ÄRZTEBLATT 6/2013 MECKLENBURG-VORPOMMERN. Blickpunkt Hannover Das Maß ist voll! 54. Kammerversammlung

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1 ÄRZTEBLATT 6/2013 MECKLENBURG-VORPOMMERN Blickpunkt Hannover Das Maß ist voll! 54. Kammerversammlung

2 Inhalt Leitartikel Blickpunkt Hannover 200 Das Maß ist voll! 201 Aus der Kammer 54. Kammerversammlung der Ärztekammer M-V 202 Aktuelles Voller Einsatz für den Patienten: Wir arbeiten für Ihr Leben gern 221 Recht Warnung vor unseriösen Eintragungsangeboten 221 Kongressbericht Gesunde Kinder Gesundes Land 222 Achtung, vorsorgen! Leserforum der Ostsee-Zeitung 223 Geschichtliches Ärztin Ihres Vertrauens Arzt Ihres Vertrauens 208 Wissenschaft und Forschung Erweiterung der bundesweiten Meldepflichten impfpräventabler Erkrankungen 209 Eine neue Gold-Therapie oder nur fragwürdige Information für unsere Patienten? 212 Vorstand Qualität ärztlicher Gutachten verbessern 213 Veranstaltungen und Kongresse 22. Seminar- und Fortbildungswoche der Ärztekammer M-V 214 Impfkurse in Mecklenburg-Vorpommern 215 Veranstaltungen der Ärztekammer M-V 216 Veranstaltungen in unserem Kammerbereich 216 Vor 50 Jahren: Erste Herzschrittmacher - implantation im heutigen Mecklenburg- Vorpommern 224 Buchvorstellungen Für Sie gelesen 227 Service Bundesweiter Aktionstag Gefäßgesundheit 2013 unter dem Motto Wie kann ich meine Arterien schützen? 230 Kulturecke Veranstaltungshöhepunkte der hmt im Juni Theaterinformationen 231 Personalien Wir beglückwünschen 232 Impressum 232 Aus der Kassenärztlichen Vereinigung Öffentliche Ausschreibung 218 Aktuelles Auf dem neuesten Stand der Diskussion die Deklaration von Helsinki in der öffentlichen Konsultation 219 Hinweis: In dieser Ausgabe finden Sie eine Beilage der RSD Reise Service Deutschland GmbH und zur 55. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie. Für den Inhalt sind die Werbetreibenden verantwortlich. Wir bitten um freundliche Beachtung. AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 199

3 LEITARTIKEL Blickpunkt Hannover Wenn diese Zeilen erscheinen, ist der 116. Deutsche Ärztetag gerade zu Ende gegangen. Den zusammenfassenden Bericht können wir erst im Juli vorlegen. Ganz objektiv können wir nur über die Tagesordnung berichten wie der Ärztetag darüber befindet ist zwangsläufig zunächst Spekulation. Mit diesem Beitrag kann ich Sie nicht einmal mehr ermuntern, den Ärztetag zu besuchen aber vielleicht sind Sie der öffentlichen Einladung des Bundesärztekammerpräsidenten Prof. Montgomery in Heft 9 des Deutschen Ärzteblattes vom 1. März. gefolgt und haben den Ärztetag in Hannover selbst besucht Die Debatte zur Gesundheits-, Sozial- und ärztlichen Berufspolitik wird traditionell durch die Reden des Bundesministers für Gesundheit Daniel Bahr und des Präsidenten der Bundesärztekammer Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery während der Eröffnungsveranstaltung eingeleitet. Hitzige Auseinandersetzungen wird es kaum gegeben haben schließlich befinden wir uns in einem Wahljahr schon auf der Zielgeraden. Die Bewertung der gesundheitspolitischen Leistungen der Koalition in der abgelaufenen Legislaturperiode Beispiele Versorgungsstrukturgesetz, Approbationsordnung und Patientenrechtegesetz durch die Ärzteschaft und durch die Politik wird zwangsläufig unterschiedlich ausfallen zu groß ist die Liste der überfälligen Aufgaben (z. B. GOÄ). Dauerthema aller Gesundheitsreformen und gleichfalls unerledigte Aufgabe für die Politik ist eine solide Finanzierung des Gesundheitswesens. Der 115. Deutsche Ärztetag in Nürnberg hatte beschlossen, dass die Ärzteschaft eigene Vorstellungen hierzu entwickelt. Dieser Aufgabe hat sich der Ärztetag in Hannover gestellt. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat ein Papier vorgelegt, in dem festgestellt wird, dass die sinkende Zahl erwerbstätiger Beitragszahler das Umlagesystem der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überfordert; insgesamt ist das GKV-System weder nachhaltig noch generationengerecht. Die Vorschläge der Ärzteschaft zielen auf den Erhalt des dualen Systems der Krankenversicherung (GKV und PKV). Dabei soll der Arbeitgeberanteil auf 7,3 % des beitragspflichtigen Einkommens festgeschrieben bleiben; der Versichertenanteil soll einkommensunabhängig durch die Zahlung eines für alle Versicherten gleichen Gesundheitsbeitrages an seine Krankenkasse erfolgen. Neuregelungen des Gesundheitsfonds, Bundeszuschüsse und Neuregelungen der Mitversicherung von Familien sollen soziale Härten vermeiden; gleichzeitig wird die Finanzautonomie der gesetzlichen Kassen erreicht werden. Über die Referate hierzu, die Debatte und nicht zuletzt über die (notwendigen) Reformen der Privaten Krankenversicherung (PKV) wird im nächsten Heft zu berichten sein. Im reichen Deutschland ist Armut leider kein unbekanntes Phänomen. Die gesundheitlichen Auswirkungen von Armut wurden als TOP II auf dem Ärztetag thematisiert. Dieses Thema sollte für die Publikumspresse doch so interessant sein, dass darüber umfänglich berichtet wird. Wurde berichtet? Erfahrungsgemäß werden die übrigen, innerärztlichen Themen wenig in der Öffentlichkeit reflektiert werden. Für die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen persönlich von Bedeutung ist die Überarbeitung der Musterfortbildungsordnung, die nach Auffassung unserer Kammer möglichst einfach gestaltet werden sollte. Eine Mehrheit der Länderkammern präferiert jedoch eine detaillierte Kategorisierung der Fortbildungsveranstaltungen, um die wir dann wohl auch nicht herumkommen werden sollen doch die Veranstaltungen bundesweit anerkannt werden. Zur Reform der Weiterbildungsordnung (WBO) hat es erneut einen Sachstandsbericht gegeben; die Novelle der WBO befindet sich derzeit im zweistufigen Normsetzungsverfahren, welches bis 2014 abgeschlossen werden soll. Daneben wurde explizit die ambulante Weiterbildung thematisiert. Aufschluss über die gesundheitspolitischen Aktivitäten der Bundesärztekammer gibt der 634 Seiten starke Tätigkeitsbericht, der damit gleichzeitig das bunte Kaleidoskop ärztlicher Tätigkeit reflektiert. Dieser Bericht ist insgesamt und übersichtlich in einzelnen Kapiteln auf der Website der BÄK unter dem Stichwort Tätigkeitsbericht nachzulesen. Woran sich in diesem Jahr die Debatte entzündet hat, erfahren Sie in der Juli-Ausgabe Ihres Ärzteblattes. Lassen Sie mich diesen nachträglichen Vorab-Bericht mit einer banalen Feststellung abschließen: Die ärztliche Selbstverwaltung ist durchaus nicht selbstverständlich. Sie wird gelegentlich politisch infrage gestellt und gern von verschiedener Seite untergraben. Aus der Sicht unseres Berufsstandes ist sie optimal weil demokratisch und daher alternativlos. Je mehr sich jede(r) Einzelne engagiert, umso souveräner kann die Selbstverwaltung agieren und legitimiert sich damit. Dr. Wilfried Schimanke Seite 200 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

