GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stoll
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- Lioba Bäcker
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1 66 Gemeinderatssitzung vom 1. April 2004 Nr. 9 Vorsitz: Protokoll: anwesend: GP Grolimund Gem.schreib. Crevoisier GP Grolimund, VP Stalder, GR Eichenberger, GR Ernst, GR Frömelt, GR Hauser, GR Stoll Gem.schreib. Crevoisier Gäste: Dauer der Sitzung: Frau Katharina Doppler, Herr Urs Jeker Arbeitsgruppe Schulzahnpflege zu Trakt Uhr Traktanden 1. Protokoll vom Einsprache gegen Verkehrsmassnahmen (Parkverbot) der Metzerlenstrasse 3. Verabschiedung der Berichte zur Gemeindeversammlung vom 28. April Wahl eines Mitgliedes Wasserkommission für den Rest der Amtsperiode 5. Schulzahnpflege: Neues Reglement, Verträge mit den Zahnärztegesellschaften BS/BL/SO 6. Mitteilungen 7. Rechnungen 8. Varia Änderung der Traktandenliste GP Grolimund teilt mit, dass als zusätzliches Traktandum die Kündigung der bisherigen Grundkurslehrerin und Wahl einer neuen Grundkurslehrerin traktandiert werden muss. Sie ist weiter der Meinung, dass das Traktandum "Schulzahnpflege" wegen verschiedener ungeklärter Fragen noch nicht behandelt werden könne. GR Ernst stellt den Antrag, das Geschäft "Schulzahnpflege" dennoch zu behandeln, da alle Unterlagen vorhanden seien. Zudem haben die Gemeinderäte der vier anderen Gemeinden Reglemente und Verträge bereits verabschiedet. Am findet zudem eine Sitzung der Arbeitsgruppe Schulzahnpflege statt, wo die Meinung von Rodersdorf bekannt sein sollte. VP Stalder weist darauf hin, dass es sich bei der Frage zur AHV um einen Betrag von CHF handelt. GP Grolimund hält fest, dass es um viele komplexere Zusammenhänge gehe.
2 67 GR Eichenberger sieht nicht ein, weshalb zwei Juristen für eine Verwaltungsangelegenheit Gutachten erstellen müssen. GP Grolimund erklärt, dass sie den Auftrag erhalten habe, die Frage der AHV juristisch abzuklären. Frau Doppler bemerkt, dass ein Beschluss des Gemeinderates nötig sei. GP Grolimund verwahrt sich gegen Belehrungen durch Frau Doppler. Frau Doppler sieht als Konsequenz, dass Rodersdorf von der Lösung der anderen Gemeinden ausgenommen werden müsste. GP Grolimund verwahrt sich gegen derartige Drohungen und hält fest, dass ein umfassenderes Gutachten noch aussteht. GR Ernst ist der Meinung, dass man auch nach dem neuen Gutachten nicht weiter wäre. Hofstetten-Flüh verfügt über eine Expertise, die eine andere Meinung vertritt. GR Eichenberger ist der Ansicht, dass die Ausgleichskasse entscheiden wird, ob die Gemeinde für die Schulzahnärzte AHV-pflichtig sei oder nicht. Das vorliegende Modell der Arbeitsgruppe Schulzahnpflege ist im Kanton Solothurn gängige Praxis. Es geht weniger um die AHV als um den Inhalt des Geschäfts. Das Verwaltungsproblem ist in der Verwaltung zu lösen. GP Grolimund hält fest, dass dies sehr wohl einen Einfluss auf das Prozedere habe. GR Frömelt bekundet Mühe mit der Verschiebung der Behandlung. Allerdings haben verschiedene Gemeinderäte aufgrund der Absage die Unterlagen nicht studiert. GR Ernst bekräftigt, dass der Gemeinderat einen Entscheid fällen müsse. Sie habe trotz der angezeigten Absetzung des Traktandums auf der Behandlung bestanden und zwei Referenten aufgeboten. Sie sieht keinen Grund zur Verschiebung und verweist auf die Sitzung vom GR Hauser verweist auf die unterschiedlichen Standpunkte der Juristen und ist der Ansicht, dass die Abklärungen betr. AHV-Pflicht ebenso wie Vereinfachungen der administrativen Abläufe allen Gemeinden dienen werden. GR Ernst erklärt, dass sich bereits vier Gemeinderäte mit der Materie auseinander gesetzt haben. Hofstetten-Flüh ist über das Gutachten Platzer informiert, besteht jedoch ebenso wie Metzerlen auf der Beibehaltung der bisherigen Praxis. Diese vier Gemeinderäte haben ihren Entscheid gefällt und bleiben dabei. GR Stoll weist darauf hin, dass evtl. noch weitere Punkte zu bereinigen und offene Fragen zu klären sind. Er erachtet den Druck zur Behandlung und Verabschiedung als nicht so gross. GR Ernst erklärt, dass gemäss Frau Doppler die Verträge mit den Zahnärztegesellschaften bis Ende April unterzeichnet sein müssen. GR Frömelt erkundigt sich nach dem Vorgehen, falls an der Gemeindeversammlung Änderungen oder gar die Ablehnung beschlossen werde.
