Zertifizierung von Holzbriketts für den Endkundenmarkt

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1 Handbuch für die Zertifizierung von Holzbriketts für den Endkundenmarkt nach Norm EN Stand Januar 2013 Deutsches Pelletinstitut (DEPI) GmbH Neustädtische Kirchstr Berlin Tel.: Fax: info@depi.de Bankverbindung: Deutsche Bank Mannheim BLZ Kto.Nr Amtsgericht Charlottenburg HRB USt-IdNr.: DE

2 Herausgeber: Deutsches Pelletinstitut GmbH (DEPI) Neustädtische Kirchstr Berlin Mail: info@depi.de Deutsches Pelletinstitut (DEPI) GmbH Neustädtische Kirchstr Berlin Tel.: Fax: info@depi.de Bankverbindung: Deutsche Bank Mannheim BLZ Kto.Nr Amtsgericht Charlottenburg HRB USt-IdNr.: DE

3 Inhalt 1 Hintergrund und Ziel Normative Verweise Begriffsdefinitionen Zertifizierungssystem Übersicht Anforderungen an zertifizierte Unternehmen Anforderungen an Produktionsbetriebe Anforderungen an Handelsunternehmen Antragstellung Meldepflichten Zertifizierte Produzenten Zertifizierte Handelsunternehmen Zertifizierungszeichen Brikettdeklaration Kontrollen und Prüfungen Sanktionssystem Produktqualität Herkunft des Rohstoffes Wesentliche Eigenschaften Spurenelemente Form Nachhaltigkeitsanforderungen Entgeltordnung Anhang Anhang 1: Beispiel für einen Einleger zur Brikettdeklaration

4 1 HINTERGRUND UND ZIEL Das Ziel des Zertifizierungsprogramms ENplus-Briketts ist die Versorgung der Endverbraucher mit normierten hochqualitativen Holzbriketts, die in Feuerstätten für Festbrennstoffe unter den Anforderungen der 1. BImSchV störungsfrei und emissionsarm verbrannt werden können. ENplus-Briketts zertifiziert die Qualitätsklassen ENplus A1 und ENplus A2, die den Vorgaben der europäischen Norm EN ( Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen, Teil 3: Holzbriketts für den nichtindustriellen Gebrauch 1 ) entsprechen und teilweise darüber hinausgehen. Um eine gleichbleibend hohe Qualität der ausgelieferten Briketts zu gewährleisten, werden im Rahmen dieses Programms sowohl die hergestellten Briketts als auch die Produktions- und Logistikprozesse überprüft. Das Programm ist ähnlich der ENplus- Pellets Zertifizierung in Deutschland als Gruppenzertifizierung angelegt, die sowohl die Produktion als auch den Handel umfasst. Der Briketthandel in Deutschland weist aber strukturelle Unterschiede im Vergleich zum Pellethandel auf. Holzbriketts werden beim Produzenten auf Paletten verpackt und anschließend an die Händler ausgeliefert. Im Vergleich zu loser Ware, wie in der Pelletbranche üblich, sinkt das Risiko einer Qualitätsminderung in der Handelskette erheblich. Eine versehentliche Mischung von Chargen verschiedener Produzenten ist nicht möglich. Durch die Informationen auf dem Einleger in den Kleingebinden ist die Herkunft der Briketts nachvollziehbar. Die Zertifizierung soll auch kleineren Brikettproduzenten, die noch keinen hohen Zertifizierungsaufwand leisten können, einen Markteintritt gestatten. Aus diesem Grund ermöglicht es das Zertifizierungsprogramm, Holzbriketts von nicht zertifizierten Produzenten durch Handelsunternehmen (Importeure oder Großhändler) zertifizieren zu lassen. Holzbriketts können nur als zertifizierte Ware in den Verkehr gebracht werden, wenn mindestens der Produzent oder ein Händler in der Bereitstellungskette zertifiziert sind. Das Zertifizierungsprogramm definiert Anforderungen zu folgenden wesentlichen Punkten: Brikettproduktion und Qualitätssicherung Rohstoff und Produkteigenschaften Kennzeichnung und Verpackung Vorgaben für das interne Qualitätsmanagement garantieren, dass die gestellten Produktanforderungen eingehalten werden. Es werden Anforderungen an technische Einrichtungen, Betriebsabläufe und Dokumentation formuliert, die die Betriebsprozesse transparent machen und zum schnellen Erkennen und nachhaltigen Beheben von Fehlern und Problemen führen sollen. Die Formulierung dieser Vorgaben erfolgte in Anlehnung an die ISO 9001 und die Europäische Norm EN Die Unabhängigkeit des Zertifizierungssystems wird durch die Einbeziehung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach ISO/IEC gewährleistet. 1 Nichtindustrieller Gebrauch bedeutet Brennstoffe, die für die Verwendung in kleineren Heizanlagen, wie z.b. in Haushalten, Gewerbeobjekten und öffentlichen Gebäuden, bestimmt sind. 2