4 LEITARTIKEL Das Maß ist voll! Leider keine Glosse Liebe Kolleginnen und Kollegen, immer wiederkehrend werden wir Ärzte in den Medien global diskreditiert. Fast genüsslich gebraucht man kriminalisierende Schlagworte, wie Ärztepfusch, Korruption, Abrechnungsbetrug, die uns als Aufmacher in fetten Lettern aus den Zeitungen entgegenleuchten oder in Talk Shows zur besten Sendezeit begegnen. Es ist schon verwunderlich, dass trotz der Diffamierungen bei Tag und Nacht viele Patienten unsere Hilfe suchen und vielleicht sind wir darum so gelassen und reagieren nicht mit der notwendigen Konsequenz auf derartige grobe Verleumdungen unseres Berufsstandes. lichen Behandlungsfehler bzw. Pflegefehler um Unterstützung gebeten habe. Einer unserer Patienten schickte mir ein solches Schreiben seiner Gesundheitskasse zu und bat um telefonischen Rückruf. Ein einfacher Bauer, der bei amtlichen Schreiben Bedenken bekommt und bei mir Rat suchte: Fru Dokter, sei hebben mi wedder up de Been stellt un gesund flächt, dat is doch ken Behandlungfähler. Wat sall ik denn nu maken? Ich konnte ihn beruhigen, er brauche gar nichts zu unterschreiben. Aber liebe Kolleginnen und Kollegen, so wie die Medien erfreut laut Verunglimpfungen hinausposaunen und diese bislang bei uns und wohl auch bei unseren Patienten ins eine Ohr rein und in das andere wieder hinausgehen, so leise und perfide arbeiten die Kostenträger gegen die Ärzteschaft. Wir haben uns fast schon daran gewöhnt, dass die Behandlung eines Patienten um Monate später und dann auch nicht vollständig, sondern mit reduziertem Satz bezahlt wird, dass es eine vorgeschriebene Krankenhausverweildauer gibt, dass Kollegen teilweise fachfremd über Behandlungen befinden, von denen sie nichts verstehen; dass die Kostenträger `passende` Gutachter beauftragen, dass Behandlungen budgetiert sind; aber es kommt noch frecher: Die Krankenkassen, die sich teilweise schon als Gesundheitskasse bezeichnen, (Kranke werden nicht mehr bezahlt?) schreiben über ihr Serviceteam `Behandlungsfehler` aktiv Patienten an, die einen `verlängerten` Krankenhausaufenthalt hatten und fordern diese in einem langen Schriftsatz auf, ihre Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden, damit die entsprechenden Krankenunterlagen zur Prüfung eines Behandlungsfehlers eingezogen werden können. Im ersten Teil dieses amtlichen Schreibens wird dem Patienten suggeriert, dass die Gesundheitskasse nur seinem Wohlergehen verpflichtet ist, ihm keine Kosten entstehen und er sich um nichts zu kümmern brauche. Im letzten Teil der beiliegenden Schweigepflichtentbindungserklärung steht dann aber: Ich bitte darum, der Anforderung der AOK kurzfristig zu entsprechen und erkläre, das ich die AOK zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen aus einem mög- Nur so habe ich von diesen ungesetzlichen Machenschaften erfahren und die Wut im Bauch will kaum nachlassen. Nach Paragraph 66 SGB V heißt es: die Initiative zur Verfolgung von Schadensersatzansprüchen muss vom Patienten ausgehen.. Die Praxis zeigt das Gegenteil. Wahrscheinlich gibt es schon Computerprogramme, die bei Überschreiten der Krankenhausverweildauer `den Fall` rot aufleuchten lassen. Das Serviceteam `Behandlungsfehler` sendet dann nur noch die freundlichen Vordrucke ab. Ich vermisse den Aufschrei der Medien: Ärzte unter Generalverdacht! Machenschaften der Krankenkassen! Medizinstudium, nein danke! Was lese ich anstatt dessen? Elf Prozent Überkodierung in den Krankenhäusern (natürlich pure Absicht, das System ist ja so eindeutig!) wahrscheinlich sind 89 Prozent unterkodiert, weil wir einfach keine Lust mehr haben, dieses unsinnige System zu bedienen, aber das wird natürlich nicht überprüft. Ist ja nicht medienwirksam und bringt kein Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der letzten Kammerversammlung haben wir einstimmig beschlossen, uns gegen diese Machenschaften zu wehren. Ob ein entsprechender Entschließungsantrag ausreichend ist, bleibt abzuwarten. Wer kontrolliert die Kostenträger, dass der 66 auch eingehalten wird? Ich bleibe skeptisch, aber weiterhin reaktionslos zu verharren, schadet unserem Beruf und unseren Patienten. Dr. Evelin Pinnow AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 201

5 AUS DER KAMMER 54. Kammerversammlung der Ärztekammer M-V Der Sitzungsmarathon der Kammerversammlung am 27. April 2013 war vor allem von umfangreichen und kontroversen Diskussionen zur ärztlichen Weiterbildung geprägt. Zum ersten Mal stand das Thema Gesundheits- und Berufspolitik auf der Tagesordnung dieses Gremiums. Die Delegierten fassten u. a. Entschließungen zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen und gegen die Diffamierung der ärztlichen Berufsausübung. Mit Interesse verfolgten die Anwesenden auch die Ausführungen von Dipl.-Volksw. Norbert Butz und Dr. Johannes Schenkel (Bundesärztekammer) über Die Rolle der Ärztekammern bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. Grußwort Dr. Sybille Scriba beim Grußwort Die Abteilungsleiterin im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Dr. Sybille Scriba erläuterte den Standpunkt des Ministeriums zu aktuellen Fragen. Sie verurteilte, dass die gesamte Berufsgruppe der Ärzte von den Krankenkassen unter den Generalverdacht der Korruption gestellt werde. Bei der Überprüfung der fachlichen Sprachkenntnisse ausländischer Ärzte bat sie die Ärztekammer um Unterstützung. Sie hielt bundeseinheitliche Verfahren und Hilfsangebote für die Kandidaten für sinnvoll. Im Interesse der Weiterbildungsassistenten appellierte sie an die Universitäten und die Ärztekammer, besonders beim 38 Heilberufsgesetz wonach Professoren keine Ermächtigung zur Weiterbildung beantragen müssen aufeinander zuzugehen. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten sei auch notwendig, um den Negativtrend in der Organspende zu stoppen. Dr. Scriba forderte das Gremium auf, ausgehend von der neuen Gesetzeslage, wichtige Signale für die Fort- und Weiterbildung im Hygienebereich zu setzen. sierte er u. a. die von Justizministerin Uta-Maria Kuder geplante Einführung eines Strafrechtsparagraphen 299a, der nur zur Bestrafung von Ärzten und Zahnärzten ohne Berücksichtigung der anderen Gesundheitsberufe und der Verwaltungen der Einrichtungen dient. Zur Verbesserung des Erscheinungsbildes der Ärzteschaft in der Öffentlichkeit wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Kampagne Wir arbeiten für Ihr Leben gern mit Werbespots im Kino und Fernsehen und einer Plakataktion gestartet. Die Ärztekammer und die Kassenärztlichen Vereinigung M-V haben den Flyer Arzt Ihres Vertrauens und entsprechende Aufkleber für die Arztpraxen entwickelt. Der Präsident bewertete das neue Patientenrechtegesetz als Informationsmöglichkeit und Schutzfunktion für die Patienten, aber es enthalte nur Pflichtaufgaben für Ärzte. Dagegen lobte er den Gesetzentwurf zur Förderung der Prävention, darin werden die Kompetenzen der Ärzte gestärkt. Auch die Abschaffung der Praxisgebühr zum Jahresanfang 2013 begrüßte er. Die von der Ärzteschaft geforderte Neuregelung der Rettungsassistentenausbildung wurde realisiert und im März 2013 das Notfallsanitätergesetz verabschiedet. Es soll am in Kraft treten. Dr. Crusius kritisierte als Rechtsbruch, dass der Notfallsanitäter begrenzt zur selbständigen Heilkundeausübung berechtigt wird. Die wichtigste Zielstellung der 3. Kindergesundheitskonferenz organisiert vom Sozialministerium und der Vereinigung für Gesundheitsförderung M-V besteht in der gesunden Ernährung von Kindern und Jugendlichen und der Adipositatsbekämpfung. Im Rahmen einer Beratung mit der Zahnärztekammer M-V wurden gemeinsame Themen erörtert, wie z. B. die Approbationserteilung durch Kammern, die Überwachung der Berufshaft- Lagebericht des Präsidenten Dr. Andreas Crusius warnte vor einem Vertrauensverlust in der Arzt-Patienten-Beziehung. Als Hauptgründe sah er die Verökonomisierung (Hoppe) der Medizin und die Diffamierung der Ärztinnen und Ärzte durch Korruptionsvorwürfe. An dieser Situation hat die Politik einen großen Anteil namentlich kriti- Blick ins Plenum Seite 202 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

