Alleinerziehende mit Kind(ern) bis 15 Jahre, die länger als 12 Monate arbeitslos sind,

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1 Aufruf zur Einreichung von Konzeptvorschlägen zur Durchführung des Modellversuches zur Beschäftigungsförderung Mehr wert sein Mehrwert schaffen im Rahmen der Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit Einem hohen Anteil der Langzeitarbeitslosen in Thüringen gelingt es trotz Teilnahme an unterschiedlichsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen seit Jahren nicht, eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und reichen von gesundheitlichen und sozialen Problemen über fachliche Defizite bis hin zu Einschränkungen in der Sozialkompetenz. Obwohl in vielen Kommunen, Vereinen und Institutionen ein Bedarf an zusätzlicher Unterstützung besteht, ist das Angebot an geeigneten und bezahlbaren Arbeitsplätzen für diese Kundinnen und Kunden regional unterschiedlich ausgeprägt. In einem von der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit entwickelten Modellprojekt soll das im SGB II zur Verfügung stehende Instrument der Freien Förderung nach 16f SGB II in der Ausgestaltung als Zuwendung mit einer Kofinanzierung aus Landes- und kommunalen Mitteln als neuartige Eingliederungsleistung genutzt werden. Dieses Modellprojekt fokussiert auf einen sozialen Arbeitsmarkt mit dem Ziel einer sozialen Integration durch innovative, sinnvolle, gemeinwohlorientierte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Übergang in den ersten Arbeitsmarkt ist wünschenswert, jedoch nicht primäres Ziel. Seite 1 von 8

2 1. Gegenstand des Konzeptauswahlverfahrens Die Thüringer Initiative zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit sieht in ihrer dritten Säule die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen gemeinwohlorientierten Beschäftigungsverhältnissen vor. Dazu sollen im Rahmen eines Konzeptauswahlverfahrens geeignete Projektträger ermittelt werden, die das Beschäftigungsprojekt zunächst in einer Modellregion (Ilm-Kreis) Thüringens umsetzen. Die im Rahmen des Konzeptauswahlverfahrens ermittelten Träger werden zur Antragstellung für ihr Beschäftigungsprojekt gem. der Förderrichtlinie aufgefordert und von ihren zuständigen Stellen der Grundsicherung nach SGB II (Jobcenter) hierzu beraten. Zielstellung des Modellprojektes ist die berufliche Integration der Teilnehmer durch innovative und sinnstiftende Beschäftigungsprojekte im gemeinwohlorientierten Bereich. Durch die damit einhergehende soziale Integration und Stabilisierung der Teilnehmer sollen zudem die Eingliederungschancen auf dem ersten Arbeitsmarkt perspektivisch verbessert werden. Zielgruppen der zu fördernden Projekte: Langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte mit einem besonderen individuellen Unterstützungsbedarf, der mit den zur Verfügung stehenden Regelinstrumenten des SGB II nicht erbracht werden kann. Darunter insbesondere: Alleinerziehende mit Kind(ern) bis 15 Jahre, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, Bedarfsgemeinschaften mit Kindern bis zu 15 Jahren, in welchen der am Projekt teilnehmende Partner länger als 12 Monate arbeitslos ist oder Ältere Arbeitnehmer (Ü58), die länger als 12 Monate arbeitslos sind mit der Zielstellung der Überwindung bzw. signifikanten Verringerung der Hilfebedürftigkeit. Aufgrund der Problemlagen dieser Zielgruppen ist die Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt in der Regel in weniger als 12 Monaten unwahrscheinlich. Eine Vermittlung von geeigneten Teilnehmern auf die eingeworbenen Stellen erfolgt durch das zuständige Jobcenter. Je nach Bedarf und Zweckmäßigkeit kann zur Gewährleistung des Projekterfolges über begleitende Landesprogramme (Nutzung bestehender Begleitstruktur) ein Coaching der Teilnehmer hinzugeschaltet werden. Seite 2 von 8

