Naturschutzfachliches Gutachten zum voraussichtlichen Einfluss des Projektes Windpark Hohe Wurzel, Taunuskamm auf den Wanderfalken

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1 SCHMAL + RATZBOR Ingenieurbüro für Umweltplanung Naturschutzfachliches Gutachten zum voraussichtlichen Einfluss des Projektes Windpark Hohe Wurzel, Taunuskamm auf den Wanderfalken Auftraggeber: Auftragnehmer: Ingenieurbüro für Umweltplanung ESWE Taunuswind GmbH SCHMAL + RATZBOR Konradinerallee 25 Im Bruche Wiesbaden Lehrte, OT Aligse Tel.: (05132) Fax: (05132) info@schmal-ratzbor.de Lehrte, den 05.August 2015 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Günter Ratzbor Dipl.-Umweltwiss. Till Fröhlich Erfassungen: - Brutvögel 2013 Büro Gall - Wanderfalke 2014 Büro Gall - Wanderfalke 2015 M. Grimm

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3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Aufgabenstellung Vorkommen des Wanderfalken im Umfeld des Vorhabens Erfassungen zum Wanderfalken Erfassungen zum Wanderfalken Erfassungen zum Wanderfalken Potenzielle Brutplätze des Wanderfalken Naturschutzfachliche Hinweise zum Wanderfalken Status und Bestand Lebensweise Gefährdung durch WEA Standortbezogene Beurteilung Maßnahmen zum Wanderfalkenschutz Fazit...15 Quellen und Literatur...16 Anlagen Fotos zu den möglichen Umsiedlungsstandorten Karte 1: Wanderfalkenvorkommen 2013 Karte 2: Karte A.1.1: Ergebnisse zum Wanderfalken im Jahr 2014 (nachrichtliche Übernahme von GALL (2014B)) Karte 3: Wanderfalkenvorkommen 2015 während der Balzphase Karte 4: Wanderfalkenvorkommen 2015 während der Balzphase und (Haupt-) Eiablagezeit Karte 5: Wanderfalkenvorkommen 2015 während der Nestlingszeit und Jungenaufzucht Karte 6: Mögliche Standorte der Nisthilfen für den Wanderfalken Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lage der geplanten WEA-Standorte (rotes Symbol) sowie der Abstandsradien von m (rot/schwarz umrandet)...1 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Termine der Raumnutzungskartierung Tabelle 2: Erfasste Flugaktivitäten während der Raumnutzungskartierung Tabelle 3: Standorte für Nisthilfen für den Wanderfalken

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5 Wanderfalkengutachten zum WP Hohe Wurzel, Taunuskamm SCHMAL + RATZBOR 1 Einleitung und Aufgabenstellung Die ESWE Taunuswind GmbH, eine Tochtergesellschaft der ESWE Versorgungs AG, plant in Kooperation mit der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Landesbetrieb Hessen-Forst auf dem Taunuskamm zwischen Wiesbaden und Taunusstein die Errichtung eines Windparks. Vorgesehen sind zehn Windenergieanlagen (WEA) vom Typ ENERCON E-115 mit 149 m Nabenhöhe, einer Gesamthöhe von 206,93 m und einer Leistung von je 3,0 Megawatt. Der forstwirtschaftlich genutzte Taunuskamm dominiert den Landschaftsraum in der Umgebung der geplanten Windenergieanlagen (siehe Abbildung 1). Seine Kammlage verläuft langgestreckt etwa in südwestlicher nordöstlicher Richtung. Die höchsten Erhebungen in der Umgebung sind die Hohe Wurzel (614 m ü.nn), auf der ein weithin sichtbarer Turm mit Fernmeldeeinrichtungen steht. Im Südosten liegt die Stadt Wiesbaden in einer bis zum Rhein weitgehend offenen Landschaft. Nördlich erstrecken sich von West nach Nordost die Siedlungen Schlangenbad, Taunusstein, Wehen mit den sie umgebenden landwirtschaftlichen Nutzflächen. Die waldreiche, mit Acker- und Grünlandflächen strukturierte Kulturlandschaft ist ein geeigneter Lebensraum für den Wanderfalke. Brutplätze des Wanderfalken sind aus Wiesbaden und dem angrenzenden Taunus bekannt. Seit einigen Jahren werden Wanderfalken auch am Funkturm Hohe Wurzel beobachtet. Daraus könnte sich ein Konflikt mit dem beabsichtigten Windpark auf dem Taunuskamm ergeben. Im vorliegenden Gutachten werden die Informationen zum Vorkommen des Wanderfalken im Umfeld des Vorhabens aus den Jahren 2013 und 2014 sowie 2015 aufgearbeitet und naturschutzfachlich bewertet. Abbildung 1: Lage der geplanten WEA-Standorte (rotes Symbol) sowie der Abstandsradien von m (rot/schwarz umrandet) August 2015 Seite

6 2 Vorkommen des Wanderfalken im Umfeld des Vorhabens Der in Hinsicht auf die Planung beachtenswerte Vogelbestand des durch das Vorhaben betroffenen Raumes wurde im Vorfeld der konkreten Standortplanung erhoben und in einem Gutachten im Jahr 2013 dokumentiert (GALL (2013)). Details sind diesem Gutachten zu entnehmen. Die dabei gefundenen Hinweise auf den Wanderfalken waren Grund für eine gezielte Überprüfung auf ein mögliches Brutvorkommen dieser Vogelart. Dazu wurde im Jahr 2014 nochmals der Wanderfalke am Funkturm untersucht GALL (2014B). Details sind dem Gutachten zu entnehmen. Zur Verifizierung der vorliegenden Ergebnisse wurden auch im Jahr 2015 die bekannten Vorkommen des Wanderfalken im Umfeld der Hohen Wurzel begutachtet. Die Ergebnisse sind im folgenden Bericht dargestellt. 2.1 Erfassungen zum Wanderfalken 2013 Zu Beginn der Brutvogelerfassung fand zwischen Februar und April 2013 an insgesamt vier Termine eine Horstkartierung statt (GALL (2013)). Das Untersuchungsgebiet umfasste den m-radius um die damaligen potenziellen Standortbereiche. Die Laub- und Laubmischwälder sowie die Nadelwälder wurden dabei systematisch begangen. Insgesamt konnten 45 Horste mit Informationen zu Baumart, Brusthöhendurchmesser des Baumes, der geschätzten Höhe und Durchmesser des Horstes sowie dessen Zustand erfasst werden. Hinweise auf Bruten des Wanderfalken wurden bei der Horstsuche im Frühjahr 2013 an der Hohen Wurzel nicht gefunden. In den Jahren zuvor hatte das Wanderfalken-Brutpaar im Steinbruch bei Wambach gebrütet und wurde vermutlich auf Grund der Konkurrenzsituation mit einem dort ebenfalls seit einigen Jahren brütenden Uhu verdrängt. Nach Hinweisen Dritter nutzte der Wanderfalke aus dem Steinbruch bereits in den Jahren zuvor gelegentlich den Funkturm als Ansitzwarte. Insofern sind sporadische Transferflüge zwischen Steinbruch und Funkturm zu erwarten. Zwei andere Wanderfalken-Brutpaare brüten regelmäßig im Stadtgebiet von Wiesbaden (Schornstein auf dem Gebiet Kalle Albert und Marktkirche (dort bisher nicht erfolgreich)). Eine Datenabfrage bei der Staatlichen Vogelschutzwarte im m-umfeld des Taunuskamms ergab Hinweise auf Vorkommen der Art am bekannten Steinbruch Wambach (2002), weiter südwestlich an der Erhöhung Hansenkopf (2002) sowie auf die bekannten Bruten im Stadtgebiet von Wiesbaden (2002). Im Rahmen der Brutvogelerfassung fand zwischen Mitte Februar und Ende Juni 2013 auch eine Reviervogelkartierung an 18 Termine statt. Die Raumnutzung (funktionalen Zusammenhänge) von tagaktiven Großvögeln wurde an insgesamt 13 Terminen zwischen Mitte März und Ende Juli 2013 beobachtet. Die Raumnutzungskartierung zielt auf die Erfassung funktional bedeutsamer Nahrungssuchräume und den Transferflugräumen und umfasste den 3 km-radius um die damaligen potenziellen Standortbereiche. Dabei konnten im damaligen Untersuchungsgebiet Hohe Wurzel insgesamt 92 Vogelarten, von denen 54 als Brutvögel, 19 als Nahrungsgäste, 46 als Durchzügler sowie sechs als Rastvögel dokumentiert wurden, nachgewiesen werden. Im Ergebnis wurde der Status des Wanderfalke im Umfeld des Vorhabens als sicher brütender Vogel und als Nahrungsgast festgelegt. Die Häufigkeit wurde als Einzelnachweis, als unterste Stufe eines fünfstufigen Bewertungsrahmens, angenommen. Im Jahr 2013 wurde erstmals ein Brutverdacht des Wanderfalken am Funkturm dokumentiert, nachdem die bekannte Brut in einem Stein- Seite 2 August