6 AUS DER KAMMER Das Präsidium (v. links): Vizepräsident Dr. Gibb, Frank T. Loebbert (Geschäftsführer), Präsident Dr. Crusius, und Vizepräsident Dr. Schimanke pflichtversicherung und die Sach- und Sprachprüfung ausländischer Ärzte. Dr. Crusius berichtete über ein geplantes Projekt mit einer Gruppierung aus Neubrandenburg zur Gewinnung spanischer Ärzte. Der Präsident informierte kurz über die Tätigkeit wesentlicher Bereiche der Geschäftsstelle: Ärzteverzeichnis Zum waren 9661 Ärztinnen und Ärzte in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet, davon sind 6871 berufstätig. Im vergangenen Jahr sind 15 Ärztinnen und 31 Ärzte verstorben. Im Berichtszeitraum sind 37 Kammermitglieder ins Ausland abgewandert und 476 ausländische Ärztinnen und Ärzte in unser Bundesland gekommen. Weiterbildung Im Berichtsjahr wurden 628 Anträge auf Anerkennung einer Bezeichnung gestellt. Die Facharzt-, Schwerpunkt-, Zusatzbezeichnungs- und Fachkundeprüfungen erfolgten an 44 Wochen im Jahr. Zur Kenntnisstandsprüfung, die die Ärztekammer für das Ministerium durchführt, waren 20 Kandidaten eingeladen, sechs konnten keinen ausreichenden medizinischen Kenntnisstand nachweisen und haben die Prüfung nicht bestanden. Seit 2012 werden alle Weiterbildungsbefugnisse, auch für die Weiterbildungsstätten, befristet auf fünf Jahre erteilt. Medizinische Fachangestellte 2012 waren 314 Auszubildende und 68 Umschülerinnen und Umschüler im Berufsausbildungsverzeichnis registriert, davon haben 153 die Anerkennung als Medizinische Fachangestellte erhalten. Erstmals konnte 2012 die Aufstiegsqualifikation zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung erteilt werden. In 78 Konfliktfällen wurde zwischen den ärztlichen Ausbildern und deren Auszubildenden beratend vermittelt. Fortbildung Bis zum Jahresende 2012 wurden 6726 Fortbildungsveranstaltungen zertifiziert. Die webbasierte Antragstellung hat sich bewährt. Die 21. Seminar- und Fortbildungswoche fand zum zweiten Mal in der Yachthafenresidenz Hohe Düne statt und kam bzgl. Inhalt und Rahmen bei den Teilnehmern wieder sehr gut an. Recht Im Jahr 2012 wurden 51 Anfragen zur Abrechnung ärztlicher Leistungen nach der Gebührenordnung registriert. Die Anzahl der Beschwerden gegen Kammermitglieder ist mit 197 Fällen stark angestiegen. In elf Fällen ( Fälle) wurden vom Vorstand berufsrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts eines Berufsvergehens eingeleitet. Der Präsident dankte allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Geschäftstelle für die geleistete Arbeit und den Delegierten für ihr ehrenamtliches Engagement. AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 203

7 AUS DER KAMMER Abschließend berichtete Dr. Crusius, dass die Kammerversammlungsmitglieder zukünftig durch -Rundschreiben in regelmäßigen Abständen über die Tätigkeit der Kammer informiert werden. Dadurch können sie ihrer Verantwortung für die Entscheidungsprozesse der Kammer noch besser gerecht werden. Diskussion zum Lagebericht Dr. Harald Terpe (MdB) kritisierte die Ökonomisierung der Medizin, d. h. das Konzerne im Krankenhaus Gewinne erzielen wollen. Dies führt zu einer Arbeitsverdichtung im ärztlichen Bereich und einem Mangel an Pflegestellen. Zur Bekämpfung der Korruption sei kein gesondertes Gesetz notwendig. Prof. Andreas Greinacher wies darauf hin, dass aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge Pflegekräfte fehlen. Außerdem mangelt es an Geld (niedriger Basisfallwert) für gute Angebote, zumal verlockende Plakate (in Greifswald) Ärzte und Pflegekräfte für eine Tätigkeit in Berlin werben. Dr. Fred Ruhnau stellte fest, dass ihm verhandeln auf Augenhöhe mit dem MDK nicht möglich war. Dr. Annegret Schlicht regte an, junge Ärzte zu fördern und ihre Arbeit mit Anerkennung zu würdigen. Gastvortrag Dr. Harald Terpe (MdB) äußerte sich zum Lagebericht Die Rolle der Ärztekammern bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur Die beiden Referenten vom Dezernat Telemedizin und Telematik der Bundesärztekammer teilten sich den Vortrag. Dipl.- Volksw. Norbert Butz begann seine Ausführungen mit der Vorstellung des 2009 auf Beschluss des Deutschen Ärztetags gegründeten Dezernats. Zu den Aufgaben gehörten u. a. die Einführung der Informationstechnologie in die medizinische Versorgung (Telemedizin) und in die organisatorischen Prozesse des Gesundheitswesens (elektronischer Arztausweis, elektronische Gesundheitskarte) sowie internationale ehealth-aspekte. Die Rahmenbedingungen waren schwierig, auch bedingt durch wechselnde Beschlüsse des Deutschen Ärztetags. Es gab aber den gesetzlichen Auftrag ( 291 a, SGB V) für die Bundesärztekammer (BÄK) zur Schaffung der Telematikinfrastruktur (TI) sowie zur Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte und des elektronischen Arztausweises. Da lt. Die Referenten Dipl.-Volksw. Butz (rechts) und Dr. Schenkel (BÄK) Gesetz die Länder für die Herausgabe des elektronischen Arztausweises zuständig sind, war und ist eine Mitwirkungspflicht der Landesärztekammern erforderlich. Dr. Johannes Schenkel sah die Ursache für die Notwendigkeit des GKV-Modernisierungsgesetzes (2003) in dem Widerspruch zwischen Hightech in der Therapie und Diagnostik und der veralteten Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen. Als Anwendungen für die TI sind u. a. vorgesehen: Stammdaten und Notfalldaten (freiwillig) auf der elektronischen Gesundheitskarte (egk), qualifizierte elektronische Signatur, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief und elektronisches Rezept. Die Notwendigkeit der TI begründete der Redner mit dem Schutz für medizinische Daten, d. h. Zugang nur für Berechtigte (Ärzte) mittels elektronischem Arztausweis auf verschlüsselte Daten und nur mit Zustimmung der Patienten (Zwei- Karten-Prinzip). Als Ursachen für das langsame Vorangehen des Projektes werden u. a. die fehlende Verständigung auf gemeinsame Ziele innerhalb der Gesellschafter der gematik, die Einflussnahme durch das Bundesgesundheitsministerium und der völlig unrealistische ursprüngliche Zeitplan genannt. Die BÄK setzt sich für die Praktikabilität im Alltag, für das praxisnahe Im Gespräch: PD Dr. Streckenbach (links) und Prof. Greinacher Seite 204 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

8 AUS DER KAMMER Testen und Evaluieren, für die Refinanzierung des Aufwands, die Marktoffenheit (Wettbewerb der Anbieter) und Interoperabilität ein. Beide Referenten konnten mit Organigrammen darstellen, dass die vielfachen Bedenken zur Sicherheit sensibler Patientendaten unbegründet sind. Diskussion zum Vortrag Dr. Anke Müller fragte nach der Zuständigkeit und der rechtlichen Probleme (Vollständigkeit) des Notfalldatensatzes. Sie erhielt die Antwort, dass der Notfalldatensatz in der Regel vom Hausarzt aufgestellt werde, dieser aber nicht für die Vollständigkeit garantieren muss. Dr. Fred Ruhnau wollte die Höhe des jährlich benötigten Geldes für das Projekt erfahren. Die Kosten werden aufgrund der hohen Datenschutzforderungen und der Komplexität auf 4 bis 14 Mrd. Euro geschätzt. PD Dr. Bernd Streckenbach wies auf die nicht kompatiblen Geräte hin. Der Datenfluss sei automatisiert und soll über Sektoren hinweg erfolgen. Entschließungen zur Gesundheits- und Berufspolitik 1. Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen Vom Gremium wurde einstimmig jegliche Form der Korruption verurteilt und die vollständige Aufdeckung AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 205

9 AUS DER KAMMER Dipl.-Med. Frank Büchner kritisierte das Vorgehen der Krankenkassen beim 66 SGB V und Aufklärung aller Verdachtsfälle gefordert. Dabei sprachen sich die Delegierten auch gegen einen Sonderstraftatbestand allein gegen die Ärzte aus. Sollte der Gesetzgeber korrupte Praktiken im Gesundheitswesen unter Strafe stellen, so muss diese Regelung auch nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen berücksichtigen. Eine pauschalisierte Vorverurteilung der Ärzte erschüttert erheblich das Vertrauen des Patienten zu seinem Arzt. 2. Diffamierung ärztlicher Berufsausübung stoppen Die Kammerversammlungsmitglieder forderten mit einer Gegenstimme den Rücktritt des Vorstandes des GKV-Spitzenverbandes. In der Begründung des Antrags verwies Vizepräsident Dr. Schimanke auf die plumpe Verfälschung der Tatsachen durch den GKV-Spitzenverband (s. Leitartikel Heft 3/2013), der die gesamte Ärzteschaft unter den Generalverdacht der Korruption stellt sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten untergräbt. Als Aufforderung zur Denunziation bewertete er das Formular zur anonymen Anzeige von Fehlverhalten auf der Web-Site des Spitzenverbandes ( Dort werden Begriffe wie tatverdächtiger Person, Tatzeit und Tatort verwendet. 3. Missbrauch der Regelung des 66 SGB V verhindern Die Delegierten sprachen sich einstimmig gegen die missbräuchliche Anwendung des 66 SGB V durch die Krankenkassen aus. Die Krankenkassen werden aufgefordert, ausschließlich auf der Grundlage des o. g. Paragraphen ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen infolge eventueller Behandlungsfehler zu unterstützen. Von den Krankenkassen ausgehende Initiativen konterkarieren die gesetzliche Regelung und zerstören die Basis für ein vertrauensvolles Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Hintergrund der Debatte waren Schreiben von Krankenkassen an Patienten von der Krankenkasse aktiv angeschrieben wurden, wenn es Anhaltspunkte für Komplikationen gab. Ein solches Schreiben stellte Vorstandsmitglied Dr. Evelin Pinnow vor, sie hatte es von einem Patienten erhalten. In diesen Schreiben werden die Patienten gebeten, eine Schweigepflichtentbindungserklärung auszufüllen, welche sich auf 66 SGB V bezieht, um diese Komplikationen zu klären. Das Gesetz fordert aber, dass die Initiative zur Verfolgung solcher Schadensersatzansprüche vom Patienten ausgehen muss und nicht von der Krankenkasse. Ärztekammer bietet Unterstützung an! Dr. Jens-Uwe Weise bat die anwesende Vertreterin der AOK Frau Moskwyn um eine Antwort zu den Verfahren Sollten auch Ihre Patienten aktiv von den Krankenkassen angeschrieben worden sein und Sie haben solche Schreiben zur Kenntnis erhalten, dann senden Sie diese bitte an das Referat Recht der Ärztekammer. Dort werden sie geprüft und ggf. an die entsprechende Krankenkasse zur Klärung weitergeleitet. Die nächste Kammerversammlung findet am 9. November 2013 statt. I. Mumm Prof. Emil Reisinger (links) im Gespräch mit Prof. Klaus Dommisch Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung unter sich (v. l. n. r.): Dipl.- Med. Torsten Lange, Dipl.-Med. Fridjof Matuszewski, Karsten Thiemann, Dr. Astrid Buch Seite 206 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