5 2 NORMATIVE VERWEISE EN : Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Wassergehaltes Ofentrocknung Teil 1: Gesamtgehalt an Wasser Referenzverfahren EN : Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Wassergehaltes Ofentrocknung Teil 2: Gesamtgehalt an Wasser - Vereinfachtes Verfahren EN 14775: Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Aschegehaltes EN 14778: Feste Biobrennstoffe Probenahme EN 14780: Feste Biobrennstoffe Probenherstellung EN 14918: Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Heizwertes EN :2010: Feste Biobrennstoffe Brennstoffspezifikationen und - klassen Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN :2011: Feste Biobrennstoffe Brennstoffspezifikationen und - klassen Teil 3: Holzbriketts für den nichtindustriellen Gebrauch EN15104: Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Gesamtgehaltes an Kohlenstoff, Wasserstoff und Stickstoff Instrumentelle Verfahren EN 15289: Feste Biobrennstoffe Bestimmung des Gesamtgehaltes an Schwefel und Chlor EN 15297: Feste Biobrennstoffe Bestimmung von Spurenelementen As, Cd, Co, Cr, Cu, Hg, Mn, Mo, Ni, Pb, Sb, V und Zn EN : Feste Biobrennstoffe Qualitätssicherung von Brennstoffen Teil 1: Allgemeine Anforderungen EN : Feste Biobrennstoffe Qualitätssicherung von Brennstoffen Teil 3: Holzbriketts für nichtindustrielle Verwendung EN 16127: Feste Biobrennstoffe Bestimmung der Länge und des Durchmessers von Pellets und zylindrischen Briketts EN 14588: Feste Biobrennstoffe Terminologie, Definitionen und Beschreibungen EN ISO/IEC 17020: Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen ISO/IEC 17025: Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien ISO/IEC 17065: Konformitätsbewertung - Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren ISO alpha-2: Codes für die Namen von Ländern und deren Untereinheiten ISO 9001 : Qualitätsmanagementsysteme Anforderungen 3

