des Internat- und Heimbereiches

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1 Konzeption des Internat- und Heimbereiches Die Kardinal-von-Galen-Haus ggmbh in Dinklage, eine Einrichtung in Trägerschaft der Josefs-Gesellschaft, besteht aus einer Förderschule mit dem Schwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung mit angegliedertem Internat/Heim und gemeinsamer Verwaltung. Die vorliegende Konzeption des Internats- und Heimbereichs ist aus der Überlegung heraus entstanden, sich die praktizierte Arbeit selbst bewusst zu machen und kritisch zu hinterfragen. Sie wurde von der Internatsleitung und den InternatsmitarbeiterInnen erarbeitet, um eine gemeinsame Arbeitsgrundlage zu schaffen, aus der die MitarbeiterInnen ihre tägliche Arbeit ableiten und begründen können. Dabei kann die Konzeption eine Orientierungshilfe geben, an der die MitarbeiterInnen die Umsetzung ihrer Vorstellungen von einer zeitgemäßen Internatsbetreuung behinderter Schüler ausrichten können. Diese Überlegungen gliedern sich in den Rahmen der vom Träger erarbeiteten Unternehmensphilosophie ein und beschreiben die spezielle Betreuungssituation körperbehinderter SchülerInnen des Förderschulinternats in Dinklage. Den Eltern neu aufzunehmender Kinder, anderen Schulen und Fördereinrichtungen sowie zuständigen Ämtern und Behörden werden mit der Konzeption Informationen über Ziele, Arbeitsweisen, Inhalte und Organisation des Internats- und Heimbereichs gegeben und Aussagen über Möglichkeiten und Grenzen der Arbeit gemacht. Diese Konzeption ist in dem Bewusstsein formuliert worden, dass sie aufgrund pädagogischer und struktureller Neuorientierungen einer stetigen Weiterentwicklung bedarf, um auf diese Weise die Begleitung und Förderung der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen effizient und gut organisiert gewährleisten zu können. 1. Aufnahmekriterien Ins Internat werden diejenigen körperbehinderten Kinder und Jugendlichen aufgenommen, denen der Schulweg wegen der Schwere der Behinderung oder aufgrund der weiten Entfernung zwischen Elternhaus und Schulstandort (maximal eine Stunde Fahrzeit) nicht täglich zugemutet werden kann. Ferner werden ins Internat diejenigen körperbehinderten Kinder und Jugendlichen aufgenommen, deren Betreuung im Elternhaus aufgrund der jeweiligen familiären Situation nicht ausreichend gewährleistet ist. Darüber hinaus ist die Aufnahme körperbehinderter SchülerInnen zum Besuch einer weiterführenden auswärtigen Schule möglich. Im Einzelfall ist ein Verbleib von SchülerInnen im Internat nach Ende der Schulzeit möglich, bis ein geeigneter Wohnheimplatz gefunden worden ist. Das Internat bietet maximal Platz für 60 Kinder und Jugendliche in sechs Gruppen. 1

2 2. Aufnahmeverfahren Wenn sich abzeichnet, dass SchülerInnen, für die die Notwendigkeit einer Internatsunterbringung gegeben ist, unserer Einrichtung zugewiesen werden sollen, wird das Internat in das Aufnahmeverfahren mit einbezogen. Danach werden die Eltern mit ihrem Kind zu einem ersten Kennenlerngespräch eingeladen, das in der Regel von Schul- und Internatsleitung gemeinsam geführt wird. Voraussetzung für eine Internatsaufnahme ist ein Probewohnen in Verbindung mit einem Elterngespräch sowie das Vorliegen eines Kostenanerkenntnisses. 3. Kriterien für die Zusammensetzung der Internatsgruppen In den einzelnen Gruppen werden Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichem Hilfebedarf betreut. Während ihrer Internatszeit bleiben die Kinder in der Gruppe, der sie anfangs zugewiesen wurden, es sei denn, dass aus Gründen der adäquaten Gruppenzusammensetzung oder aufgrund einer individuellen Problemlage ein Wechsel vorgenommen werden muss oder ein Wechsel in die Heimgruppe oder Jugendgruppe ansteht. 4. Entlassung aus dem Internat Die aufgenommenen SchülerInnen verbleiben bis zum Abschluss ihrer Schulzeit im Internat, es sei denn, sie werden während ihrer Schulzeit aufgrund eines veränderten sonderpädagogischen Förderbedarfs einer anderen Schule zugewiesen. Darüber hinaus kann es auch zu Entlassungen kommen, wenn SchülerInnen aus pädagogischen oder medizinischen Gründen nicht adäquat betreut werden können oder die Gruppensituation durch die jeweiligen SchülerInnen in einem nicht mehr vertretbarem Maß belastet wird. 5. Berufliche und soziale Eingliederung Mit allen Jugendlichen, die etwa drei Jahre vor ihrer Schulentlassung stehen, werden zusammen mit ihren Eltern Fragen der beruflichen und sozialen Zukunft eingehend erörtert. Dabei werden Überlegungen hinsichtlich der zukünftigen Wohn- und Lebenssituation angestellt. In den letzten beiden Schuljahren ist sowohl ein Praktikum in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und wenn möglich ein Praktikum in einem Betrieb auf dem freien Arbeitsmarkt zu absolvieren. Während dieser Zeit werden Gespräche mit den Jugendlichen über ihre Berufswünsche geführt und Informationen zu den jeweiligen Anforderungen des Berufes gegeben. In diesem Prozess der Berufsfindung arbeiten Eltern und InternatsmitarbeiterInnen sowie MitarbeiterInnen der Schule und BerufsberaterInnen der Agentur für Arbeit mit den Jugendlichen eng zusammen. Steht fest, welcher Weg nach der Schulentlassung eingeschlagen werden soll, nehmen die Eltern Kontakt mit der 2

