Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (BA) Technisches Projektmanagement in Mechatronik vom

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1 Ausbildungsbeschreibung von Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (BA) Technisches Projektmanagement in Mechatronik vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der Abschluss Diplom-Ingenieur/in (BA) - Fachrichtung Technisches Projektmanagement in Mechatronik setzt ein Studium an einer Berufsakademie voraus. Diese Ausbildung bietet den Studierenden ein verzahntes Lernsystem: Theoretische Studienphasen an einer Berufsakademie und praktische Ausbildungsphasen in einem Betrieb wechseln einander ab. Die Studierenden erreichen in diesem trinationalen Studiengang neben dem deutschen zusätzlich einen schweizerischen und einen französischen Abschluss. Die Umstellung der Diplom- auf Bachelorstudiengänge ist im Gange bzw. in einigen Bundesländern bereits vollzogen. Ausbildungsinhalte Die Ausbildungspläne der Ausbildungsstätten und die Studienpläne der Berufsakademie sind aufeinander abgestimmt, so dass die Studierenden sowohl theoretisch als auch praktisch an ihre Tätigkeit als Ingenieure/Ingenieurinnen herangeführt werden. Theoretische Ausbildung Erste Studienphase Im 1. bis 3. Semester werden folgende Lerninhalte vermittelt: Grundlagenfächer: Grundlagen Informatik Grundlagen Elektrotechnik Grundlagen Maschinenbau Mathematik Physik Werkstoffe Technische Fächer: Mechanik Elektronische Schaltungstechnik Regelungstechnik

2 Messtechnik Aktoren/Antriebe Wahlfächer Nichttechnische Fächer: Projektmanagement Qualitätsmanagementsysteme Französisch bzw. Deutsch Englisch Betriebswirtschaft Lerntechnik Kommunikation Wahlfächer Zweite Studienphase Im Semester stehen folgende Lerninhalte auf dem Lehrplan: Allgemeine technische Fächer: Software Engineering Informatik Computer-aided Design Regelungstechnik Normen und Richtlinien Unterrichtetes Projekt Wahlfächer Elektrotechnik: Leistungselektronik und Antriebstechnik Digitale Signalverarbeitung Sensorik Mikroprozessortechnik Elektronische Schaltungstechnik Wahlfächer Maschinenbau: Dynamik mechanischer Systeme Automatisierung Fertigungstechnik Finite Elemente Wahlfächer Nichttechnische Fächer: Logistik Europäisches Recht/Patentrecht Projektmanagement Dokumentation Qualitätsmanagement Kommunikation Praktische Ausbildung Während der praktischen Ausbildungsphasen in den kooperierenden Unternehmen erwirbt man in praktischer, zunehmend eigenverantwortlicher Arbeit Qualifikationen für die spätere Tätigkeit als Ingenieur/in. Rechtsgrundlagen Studien- und Prüfungsordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen der Fachrichtung Technisches Projektmanagement in Mechatronik werden an wechselnden Lernorten - in der Berufsakademie und in einem Unternehmen - ausgebildet. Da es sich um einen trinationalen Studiengang handelt, findet ein Teil der Ausbildung im Ausland statt. Während der theoretischen Ausbildung besucht man Vorlesungen, Seminare und Übungen. Diese finden in Hörsälen, Labors, Seminar- und Übungsräumen (Computerräume) statt. Es werden auch Exkursionen durchgeführt. Das Gelernte bereiten die Studierenden am häuslichen Schreibtisch nach. Während der Praxisphasen lernen sie die verschiedenen Geschäftsbereiche des ausbildenden Betriebes kennen und gewinnen dabei einen Einblick in die Bedingungen der späteren Arbeitswelt. Hier bewegt man sich in Büroräumen, in Labors und anderen Betriebsräumen. Die trinationale Ausbildung zum bzw. zur Diplom-Ingenieur/in (BA) - Technisches Projektmanagement in Mechatronik wird nur in Baden-Württemberg angeboten. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit.