10 AUS DER KAMMER Beschlüsse: Weiterbildung Der Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses Dr. Fred Ruhnau erläuterte das bestehende Problem, bei einer geringen Anzahl von Hygieneärzten in Mecklenburg-Vorpommern die gesetzlichen Forderungen (ein Hygienearzt pro Krankenhaus mit 400 Betten bis 2016) zu erfüllen. Nach Beratungen mit den Gremien wurde die Einführung einer Strukturierten curriculären Fortbildung Krankenhaushygiene vorgeschlagen. Dieser Vorschlag erhielt das einstimmige Votum der Delegierten. Dr. Andreas Crusius informierte über die Gespräche des Vorstandes mit der Fachkommission zum Thema Zusatz-Weiterbildung Spezielle Visceralchirurgie. Die stärkere Beachtung des ambulanten Bereiches bei der Facharzt-Weiterbildung empfahl Dr. Ulf Broschewitz. Diese sollte mindestens sechs Monate betragen und der Vorstand sollte sich gemeinsam mit der KV für eine entsprechende Finanzierung einsetzen. Nach kontroverser Diskussion wurde mit sechs Gegenstimmen der Absichtserklärung einer stärkeren Berücksichtigung der ambulanten Weiterbildung zugestimmt. Dr. Wilfried Schimanke stellte die Forderung nach einheitlichen Voraussetzungen für die ärztliche Weiterbildung ohne Sonderstellung der Universitätsmedizin (entgegen 38 Heilberufsgesetz) zur Abstimmung. Dieses Thema erhitzte die Gemüter und führte zu einer nicht enden wollenden Diskussion. Nach einer Änderung in der der Gesetzgeber dringend aufgefordert wird, das Heilberufsgesetz zu novellieren wurde der Antrag mit sechs Enthaltungen angenommen. Der Antrag von Prof. Andreas Greinacher zur Weiterbildung an der Universitätsmedizin in Rostock und Greifswald, u. a. die zeitgerechte Bearbeitung der Anträge, wurde mit sechs Gegenstimmen und drei Enthaltungen an den Vorstand zur weiteren Beratung überwiesen. Die Ärztliche Begutachtung ist wesentlicher Bestandteil der Weiterbildung und stellt hohe Ansprüche an die Qualität. Die Kammerversammlung hat den Vorstand beauftragt, zur nächsten Versammlung eine Konzeption vorzulegen, wie die Qualität verbessert und die Kenntnisse und Fähigkeiten in der Begutachtung geprüft werden sollen. (s. dazu auch den Artikel auf S. 213 in diesem Heft). Der Antrag von Dipl.-Med. Torsten Lange zur Erteilung einer spezifischen Weiterbildungsbefugnis für die Allgemeinmedizin wurde mehrheitlich abgelehnt. Qualitätssicherung Die Kammerversammlungsmitglieder befürworteten die Übernahme der staatlichen Aufgabe nach der Medizinprodukte- Betreiberverordnung. Das beinhaltet, dass die Ärztekammer vom Sozialministerium die Überwachung der Qualitätssicherung für medizinische Laboratorien übernehmen kann. Finanzen PD Dr. Bernd Streckenbach, Vorsitzender der Ärztlichen Stelle Nuklearmedizin, erläuterte die Erweiterung des Gebührenverzeichnisses für die Nuklearmedizin (6.3.1) um PET/CT (400,00 ) und PET/CT- Untersuchungsverfahren (200,00 ). Die Delegierten stimmten mit drei Enthaltungen dieser Änderung zu. AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 207

11 AUS DER KAMMER Ärztin Ihres Vertrauens Arzt Ihres Vertrauens Seit Wochen werden die Ärzte in den Medien unter Generalverdacht gestellt, korrupt zu sein. Es wird sogar gefordert, einen Sonderstraftatbestand ausschließlich gegen die Ärzte zu schaffen. Jede Form der pauschalisierten Vorverurteilung erschüttert erheblich das Vertrauen des Patienten zu seinem Arzt. Um dieser Diffamierungsdebatte entgegenzuwirken und diese so wichtige partnerschaftliche Beziehung zu stärken, haben die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) gemeinsam die Kampagne: ÄRZTIN IHRES VERTRAUENS bzw. ARZT IHRES VER- TRAUENS gestartet. Sie beinhaltet ein Informationsblatt für Patienten sowie eine Ärzteinformation mit einem Forderungskatalog und den abziehbaren Klebebuttons. Helfen Sie mit, die Diskreditierung des ärztlichen Berufsstandes zu stoppen! Die Patienten- und Ärzteinformation sind auf den Internetseiten der KVMV und der Ärztekammer veröffentlicht. Eine kostenfreie Bestellung der Informationsblätter ist telefonisch über die Ärztekammer unter der Nummer möglich. LIEBE PATIENTIN, LIEBER PATIENT, seit Wochen wird Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt in den Medien unter Generalverdacht gestellt, korrupt zu sein. Ein ganzer Berufsstand wird pauschal des Pfuschs, der Abzocke und der Bestechlichkeit bezichtigt. Es geht soweit, dass beispielsweise die Justizministerin des Landes, Uta-Maria Kuder (CDU), bereits bei Verdachtsfällen von Korruption der Staatsanwaltschaft Praxisdurchsuchungen ermöglichen möchte. Das hieße allerdings, dass eine Reihe von Nichtmedizinern auch Ihre persönliche Patientenakte einsehen könnte. Das Fazit dieser Diffamierungsdebatte: Das vertrauensvolle Arzt-Patienten-Verhältnis wird in einem bedrohlichen Maße gestört. Seien Sie versichert, die Ärzte Mecklenburg-Vorpommerns selbst sind äußerst daran interessiert, jedes Fehlverhalten in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Deshalb gibt es bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Sie ahndet die Verstöße der wenigen schwarzen Schafe unter den Ärzten. Bitte tragen Sie dazu bei, dass das Vertrauen zwischen Ihnen und Ihrem Arzt nicht gestört wird. Helfen auch Sie mit, dass die öffentliche Meinung über die Ärzteschaft wieder von einer fairen Diskussion geprägt wird. Schließlich werden Sie von einer Ärztin bzw. einem Arzt Ihres Vertrauens betreut. Wenn Sie Fragen zu dem Thema haben, so sprechen Sie diese bitte offen bei Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt an! ÄRZTIN IHRES VERTRAUENS + ARZT IHRES VERTRAUENS + Eine gemeinsame Aktion der Mit freundlicher Unterstützung der Landesärztekammer Baden-Würtemberg Seite 208 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

