Lieferauftrag Strom und Erdgas evd kombi online

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1 Lieferauftrag Strom und Erdgas evd kombi online evd energieversorgung dormagen gmbh Castellstraße 11, Dormagen Kunde Vorname / Name / Firma Kundennummer Vorname / Name / Firma Geburtsdatum / Registergericht und -nummer Straße / Hausnummer Telefon PLZ / Ort für die Onlinekommunikation Es wird folgende Lieferstelle mit Strom und Erdgas beliefert Straße / Hausnummer Lieferstellenhinweis PLZ / Ort voraussichtlicher jährlicher Strom-/ Erdgasbezug in kwh Strom Zähler-/ Gerätenummer Stand in kwh Ablesedatum Erdgas Zähler-/ Gerätenummer Stand in m³ Ablesedatum Haushalts- oder landwirtschaftlicher Bedarf gewerblicher, beruflicher oder sonstiger Bedarf Wenn Sie keinen Zählerstand angeben, wird der Zählerstand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns unter Berücksichtigung jahreszeitlicher Verbrauchsschwankungen geschätzt. Lieferbeginn zum Datum der oben genannten Zählerstandsangabe Tag / Monat / Jahr Vertragsgegenstand Dieser Vertrag läuft unbefristet und kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden, frühestens jedoch zum Ablauf des zwölften Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. Daneben besteht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach 314 BGB. Der Vertrag kommt zustande mit Unterschrift des Kunden und der Annahme des Vertrages durch die evd mit der Vertragsbestätigung. Vertrag und Strom- bzw. Gaslieferung nach diesem Vertrag beginnen mit dem in der Vertragsbestätigung genannten Datum. Mögliche Zahlungsweisen sind SEPA-Lastschrifteinzug und Überweisung. Die Haftung für Versorgungsunterbrechungen ergibt sich aus Ziffer 10 des Rahmenvertrages der evd für den Strom- bzw. Erdgasliefervertrag evd kombi online in Verbindung mit 6 StromGVV bzw. GasGVV. Weitere Vertragsbestandteile sind die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der evd für den Strom- und Erdgasliefervertrag evd kombi online, StromGVV, die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV und GasGVV. Alle früheren Vertragsverhältnisse zwischen evd und dem Kunden über die Lieferung von Strom und Erdgas an der oben genannten Lieferstelle bzw. den oben genannten Zählern enden automatisch mit Beginn dieses Vertrages. Vollmacht bei Versorgerwechsel Der Kunde bevollmächtigt evd zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Versorgers erforderlich werden, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Diese Vollmacht gilt insbesondere für eine gegebenenfalls erforderliche Kündigung der bisherigen Lieferverträge für Strom und Erdgas, für die Abfrage der Verbrauchsdaten des Kunden aus den vorangegangenen Jahren sowie den Abschluss der für eine Belieferung notwendigen Verträge mit dem Netzbetreiber. Insoweit ist evd von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Von evd abgeschlossene Verträge bleiben gültig, bis der Kunde sie kündigt. evd energieversorgung dormagen gmbh // Seite 1/4

2 Lieferung und Preise (Preisstand ) Der Kunde beauftragt die evd energieversorgung dormagen gmbh (evd) mit der Lieferung seines gesamten Bedarfs an Strom und Erdgas für die oben genannte Lieferstelle. Mit Stand enthalten die Erdgas-Nettopreise unter anderem: Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Regelenergieumlage (0,00 Cent/kWh), Erdgassteuer (0,55 Cent/kWh). Mit Stand enthalten die Strom-Nettopreise unter anderem: Netzentgelte, Konzessionsabgabe, Stromsteuer (2,05 Cent/kWh), EEG-Umlage (6,17 Cent/kWh), KWK-G-Umlage (0,254 Cent/kWh), Umlage nach 19 StromNEV (0,237 Cent/kWh), Umlage nach 17f EnWG (-0,051 Cent/kWh), Umlage nach 18 AblaV (0,006 Cent/kWh). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer von zurzeit 19 Prozent und sind auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundet. evd kombi online (Erdgas) Arbeitspreis Grundpreis Netto Brutto Netto Brutto Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr 4,65 5,53 155,00 184,45 Haushalts- oder landwirtschaftlicher Bedarf bis kwh/a ab kwh/a gewerblicher, beruflicher oder sonstiger Bedarf evd kombi online (Strom) Arbeitspreis Grundpreis Netto Brutto Netto Brutto Cent/kWh Cent/kWh Euro/Jahr Euro/Jahr 20,83 24,79 97,00 115,43 20,63 24,55 105,00 124,95 20,83 24,79 173,00 205,87 Kommunikation Sämtliche an den Kunden gerichtete Informationen und Mitteilungen, insbesondere die Jahresrechnung, sowie etwaige Preisanpassungen erfolgen in Textform, vorrangig per . Um einen reibungslosen Versand der entsprechenden Informationen und Mitteilungen sowie eine ständige Erreichbarkeit des Kunden sicherzustellen, sind Änderungen der oben benannten -Adresse unverzüglich vom Kunden an evd mitzuteilen. Verspätete bzw. unterlassene Mitteilungen einer Änderung der -Adresse gehen zu Lasten des Kunden. evd weist den Kunden darauf hin, dass die elektronische Übermittlung der Rechnung ohne digitale Signatur erfolgt. Daher könnte sie gegebenenfalls vom Finanzamt nicht für den Vorsteuerabzug akzeptiert werden. evd empfiehlt diesbezüglich eine Abstimmung zwischen dem Kunden und dem für ihn zuständigen Finanzamt. Die auf der Internetseite angebotenen Funktionalitäten, wie Änderungen der Abschlagszahlung, Änderung der Bankverbindung, An/-Abmeldeformulare usw., nutzt der Kunde mit Priorität für alle von evd versorgten Zähler an der oben genannten Lieferstelle. Widerrufsrecht / Widerrufsfolgen Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (evd energieversorgung dormagen gmbh, Castellstraße 11, Dormagen, Telefon , Telefax , vertrieb@evd-dormagen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen oder Lieferung von Strom / Gas während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Auftragserteilung Ort / Datum Mit meiner Unterschrift erteile ich oben stehenden Auftrag Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung Wir bitten Sie, die nachfolgende datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zu unterschreiben (sollten Sie nicht einwilligen, entstehen Ihnen dadurch natürlich keine Nachteile). Ich willige jederzeit widerruflich darin ein, dass evd energieversorgung dormagen gmbh meine Basis- und Kommunikationsdaten auch nach dem Wechsel zu einem neuen Energielieferanten dazu nutzen darf, um mich über Produkte von evd energieversorgung dormagen gmbh zu informieren. Ort / Datum Unterschrift Kunde Sollten Sie keine weiteren Informationen mehr von uns wünschen, so genügt eine Information per Brief, Fax ( ) oder eine kurze mit dem Betreff Werbewiderspruch an vertrieb@evd-dormagen.de und wir tragen Sie aus unserem Verteiler aus. evd energieversorgung dormagen gmbh // Seite 2/4

3 Regelungen zum Rahmenvertrag evd kombi online 1 Gegenstand des Vertrages 1.1 Dieser Rahmenvertrag regelt die Belieferung des Kunden mit Strom sowie Erdgas für Heiz- und Kochzwecke mit der hierfür üblichen Benutzungsdauer. Die Gaspreise gelten nicht für die Verwendung des Erdgases als Zusatzenergie für den unterbrechbaren Betrieb anderer Energieverbrauchseinrichtungen und als Antriebsenergie von Fahrzeugen. 1.2 In diesem Rahmenvertrag werden keine gesonderten Preise für die Belieferung in lastschwachen Zeiten gewährt. 1.3 Ebenso regelt dieser Rahmenvertrag nicht die Verträge/Sonderabkommen über Lieferungen für Wärmespeicher- und Wärmepumpen-Anlagen. 2 Vertragsabschluss, Vertragsbeginn und Bonitätsprüfung 2.1 Der Vertrag kommt durch ein vom Kunden vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Vertragsangebot und eine Vertragsbestätigung/Änderungsmitteilung der evd in Textform zustande. Die Vertragsbestätigung/Änderungsmitteilung geht dem Kunden innerhalb von vier Wochen nach Zugang des unterschriebenen Vertragsangebots bei evd zu. Mit der Vertragsbestätigung/Datum des Vertragsabschlusses wird der Kunde über die Aufnahme der Belieferung zu diesen Regelungen durch die evd (Vertragsbestätigung) informiert. 2.2 Der Vertragsabschluss und der Vertragsbeginn können zeitlich erheblich voneinander abweichen, da der Vertragsbeginn davon abhängig ist, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (z. B. Kündigung und Beendigung des bisherigen Liefervertrages, technische Voraussetzungen) erfolgt sind. 2.3 Die evd behält sich vor, mit Annahme des Angebots zum Abschluss des Rahmenvertrages evd kombi online eine nicht automatisierte Bonitätsprüfung des Kunden vorzunehmen. Die Bonitätsprüfung erfolgt nur auf der Grundlage eventuell bereits bei der evd vorhandener Daten. 3 Rahmenvertrag und Abschluss von Zusatzvereinbarungen Dieser Rahmenvertrag gibt dem Kunden die Möglichkeit und ist zwingende Voraussetzung dafür, ergänzende Zusatzvereinbarungen der evd abzuschließen. Zusatzvereinbarungen enthalten gesonderte Regelungen hinsichtlich Laufzeit und Kündigung. 