6 3 BEGRIFFSDEFINITIONEN Gruppenzertifizierung: Eine zentrale Einheit, hier Systemträger genannt, überprüft die anderen Gruppenmitglieder, hier Zertifikatnehmer genannt, darauf hin, dass die bei ihnen ausgeführten Tätigkeiten den Anforderungen des Zertifizierungsprogramms ENplus-Briketts entsprechen. Die Tätigkeiten des Systemträgers werden durch die Zertifizierungsstelle geprüft. Systemträger: Der Systemträger organisiert das Zertifizierungsprogramm ENplus-Briketts und überwacht die Einhaltung der in diesem Handbuch aufgeführten Anforderungen. Der Systemträger wird von einer unabhängigen, akkreditierten Zertifizierungsstelle kontrolliert. Zertifizierungsstelle: Die Zertifizierungsstelle stellt die Unabhängigkeit des Zertifizierungssystems sicher und kontrolliert die Abläufe. Sie erfüllt die Anforderungen der ISO/IEC und ist von einem Mitglied der Europäischen Akkreditierungsvereinigung (EA) akkreditiert oder verfügt über eine Anerkennungsvereinbarung mit der EA. Akkreditierte Überwachungsstellen: Die mit der Inspektion der Zertifikatnehmer beauftragte Überwachungsstelle ist gemäß ISO/IEC akkreditiert. Überwachungsstellen müssen vom Systemträger zugelassen sein. Akkreditiertes Prüflabor: Die vom Systemträger mit der Analyse von zertifizierten Briketts beauftragten Prüflabore sind gemäß ISO/IEC akkreditiert. Zertifikatnehmer: Zertifikatnehmer sind Unternehmen, die Holzbriketts herstellen oder damit handeln und sich in einem Vertrag mit dem Systemträger dazu verpflichtet haben, die Bestimmungen des Zertifizierungssystems ENplus-Briketts zu beachten. Sie wurden nach den Bestimmungen dieses Handbuchs zertifiziert. Im Handbuch wird zwischen zertifizierten Produktionsbetrieben und zertifizierten Handelsunternehmen unterschieden. Gemeldete Händler: Zertifizierte Handelsunternehmen müssen dem Systemträger Händler melden, an die sie die zertifizierten Briketts verkaufen und die sie ihrerseits an Endkunden abgeben. Gemeldete Produzenten: Zertifizierte Handelsunternehmen müssen die nicht zertifizierten Produzenten melden, von denen sie Ware als ENplus-Briketts in den Verkehr bringen wollen. Kleingebinde: Ein Kleingebinde ist die kleinste abgepackte Verkaufseinheit mit einer Masse zwischen 5 bis 20 kg. 4

7 Systemträger (DEPI) Anhang 4 ZERTIFIZIERUNGSSYSTEM 4.1 Übersicht Für das Zertifizierungssystem ENplus-Briketts ist der Ansatz einer Gruppenzertifizierung gewählt worden. Der Systemträger von ENplus-Briketts ist die Deutsche Pelletinstitut GmbH (DEPI). Zertifizierungsstelle ist die PCU Deutschland GmbH, Mitglied der Control Union World Group. Die wesentlichen Inhalte des Zertifizierungssystems sind: Überprüfung und Bestätigung der Konformität von Holzbriketts mit den Vorgaben der Europäischen Norm EN Anforderungen an das betriebsinterne Qualitätsmanagement (Betriebseinrichtungen und -abläufe, Dokumentationspflichten, interne Qualitätskontrolle) Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung Ablauf von Zertifizierung und externen Kontrollen, Lizenzvergabe und - aberkennung, Reklamationsmanagement und Fehlerbehebung Das Zertifizierungssystem ENplus-Briketts sieht zwei unterschiedliche Wege der Zertifizierung vor, bei denen sich entweder das Handelsunternehmen (im Allgemeinen der Importeur oder Händler) oder der Brikettproduzent zertifizieren lässt. Variante 1: Zertifizierung mit Inspektion des Handels Variante 2: Zertifizierung mit Inspektion des Produzenten Produktions betrieb Zertifiziertes Handelsunternehmen Handel Produktions betrieb Handel Informationen über Produzenten & Abnehmer Jährliche Inspektion (Analysen) mit Probenahme beim Handel Informationen über Produktion jährliche Vor-Ort Inspektion durch akkreditiertes Überwachungsinstitut Stichproben Zertifizierter Produktionsbetrieb Handels unternehmen Handel Handel Verbraucher Beschwerden Beschwerden Verbraucher jährliches Audit Zertifizierungsstelle (PCU) Abbildung 1: Zertifizierungsvarianten für Handelsunternehmen und Brikettproduzenten 5

