wie mit Ihnen am besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten.
|
|
- Jörg Beck
- vor 3 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Oberfinanzdirektion Chemnitz Herrn Oberfinanzpräsident Staschik Brückenstraße Chemnitz Dresden, 01. pril 2004 Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen an die Gesellschaft Klimagespräch vom 02. März 2004 Sehr geehrter Herr Oberfinanzpräsident Staschik, wie mit Ihnen am besprochen, nachfolgend die Fallkonstellationen, die unseren Kollegen momentan die meisten Probleme bereiten. Fall 1: & Co. KG Komplementär- B Geschäftsführer Kommanditist Kommanditist B Es liegt eine & Co. KG vor, bestehend aus den Gesellschaftern und B. Die Gesellschafter sind zu gleichen Teilen an der Komplementär- und der KG beteiligt. ist Geschäftsführer der. Der Geschäftsführer erhält eine Tätigkeitsvergütung in Höhe von Euro 4.000,00 und ist am Gewinn der KG zu beteiligt.
2 a) Die Tätigkeitsvergütung wird als ufwand in der Handelsbilanz behandelt. b) Die Tätigkeitsvergütung wird im Rahmen der Gewinnverteilung als vorab zugewiesener Gewinn ausgewiesen. Fragen: a) Wie verhält es sich, wenn die Zahlung an einmal durch die und einmal durch die KG erfolgt? b) Stellt bei der Zahlung durch die der Ersatzanspruch gegenüber der KG eine zweite steuerbare Leistung dar? c) Welche Bedeutung hat es, wenn die Komplementär- keinen eigenen Geschäftsbetrieb hat - ihr Unternehmenszweck sich quasi mit der Haftungsbegrenzung erschöpft? bwandlung zu Fall 1: & Co. KG C Komplementär- Fremd- Geschäftsführer Kommanditist Kommanditist B B Geschäftsführer der ist C, der weder an der KG noch an der beteiligt ist. Liegt eine umsatzsteuerbare Leistung der KG vor, wenn die Komplementär- gegen die KG einen nspruch auf ufwendungsersatz hat? bwandlung B zu Fall 1: Wie Fall 1, nur der ufwendungsersatzanspruch umfasst nicht nur die Geschäftsführervergütung als solche, sondern alle Leistungen, die die Komplementär- an den Geschäftsführer erbringt - wie Pkw-Gestellung, Versicherung, Zahlungen an die Pensionskasse. Sind diese Leistungen ebenfalls mit Umsatzsteuer zu belasten? Zwischen einem Gesellschafter und einer Gesellschaft, an der er beteiligt ist, kommt es zu einem Leistungsaustausch, wenn der Gesellschafter eine Leistung gegen besonderes Entgelt erbringt (bschn. 6 bs. 3 UStR). Voraussetzung für die Behandlung einer Zahlung als - 2 -
3 Sonderentgelt (Unterfall a) ist, dass die Zahlung handelsrechtlich als ufwand behandelt wird (BMF-Schreiben vom , Teil B). Wird die Tätigkeitsvergütung im Rahmen der Gewinnverwendung lediglich als Vorabgewinn (Unterfall b) behandelt, liegt kein Leistungsaustausch vor. Bei einer typischen & Co. KG ist zu beachten, dass jeweils zwei Leistungsbeziehungen vorliegen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeitsvergütung von der KG oder der gezahlt wird. Maßgebend ist jeweils ob ein Sonderentgelt oder ein Vorabgewinn vorliegt. Da die Komplementär allein durch ihre Leistungen (Geschäftsführung) zur Unternehmerin wird, spielt es keine Rolle, dass sie keinen (anderen) Geschäftsbetrieb hat. Fremdgeschäftsführer Für die Beurteilung der Leistungsbeziehungen einer Personengesellschaft bzw. Kapitalgesellschaft zu einem Fremdgeschäftsführer kann es allein auf die Selbständigkeit dieses Geschäftsführers ankommen. Eine bgrenzung der Geschäftsführervergütung als Sonderentgelt/Vorabgewinn ist nicht notwendig. Gegenleistung Liegen die Voraussetzungen eines Leistungsaustausches vor, gehört zum Entgelt alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten ( 10 bs. 1 UStG). Hierzu gehört auch der gemeine Wert von anderen Gegenleistungen (z. B. Pensionszusagen). Die Gestellung eines PKW erfolgt ebenfalls regelmäßig im Rahmen eines Leistungsaustausches. Fall 2: GbR B C Hausmeister Hausmeister H H H H Es liegt eine GbR vor, bestehend aus den Gesellschaftern, B und C. Zum Vermögen der GbR gehören mehrere Häuser. Gesellschafter ist für die GbR als Hausmeister tätig und bekommt dafür von der GbR monatlich Euro 400,00. Im Rahmen der Gewinnverteilung werden ihm die Euro 4.800,00 vorab als Tätigkeitsvergütung zugerechnet. Wenn die GbR - 3 -