7 SCHMAL + RATZBOR bruch bei Wambach offensichtlich gescheitert war. Der Funkturm liegt zwischen den geplanten WEA-Standorten 6, 7 und 9 in einer Entfernung von 400 bis 700 m zu den genannten WEA-Standorten. Eine gezielte Brutplatzkontrolle auf dem Turm im September 2013 blieb ohne Erfolg. Es fanden sich keine Spuren, die auf einen Brutversuch oder eine erfolgreiche Brut hingewiesen hätten. Dennoch war die Situation vorsorglich als erfolgreiche Brut nach den EOAC-Kriterien einzustufen, da die Brutvogel-Statusbestimmung nicht nach standardisierten Methoden durchgeführt wurde. Im Rahmen der Raumnutzungskartierung im Jahre 2013 konnten vom Wanderfalken sechs Flüge im Umfeld des Vorhabens beobachtet werden. Dabei handelte es sich um zwei nicht zuzuordnende Flugbewegungen sowie um jeweils einen kreisenden Flug, eine Nahrungssuche und einen Überflug (Transfer). Zudem wurde der Wanderfalke sitzend beobachtet. Die Flugbewegungen erfolgten mit einer Ausnahme im Bereich des Funkturms und wurden jeweils vormittags im Zeitraum Ende April bis Anfang Juni beobachtet. Eine umfassendere Raumnutzungsanalyse des Wanderfalken wurde nach Rücksprache mit der Oberen Naturschutzbehörde und der Staatlichen Vogelschutzwarte nicht durchgeführt, da diese Arte ohne Strukturbindung im offenen Luftraum jagt. Die räumliche Verteilung der Erfassungsergebnisse aus 2013 sind der Karte 1 im Anhang zu entnehmen. 2.2 Erfassungen zum Wanderfalken 2014 Im Jahr 2014 wurde das Vorkommen des Wanderfalken im Bereich des Funkturms sowie in einem nahegelegenen Steinbruch bei Wambach nochmals untersucht. Details sind dem Gutachten von GALL (2014B) zu entnehmen. Die Untersuchung fand nach der Revierkartierungsmethode von SÜDBECK ET AL. (2005) statt, wobei insbesondere der Brutvogelstatus entsprechend den EOAC-Kriterien ermittelt wurde. Es erfolgten drei Begehungen während der Balzzeit im Februar sowie vier während der Brut- und Aufzuchtzeit zwischen Ende April und Anfang Juni. Da die Tiere zwar Balzverhalten, bei den späten Terminen jedoch kein Brutverhalten mehr zeigten, wurden die Begehungen im Juni nicht fortgesetzt. Zudem wurde im Juni der Funkturm begangen. Im Ergebnis wurde im Steinbruch und am Funkturm jeweils ein Brutversuch festgestellt. Da die Tiere am Funkturm gegenüber den beiden Vögeln am Steinbruch beringt waren, ist es ausgeschlossen, dass es sich um die gleichen Altvögel handelt. Bezüglich des Brutpaares am Steinbruch bei Wambach konnte festgestellt werden, dass Jungvögel geschlüpft waren, welche augenscheinlich aber vom Uhu erbeutet wurden. Der Uhu brütete ebenfalls im Steinbruch und zog drei Jungvögel auf. Dieser Brutplatz liegt ca. 1,5 km südwestlich der nächstgelegenen geplanten WEA 08 am Westrand des Steinbruchs. Die Ab- und Anflüge der Wanderfalken erfolgten häufiger nach/aus Süden bzw. Südosten. Es konnten auch bei Schlangenbad Wanderfalken zufällig beobachtet werden, so dass sich hier vermutlich der bevorzugte Jagdlebensraum befindet. Das Paar am Funkturm war offensichtlich nicht zur Eiablage gekommen. Jungvögel konnten nicht beobachtet werden. Bei der Begehung des Funkturm konnten wie bereits 2013 kein Gelegeüberreste oder andere Spuren, die auf einen Brutversuch oder eine erfolgreiche Brut hingewiesen hätten, entdeckt werden. Auch Spuren von regelmäßig oder dauerhaft genutzten Ruheplätzen wurden nicht gefunden. Die beobachteten Ab- und Anflüge erfolgten selten und unspezifisch, so dass keine bevorzugt genutzten Bereiche in der Umgebung zu klassifizieren sind. Da bei gezielter Beobachtung auch im zweiten Jahr zwar anfänglich ein typisches Balz- und Revierverhalten festgestellt werden konnte, es aber in beiden Jahren nicht zu einer Brut kam, ist der Funkturm offensichtlich als Brutplatz konfliktbelastet. August 2015 Seite