8 Variante 1: Zertifizierung mit Inspektionen beim Handel Ein Importeur oder Händler lässt sich zertifizieren. Er übermittelt dem DEPI alle relevanten Informationen über die Produktionsbetriebe, von denen er seine Briketts bezieht, sowie die Händler, an die er die Ware weitergibt. Je Produktionsbetrieb reicht der zertifizierte Händler eine Warenprobe (Kleingebinde) beim DEPI ein. Im Rahmen der jährlichen Inspektion nimmt das DEPI bei gemeldeten Händlern (Verkaufsstellen) eine Warenprobe und lässt diese in einem akkreditierten Prüflabor analysieren. Variante 2: Zertifizierung mit Inspektionen des Produzenten Der Produzent lässt sich zertifizieren. Er übermittelt alle relevanten Informationen zu seinen Produktionsstätten an den Systemträger und lässt sein(e) Werk(e durch eine akkreditierte Überwachungsstelle inspizieren. Für jedes Zweigwerk ist ein eigens Datenblatt auszufüllen. Der initiale Prüfbericht ist Teil der einzureichenden Antragsunterlagen. Die Antragsformulare für Produzenten und Händler sowie die Datenblätter sind unter auf der ENplus-Briketts-Internetseite herunter zu laden. Die Anträge können elektronisch ausgefüllt, gespeichert und an gesendet werden. Zusätzlich ist dem DEPI ein unterschriebener Antrag auf dem Postweg zu übermitteln. 4.2 Anforderungen an zertifizierte Unternehmen Holzbriketts können nur als zertifizierte ENplus-Briketts in den Verkehr gebracht werden, wenn mindestens der Produzent oder ein Händler in der Bereitstellungskette zertifiziert ist. Das zertifizierte Unternehmen garantiert dabei die Einhaltung der unter 4.3 aufgeführten Anforderungen an Produktionsbetriebe. Zertifizierte Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Die Geschäftsführung des zertifizierten Unternehmens ernennt einen erfahrenen Mitarbeiter zum Qualitätsbeauftragten. Er ist für die Qualitätskontrolle verantwortlich und Ansprechpartner in allen Qualitätsfragen. Er entwickelt das Qualitätssicherungssystem zur Überwachung der Konformität der Produkte entsprechend den unter 5.1, 5.4, 5.2 und 5.3 aufgeführten Bestimmungen und führt die interne Dokumentation. Der Qualitätsbeauftragte kann einzelne Überwachungs- und Dokumentationsaufgaben an andere Mitarbeiter delegieren. In diesem Fall hat er den zuständigen Mitarbeiter einzuweisen und die ordnungsgemäße Durchführung zu überwachen. Zertifizierte Handelsunternehmen melden dem Systemträger mindestens 5 (fünf) der von ihnen mit ENplus-Briketts belieferten Händler. Es dürfen nur ENplus-Briketts durch ein zertifiziertes Handelsunternehmen in den Handel gebracht werden, wenn die Ware aus einer gemeldeten Produktion stammt. Das zertifizierte Unternehmen verpflichtet Abnehmer zur ordnungsgemäßen Lagerung der gelieferten Briketts (Feuchteschutz). 6

9 4.3 Anforderungen an Produktionsbetriebe Die Anforderungen an Produktionsbetriebe von zertifizierten Holzbriketts orientieren sich an den Vorgaben der europäischen Norm EN , Feste Biobrennstoffe Qualitätssicherung von Brennstoffen Teil 3: Holzbriketts für nichtindustrielle Verwendung. Die folgenden Anforderungen gelten dabei sowohl für zertifizierte als auch für gemeldete Produktionsbetriebe gleichermaßen: Die Geschäftsführung des zertifizierten Unternehmens ernennt einen erfahrenen Mitarbeiter zum Qualitätsbeauftragten. Er ist für die Qualitätskontrolle verantwortlich und Ansprechpartner in allen Qualitätsfragen. Das Unternehmen muss über geeignete technische Einrichtungen zur Herstellung, Verladung und Verpackung hochwertiger Holzbriketts verfügen. Deren Funktion und Zustand müssen regelmäßig überprüft werden. Bei der Annahme von Rohstoffen von neuen Lieferanten ist die Eignung zu prüfen (Wareneingangskontrolle). Verunreinigungen der Rohstoffe vor der Brikettierung mit Fremdstoffen wie z.b. Erde, Steinen und Getreide müssen ebenso ausgeschlossen werden wie Verunreinigungen der hergestellten Briketts. Manipulationsflächen, Silos und Fördereinrichtungen müssen regelmäßig auf Verschmutzungen kontrolliert und ggf. gereinigt werden. Im Falle von Störungen im Produktionsprozess muss kontrolliert werden, welche Mengen schadhafter Briketts bis zum Bemerken der Störung produziert wurden. Diese Briketts müssen entsprechend gekennzeichnet und separat gelagert werden. Sie dürfen nicht als zertifizierte Ware in den Handel gebracht werden. Nach Reparatur- und Wartungsarbeiten müssen die hergestellten Briketts einer betriebseigenen Qualitätsprüfung unterzogen werden. Mindestens zweimal pro Schicht und Presse, mindestens aber bei jeder fünften Palette, muss überprüft werden, ob das Gewicht der Kleingebinde den Angaben auf der Verpackung entspricht. Die Abgabe von zertifizierten Briketts an Händler darf ausschließlich auf für das Stapelgewicht ausreichend dimensionierten Paletten erfolgen. Beim Transport müssen die Paletten durch Spanngurte so fixiert werden, dass sie nicht umkippen können. Gesetzliche Bestimmungen zur Verkehrssicherheit sind zu beachten. Es darf nicht zur Wasseraufnahme der Briketts, z. B. durch den Kontakt mit Regen oder Schnee, kommen. Kondensatbildung ist möglichst auszuschließen. Die Qualität der produzierten Briketts muss in regelmäßigen Abständen auf Konformität mit den unter 5.1 bis 5.3 aufgeführten Anforderungen überprüft werden. Wassergehalt und Rohdichte der produzierten Briketts müssen mindestens einmal täglich kontrolliert werden. Es sind Probenpläne zu erstellen. Durchführung und Ergebnisse der Kontrollen müssen dokumentiert werden. 7

