, mit denen gutes Factoring die finanzielle Sicherheit und den unternehmerischen Spielraum einer Praxis sichert. Werden sie wie bei der VVG als modulares System, also als Baukasten angeboten, kann der Zahnarzt sie je nach Bedarf zusammenstellen. Die Liquiditätssicherung stellt den pünktlichen Zahlungseingang sicher, der Risikoschutz gibt zusätzliche Sicherheit, wenn Patienten ihre Rechnungen gar nicht bezahlen. Mit einer Patienten-Ratenzahlung bieten gute Finanzdienstleister Zahnarztpatienten an, ihre Zuzahlung oder Eigenleistung in bequemen Raten zu bezahlen, je nach Anbieter und Laufzeit sogar zins- und gebührenfrei. Damit hochwertige medizinische Leistungen nicht an der Geldfrage scheitern, kann Patienten eine bequeme und unbürokratische Ratenzahlung angeboten werden ohne Schufa-Auskunft! Immer mehr Zahnärzte erkennen darin ein gutes Instrument zur Kundenbindung und können dadurch höherwertige Behandlungen durchführen. Das modulare Zahnarzt-Factoring entlastet die Praxis von Kosten und Aufwand der Administration, ermöglicht eine umsatzsteuerfreie Finanzierung von Rechnungen und schützt vor Forderungsausfällen. Dabei bleibt dem Zahnarzt die Wahlmöglichkeit, nur einzelne Module zu wählen. So ergibt sich ein intelligentes System aus Leistungen, die sich optimal ergänzen und modular kombinierbar sind. Der Vorteil: Sie stellen zusammen, was Ihre Praxis zum Erfolg braucht und erweitern das Spektrum, wenn Ihr unternehmerischer Bedarf wächst. Sinnvoll für Zahnarzt-Factoring sind Partner, die im Healthcare- als auch im Finanzdienstleistungssektor Erfahrung aufweisen können. Die Qualität des Services ist dabei so wichtig wie die Produkte selber: Gibt es qualifizierte Kundenbetreuer? Sind diese auch abends und am Wochenende erreichbar? Steht das Factoring-Unternehmen auch beratend und kompetent zur Seite bei weiteren Themen wie z.b. dem Zahnarztrecht, Steuerfragen, Praxismarketing? 11

12 4. Betriebswirtschaftliche Beratung Die ABZ eg als zahnärztliche Genossenschaft bietet Zahnärzten und Praxisgründern eine umfassende betriebswirtschaftliche Praxisberatung an. Im Vordergrund steht dabei die Beratung zur Praxisübernahme und Neugründung bei jungen Zahnärzten bzw. Praxisnachfolgern. Hierzu gehören u.a. Standortbeurteilung, Erarbeitung individueller organisatorischer Abläufe, Begleitung bei Verhandlungen, betriebswirtschaftliche Beurteilung von Vertragskonzepten, Erarbeitung wirtschaftlicher Lösungsansätze für vertragliche Vereinbarungen und die Erstellung des Businessplanes. Die ABZ eg begleitet die Auftraggeber im Prozess der praktischen Umsetzung der Pläne. Zu allen Bereichen können auch bausteinartig einzelne Komplexe vereinbart werden, genau abgestimmt auf den Bedarf. Beispielsweise wird sehr oft eine unabhängige Beurteilung der Werthaltigkeit der Praxen und die unbeeinflusste Beratung zu den unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten nachgefragt. Weitere Bereiche umfassen die Beratung zur Praxisabgabe und zum Praxisübergang, Praxis-Check-Cup, Praxisanalyse, Vorbereitung von Investitionsentscheidungen und Praxissanierung. Viele Probleme in den Praxen erweisen sich als lange bestehende Geburts- oder Konstruktionsfehler, die in schwierigeren Zeiten offen zu Tage treten. Besonders hart sind dann Krisenbewältigung und Sanierung. Einerseits muss rechtzeitig ein guter Rettungsplan aufgestellt werden. Andererseits sind ausreichend Zeit und gegenseitiges Vertrauen wichtig für ein Umsteuern und Sanieren. Wenn es dann (fast) zu spät ist, betreiben viele Finanzinstitute nur noch die Sicherung der greifbaren Werte und kassieren heftig bei Gebühren und Kreditüberziehungen. Die gut kalkulierte Initiative für einen Sanierungsplan wird viel seltener gesucht. Eine unabhängige Fachberatung sollte deshalb vom Zahnarzt wie vom Praxisgründer als eine zeitgemäße und sinnvolle Entscheidung gesehen werden. Aus den dargestellten Gründen kann der Erfahrungsschatz eines Beraters einen indirekten, anonymisierten Vergleich herbeiführen. Die ABZ eg bietet nach Vereinbarung in jedem Fall eine erste Hilfestellung für jeden Interessenten kostenfrei an. Die Beratung ist absolut vertraulich. 5. Versicherungsanalyse Kein Zahnarzt hat die Zeit, bestehende Verträge regelmäßig mit aktuellen Marktangeboten und neuartigen Versicherungsmöglichkeiten zu vergleichen. Und der Überblick über die unzähligen eigenen Versicherungen geht in der Hektik des Praxisalltags schnell verloren. Hier kann eine umfassende Versicherungsanalyse helfen. Eine Versicherungsanalyse durchforstet akribisch vorhandene Policen, findet unnötigen Ballast und ermittelt mögliche Einsparpotenziale. Denn oftmals werden übereilt und unüberlegt Versicherungen abgeschlossen, die unnötig teuer und womöglich gar nicht dringend erforderlich sind. Es gibt allerdings eine Reihe von absoluten Muss-Versicherungen. Diese schützen vor existenzbedrohenden Ereignissen. Zu den Muss-Versicherungen zählen z. B. die Krankenversicherung, die private Haftpflichtversicherung und die Berufshaftpflichtversicherung. Für Freiberufler und Selbstständige gibt es natürlich noch weitere Muss-Versicherungen, die zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber durchaus ernst zu nehmen sind. Plötzlich und unverhofft können Situationen entstehen, die zu einem Verlust der finanziellen Lebensgrundlage führen. 12

