Amtliches Bekanntmachungsblatt

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1 Amtliches Bekanntmachungsblatt - Amtsblatt des Märkischen Kreises- Nr. 13 Ausgegeben in Lüdenscheid am Jahrgang 2015 Inhaltsverzeichnis Gutachterausschuss der Stadt Iserlohn Märkischer Kreis Sparkasse Märkisches Sauerland Hemer-Menden Bodenrichtwerte mit Stand und der Grundstücksmarktbericht Verfahren gemäß 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz WHG; Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht-; Bekanntgabe gemäß 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG.286 Aufgebot, Verlust eines Sparkassenbuches Gemeinde Herscheid Veröffentlichung gemäß 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) Stadt Menden (Sauerland) Gemeinde Herscheid Gemeinde Herscheid 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt der Stadt Menden (Sauerland) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert- Schmachtekorste ; Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2 Bekanntmachung des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Iserlohn Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte hat gem. 196 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und 11 Abs. 1-5 der Verordnung über die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (GAVO NRW) für das Gebiet der Stadt Iserlohn Bodenrichtwerte mit Stand ermittelt und durch Beschluss am 16. März 2015 festgesetzt. Sie sind in der Bodenrichtwertkarte 2015 dargestellt. Des Weiteren hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in gleicher Sitzung gemäß 193 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den 12 und 13 GAVO NRW den Grundstücksmarktbericht 2015 für Iserlohn mit der Übersicht über den Grundstücksmarkt und den für die Wertermittlung erforderlichen Daten, wie Bodenpreisindexreihe, Erbbauzinssätze, Liegenschaftszinssätze, Marktanpassungsfaktoren sowie Vergleichs-faktoren für bebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen beschlossen. Auskünfte über Bodenrichtwerte und Daten aus dem Grundstücksmarktbericht können eingeholt werden bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Werner-Jacobi-Platz Iserlohn Rathaus II Zimmer Tel.: / während der Servicezeiten montags bis mittwochs von Uhr donnerstags von Uhr freitags von Uhr. Bodenrichtwerte und Grundstücksmarktbericht können auch online unter eingesehen bzw. erworben werden. Iserlohn, gez. Straker Vorsitzende Bekanntmachung des Märkischen Kreises Verfahren gemäß 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz WHG Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -Feststellung der UVP-Pflicht- Bekanntgabe gemäß 3a Satz 2, zweiter Halbsatz UVPG, des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach 3c UVPG Die Immobilienprojekt Meinerzhagen Volmestraße GmbH & Co. KG, M. Metgenberg, vertreten durch seinen Geschäftsführer, Hindenburgstr. 35, Gummersbach, beabsichtigt, in Meinerzhagen den bestehenden Lidl-Markt in nordöstlicher Richtung zur Volme hin durch einen Anbau für die Backvorbereitung zu erweitern. Der Anbau wird vom bestehenden Gebäude bis zur Böschungsoberkante hin errichtet. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß 3c UVPG durchgeführt. Die Untere Wasserbehörde hat im Rahmen der Vorprüfung festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Unteren Wasserbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 UVPG aufgeführten Kriterien sowie landesspezifischer Standortgegebenheiten keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Screening-Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes bei der Unteren Wasserbehörde zugänglich. Lüdenscheid, Märkischer Kreis Der Landrat -Untere Wasserbehörde- Az.: Im Auftrage S i e g Verwaltungsfachwirt 286