3 68 Frau Doppler teilt mit, dass die Zahnärztegesellschaften die Verträge angesehen haben. Es sind lediglich marginale sprachliche Änderungen gewünscht worden. Die Zahnärztegesellschaften Basel-Stadt und Solothurn haben die Verträge ohne Änderungen akzeptiert. GR Stoll erkundigt sich, wer den Auftrag zur Einholung einer juristischen Stellungnahme erteilt habe. GP Grolimund erklärt, dass GR Ernst in der Arbeitsgruppe eine schriftliche Stellungnahme zur AHV-Frage verlangt habe. Diese liege nun vor. Zudem wurde eine weitere Meinung eingeholt. Aufgrund der markanten Abweichungen der beiden Stellungnahmen wurde erneut beim Advokaturbüro Platzer Strausak Partner nachgefragt. Sämtliche Unterlagen wurden an Herrn Platzer zugestellt. Herr Platzer hat eine ausführliche Stellungnahme betr. Reglement und Verträge bis Montag in Aussicht gestellt. GR Ernst stellt klar, dass die Informationen von GP Grolimund zur AHV-Frage in der Steuergruppe mit Hinweis auf das geltende Recht abgewiesen wurden. Anschliessend wurde eine schriftliche Stellungnahme verlangt. Die Gemeinderäte der anderen vier Gemeinden teilen die Meinung von GP Grolimund nicht. Die Gemeinde Rodersdorf wird in der Arbeitsgruppe durch GR Ernst vertreten. Auf die Frage von GR Frömelt, ob der Gemeinderat jetzt nur noch zustimmen oder ablehnen könne erklärt Frau Doppler, dass Änderungen jederzeit möglich seien. Herr Jeker ergänzt, dass die Gemeinde Rodersdorf bei einer Ablehnung durch die Gemeindeversammlung einfach nicht dabei wäre. Im Interesse der Einwohnerschaft sollte jedoch mitgemacht und nicht eine separate Lösung gesucht werden. Die Arbeitsgruppe hat diesen Teil erneut angesehen. Die Situation ist grundsätzlich kompliziert. GP Grolimund bemerkt, dass der Verwaltungsteil mit der vorgesehenen Lösung stark aufgeblasen werde. Jede Vereinfachung sollte sowohl für die Gemeinde als auch für die Zahnärzte einbezogen werden. GR Frömelt schlägt vor, die Verträge durchzugehen und die problematischen Teile vorerst auszusparen. GP Grolimund ist der Ansicht, dass dies nicht ohne weiteres möglich sei, da weiterreichende Auswirkungen zu erwarten sind. Der Kanton Basel-Landschaft hat z.b. in seinem System keine AHV-Abrechnung. GR Hauser ist der Meinung, dass die Frage, ob ein Zahnarzt angestellt sei oder nicht definitiv geklärt werden müsse. Herr Jeker erachtet die AHV-Frage als Nebengeleise. Als Leitschnur hat die solothurnische Praxis zu gelten. GP Grolimund ist dagegen der Meinung, dass die AHV-Frage grosse Auswirkungen auf den Verwaltungsablauf habe und sowohl das Reglement als auch die Verträge tangiert. Das juristische Gutachten sollte abgewartet werden. Sie stellt den Antrag, Reglement und Verträge nicht zu behandeln..//. Der Gemeinderat beschliesst mehrheitlich, das Traktandum Schulzahnpflege: Reglement und Verträge zu behandeln.