3 Ausbildungsstätten Für die Akademieausbildung (nur in einigen Bundesländern möglich): Berufs - und Fachakademien (ohne Hochschulen ) Für die praktischen Ausbildungsphasen: Betriebe aus dem Maschinenbau, die sich an dem Ausbildungsverbund beteiligen Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle Übungsräume (Labor, Sprachlabor, Computerraum) Ausbildungssituation/-bedingungen Durch den turnusmäßigen Wechsel zwischen berufspraktischen und theoretischen Ausbildungsphasen handelt es sich bei einem Studium an Berufsakademien um eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte Ausbildung. Während des Akademiestudiums werden in Vorlesungen und Übungen fachwissenschaftliche Grundlagen, die Fähigkeiten zum theoretisch-systematischen Denken und die Beherrschung des wissenschaftlichen Instrumentariums vermittelt. Das Lernen in häuslicher Alleinarbeit oder in selbstorganisierten Kleingruppen stellt hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation. Während der praktischen Ausbildungsphasen in Betrieben steht die Vermittlung von berufspraktischen Erfahrungen und überfachlichen Qualifikationen im Vordergrund. Für die Aufnahme des Studiums ist Mobilität erforderlich. Der Abschluss Diplom-Ingenieur/in (BA) - Technisches Projektmanagement - Mechatronik wird zur Zeit im Verbund an der Berufsakademie in Lörrach, an der Université de Haute-Alsace und der Fachhochschule beider Basel angeboten. Entsprechende Fremdsprachenkenntnisse sind erforderlich. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Während der Theoriephasen besuchen die Studierenden die Berufsakademie, meist auch nachmittags. Unterrichtsfreie Zeiten, zum Beispiel die Abendstunden oder das Wochenende, benutzen sie zur persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Besonders vor Klausuren und Prüfungen kann dazu ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich sein. Ist der Studiengang modularisiert und mit Leistungspunktsystemen z.b. nach dem European Credit Transfer System (ECTS) versehen, wird der Leistungsstand kontinuierlich kontrolliert. Die deutschen Studierenden sind außerhalb der sechs Theoriesemester während der Industriephasen weitere 45 Wochen in ihrem Ausbildungsbetrieb tätig. Während der praktischen Ausbildungsphasen entspricht die Arbeitszeit der in den Betrieben üblichen, meist tarifvertraglich geregelten Wochenarbeitszeit. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Für das Akademiestudium sind die in einer Hochschule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Darüber hinaus können sie spezielle Akademieeinrichtungen wie Laborgeräte nutzen. Die in den praktischen Ausbildungsphasen verwendeten Arbeitsgegenstände/-mittel entsprechen denen der späteren Berufstätigkeit. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Während der Studienphasen bestehen Kontakte zu anderen Studierenden sowie zu Angehörigen der jeweiligen Berufsakademie, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Die praktischen Ausbildungsphasen in den Betrieben finden unter Anleitung von erfahrenen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Betriebe statt. Finanzielle Aspekte In der Regel erhalten die Studierenden an Berufsakademien sowohl für die Praxis- als auch für die Theoriephasen von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen eine sozialversicherungspflichtige Vergütung. Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Januar 2005 das Verbot allgemeiner Studiengebühren an staatlichen Einrichtungen für nichtig erklärt hat, ist davon auszugehen, dass einige Bundesländer ab 2007 auch an staatlichen Berufsakademien Studiengebühren erheben werden. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. Zudem entstehen Kosten, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, wie Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren. Die Höhe dieser Kosten ist sehr verschieden und kann bei der jeweiligen Berufsakademie erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnehmen. Daneben fallen eventuell Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten an. Informationen zu den durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden in Deutschland erhalten Sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Grundsätzlich haben Studierende an Berufsakademien einen Anspruch auf Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz: Das neue BAföG Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Über die Förderungsvoraussetzungen informieren die örtlichen Ämter für Ausbildungsförderung. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes.

