NIEDERSCHRIFT. über die Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Rates der Stadt Erwitte (5. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009)

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1 NIEDERSCHRIFT über die Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses des Rates der Stadt Erwitte (5. Sitzung der Wahlperiode 2004/2009) Sitzungsdatum : Sitzungsbeginn : 18:00 Uhr Sitzungsende : 19:00 Uhr Sitzungsort : Sitzungssaal, Rathaus, Am Markt 13 Anwesende: Vorsitzender Josef Linnemann Ausschussvorsitzender FDP Mitglieder der CDU-Fraktion Hermann-Josef Brinkmann Ratsmitglied CDU Tobias Heiming sachk. BürgerIn CDU Karlheinz Kleeberg Ratsmitglied CDU Maria-Rita Lange Ratsmitglied CDU Elisabeth Roemer Ratsmitglied CDU Bodo Tiggesmeier sachk. BürgerIn CDU Mitglieder der SPD-Fraktion Ulrich Gockel Ratsmitglied SPD Wolfgang Marcus Ratsmitglied SPD Klaus Metzner sachk. BürgerIn SPD Heinz-Dieter Weber sachk. BürgerIn SPD Mitglieder der FDP-Fraktion Werner Bielawa Ratsmitglied FDP Franz Xaver Frede sachk. BürgerIn FDP Mitglieder der BG-Fraktion Herbert Neumann Seitens der Verwaltung Wilfried Balke Christian Hoffmann Ralf Jesse als Schriftführer Mitglied mit beratender Stimme BG

2 - 2 - In der heutigen Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses der Stadt Erwitte, zu der die Mitglieder unter Mitteilung der Tagesordnung ordnungsgemäß eingeladen und in beschlussfähiger Anzahl erschienen waren, wurde folgendes verhandelt und beschlossen: TAGESORDNUNG TOP Vorlagen Nr. Beratungsgegenstand Öffentliche Sitzung 1. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 2. Mitteilungen der Verwaltung 2.a B 55 n 2.b B 1 n 3. Anfragen von Ausschussmitgliedern 3.a Straßenverkehrszählung b Stadtpläne an den Ortseingängen 3.c Fahrbahnverengungen an der Aspenstraße 3.d Wanderwege auf dem Stadtgebiet Erwitte /2005 Messung von Luftschadstoffen aus der Emissionsquelle Straßenverkehr; erste Messergebnisse - Messcontainer Kreuzungsbereich B 1/B /2005 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) in einem einheitlichen Sammelkonzept für Elektro- und Elektronikschrott und Schadstoffe im Kreis Soest - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung /2005 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erwitte /2005 Verlängerung des Wanderweges entlang der Gärtnerei Merschmann Antrag des Ortsvorstehers von Bad Westernkotten /2005 Lichtsignalanlage B1-Wemberweg Antrag der CDU-Fraktion vom Nichtöffentliche Sitzung 9. Mitteilungen der Verwaltung 10. Anfragen von Ausschußmitgliedern

3 - 3 - Öffentliche Sitzung Punkt 1 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner Es wurden keine Anfragen von Einwohnern gestellt. Mitteilungen der Verwaltung Punkt 2 Punkt 2 a B 55 n Über das weitere Verfahren B 55 n teilte Herr Balke folgendes mit: Das Gutachten, das sich mit dem Eingriff der B 55 n in das Vogelschutzgebiet Hellweg- Börde beschäftigt, wurde durch die Landesanstalt für Ökologie, Boden und Forsten (LÖBF) positiv bewertet. Die Arbeiten an der Änderung des Planfeststellungsbeschlusses werden fortgesetzt. B 1 n Punkt 2 b Herr Balke informierte über die Besprechung zum geplanten Bau der B 1 n als Kreisstraße, an der u. a. Herr Maatz (Vertreter vom Ministerium für Bauen und Verkehr NRW), Herr Rensing (Leiter Landesbetrieb Straßenbau NRW Niederlassung Meschede), Landrat Riebniger sowie Vertreter von der Bezirksregierung Arnsberg und der IHK Arnsberg teilnahmen. Anlass hierzu war die vom Minister für Bauen und Verkehr NRW, Herr Oliver Wittke im Ortstermin vom angesprochene Möglichkeit, die B 1 n mit GVFG-Mitteln als Kreisstraße zu bauen. Erforderlich sei allerdings, dass die B 1 n aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen wird. Erst im Anschluss hieran dürfte mit der Planung zum Bau einer Kreisstraße begonnen werden. Nach der jetzigen Rechtslage könne der Kreis einen Zuschuss von 75 v.h. aus GVFG-Mitteln erhalten. Die restlichen Mittel müssten durch den Kreis und die Stadt Erwitte finanziert werden. Anfragen von Ausschussmitgliedern Punkt 3