3 Im Rahmen der zu erarbeitenden Konzepte sollen nachfolgende Zielstellungen und Projektschwerpunkte mit konkreten Umsetzungsvorschlägen bzw. Maßnahmen untersetzt werden: 1. Akquise von geeigneten Einsatzstellen im gemeinwohlorientierten Bereich: Beschreiben Sie detailliert die auszuführenden Tätigkeiten bei den von Ihnen eingeworbenen Einsatzstellen und die dazugehörigen Anforderungen an den Teilnehmer. Beachten Sie dabei insbesondere die Anforderungskriterien an die Tätigkeiten (Zusätzlichkeit, Öffentliches Interesse, Wettbewerbsneutralität). Die auszuführenden Tätigkeiten müssen sich in ihrer Qualität und Nachhaltigkeit von anderen Formen der öffentlich geförderten Beschäftigung (z.b. Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung) unterscheiden. Erläutern Sie daher einerseits den gesellschaftlichen Mehrwert, der durch die Ausführung dieser Tätigkeiten im Rahmen des Modellprojektes geschaffen wird und andererseits auf welche Weise mit der Ausführung der Tätigkeiten die sozialen und fachlichen Kompetenzen der Teilnehmer gestärkt werden können. Mit welchen Strategien versuchen Sie eine berufliche und soziale Stabilisierung des Teilnehmers zu erreichen und mit welchen Maßnahmen gelingt Ihnen das Halten des Teilnehmers im Beschäftigungsverhältnis und somit eine Stärkung seines Durchhaltevermögens? Beschreiben Sie Ihre Schnittstellenarbeit zwischen Teilnehmer, Einsatzstelle, Jobcenter und ggf. einem Integrationscoach. 2. Referenzen und Befähigung: Bitte legen Sie Ihre Erfahrungen bei der Initiierung, Vergabe bzw. Durchführung von Projekten der öffentlich geförderten Beschäftigung sowie Projektförderungen nach Zuwendungsrecht dar und gehen Sie dabei auf etwaige vergleichbare durchgeführte Referenzprojekte ein. Benennen Sie die maßgeblichen einzubindenden regionalen Akteure und beschreiben Sie Art und Umfang der Zusammenarbeit ab Maßnahmebeginn unter Berücksichtigung der jeweiligen Zielsetzung und Zielgruppe. Bitte beschreiben Sie Ihre Erfahrungen und Kompetenzen im Bereich der Lohnbuchhaltung und Personalbewirtschaftung. Wie gewährleisten Sie eine ordnungsgemäße monatliche Lohn-/Gehaltsabrechnung? Seite 3 von 8

4 Für die einzuwerbenden und zu betreuenden Stellen ist eine wöchentliche Beschäftigungsdauer von 30 Stunden vorgesehen. Die ausgewählten Beschäftigungsprojekte sollen ab dem 1. Februar 2016 beginnen. Der maximal mögliche Förderzeitraum beträgt 36 Monate. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Die Höhe der Zuwendungen aus Mitteln der Jobcenter, aus Mitteln der Kommune und aus Landesmitteln betragen kombiniert maximal 93% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil des Projektträgers i.h.v. 7% (100,00 EUR / Teilnehmermonat) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben refinanziert sich aus einer Beteiligung der Einsatzstelle in gleicher Höhe. Dieser geringe Eigenbetrag des Projektträgers ist symbolischer Ausdruck der Wertschätzung der Einsatzstelle für die Unterstützung durch den/die Teilnehmer und ist durch den Projektträger zu vereinnahmen. Für die Beschäftigungsprojekte werden die Personalausgaben (Bruttoarbeitsentgelt) sowie notwendigen nachgewiesenen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung in Höhe von maximal 20.4 % des Bruttoarbeitsentgelts gefördert. Zuwendungsfähig sind zudem notwendige Verwaltungskosten des Beschäftigungsträgers, die mit einem Pauschalsatz von 15% der zuwendungsfähigen Personalausgaben festgesetzt werden. Diese Verwaltungskostenpauschale umfasst sämtliche Personalkosten (Lohnkosten, Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Lohnnebenkosten), Sachkosten (z.b. Fahr- und Reisekosten, Mietkosten, Kosten für Büroausstattung etc.) und Gemeinkosten (z.b. Kosten für IT-Ausstattung/-Unterstützung, Buchhaltungskosten etc.). Eine Erhöhung dieses Pauschalsatzes bzw. eine Erweiterung des Förderumfanges ist nicht möglich. Für die Projektmitarbeiter des Trägers sind Personalausgaben nur dann förderfähig, wenn sie sich für die Aufgabe (Akquise der Einsatzstellen, Betreuung der Teilnehmer und Einsatzstellen, Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen, Lohnbuchhaltung) persönlich und fachlich eignen. Fachlich geeignet ist, wer über einen Berufs- oder Studienabschluss und eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung sowie Kenntnisse und Erfahrungen im Personal- oder Sozialwesen verfügt. Umfassende Kenntnisse in marktüblicher Office- und Anwendersoftware werden vorausgesetzt. Diese Eignung bzw. Befähigung ist im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens zu belegen. Der Bruttostundenlohn darf 8,50 EUR nicht unterschreiten. 2. Anforderungen an die Projektträger und deren Konzepte Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen des Zivilrechtes und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen und einer nachgewiesenen Gemeinnützigkeit sowie Seite 4 von 8