8 Die räumliche Verteilung der Erfassungsergebnisse aus 2014 sind der Karte 2 im Anhang zu entnehmen. 2.3 Erfassungen zum Wanderfalken 2015 Beginnend im Februar 2015 wurde das Vorkommen des Wanderfalken auf dem Funkturm sowie im Steinbruch nochmals untersucht. Die Untersuchung fand nach der Revierkartierungsmethode von SÜDBECK ET AL. (2005) statt, wobei insbesondere der Brutvogelstatus entsprechend den EOAC-Kriterien ermittelt wurde. Es erfolgten fünf Begehungen zur Balzphase bzw. zur (Haupt-) Eiablagezeit von Ende Februar bzw. Mitte März bis Ende April) sowie drei Begehungen zur Nestlingszeit und Jungenaufzucht von Anfang Mai bis Ende Juni) (siehe Tabelle 1). Die Flugaktivitäten wurden zusätzlich von vier Beobachtungspunkten aus erfasst. Die Beobachtungspunkte befanden sich am Taunuswunderland, Parkplatz Hohe Wurzel, Steinbruch Wambach und der B 260 (Brücke). Von den beiden erst genannten Bereichen kann der Funkturm Hohe Wurzel sowie von den beiden letztgenannten der Steinbruch Wambach gut eingesehen werden. Die Kartierung erfolgte in einem 1,5 stündigen Wechsel zwischen den Beobachtungspunkten, wobei jeder Vorkommensbereich des Wanderfalken jeweils Vor- und Nachmittags beobachtet wurde. Tabelle 1: Termine der Raumnutzungskartierung 2015 Datum Uhrzeit Temp. in C Witterungsbedingungen :00 12:15 14:30 18: :00 12:00 15:00 18: :00 12:00 15:00 18: :00 12:00 15:30 18: :00 13:00 16:00 19: :00 12:00 16:00 19: :00 12:00 16:00 19: :00 11:00 15:00 18:00 4 Sonne; Wind 1-2 aus W 6 Sonne; Wind 1-2 aus N 8 bedeckt; Wind 1-2 aus NW 14 bedeckt; Wind 2-3 aus SW 17 Sonne; Wind 2-3 aus N 13 Sonne - Wolkenmix; Wind 1-2 aus NW 10 bedeckt leicht bewölkt; Wind 2-3 aus W 23 Sonne - Wolkenmix; Wind 1-2 aus W-NW Im Ergebnis konnten an jedem Termin Flugaktivitäten von Wanderfalken beobachtet werden, wobei ab Mai die Anzahl der Beobachtungen deutlich abnahm. Insgesamt konnten 65 Flugbewegungen in ca. 48 Stunden Beobachtungszeit erfasst werden (siehe Tabelle 2). Die räumliche Zuordnung der Flugbewegungen ist über die Nr. in der Tabelle 2 den Karten 3 5 im Anhang zu übernehmen. Seite 4 August

9 SCHMAL + RATZBOR Tabelle 2: Erfasste Flugaktivitäten während der Raumnutzungskartierung 2015 Datum Nr. Uhrzeit Beobachtung Flughöhe (geschätzt) :25 09:32 1 Ind. aufsteigend und kreisen über Schlangenbad :12 10:16 2 Ind. ( + ) Balzflug über dem Steinbruch :33 16:36 1 Ind. kreisend, Einflug in den Steinbruch :58 17:04 2 Ind. ( + ) Balzflug und landend im Steinbruch Anteil der Flugdauer in Rotorhöhe Flugrichtung m 05:30 min kreisend m kreisend m 01:20 min Nord m kreisend :50 10:51 1 Ind. flacher Streckenflug m Südwest :20 11:22 1 Ind. Anflug Funkturm aus W kommend :56 12:03 2 Ind. kreisend am Funkturm landend :48 14:55 2 Ind. Balzflug und landend auf dem Funkturm m 00:20 min Südost m 02:00 min kreisend m 01:50 min kreisend :14 15:15 2 Ind. Abflug vom Funkturm m Südwest :31 09:35 1 Ind. kreisend und Funkturm anfliegend m 01:10 min West :50 09:52 1 Ind. kreisend, Abflug m Nord/Nor dwest :13 10:20 2 Ind. kreisend über Funkturm, Balz und Beuteübergabe :40 16:42 1 Ind. sitzend auf dem Funkturm, Abflug :09 17:11 1 Ind. direkter Anflug aus Südwest zum Funkturm mit Beute landend :47 10:48 1 Ind. ( ) kreisend über dem Steinbruch und landend :54 10:55 1 Ind. ( ) abfliegend aus dem Steinbruch :35 12:00 2 Ind. erst ein mit Beute einfliegend in den Steinbruch, kommt kurz danach aus gleicher Richtung, Beuteübergabe von nach mit anschließender Kopulation im Steinbruch :29 15:32 1 Ind. flacher Streckenflug und auf einem Funkmast landend :40 15:41 1 Ind. ( ) fliegend über dem Steinbruch und dann flach ins Tal :45 15:48 1 Ind. ( ) abfliegend vom Funkmast und im Steinbruch m 03:50 min kreisend m 00:10 min West m 00:30 min Nordost m kreisend m Süden m Nordost m 00:10 min Ost m Ost m Nordwest August 2015 Seite

10 Datum Nr. Uhrzeit Beobachtung Flughöhe (geschätzt) landend :47 10:54 1 Ind. sitzend auf dem Funkturm und rupft Taube :59 11:02 1 Ind. Abflug vom Funkturm, kreisend, Streckenflug :35 11:44 1 Ind. kreisend, Abflug Richtung Seitenzahn :59 17:03 1 Ind. kreisend und auf dem Funkturm landend :15 17:17 1 Ind. sitzend und putzend auf dem Funkturm, Abflug :49 09:53 1 Ind. aus Norden kommend, kreisend, einflug in den Steinbruch :05 10:08 1 Ind. ( ) abfliegend vom Steinbruch, kreisend, Einflug ins Tal nach Osten :22 15:28 1 Ind. kreisend über Schlangenbad, Abflug :51 15:54 1 Ind. ( ) flacher Anflug zum Steinbruch, landend außer Sicht :29 15:32 1 Ind. ( ) Abflug vom Steinbruch nach Süden :22 09:27 1 Ind. kreisend über Schlangenbad und Funkmast, landend :30 09:31 1 Ind. abfliegend vom Funkmast über Schlangenbad kreisend nach Nordost ins Tal :01 10:03 1 Ind. ( ) mit Beute einfliegend in den Steinbruch, landend im südlichen Teil :07 10:10 1 Ind. ( ) abfliegend vom Steinbruch, kreisend über Schlangenbad Anteil der Flugdauer in Rotorhöhe m 01:50 min Süd Flugrichtung m 06:30 min Nordost m 03:00 min Nordost m 00:30 min Nord m 00:20 min Süd m 01:00 min Nordost m 04:50 min Süd m Nordwest m Süd m 02:50 min kreisend m Nordost m Nordwest m 01:00 min Süd :33 15:37 1 Ind. kreisend, Abflug m 01:40 min Süd :59 16:02 1 Ind. ( ) aus Südost einfliegend in den Steinbruch, Abflug nach Süden :10 16:13 1 Ind. ( ) abfliegend vom Steinbruch, kreisend, Einflug ins Tal nach Osten :42 10:48 1 Ind. kreisend, Jagdflug mit steilen Sinkflug :12 11:13 1 Ind. aus Süden den Funkturm mit Beute anfliegend und lan m 00:30 min Nordwest m 00:50 min Ost m 04:30 min kreisend m Nord Seite 6 August