4 a) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und b) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, unterliegt die Tätigkeitsvergütung der Umsatzsteuer. Fall 3: & Co. KG Ein Sonderentgelt liegt unabhängig von der Bezeichnung vor, wenn die Zahlung sich nicht als bloße Beteiligung an Gewinn/Verlust darstellt. Welche Einkünfte die GbR erzielt ist unbeachtlich. Komplementär- für die & Co. KG wie ein rbeitenhemer tätig: Kommanditist Kommanditist B ist Kommanditist der B & Co. KG. ist quasi wie ein rbeitnehmer für die KG tätig und wird daher sozialversicherungsrechtlich auch als rbeitnehmer eingestuft. Im Rahmen der Gewinnverteilung werden auch die übernommenen Sozialversicherungsbeiträge vorab zugerechnet. a) Ist das Gehalt des der Umsatzsteuer zu unterwerfen? b) Sind die Sozialversicherungsanteile ebenfalls mit Umsatzsteuer zu belasten? c) Wie ist angesichts der sich stetig ändernden Höhe der Beitragssätze die Vereinbarung abzufassen, um die nforderungen an die Rechnungsausstellung zu erfüllen? d) Die gleiche Frage stellt sich, wenn die Tätigkeitsvergütung nicht aus einem festen Betrag besteht, sondern abhängig ist, von den erbrachten Stunden oder der nzahl der akquirierten ufträge? In diesen Fällen liegen jeweils sich wandelnde Bemessungsgrundlagen vor. Ist dann jedes Mal eine gesonderte Vereinbarung zu treffen oder eine gesonderte Rechnung zu schreiben? e) Werden auch Vereinbarungen anerkannt, in denen die Bemessungsgrundlage offen gelassen wird und die Beträge sich aus den monatlichen brechnungen entnehmen lassen? - 4 -
5 Hierzu ein Beispiel: Kommanditist K erhält folgende Tätigkeitsvergütung: Für jeden akquirierten uftrag bis zu einem Wert von Euro 5.000,00 1 %. Für jeden akquirierten uftrag bis zu einem Wert von Euro ,00 2 %. Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %. usreichend? Wenn nicht, wie dann? bwandlung zu Fall 3: Kommanditist K erhält eine Vergütung nach Stunden. Für die normale rbeitszeit pro Stunde Euro 10,00. Für Überstunden pro Stunde Euro 15,00. Für Samstag, Sonn- und Feiertag pro Stunde Euro 20,00. Jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 16 %. Die von K erbrachten Stundenleistungen variieren von Monat zu Monat je nach rbeitsanfall. Eine klare vorherige Vereinbarung der Höhe nach ist daher gar nicht möglich. Wird den nforderungen an die Rechnungen genügt, wenn in der Vereinbarung für die exakte Höhe der Umsatzsteuer auf die monatlichen brechnungen verwiesen wird? Selbständigkeit eines Kommanditisten Ob ein Gesellschafter selbständig/unselbständig ist, ist für die Frage der Umsatzsteuer und Ertragsteuer einheitlich zu beurteilen. Ein Kommanditist, der eine Mitunternehmerstellung innehat, ist regelmäßig selbständig ( 15 bs. 2 Nr. 2 EStG; vgl. BMF-Schreiben vom , Teil Tz. 1). Die sozialversicherungsrechtliche Stellung ist deshalb ohne Bedeutung. Voraussetzung für einen Leistungsaustausch ist auch hier die bgrenzung zwischen Sonderentgelt/Gewinnvorab. Gegenleistung uch hier gilt 10 bs. 1 UStG (vgl. Fall 1). Die (veränderliche) Höhe der Beitragssätze ist für die Berechnung des Entgeltes bedeutsam, jedoch nicht für die (grundsätzliche vertragliche) Vereinbarung über die Leistung