5 juristische Personen des öffentlichen Rechtes. Der teilnehmende Träger muss fachlich, personell, methodisch und organisatorisch zur erfolgreichen Umsetzung des Beschäftigungsprojektes in der Lage sein sowie eine effiziente Finanzplanung sicherstellen und eine ordnungsgemäße Abrechnung der erhaltenen Zuwendung gewährleisten. Er soll insbesondere Erfahrungen von erfolgreich durchgeführten, initiierten oder beauftragten Referenzprojekten in der beschäftigungsfördernden Arbeit sowie in der regionalen Netzwerkarbeit vorweisen. Erfahrungen in der Kooperation mit den Trägern der Grundsicherung und der Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind von Vorteil. Für die Bewilligung ist die Vorlage einer Gesamtkonzeption für die Durchführung des Projektes erforderlich. Mit der Gesamtkonzeption sind einzureichen: die Schilderung der vorhandenen Fachkompetenz zur Umsetzung des Projektes, der Nachweis der Gemeinnützigkeit bei juristischen Personen und Personengesellschaften des Zivilrechtes, ein Kosten- und Finanzierungsplan für den gesamten Förderzeitraum. Die beabsichtigte Inanspruchnahme der Fördermittel sowie die daraus resultierenden Ausgaben sind auf die einzelnen Förderjahre aufzuteilen, eine Auflistung der Einsatzstellen und Tätigkeitsbeschreibungen, die unterzeichnete Teilnahmeerklärung. Die Projektträger sind im Falle der Bewilligung verpflichtet, mit den mit der Evaluierung des Programms, der verwaltungstechnischen Umsetzung des Zuwendungsverfahrens und der inhaltlichen Begleitung und Unterstützung beauftragten Einrichtungen zusammenzuarbeiten und die erforderlichen Unterlagen und Daten bereitzustellen. Die Projektträger sind aufgefordert bzw. erklären sich bereit, ihre Projektergebnisse im Rahmen von Veranstaltungen (Tagungen, Seminaren, etc.) der Öffentlichkeit zu präsentieren und zugänglich zu machen. Monitoring und Evaluierung sind integrale Bestandteile der Umsetzung und Fortentwicklung des Programms. Der Projektträger verpflichtet sich verbindlich zur aktiven Mitwirkung in Evaluierungs- und Monitoringprozessen und zur Zusammenarbeit mit den für das Monitoring und die Evaluierung des Programms beauftragten Stellen. Seite 5 von 8

6 3. Verfahren 3.1 Durchführende Instanz Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Markt und Integration Frau-v.-Selmnitz-Str Halle Ansprechpartner: Frau Birgit Ruhland, Herr Markus Twork 3.2 Veröffentlichung des Aufruftextes Dieser Aufruftext wird durch das beteiligte Jobcenter und der Regionaldirektion Sachsen- Anhalt-Thüringen veröffentlicht. Informationen und Links hierzu finden sich auf den Webseiten des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) und der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaates Thüringen (GFAW). 3.3 Auswahl- und Antragsverfahren Die Auswahl und Bewilligung der Konzeptionen erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren. Zunächst werden alle eingereichten Projektvorschläge einer Prüfung nach Vollständigkeit und formaler Übereinstimmung mit den Bedingungen des Konzeptauswahlverfahrens unterzogen. In einem zweiten Schritt erfolgt die Bewertung der für eine Antragstellung in Frage kommenden Vorschläge durch eine fachliche Jury. Die Jury setzt sich zusammen aus Vertretern des TMASGFF, der GFAW, des jeweils zuständigen Jobcenters, der jeweiligen Kommune bzw. Landkreisverwaltung und der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen. Die Jury bewertet anhand der im Punkt 3.4 genannten Kriterien die eingereichten Unterlagen und gibt der Bewilligungsbehörde eine entsprechende Empfehlung. Die Teilnehmer am Aufruf werden über das Ergebnis der Entscheidung bis spätestens (Postausgang) schriftlich informiert. Wenn ein Vorschlag zur Förderung empfohlen wird, erhält der Projektträger eine schriftliche Aufforderung zur förmlichen Antragstellung sowie die zugehörigen Antragsformulare. Die Aufforderung zur Antragstellung ist eine Voraussetzung, begründet aber keinen Rechtsanspruch zur weiteren Förderung. Seite 6 von 8