4 Geltende Regelungen 4.1 Soweit in den folgenden Regelungen keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten die Vorschriften der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung StromGVV), sowie für Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV) sowie die Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV und GasGVV in ihren jeweils gültigen Fassungen. 4.2 Soweit sich die vorliegenden Regelungen zum Rahmenvertrag evd kombi online, der StromGVV / GasGVV und/oder der Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV / GasGVV im Einzelfall widersprechen sollten, gilt folgende Rangfolge: 1. Regelungen zum Rahmenvertrag evd kombi online, 2. StromGVV / GasGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der evd zur Strom GVV / GasGVV. 4.3 Soweit zu diesem Rahmenvertrag Zusatzvereinbarungen abgeschlossen werden, haben die Regelungen der Zusatzvereinbarungen im Falle widersprechender Regelungen Vorrang vor den Regelungen dieses Rahmenvertrags. 4.4 Die Regelungen des Rahmenvertrages und aller abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, GasGVV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese Rahmenbedingungen und/oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, ist die evd berechtigt und verpflichtet, den Rahmenvertrag und die Zusatzvereinbarungen mit Ausnahme der Preise (Preisänderungen regeln sich nach Ziffer 6) insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder die Ausfüllung entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fortund Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. 4.5 Eine Anpassung und/oder Ergänzung ist unabhängig von Ziffer 4.4 auch zulässig, wenn diese für den Kunden lediglich rechtlich vorteilhaft ist. 4.6 Anpassungen des Rahmenvertrages und/oder aller abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen nach vorstehenden Ziffern 4.4 und 4.5 werden jeweils zum Monatsbeginn wirksam und dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform von der evd mitgeteilt. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Anpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den jeweils geänderten Vertragsteil (Rahmenvertrag oder Zusatzvereinbarung) fristlos zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde von der evd in der Mitteilung gesondert hingewiesen. 4.7 Die zurzeit gültige Fassung der StromGVV, GasGVV und der Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV, GasGVV sind als Anlage beigefügt. 4.8 Sollten sich die StromGVV, GasGVV und/oder die Ergänzenden Bedingungen der evd zur StromGVV, GasGVV gegenüber der bei Vertragsschluss geltenden Fassung ändern, händigt die evd dem Kunden die veränderten Regelwerke aus. 4.9 Aktuelle Informationen über die geltenden Tarife der evd sind auf der Homepage zu finden. 5 Entgeltbestandteile 5.1 Die Preise der Strom- und Gaslieferung sind im Lieferauftrag evd kombi online aufgeführt. Das Nettoentgelt für die Strom- und Gaslieferung setzt sich zusammen aus jährlichen Grundpreisen (GP), die verbrauchsunabhängig sind und zeitanteilig abgerechnet werden, und Arbeitspreisen (AP) auf Basis der gelieferten Arbeit in Kilowattstunden (kwh). Die Bruttopreise enthalten zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe. 5.2 Im Strom-Grundpreis ist der Preis für einen Eintarifzähler bereits enthalten. Der zusätzliche Preis für weitere Geräte bestimmt sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der Grundversorgungspreise der evd. Nicht in den Grundpreisen enthalten sind Entgelte für Messsysteme im Sinne des 21d Abs.1 EnWG (so genannte Smart Meter). 5.3 Wechselt der Kunde den Messstellenbetreiber oder installiert der Grundzuständige-Messstellenbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aus Gründen welche die evd nicht zu vertreten hat eine andere Zählertechnik (z.b. Smart Meter), und werden der evd dadurch andere oder keine Entgelte für den Messstellenbetrieb in Rechnung gestellt, wird die evd diese Kostenveränderung an den Kunden weitergeben. 5.4 Für die Umrechnung der von der Messeinrichtung erfassten Kubikmeter (m³) bei Erdgas in die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden (kwh) werden vom jeweiligen Netzbetreiber auf den Betriebsbedingungen basierenden Umrechnungsfaktoren gebildet. 