11 SCHMAL + RATZBOR Datum Nr. Uhrzeit Beobachtung Flughöhe (geschätzt) dend im südöstlichen Teil :20 11:22 1 Ind. abfliegend vom Funkturm, kreisend, Abflug :19 17:22 1 Ind. aus Norden kommend auf dem Funkturm landend im südöstlichen Teil :29 17:35 1 Ind. abfliegend vom Funkturm, kreisend, Abflug :58 18:05 1 Ind. kreisend, Jagdflug auf Tauben Anteil der Flugdauer in Rotorhöhe Flugrichtung m 00:20 min Südwest m 01:00 min Süd m 03:50 min Südwest m 04:00 min Nord :38 10:40 1 Ind. kreisend, Abflug m 01:20 min Nord :11 11:17 1 Ind. abfliegend vom Funkturm, nach Westen und Norden, aufsteigend, steiler Jagdflug m 02:30 min West/ Nord :26 11:27 1 Ind. Streckenflug m Südwest :24 16:26 1 Ind. (?) abfliegend, kreisend und landend am Funkturm, :02 17:07 1 Ind. jagend (erfolglos eine Taube), den Funkturm anfliegend, landend und putzend :16 17:18 1 Ind. abfliegend vom Funkturm, kreisend, Abflug :22 17:30 1 Ind. sitzend und putzend auf dem Funkturm :41 11:45 1 Ind. ( ) kreisend über Steinbruch, rufend und landet im Steinbruch :06 12:08 1 Ind. ( ) kreisend, abfliegend vom Steinbruch :13 12:15 1 Ind. ( ) kreisend, abfliegend vom Steinbruch :16 18:23 1 Ind. kreisend über Schlangenbad :39 18:40 1 Ind. rufend im Steinbruch aber nicht zu lokalisieren :59 11:08 1 Ind. (immature) Anflug zum Funkturm, landend und sitzend :08 11:09 1 Ind. attackiert den immaturen Wanderfalken auf dem Funkturm bis dieses abfliegt, Abflug nach Süden :09 1 Ind. (immature) nach Attacke abfliegend vom Funkturm nach Südosten m 01:40 min kreisend m 00:50 min Ost m 00:30 min Südwest m kreisend m Ost m Ost m 03:00 min Süd 100 m 00:40 min Nordwest m 00:30 min Süd m 00:10 min Südost :26 16:28 1 Ind. fliegt Funkturm an, lan- 120 m 01:00 min Nordost August 2015 Seite

12 Datum Nr. Uhrzeit Beobachtung Flughöhe (geschätzt) det kurz und fliegt nach Nordwesten ab :52 09:55 1 Ind. kreisend über Schlangenbad, Abflug nach Südosten :24 10:28 1 Ind. kreisend, Jagdflug in Richtung Seitenzahn Anteil der Flugdauer in Rotorhöhe Flugrichtung m 01:20 min Südost m 02:40 min Nord :51 17:51 1 Ind. kreisend, Streckenflug m 02:00 min Südwest :18 17:20 1 Ind. kreisend, Jagdflug in Richtung Schlangenbad :34 09:41 1 Ind. sitzend und putzend auf dem Funkturm, Abflug :13 17:16 1 Ind. kreisend über Seitenzahn, Abflug m 00:50 min West m 00:40 min Süd m 02:50 min Nordost Im Bereich des Steinbruchs Wambach kann nach den Beobachtungen für 2015 davon ausgegangen werden, dass es sicher zu einer Brut des Wanderfalken kam. Hierfür sprechen die intensive Balz und Paarung im Februar sowie die Aktivitäten im März und April. Jedoch konnten ab Ende April keine Futterflüge von Altvögeln mehr beobachtet werden und es konnten keine Jungvögel verhört (Bettelrufe) oder gesehen werden. Dazu kommt, dass es ab Mai keine Beobachtungen direkt im Bereich des Steinbruchs mehr gab. Es konnten lediglich einzelne Flüge im Umfeld von Schlangenbad festgestellt werden. Daher ist unter Berücksichtigung des wieder im Steinbruch erfolgreich brütenden Uhus davon auszugehen, dass die jungen Wanderfalken wie im Vorjahr vom Uhu erbeutet wurden. Im Rahmen der Raumnutzung konnten im Umfeld des Steinbruchs 29 Flugaktivitäten registriert werden. Die Raumnutzungskartierung ergab, dass neben dem unmittelbaren Umfeld des Steinbruchs vor allem der Raum in Richtung Süden (Schlangenbad) von dem Revierpaar genutzt wurde. Vereinzelt konnten Flugbewegungen in Richtung Osten sowie sehr vereinzelt in Richtung Norden dokumentiert werden. Auch beim Paar am Funkturm konnten im Februar Balzflüge sowie mehrmalige Beuteübergaben von dem Männchen an das Weibchen über dem Funkturm beobachtet werden. Eine Paarung, wie im Steinbruch, konnte jedoch nicht beobachtet werden. Ebenfalls im März und April wurde eine intensive Nutzung des Funkturms beobachtet. Allerdings konnten, anders als im Steinbruch, keine Futterflüge beobachtet werden. Die Anzahl der Beobachtungen ging ab Mai zurück. Es konnten nur noch vereinzelte Jagdflüge etc. beobachtet werden. Am Funkturm wurden weder Futterflüge noch flügge Jungvögel dokumentiert. Insofern kann hier eine erfolgreiche Brut ausgeschlossen werden. Anders als im Steinbruch hat es nach den Beobachtungen offensichtlich keine erfolgreiche Eiablage und keine Brutpflege gegeben. Im Rahmen der Raumnutzung konnten im Umfeld des Funkturms 36 Flugaktivitäten registriert werden. Die Raumnutzungskartierung ergab, dass neben dem unmittelbaren Umfeld des Funkturms vor allem der Raum in Richtung Südwesten und Nordwesten von dem Revierpaar genutzt wurde. Vereinzelt konnten Flugbewegungen in Richtung Westen und Norden sowie sehr vereinzelt in Richtung Osten dokumentiert werden. Im Ergebnis ist, wie bereits 2014, unter Berücksichtigung der EOAC-Kriterien von jeweils einem Brutverdacht im Steinbruch und am Funkturm auszugehen. Während im Steinbruch das Paar tatsächlich, wenn auch erfolglos, gebrütet hat, fand eine Brut am Funkturm offensichtlich nicht statt. Seite 8 August