12 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Erweiterung der bundesweiten Meldepflichten impfpräventabler Erkrankungen * Martina Littmann Mit Wirkung vom wurde durch das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze die Liste der meldepflichtigen Erkrankungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) um die Kategorien Mumps, Pertussis, Röteln und Varizellen erweitert. Bisher waren diese impfpräventablen Erkrankungen nur in den neuen Bundesländern gemäß erweiterter Meldeverordnungen meldepflichtig. Somit besteht jetzt nach 6 (1) Nr.1 des IfSG bundesweit eine gesetzliche namentliche Meldepflicht für den Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie den Tod an Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rötelnembryopathie und Varizellen sowie nach 7 (1) Nr. 1 (IfSG) eine Labor-Meldepflicht für den direkten oder indirekten Erregernachweis, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion mit dem Mumps-Virus, mit Bordetella (B.) pertussis oder B. parapertussis, mit dem Röteln-Virus oder mit dem Varizella- Zoster-Virus. Die nichtnamentliche Meldung der konnatalen Röteln nach 7 (3) entfällt. In Mecklenburg-Vorpommern (M-V) sind diese impfpräventablen Erkrankungen schon seit 2006 gemäß Infektionsschutz-Ausführungsgesetz meldepflichtig. Neuerungen für M-V sind damit die jetzt geltende namentliche Meldepflicht für Varizellen sowie nachfolgend aufgeführte Änderungen in den Falldefinitionen. 2. Bei erfüllter Falldefinition (z. B. ein- oder doppelseitige Parotitis) sollte eine Laboruntersuchung veranlasst werden. Bei Ungeimpften empfiehlt es sich, die Diagnose serologisch zu bestätigen (Bestimmung spezifischer IgMevtl. auch IgG-Antikörper mittels ELISA). Bei geimpften Patienten sollte neben der Serologie unbedingt eine PCR aus Urin, Rachenabstrich oder Zahntaschenflüssigkeit (oral fluid) veranlasst werden, da die serologische Diagnose von Mumps-Reinfektionen per ELISA nicht zuverlässig ist. Eine PCR kann auch bei besonderen Fällen, z. B. ZNS-Manifestationen, aus Liquor oder Biopsiematerial durchgeführt werden. Pertussis: 1. Bei der Übermittlung entfällt zukünftig die Kategorie der lediglich klinisch diagnostizierten Erkrankung. Diese Kategorie machte bisher nur einen sehr geringen (< 5%) Anteil aller übermittelten Pertussis-Erkrankungen aus und ist vermutlich mit einer höheren Unsicherheit behaftet. Eine Vergleichbarkeit mit früheren Jahren ist durch Ausschluss dieser Fälle bei entsprechenden Auswertungen gewährleistet. 2. Beim klinischen Bild wurden die klinischen Ausprägungen bei Kindern und Erwachsenen klarer von denen bei Säuglingen (z. B. Apnoen) getrennt. Mumps: 1. Die bereits in den neuen Bundesländern bestehende Falldefinition der Mumps-Erkrankung wurde hinsichtlich des klinischen Bildes (spezifisches und unspezifisches klinisches Bild) und der labordiagnostischen Nachweise (neu: erhöhter Liquor/Serum-Index) erweitert. Somit ist es möglich, neben dem typischen Krankheitsbild des Mumps mit ein- oder doppelseitiger Schwellung der Ohrspeicheldrüsen auch andere auftretende Krankheitsausprägungen (z. B. Meningitis, Orchitis, Oophoritis, Pankreatitis) zu erfassen. * Die Informationen basieren auf der Mitteilung des Robert Koch-Institutes Themen zum Meldewesen Infobrief 39 vom AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 209

13 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG 3. Ein serologischer Nachweis ist nur für B. pertussis, nicht jedoch B. parapertussis möglich. B. parapertussis kann nur mittels Kultur oder PCR nachgewiesen werden. Beim serologischen Nachweis muss beachtet werden, dass nur Antikörper gegen das Pertussis-Toxin (PT) spezifisch für eine Infektion mit B. pertussis sind. Testkits, die noch weitere Antigene, wie z. B. das filamentöse Hämagglutinin (FHA), Pertaktin oder Fimbrien, können mit einer Reihe anderer Erreger kreuzreagieren (z. B. andere Bordetella- Spezies, Haemophilus-Spezies, Mycoplasma pneumoniae, Escherichia coli). Leider sind derartige Testkits derzeit noch auf dem Markt erhältlich. 4. Beim serologischen Nachweis von B. pertussis wurde zusätzlich zum Titeranstieg auch der alleinige IgA-Antikörpernachweis gegen das Pertussistoxin (PT) in die Falldefinition aufgenommen. Auch wenn der IgA-Nachweis aufgrund seiner niedrigen Sensitivität nicht für die Primärdiagnostik empfohlen ist, hat er eine gute Aussagekraft aufgrund seiner hohen Spezifität. Als Cut-off wird ein Wert von 12 IU/ml vorgeschlagen; laborspezifische Interpretationen sollten jedoch gegebenenfalls berücksichtigt werden. Der Cut-off eines einmaligen Nachweises von IgG-PT-Antikörpern wird meist bei ca. 100 IU/ml angesetzt. Bei einem Wert zwischen 40 und 100 IU/ml sollte eine zweite Serumprobe abgenommen werden, um einen Titeranstieg zu dokumentieren. Falls eine Pertussis-Impfung in den 12 (bisher: 36) Monaten vor der Erkrankung stattgefunden hat, kann der alleinige serologische Nachweis nicht als labordiagnostische Bestätigung einer Pertussis-Infektion gewertet werden. Röteln 1. Die bestehende Falldefinition der postnatalen Röteln der neuen Bundesländer wurde hinsichtlich der labordiagnostischen Nachweise überarbeitet. So ist für eine direkte labordiagnostische Bestätigung der Röteln nach neuer Falldefinition nun eine PCR oder Kultur aus Material eines Rachenabstrichs oder aus Rachenspülflüssigkeit sowie aus Blut, Zahntaschenflüssigkeit, Liquor oder Urin möglich. Ein indirekter serologischer Nachweis entspricht nun auch Seite 210 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

14 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG über den Nachweis intrathekal gebildeter rötelnspezifischer Antikörper (erhöhter Liquor/Serum-Index) der Falldefinition. 2. Die Falldefinition der konnatalen Röteln wurde neu erarbeitet. Es wird bei der Beschreibung des klinischen Bildes zwischen einem spezifischen klinischen Bild (z. B. Innenohrtaubheit, kongenitaler Herzfehler, Retinopathie, Katarakt oder Glaukom) und einem unspezifischen klinischen Bild (z. B. Splenomegalie, Mikrozephalus) unterschieden. Eine Erkrankung bei einem Kind im ersten Lebensjahr oder bei einer Totgeburt erfüllt nur bei Vorliegen des spezifischen klinischen Bildes auch ohne Labornachweis oder epidemiologische Bestätigung die Übermittlungskategorie einer klinisch diagnostizierten Erkrankung. 3. In Ausbruchssituationen (aber nie bei Schwangeren, s. u.) kann ein alleiniger Röteln-IgM-Antikörpernachweis ohne weitere Bestätigung als labordiagnostischer Nachweis gewertet werden. Bei sporadisch auftretenden Fällen mit Rötelnverdacht sollte eine labordiagnostische Bestätigung eines Rötelnverdachtes unbedingt erfolgen und ein positiver IgM-Befund durch eine gleichzeitig durchgeführte PCR-Untersuchung bestätigt werden. 4. Ein Röteln-IgM-Antikörpernachweis in der Schwangerschaft bedarf vor therapeutischen Entscheidungen unbedingt einer weiteren Bestätigung durch eine Feindiagnostik in einem spezialisierten Labor (z. B. Western Blot, IgG- Avidität, Virusdirektnachweis). Varizellen 1. Die bereits in den neuen Bundesländern bestehende Falldefinition der Varizellen wurde hinsichtlich des klinischen Bildes (spezifisches und unspezifisches klinisches Bild) und der labordiagnostischen Nachweise (neu: erhöhter Liquor/ Serum-Index) erweitert. Das spezifische klinische Bild der Windpocken ist durch die bekannte Symptomatik des anfangs makulopapulösen Ausschlags an Haut oder Schleimhaut bei nachfolgend gleichzeitig vorhandenen Papeln, Bläschen bzw. Pusteln und Schorf gekennzeichnet. Ein unspezifisches klinisches Bild ist bei einem Ausschlag an Haut oder Schleimhaut mit Flecken oder Bläschen oder Pusteln gegeben. Ist allein diese unspezifische Symptomatik gegeben, so ist der Fall nicht zu übermitteln. Da ein unspezifisches klinisches Bild insbesondere bei gegen Varizellen geimpften Patienten auftreten kann, sollte in diesen Fällen ein Labornachweis angeregt werden. Eine weitere Neuerung ist die Einbeziehung des krankheitsbedingten Todes als unspezifisches klinisches Bild. Liegt ein Laborbefund vor, der auf eine VZV-Infektion schließen lässt, der Patient ist jedoch verstorben und spezifische Symptome sind daher nicht mehr ermittelbar, so ist in diesem Fall ebenso die Übermittlungskategorie der klinisch-labordiagnostizierten Erkrankung anzuwenden. 2. Der Labornachweis einer Varizella-Zoster-Infektion lässt allein keine Unterscheidung zwischen Windpocken oder Herpes zoster zu. Die Windpocken sind der klinische Ausdruck einer Erstinfektion mit dem Varizella zoster Virus und sie sind meldepflichtig nach 6 IfSG. Die Gürtelrose (Herpes zoster) ist eine endogene Reaktivierung des Virus und nicht Ausdruck einer Neuinfektion. Für die Gürtelrose besteht zurzeit außer in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen keine Arztmeldepflicht. Daher sollten bei jedem gemeldeten VZV-Labornachweis klinische Symptome erfragt und übermittelt werden, um eine Unterscheidung zwischen den Krankheitsbildern Windpocken und Gürtelrose zu ermöglichen. Die Meldung muss unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach erlangter Kenntnis gegenüber dem für den Aufenthaltsort des Betroffenen zuständigen Gesundheitsamt, bei Labormeldungen gegenüber dem für den Einsender zuständigen Gesundheitsamt erfolgen. Neu sind die seit dem 29. März 2013 verküzten Übermittlungsfristen vom Gesundheitsamt an die Landesstelle und das Robert Koch-Institut, nach denen die Meldungen jeweils am folgenden Arbeitstag zu übermitteln sind. Die ausführlichen neuen Falldefinitionen sind online unter im Bundesgesundheitsblatt abrufbar. Die neuen Meldeformulare können auf der Internetseite des LAGuS ( heruntergeladen werden. Verfasserin: Dr. med. Martina Littmann Gesundheitsabteilung Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) M-V Gertrudenstr Rostock AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 211