6 Preisänderungen 6.1 In den Strompreisen nach Ziffer 5 sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Kosten der Abrechnung, sowie Steuern (z. B. Stromsteuer), Abgaben (z. B. Konzessionsabgabe) und hoheitliche Belastungen (z. B. Umlagen nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)). In den Gaspreisen nach Ziffer 5 sind die folgenden Kosten enthalten: Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Kosten der Abrechnung, sowie Steuern (z. B. Erdgassteuer), Abgaben (z. B. Konzessionsabgabe). Eine Auflistung der einzelnen Steuern, Abgaben und hoheitlichen Belastungen finden Sie im Vertragsangebot unter der Preisübersicht als Hinweis zu den Strom- und Erdgaspreisen und auf den aktuellen Preisblättern im Internet unter www. evd-dormagen.de 6.2 Preisänderungen durch die evd erfolgen im Wege der einseitigen Leistungsbestimmung in Ausübung billigen Ermessens nach 315 BGB. Der Kunde kann dies nach 315 Abs. 3 BGB zivilgerichtlich überprüfen lassen. Bei der einseitigen Leistungsbestimmung durch die evd sind ausschließlich Änderungen der Kosten zu berücksichtigen, die für die Preisermittlung nach Ziffer 6.1 maßgeblich sind. Die evd ist bei Kostensteigerungen berechtigt, bei Kostensenkungen verpflichtet, eine Preisänderung durchzuführen. Bei der Preisermittlung ist die evd verpflichtet, Kostensteigerungen nur unter Ansatz gegenläufiger Kostensenkungen zu berücksichtigen und eine Saldierung von Kostensteigerungen und Kostensenkungen vorzunehmen. 6.3 Die evd nimmt mindestens alle zwölf Monate eine Überprüfung der Kostenentwicklung vor. Die evd hat den Umfang und den Zeitpunkt einer Preisänderung so zu bestimmen, dass Kostensenkungen nach denselben betriebswirtschaftlichen Maßstäben Rechnung getragen wird wie Kostenerhöhungen. Insbesondere darf die evd Kostensenkungen nicht später weitergeben als Kostensteigerungen. 6.4 Änderungen der Preise werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam, die mindestens sechs Wochen vor der beabsichtigten Änderung erfolgen muss. Die evd wird zu den beabsichtigten Änderungen zeitgleich mit der öffentlichen Bekanntgabe eine briefliche Mitteilung an den Kunden senden und die Änderung auf ihrer Internetseite veröffentlichen. evd energieversorgung dormagen gmbh // Seite 3/4

4 6.5 Ändert die evd die Preise, so hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Hierauf wird die evd den Kunden in der brieflichen Mitteilung über die bevorstehende Änderung ausdrücklich hinweisen. Die Kündigung bedarf der Textform. Die evd hat die Kündigung unverzüglich nach Eingang in Textform zu bestätigen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 8 bleibt unberührt. 6.6 Abweichend von vorstehenden Ziffern 6.2 bis 6.5 werden Änderungen der Umsatzsteuer gemäß Umsatzsteuergesetz ohne Ankündigung und ohne außerordentliche Kündigungsmöglichkeit an den Kunden weitergegeben. 7 Neueinführung von Steuern, Abgaben und sonstigen hoheitlichen Belastungen Werden die Erzeugung/Förderung, die Übertragung/Fernleitung, die Verteilung oder der Handel von elektrischer Energie oder Gas erstmals nach Vertragsabschluss mit weiteren Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen (nachfolgend: neue hoheitliche Belastungen ) belegt oder ändert sich deren Höhe, so ist die evd berechtigt, diese als zusätzliche Bestandteile des Nettoentgelts (Ziffer 5.1) in voller Höhe an den Kunden weiterzureichen. Die erstmalige Änderung der Preise auf Grundlage dieser Ziffer richtet sich nach den Vorgaben der Ziffern 6.4 bis 6.6. Die spätere Änderung des Nettoentgelts unter Berücksichtigung dieser neuen hoheitlichen Belastungen richtet sich nach den Ziffern 6.1 bis 6.6. Die Regelung in den vorgenannten Sätzen gilt nicht, soweit eine gesetzliche Regelung der Weitergabe der neuen hoheitlichen Belastungen an den Kunden entgegensteht oder die evd durch die neuen hoheitlichen Belastungen weder unmittelbar noch mittelbar betroffen ist. 8 Laufzeit und Kündigung 8.1 Der Vertrag läuft unbefristet. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden; erstmals jedoch zum Ablauf des zwölften Liefermonats. Die Kündigung bedarf der Textform. 8.2 Eine Kündigung des Rahmenvertrages führt automatisch auch zur zeitgleichen Beendigung aller Zusatzvereinbarungen, ohne dass es einer separaten Kündigung der Zusatzvereinbarung bedarf. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach 314 BGB bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 8.3 Sofern der Kunde eine bzw. mehrere Zusatzvereinbarungen mit Mindestlaufzeiten abgeschlossen hat, so wird die Kündigung des Rahmenvertrages erst dann wirksam, wenn sämtliche Mindestlaufzeiten der abgeschlossenen Zusatzvereinbarungen abgelaufen sind. Die vorstehende Regelung gilt nicht, wenn der Kunde von seinem nach Ziffer 4.6 (Vertragsanpassung) bzw. 6.5 (Preisänderung) eingeräumtem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. 