13 SCHMAL + RATZBOR 3 Potenzielle Brutplätze des Wanderfalken Aus den mehrjährigen Erfassungen des Wanderfalken im Bereich der Hohen Wurzel ergeben sich offensichtliche Konflikte, welche eine dauerhafte Etablierung von Brutpaaren erschweren oder verhindern. Als Voraussetzung für weitere Überlegungen zur Konfliktbewältigung wurden Standorte gesucht, die als potenzielle Brutplätze des Wanderfalken, zumindest nach Anlage von Nisthilfen, in Frage kommen. Nach einer ersten Luftbildanalyse und einer Vor-Ort-Begehung im Jahr 2013 kommen die Hochspannungsmasten im Raum Taunusstein/Seitenzahn, im Aartal und bei Bärstadt/Wambach, die Hochhäusern in Taunusstein, die evangelischen Christuskirche in Schlangenbad sowie einzelne Sendemasten in Betracht (GALL (2014B)). In 2015 fand eine Überprüfung und nochmalige Suche nach potenziellen Brutplätzen statt. Dabei konnten 24 Bereiche/Orte identifiziert werden (siehe Tabelle 3). Die räumliche Verteilung der möglichen Standorte für die Nisthilfen sind der Karte 6 im Anhang zu entnehmen. Im Ergebnis sind dies vor allem Hochspannungsmasten, Funkmasten, Kirch- und Aussichtstürme sowie sonstige Gebäude. Von diesen 24 möglichen Standorten können zehn als grundsätzlich gut, acht als mittel sowie sechs als schlecht geeignet angesehen werden. Tabelle 3: Standorte für Nisthilfen für den Wanderfalken Kürzel Foto Nr. Bezeichnung Einschätzung Bewertung A A1 Funkmast Kiedrich exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe B B1 Hochspannungsmasten bei Kiedrich gute Lage gut C C1 Pfarrkirche Kiedrich gute Lage/Höhe gut D D1-D2 Burg Schafenstein Kiedrich gute Lage; evtl. zu geringe Höhe; von Dohlen besiedelt mittel schlecht F F1-F2 Aussichtsturm Frauenstein geringe Höhe; evtl. auf Dach möglich mittel G G1 Funkmast Frauenstein gute, exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe H H1-H2 Burg Frauenstein gute Lage; evtl. zu geringe Höhe; vom Turmfalken besetzt I I1 Funkmast Schlangenbad gute, exponierte Lage; evtl. zu Dicht am Brutplatz Steinbruch mittel schlecht mittel J Funkmast Wambach zu geringe Höhe (<15 m) schlecht K K1-K2 Funkmast B 260 gute, exponierte Lage gut L L1-L2 Kirchturm Bad Schwalbach gute Lage gut M M1 Kirchturm Bad Schwalbach gute Lage; evtl. zu geringe Höhe; vom Turmfalken besiedelt N N1-N2 Funkmast Bad Schwalbach exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe schlecht O O1-O3 Hochspannungsmasten bei Hahn gute Lage gut P P1-P2 Hochhaus Hahn gute Lage/Höhe gut Q Q1 Funkmast Hahn gute, exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe mittel mittel August 2015 Seite

14 Kürzel Foto Nr. Bezeichnung Einschätzung Bewertung R R1 Hochspannungsmasten bei Taunusstein gute Lage gut T T1-T2 Aussichtsturm Schäferskopf exponierte Lage; Abstand < m zu WEA 2 U U1 Funkmast B 417 exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe schlecht mittel V Jagdschloss Platte zu geringe Höhe (<15-20 m) schlecht W W1-W2 Aussichtsturm Kellerskopf gute, exponierte Lage gut X X1 Kirchturm Rambach gute Lage/Höhe gut Y Y1-Y2 Funkmast Rambach exponierte Lage; evtl. zu geringe Höhe Z Z1-Z2 Burg Sonnenberg gute Lage; zu geringe Höhe; vom Turmfalken und Dohlen besetzt mittel schlecht 4 Naturschutzfachliche Hinweise zum Wanderfalken 4.1 Status und Bestand Innerhalb von Mitteleuropa besiedelt der Wanderfalke insbesondere die Mittelgebirge, die tieferen Alpenlagen sowie den Osten der norddeutsch-polnischen Tiefebene (GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG. 1989,2001)). Schätzungen beziffern den europaweiten Bestand auf um die Paare, wovon Spanien, Großbritannien, Frankreich, Russland (Europa) und Italien die meisten beheimaten (MEBS & SCHMIDT (2006)). In Deutschland liegt die Bestandsgröße des Wanderfalken aktuell bei 810 bis 840 Brutpaaren. Er gilt somit als sehr seltener Brutvogel (SÜDBECK ET AL. (2007)). Der Schwerpunkt der verbreitung innerhalb Deutschlands liegt in Baden-Württemberg und Bayern. In Hessen liegt der Brutbestand aktuell bei etwa Revieren (HGON (2010)). Dabei wird sowohl kurzfristig als auch langfristig von einer starken Bestandszunahme ausgegangen. 4.2 Lebensweise Wie alle Falken nutzen auch Wanderfalken vorhandene Brutmöglichkeiten und bauen ihre Nester nicht selber. Generell besiedeln sie eine Vielzahl von Habitaten. Innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes sind Wanderfalken vorzugsweise Felsenbrüter. Der potenzielle Brutplatz sollte einen freien Anflug ermöglichen. Stehen keine Felswände zur Verfügung, werden auch Ersatzstrukturen in Form von Steinbruchwänden oder auch hohen Bauwerken (Hochhäuser, hohe Brücken, Gittermasten usw.) und dort meist vorhandene Krähennester genutzt. Vor dem Einfluss des DDT existierte innerhalb der norddeutschen und polnischen Tiefebene auch eine sehr große Baumbrüterpopulation, die vorhandene Fisch-, Seeadler- oder Nester weiterer Arten nutzte. Innerhalb Deutschlands gehörten (vor dem Bestandsrückgang ab den 1950er Jahren) über die Hälfte des Bestandes diesen Baumbrütern an. Momentan existiert noch eine kleine, isolierte Restpopulation westlich des Urals. In Brandenburg wurde der Baumbrüterbestand durch Auswilderungen wieder aufgebaut. Zur Zeit gibt es etwa 30 Paare, von denen 2/3 in Brandenburg und 1/3 in Mecklenburg-Vorpommern brüten. Des Weiteren existieren Bodenbrüterpopulationen innerhalb von großen, unzugänglichen Hochmooren, z.b. in Nordschweden, oder auf Inseln des Wattenmeeres in der Nordsee (MEBS & SCHMIDT (2006)). Die Brutplatzpräferenz ist Folge einer bedingten Prägung und nicht genetisch angelegt. Da die Merkmaltrennung noch sehr strikt ist, ist lokal von unterschiedlichen Populationen auszugehen. Seite 10 August