15 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG Aus einer Pressemitteilung Team aus Hannover fordert Alternative zum Gelenkersatz Ehrenamtliches Team aus Hannover plädiert für Goldimplantation als zukunftsweisende Alternative zum Gelenkersatz Gelenkerkrankungen ohne Nebenwirkungen und antibiotikafrei behandeln Team Ackermann will Patienten Wege zu kostengünstiger und wirkungsvoller Alternative zum Gelenkersatz bahnen 40 Millionen Menschen leiden in Deutschland an verschlissenen Gelenken Die Goldimplantation ist tausendfach an Tier und Mensch erprobt. Ihre Vorteile: Sie ist nahezu risikofrei. Sie erspart hohe OP-Kosten, einen langwierigen Reha-Aufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Sie bewirkt, je nach Fall, bis zu 100%ige Schmerzlinderung. Im Internet Die Redaktion des Ärzteblattes hat Prof. Dr. Wolfram Mittelmeier, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik Rostock um eine Stellungnahme zu diesem Thema gebeten, die Sie nachfolgend lesen können. Eine neue Gold-Therapie oder nur fragwürdige Information für unsere Patienten? Ein vorgeblich ehrenamtliches Team aus Hannover wirbt über einen Artikel im Hamburger Abendblatt und im Internet für Goldimplantation als zukunftsweisende Alternative zum Gelenkersatz. Diese Therapie wird angepriesen als neues Verfahren, nahezu risikofrei, erspare hohe OP-Kosten, einen langwierigen Rehabilitationsaufenthalt und Arbeitsunfähigkeit. Sie bewirke, je nach Fall, bis zu 100%ige Schmerzlinderung, auf Antibiotikabehandlung könne verzichtet werden. Auch seien die Kosten für die Goldimplantation wesentlich geringer als die des Gelenkersatzes. Polemisch wird mit angeblich schlechten Ergebnissen des Gelenkersatzes verglichen. Über in Gelenknähe implantiertes Gold in Form von Goldplättchen, -kügelchen oder -drähten würden Goldionen ausgesen- det, die Entzündungen aufheben sollen sowie Neu- und Spätentzündungen gar nicht erst aufkommen lassen. Nähere Erläuterungen über Freisetzungsraten und Verteilungsmuster werden nicht angeführt. Gold ist in der Rheumatologie als pharmazeutische Basismedikation keineswegs neu, sondern vielfach bewährt. Es ist also denkbar, dass Gold auch in lokaler Anwendung eine gewisse Wirkung ausüben kann. Wie aber ist die geeignete Dosierung, welche Nebenwirkungen sind zu erwarten, welche tatsächlichen Langzeiteffekte? Viele Fragen. In der o. g. Medienmitteilung sowie auch in sehr ähnlich lautenden Internetseiten wird auf die Studienlage in Dänemark bezüglich dieser Gold-Implantation verwiesen, welche aber bislang in den medizinischen Publikationen schlichtweg mager ist. Begründet wird mit Erfahrungen in der Tiermedizin, wo diese Seite 212 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

16 WISSENSCHAFT UND FORSCHUNG / VORSTAND Technik in Deutschland schon seit 1993 mit überragenden Ergebnissen routinemäßig an Hunden, Katzen und Pferden angewandt würde. In Dänemark hätten bereits über Menschen die Goldimplantation erhalten. Die in international anerkanntem Schrifttum auffindbare Publikation mit höherem EBM-Modus umfasst eine zwar doppelblinde, randomisierte, kontrollierte Studie. Kleine Gold- Dosen wurden an 5 Akupunktur-Punkten um das Knie appliziert im Vergleich zur alleinigen Nadel-Anwendung. Aber diese Studie war gekennzeichnet durch hohe altersbezogene Streuung (18-80 Jahre), nur sehr geringe Fallzahl (19 bzw. 21) und somit relativ gering signifikante Aussagekraft. Zudem endete in dieser Pilotstudie der Beobachtungszeitraum nach einem Jahr sehr kurz! [Nejrup K, et al., Clin Rheumatol Nov;27(11):1363-9] Fazit: Gold ist bewährt in Zahnheilkunde und auch in der systematischen Rheumatherapie. Ob diese lokale Anwendung aber wirkungsvoll ist in der Breite und welche Langzeit-(Neben-!) Wirkungen sie tatsächlich erzielt, bleibt abzuwarten. Welche Auswirkung hat diese Gold-Applikation auf noch intakten Restknorpel? Wie für jede neuere Therapie ist besonders da es sich hier um die Zuständigkeit des Arzneimittelgesetzes handeln müsste die solide wissenschaftliche Untersuchung mit eingehender Aufklärung der Patienten erforderlich. Warten wir sie ab. Der fortwährende Vergleich mit der Endoprothetik hinkt in besonderem Maße. Die Implantation von Kunstgelenken ist eine der erfolgreichsten Methoden der Medizingeschichte mit hervorragenden Langzeit-Effekten (> 90% Standzeit am Hüftgelenk, > 85% am Kniegelenk laut Registerdaten). Dass es immer wieder in Einzelfällen zu früheren Versagern kommt, ist einerseits bezüglich der Anwendungssicherheit der Tatsache einer weiten Verbreitung dieser Methode zu schulden, zudem einer erst langsam aufkommenden Kultur der überprüften Qualitätssicherung (z. B. EndoCert-Initiative). Andererseits sind die Zulassungsbedingungen über sog. Baugleichheit und die geforderten Prüfnormen noch nicht realistisch genug (z. B. moderne Sportarten). Eine erprobte und gut implantierte Endoprothese aber kann letztlich dem betreffenden Patienten viele Jahre Funktion und Schmerzfreiheit sichern ob sich die o. g. Goldtherapie damit wirklich auch nur annähernd vergleichen kann, muss sich noch zeigen. Prof. Dr. Wolfram Mittelmeier Qualität ärztlicher Gutachten verbessern Die aktuelle Weiterbildungsordnung in Mecklenburg-Vorpommern schreibt in 4 Abs. 3 u. a. auch die Begutachtung von Krankheiten, Körperschäden und Leiden einschließlich der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt als Inhalt der Weiterbildung vor. Unter Punkt 1 der Allgemeinen Inhalte der Weiterbildung für die Abschnitte B und C wird die ärztliche Begutachtung mit dem 2. Stabstrich angeführt. Explizit werden in diesen Abschnitten jeweils spezifische Aufgaben der Begutachtung gefordert; beispielhaft sollen hier nur die Festlegungen für das Fachgebiet Allgemeinmedizin angeführt werden: Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Begutachtung und Bewertung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, der Arbeitsfähigkeit, der Berufs- und Erwerbsfähigkeit sowie der Pflegebedürftigkeit. Auf dieser Grundlage hatte der Vorstand der Ärztekammer in der 2. Hälfte des letzten Jahres beschlossen, bei der Facharztprüfung auch die Kenntnisse und Fertigkeiten in der Begutachtung zu prüfen. Dies sollte einfach durch die Vorlage unter Anleitung des Weiterbildungsbefugten selbst angefertigter, ggf. fiktiver Gutachten erfolgen. In der praktischen Umsetzung ist diese Regelung auf Schwierigkeiten, teilweise auch auf (unbegründete) Widerstände gestoßen. Daraufhin hat der Vorstand in seiner Sitzung am beschlossen, die Vorlage von Gutachten in der Prüfung vorerst auszusetzen. Die Kammerversammlung hat sich am 27. April 2013 mit diesem Thema befasst und den Vorstand beauftragt, bis zur nächsten Kammerversammlung Modalitäten zur Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten in der Begutachtung zu entwickeln. Diese werden dann zu einem noch festzulegenden Stichtag verbindlich. Über Regelungen werden Sie wie immer im Ärzteblatt informiert werden. Die Kenntnisse in der Begutachtung sind jedoch weiterhin Inhalt der Facharztprüfungen; Gutachten können fakultativ vorgelegt werden. Aus Gründen des Datenschutzes ist es unbedingt erforderlich, dass die Gutachten anonymisiert werden (z. B. durch Schwärzung der personenbezogenen Daten). Dr. Wilfried Schimanke AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 213