4 - 4 - Punkt 3 a Straßenverkehrszählung 2005 Frau Lange erkundigte sich über aktuellen Stand der im Sommer 2005 durchgeführten Straßenverkehrszählung. Herr Jesse führte hierzu aus, dass die Ergebnisse unverzüglich an den Landesbetrieb Straßenbau NRW in Meschede weitergeleitet wurden. Nach Kenntnisstand der Verwaltung wurde die Erfassung bereits abgeschlossen. Die Datenauswertung bezüglich der Problematik der Maut - Umfahrung soll vorrangig behandelt werden. Ein Ergebnistermin liegt noch nicht vor. Stadtpläne an den Ortseingängen Punkt 3 b Frau Roemer fragte nach, ob in näherer Zukunft die Stadtpläne an den Ortseingängen erneuert würden. Die Informationstafeln im Kernbereich hätten bereits neue Pläne. Herr Balke sagte einen Austausch mit den derzeitig vorhandenen Stadtplänen zu. Punkt 3 c Fahrbahnverengungen an der Aspenstraße Herr Bielawa fragte nach, ob der Verkehrsversuch an der Aspenstraße positiv verlaufen sei und ob die Hindernisse fest auf der Fahrbahn installiert werden. Darüber hinaus regte er an, dass an dieser Stelle eine Beleuchtung erforderlich sei, da dieser Bereich bei Dunkelheit und Nebel schlecht einsehbar ist. Herr Jesse teilte mit, dass der Versuch positiv verlaufen ist und dass die Anlieger die Fahrbahnverengungen begrüßen. Die Fertigstellung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Punkt 3 d Wanderwege auf dem Stadtgebiet Erwitte Herr Bielawa erkundigte sich nach dem derzeitigen Stand der geplanten Wanderwege von Erwitte nach Stirpe bzw. Völlinghausen. Herr Balke führte hierzu aus, dass entsprechende Grundstückverhandlungen laufen würden. Ein endgültiger Grunderwerb konnte aber noch nicht getätigt werden.

5 - 5 - Punkt 4 Messung von Luftschadstoffen aus der Emissionsquelle Straßenverkehr; erste Messergebnisse - Messcontainer Kreuzungsbereich B 1/B 55 Der Ausschuss nahm Kenntnis von der Mitteilungsvorlage. Herr Hoffmann ergänzte die Mitteilungsvorlage dahingehend, dass neben dem Anstieg der Messwerte durch die jahreszeitlich bedingte Kaminöfenbefeuerung im Herbst/Winter unter anderem auch die Osterfeuer im Frühjahr zu einer erheblichen Erhöhung des Staubanteils in der Luft beitragen. Ob diese Entwicklung auch bei der Stadt Erwitte eintreten wird, ist allerdings noch abzuwarten. Seitens des Ausschusses wurden hinsichtlich des Standortes der Messanlage sowie über die benachbarte Parksituation Bedenken geäußert. Durch die Höhe der Messanlage sowie nach Informationen des Landesumweltamtes NRW sind Beeinträchtigungen der Messwerte nicht zu befürchten. Punkt 5 Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) in einem einheitlichen Sammelkonzept für Elektro- und Elektronikschrott und Schadstoffe im Kreis Soest - Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Herr Hoffmann erläuterte ausführlich die Sitzungsvorlage. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat vorzuschlagen, eine entsprechende öffentlichrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Erwitte und dem Kreis Soest abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Anlage: Öffentliche-rechtliche Vereinbarung Punkt 6 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erwitte Die durch das Elektro- und Elektronikgerätgesetz erforderliche Änderung der Satzung wurde durch Herrn Hoffmann kurz erläutert. Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Rat vorzuschlagen, die folgende Satzung zu erlassen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