4 69 1. Protokoll vom Das Protokoll vom liegt noch nicht vor. 2. Einsprache gegen Verkehrsmassnahmen (Parkverbot) der Metzerlenstrasse Die nachfolgende Diskussion wird als "nicht öffentlich" bezeichnet. Es werden somit keine Protokollkopien davon erstellt. Es darf ausser den Anwesenden niemandem Einsicht ins Protokoll gewährt werden. 3. Verabschiedung der Berichte zur Gemeindeversammlung vom Katasterplan Trinkwasser Im Bericht zum Katasterplan Trinkwasser sollten die Kosten der einzelnen Module "Trinkwasser", "Abwasser" und "Beleuchtung" ausgewiesen werden, da die Bereiche Trinkwasser und Abwasser Spezialfinanzierungen sind. Falls ein Kredit abgelehnt werden sollte, müsste das gesamte Paket zurückgezogen werden. GR Frömelt stellt den Antrag, den Kredit für den Katasterplan Trinkwasser von CHF 60' der Gemeindeversammlung zur Aufhebung zu beantragen und drei neue Kredite für Katasterplan Trinkwasser, Abwasser und Beleuchtung mit sinnvoller Aufteilung des Kreditbetrages von CHF 60' zur Genehmigung vorzulegen.//. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den Kredit für den Katasterplan Trinkwasser von CHF 60' der Gemeindeversammlung zur Aufhebung zu beantragen und drei neue Kredite für Katasterplan Trinkwasser, Abwasser und Beleuchtung mit sinnvoller Aufteilung des Kreditbetrages von CHF 60' zur Genehmigung vorzulegen Leitbild Grundsätze Es wird darauf hingewiesen, private und öffentliche Interessen gleich gewichtet werden sollten. Zu Grundsatz 1 "Gemeindeentwicklung": Die Begründung wird wie folgt ergänzt und geändert. Nach dem 1. Satz. "Dies wäre sonst nicht möglich." Der 2. Satz lautet neu: "Die weitere Entwicklung würde dann in den bisherigen Übergangszonen (z.b. Hofacker) erfolgen.".//. Der Gemeinderat stimmt diesen Änderungen mehrheitlich zu. Zu Grundsatz 2 "Gemeindeentwicklung": Die Begründung wird wie folgt ergänzt: "Die Umsetzung hat Auswirkungen auf den Landpreis." Zu Grundsatz 9 "Natur und Landschaft":
5 70 Die Behördenverbindlichkeit verhindert nicht die freiwillige Basis sondern ist Verpflichtung für den Gemeinderat, eine Lösung anzustreben. Als einzige Zwangsmassnahme ist die Einzelbaumpflicht zu erwähnen. Er ist falsch, den Eindruck zu erwecken, dass ein Zwang für die Landwirte entsteht. Der Gemeinderat wird verpflichtet, etwas zu unternehmen und entsprechende Bedingungen zu schaffen. Die Sätze "Grundsätzlich soll ein Zwang der Landeigentümer unterlassen werden. Auf freiwilliger Basis ist weit mehr zu erreichen." implizieren einen Zwang und sind daher zu streichen. Es wird auf die Verbreiterung der Uferschutzzone hingewiesen und erklärt, dass die Wahrnehmung so sei, dass angenommene Gesetze mit freiwilligen Massnahmen plötzlich zu zwingenden Massnahmen umgewandelt werden..//. Der Gemeinderat beschliesst mit Stichentscheid der Gemeindepräsidentin, die vorgeschlagene Formulierung beizubehalten. Zu Grundsatz 17 "Umwelt und Energie": Der erste Satz der Begründung ist wie folgt zu ersetzen: "Man sollte nicht zwingend eine technische Lösung für ein noch unbekanntes Problem vorschreiben.".//. Der Gemeinderat beschliesst diese Änderung einstimmig..//. Der Gemeinderat genehmigt die Berichte zur Gemeindeversammlung vom einstimmig. 