4 Ausbildungskosten Studienkosten Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind evtl. Fahrt- und Unterbringungskosten sowie Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, in welcher Stadt sich die Berufsakademie befindet. Auch variieren die Aufwände für Lernmittel und Studienbedarf je nach gewähltem Studienbereich beträchtlich. Das gilt auch für die Kosten, die für Auslandsaufenthalte anfallen. Derzeit werden für ein Studium an staatlichen Berufsakademien während der Regelstudienzeit keine Studiengebühren erhoben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Januar 2005 ist jedoch davon auszugehen, dass sich dies ändern wird. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung den Artikel in der 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes für nichtig erklärt, der die Länder auf den Grundsatz der Gebührenfreiheit für das erste berufsqualifizierende Studium verpflichtet. Seitdem laufen in mehreren Bundesländern Vorbereitungen dafür, Studiengebühren auch an Berufsakademien einzuführen. In Baden-Württemberg beispielsweise liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Berufsakademien in privater Trägerschaft können schon immer Studiengebühren erheben. In den Planungen für ein Studium sollte davon ausgegangen werden, dass in manchen Ländern schon ab dem Sommersemester 2007 Studiengebühren erhoben werden. In den Vorbereitungen für die Gesetzentwürfe der Länder, die Studiengebühren einführen wollen, wird häufig ein Betrag von 500 pro Semester genannt. In einzelnen Bundesländern fallen Gebühren für Langzeit-Studierende, für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Außerdem müssen Verwaltungskostenbeiträge, Beiträge für das Studentenwerk, Ausgaben für Studienmaterial und Prüfungsgebühren als Studienkosten berücksichtigt werden. Die Höhe dieser Kosten kann bei der jeweiligen Berufsakademien erfragt oder der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Einen aufschlussreichen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden erhalten sie durch die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation von Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Einkünfte im Sinne des Gesetzes werden bei der Berechnung der Förderungshöhe berücksichtigt. Dazu zählt auch die Vergütung, die die Studierenden von den kooperierenden Ausbildungsunternehmen erhalten. In Niedersachsen ist das Studium an Berufsakademien keine förderungsfähige Ausbildung im Sinne des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Bildungskredit Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen können durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Rund ums Studium" finden Sie in "Studien- und Berufswahl", herausgegeben von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Verlängerungen Zur Wiederholung von Prüfungen kann die Studienzeit verlängert werden. Es gelten die jeweiligen Bestimmungen der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Berufsakademien auf Grundlage der Berufsakademiegesetze der Bundesländer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsform Die Ausbildung findet zu gleichen Teilen an einer Berufsakademie sowie in einem Wirtschaftsunternehmen statt, das mit der Studienakademie kooperiert. Sie ist in sechs Abschnitte von je einem halben Jahr unterteilt, wobei sich jedes Studienhalbjahr in eine Theorie- und eine Praxisphase gliedert. Die Theoriephasen des internationalen Studiengangs finden abwechselnd in Mulhouse, Muttenz und Lörrach statt. Im Rahmen der Hochschulreform werden Studieninhalte und Prüfungen neu gestaltet und modularisiert. Die dreieinhalbjährige Ausbildung ist gestuft in zwei dreisemestrige Studienphasen sowie ein weiteres Semester, in dem eine Diplomarbeit verfasst werden muss. Nach zwei Jahren erwerben die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Das Bundesland Baden-Württemberg regelt die Ausbildung in seinem Hochschul- und Berufsakademiegesetz. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit. Ausbildungsaufbau Studium an Berufsakademien trinationaler Studiengang, duale Ausbildung an Studienakademie und in Ausbildungsbetrieben Ausbildungsdauer 4 Jahre