6 - 6 - Punkt 7 Verlängerung des Wanderweges entlang der Gärtnerei Merschmann Antrag des Ortsvorstehers von Bad Westernkotten Herr Marcus erläuterte den Antrag ausführlich und wies nochmals auf die Kostenübernahme durch die Bad Westernkotten Stiftung sowie auf die Erweitung des Angebotes für Wanderwege hin. Er bat um Unterstützung. Seitens der CDU und der FDP Fraktion wurde der ehrenamtliche Einsatz sehr positiv bewertet. Beide sprachen sich aber gegen die Verlängerung des Wanderweges aus und begründeten dieses mit der zu großen Verkehrsproblematik. Eine Querung des Solerings durch Fußgänger wäre zu gefährlich. Nach weiterer Diskussion wurde die Verlängerung des Wanderweges abgelehnt. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen 4 Ja 9 Nein Nach anschließender Fortführung der Diskussion wurde der Vorschlag zum Alternativbeschluss durch den Ausschuss dahin abgeändert, dass nur noch über die Wiederherstellung der Grabenparzelle auf Kosten des Eigentümers abgestimmt wurde. Es wurde beschlossen, dass der Eigentümer der Nachbargrundstücke, die Grabenparzelle auf eigene Kosten wiederherzustellen hat. Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit beschlossen 7 Ja 6 Nein Lichtsignalanlage B1-Wemberweg Antrag der CDU-Fraktion vom Punkt 8 Frau Roemer erläuterte den Antrag der CDU Fraktion und stellte verstärkt nochmals die Gefährdung der Fußgänger bei der Überquerung der Bundesstraße heraus. Sie fragte hierbei nach, ob überhaupt eine umfangreiche Ampelanlage erforderlich sei. Im Bereich der Fußgängerlichtzeichenanlage Reddagstraße / Am Markt befindet sich lediglich auch nur eine Ampelschaltung für den Hellweg / Bundesstraße 1. Herr Jesse bemerkte hierzu, wenn eine Lichtzeichenanlage für Fußgänger errichtet werden soll, so fordern die Straßenverkehrsbehörde sowie der Landesbetrieb Straßenbau NRW aufgrund der höheren Verkehrsbelastung auch für die Westernkötter Straße und für den Wemberweg eine Ampelschaltung. Seitens der SPD und FDP Fraktion wird eine Zurückstellung des Antrages für sinnvoll erachtet, da durch die geplante Erweiterung des Einkaufzentrums und einer eventuellen eigenen Zufahrt zur Bundesstraße eine neue Situation geschaffen würde.

7 - 7 - Es wurde beschlossen, den Antrag bis zur Vorlage der Verkehrszählungsdaten zunächst zurück zustellen. Nach Vorlage aussagekräftiger Ergebnisse soll über diesen Punkt erneut beraten werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Nichtöffentliche Sitzung Punkt 9 Mitteilungen der Verwaltung Punkt 10 Anfragen von Ausschußmitgliedern Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

8 - 8 - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Entsorgungsaufgaben in den Teilbereichen Elektro-/Elektronik-Altgeräte und Schadstoffe zwischen dem Kreis Soest,... - nachfolgend Kreis genannt - und der Stadt/Gemeinde...,... - nachfolgend Kommune genannt - Präambel Die Kommune ist gemäß 5 Abs. 6 S. 1 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein- Westfalen (LAbfG NW) vom (GV NRW S. 250) in der zurzeit gültigen Fassung als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Sinne der 15 Abs. 1 i.v.m. 13 Abs. 1 KrW-/AbfG für das Einsammeln und Befördern der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle zuständig. Dem Kreis obliegt gem. 5 Abs. 1 LAbfG NW als öffentlichrechtlicher Entsorgungsträger u.a. die Entsorgung der ihm von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden überlassenen Abfällen aus privaten Haushaltungen. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vom (BGBl. I S. 762) fordert von jeder sammlungspflichtigen Kommune die Einrichtung von Annahme- und Übergabestellen für die verschiedenen Elektrogerätegruppen. Dafür sollen im Kreis Soest die bereits auf Kreisebene vorhandenen und entsprechend genehmigten Anlagen genutzt werden, um unverhältnismäßigen zusätzlichen Kostenaufwand von den einzelnen Kommunen und den Gebührenzahlern abzuwenden. Vor diesem Hintergrund wurde zwischen den Kommunen und dem Kreis ein entsprechend angepasstes Gesamtkonzept abgestimmt, das die bürgerfreundliche Bündelung der Annahme von Elektronikschrott und Schadstoffen aufrechterhält und insgesamt für alle Bürger im Kreisgebiet ein ausreichendes Netz von Annahmestellen für Elektronikschrott und Schadstoffe zur Verfügung stellt. Um die formalen Zuständigkeitsvoraussetzungen für die Umsetzung des Konzeptes und für eine effiziente Abwicklung an der Schnittstelle zu den rücknahme- und abholpflichtigen Herstellern zu schaffen, beabsichtigen die Parteien gem. 5 Abs. 6 S. 4 und Abs. 7 LAbfG NW nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) vom (GV NW S. 621) in der zurzeit