10 4.4 Anforderungen an Handelsunternehmen Die Anforderungen an Handelsunternehmen von zertifizierten Holzbriketts orientieren sich an den Vorgaben der europäischen Norm EN Feste Biobrennstoffe Qualitätssicherung von Brennstoffen Teil 3: Holzbriketts für nichtindustrielle Verwendung. Die folgenden Anforderungen gelten dabei sowohl für zertifizierte als auch für gemeldete Handelsunternehmen gleichermaßen: Bei Transport und Lagerung muss ein Verrutschen der Ware verhindert werden. Dies geschieht durch die Lagerung auf ausreichend dimensionierten Paletten. Beim Transport müssen die Paletten durch Spanngurte so fixiert werden, dass sie sich nicht bewegen können. Die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Beim Stapeln von Paletten muss eine Deformation der Briketts ausgeschlossen werden. Paletten mit zertifizierten Briketts dürfen nicht der Witterung ausgesetzt werden oder müssen entsprechend geschützt sein. Auch sonst muss jegliche Art der Wasseraufnahme verhindert werden. 4.5 Antragstellung Bei der Antragstellung sind alle relevanten Informationen anzugeben und die Antragsunterlagen vollständig und rechtsgültig unterschrieben einzureichen (siehe auch Kapitel 4.6 und Formular zur Antragstellung). 4.6 Meldepflichten Die Meldung sämtlicher relevanter Informationen erfolgt erstmals bei der Antragstellung. Änderungen bei Lieferanten und Abnehmern müssen jeweils am Ende des betreffenden Quartals beim Systemträger gemeldet werden (Stichtage: 31. März, 30. Juni, 30. September, 31. Dezember). Bei Änderungen hinsichtlich der unter 5.1, 5.4, 5.2 und 5.3 aufgeführten Eigenschaften (Herkunft des Rohstoffs, Qualitätsklasse, Form, Dimension, sowie Art und Menge der eingesetzten Presshilfsmittel) hat eine sofortige Meldung an den Systemträger zu erfolgen Zertifizierte Produzenten Folgende Informationen müssen durch einen zertifizierten Produzenten mit jährlicher Inspektion an das DEPI bereitgestellt werden: Kontaktdaten Zertifikatnehmer Kontaktdaten Produktionsstätte(n) Herkunft des Holzrohstoffs Anteil des nach FSC oder PEFC zertifizierten Holzrohstoffs 8