7 3.4 Bewertungskriterien Bei der Auswahl werden folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt. Formale Vorgaben Fristgerechte Einreichung der Unterlagen Ausschlusskriterium Vollständigkeit der Unterlagen Ausschlusskriterium Vorliegende Gemeinnützigkeit des Projektträgers bzw. juristische Person des öffentlichen Rechtes Ausschlusskriterium Mit diesen Kriterien wird bewertet, inwiefern die formalen Vorgaben berücksichtigt wurden. Die Fragen können nur mit ja oder nein beantwortet werden. Wird eines der Kriterien mit nein beantwortet, ist es nicht notwendig, das Konzept weiter zu beurteilen, da die formalen Anforderungen nicht eingehalten wurden. Bewertungskriterien und Gewichtung Akquise von geeigneten Einsatzstellen Tätigkeitsbeschreibungen 25 % Darlegung des gesellschaftlichen Mehrwertes der Tätigkeiten 15 % Strategien zur Stabilisierung und Stärkung des Durchhaltevermögens 15 % Beschreibung der Schnittstellenarbeit 10 % Referenzen und Erfahrungen 10 % Regionale Zusammenarbeit 10 % Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Projektdurchführung 15 % Die Bewertung der Jurymitglieder erfolgt anhand eines bipolaren Punkteschemas. Die Gewichtung der Einzelkriterien wird durch Multiplikation mit entsprechenden Faktoren sichergestellt. Seite 7 von 8

8 Bewertung Das Konzept kann aufgrund fehlender Aussagen zum Kriterium nicht bewertet werden. 0 Punkte Das Konzept greift Inhalte des Kriteriums auf, weist jedoch in dieser Hinsicht einige Schwächen auf. 1 Punkt Die Inhalte des Kriteriums werden zufriedenstellend erfüllt. 2 Punkte Das Konzept erfüllt alle Aspekte des Kriteriums in höchstem Maße. 3 Punkte 3.5 Einreichung der Konzeptunterlagen Die Konzeptvorschläge sind ausschließlich schriftlich bei der koordinierenden Institution: Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen Markt und Integration Herr Twork Frau-v.-Selmnitz-Str Halle einzureichen. Eine elektronische Einreichung der Konzeptunterlagen ist nicht möglich. Anfragen sind grundsätzlich per an den Bereich Markt und Integration der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen (Sachsen-Anhalt-Thueringen.Markt- Integration@arbeitsagentur.de) zu übermitteln. Sofern Fragen von allgemeinem Interesse von Teilnehmenden an die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen gestellt werden, werden die Antworten allen Interessenten mittels einer FAQ-Sammlung zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Konzeptunterlagen können ab dem 1. Dezember 2015 schriftlich bei der oben genannten koordinierenden Institution eingereicht werden. Die Frist zur Einreichung endet am 30. Dezember 2015 um Uhr. Es gilt das Datum des Poststempels zzgl. einer Zustellungsfrist von drei Werktagen, d.h. der Posteingang bei der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen muss spätestens am dritten Werktag nach dem Abschluss des Konzeptauswahlverfahrens, d. h. am 6. Januar 2016, erfolgt sein. Bei Nichteinhaltung der Frist wird das Konzept nicht gewertet. Seite 8 von 8

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1.

1.2 Gefördert werden kann pro Träger und Standort maximal der Aufbau von zwei Diensten aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern gemäß Ziffer I. 1. Merkblatt Starthilfe (Stand: 01.07.2014) Das Ziel der Starthilfeförderung ist der Aufbau nachhaltiger, personenorientierter und sozialraumbezogener ambulanter Unterstützungsangebote. Zielgruppen der Förderung

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