9 - 9 - geltenden Fassung Entsorgungsaufgaben in den genannten Bereichen von der Kommune auf den Kreis zu übertragen. Hierzu vereinbaren die Parteien folgendes: 1 Aufgabenübertragung Die Kommune überträgt gem. 5 Abs. 6 S. 4 und Abs. 7 LAbfG NW i.v.m. 23 Abs. 1, 1. Alt. GkG die folgenden ihr gem. 5 Abs. 6 S. 1 LAbfG obliegenden Entsorgungsaufgaben auf den Kreis: a) Die gem. ElektroG für den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger festgelegten Aufgaben zur Einrichtung von Sammelstellen ( 9 Abs. 3 S. 1), zur Bereitstellung der Geräte an die Hersteller ( 9 Abs. 4 S. 1), zur Anzeige der vorgesehenen Abholstellen an die Gemeinsame Stelle ( 9 Abs. 5 S. 5) und zur Meldung der zur Abholung bereitstehenden Behältnisse an die Gemeinsame Stelle ( 9 Abs. 4 S. 2). Die gem. 9 Abs. 3 Satz 4 ElektroG ergänzende Möglichkeit, Altgeräte bei den privaten Haushalten abzuholen, bleibt Aufgabe der Kommune und ist von der Aufgabenübertragung an den Kreis nicht berührt. Die Kommune übergibt die von ihr gesammelten Altgeräte dem Kreis. b) Einrichtung von Sammelstellen für Abfälle gem. 5 Abs. 3 LAbfG, die wegen ihres Schadstoffgehaltes zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit einer getrennten Entsorgung bedürfen (Schadstoffe). Die Möglichkeit zur Durchführung ergänzender mobiler Schadstoffsammlungen bleibt Aufgabe der Kommune und ist von der Aufgabenübertragung an den Kreis nicht berührt.

10 Durchführung 1. Der Kreis richtet für die Durchführung der nach 1 übertragenen Aufgaben die in der Anlage zu dieser Vereinbarung nachrichtlich aufgeführten Sammelstellen ein. Die eingerichteten Sammelstellen werden Bestandteil des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Kreis Soest. Das Abfallwirtschaftskonzept wird nach dem gem. 5 a LAbfG NW vorgesehenen Verfahren fortgeschrieben. 2. Der Kreis erhebt für die aus der Durchführung der nach 1 übertragenen Aufgaben entstehenden Kosten Benutzungsgebühren zusammen mit den Benutzungsgebühren für seine sonstigen Entsorgungseinrichtungen (Einwohnerpauschale für separate Entsorgungssysteme) nach der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung des Kreises Soest. 3 Laufzeit 1. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Parteien sind zur Kündigung unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr, jedoch erstmalig nach Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten, zur Kündigung dieser Vereinbarung berechtigt. 2. Die Vereinbarung tritt zum in Kraft. Sollten zu diesem Zeitpunkt die Wirksamkeitsvoraussetzungen gem. 24 Abs. 2 und Abs. 3 GkG noch nicht erfüllt sein, tritt die Vereinbarung spätestens am Tag nach der Bekanntmachung im Veröffentlichungsblatt der Bezirksregierung Arnsberg in Kraft. Die Wirksamkeit der Aufgabenübertragung gem. 1 lit. a) ergibt sich im Übrigen aus den Übergangsvorschriften gem. 24 ElektroG.

11 Schlussbestimmungen 1. Änderungen und Zusätze zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform sowie des Verfahrens nach 24 GkG der Bezirksregierung Arnsberg. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. 2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten vielmehr als durch solch wirksame Regelungen ersetzt, Lücken als ausgefüllt, wie dies dem im Vertrage zum Ausdruck kommenden Willen der Vertragsbeteiligten am besten entspricht. Die Vertragsbeteiligten verpflichten sich wechselseitig, an einer schriftlichen Niederlegung solcher Bestimmungen mitzuwirken. Für die Stadt / Gemeinde: Für den Kreis Soest:......

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