4. Wahl eines Mitgliedes Wasserkommission für den Rest der Amtsperiode Aufgrund des Rücktritts von Herrn Th. Maurer ist ein neues Mitglied in die Wasserkommission zu wählen. Es wurden zwei Personen nominiert. Herr Peter Steiger durch die SP Herr Marcel Uehlinger durch die FdP. Beide sind bereits Ersatz-Mitglied. Es wird darauf hingewiesen, dass die Wasserkommission dringend einen Protokollführer/Aktuar benötigt. Herr Steiger hat sich gegen die Übernahme der Protokollführung gewehrt. Herr Uehlinger hat auf Anfrage klar seine Bereitschaft erklärt, das Amt des Aktuars und die Protokollführung zu übernehmen. Herr Steiger hat in einem kürzlichen Gespräch ebenfalls seine Bereitschaft zur Protokollführung (zum Aktuar wurde er nicht befragt) erklärt. Er war als Ersatz- Mitglied nicht bereit, dies zu übernehmen. Der Anspruch der SP auf diesen Sitz wird postuliert zumal der Ressortchef der FdP angehört. Es wird festgehalten, dass Herr Uehlinger nur aufgestellt wurde, weil klar mitgeteilt wurde, dass Herr Steiger keinesfalls die Protokollführung übernehmen wolle. Dies ist nicht als unfreundlicher Akt anzusehen. Die Wasserkommission hat auf Anfrage den dringenden Bedarf nach einem Aktuar bestätigt..//. Abstimmung: Die Abstimmung erfolgt geheim. Das absolute Mehr beträgt 4 Stimmen. Marcel Uehlinger, FdP 4 Stimmen gewählt Peter Steiger, SP 3 Stimmen
6 71 5. Schulzahnpflege: Neues Reglement, Verträge mit den Zahnärztegesellschaften BS/BL/SO Vertrag Unter A. ist der Titel "Aufgaben der Zahnärzte" durch "Aufgaben des zahnärztlichen Personals" zu ersetzen. Unter 2. Behandlungspersonal sind "Dentalhygieniker/Dentalhygienikerinnen" zu ergänzen. Unter 3. sind Schulzahnärztin und Schulzahnarzt durch "Zahnärztin" bzw. "Zahnarzt" zu ersetzen. Zur Unterscheidung von kollektiver und individueller Prophylaxe wird erklärt, dass die Zahnärzte für die individuelle und die Gemeinde für die kollektive Prophylaxe zuständig sind. Die neue unter 4.1 Prophylaxe aufgenommene, diagnostische Bissflügel- Aufnahme (Bite-Wing) ist nicht gesetzliche Pflicht. Diese ging bisher zu Lasten der Eltern. Es wird darauf hingewiesen, dass Rodersdorf dies als einzige Gemeinde nicht übernimmt. Deshalb wurde dies neu aufgenommen. Die Frage nach den Kosten dieser diagnostischen Bissflügel-Aufnahme kann nicht beantwortet werden. Es handelt sich um eine Panoramaröntgenaufnahme, die bei allen Schulabgängern gemacht werde. Dies erfolgt hauptsächlich aus Haftpflichtgründen. Ziel ist eine Statuserfassung. Es wird darauf hingewiesen, dass Rodersdorf über ein im Vergleich grosszügiges Regulativ verfügt. Es sollte deshalb eine Beibehaltung der Leistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben angestrebt werden. Zudem sollten die Kostenfolgen für die Gemeinde klar sein, bevor über eine Aufnahme in den Leistungskatalog entschieden wird. Der Kanton Basel-Landschaft kennt Bite-Wing- Aufnahmen nicht. Die Arbeitsgruppe wird dies besprechen. Es wird darauf hingewiesen, dass es in Rodersdorf ca. 15 Schulabgänger betrifft. Die Abklärung erfolgt bis Freitag Abend. Grundsätzlich sollte sowenig wie möglich geröntgt werden. Röntgen ist grundsätzlich keine Prophylaxe sondern eine Diagnosemassnahme. Die Rechnungstellung der Kontrolluntersuchung hat bis zu erfolgen, damit sichergestellt werden kann, dass alle Kinder bis Ende Juni kontrolliert wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass ohne die AHV-Abrechnung durch die Gemeinde alle Zahnärzte den Eltern Rechnung stellen können. Damit entfällt die doppelte Rechnungstellung (Eltern und Gemeinde). Den Eltern deren Kinder sich der Kontrolluntersuchung unterziehen, wird eine Gutschrift mit der Gebührenrechnung abgerechnet. Eine Laufkarte ist damit nicht nötig. Diese verursacht zuviel administrativen Aufwand durch Kontrolle, Verlust usw. Zudem ist die AHV-Verzichtserklärung jährlich bei jedem Zahnarzt einzuholen. Auf die Bemerkung, dass bei anderen Gemeinden keine völlige Liberalisierung praktiziert werde, wird mitgeteilt, dass in Breitenbach die Zahnärzte der Region zugelassen sind. Von 25 Zahnärzten machen 21 mit.