13 Denn Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod kommen meist unerwartet und können einen selbst und die Familie in den Ruin treiben. Eine ausreichende Vorsorge für diese Fälle ist hier unabdingbar. Krankentagegeld plus Berufsunfähigkeits- und Praxisausfallversicherung bilden eine solide Basis. Besonders die Berufsunfähigkeit ist ein ernst zu nehmendes Problem, das frühzeitig abgesichert werden sollte. Neben den Muss-Versicherungen gibt es auch solche, die zwar ganz nützlich sein können, aber nicht unbedingt erforderlich sind. Dazu gehören z.b. die Glasbruch- oder Insassen-Unfallversicherung und auch spezielle Fahrradversicherungen. Überflüssig sind oft auch Reisegepäck- und spezielle Urlaubs- Haftpflichtversicherungen. Eine kompetente Versicherungsanalyse bringt hier Klarheit, sowohl für den beruflichen als auch den privaten Bereich. Die Versicherungsanalyse wird von unabhängigen Spezialisten unseres Partners, der Assekuranz AG, durchgeführt und ist kostenlos. Hierzu werden Versicherungsscheine und Policen per Post oder Fax an die VVG übermittelt und von den Fachberatern geprüft. Selbstverständlich unterliegen diese absoluter Vertraulichkeit. Sobald die Unterlagen ankommen, werden die bestehenden Versicherungsverträge analysiert. Abschließend werden die Analyseergebnisse mit der Post an den Interessenten zurückgesandt. Diese sind mit individuellen Empfehlungen kommentiert. So ist nicht nur zu sehen, wie es um den Versicherungsschutz steht, sondern man kann in aller Ruhe entscheiden, welche der empfohlenen Verbesserungsmaßnahmen durchzuführen sind. Auf Wunsch werden auch individuelle Vergleichsangebote erstellt. 6. Hinweise zum Abschluss von Versicherungen Bereits beim Abschluss von Versicherungen werden häufig nicht ausreichend fundierte Entscheidungen getroffen. Dies führt nicht selten zu unnötigen und manchmal auch langfristigen finanziellen Belastungen. Es ist daher wichtig, im Vorfeld eine gründliche Analyse des tatsächlichen Versicherungsbedarfs vorzunehmen. Schließen Sie zunächst die absolut notwendigen Versicherungen ab und beurteilen Sie aus Ihrer persönlichen Situation heraus, welche weiteren Versicherungen für Sie zweckmäßig sein können. Verlassen Sie sich nicht allein auf die Empfehlungen eines einzelnen, unternehmensgebundenen Versicherungsberaters. Fragen Sie Ihre Berufskollegen nach deren Versicherungserfahrungen. Schließen Sie auf jeden Fall nur Jahresverträge ab, damit Sie jederzeit neu entscheiden können. Es gibt in einem länger laufenden Vertrag keine Vorteile für Sie, auch wenn man Ihnen noch so dringend dazu rät. Eine Ausnahme bilden Kranken- und Lebensversicherungen, die immer auf längere Laufzeit ausgerichtet sind, somit bei ihrer Auswahl einer besonderen Sorgfalt bedürfen. Nutzen Sie beim Abschluss von Versicherungen die Konditionen aus den Gruppenversicherungen der BLZK. Sie bieten ein attraktives Preis-Leistungsverhältnis und garantieren einen umfassenden Beratungs- und Bearbeitungsservice über kompetente und unabhängige Versicherungsfachleute. Nutzen Sie bei Interesse den nachfolgenden Antwortcoupon, um zu den einzelnen Versicherungsprodukten ausführliche Informationen zu erhalten. Beachten Sie auch die Artikel zum Thema Versicherung, die monatlich im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) erscheinen. 13