3 weiterführenden Schule, dem Berufsbildungswerk, dem Arbeitgeber oder der WfbM auf. Mit der Entlassung aus dem Internat endet die Betreuung der SchülerInnen. Entlassene SchülerInnen haben die Möglichkeit, nach Absprache zu Besuch ins Internat/Heim zu kommen. Ehemaligentreffen dienen der Aufrechterhaltung des Kontakts und der Information über den Erfolg beruflicher und sozialer Eingliederungsmaßnahmen. 6. Pädagogische Zielvorstellungen Im Rahmen der auf die Entwicklung des Kindes einwirkenden Erziehungs- und Sozialisationsprozesse orientiert sich die pädagogische Arbeit im Internats- und Heimbereich am christlichen Menschen- und Weltbild. Dabei arbeiten Schule, Internat und die begleitenden therapeutischen Dienste eng zusammen. Individuell abgestimmte Förderangebote sollen die SchülerInnen zu größtmöglicher Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit und Zufriedenheit führen. Durch ein entsprechend gestaltetes Gruppenklima wird eine Grundlage geschaffen, damit die SchülerInnen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten lernen können, o mit der eigenen Behinderung umzugehen und mit ihr zu leben; o für sich und andere Verantwortung zu übernehmen; o eigene Interessen und Fähigkeiten zu entdecken und entfalten; o persönliche Probleme in angemessener Form zu lösen; o Erfahrungsdefizite auszugleichen; o Lebenspraktische Selbständigkeit zu erwerben. 7. Gruppenübergreifende Freizeitgestaltung Um Interessen einzelner Kinder und Jugendlicher gerecht zu werden, die nicht im Rahmen gruppeninterner Freizeitaktivitäten verwirklicht werden können, werden gruppen-übergreifende Freizeitangebote organisiert. Dabei sind wir bemüht, Kinder und Jugendliche aus der Gemeinde anzusprechen und einzubeziehen. Durch die Zusammenarbeit mit den örtlichen Gremien soll eine Beteiligung der InternatsschülerInnen an Freizeitaktivitäten örtlicher Jugendgruppen ermöglicht werden. 8. Personelle und strukturelle Rahmenbedingungen Die vereinbarten Pflegesätze bestimmen die personellen Rahmenbedingungen. Beim Einstellungsverfahren neuer MitarbeiterInnen wird die betreffende Wohngruppe beteiligt. Die Aufgaben der im Internat tätigen MitarbeiterInnen sind in den jeweiligen Stellenbeschreibungen festgehalten. Im Rahmen dieser Stellenbeschreibungen regeln die Wohngruppen alle pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten eigen-verantwortlich und gestalten dementsprechend ihren Dienst selbständig. In gruppeninternen sowie -übergreifenden Besprechungen werden alle aktuellen dienstlichen Fragestellungen erörtert. 3