6 Rechnung Liegen steuerpflichtige Leistungen des Geschäftsführers vor, gelten für den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger (Gesellschaft) die allgemeinen Regeln der 15 bs. 1 Nr. 1, 14, 14a UStG. Hierzu gehört auch das Vorliegen einer Rechnung, die unter den übrigen Merkmalen des 14 bs. 4 UStG auch das (jeweilig andere) Entgelt enthält. Es muss also gesondert abgerechnet werden. Eine Änderung der jeweiligen Vereinbarung über die Leistungen ist m. E. nicht erforderlich. Die Pflichtangaben in der Rechnung ergeben sich aus 14 bs. 4, 14a UStG sowie aus den 33 und 34 UStDV. Dabei bildet die Gesamtheit aller Dokumente, die die geforderten ngaben insgesamt enthalten die Rechnung. Die in einem Dokument (z. B. Vertrag) fehlenden ngaben müssen in anderen Dokumenten z. B. monatliche brechnungen enthalten sein. In einem Dokument müssen mindestens das Entgelt und der Steuerbetrag angegeben werden. ußerdem sind in diesem Dokument alle anderen Dokumente zu bezeichnen, aus denen sich die nach 14 bs. 4 und 14 a UStG erforderlichen ngaben insgesamt ergeben (vgl. BMF-Schreiben vom zur Umsetzung der EG-Rechnungsrichtlinie). Fall 4: B- Geschäftsführer atypsisch still B und B sind Gesellschafter der B zu je. ist darüber hinaus an der B atypisch still beteiligt. ist bei der gegen Entgelt als Geschäftsführer beschäftigt. Handelt es sich durch die atypisch stille Beteiligung um eine der Umsatzsteuer zu unterwerfende Tätigkeitsvergütung? - 6 -
7 bwandlung: B- rbeitnehmer atypsisch still B ist nicht als Geschäftsführer bei der angestellt, sondern als rbeitnehmer, der an der atypisch still beteiligt ist. Sind seine Tätigkeitsvergütungen (incl. etwaige Sozialversicherungsbeiträge) der Umsatzsteuer zu unterwerfen? Fall 5: Eine der Umsatzsteuer zu unterwerfende Tätigkeitsvergütung des Geschäftsführers könnte (theoretisch) dann entstehen, wenn dieser die Geschäfte der Mitunternehmerschaft führen würde. Bezieht sich die Tätigkeit des Gesellschafters jedoch - was ich hier unterstelle - auf die Führung der Geschäfte der, ist diese nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen (BMF-Schreiben vom , Teil Tz. 1 vgl. Leistungen an Kapitalgesellschaften). Werden die Geschäfte von einem rbeitnehmer geführt, liegt mangels Selbständigkeit ( 2 bs. 1 UStG) keine steuerbare Leistung vor. BC- atypsisch still 51 % 49 % GbR D vermietet Grundstück BC- & Co. KG n der BC ist der Gesellschafter mit 51 % und die BC & Co mit 49 % beteiligt. ist zusätzlich an der atypisch still beteiligt. bildet zusammen mit D, die an den Gesellschaften nicht beteiligt ist, eine GbR. Die GbR vermietet an die BC ein Betriebsgrundstück
8 Umsatzsteuerbarer Vorgang? Die Vermietung von Grundstücken wurde bereits vor der Änderung der Rechtsprechung des BFH nicht als Tätigkeit eines Organs der Gesellschaft beurteilt; sie ist ein steuerbarer Vorgang. Eine usnahme hiervon ist nur im Rahmen eines Organschaftsverhältnisses möglich. Wir bitten um kurzfristige Stellungnahme zu den Fällen. Für Rückfragen steht Ihnen der Unterzeichner unter der Telefonnummer 03 51/ gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen H.-J. Kraatz Wirtschaftsprüfer/ Steuerberater - Vizepräsident des Steuerberaterverbandes Sachsen e. V
InformationsZentrum für die Wirtschaft
InformationsZentrum für die Wirtschaft Service für Leser des IZW-Beratungsbriefs Steuerärger, wenn Rechnungen des Kommanditisten fehlen I. Geschäftsführung und Haftungsvergütung in der GmbH & Co KG wann
Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen
Steuerschuldnerschaft 13b UStG bei Bauleistungen Mandanten-Information Stand 01.09.2014 Allgemein 1. Gesetzliche Regelung 2. Was bedeutet die Steuerschuldnerschaft? 3. Änderung der Rechtsauffassung durch