5 Einführungskurs 6 Wochen Industriephase I 13 Wochen Betriebs-, Auslandserfahrung 1. Semester 20 Wochen in Mulhouse 2. Semester 19 Wochen in Muttenz 3. Semester 18 Wochen in Lörrach Industriephase II 13 Wochen Arbeiten als Ingenieur/in 4. Semester 18 Wochen in Mulhouse 5. Semester 15 Wochen in Muttenz 6. Semester 18 Wochen in Lörrach Industriephase III 24 Wochen Diplomarbeit in der Industrie Abschlussprüfung staatliche und interne Prüfung Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschlüsse Die Diplomprüfung an Berufsakademien stellt einen berufsqualifizierenden Abschluss dar. Struktur und Inhalt der Prüfung sind in den Prüfungsordnungen der Berufsakademien geregelt. Diese basieren auf den Berufsakademiegesetzen der jeweiligen Bundesländer sowie auf den Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunkten und die Modularisierung von Studiengängen. Nach zwei Ausbildungsjahren erreichen die Studierenden einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Informationen zum Abschluss an der Berufsakademie finden Sie unter Studien- und Berufswahl Erforderliche Nachweise Die Zulassung zur Diplomprüfung bzw. Abschlussprüfung setzt voraus, dass die studienbegleitenden Leistungsnachweise erbracht wurden die Diplom-Vorprüfung bestanden bzw. der nach der Grundstufe vorgesehene Abschluss erreicht wurde die praktische Ausbildung im Betrieb planmäßig durchgeführt wurde Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsakademie schreibt vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei Studiengängen, die modularisiert oder international akkreditiert wurden, erfolgt die Bewertung der Studienleistungen zunehmend durch Leistungspunkte/Credit Points. Erforderliche Prüfungen Diplom-Prüfung In der Diplomprüfung absolvieren die Studierenden schriftliche und mündliche Fachprüfungen. Sie legen die Prüfungen meist studienbegleitend ab, d.h. jeweils nach Abschluss der entsprechenden Lehrveranstaltung. Die Prüfung besteht aus einem theorie- und einem

6 praxisbezogenen Teil. In der Diplomarbeit sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, ein Problem aus dem Bereich Mechatronik innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können in der Regel ein- bis zweimal wiederholt werden, die Diplomarbeit nur einmal. Für die Wiederholung der Prüfungen und der Diplomarbeit gelten die Bestimmungen des Bundeslandes. Prüfende Stelle Die interne Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der Berufsakademie Baden-Württemberg bzw. der Université de Haute-Alsace und der Fachhochschule beider Basel abgenommen; teilweise unter Beteiligung der Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Berufsakademie) - Mechatronik (Dipl.Ing. (BA) - Mechatronik) Die Studierenden erhalten zusätzlich folgende Diplome: Diplom der Fachhochschule beider Basel Ingénieur Maître - Diplom des IUP Génie Mécanique der Université de Haute-Alsace Zertifikat des trinationalen Ausbildungsgangs Zusatzqualifikationen: Der nach 2 Ausbildungsjahren in Baden-Württemberg erreichte erste berufsqualifizierende Abschluss lautet Ingenieurassistent/Ingenieurassistentin (Berufsakademie). Nach 2 Ausbildungsjahren kann das französische Diplôme Universitaire de Technologie Génie Mécanique et Productique erworben werden. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in den trinationalen Studiengang ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger französischer oder schweizerischer Bildungsstand. Außerdem werden Kenntnisse in der jeweiligen anderen Fremdsprache (Deutsch, Französisch) vorausgesetzt. Generell kann zum Studium an einer Berufsakademie zugelassen werden, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und die deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzt. Bewerber/innen mit Fachhochschulreife müssen zum Teil eine Eignungsprüfung ablegen. Bei Studieninteressierten aus anderen Ländern ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. In der Regel müssen Studienbewerber/innen aus nicht-deutschsprachigen Ländern die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Es gelten die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes. Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen. Zwingend erforderliche Bedingung für die Aufnahme an einer Berufsakademie ist zudem ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten, von der Studienakademie anerkannten Unternehmen, das den betrieblichen Teil der Ausbildung übernimmt. Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für die Aufnahme in den trinationalen Studiengang an der Berufsakademie, die einen Diplom-Abschluss vermittelt, ist die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die dem Ausbildungsbereich Technik entsprechende fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger französischer oder schweizerischer Bildungsstand oder eine vom zuständigen Ministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung. In Baden-Württemberg können besonders qualifizierte Berufstätige, die keine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, durch das Bestehen einer besonderen Prüfung dennoch zum Studium an der Berufsakademie zugelassen werden. Berufliche Vorbildung - rechtlich Es wird keine vorherige praktische Tätigkeit verlangt, da die praktische Ausbildung in den Studiengang integriert ist.