15 SCHMAL + RATZBOR Der Wanderfalke ist Jäger im freien Luftraum, der am liebsten am frühen Vormittag und am späten Nachmittag vorzugsweise taubengroße, fliegende Vögel jagt. Seinen Jagdflug startet er entweder von einer Sitzwarte aus oder aus einem hohen Kreisflug. So kann er Vögel auf einer Entfernung von 1 km anjagen und erreicht dabei im Sturzflug sehr hohe Geschwindigkeiten. Bei der Jagd sollen über 300 km/h erreicht werden, nachgewiesen wurde 140 km/h. Daher sind auch große Entfernungen in kurzer Zeit zurück zu legen. Nur jeder achte Jagdversuch dieser Art und Weise ist erfolgreich, da die Beutetiere durch entsprechend späte Richtungsänderungen diese Versuche vereiteln können (MEBS & SCHMIDT (2006)). Im Umkreis von 3 km um den Brutplatz finden die Mehrzahl der Jagdflüge statt (BUSCHE & LOOFT (2003)). Damit ergibt sich ein Aktionsraum von meist 30 km² innerhalb der Fortpflanzungsperiode. Die in Mitteleuropa vorkommenden Wanderfalken sind Stand- und Strichvögel, sie unternehmen damit als Erwachsene keine größeren Wanderungen, dehnen das Streifgebiet im Winter aber deutlich aus. 4.3 Gefährdung durch WEA Da der Wanderfalke z.b. auch Hochhäuser und Gittermasten als Brutplatz nutzt oder auch in Städten brütet, hat er offensichtlich kein natürliches Meideverhalten gegenüber technischen Anlagen. Wissenschaftliche Untersuchungen hierzu sind nicht bekannt. Laut (DÜRR (2015B)) fielen insgesamt zehn Wanderfalken Windkraftanlagen zum Opfer: 2015 ein kollidiertes Tier in Nordrhein-Westfalen, 2013 ein Exemplar in Rheinland-Pfalz, 2012 jeweils ein Individuum in Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt, 2011 ein Exemplar in Thüringen, 2010 jeweils ein Tier in Brandenburg und Thüringen sowie 2008 jeweils ein Wanderfalke in Niedersachsen und Nordrhein- Westfalen. Sechs der zehn Kollisionen fanden außerhalb der Brutperiode/Nestbindung statt. Zwei Kollision wurden während der Balzphase im Februar, zwei im Zeitraum der Eiablage im April festgestellt. Von den beiden Kollisionen im Februar könnten auch Durchzügler des nordischen Brutbestandes betroffen gewesen sein. Obwohl die Schlagopferkartei etwa seit dem Jahr 2000 geführt wird, sind aus früheren Jahren keine Schlagopfer bekannt. Im Vergleich mit anderen Vogelarten scheint das individuelle Risiko von Wanderfalken, mit einer WEA zu kollidieren, gering zu sein. So liegt die Kollisionsopfermelderate bei etwa Brutpaaren (SÜDBECK ET AL. (2007)) und zehn bekannte Funden (DÜRR (2015B)) in ca. 14 Jahren bei einem Kollisionsopfer auf BP. Hingegen sind es beim Seeadler (bei 108 Meldungen und einem Bestand von BP) ein Kollisionsopfer auf ca BP sowie beim Rotmilan (bei 270 Meldungen und einem Bestand von BP) ein Kollisionsopfer auf ca BP. Auch wenn eine gewisse Dunkelziffer nicht ausgeschlossen werden kann, dürfte sich an dem Verhältnis zwischen den genannten Greifvogelarten nichts wesentlich verändern. Rahmenbedingungen, unter denen es häufiger zu Kollisionen an WEA kommt, sind nicht bekannt. Insbesondere gibt es keine belastbaren Hinweise, dass es bei Unterschreiten eines bestimmten Abstandes zum Horst regelmäßig oder unausweichlich zu Anflügen kommt. Bei anderen Strukturen, wie z.b. Freileitungen, komme es vor allem nach dem Ausfliegen der Jungtiere zu Kollisionen (LANGGEMACH & DÜRR (2013)). Daher wird in der aktuellen Diskussion ein erhöhtes Gefährdungspotenzial vor allem beim Ausfliegen von Jungtieren vermutet. Aus den bekannten Untersuchungen lassen sich keine generell kritischen Mindestabstände herleiten. Allerdings wird vorsorglich in den Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG-VSW (2015)) sowie in dem Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen (HMUELV & HMWVL (2012)) ein Mindestabstand von m zu Brutplätzen empfohlen. August 2015 Seite

16 5 Standortbezogene Beurteilung Der Brutplatz am Steinbruch Wambach, an dem in den letzten Jahren vermutlich auf Grund der Konkurrenzsituation mit dem Uhu die Brut nicht erfolgreich verlief, liegt in über m Entfernung zu den geplanten WEA-Standorten. Insofern kann eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung einer möglichen Fortpflanzungsstätte ausgeschlossen werden. Die geplanten WEA-Standorte weisen nur eine geringe Funktion als potenzielles Jagdgebiet auf und verlieren durch die Errichtung von Windenergieanlagen diese auch nicht. Daher ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen nicht zu erwarten. Die in 2015 beobachtete Raumnutzung des Revierpaars deutet darauf hin, dass die häufig genutzten Räume abseits des geplanten Windparks liegen. Insofern ist eine höhere Aufenthaltswahrscheinlichkeit im Gefahrenbereich (Radius des doppelten Rotordurchmessers = 115 m) bzw. eine sich daraus ergebende signifikante Erhöhung der Tötungs- oder Verletzungsrate über das allgemeine Lebensrisiko hinaus nicht zu erwarten. Zusammenfassend sind negative Auswirkungen durch das Vorhaben auf das Revierpaar des Wanderfalken im Steinbruch nicht zu befürchten. Eine Konfliktbewertung hinsichtlich des mehrmaligen, aber erfolglosen Brutversuchs des Wanderfalken am Funkturm ist problematisch. Der Funkturm, an dem zwar kein Gelege gefunden werden konnte, befindet sich in über 400 m Entfernung zur nächstgelegenen geplanten WEA 09. Insofern kann eine Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung einer möglichen Fortpflanzungsstätte ausgeschlossen werden. Die geplanten WEA-Standorte weisen nur eine geringe Funktion als potenzielles Jagdgebiet auf und verlieren durch die Errichtung von Windenergieanlagen diese auch nicht. Daher ist eine Verschlechterung des Erhaltungszustands der lokalen Population durch Störungen nicht zu erwarten. Nach den Erfassungsergebnissen aus dem Jahr 2013 war wegen der nicht standardkonformen Erfassung vorsorglich eine erfolgreiche Brut des Wanderfalken auf dem Funkturm anzunehmen. In den Jahren 2014 und 2015 konnte ein eindeutiger Brutvogelstatus am Funkturm festgestellt werden. Demzufolge ist jeweils von einem Brutverdacht auszugehen. Ein Brutnachweis war aber nicht zu erbringen. Vielmehr ist anhand der vorliegenden Hinweise eine Brut sicher auszuschließen. Die Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der Staatlichen Vogelschutzwarten und der Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen empfehlen vorsorglich einen Mindestabstand von m zu Brutplätzen um Kollisionen, die sich wegen einer dauerhaften Nutzung in geringer Entfernung zu WEA ergeben könnten, sicher auszuschließen. Ein Prüfbereich für regelmäßig aufgesuchte Nahrungshabitate ist nicht dargestellt, da der Wanderfalke solche auf Grund seiner Jagd auf fliegende Beutetiere im freien Luftraum nicht kennt (LAG-VSW (2007) und HMUELV & HMWVL (2012)). Dies könnte als Regelannahme zur Bewertung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände verstanden werden. Jedoch führt der hessische Leitfaden aus, dass innerhalb der in Spalte 2 angegebenen Abstandsempfehlungen besonders zu prüfen sei, ob und in welchem Umfang die Zugriffsverbote erfüllt sind. Andererseits belegen die bisherigen wenigen Schlagopferfunde, dass das individuelle Risiko eines Wanderfalken relativ gering ist, durch eine Kollision mit einer WEA zu Tode zu kommen (siehe Kapitel 4.3). Im Rahmen der Raumnutzung konnten im Umfeld des Funkturms 36 Flugaktivitäten registriert werden. Von den 36 Flugbewegungen kreuzten zwei (Nr. 5-6 und 8-1) den Gefahrenbereich (Radius des doppelten Rotordurchmessers = 115 m) der geplanten WEA 6, drei (Nr. 2-5, 3-4 und 5-2) den Gefahrenbereich der geplanten WEA 7, zwei (Nr und 7-2) den Gefahrenbereich der geplanten WEA 8 und drei (Nr. 1-7, 2-2 und 6-2) den Gefahrenbereich der geplanten WEA 9. Die Raumnutzungskartierung ergab, dass vor allem das unmittelbare Umfeld des Funkturms genutzt wurde. Die geplanten WEA-Standorte wurden vereinzelt auf den Weg in die Nahrungsgebiete, wie z.b. bei Seitenzahn, Georgenborn, Wambach und Schlangenbad, im direkt Flug überflogen. Aus dem Umstand, dass ein geplanter Standort gelegentlich überflogen werden könnte, ist nicht abzulei- Seite 12 August