U t z e r a t h Steuerberater
U t z e r a t h WICHTIG: Neue Umsatzbesteuerung bei Bauleistungen ab 01.07.2004 bzw. Umkehr der Steuerschuldnerschaft gem. 13 b Umsatzsteuergesetz (UStG) Sehr geehrte Damen und Herren, sicherlich haben
Steuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
B.2. Containerveräußerung nach Ende der Mietzeit Abschluss des Kauf- und Verwaltungsvertrages und Mietbeginn ab dem 01.01.2009
Information zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer bei der Vermietung, des Ankaufes und des Verkaufes von Frachtcontainern (Neu- und Gebrauchtcontainer) im privaten Bereich ab 01.01.2009 A. Sachverhalt Ein
I. Überlassung von Transportbehältnissen gegen ein gesondert vereinbartes Pfandgeld. 1. Abgrenzung Transporthilfsmittel zu Warenumschließungen
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin ANLAGE POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX Wilhelmstraße
Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings
Erfahrung und Fachkompetenz im Sportmarketing. METATOP EXPERTISE Umsatzsteuerliche Behandlung des Sponsorings Unterscheidung Sponsorgeber und -nehmer sowie die Abgrenzung zur Spende. www.metatop.com Definition
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
Vereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten
Reisekosten: Abrechnung der Übernachtungsund Verpflegungskosten Mehraufwand für Verpflegung Übernachtungskosten Abgrenzung von Übernachtung und Verpflegung Abrechnung eines 20%igen Business-Package (Service-Pauschale)
Umsatzsteuer im Kfz-Inlandsgeschäft
Rüdiger Weimann Diplom-Finanzwirt, Dortmund Lehrbeauftragter der DHBW Duale Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg Dozent diverser Lehrinstitute Freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen Kfz-Managementseminar
1.1 Allgemeines. innerhalb der Nachtzeit (19:00 24:00) Gesamte Normalarbeitszeit (16:00 19:00)
Abschnitt 1 Überstunden in der Nacht 11 1.1 Allgemeines # Die Ermittlung und Abrechnung von Überstunden unter der Woche, an Sonn- und Feiertagen wurde bereits im Band I, Abschnitt 3 behandelt. Sehen wir
Die Finanzverwaltung hat sich mit dem aktuellen Schreiben vom 5. Februar 2014 dieser geänderten Auslegung des Bundesfinanzhofs angeschlossen.
Februar 2014 Neueste Informationen zur Umsatzsteuer 13b UStG Mit Urteil vom 22. August 2013 (Aktenzeichen V R 37/10) hat der Bundesfinanzhof (BFH) die bisherige Finanzverwaltungsmeinung zur Anwendung der
Crashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
Meine erste Rechnung mit Umsatzsteuer
Wer bringt Licht in den Steuer-? Ihr Steuerberater Die gesetzlichen Grundlagen das Umsatzsteuergesetz (UStG) die Umsatzsteuer Durchführungsverordnung (UStDV) Neben der nationalen Gesetzgebung hat auch,
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
TREUHAND-GESELLSCHAFT DR. STEINEBACH & PARTNER GMBH WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Aktuelle Steuerinformation II/2004 Sonderrundschreiben vom 14.04.2004 zur Erweiterung des 13b UStG Umkehr der Umsatzsteuerschuldnerschaft
Bendel und Partner GbR Steuerberater
Bendel und Partner GbR Steuerberater Alfred Bendel Steuerberater Dipl. Kfm. Ulrich Haußmann Steuerberater information: Vorgehensweise bei Gewährung eines Benzingutscheins an Arbeitnehmer Vorbemerkung Die
Parkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
II. Besonderheiten der Hilfeleistung im Feststellungsverfahren
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zum Umfang der Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine vom 15. Januar 2010 (BStBl I S. XXX) I. Allgemeines Die Befugnis der Lohnsteuerhilfevereine
Wichtige Informationen für unsere Mandanten.