7 Berufliche Vorbildung - praktiziert Betriebliche Praktika vor Studienbeginn sind zu empfehlen, da sie dem gegenseitigen Kennenlernen dienen und möglicherweise den Abschluss eines Ausbildungsvertrages erleichtern. Mindestalter Ein bestimmtes Mindestalter ist nicht vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Geschlecht Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Auswahlverfahren Auswahlverfahren werden in der Regel von den mit der Berufsakademie kooperierenden Betrieben durchgeführt, meist in Form von Vorstellungsgesprächen oder Tests. Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist ein abgeschlossener Ausbildungsvertrag mit einem geeigneten Ausbildungsbetrieb. Männliche Bewerber sollten Wehrdienst oder Zivildienst bereits abgeleistet haben. Es ist empfehlenswert, sich bereits ein Jahr vor Ausbildungsbeginn um einen Ausbildungsplatz zu bewerben. Zum Teil werden regionale Bewerber und Bewerberinnen bevorzugt. Deutsche und ausländische Bewerber und Bewerberinnen müssen über die erforderlichen Kenntnisse in der jeweiligen Fremdsprache, die einem drei- bis vierjährigen Sprachunterricht in der jeweiligen anderen Landessprache (Deutsch, Französisch) entsprechen, verfügen. Perspektiven nach der Ausbildung Auf Projektmanagement spezialisierte Diplom-Ingenieure und -Ingenieurinnen (BA) der Studienrichtung technisches Projektmanagement mit Schwerpunkt Mechatronik haben nach dem Studium an der Berufsakademie eine große Palette Einsatz- und Spezialisierungsmöglichkeiten in Unternehmen vieler Branchen, in denen mechatronische Systeme entwickelt, hergestellt und eingesetzt werden. Dabei sind sie besonders qualifiziert für das Management von Projekten, in denen mechatronische Mess-, Steuer-, Regel- und Überwachungseinrichtungen und -systeme entworfen, entwickelt, berechnet und konstruiert werden. Darüber hinaus können sie Ingenieuraufgaben in der Fertigung, Inbetriebnahme, Wartung und Instandhaltung, im Kundenservice, in der Anwendungsberatung und im technischen Vertrieb übernehmen. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung von Diplom-Ingenieuren und -Ingenieurinnen (BA) der Studienrichtung technisches Projektmanagement mit Schwerpunkt Mechatronik nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Besonders die schnell fortschreitende technische Entwicklung im Bereich Mechatronik, in der Elektronik, Informatik und Automatisierungstechnik erfordert eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen. Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben des/der jeweiligen Beschäftigten ab. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. Sei es ein Seminar, das Spezialkenntnisse in der Projektleitung vertieft, oder ein Aufbaustudium im Bereich Betriebswirtschaft oder Innovationsmanagement, das auf Management- und Führungsaufgaben vorbereitet: Vor dem Hintergrund gewonnener Berufserfahrung sichert eine passende Weiterbildung die berufliche Position oder bildet die Grundlage für berufliche Veränderungen. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (BA) der Fachrichtung Technisches Projektmanagement - Mechatronik nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Diplom-Ingenieur/in (BA) der Fachrichtung Technisches Projektmanagement - Mechatronik gibt es Alternativen in den Bereichen: Mechatronik Automatisierungstechnik Maschinenbau Elektrotechnik, Elektronik Technische Informatik

8 In diesen Berufsbereichen beschäftigt man sich ebenfalls mit der Lösung ingenieurtechnischer Fragestellungen in den Grenzbereichen zwischen Mechanik, Elektronik und Informatik. Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Diplom-Ingenieur/in (BA) der Fachrichtung Technisches Projektmanagement - Mechatronik auf: Bereich Mechatronik Eng verwandt mit dem trinationalen Studiengang Technisches Projektmanagement - Mechatronik sind die anderen Mechatronikstudiengänge an Berufsakademien und die Studiengänge an Fachhochschulen. Die Gemeinsamkeiten liegen in weitgehend übereinstimmenden Studieninhalten aus allen Bereichen der Mechatronik und weitestgehend gleichen beruflichen Beschäftigungsmöglichkeiten. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Mechatronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (Uni) - Mechatronik in BERUFENET Bereich Automatisierungstechnik Auch die Verwandtschaft zur Automatisierungstechnik ist sehr eng. Die Kombination von mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Themengebieten steht in beiden Bereichen im Vordergrund, denn das Kernstück automatisierter Produktionsanlagen sind mechatronische Mess-, Regel- und Steuersysteme. Ingenieure und Ingenieurinnen der Automatisierungstechnik sind ebenfalls in der Entwicklung, Konstruktion, Projektierung, Arbeitsvorbereitung, Fertigung, Montage, Wartung und Instandhaltung oder im technischen Vertrieb tätig. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik (Automatisierungstechnik) in BERUFENET Bereich Maschinenbau Der Maschinenbau ist einer der Hauptanwendungsbereiche mechatronischer Mess-, Steuer-, Regelungs- und Überwachungssysteme. Maschinenbauingenieure und -ingenieurinnen sind ebenso wie Mechatronikingenieure und -ingenieurinnen in der Entwicklung, Berechnung, Projektierung, Konstruktion, Fertigung, Montage, Inbetriebnahme und Wartung von computergesteuerten Maschinen und Produktionsanlagen tätig. Je nach Spezialisierung gehört die Beschäftigung mit mechanischen, elektronischen und informationstechnischen Fragestellungen auch zu ihrem Tätigkeitsbereich. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Konstruktionstechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Produktionstechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Maschinenbau (Fertigungstechnik) in BERUFENET Bereich Elektrotechnik, Elektronik Die Gemeinsamkeiten mit den nachfolgend genannten Berufen liegen in verwandten Studieninhalten und Tätigkeitsbereichen. Es werden Ingenieurtätigkeiten im Bereich Entwicklung, Konstruktion und Erprobung von elektrischen und elektronischen Baugruppen und Komponenten verrichtet und ihr Zusammenwirken mit mechanischen Systemen getestet. Viele Studieninhalte sind gleich, beispielsweise Elektronik, Automatisierungstechnik, Entwurf elektronischer Schaltungen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Elektrotechnik (Energietechnik) in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektronik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Elektrotechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Fahrzeugelektronik/mechatronische Systeme in BERUFENET Bereich Technische Informatik Die Gemeinsamkeiten mit den nachfolgend genannten Berufen liegen in verwandten Studieninhalten und Tätigkeitsbereichen, zum Beispiel in der Anwendung der technischen Informatik auf die Automatisierung industrieller Fertigungssysteme oder im Einsatz von Hardware- und Software-Systemen zur Lösung von Automatisierungsaufgaben. Viele Studieninhalte sind gleich, beispielsweise Elektronik, Automatisierungstechnik, Entwurf elektronischer Schaltungen. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (BA) - Informatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Ingenieurinformat. (Netzw./Medient./Proj.) in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse an Technik (z.b. Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen) Neigung zu exaktem, analysierendem Denken, auch an abstraktem Material (mechatronische Systeme sind sehr komplex, Denken in Wirkungszusammenhängen ist zum Verständnis erforderlich) Interesse an Datenverarbeitung (Software-Engineering, Informatik) Interesse an Physik Interesse an Mathematik Neigung zum Lösen von praktischen Aufgaben durch Heranziehen von theoretischem Wissen (lange Praxisphasen in Unternehmen während der Ausbildung, hier muss theoretisches Wissen umgesetzt und angewandt werden) Bereitschaft zu Wohnortwechsel (ständiger Wechsel zwischen Ort des Akademiestudiums und Ort der praktischen Ausbildung, ein Teil der trinationalen Ausbildung findet im Ausland statt) Nachteilig: Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (z.b. Aufnehmen des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung)