17 SCHMAL + RATZBOR ten, dass es zu solchen Überflügen auch nach Errichtung der geplanten WEA kommen wird. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in 95 % bis 98 % aller Fälle ein sich der WEA nähernder Greifvogel dem sich drehenden Rotor oder unbeweglichen Bauteilen ausweichen wird (siehe dazu auch Folie 20). Zudem scheinen die wenigen Kollisionen mehrheitlich nicht mit dem Brutplatz in Verbindung zu stehen, sondern im erweiterten Streifgebiet oder während des Zuges nördlich brütender Tiere stattzufinden. Zumindest finden sich keine ernst zu nehmenden Hinweise darauf, dass es in Folge der Nähe zwischen WEA und Nistplatz unausweichlich zu einer Kollision kommen wird. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass ein Nistplatz auf dem Funkturm bisher nicht festgestellt werden konnte. Zwar konnte am Funkturm bisher keine Brut nachgewiesen werden, jedoch kann von einer engen Revierbindung und -verteidigung ausgegangen werden. Hierfür spricht die Beobachtung, dass der immature Wanderfalke Anfang Mai 2015 intensiv von einem Altvogel attackiert und vertrieben wurde. Ob sich hier eine dauerhafte Nutzung einstellt oder auf Grund der dort regelmäßig auftretenden Störungen sporadisch bleibt, ist nicht abzuschätzen. Dieser potenzielle Nistbereich ist für die Art als gefährlich einzustufen. Der Zugang zu den technischen Einrichtungen muss dort dauerhaft gewährleistet sein. Im Rahmen von Wartung, Umbau und Reparatur müssen die Antennenplattformen zu jeder Zeit aufgesucht werden können. Arbeitende Technikertrupps verursachen jedoch Störungen, die zur Brutaufgabe führen können. So finden nach Aussage der Regionalvertretung der DFMG (Deutsche Funkturm GmbH) jährlich etwa 20 Einsätze von Technikertrupps auf den Plattformen statt. Zudem stehen ab 2015 diverse Betonsanierungen an, so dass voraussichtlich in der nahen Zukunft deutlich mehr Einsätze (ca. 30 im Jahr) zu erwarten sind. Andererseits emittieren (Richt-) Funkantennen elektromagnetische Strahlungen, die in unmittelbarer Nähe und wegen der sogenannten Nebenkeulen auch abseits der Senderichtung für Tiere und Menschen schädlich sein können. Des Weiteren können die Eier auf dem glatten, aber leicht zur Entwässerung geneigten Untergrund abrollen sowie der Gelegebau, die Nestpflege oder die Jungenaufzucht zu Schäden an der technischen Einrichtung (z.b. Kurzschluss, Zerstörung von Isolationen, Unterbrechung von Kontakten) führen. Daher müsste, würde man den Nistplatz erhalten wollen, das Brutgeschehen durch das Angebot einer geeigneten Nisthilfe an einem ungefährdeten und nicht störenden Ort bei gleichzeitiger Vergrämung an gefährlichen Orten gesteuert werden. In Folge des Nutzungskonfliktes, aber auch wegen der unklaren Besiedlung, scheint es nicht geraten, solche Nistplatz sichernden Maßnahmen auf dem Funkturm durchzuführen. Nach derzeitigem Kenntnisstands sind zwar erfolgreiche Bruten am Funkturm unwahrscheinlich, jedoch können erneute Brutversuche und eine Nutzung des Turms als Ansitzwarte nicht ausgeschlossen werden. Damit sind, sollte der geplante Windpark verwirklicht werden, Kollisionen zwar nicht ausgeschlossen, aber zumindest unwahrscheinlich. Aber auch wenn der Windpark nicht errichtet würde, wird es bei weiteren Brutversuchen voraussichtlich keine erfolgreichen Bruten am Funkturm geben. August 2015 Seite

18 6 Maßnahmen zum Wanderfalkenschutz Da sich die Bestände des Wanderfalken positiv entwickeln, empfiehlt sich wegen der beschriebenen Situation am Steinbruch und am Funkturm vorsorglich Artenhilfsmaßnahmen durchzuführen. Diese sollten wegen der dargestellten Gefährdung durch den Betrieb des Funkturms und der Nutzungskonflikte nicht am Funkturm erfolgen. Als grundsätzlich geeignete Maßnahme wären an mehreren, mindestens an fünf Stellen Nisthilfen anzubringen und flankierende Maßnahmen zur Nistplatzoptimierung, wie beispielsweise Freistellen von Anflugbereichen am Steinbruch, Steilwänden oder Bauwerken, durchzuführen. Durch die Schaffung dauerhafte geeigneter Brutplätze würde sich ein nicht zu bezifferndes Restrisiko in Folge des Betriebs des Funkturms und von Windenergieanlagen an der Hohen Wurzel minimieren. Bei der Suche nach Standorten, die als potenzielle Brutplätze des Wanderfalken zumindest nach Anlage von Nisthilfen in Frage kommen, sind folgende Sachzusammenhänge zu berücksichtigen: Wanderfalken legen keine Nester an. Als Felsbrüter bzw. als Bodenbrüter schaffen sie sich Mulden auf Bändern, unter Vorsprüngen, in kleinen Höhlen bzw. auf Felsvorsprüngen in geschützter Lage oder nutzen Nester anderer Großvögel. Gebäude werden wie Felsen genutzt. Der Anflug zum Gelege muss frei und mindestens 10 m über dem Boden sein. Bodenbruten sind auf störungsfreie trockene, sandige Bereiche mit lichter Vegetation beschränkt. Die Brutplatzwahl ist Folge einer bedingten Prägung. Sie kann bei entsprechenden Ausgangsvoraussetzungen überwunden werden. Die Reviergröße richtet sich nach dem Futterangebot und ist insgesamt meist deutlich über 150 km² groß. Da vor allem Vögel (bis Taubengröße) und Fledermäuse im Flug gefangen werden, sind die besten Nahrungshabitate Vogel reiche Lebensräume (Offenland, in der Nähe von Wasserflächen und über Siedlungen). Die Jagd findet in Entfernungen von 5 bis 10 km vom Nest statt. Entsprechend hoch ist der Anteil von Siedlungsbrütern (in NRW fast 80 %). Dies ist i.d.r. das Ergebnis von Nisthilfen und Ansiedlungsversuchen. Bei günstigem Nahrungsangebot werden Plattformen und Kästen meist angenommen. Zudem werden Brutversuche so in unkritische Bereich gelenkt. Nisthilfen werden im Raum Wiesbaden vor allem dann erfolgreich sein, wenn sie genügend hoch über dem Boden sind, einen freien Anflug haben und in der Nähe von günstigen Nahrungsquellen liegen. Dazu bietet die Stadt mit ihren Tauben und Enten bessere Voraussetzungen als geschlossene Waldbereiche, die vor allem von ziehenden Vögeln überflogen werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht wäre das Anbringen von mindestens fünf Nistmöglichkeiten an geeigneten Stellen sinnvoll, um ein hinreichendes Lockangebot sicherzustellen. Zudem sollte bedacht werden, dass es bei Mastbruten häufiger zu einem Nistplatzwechsel kommt. Es werden entweder der offener Kistentyp mit cm Länge x cm Breite mit wetterschützendem Überbaut oder der geschlossene Kastentyp mit > 60 cm hoher Öffnung zum Anflug und evtl. halbseitiger Verblendung (vgl. MKULNV NRW (2013) Anhang A zum Wanderfalke) verwendet. Die Kästen werden nur aus witterungsbeständigem Material hergestellt. In den Kästen ist eine ca. 10 cm starke Kiesschicht erforderlich. Zudem wird den Nistkästen ein sogenannter Balkon mit mind. 0,5 m² Größe vorgelagert. Die Nistkästen werden jährlich außerhalb der Brutzeit auf Funktionstüchtigkeit kontrolliert und ggf. bei starker Verschmutzung gereinigt. Unter Berücksichtigung der konkreten räumlichen Situation würde es sich anbieten, in zwei bis vier Bereichen jeweils mindestens jeweils zwei Nisthilfen anzubringen. Dabei eignet sich insbesondere der Bereich Taunusstein / Hahn mit den möglichen Standorten O, P und R (ggf. auch Q). Die anderen Bereiche wären Rambach / Kellerskopf mit den möglichen Standorten W und X (ggf. auch Y), Eltville / Kiedrich mit den möglichen Standorten B und C (ggf. auch A) sowie Bad Schwalbach mit Seite 14 August