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4 Veröffentlichung gemäß 16 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) Gemäß 16 KorruptionsbG sind die Mitglieder des Rates und die sachkundigen Bürger/innen verpflichtet, dem Bürgermeister schriftlich Auskunft zu geben über: 1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge; 2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsgremien und anderen Kontrollgremien im Sinne des 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes (börsennotierte Gesellschaften oder vergleichbare inund ausländische Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen); 3. die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlichrechtlicher oder privatrechtlicher Form der in 1 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen (u. a. Eigenbetriebe, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, z. B. Sparkassen), ausgenommen sind Kirchen und Religionsgemeinschaften; 4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen; 5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien (die Mitgliedschaft in Vereinen muss nur dann angegeben werden, wenn dort auch Funktionen ausgeübt werden). Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. Sinn der Veröffentlichungspflicht ist es, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, sich über die berufliche Tätigkeit und die wahrge-nommenen Mitgliedschaftsrechte der Mandatsträger zu informieren. Die entsprechenden Unterlagen stehen im Rathaus der Gemeinde Herscheid, Plettenberger Str. 27, Herscheid, Zimmer 227, während der allgemeinen Öffnungszeiten montags bis freitags von Uhr bis Uhr, außerdem dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr zur Einsicht zur Verfügung. Herscheid, 16. März 2015 Der Bürgermeister gez. S c h m a l e n b a c h Bekanntmachung der Stadt Menden (Sauerland) 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt der Stadt Menden (Sauerland) - Bekanntmachung der Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen der Stadt Menden (Sauerland) hat in seiner Sitzung am 27. November 2014 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt gemäß 13a BauGB gefasst. Für die Durchführung der 3. Änderung bestehen zwei unterschiedliche Anlässe, die in einem gemeinsamen Planverfahren aufgegriffen werden. Zum Einen soll durch eine Umstellung auf die BauNVO 1990 die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung verbessert werden, zum Anderen soll der Ausschluss von bestimmten Arten von Vergnügungsstätten die städtebauliche Entwicklung des Bereiches stabilisieren. So ist der Bebauungsplan Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt der Stadt Menden (Sauerland) am rechtsverbindlich geworden, wodurch für ihn bis heute noch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1968 gilt. Diese besagt u.a., dass Einkaufszentren und Verbrauchermärkte, die nach Lage, Umfang und Zweckbestimmung vorwiegend der übergemeindlichen Versorgung dienen sollen, außer in Kerngebieten nur in für solche Vorhaben festgesetzten Sondergebieten zulässig sind. Alle anderen Einkaufszentren und Verbrauchermärkte sind somit auch in Misch-, Gewerbeund Industriegebieten zulässig. Da im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29/II der Stadt Menden (Sauerland) auch Misch- und Gewerbegebiete ausgewiesen sind, sind alle Einkaufszentren und Verbrauchermärkte, die nicht der übergemeindlichen Versorgung dienen, hier uneingeschränkt zulässig. Aufgrund der anhaltend hohen Dynamik insbesondere im Lebensmitteleinzelhandel kommt es aber derzeit wieder verstärkt zu Nachfragen nach neuen Standorten bzw. zu Erweiterungsabsichten bestehender Märkte, die die Schwelle zur Großflächigkeit überschreiten. Durch die oben beschriebene planungsrechtliche Situation besteht ein jedoch Steuerungsdefizit, dass durch die Änderung des Bebauungsplanes nun behoben werden soll. Neben der dynamischen Einzelhandelsentwicklung besteht auch nach wie vor ein hoher Ansiedlungsdruck von Wettbüros und Spielhallen und die damit verbundene Befürchtung einer städtebaulichen Fehlentwicklung insbesondere in den städtebaulich ohnehin schwer zu entwickelnden Randbereichen 288

5 der Innenstadt. Eine geringe Entwicklungsdynamik trifft hier auf ein vergleichbar niedriges Mietniveau und eine oft günstige Verkehrserschließung, die zu einer hohen Attraktivität für bestimmte Arten von Vergnügungsstätten führen. Ziel und Zweck der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt ist es nun, durch eine ergänzende Festsetzung zur Zulässigkeit von bestimmten Arten von Vergnügungsstätten die bauliche Nutzung der Grundstücke innerhalb der unterschiedlichen Baugebiete aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gezielter zu leiten. Ein durch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten wie Spielhallen und Wettbüros möglicher Trading-Down-Effekt soll für die im Geltungsbereich gelegenen Randbereiche der Innenstadt abgewendet werden. Aufgrund der Lage an verschiedenen Hauptverkehrsstraßen (Westtangente, Überwurf, Iserlohner Landstraße) ist hier eine besondere Attraktivität für diese Nutzungen gegeben. Durch die Renditeerwartungen sind diese Vergnügungsstätten in der Lage, die klassischen Gewerbebetriebe, Handels- und Dienstleistungsangebote an diesen Stellen zu verdrängen, wodurch die städtebauliche Entwicklung zusätzlich geschwächt würde. Bei der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II handelt es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass das beschleunigte Verfahren auf der Grundlage des 13a BauGB angewendet werden kann. Da die zulässige Grundfläche eine Größe aufweist, die zwischen m² und m² liegt, ist hier gem. 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB hinsichtlich der Umweltauswirkungen eine Vorprüfung des Einzelfalls erfolgt. Diese stellt grundsätzlich fest, dass durch die 3. Änderung keine neuen Baurechte begründet werden, da es sich lediglich um die Umstellung auf die BauNVO 1990 handelt. Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass Flora- Fauna Habitat und Vogelschutzgebiete beeinträchtigt werden. Ferner wird planungsrechtlich kein zusätzlicher Eingriff über das vor der Änderung mögliche Maß hervorgerufen, so dass gem. 1a Abs. 3 Satz 4 BauGB ein Ausgleich nicht erforderlich ist. Auf eine entsprechende Bilanzierung kann deshalb verzichtet werden. Die durchgeführte Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II kommt daraufhin zu dem Ergebnis, dass durch dieses Planverfahren voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen erkennbar sind. Vor diesem Hintergrund wird für dieses Bebauungsplanverfahren gemäß 13 Abs. 3 von der Umweltprüfung nach 2 Abs. 4, dem Umweltbericht nach 2a sowie auf die Angabe nach 3 Abs. 2 Satz 2, welche Art umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen. auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Nach Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planen und Bauen vom 19. März 2015 soll nun im Verfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29/II Westliche Kernstadttangente - Südabschnitt die öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Der Planentwurf, der Entwurf der Begründung sowie die Vorprüfung des Einzelfalls liegen in der Zeit vom 2. April bis einschließlich 8. Mai 2015 zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Stadt Menden, Abteilung Planung und Bauordnung, Neumarkt 5, 3. Obergeschoss, Flurzone C, Zimmer 332, 336 und 337, während der Dienststunden montags bis freitags vormittags von 8.15 bis Uhr und zusätzlich donnerstags nachmittags von bis Uhr öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Karfreitag (3. April 2015), Ostermontag (6. April 2015) sowie der Tag der Arbeit (1. Mai 2015) als gesetzliche Feiertage in den Zeitraum der öffentlichen Auslegung fallen und das Rathaus an diesen Tagen geschlossen ist. Die Unterlagen stehen über den gesamten Zeitraum zusätzlich im Internet unter zur Verfügung. Die Abgrenzung des Planbereichs ist aus dem beigefügten Übersichtsplan ersichtlich. Während der Auslegungszeiten können von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich, per an planung@menden.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Während der Dienststunden ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung, insbesondere über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung, gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Da es sich im Rahmen der 3. Änderung lediglich um die Umstellung auf die BauNVO 1990 sowie die Steuerung von bestimmte Arten von Vergnügungsstätten handelt und somit keine neuen Baurechte begründet werden, wird ein einstufiges Beteiligungsverfahren als ausreichend erachtet. Der Ausschuss für Umwelt, Planen und Bauen hat daher in seiner Sitzung am 19. März 2015 beschlossen, dass 289