4 9. Zusammenarbeit der Bereiche Die Bereiche Internat, Schule mit Therapie und Verwaltung haben neben ihren speziellen Aufgabenbereichen einen gemeinsamen, umfassenden Erziehungsauftrag. Sie sind dabei auf gegenseitige Unterstützung angewiesen und haben die besonderen Belange der anderen Bereiche in ihre Überlegungen mit einzubeziehen. Dafür ist ein regelmäßiger Austausch von Informationen zwischen allen Bereichen erforderlich. Zusammenarbeit von Internat, Schule und Therapie: Die MitarbeiterInnen in Internat, Schule und Therapie achten darauf, dass Termine von Veranstaltungen und Besprechungen sowie organisatorische Fragestellungen, die den jeweils anderen Bereich betreffen, ausgetauscht werden. Über den Leistungsstand einzelner Kinder einschließlich Lerninhalte und Lernverhalten erfolgt ein Austausch zwischen LehrerInnen und InternatsmitarbeiterInnen. Bei problematischen Verhaltensweisen einzelner Kinder findet ein umfassender Austausch aller Bereiche statt (entsprechend dem im Schulkonzept festgelegten Verfahren bei Verhaltensauffälligkeiten). Die MitarbeiterInnen des Internats- /Heimbereichs tauschen sich u.a. in Gesprächen und Hospitationen mit TherapeutInnen und LehrerInnen über Inhalte von Therapie und Unterricht aus. Umgekehrt haben MitarbeiterInnen aus Schule und Therapie die Möglichkeit, in den regelmäßig stattfindenden Eingliederungshilfeplangesprächen Informationen über Inhalte der pädagogischen Arbeit im Internat zu bekommen. Bei der Hilfsmittelversorgung der BewohnerInnen arbeiten der Arzt, die TherapeutInnen, die BezugserzieherInnen, die Eltern und der Orthopädiemechaniker eng zusammen. 10. Zusammenarbeit mit den Psychologen Die PsychologInnen beteiligen sich an allen Eingliederungshilfeplangesprächen in den jeweiligen Wohngruppen. Darin geht es u.a. um die Ermittlung des aktuellen Hilfebedarfs des Bewohners/der Bewohnerin und um das Erstellen eines Eingliederungshilfeplans. Darüber hinaus wird ggf. über die Indikation für eine psychologische Begleitung entschieden. Bei der Begleitung einzelner Kinder/Jugendlicher beziehen die PsychologInnen nach Möglichkeit die InternatsmitarbeiterInnen mit ein. Dies beinhaltet, dass die MitarbeiterInnen der jeweiligen Wohngruppe über Inhalte und Fortschritte der individuellen Begleitung informiert werden oder dass MitarbeiterInnen an einzelnen Gesprächen teilnehmen. Über die regelmäßigen Eingliederungshilfeplangespräche hinaus können die PsychologInnen sowohl bei akuten Problemstellungen in der Betreuung der BewohnerInnen als auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern beratend hinzugezogen werden. 11. Zusammenarbeit mit den Eltern Neben der internen Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche stellt die Zusammenarbeit mit den Eltern einen weiteren wichtigen Baustein für eine umfassende Begleitung der BewohnerInnen dar. Am Tag der Aufnahme findet mit den Eltern/Sorgeberechtigten ein ausführliches Gespräch über die persönliche 4

5 Situation ihres Kindes statt. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten der individuellen Zusammenarbeit und des näheren Kennenlernens thematisiert. Neben Telefonaten und Mitteilungsheften gestalten persönliche Kontakte in Form von Hausbesuchen und Gesprächen in der Einrichtung die Zusammenarbeit mit den Eltern. Darüber hinaus finden informelle Begegnungen z.b. an Geburtstagen, Sommerfesten und Elternabenden statt, die die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen. Inhaltlich geht es in den Elterngesprächen um den Austausch über den Entwicklungsstand des Kindes, Zielsetzungen und Schwerpunkte der individuellen Förderung. Dabei fließen jeweils die Ergebnisse von Eingliederungshilfeplangesprächen ein, die unter Beteiligung der Pädagogischen Mitarbeiter der jeweiligen Gruppe, der PsychologInnen und der Internatsleitung stattfinden. 12. Öffentlichkeitsarbeit Als Teil des Gemeinwesens der Stadt Dinklage stellt sich die Kardinal-von-Galen- Haus ggmbh in der Öffentlichkeit dar und strebt die Zusammenarbeit mit politischen und kirchlichen Gremien an. Dies geschieht in dem Bemühen, unsere SchülerInnen in alle Lebensbereiche zu integrieren und die Öffentlichkeit über ihre Lebenssituation zu informieren. 5

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