Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen. Rendsburg, Dr. Andreas Wasielewski, MLUR

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1 Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Dr. Andreas Wasielewski, MLUR Rendsburg, Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 1

2 Aktuelle abfallrechtliche Entwicklungen Ministerium für Landwirtschaft, I. Einleitung II. Jüngste Rechtsentwicklungen auf nationaler Ebene III. Europäische Rechtsentwicklungen IV. Ausgewählte Rechtsprechung V. Ausblick Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 2

3 II. Jüngste Rechtsentwicklungen auf nationaler Ebene 1. Elektro-/Elektronikgesetz (ElektroG) RL 2002/96/EG zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten RL 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwertung best. gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ElektroG am verkündet zuständige Behörde nach 16 ist Stiftung EAR (Beliehene) Verpflichtung der öre nach 9 Abs. 3 und 4 zur Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikgeräten aus privaten Haushaltungen; diese Sammelstellen sind genehmigungsbedürftig nach Nr des Anhangs der 4. BImSchV Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 3

4 2. VerpackungsVO Dritte ÄnderungsVO vom : Pfanderhebung auf alle ökologisch nicht vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen, einheitliche Pfandhöhe, Begrenzung auf bestimmte Massengetränke, Begrenzung der sog. Insellösungen. Vierte ÄnderungsVO, Stand : BR-Beschluß v Umsetzung der ÄnderungsRL zur VerpackRL 2004/12/EG, d.h. Mindestzielvorgaben für die Verwertung einzelner Materialien, die in Verpackungen enthalten sind; allerdings soll Verbrennung in entspr. Anlagen mit Energierückgewinnung auf die Erreichung der Quoten nicht angerechnet werden. Feststellungsanträge nach 6 Abs. 3 S.11 VerpackVO durch Interseroh und Landbell auch in SH; Wettbewerb bringt aus Sicht der der Behörden Verlust an Transparenz; gemeinsame Stelle der Wirtschaft wäre vorteilhaft. Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 4

5 3. AltfahrzeugVO Erste ÄnderungsVO in Vorbereitung als Reaktion auf Vertragsverletzungsverfahren: Einbeziehung insbes. von Wohnmobilen (> 3.5 t); Kostenlose Rücknahme aller innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeuge ab ; Schwermetallverbote künftig auch für Bauteile und Werkstoffe für Fahrzeuge 4. AbfallablagerungsVO Anforderungen der AbfallablagerungsVO sind mit EG-Recht vereinbar (EuGH Urteil v ); Deponiezweckverband Eiterköpfe hat seine Klage inzw. zurück genommen. Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 5

6 5. Abfallverbringungsgesetz EuGH hat mit Urteil v entschieden, dass Pflichtbeitrag für Solidarfonds Abfallrückführung ( 8 AbfallVerbG) gegen Art. 28 EGV verstößt; BVerfG hat mit Urteil v ebenfalls Verfassungswidrigkeit festgestellt; Änderungsgesetz v sieht nunmehr vor, dass Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung aufgelöst wird und Kosten für eine notwendige Rückführung grundsätzlich das jeweilige Land trägt, 6 Abs. 3 AbfallVerbG Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 6

7 6. Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen Dieses Gesetz vom geht zurück auf Initiative der BReg. und geht zurück auf Vorschläge, die in den Regionen Bremen, Ostwestfalen-Lippe und Westmecklenburg erarbeit wurden; Eckpunkt für den Abfallbereich: Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sind fakultativ, für öre bleiben sie bestehen Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 7

8 7. VO nach dem Tierische Nebenprodukte-BeseitigungsG TierNebG setzt VO (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte in nationalen Recht um; für dort geregelte tierische Nebenprodukte gilt KrW-/AbfG nicht ( 2 II Nr. 1a) Umweltrelevante Regelungen sind u.a. Verwertung von Küchen- und Speiseabfällen auch aus privaten Haushalten in Biogas- und Kompostieranlagen, Anforderungen an diese Anlagen sowie an die Verwertung von Gärrückständen und Komposten auf Böden und Anforderungen an die Verbrennung und die Deponierung von tierischen Materialien Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 8

9 III. Europäische Rechtsentwicklungen 1. Novelle Abfallrahmenrichtlinie Eckpunkte: Abfallbegriff (bewegliche Sachen; Abgrenzung Produkt) Verwertung/Beseitigung BVT in der Abfallwirtschaft Kommissionsvorschlag wird Anfang 2006 erwartet Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 9

10 2. Novelle AbfallverbringungsVO Stand: Gemeinsamer Standpunkt im Rat am Zweite Lesung im EP am Eckpunkte: alleinige Rechtsgrundlage Art. 175 EGV expliziter Einwandsgrund für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen Verfahren der Notifizierung und Zustimmung Anwendungsausschluss für Abfälle, die unter die Genehmigungsanforderungen der VO(EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für best. tierische Nebenprodukte Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 10

11 IV. Ausgewählte Rechtsprechung 1.EuGH-Urteil v (C-1/03) van de Walle kontaminiertes Erdreich als Abfall 2. EuGH-Urteil v (C-444/00) Mayer Parry stoffliche Verwertung/Ende der Abfalleigenschaft 3. EuGH-Urteil v (C-309/02) Radlberger deutsches Pfand-/Rücknahmesystem im Einklang mit EGV 4. BVerwG-Urteil v (7 C 26.03) Tongrube Verfüllung einer Tongrube stoffliche Verwertung, Beachtung bodenschutzrechtlicher Anforderungen 5. OVG Münster Urt. v (8 A 1598/04) Destillate einer Harzfabrik als Nebenprodukt, kein Abfall Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 11

12 V. Ausblick 1. Entwicklungen auf europäischer Ebene 2. Föderalismus-Diskussion, Neuauflage für ein UGB? 3. Novellen LAbfWG und LBodSchG Dr. Andreas Wasielewski, MLUR-SH 12

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