6 Diese Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite der Stadt Menden (Sauerland) unter - Leben in Menden - Bürgerservice und Politik - Verwaltung - Rathaus veröffentlicht. Menden (Sauerland), den 20. März 2015 Der Bürgermeister Im Auftrag gez. (Arlt) 290

7 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Herscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. März 2015 den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen gefasst. Der Plan soll in der Weise geändert werden, dass auf dem Grundstück Berghagen 36 und 38 zwei weitere Baufenster für Wochenendhäuser entstehen. Hierzu muss ein Teil der MD-Fläche in SW-Fläche umgewandelt werden. Der Umring der beabsichtigten Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem beiliegendem Übersichtsplan. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen von der geplanten Bebauungsplanänderung nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB geändert. Entsprechend 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 BauGB abgesehen. Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen liegt gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07. April 2015 bis einschließlich 08. Mai 2015 während der Öffnungszeiten: montags bis freitags von dienstags von donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus in Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 325/326, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können schriftlich, per an post@herscheid.de, oder zur Niederschrift Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Gemeinde Herscheid unter (> Planen, Bauen & Wohnen > Bauleitplanverfahren), eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht geltend gemachte Anregungen und Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan berücksichtigt werden und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Herscheid, 17. März 2015 Der Bürgermeister S C H M A L E N B A C H 291

8 Anlage Bauleitplanung hier: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen - Aufstellungsbeschluss Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Berghagen

9 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert-Schmachtekorste Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Herscheid hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09. März 2015 den Aufstellungsbeschluss sowie den Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert- Schmachtekorste gefasst. Ziel dieser Bebauungsplanänderung ist es, dass die überbaubare Grundstücksfläche um ca. 5,0 m in Richtung Jahnstraße verschoben wird. Darüber hinaus ist zur besseren Ausnutzbarkeit der Gebäudehöhe eine Dachneigung von 22 geplant. Der Umring der beabsichtigten Bebauungsplanänderung ergibt sich aus dem beiliegendem Übersichtsplan. Da die Grundzüge des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert-Schmachtekorste von der geplanten Bebauungsplanänderung nicht berührt werden, wird der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB geändert. Entsprechend 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach 2 BauGB abgesehen. Der vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss gebilligte und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf zur 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert-Schmachtekorste liegt gemäß 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 07. April 2015 bis einschließlich 08. Mai 2015 während der Öffnungszeiten: montags bis freitags von dienstags von donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus in Herscheid, Plettenberger Straße 27, Zimmer 325/326, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während dieser Zeit können schriftlich, per an post@herscheid.de, oder zur Niederschrift Anregungen oder Bedenken vorgebracht werden. Der Plan kann auch über das Internet, Homepage der Gemeinde Herscheid unter (> Planen, Bauen & Wohnen > Bauleitplanverfahren), eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nur fristgerecht geltend gemachte Anregungen und Bedenken bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan berücksichtigt werden und dass ein Antrag nach 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegungen nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit öffentlich bekannt gemacht. Herscheid, 17. März 2015 Der Bürgermeister S C H M A L E N B A C H 293

10 Anlage Bauleitplanung hier: 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert-Schmachtekorste - Aufstellungsbeschluss - Geltungsbereich der 39. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Ennert-Schmachtekorste

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12 296 Herausgeber: Märkischer Kreis Der Landrat, Lüdenscheid, Postfach Einzelexemplare sind bei den Stadtverwaltungen im Kreis, bei der Kreisverwaltung Lüdenscheid und im Internet unter kostenlos erhältlich; auf fernmündliche oder schriftliche Anforderung werden Einzelexemplare zugesandt. Das Bekanntmachungsblatt erscheint wöchentlich.

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