7 72 Es wird weiter darauf hingewiesen, dass z.b. in Hofstetten-Flüh keine Elternbeiträge bezahlt werden, wenn nicht die Originallaufkarte vorgelegt wird. Die Punkte 6-8 sind nochmals anzusehen. Ebenso ist der Punkt 10.3 "Bite- Wing-Röntgenaufnahmen nochmals anzusehen. Auf Wunsch von Dr. Minnig, Zahnärztegesellschaft Basel, sollte der SUVA- Tarif unter Punkt 11 mit "z.zt. CHF 3.10" zu ergänzt werden. Es wird angemerkt, dass der Vertrag ohne die Erwähnung des SUVA-Tarifansatzes nicht angepasst zu werden braucht. Es wird weiter darauf hingewiesen, dass im SUVA-Tarif eine AHV-Beitrag bereits enthalten sei. Der Punkt 11.2 ist gemäss Zahnärztegesellschaft Basel wegzulassen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Formulierung "nach Möglichkeit" kein Zwang entsteht. Der Punkt 11.2 ist demnach nicht wegzulassen. Der Punkt 13 ist zu prüfen. Zu Punkt 14 wird festgehalten, dass die Gemeinde Unstimmigkeiten nicht abschliessend regeln könne, da die Zahnärztegesellschaften ebenfalls Vertragspartner seien. Es ist eine Präzisierung nötig. Zu Punkt 15 wird festgehalten, dass keine gesetzliche Ausschlussmöglichkeit bestehe. Ebenso besteht kein Zwang der Eltern, ihre Kinder zur Kontrolluntersuchung zu schicken. Die Gemeinde zahlt keine Beiträge, wenn die Kontrolluntersuchung nicht besucht wurde. Dies ist Teil des Reglementes und nicht des Vertrages. Es wird erklärt, dass dies im Vertrag aufgeführt wird, damit die Zahnärzte davon Kenntnis haben. Reglement GR Frömelt stellt den Antrag, in 2 statt der Formulierung "schulpflichtige Jugend" das 16. Altersjahr zu verwenden. Da dies nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann dieser Antrag nicht angenommen werden. Die im 4 aufgeführte verbindliche Anmeldung widerspricht den gesetzlichen Vorgaben. Es besteht auch ohne Anmeldung ein Anspruch. Mit dieser Formulierung werde bezweckt, den Eltern bewusst zu machen, dass sie ihre Kinder anmelden sollen. Die Verbindlichkeit ist als Erziehungsmassnahme für die Eltern gedacht. Es besteht keine Pflicht, die Kosten für die Nachlässigkeit der Eltern zu übernehmen. Es wird darauf hingewiesen, dass Sanierungen aufgrund mangelnder Pflege nicht übernommen werden. Lediglich die Kontrollen sind zwingend zu tragen. Die Pflicht zur Anmeldung ist zusätzlicher, unnötiger Verwaltungsaufwand, da die Pflicht tatsächlich nicht besteht. Die Eltern werden jeweils am Anfang eines Schuljahres informiert. In 5 ist der Begriff "Schulbehörden" durch Schulkommission zu ersetzen.