17 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE 22. Seminar- und Fortbildungswoche der Ärztekammer M-V Termin: Achtung vorverlegt! (Montag bis Freitag) , täglich 09:00 17:00 Uhr Reg.-Nr.: 13/11/, Kongresszentrum, Yachthafenresidenz Hohe Düne, Am Yachthafen 1, Rostock-Warnemünde Es werden folgende Kurse angeboten: 40 Stunden Kursweiterbildung Palliativmedizin: Mo: 10:00 17:00 Uhr 425,00 40 P Hinweis für M-V: 12-monatige Weiterbildungszeit ersetzbar durch Di Fr: 09:00 17:00 Uhr 13 / 11 / 04 / 8 Fallseminare max. 120 Stunden und mindestens 3 Monate Weiterbildung Herr Prof. Dr. med. C. Junghanß, Herr Dr. med. V. Lakner Lungenfunktionskurs: ,00 9 P Vermittlung von Wissen über die Funktionsdiagnostik mit praktischen Übungen 13 / 11 / 05 / 11 und Test am Gerät (2. Teil: Universitätsmedizin Rostock) Frau Dr. med. B. Hortian, Herr MUDr. O. Kovac Notfall Airwaymanagement: ,00 9 P Notfallintubation, die schwierige Intubation, alternative Methoden zur Atemwegssicherung, 13 / 11 / 05 / 3 Einleitung und Durchführung der Notfallnarkose (empfohlene Medikation, Pharmakologie der Medikamente ), Vorstellung der Techniken und Geräte inkl. Praxistraining (anerkannt als Refresher-Kurs für Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin ) Herr Dr. med. D. Kühn, Herr Dr. med. L. Fischer Langzeit-EKG-Kurs: ,00 17 P Ein Grundpfeiler der kardialen bildgebenden Diagnostik, 13 / 11 / 05 / 5 Theorieeinstieg und Übung mit erfahrenen Dozenten Herr Dr. med. W. Voß, Herr Prof. Dr. rer. nat. B. Ismer Interdisziplinärer Ultraschall-Grundkurs ,00 31 P Sonographie nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung 13 / 11 / 05 / 12 und Empfehlungen der DEGUM Herr Dr. med. A. Holle, Herr Prof. Dr. med. D. Nürnberg, Herr Dr. med. J. Spengler Häufige Beratungsanlässe und Gesundheitsstörungen in der Allgemeinarztpraxis und bei Hausbesuchen (4 Stunden) :00 12:30 Uhr 50,00 4 P N. N. 13 / 11 / 06 / 20 Behandlung von Patienten mit Demenz /geistiger oder mehrfacher Behinderung (4 Stunden): :30 17:00 Uhr 50,00 4 P Anforderungen an den speziellen Umgang mit Behinderten und deren Angehörigen 13 / 11 / 06 / 19 zur optimalen Beratung und Versorgung in der Praxis und Klinik Herr Prof. Dr. med. habil. F. Häßler, Herr Dr. med. R. Zabel Rehabilitation Verordnungsberechtigung: ,00 19 P Die Reha-Qualifikation für Vertragsärzte zur Verordnung von medizinischen Rehabilitations- 13 / 11 / 06 / 9 leistungen der GKV (vorab 8-stündiges Selbststudium per CD notwendig; KV-anerkannt) Herr Dr. med. P. Kupatz Psychosomatische Grundversorgung 20 Stunden Theorie: ,00 21 P gemäß KV Anforderungen zur Abrechnung nach EBM, Erster Abschnitt des 80-Stunden-Kurses 13 / 11 / 06 / 18 Seminar und Übung in Kleingruppen Herr Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. W. Schneider, Herr Dr. med. J.-F. Buhrmann Seltene Erkrankungen (4 Stunden) :00 12:30 Uhr 50,00 4 P Wie kommt der Patient rasch zu seiner Diagnose und richtigen Therapie, Diskussion mit Beispielen 13 / 11 / 07 / 11 Herr Dr. med. D. Sturm Refresher-Kurs Palliativmedizin (4 Stunden): :30 17:00 Uhr 50,00 4 P Vertiefung in Recht und Ethik, aktuelle gesetzliche Grundlagen, Onkologie 13 / 11 / 07 / 10 in der Palliativmedizin, Qualität der Schmerztherapie zum Kompetenzerhalt Herr Dr. med. A. Goepel Seite 214 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

18 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Manualmedizinische Untersuchung und Behandlung des Bewegungssystems unter Einschluss osteopathischer Verfahren: ,00 9 P Theoretische Einführung und manualmedizinische Vorstellung verbunden mit 13 / 11 / 07 / 5 osteopathischen Grifftechniken in Kleingruppen Herr Prof. Dr. med. habil. J. Buchmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Buchmann Refresher-Kurs Kindernotfälle : ,00 (Ass.-Personal) 80,00 9 P Herz-Lungen-Wiederbelebung, Zusammenstellung eines rationalen 13 / 11 / 08 / 4 pädiatrischen Equipments, der schwierige Zugang sowie die Atemwegssicherung, relevante pädiatrische und kinderchirurgische Notfall-Situationen, die Erkennung von Kindesmisshandlung und Kindswohlgefährdung sowie die neuen Reanimationsrichtlinien für Kinder nach ERC 2010 mit praktischen Übungen N. N. Grundkurs Impfen : :00 15:00 Uhr 80,00 6 P Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V (Gültigkeit: 5 Jahre) 13 / 11 / 08 / 7 mit aktuellen Empfehlungen der STIKO Frau Dr. med. M. Littmann, Frau Prof. med. habil. C. Hülße, Herr Dr. med. M. Löbermann Medical English (4 Stunden): :30 17:00 Uhr 50,00 4 P Auffrischung allgemeiner Sprachkenntnisse und speziell berufsbezogener Inhalte mit dem Ziel, 13 / 11 / 08 / 6 die Patientenkommunikation und kollegiale Fachsprache zu verbessern Frau E. Glöde Sportmedizinische Bewegungslehre Rezepte für Bewegung (4 Stunden): :30 17:00 Uhr 50,00 4 P Kennenlernen von gesundheitsfördernden Maßnahmen zum Erhalt und zur Erhöhung körperlicher 13 / 11 / 08 / 5 Leistungsfähigkeit, Stressmanagement und Verbesserung der Lebensqualität mit Übungsbeispielen Frau Dr. K. Behrens, Herr Dr. med. P. Kupatz Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Veranstaltungskalender Impfkurse in Mecklenburg- Vorpommern (Zur Beachtung: Seit Januar 2013 reduzierte Stundenzahl) - Grundkurs: Erwerb des Impfzertifikates der Ärztekammer M-V - Refresher-Kurs: Voraussetzung: Impfzertifikat einer Ärztekammer Gebühr: Grundkurs: je 80,00, Refresher-Kurs: je 40,00, Erweiterter Refresher-Kurs: 50,00 (MFA: 20,00 ) Kurse der Ärztekammer M-V Grundkurse Impfen , 09:00 14:30 Uhr 6 P , 10:00 15:00 Uhr 6 P Ort: Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Frau Prof. Dr. med. habil. C. Hülße, Herr Dr. med. M. Löbermann Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Impftag der Ärztekammer M-V , 10:00 14:00 Uhr Erweiterter Refresher-Kurs 5 P Ort: Hotel Neptun, Seestr. 19, Rostock-Warnemünde Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Dr. med. M. Löbermann Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Kurse anerkannter Kursleiter im Kammerbereich , 09:00 12:00 Uhr Refresher-Kurs 3 P , 09:00 14:30 Uhr Grundkurs 6 P Ort: Institut für Hygiene, Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum, Salvador-Allende-Str. 30, Neubrandenburg Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Priv.-Doz. Dr. med. habil. J. Hallauer Anmeldung: Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg, Institut für Hygiene, Sekretariat, Salvador-Allende-Str. 30, Neubrandenburg, Tel.: , Fax: , hyg@dbknb.de , 14:00 17:00 Uhr Refresher-Kurs 3 P Ort: Rostock Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann Anmeldung: Berufsverband der Frauenärzte, Herr Dipl.-Med. U. Freitag, Turnerweg 11 a, Wismar, Tel.: , Fax: , dm_freitag-bvf-mv@web.de Ein vollständiges und aktualisiertes Angebot finden Sie auf der Internetseite: Fortbildung Veranstaltungskalender AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 215