11 Qualitätsklasse und Form der zertifizierten Briketts (gemäß EN ) Gestaltung des Rohstofflagers Gestaltung des Brikettlagers Anzahl, Art und Leistung der Pressen Prozessbeschreibung (gemäß EN ) Dimensionierung und Gestaltung des Lagers Jahresproduktionsmenge Produktionsbetriebe können darüber hinaus die Handelsunternehmen und Verkaufsstellen angeben, an die sie ihre Briketts abgeben. Gemeldete Händler werden mit ihren Verkaufsstellen auf der Internetpräsenz und gelistet und sind für Verbraucher durch eine Postleitzahl- Suchfunktion auffindbar Zertifizierte Handelsunternehmen Ein zertifiziertes Handelsunternehmen mit Probenahme im Handel meldet: Kontaktdaten Zertifikatnehmer Kontaktdaten Produzenten, von denen die bezogene Ware stammt (gemeldete Produzenten) Informationen zur Brikettproduktion für jeden gemeldeten Produzenten, entsprechend den unter aufgeführten Anforderungen an zertifizierte Produktionsbetriebe. Mindestens fünf Endverkaufsstellen Jährliche Handelsmenge Darüber hinaus muss jeder Zertifikatnehmer eine Warenprobe (Kleingebinde) beim DEPI einreichen, erstmals bei der Antragstellung, später jährlich (Stichtag 31. Dezember). Mit den Briketts aus diesem Kleingebinde führt das DEPI stichprobenartig Abbrandtests durch, deren Ergebnisse in die Empfehlung zur Befüllung des Ofenraumes (siehe Abbildung 3Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.) einfließen. Handelsbetriebe können darüber hinaus weitere Zwischenhändler und Verkaufsstellen angeben. Gemeldete Händler werden mit ihren Verkaufsstellen auf der Internetpräsenz und gelistet und sind für Verbraucher durch eine Postleitzahl-Suchfunktion auffindbar. 4.7 Zertifizierungszeichen Das individuelle ENplus-Zeichen setzt sich aus dem ENplus-Briketts Logo und der ENplus- ID des zertifizierten Unternehmens zusammen. Die ENplus ID besteht aus dem Länderkürzel des Herkunftslandes (gemäß ISO 3166), einer dreistelligen, für jedes Land fortlaufend vergebene Identifikationsnummer und einer Ziffer für das Produktionswerk zusammen. Die Nummern 001 bis 300 werden jeweils an Produktionsbetriebe mit jährlichem Audit (je Produktionsstätte eine Nummer), die Nummern 301 bis 999 an 9

12 Unternehmen, die sich für die Variante einer Probenahme im Handel entschieden haben, vergeben. Abbildung 2: Zertifizierungszeichen eines deutschen Produzenten, der Briketts der Qualitätsklasse ENplus A1 herstellt Die Identifikationsnummer ist auf allen relevanten Unterlagen (z.b. Rechnungen, Lieferscheine) aufzuführen, ebenso der Verweis auf die Qualitätsklasse (ENplus A1, ENplus A2). Um jederzeit die Herkunft eines Kleingebindes nachvollziehen zu können, muss das individuelle ENplus-Zeichen auf dem Einleger (siehe Abbildung 5) aufgedruckt werden. 4.8 Brikettdeklaration Folgende Informationen müssen in der Sprache des Bestimmungslandes auf dem Einleger in jedem Kleingebinde abgedruckt sein (Muster siehe Anhang): Produktbezeichnung Holzbriketts, mit der entsprechenden Qualitätsklasse (ENplus A1, ENplus A2) Individuelles Zertifizierungszeichen Masse (in kg) der Kleingebinde Hinweis: Briketts müssen trocken gelagert werden. Hinweis: Verwendung nur in zugelassenen und geeigneten Feuerstätten. Die Bestimmungen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) und die Hinweise des Feuerstättenproduzenten sind zu beachten. Hinweise zum richtigen Befüllen des Ofenraumes gemäß Abbildung 3. In einem Praxistest werden für die Briketts von jedem zertifizierten Produzenten bzw. Händler die optimale Füllmenge für den Ofenraum, bzw. das Äquivalent in (Buchen-) Holzscheiten ermittelt. Der Zertifikatnehmer druckt einen entsprechenden, vom DEPI vorgegebenen Hinweis auf den Einleger. 10