19 SCHMAL + RATZBOR den möglichen Standorten K und L (ggf. auch N). Der Standort T wäre zwar grundsätzlich geeignet, liegt jedoch in relativer Nähe zum Vorhaben. Im Bereich Frauenstein wären ebenfalls Nisthilfen möglich, jedoch fehlt es hier an gut geeigneten Standorten. Die Verfügbarkeit der geeigneten Standorte für Nisthilfen ist bei Aussicht auf Genehmigung im Detail zu prüfen und die Anbringung der Nisthilfen sowie deren Kontrolle nach Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde zu gewährleisten. Die Unterhaltung bzw. das Ersetzen der Kästen ist für die folgenden 30 Jahre, mindestens jedoch bis zum Rückbau der WEA zu garantieren. Dies kann als Nebenbestimmung in der Genehmigung festgesetzt werden. 7 Fazit Aus den mehrjährigen Erfassungen des Wanderfalken im Bereich der Hohen Wurzel ergeben sich offensichtliche Konflikte, welche eine dauerhafte Etablierung von Brutpaaren erschweren oder verhindern. Ein klassischer Zielkonflikt sind die mehrfach festgestellten Brutverluste des Wanderfalken im Steinbruch bei Wambach. Zwar sind Verluste von Bruten oder Jungvögeln durch Prädatoren bzw. durch Konkurrenten Teil des ökologischen System und daher nicht als Konflikt zu bezeichnen, jedoch fehlen in naturfernen Landschaften mit erheblichem anthropogenen Einfluss die erforderlichen schützenden Strukturen. Wiederholte Verluste sind damit ein Ausdruck unzulänglicher Habitateignung. Dies trifft noch viel stärker auf den Funkturm als Nistplatz zu. Ob hier die Störung durch Wartungstechniker bzw. durch Reparatur- und Baumaßnahmen, durch den Betrieb der Funkantennen und damit durch elektromagnetische Felder oder durch den für ein Gelege ungeeigneter Untergrund der Turmplattformen maßgeblich sind, ist ohne Belang. Der Nistplatz Funkturm funktioniert nicht. Damit sind zwar erfolgreiche Bruten am Funkturm unwahrscheinlich, jedoch können erneute Brutversuche und eine Nutzung des Turms als Ansitzwarte nicht ausgeschlossen werden. In Hinsicht auf die Zulassungsentscheidung für den geplanten Windpark ist also zu erwägen, ob eine nicht auszuschließende Kollision als hinzunehmender Einzelverlust im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu bewerten ist oder ob es sich um eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos für Wanderfalken handelt. Für die letztgenannte Bewertungseinschätzung fehlen aber anwendbare Maßstäbe, da trotz etwa 800 Brutpaaren in Deutschland nur zehn Kollisionsopfer in einem Zeitraum von ca. 14 Jahren bekannt geworden sind. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist eine Brut des Wanderfalken im Bereich von (Richt-) Funkantennen aus unterschiedlichen Gründen problematisch. Maßnahmen, welche zu einer Verlagerung des möglichen Brutplatzes am Funkturm in einen ungefährdeten Bereich führen würden, werden daher vorgesehen. Spätestens mit diesen vorsorgenden Maßnahmen wird das Konfliktpotenzial derart verringert, dass eine Erfüllung des artenschutzrechtlichen Verbotstatbestandes nicht zu erwarten ist. August 2015 Seite

20 Quellen und Literatur BUSCHE, G. & LOOFT, V. (2003): Situation der Greifvögel im Westen Schleswig-Holstein im Zeitraum Vogelwelt 124: Zit. in: Mebs, T. u. D. Schmidt (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. Biologie, Kennzeichen, Bestände. Kosmos Verlag. 495 S. DÜRR, T. (2015b): Vogelverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Daten aus der zentralen Fundkartei der Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg. Stand: GALL LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2013): Windkraft auf dem Taunuskamm. Ergebnisbericht - Stand Im Auftrag der ESWE Taunuswind GmbH. GALL LANDSCHAFTSPLANUNG GMBH (2014b): Windkraft auf dem Taunuskamm - Hohe Wurzel: Kartierung Wanderfalke Kurzbericht. Im Auftrag der ESWE Taunuawind GmbH. Stand: August GLUTZ VON BLOTZHEIM (HRSG.) (1989, 2001): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Lizenzausgabe Vogelzug Verlag Wiebelsheim. HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ (HRSG.) (2010): Vögel in Hessen. Die Brutvögel Hessens in Raum und Zeit. Brutvogelatlas. Echzell HESSISCHES MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, LANDWIRTSCHAFT UND VERBRAUCHERSCHUTZ & HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, VERKEHR UND LANDESENTWICKLUNG (2012): Leitfaden Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2007): Abstandsregelungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten. In: Berichte zum Vogelschutz 44 / 2007, S. 151ff. LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2015): Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten in der Überarbeitung vom LANGGEMACH, T. & T. DÜRR (2013): Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel. - Stand MEBS, TH. & SCHMIDT, D. (2006): Die Greifvögel Europas, Nordafrikas und Vorderasiens. Biologie, Kennzeichen, Bestände. MINISTERIUM FÜR KLIMASCHUTZ, UMWELT, LANDWIRTSCHAFT, NATUR- UND VERBRAUCHERSCHUTZ DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (2013): Leitfaden Wirksamkeit von Artenschutzmaßnahmen für die Berücksichtigung artenschutzrechtlich erforderlicher Maßnahmen in Nordrhein- Westfalen. Forschungsprojekt des MKULNV NRW. Schlussbericht vom SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. SÜDBECK, P., BAUER, H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P. & KNIEF, W. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands - 4. Fassung, Ber. Vogelschutz 44:

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