S T E U E R - & A N W A L T S K A N Z L E I L O R E N Z & K O L L E G E N RAe Lorenz & Kollegen, Heidesheimer Str. 26, 55124 Mainz Wichtige Informationen für unsere Mandanten. DIPL. - FINANZWIRT (FH) K
STEUERN. Fragen & Antworten Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen A U S E R ST E R H A N D. Ein Service des Finanzministeriums. www.bmf.gv.
www.bmf.gv.at Fragen & Antworten Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen Ein Service des Finanzministeriums. INFORMATIONEN STEUERN A U S E R ST E R H A N D www.bmf.gv.at Sehr geehrte Bürgermeisterinnen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kollegin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege!
07/2013 Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, liebe Kollegin! Sehr geehrter Herr Bürgermeister, lieber Kollege! Aus aktuellem Anlass werden die seinerzeitigen Informationen in der Tiroler Gemeindezeitung,
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag???
6. Fall Geschäftsführung ohne Auftrag??? Nach diesem Vorfall beschließt F auch anderweitig tätig zu werden. Inspiriert von der RTL Sendung Peter Zwegat, beschließt er eine Schuldnerberatung zu gründen,
Insgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT
HANDLUNGSHINWEISE DES AUSSCHUSSES STEUERRECHT ZUR UMSATZSTEUER 2010 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE FÜR ANWALTLICHE DIENSTLEISTUNGEN BEI AUSLANDSBEZUG Das Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung zum 01.01.2010 geändert.
Das unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN
STEUERLICHE BEHANDLUNG VON VEREINSFESTEN I. ALLGEMEINES Musikkapellen, die Landjugend oder Sportvereine sind laut Vereinsstatuten als gemeinnützig einzustufen. Sind Geschäftsführung und Statuten ausschließlich
Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
Umsatzsteuerliche Leistungsbeziehungen bei Abgabe von Startpaketen im Mobilfunkbereich und bei Abgabe von Zahlkarten
Umsatzsteuerliche Leistungsbeziehungen bei Abgabe von Startpaketen im Mobilfunkbereich und bei Abgabe von Zahlkarten 1. Startpaket im Mobilfunkbereich mit Handy Die umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe
Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs Beispiel:
Zur Berechnung eines etwaigen Zugewinnausgleichs. Damit Sie deren Bedeutung und den Inhalt der weiteren Korrespondenz richtig verstehen können, möchten wir Ihnen vorab die wichtigsten Begriffe, insbesondere
Die Umsatzbesteuerung von Schulverpflegungsangeboten
Die Umsatzbesteuerung von Schulverpflegungsangeboten Das Angebot von Schulverpflegung unterliegt nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz (im Folgenden: UStG) grundsätzlich einer Besteuerung. Anknüpfungspunkt
I. Die GrESt und die Steuerreform 2015/2016
SWK-Spezial: Praxisfälle zur Steuerreform Steuergegenstand der GrESt ist der Rechtsverkehr mit inländischen Grundstücken. Entgeltliche und unentgeltliche Erwerbe werden besteuert; Kauf, Tausch und Schenkung
Umsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012
Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine
MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN
MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009
Universität Hannover Grundlagen zur Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre II: Verkehr- und Substanzsteuern Sommersemester 2009 Lösungen zu den Übungsaufgaben zur Umsatzsteuer 1. Aufgabe a) Horst hat die
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
Die richtige Rechtsform im Handwerk
Die richtige Rechtsform im Handwerk Welche Rechtsform für Ihren Betrieb die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab; beispielsweise von der geplanten Größe des Betriebes, von der Anzahl der am Unternehmen
Berufungsentscheidung
Senat (Graz) 1 GZ. RV/0847-G/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des X, vertreten durch Ghazal Aswad Steuerberatungs KEG, 8010 Graz, Heinrichstraße 22, vom 29. März
Zukunft Breitband Wir gehen online! seit April 2010 sind die Anschlüsse Ihrer amplus AG verfügbar!