13 Abbildung 3: Beispiel der vier Symbole für das richtige Befüllen des Ofenraumes Folgende Satz im Wortlaut: Bei Beschwerden über die Qualität der Briketts wenden Sie sich bitte an die Deutsche Pelletinstitut GmbH und bewahren Sie den Rest des angebrochenen Gebindes wasserdicht für eine eventuelle spätere Analyse auf. Schriftgröße mindestens 4 mm. 4.9 Kontrollen und Prüfungen Zertifizierte Produktionsbetriebe werden einmal im Jahr durch ein akkreditiertes Überwachungsinstitut inspiziert. Außerdem werden bei Händlern, die Briketts an Endverbraucher abgeben, Stichproben genommen. Die Kontrolle im Rahmen der Zertifizierungsvariante mit Probenahme im Handel erfolgt über Inspektionen, die durch den Systemträger bei den gemeldeten Händlern genommen werden, die Briketts an Endkunden verkaufen. Pro zertifiziertes Handelsunternehmen wird jedes Jahr mindestens eine Stichprobe genommen und analysiert. Jede Probe wird auf die unter 5.4 und 5.2 aufgeführten Qualitätsparameter untersucht. Bei jeder 10. Probe wird darüber hinaus der Gehalt der unter 5.3 aufgeführten Spurenelemente bestimmt und die Einhaltung der genannten Grenzwerte überprüft. Der Systemträger behält sich zusätzliche Bedarfsprüfungen vor, z.b. im Falle von Beschwerden durch Endkunden Sanktionssystem Bei der Bewertung von festgestellten Mängeln und der Verhängung von entsprechenden Sanktionen wird unterschieden zwischen: Mängeln im Überwachungsbericht eines zertifizierten Produzenten: Das DEPI stellt Nachforderungen und setzt Fristen für die Mängelbeseitigung. Bei Nichterfüllung kann das Zertifikat entzogen werden. 11

14 Produktionsbedingten Mängeln (z.b. Verunreinigungen, Mindergewicht, zu hoher Asche- oder Wassergehalt) bei Inspektionen im Handel: Das zertifizierte Handelsunternehmen ruft die betroffene Charge zurück. Es darf keine Ware des betroffenen Produktionsbetriebs als zertifizierte ENplus-Briketts in den Handel gelangen. Wenn bei einer Folgeprüfung erneut Mängel festgestellt werden, muss durch einen Prüfbericht einer akkreditierten und gelisteten Überwachungsstelle eine ordnungsgemäße Produktion nachgewiesen werden. Das zertifizierte Handelsunternehmen ist verpflichtet, zusätzlich mindestens einen weiteren vom DEPI ausgewählten gemeldeten Produzenten von einer akkreditierten und gelisteten Überwachungsstelle inspizieren zu lassen. Die Inspektionskosten trägt der Zertifikatnehmer. Bei Nichterfüllung wird das Zertifikat entzogen werden. Transport- und lagerungsbedingten Mängeln (z.b. Wasseraufnahme durch falsche Lagerung) bei Inspektionen im Handel: Das DEPI setzt Fristen für die Mängelbeseitigung. Bei dreimaligem Auftreten von Mängeln, die nachweislich durch den zertifizierten Händler verursacht wurden, kann er vom System ausgeschlossen werden. Bei Zahlung einer Strafgebühr (in Höhe bis zur zehnfachen Gebühr für Pressen >800kg/h) kann eine Wiederzulassung beantragt werden. 12

