SGB II. Fördermöglichkeiten

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1 SGB II Fördermöglichkeiten

2 14 GRUNDSATZ DES FÖRDERNS Die Träger der Leistungen nach diesem Buch unterstützen erwerbsfähige Leistungsberechtigte* umfassend mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit. Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (länger als sechs Monate) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

3 Fördermöglichkeiten 16 = Verweis auf die Fördermöglichkeiten des SGB III 16a = Kommunale Eingliederungsleistungen 1. die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, 2. die Schuldnerberatung, 3. die psychosoziale Betreuung, 4. die Suchtberatung.

4 Fördermöglichkeiten 16d = Arbeitsgelegenheiten (AGH oder auch InJob) 16e = Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) Besonderheit ab 2015: Förderzentren = Kombination aus Elementen des SGB III ( 45), SGB II ( 16,1) und Mitteln des ESF

5 REGIONALE FÖRDERZENTREN GaLa, HoGa, Metall, Holz Teilnahmedauer 9-18 Monate Eingangsphase (bis zu 3 Wochen) = Profiling Handlungsphase mit soz.päd. Betreuung Berufsfachliche Qualifizierung, Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, Gesundheitsförderung, Sprachförderung, sinnstiftende Tätigkeiten, Medienkompetenz, betriebliche Erprobung... Fahrtkostenerstattung KEINE Mehraufwandsentschädigung 16,1 SGB II + 45 SGB III + ESF

6 Rahmenbedingungen AGH-MAE INJOB 16 d Unterschiedlichste Segmente zusätzlich, im öffentlichen Interesse, wettbewerbsneutral KEIN Arbeitsverhältnis Zuweisung max. 24 Monate genaue Fehlzeitenregelung

7 AGH-MAE INJOB 16 d Rahmenbedingungen max. 30 Std. pro Woche 2 Tage Urlaub je Zuweisungsmonat Urlaub und Krankheit werden nicht bezahlt Fahrtkosten: Bremer Karte (evtl. anteilig) Mehraufwandsentschädigung: 1,20 / Std. KEIN Arbeitsverhältnis Zuweisung max. 24 Monate

8 FÖRDERUNG VON ARBEITSVERHÄLTNISSEN FAV Arbeitsverhältnis (ohne Arbeitslosenversicherung) Ein Jahr, evtl. Verlängerung um ein weiteres Jahr Zuschuss an AG bis zu 75% des AG-Brutto Voraussetzungen: Langzeitarbeitslosigkeit 16 e Zwei weitere in der Person liegende Vermittlungshemmnisse Voraussichtlich kein Vermittlungserfolg in den 1. Arbeitsmarkt

9 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT

10 FEHLZEITEN INJOB 3.3 Abbruch der Maßnahme Nach folgenden Tatbeständen erfolgt grundsätzlich ein Maßnahmeabbruch: bei zusammenhängenden Tagen von Krankheit, Kur, medizinischer Reha nach 28 Kalendertagen bei sonstigen entschuldigten Fehlzeiten zusammenhängend nach 14 Kalendertagen bei unentschuldigten Fehlen zusammenhängend nach 7 Kalendertagen.

11 16,1 SGB II...Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass 1.durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird, 2.die Erwerbsfähigkeit einer leistungsberechtigten Person erhalten, verbessert oder wieder hergestellt wird, 3.geschlechtsspezifischen Nachteilen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten entgegengewirkt wird, 4.die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die Kinder erziehen oder pflegebedürftige Angehörige betreuen, berücksichtigt werden, 5.behindertenspezifische Nachteile überwunden werden, 6.Anreize zur Aufnahme und Ausübung einer Erwerbstätigkeit geschaffen und aufrechterhalten werden....

12 45 SGB III (1) Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können bei Teilnahme an Maßnahmen gefördert werden, die ihre berufliche Eingliederung durch 1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen, 3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder 5.Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützen (Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung)...

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