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, Ihre Stadt hat im Rahmen der Bedarfsermittlung zur Umsetzung einer flächendeckenden, breitbandigen Internetanbindung die amplus AG als Ihren Partner gewählt. Unser
Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 16: BgA erkennen leicht gemacht
Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 16: BgA erkennen leicht gemacht Sehr geehrte Damen und Herren, die wirtschaftlichen Betätigungen der juristischen Personen
Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch
Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch Mag. Barbara Slawitsch 24. 11. 2004 Barbara Slawitsch 1 Einleitung Zusammenhang Eigenverbrauch - Vorsteuerabzug Ziel der Umsatzsteuer: Belastung des Letztverbrauchs Erwerb
Die erfolgreiche Planungs-ARGE
Die erfolgreiche Planungs-ARGE Steuerliche Aspekte Seminar am 29.04.2014 bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau München Die erfolgreiche Planungs-ARGE Thomas Jäger Dipl.-Betriebswirt (FH), Steuerberater
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung
Freiberufliche Einkünfte: Infektion bei Verzicht auf persönliche Leistungserbringung 10. Deutscher Medizinrechtstag, 04.09.2009 1 Referent Steuerberater Michael Hieret, Mülheim an der Ruhr Fachberater
BERNDT & GRESKA WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER
INFO 01/2015: - Besteuerung der Mütterrente geklärt (FinMin) - Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten (BFH) - Verspätete Zuordnung eines gemischt genutzten Gebäudes (BFH) - PKW-Nutzung durch
Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
Koblenz, im Juni 2011 Das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund häufig gestellter Fragen sehen wir die Notwendigkeit, in einem Rundschreiben über das Umsatzsteuer-Vergütungsverfahren
Steuerliche Behandlung von Förderprojekten vor dem Hintergrund der EU - Regelungen
Steuerliche Behandlung von Förderprojekten vor dem Hintergrund der EU - Regelungen Erfurt, 15. 04. 2008 Annette Sachse, Steuerberaterin Dr. Wolfram Schellhardt Vortragsinhalte Veränderte Ausgangsbedingungen
MICROS Fidelio Suite8
MICROS Fidelio Suite8 Kultur- und Tourismustaxe Hamburg Die aktuellste Version wird immer auf unserer Website http://www.micros-fidelio.de/de-de/support/faqs.aspx zur Verfügung stehen. Inhalt Einleitung...3
Informationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold!
Schweigen ist Silber, Reden ist Gold! Warum ein Arbeitnehmer sich besser an das obige umgekehrte Sprichwort gehalten und dadurch eine Urlaubsersatzleistung bekommen hätte, das erfahren Sie in diesem Newsletter.
FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf)
FAQ (häufig gestellte Fragen beim Immobilienkauf) Was ist im Kaufpreis enthalten? Im Kaufpreis enthalten sind die Wohneinheit inklusive Ausstattung, wie zum Beispiel Fliesen, Türbeschläge etc. sowie ggf.
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
Die offene Handelsgesellschaft
Bereich Wirtschafts- und Steuerrecht Dokument-Nr. 51957 März 2009 Merkblatt zur Rechtsform Inhalt: Die offene Handelsgesellschaft 1. Was ist eine ohg?... 2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die
Ein Schulförderverein übernimmt die Essenszubereitung und -ausgäbe. Daneben werden keine weiteren Leistungen erbracht.