19 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Veranstaltungen der Ärztekammer M-V 80-Stunden-Kurs zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin 81 P (80 Stunden; nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer) Termin: Ort: Ärztekammer M-V, Universitätsmedizin Rostock und Berufsfeuerwehr Rostock Leitung: Herr Dr. med. B. Werner, Herr Dr. med. M. Gloger Gebühr: 700,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Spezialkurs im Strahlenschutz zum Erreichen der Fachkunde Strahlenschutz 21 P nach Röntgenverordnung (Voraussetzung: Besuch des Grundkurses) Termin: , 13:00 Uhr , 13:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 140,00 (bei Komplettbuchung von Grundund Spezialkurs: 250,00 ) Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Der lebensbedrohliche Notfall mit praktischen Übungen zur Notfallmedizin für Ärztesenioren Termin: , 14:00 18:00 Uhr 5 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Frau Dr. med. D. Zillig Gebühr: 25,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de EKG-Seminar für Fortgeschrittene Termin: , 16:00 19:30 Uhr 4 P Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J. Placke Gebühr: 25,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Refresher-Kurse Der Praxisnotfall (Herz-Lungen-Wiederbelebung) je 9 P (für niedergelassene Ärzte und deren Assistenzpersonal, jeweils 09:00 16:00 Uhr) Raum 305, Schulungsraum des Pflegedienstes (MVZ), Universitätsmedizin Greifswald, Fleischmannstr. 6, Greifswald Stadtverwaltung, Brandschutz- und Rettungsamt, Ziegelbergstr. 50, Neubrandenburg Gebühr: 100,00 Ärzte, 80,00 Assistenzpersonal Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Gendiagnostikgesetz (GenDG) Genetische Beratung zur vorgeburtlichen Risikoabklärung 9 P Neue Uhrzeit! Termin: , 09:00 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Frau Prof. Dr. med. U. Felbor Gebühr: 50,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Röntgenverordnung 9 P Termin: , 09:00 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. J.-C. Kröger Gebühr: 100,00 Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de 19. Zentrale Fortbildung Interventionsmöglichkeiten bei Alkoholund Drogenabhängigkeit 7 P Schwerpunkt: Sucht im Alter Facetten der Sichtweise - Sucht im Alter, eine besondere Herausforderung für die Suchtmedizin - Alkoholbedingte Erkrankungen: Pathologie und Alter - Suchtkranke in einer spezialisierten Abteilung eines Alten- und Pflegeheims in Schwerin ein Erfahrungsbericht - Opa trinkt, na und? Macht eine Therapie im Alter noch Sinn? - Alkohol und Medikamente im Alter Termin: , 09:30 16:00 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. R. Woratz Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de 5. Workshop HIV-Prävention Neu! Termin: , 8 P 09:30 17:15 Uhr Ort: Hörsaal, Ärztekammer M-V, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock Leitung: Herr Dr. med. G. Hauk Anmeldung: Ärztekammer M-V, Referat Fortbildung, August-Bebel-Str. 9 a, Rostock, Tel.: , -43, -44, -46, Fax: , fortbildung@aek-mv.de Veranstaltungen in unserem Kammerbereich Fortbildungen der Universitäts- Frauenklinik am Klinikum Südstadt Rostock je 1 P Termine: freitags, jeweils 07:30 08:30 Uhr Ort: Besprechungsraum (7. Etage), Universitäts- Frauenklinik, Klinikum Südstadt Rostock, Südring 81, Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. B. Gerber Anmeldung: Klinikum Südstadt Rostock, Universitäts- Frauenklinik, Sekretariat Frau U. Rose, Südring 81, Rostock, Tel.: , Fax: , Internet: ufk@kliniksued-rostock.de Folgende Veranstalter bieten in M-V Balintgruppenarbeit an: Gadebusch Frau Dipl.-Med. A. Hachtmann, Tel.: Greifswald Frau Dr. med. B. Noack, Tel.: Rostock Frau Dr. med. K. Birke, Tel.: Schwerin Herr Dr. med. P. Herzog, Tel.: Stralsund Herr Dr. med. Dr. jur. M. Gillner, Tel.: Autismusstörungen im Erwachsenenalter 2 P Termin: , 18:00 19:30 Uhr Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str , Schwerin Leitung: Herr Prof. Dr. med. A. Broocks, Frau Priv.-Doz. Dr. med. T. Michel Anmeldung: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Frau S. Steinigk, Wismarsche Str , Seite 216 ÄRZTEBLATT MECKLENBURG-VORPOMMERN

20 VERANSTALTUNGEN UND KONGRESSE Schwerin, Tel.: , Euthanasie Palliation Sterbehilfe: Die alte und die neue Debatte über Euthanasie und die Medizin am Lebensende Termin: , 09:00 Uhr , 15:00 Uhr Ort / Anmeldung: EBB Alt Rehse, Erinnerungs-, Bildungs- und Begegnungsstätte Alt Rehse e. V., OT Alt Rehse, Am Gutshofe 1 (Limnologisches Institut), Penzlin, Tel.: , Fax: , Internet: info@ebb-alt-rehse.de 4. Intensivseminar Innere Medizin in Rostock 40 P Termin: Ort: Klinikum Südstadt Rostock, Südring 81, Rostock Leitung: Herr Prof. Dr. med. habil. H.-C. Schober Gebühr: Ausbildungsassistenten: 250,00 (Mitglieder GdI M-V, BDI, DGIM), 350,00 (Nichtmitglieder), Fachärzte: 300,00 (Mitglieder GdI M-V, BDI, DGIM), 400,00 (Nichtmitglieder) Anmeldung: Gesellschaft der Internisten M-V e. V., c/o Frau Dr. A. Gottschall, Maxie-Wander-Ring 8, Rostock, Tel.: , info@gdi-mv.de Veranstaltungen der Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e. V. Im Rahmen des Projektes Sucht im Alter Sensibilisierung und Qualifikation von Fachkräften in der Alten- und Suchtkrankenhilfe Demenz bei älteren Menschen mit einer Suchtmittelabhängigkeit unter Berücksichtigung der verarbreichten Medikamente Termin: , 16:00 18:30 Uhr Ort: Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstr. 12, Schwerin Leitung: Herr Dr. D. K. Wolter (Hadeslev) Gebühr: 20,00 Motivational Interviewing Termin: , 12:00 16:00 Uhr Ort: Stadthaus Schwerin, Am Packhof 2, Schwerin Leitung: Herr Dr. C. Veltrup (Freudenholm-Ruheleben) Gebühr: 40,00 Anmeldung: Landesstelle für Suchtfragen Mecklenburg-Vorpommern e. V., August-Bebel-Str. 3, Schwerin, Tel.: , Fax: , Internet: info@lsmv.de Psychosomatische Aspekte der Menopause 5 P Termin: Vortrag: , 13:30 15:00 Uhr, Workshop: , 15:30 17:00 Uhr Ort: Aula, AHG Klinik Waren, Am Kurpark 1, Waren (Müritz) Leitung: Herr Dr. med. O. Kristof, Herr Dr. med. W. Lütje (Hamburg) Gebühr: 15,00 (Vortrag), 25,00 (Vortrag und Workshop) Anmeldung: AHG Klinik Waren, Frau K. Völz, Am Kurpark 1, Waren (Müritz), Tel.: , Fax: , kvoelz@ahg.de Liquid Ecstasy Wirkungsweise und Entzugsbehandlung und andere neue Drogen 2 P Termin: , 18:00 19:30 Uhr Ort: Festsaal, Haus 13, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Wismarsche Str , Schwerin Leitung: Herr Dr. med. M. Stuppe, Herr Dr. med. K. Behrendt (Hamburg) Informationen: HELIOS Kliniken Schwerin GmbH, Carl-Friedrich-Flemming-Klinik, Klinik für Abhängigkeitserkrankungen, Sekretariat, Wismarsche Str , Schwerin, Tel.: , Fax: , markus.stuppe@helios-kliniken.de Fortbildungsveranstaltungen des LAGuS M-V Termine: jeweils 09:30 15:30 Uhr Hygienebeauftragte Ärzte / Pflegedienstleitung / Hygienefachkräfte der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen M-V Infektionsepidemiologie / Krankenhaushygiene Leitung: Frau Dr. med. R. Poldrack Ort: Hörsaal LG2-184, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Goldberger Str. 12, Güstrow für Amtsärzte und Mitarbeiter der Gesundheitsämter M-V Infektionsepidemiologie / Krankenhaushygiene Leitung: Frau Dr. med. M. Littmann, Herr Hensel Gebühr: 10,00 (Mitglieder im Verband der Ärzte im ÖGD), 20,00 (Nichtmitglieder) Ort: Hörsaal LG1-026, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Goldberger Str. 12, Güstrow Hygienebeauftragte Ärzte / Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte der Krankenhäuser und Rehabilitationseinrichtungen M-V :00 15:15 Uhr Infektionsepidemiologie / Krankenhaushygiene Leitung: Frau Dr. med. R. Poldrack Ort: Hörsaal, Ebene 0, Universitätsmedizin Greifswald, Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, Greifswald NEU! :00 16:00 Uhr Aufbereitung von Medizinprodukten Neue KRINKO-Empfehlung Leitung: Herr Thanheiser Ort: Hörsaal LG2-184, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege, Goldberger Str. 12, Güstrow Anmeldung: LAGuS M-V, Landesamt für Gesundheit und Soziales, Außenstelle Neustrelitz, Frau G. Lorenz, Schloßstr. 8, Neustrelitz, Tel.: , Fax: , Internet: Gerlinde.Lorenz@lagus.mv-regierung.de Was will ich wirklich? Ziele entwickeln und verfolgen Termin: , 14:00 16:00 Uhr 5 P Leitung: Herr Dipl.-Psych. J. Nieswandt Ort / Anmeldung: AMEOS Klinikum Ueckermünde, Klinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie, Frau Raddy, Ravensteinstr. 15 a, Ueckermünde, Tel.: , Fax: Fortbildungen der Carl-Friedrich-Flemming- Klinik, HELIOS Kliniken Schwerin GmbH Curriculum für Psychiatrie und Psychotherapie je 8 P Termine: jeweils 08:30 16:30 Uhr Psychiatrische Begutachtung Diagnostik und Therapie depressiver Erkrankungen über die Lebensspanne AUSGABE 6/ JAHRGANG Seite 217

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