9 Abneigung gegen Arbeit in der Gruppe (Teamarbeit) (teilweise Bildung von Projektteams, Ausbildung gemeinsam mit Kandidaten aus Frankreich und der Schweiz) Arbeitsverhalten Notwendig: Konzentrationsfähigkeit, gleich bleibende Aufmerksamkeit (Aufnehmen des Unterrichtsstoffs) (z.b. Umgang mit mikroelektronischen, mikromechanischen und mikrooptischen Elementen; Nachbereitung theoretischer Lerninhalte, Prüfungstermine) Planvolle, systematische Arbeitsweise (umfangreicher Lernstoff, angemessene Planung und Zeiteinteilung vor Prüfungen ist notwendig) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (eigenständige Stoffaneignung, Bildung von Lernund Arbeitsgruppen, teilweise Arbeit im Team) Umstellfähigkeit (ständiger Wechsel zwischen Betrieb und Berufsakademie, z.t. in Frankreich bzw. der Schweiz) Nachteilig: Keine Angaben Ausschließend: Keine Angaben Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für die Berufsausbildung und Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gut-durchschnittliches allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife ) Durchschnittliche Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Arbeit mit Versuchs-, Fertigungs-, Mess- und Prüfeinrichtungen, z.b. Ablesen von Messinstrumenten, Kontrolle und Auswertung von Daten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches räumliches Vorstellungsvermögen (z.b. Konstruktionszeichnungen von Motoren und Transformatoren lesen und umsetzen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche logische Denkfähigkeit (relativ hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (mathematische Fähigkeiten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gutes technisches Verständnis (Maschinenbau, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik) Durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (z.b. Verfassen von Studienarbeiten, Berichten, Analysen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (z.b. Verfassen von Berichten und Analysen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Einfallsreichtum im technischen Bereich (Findigkeit bei der Fehlersuche, bei der Suche nach technischen Lösungen) Gute praktische Anstelligkeit (z.b. beim Durchführen von Versuchen im Labor) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium des technischen Projektmanagements bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung: Physik/Chemie: Im Studium des technischen Projektmanagements lernen Studierende, technische Prozesse optimal zu leiten,

10 zu optimieren und zu koordinieren. Dazu müssen sie naturwissenschaftliches Verständnis mitbringen. Grundoder Leistungskurswissen, z.b. in Thermodynamik oder Elektronik/Elektrotechnik, ist daher hilfreich. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimalund Vektor- und Matrizenrechnung. Ein sicherer Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls nützlich. Wirtschaftslehre/Recht: Ein Leistungskurs in diesem Fach ist zwar nicht vorausgesetzt, da betriebswirtschaftliches Wissen an der Hochschule auf wissenschaftlichem Niveau vermittelt wird. Gute Kenntnisse über wirtschaftliche Prozesse und Abläufe erleichtern jedoch das Grundstudium. Deutsch: Deutsch - wichtig für ein Ingenieurstudium? Ja, denn auch hier zahlt es sich aus, wenn man sich einwandfrei ausdrücken kann und die Orthografie korrekt beherrscht, nicht nur in Klausuren und Referaten. Im Deutschunterricht lernt man zudem, klar vorzutragen. Das ist immer von Vorteil! Englisch: Die ingenieurwissenschaftliche Fachliteratur ist teilweise in Englisch geschrieben. Die Studierenden sollten sie rasch lesen und verstehen können. Sie müssen auch in der Lage sein, einfache Texte auf Englisch zu verfassen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC? Undenkbar. Man muss mit Word und Excel und gängigen Grafikprogrammen sowie mit den Internetanwendungen umgehen können. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Anerkennung der Abschlüsse der Berufsakademien im tertiären Bereich, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , zuletzt geändert am (KMK-Beschlusssammlung) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 97kB) Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Fundstelle: KMK Internet Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Die Beschlüsse der Kultusministerkonferenz sind kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln das Berufsakademiestudium in ihren Berufsakademiegesetzen und den dazugehörigen Studien- und Prüfungsordnungen. Regelungen auf Länderebene Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Gesetz über die Hochschulen und Berufsakademien in Baden-Baden- Württemberg vom (BW.GBl. S. 1) Fundstelle: 2005 (BW.GBl. S. 1) Volltext (pdf, 5885kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Wissenschaftsministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Berufsakademien im Ausbildungsbereich Technik (Ausbildungs- und Prüfungsordnung BA-Technik-APro BA Technik) vom (BW.GBl. S. 343), geändert am (BW.GBl. S. 332) Fundstelle: 2001 (BW.GBl. S. 343), 2003 (BW.GBl. S. 332) Volltext (pdf, 2059kB) Dies gilt nur für Bundesland Baden-Würtemberg: Verordnung des Kultusministeriums über die Eignungsprüfung für den Zugang besonders qualifizierter Berufstätiger zu den Hochschulen und Berufsakademien vom (BW.GBl. S. 325), geändert am (BW.GBl. S. 375) Fundstelle: 1996 (BW.GBl. S. 325), 2001 (BW.GBl. S. 375) Volltext (pdf, 416kB)

11 Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die Einführung von Studiengängen an Berufsakademien Im Jahr 1974 begann Baden-Württemberg die Verbindung einer betrieblichen Berufsausbildung mit einem Diplomstudium an einer Akademie zu erproben. Da sich der Modellversuch als erfolgreich erwies, entstanden daraufhin in Baden-Württemberg die ersten so genannten Berufsakademien. Andere Länder folgten dem Modell Baden-Württembergs. In Sachsen nahm 1991 die erste Berufsakademie (zunächst als Pilotprojekt) ihre Lehrtätigkeit auf. In Berlin wurde die Berufsakademie 1993, in Thüringen 1998 eingeführt. Die Berufsakademien in Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und im Saarland beruhen auf einer Zusammenarbeit nichtstaatlicher Träger mit den ausbildenden Betrieben. Seit den Gesetzesänderungen 1999 in Schleswig-Holstein und 2001 in Hessen und im Saarland endet auch hier die Ausbildung mit einem Diplom. Lediglich in Niedersachsen erwerben die Absolventen und Absolventinnen der Berufsakademie kein Diplom. Sie beenden ihre Ausbildung mit dem Abschluss Betriebswirt/in (BA). Hochschulrechtliche Gleichstellung von Bachelor-Abschlüssen an Berufsakademien Bisher waren die Abschlüsse der Berufsakademien denen der Fachhochschule zwar berufsrechtlich gleichgestellt, eine hochschulrechtliche Gleichstellung fehlte jedoch. Dies bedeutete, dass Berufsakademieabsolventen nicht ohne weiteres an einer Universität oder Fachhochschule in Deutschland einen weiterführenden Studiengang belegen konnten. Durch den KMK-Beschluss über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Hochschulanerkennung getan. Danach sind akkreditierte Bachelorabschlüsse an Berufsakademien hochschulrechtlich solchen von Hochschulen gleichgestellt. Ziel dieses Beschlusses war es, Studierenden an Berufsakademien den Zugang zu weiterführenden Studienangeboten, besonders Masterangeboten, sowie zur Promotion zu ermöglichen. In Fachhochschulen integrierte Berufsakademien In Berlin und Sachsen-Anhalt wurden die Berufsakademien in die Fachhochschulen eingegliedert. Bachelor an Berufsakademien Im Rahmen des Hochschulreformprozesses werden auch an Berufsakademien Diplom- auf Bachelorstudiengänge umgestellt. In Berlin und Sachsen-Anhalt ist dies bereits vollzogen. Ausblick - absehbare Änderungen Mit Berufsakademieabschluss an die Universität? Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur soll zu einer hochschulrechtlichen Gleichstellung von akkreditierten Bachelorabschlüssen an Berufsakademien und Hochschulen führen. Diese würde es Berufsakademieabsolventen u.a. ermöglichen, weiterführende Masterstudiengänge an Universitäten und Fachhochschulen zu besuchen. Voraussetzung dafür ist allerdings die Umsetzung des Beschlusses in den Hochschulgesetzen der Länder.

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