Anlage Umsatzsteuerliche Behandlung von Schulverpflegung 1. Umsatzsteuerbefreiungen Nach Artikel 132 Abs. 1 Buchst, i MwStSystRL ist die Erziehung von Kindern und Jugendlichen, der Schul- oder Hochschulunterricht,
Gründung Personengesellschaft
1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 18 GZ. RV/0163-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des FT, AdrBw, OrtBw, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666 betreffend Umsatzsteuer 2004
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit
Aufgabe 1: Bilanzierungsfähigkeit Herr X betreibt ein Einzelunternehmen und ermittelt seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach 5 EStG. Beurteilen Sie für die folgenden Sachverhalte die Bilanzierungsfähigkeit
Einkommensteuer I. Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten
Einkommensteuer I Persönliche und sachliche Steuerpflicht steuerfreie Einnahmen Einkunftsarten Stand 10.02.2015 Inhaltsverzeichnis Karteikarten ESt Teil I A. Die persönliche Steuerpflicht 1-13 B. Die sachliche
I. Vereinbarungen zwischen Geschäftsführer und GmbH: Wer vertritt wen und wie?
Der Geschäftsführer das angestellte Organ der GmbH Der Geschäftsführer einer GmbH ist ein schillerndes Wesen: Er ist Organ der GmbH und Chef gegenüber den Angestellten. Gleichzeitig ist er selber der Dienstverpflichtete
DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Oktober 2002
Bundesministerium der Finanzen Berlin, 14. Oktober 2002 IV A 2 - S 2742-62/02 Oberste Finanzbehörden der Länder Angemessenheit der Gesamtbezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers Sitzung KSt/GewSt VI/02
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 Stand: 16.10.2009
Photovoltaikanlagen (PA) und Steuern Seite 1 1) Einkommensteuer (ESt) Wird mit der Photovoltaikanlage (PA) Strom in das öffentliche Netz eingespeist und wird die PA mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben,
WTS Immobilien Summit Trends bei Immobilieninvestitionen Strukturierung + Finanzierung + Steuern. Umsatzsteuerliche Risiken und Gestaltungsfragen
WTS Immobilien Summit Trends bei Immobilieninvestitionen Strukturierung + Finanzierung + Steuern Umsatzsteuerliche Risiken und Gestaltungsfragen Agenda Immobilien-Transaktion Grundstücksübertragung als
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft
Das Betriebsvermögen einer Mitunternehmerschaft bfd-online-seminar Dienstag, 11. März 2014 15:00 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm ECOVIS München Moderator: Stefan Wache bfd Agenda 15:00 16:00 Uhr
Fall 4 (zur Übung): Kann K von V Übergabe und Übereignung des Bildes verlangen? BGB-Tutorium Dr. Yvonne Matz
Fall 4 (zur Übung): V besitzt ein wertvolles Bild, das seinem Freund K gut gefällt. Als V eines Tages Geld braucht, bietet er es K in einem Schreiben zu einem Preis von 2.500,- Euro an. K schreibt daraufhin
+++PROKON transparent+++
+++PROKON transparent+++ Ihre Fragen unsere Antworten unsere Handlungsempfehlung (Stand ) In den letzten Tagen haben uns zahlreiche Newsletter-Abonennten unsere Fragebögen zurückgesendet. Wir wollen die
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung tritt am 1. August in Kraft
HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT Friedrichstraße 108, 10117 Berlin 11055 Berlin Pressemitteilung TEL +49 (0)30 18441-2225 FAX +49 (0)30 18441-1245 www.bundesgesundheitsministerium.de E-MAIL pressestelle@bmg.bund.de
Berufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 8 GZ. RV/2262-W/08 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., gegen den Bescheid des FA betreffend Einkommensteuer 2006
Krankenversicherung Spezial
Krankenversicherung Spezial Änderungen 2011 Wer kann sich privat versichern? Wieder einmal wurden die Gesetze zur Pflichtversicherung geändert. Bis zum letzten Jahr konnten sich Angestellte nur dann privat
Übungsfälle zum Auffinden der richtigen Anspruchsgrundlagen und Anspruchsvoraussetzungen
Fall 1 V vermietete M gewerbliche Räume zur Nutzung als Imbiss oder Gaststätte für die Dauer von zunächst fünf Jahren. Die Parteien vereinbarten, dass der Vertrag der Schriftform bedarf. Die Parteien unterschrieben
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07.