8 73 Der unter 6 aufgeführte Rahmen ist zu weit gefasst. In den Kantonen Basel- Stadt, Basel-Landschaft und Solothurn wären damit Hunderte von Zahnärzten möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat eine Liberalisierung der Zahnarztwahl mit Einbezug der Zahnärzte aus den Kantonen Solothurn, Basel- Stadt und -Landschaft beschlossen habe, sofern der SUVA-Tarif akzeptiert werde. Es wird präzisiert, dass alle drei Kantone beschlossen wurden mit dem Wunsch, dass auf Basel-Stadt verzichtet werde. Unter Hinweis auf die Zuzüger aus der Stadt, die normalerweise bei ihrem bisherigen Zahnarzt bleiben, wird der Wunsch zur Beibehaltung der Zahnärzte aus Basel-Stadt unterstrichen. Der 8 ist unvollständig und muss ergänzt werden. Der 10 entfällt, d.h. er wird in den 8 integriert. In 9 sind die Begriffe Schulzahnärztinnen und Schulzahnärzte durch Zahnärztinnen und Zahnärzte zu ersetzen. Zudem ist der Begriff "Unfallversicherung" mit "der Kinder" zu ergänzen. In 12 ist der Begriff "unentschuldigt" zu streichen. Zu 14 wird darauf hingewiesen, dass die Bite-Wing-Aufnahmen gemäss Vertrag nicht enthalten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die kollektive Prophylaxe die Schulzahnbeauftragte beinhaltet. Es wird vorgeschlagen, statt kollektive Prophylaxe die Formulierung "vorbeugende Zahnpflege" zu verwenden. Der 16 wird zu einem späteren Zeitpunkt behandelt. Es wird vorgeschlagen, eine Kostenbremse in Form einer Beschränkung der Dauer zur Übernahme der Kosten über die Schulpflicht hinaus, vorzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entscheid durch den Gemeinderat gefällt wird. Im alten Reglement war diese Regelung allgemeiner gehalten und beschränkte sich nicht auf Härtefälle. In 18 ist zu berücksichtigen, dass keine Pflicht zur Anmeldung besteht. Die Anmeldung ist zwar nicht notwendig, die Formulierung ist jedoch für die Eltern gedacht (Bewusst machen, dass Kontrolluntersuchung erfolgen sollte). Sobald zusätzliche rechtliche Informationen eingehen, werden diese an alle Stellen weitergeleitet. 6. Kündigung der bisherigen Grundkurslehrerin Wahl einer neuen Grundkurslehrerin Die nachfolgende Diskussion wird als "nicht öffentlich" bezeichnet. Es werden somit keine Protokollkopien davon erstellt. Es darf ausser den Anwesenden
9 74 niemandem Einsicht ins Protokoll gewährt werden..//. Der Gemeinderat nimmt die Kündigung von Frau F. Wyss als Grundkurslehrerin zur Kenntnis und wählt Frau Sylvia Meier einstimmig als neue Grund-. kurslehrerin ab dem Schuljahr 2004/ Mitteilungen Kanton Solothurn, Amt für Gemeinden und soziale Sicherheit: Kreisschreiben Sozialhilfe-Info KRS-SOH betr. Sozialhilfe: Umgang mit Verlustscheinen für Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen - Praxisänderung. Solothurnische Gebäudeversicherung SGV: Feuerwehr-Info Nr Energie Schweiz: Praxisnachmittag für Gemeinden "Nutzen Sie die Energie in Ihrem Abfall" am in Otelfingen ZH: Frauengruppe Rodersdorf: Schreiben zum Beitritt zum Zweckverband Zentrum Passwang. 8. Rechnungen.//. Die im Rechnungsverzeichnis im Anhang aufgeführten Rechnungen wurden vom Gemeinderat genehmigt und sind zur Zahlung anzuweisen. 9. Varia GP Grolimund: Die Besprechung der Ortsplanrevision mit Herr R. Bieri, AfR am ist nicht möglich. Herr Bieri schlägt als alternative Daten den und den 1.7. vor. Der Planer, Herr Cattin, teilt mit, dass der 7.5. nicht möglich sei. Bei gründlicher Vorbereitung sollte jedoch der genügen. Als Termin für die Besprechung mit Herrn Bieri soll der vorgeschlagen werden. GR Frömelt: Die Delegiertenversammlung ARA Zweckverband hat dem Beitritt der ARA Rodersdorf-Metzerlen zum Solothurnischen Kläranlagenverband zugestimmt. Mit dem Maire von Leymen wird ein Treffen zur Besprechung der Abwasserentsorgung organisiert. GR Stoll: GR Stoll erkundigt sich nach dem weitere Vorgehen mit dem neuen Ingenieur- büro.
10 75 GP Grolimund erklärt, dass Rahmenvertrag und Gesprächstermine festzulegen sind. GR Ernst: Die Lehrerschaft hat mit Herrn Mosimann die Örtlichkeiten im und ums Schulhaus für die vorgesehene Produktion angesehen. Die Lehrerschaft ist mit der Benützung einverstanden. Der Gemeinderat muss jetzt noch zustimmen. GP Grolimund erklärt, dass keine Einwände gegen die Benützung vorliegen. GR Stoll verlangt, dass das detaillierte Benützungsgesuch vorliegt bevor der Gemeinderat entscheidet Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiber
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