15 5 PRODUKTQUALITÄT Die Anforderungen an die Produkteigenschaften sind aus der europäischen Qualitätsnorm EN übernommen und werden im Hinblick auf die Eigenschaften und das Rohmaterial spezifiziert. 5.1 Herkunft des Rohstoffes Die Auswahl und die Kennzeichnung des Rohstoffes erfolgt nach EN Zertifizierungsfähig sind nur Briketts der Klassen A1 und A2. Tabelle 1: Zulässige Rohstoffe für die Produktion von zertifizierten Holzbriketts Stammholz ENplus A chemisch unbehandelte Holzrückstände aus der Industrie ENplus A Vollbäume ohne Wurzeln Stammholz Waldrestholz Rinde chemisch unbehandelte Holzrückstände aus der Industrie 5.2 Wesentliche Eigenschaften Tabelle 2: Mindestanforderungen für die wesentlichen Qualitätsparameter Eigenschaft Einheit ENplus A1 ENplus A2 Dimension mm Durchmesser, Breite u. Länge müssen angegeben werden Wassergehalt ma-% Aschegehalt ma-% a) 0,7 1,5 Partikeldichte g/cm 3 1,0 0,9 Additive ma-% a) 2 (Art und Menge müssen angegeben werden) Heizwert MJ/kg (kwh/kg) 15,5 ( 4,3) 15,3 ( 4,25) Stickstoff ma-% a) 0,3 0,5 Schwefel ma-% a) 0,03 0,04 Chlor ma-% a) 0,02 0,03 Oberfläche (inkl. Loch) cm 2 muss angegeben werden Verbrennungszeit b) min muss angegeben werden a) wasserfrei b) Die Verbrennungszeit wird bestimmt, in dem ein Brikett in einem Kaminofen mit einer thermischen Leistung von 3 kw gemäß EN auf eine Grundglut aufgebracht wird. 13

16 5.3 Spurenelemente Tabelle 3: Grenzwerte für den Gehalt an Spurenelementen Eigenschaft Einheit ENplus A1 ENplus A2 Arsen mg/kg a) 1 Cadmium mg/kg a) 0,5 Chrom mg/kg a) 10 Kupfer mg/kg a) 10 Blei mg/kg a) 10 Quecksilber mg/kg a) 0,1 Nickel mg/kg a) 10 Zink mg/kg a) 100 a) wasserfrei 5.4 Form Die Form der Briketts muss gemäß Abbildung 4 benannt werden. Finden die Briketts dort keine Entsprechung, dann entscheidet der Systemträger über deren Zulassung auf Grundlage eines zusammen mit dem Antrag eingereichten Kleingebindes. Abbildung 4: Klassifizierung der Form von Holzbriketts (Form A: auch länger als in Abbildung, Form C: vier-, sechs- oder achteckig auch möglich) 14

17 6 NACHHALTIGKEITSANFORDERUNGEN Zertifizierte und gemeldete Produzenten müssen die Rohstoffquellen dokumentieren und den Systemträger bezüglich des Rohstoffanteils aus zertifizierten Quellen (FSC, PEFC) bei der Jahresmeldung informieren. 7 ENTGELTORDNUNG Das kalenderjährlich zu entrichtende Entgelt für das Zertifikat ENplus-Briketts setzt sich aus einer Lizenznutzungsgebühr und bei Inspektion im Handel einer Analysenpauschale zusammen. Die Staffelung der jährlich zu entrichtenden Lizenznutzungsgebühr richtet sich nach der Anzahl der Pressen und deren Produktionskapazität. Zertifizierte Produzenten zahlen auf Basis der im Betrieb installierten Pressen, die für die Herstellung von ENplus-Briketts geeignet sind. Zertifizierte Handelsunternehmen entrichten Lizenznutzungsgebühren für die Zahl der Pressen ihrer gemeldeten, nicht zertifizierten Lieferanten. Die Pressen werden dabei mit dem Anteil berechnet, zu dem die Produktion des gemeldeten Produzenten vom zertifizierten Händler abgenommen wird. Die Kosten für die jährliche Probenahme und Analyse werden durch eine Analysenpauschale gedeckt. Es wird eine Analysenpauschale je gemeldetem Produzenten in Rechnung gestellt. Die Kosten für Bedarfsprüfungen hat der beanstandete Betrieb zu tragen, sofern Mängel entdeckt werden. Wenn keine Mängel entdeckt werden, trägt der Systemträger die Kosten. Die Höhe der Lizenznutzungsgebühr und der Analysenpauschale ist der Entgeltordnung der ENplus-Brikett-Zertifizierung in der jeweils gültigen Fassung zu entnehmen. 15

18 ANHANG Anhang 1: Beispiel für einen Einleger zur Brikettdeklaration Abbildung 5: Mindestanforderungen an den Produkteinleger für den deutschen Markt 16

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