8.4 Die Kündigung von Zusatzvereinbarungen hat nicht die Kündigung des Rahmenvertrages zur Folge. 8.5 Ein Lieferantenwechsel nach Beendigung des Vertrages wird unentgeltlich und zügig gewährleistet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. 9 Abrechnung, Rechnungsstellung, Zahlung 9.1 Der Abrechnungszeitraum wird von der evd festgelegt. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Nettopreisen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer nach Ende des Abrechnungszeitraumes. 9.2 Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel ein Jahr. Wünscht der Kunde davon abweichend eine unterjährige Rechnungsstellung, muss der Kunde die entsprechende Zusatzvereinbarung aus dem Produktprogramm der evd abschließen. 9.3 Während des Abrechnungszeitraumes werden vom Kunden, außer bei monatlicher Rechnungsstellung, monatliche in der Regel gleich bleibende Abschlagszahlungen geleistet. Diese werden entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum ermittelt. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, so bemisst sich die Abschlagszahlung nach dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich von der Schätzung abweicht, wird dies auf Wunsch des Kunden angemessen berücksichtigt. 9.4 Die Fälligkeitsdaten der Abschlags- bzw. Rechnungsbeträge werden jedem Kunden bei der Vertragsbestätigung und auf der Jahresabrechnung angegeben. 9.5 Gegen Ansprüche der evd kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 9.6 Mögliche Zahlungsweisen sind SEPA-Lastschrifteinzug und Überweisung. 10 Haftung Für Schäden, die dem Kunden durch eine Unterbrechung oder durch Unregelmäßigkeiten in der Energieversorgung entstehen, gelten die Regelungen des 6 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV), soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, entsprechend. Die evd ist in diesem Fall von der Leistungspflicht befreit. Ansprüche wegen Versorgungsstörungen können von dem Kunden gegen den Netzbetreiber, an dessen Netz die Kundenanlage angeschlossen ist, geltend gemacht werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die Unterbrechung auf nicht berechtigten Maßnahmen der evd nach 19 StromGVV/GasGVV beruht. Die evd ist verpflichtet, dem Kunden auf Verlangen unverzüglich über die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenhängenden Tatsachen insoweit Auskunft zu geben, als sie ihr bekannt sind oder von ihr in zumutbarer Weise aufgeklärt werden können. 11 Verbraucherbeschwerden und Streitschlichtung 11.1 Die evd ist verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität der Belieferung mit Energie innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang beim Unternehmen zu beantworten Wird der Verbraucherbeschwerde durch die evd nicht abgeholfen, sind die Gründe schriftlich oder elektronisch darzulegen. Ist die Verbraucherbeschwerde damit erfolglos, ist der Kunde zur Beilegung der Streitigkeiten berechtigt, die Schlichtungsstelle anzurufen. Das Recht der Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz zu beantragen, bleibt unberührt Die derzeit aktuelle Anschrift und die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sowie des Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas sind im Hinweisblatt des Vertragsangebotes oder auf der evd-homepage zu finden Gemäß 41 Energiewirtschaftsgesetz gelten die Vorschriften zur Schlichtung in Ziffer 11.1 bis 11.3 nur für Haushaltskunden, die Verbraucher im Sinne des 13 des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. 12 Schlussbestimmungen 12.1 Schriftliche Erklärungen der evd zum Vertragsabschluss, zur Vertragsänderung oder -beendigung bedürfen keiner Unterschrift, wenn sie vorgedruckt oder mit automatischen Einrichtungen ausgefertigt sind Die evd weist darauf hin, dass alle zur Erfüllung dieses Vertrages erforderlichen auf die Person des Kunden bezogenen Daten bei der evd elektronisch gespeichert, verarbeitet und soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften notwendig an andere Stellen weitergegeben werden. evd energieversorgung dormagen gmbh // Seite 4/4

5 Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. An: evd energieversorgung dormagen gmbh, Castellstr. 11, Dormagen Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Bestellt am (*)/erhalten am (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.

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