14 7. Fit für das Unternehmen Zahnarztpraxis Drastisch veränderte gesetzliche und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen bringen nach wie vor auch etablierte Praxen in betriebswirtschaftliche Nöte. Um eine Zahnarztpraxis erfolgreich führen zu können, bedarf es mehr als nur fachlicher Kompetenz. Vielmehr ist organisatorisches, wirtschaftliches und kommunikatives Denken und Handeln gefragt. Patienten sind heute anspruchsvolle Kunden mit einer hohen Erwartungshaltung. Der Schwerpunkt der universitären Aus- und Weiterbildung liegt jedoch naturgemäß im fachlichen Bereich. Neben dem richtigen Versicherungsschutz spielen daher auch unternehmerische Fragen wie z.b. Personalführung, Praxismanagement oder rechtliche und steuerliche Fragen eine wichtige Rolle. Um die Kolleginnen und Kollegen besser auf diese unternehmerischen Herausforderungen vorzubereiten, bietet die Europäische Akademie für zahnärztliche Fort- und Weiterbildung der BLZK (eazf) GmbH in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK), der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB), der ABZ eg und anderen Partnern eine betriebswirtschaftliche Seminarreihe an, die eigens für die Anforderungen des Unternehmens Zahnarztpraxis konzipiert wurde. Ziel der Qualifizierung ist eine effiziente und umfassende Vermittlung von Kenntnissen für die freiberufliche und unternehmerische Tätigkeit als Zahnärztin bzw. Zahnarzt, um so die Patienten- und Praxisführung zu optimieren. Diese von BLZK und KZVB empfohlene Qualifizierung richtet sich an Assistenten und niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte. Sie wird als Angebot berufsbegleitend neben der Tätigkeit in den Praxen im Bausteinprinzip durchgeführt. Die Aufteilung in Bausteinseminare ermöglicht ohne Zeitdruck die ausführliche Behandlung des Spektrums einer Praxisgründung, Niederlassung und Praxisführung. Die Bausteine sind einzeln oder als Kursserie buchbar. Bei den Kursserien stehen zwei Varianten zur Auswahl: Eine ist auf die Bedürfnisse von Assistenten bzw. Praxisgründern zugeschnitten (Assistentenseminarzyklus ASS), die andere auf die Anforderungen von niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzten (Zahnärzte-Unternehmer-Curriculum ZUC). Eine komprimierte Fassung des Assistentenseminarzyklusses bietet das Niederlassungsseminar für Assistentinnen und Assistenten, das einmal jährlich von den zahnärztlichen Körperschaften kostenfrei veranstaltet wird. Daneben finden sich im Programm der eazf GmbH eine Vielzahl von Einzelkursen zu den Themen Praxismanagement, Kommunikation, Qualitätsmanagement, Kostenoptimierung, Abrechnung, Praxisformen und Praxisabgabe. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter 14

15 Antwortcoupon Telefax: Versicherungsvermittlungsgesellschaft der Bayerischen Landeszahnärztekammer Fallstr. 34, München Praxisstempel oder Privatanschrift: Geburtsdatum (dient ggf. zur Berechnung von Versicherungsprämien) Ich habe Interesse an den Versicherungsprodukten der VVG. Bitte informieren Sie mich unverbindlich über Ihre Angebotspalette: Berufshaftpflichtversicherung Praxisausfallversicherung Praxisinventarversicherung Elektronikversicherung Arzt-Rechtsschutz-Paket Wohngebäude-/Hausratversicherung Private Haftpflichtversicherung Kfz-Versicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Unfallversicherung Private Kranken(zusatz)versicherung Pflege(zusatz)versicherung Betriebliche Altersversorgung Lebensversicherungen Rentenversicherungen Kinder-/Enkelversorgung Vermögenszuwachskonzepte Praxis- oder Hausfinanzierung Modulares Zahnarzt-Factoring Liquiditätssicherung Versicherungsanalyse unser besonderer Service: Sie senden uns zu bestehenden Versicherungen Ihre derzeitigen Versicherungsscheine und Policen, wir prüfen die Konditionen und informieren Sie unverbindlich über Einsparmöglichkeiten und Alternativen. Ich bitte um Zusendung weiterer Versicherungsleitfäden: für niedergelassene Zahnärzte, Praxisgründer und angestellte Zahnärzte für zahnärztliches Personal Ich bitte um Zusendung allgemeiner Informationen über den Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV Deutsche Krankenversicherung AG. Ich möchte meine Praxissituation mit einer unabhängigen betriebswirtschaftlichen Praxisberatung verbessern und bitte um Kontaktaufnahme durch die ABZ eg. Ich möchte mehr über das modulare Zahnarzt-Factoring (Patientenbuchhaltung, Liquiditätssicherung, Patienten-Ratenzahlung und Risikoschutz) erfahren. Bitte senden Sie mir nähere Informationen. 15

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