Einkommensteuerliche Beurteilung der Vergütungen, die Gesellschafter und Geschäftsführer von einer GmbH erhalten (07. Dezember 2009) Ingrid Goldmann WP/StB Gesellschafterin und Geschäftsführerin der Goldmann
GmbH & Co KG für Privatvermögen Achtung: Steuerfalle
GmbH & Co KG für Privatvermögen Achtung: Steuerfalle von Agnes Fischl Rechtsanwältin, Steuerberaterin, Fachanwältin für Erbrecht KLINGER FISCHL LETTL, München/Unterhaching www.rechtsanwälte-steuerberater-münchen.de
Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Fall: (Obersatz zu den 5 W s )
G:\Vorlesung\Repetitorium BGB und SachenR\4-6_Beispielsfall_mit_ausformulierter_Loesung im Gutachten-Stil-hier_Vollmacht_und_Mietrecht.doc Seite 1 Beispielsfall zur Lösung einer Klausur im Gutachten -
Offene Handelsgesellschaft (ohg)
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 51957 Offene Handelsgesellschaft (ohg) Inhalt: 1. Was ist eine ohg?...2 2. Wie wird eine ohg gegründet? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen
Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW
Fahrtkostenvergütung für Dienstreisen mit dem eigenen PKW Dieses Merkblatt behandelt nur die Fahrtkostenvergütungen für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Tages-
Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur!
Name: Vorname: Bitte prüfen Sie die Klausur auf Vollständigkeit und benutzen Sie für die Beantwortung der Fragen auch die Rückseiten der Klausur! Viel Erfolg! Fach: Dozent: StB Dr. A. Schaffer Datum /
LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994)
LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) Allgemeines 11 Abs 1 Berechtigung Verpflichtung Merkmale Anzahlungsrechnung 11 Abs 1a Übergang der
BFH-Leitsatz-Entscheidungen
BFH-Leitsatz-Entscheidungen Heute neu: Schenkungsteuer: Steuervergünstigungen nach 13a ErbStG vor 2009 bei Übertragung eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs Urteil vom 16.05.2013,
Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos
Steuereinflüsse im Unternehmen Verkehrsteuerliche Einflüsse SWS: 2 Prof. Dr. Christoph Voos Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v.) Ablauf der
Informationsbrief zum 3. November 2009
Dipl.Kfm. Martin Löfflad Steuerberater Romantische Straße 10 86753 Möttingen Tel.: 09083/9697935 Fax: 09083/969755 1. Allgemeines Informationsbrief zum 3. November 2009 Inhalt 2. Verluste aus typisch stillen
Informationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt
Passivseite der Bilanz
Vorbereitungskurs Bilanzbuchhalterprüfung Schärding 2007-2008 Kap. 7 Eigenkapital by Helmut Mann, Selbständiger Buchhalter, 4943 Geinberg Vorbereitungskurs zur Bilanzbuchhalterprüfung 2007/2008 WIFI Schärding
II. Bewertung von Personengesellschaften 1. Kreis der Gesellschaften des 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG
II. Bewertung von Personengesellschaften 1. Kreis der Gesellschaften des 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG Gemåß 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG bilden alle WirtschaftsgÅter einen Gewerbebetrieb, die Gesellschaften i. S. des
Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen -
Wertanlage mit steuerlichen Untiefen - (umsatz)steuerliche Rahmenbedingungen rund um die Ferienimmobilie 2011 Rostock, GastRO 2011 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums
Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen - Änderungen durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums - Der Betrieb von Biogasanlagen und die Erzeugung von Energie aus Biogas stellt für Land- und
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
Anlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
Bestandskauf und Datenschutz?
Bestandskauf und Datenschutz? von Rechtsanwältin Christine Loest Fachanwältin für Familienrecht/Mediatorin Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte Die Bestandsübertragungen aller Versicherungsverträge (oder z.b.
Anlage GSE 2006. Anlage GSE. Thomas Arndt Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.
Anlage GSE 2006 Anlage GSE Diplom Finanzwirt Steuerberater - Berlin Arndt@arndtundfiltingher-stb.de www.arndtundfiltingher-stb.de 1 Inhaltsverzeichnis Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte Neues BMF
SONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
AUSARBEITUNG. Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen
AUSARBEITUNG Thema: Besteuerung von Einkünften und Maßnahmen zur Einschränkung der Steuergestaltung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Fondsmodellen Fachbereich IV Haushalt und Finanzen Verfasser/in: