Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht
|
|
- Sven Michel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 VBI Fachgruppentagung Frankfurt, 14. Mai 2013 Erfahrungen mit der Umsetzung der Eurocodes aus der Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann
2 Anwendung des Eurocode-Programmes Warum wurden die Eurocodes bauaufsichtlich eingeführt? Welche Probleme sind bei der Umsetzung aufgetreten? Welche Besonderheiten sind bei der Anwendung zu beachten?
3 Entwicklung des Eurocode-Programmes Das Programm wurde 1975 von der Europäischen Kommission initiiert, mit dem Ziel, Handelsbarrieren durch Bereitstellen harmonisierter Bemessungsregeln, die in allen Mitgliedstaaten angewandt werden können, abzubauen 1990 CEN erhält Auftrag zur Entwicklung der Eurocodes 1992 erste Generation der Eurocodes wird als ENV- Version veröffentlicht 1992 erste Nationale Anwendungsdokumente (NAD) 1998 Beginn der Umwandlung von ENV- zu EN - Versionen Eurocodes werden als EN veröffentlicht 2010/2011 Nationale Anhänge werden in D veröffentlicht 2012/2013 Eurocodes werden als Technische Baubestimmungen in D eingeführt
4 Entwicklung des Eurocode-Programmes EN 1990: Basis of structural design EN 1991: (Eurocode 1) Actions on structures EN 1992: (Eurocode 2) Design of concrete structures EN 1993: (Eurocode 3) Design of steel structures EN 1994: (Eurocode 4) Design of composite steel and concrete structures EN 1995: (Eurocode 5) Design of timber structures EN 1996: (Eurocode 6) Design of masonry structures EN 1997: (Eurocode 7) Geotechnical design EN 1998: (Eurocode 8) Design of structures for earthquake resistance EN 1999: (Eurocode 9) Design of aluminium structures Eurocode mit 58 Teilen und fast 5300 Seiten!
5 Entwicklung der Eurocodes KOM CEN AFNOR BSI NABAU im DIN ÖNORM usw. Bauaufsicht in D vertreten durch die Länder Folie 5
6 Entwicklung der Eurocodes nationale Regelungen nach dem globalen Sicherheitskonzept europäische Vornormen mit NAD nach dem Teilsicherheitskonzept nationale Regelungen nach dem Teilsicherheitskonzept (zurückgezogen seit 3/2010) Eurocodes mit NA nach dem Teilsicherheitskonzept (Anwendung seit möglich) Was sind anerkannte Regeln der Technik? Folie 6
7 Definition: anerkannte Regeln der Technik keine Definition im deutschen Recht Definitionsansätze: EN 45020: technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird Abgrenzung zum Stand der Technik: letzterer stellt eine höhere Stufe der technischen Entwicklung dar, muss sich aber in der Praxis noch nicht langfristig bewährt haben CSM-Verordnung (EG) Nr. 352/2009, Art. 3 Nr. 19: schriftlich festgelegte Regeln, die bei ordnungsgemäßer Anwendung dazu dienen können, eine oder mehrere spezifische Gefährdungen zu kontrollieren
8 Bedeutung der a. a. R. d. T. im privaten Baurecht 4 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 VOB/B: Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. 13 Abs. 1 S. 2 VOB/B: Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarten Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
9 Bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes zum 1.Juli 2012 Regeln für Bauprodukte, Bauregelliste Bemessungsregeln (Anwendungsregeln für Bauprodukte), sonstige anerkannte Regeln der Technik Liste der Technischen Baubestimmungen enthält Regeln für Planung und Ausführung Stand Folie 9
10 Umsetzung von hen hen ist fertiggestellt Nach ca 9 Monaten Beginn der Übergangsfrist Veröffentlichung im Amtsblatt der EU Beginn/Ende der Übergangsfrist werden festgelegt Veröffentlichung im Bundesanzeiger Übernahme in nationales Recht auf der Grundlage des Bauproduktengesetzes europäisch harmonisierte Produktnorm Anwendungsnorm Restnorm BRGl B 1 z. B. LTB BRGl A Folie 10
11 Umsetzung von harmonisierten europäischen Normen - Holzwerkstoffe Beispiel Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen in Deutschland geltende Regeln für das Bauprodukt BRL B1: DIN EN 13986: , Anlagen 01, 04, 05 und 1/3.1 Landesbauordnungen, Vorschriften aufgrund der Landesbauordnungen s. auch LTB T 2: Anlage 5/12 Nr. 4 BRL A1 (Zuordnung Feuerwiderstandsklassen, Brandschutzklassen) zum Glimmverhalten bzw Brandverhalten sind ggf. abz erforderlich
12 Umsetzung von harmonisierten europäischen Normen - Holzwerkstoffe Beispiel Holzwerkstoffe zur Verwendung im Bauwesen in Deutschland geltende Regeln für das Bauprodukt BRL B1: DIN EN 13986: , Anlagen 01, 04, 05 und 1/3.1 Landesbauordnungen, Vorschriften aufgrund der Landesbauordnungen BRL A1 (Zuordnung Feuerwiderstandsklassen, Brandschutzklassen) zum Glimmverhalten bzw. Brandverhalten sind ggf. abz erforderlich Verwendungsverbote für bestimmte Produkte, ggf. Erfordernis einer abz in Deutschland geltende Regeln für die Verwendung des Bauprodukts Muster-Liste der Technischen Baubestimmungen (MLTB) : DIN EN 1995, Anlagen 2.5/1 E und 2.5/2 DIN V : Nur bestimmte Klebstoffe zulässig für die Verklebung von Holzbauteilen
13 Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN 1990: Grundlagen der Tragwerksplanung Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Die informativen Anhänge B Behandlung der Zuverlässigkeit im Bauwesen, C Grundlagen für die Bemessung mit Teilsicherheitsbeiwerten und die Zuverlässigkeitsanalyse und D Versuchsgestützte Bemessung sind nicht anzuwenden.
14 Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN : Brandeinwirkungen auf Tragwerke Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: Naturbrandmodelle nach Abschnitt 3.3 von DIN EN sind von der Anwendung ausgenommen.
15 Anlagen zur MLTB Anlage zu DIN EN : Außergewöhnliche Einwirkungen Bei Anwendung der technischen Regel ist Folgendes zu beachten: 2. Die informativen Anhänge sind von der Einführung ausgenommen. d.h. A Entwurf zur Begrenzung von Schadensfolgen lokalen Versagens aus unspezifizierte Ursache in Hochbauten B Hinweise zur Risikoanalyse C Dynamische Anprallberechnung D Innenraumexplosionen sind nicht verbindlich anzuwenden
16 Vorbemerkungen Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) Soweit technische Regeln durch die Anlagen zur Liste geändert oder ergänzt werden, gehören auch die Änderungen und Ergänzungen zum Inhalt der Technischen Baubestimmungen. Wird in Technischen Baubestimmungen, die noch nicht an die Eurocodes angepasst sind, auf nationale Normen verwiesen, dürfen anstelle dieser die in der Liste enthaltenen Eurocodes in Verbindung mit ihren Nationalen Anhängen angewendet werden. Dabei ist Folgendes zu beachten: Beim Nachweis des Gesamttragwerks nach den in der Liste enthaltenen Eurocodes ist die Bemessung einzelner Bauteile nach den noch nicht an die Eurocodes angepassten nationalen Normen nur zulässig, wenn diese einzelnen Bauteile innerhalb des Tragwerkes Teiltragwerke bilden und die Schnittgrößen und Verformungen am Übergang vom Teiltragwerk zum Gesamttragwerk entsprechend der jeweiligen Norm berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass das Gesamttragwerk nach nationalen Normen bemessen wird und Teiltragwerke nach den Eurocodes. Folie 16
17 Vorbemerkungen Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) Vorgenanntes gilt auch für Typenprüfungen und allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen, die auf nationale technische Regeln, Bezug nehmen. Für das von diesen Regeln betroffene Bauteil erfolgt die Bemessung nach den in der Typenprüfung oder Zulassung in Bezug genommenen technischen Regeln und die Nachweise des übrigen Tragwerks (Grenzzustände der Tragfähigkeit und der Gebrauchstauglichkeit) nach den in der Liste enthaltenen Technischen Baubestimmungen. Sofern die Nationalen Anhänge "NCI" (non-contradictory complementary information) enthalten, sind diese Bestandteil der Technischen Baubestimmungen und damit zu beachten. Folie 17
18 Folie 18 Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Nachweis der Herstellerqualifikation für geregelte Bauprodukte und Bauarten Herstellung nach DIN EN bis -3 Schweißarbeiten im Werk (für Bauprodukte und Bausätze) Nachweis der Eignung des Herstellers im Konformitätsbescheinigungsverfahren nach DIN EN : (= System 2+ *) ) *) System 2+ beinhaltet die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) durch eine notifizierte Stelle auf der Grundlage einer Erstinspektion des Werkes und der WPK sowie der laufenden Überwachung, Beurteilung und Anerkennung der WPK. Rechtsgrundlage: Schweißarbeiten auf der Baustelle (für Bauarten) Nachweis der Eignung des Herstellers über ein Schweißzertifikat nach DIN EN : oder übergangsweise über einen entsprechenden LBO 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 (Bauprodukte, Bausätze) i. V. m. BauPG 5 Abs. 2 LBO 3 Abs. 3 (Bauarten) (Koexistenzperiode endet voraussichtlich am ) Herstellung nach DIN : und DIN V : Schweißarbeiten im Werk oder auf der Baustelle (für Bauprodukte und Bauarten) Nachweis der Eignung des Herstellers (Herstellerqualifikation) nach DIN : bzw. DIN V : über eine baurechtlich anerkannte Prüfstelle ( Schweißeignungsnachweis ) Rechtsgrundlage: LBOHAVO 1 und 2 i. V. m. LBO 17 Abs. 5 (Bauprodukte) und LBO 21 Abs.1 Satz 4 (Bauarten)
19 Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Ausführungsklassen für die Herstellung nach DIN EN bis -3 Ausführungsklassen = in Klassen zusammengefasste Anforderungen, die für die Ausführung der Stahlkonstruktion als Ganzes, eines einzelnen Bauteils oder eines Details eines Bauteils festgelegt sind analog für Aluminiumkonstruktionen EXC 1 EXC 2 EXC 3 EXC 4 Zunehmende Anforderungen an den Herstellbetrieb Zuordnung von typischen Konstruktionen zu Ausführungsklassen DIN EN : Stahlbau: Anlage 2.4/2 zur LTB Teil I (Fassung ) DIN EN : Aluminiumbau: DIN EN /NA: i. V. m. Anlage 2.4/3 zur LTB Teil I (Fassung ) Ausführungsklassen betreffen den gesamten Herstellprozess, nicht nur die Schweißarbeiten! Folie 19
20 Ausführung von Schweißarbeiten zur Herstellung von tragenden Stahl- und Aluminiumbauteilen Übergangsregelung Erforderliche Herstellerqualifikation nach DIN : bzw. DIN V : für Schweißarbeiten auf der Baustelle (Bauarten) nach DIN EN bis -3 Anlagen 2.4/2 und 2.4/3 zur LTB Teil I (Fassung ) Beanspruchung Ausführungsklasse nach DIN EN : , DIN EN : Herstellerqualifikation nach DIN : Herstellerqualifikation nach DIN V : EXC 1 Mindestens Klasse B Mindestens Klasse B Vorwiegend ruhend EXC 2 Mindestens Klasse B, C oder D unter Beachtung der jeweiligen Geltungsbereiche Klasse C EXC 3 EXC 4 Mindestens Klasse D Klasse C Nicht vorwiegend ruhend EXC 1 EXC 2 EXC 3 EXC 4 Klasse E (nicht abgedeckt) Folie 20
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Gerhard Scheuermann
Anwendung des Eurocode-Programmes
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 28.Juni 2013 Erste Erfahrungen mit den Eurocodes aus Sicht der Bauaufsicht MR Dr. Gerhard Scheuermann Anwendung des Eurocode-Programmes
MehrKarsten Kathage Deutscher Stahlbautag 2012 in Aachen 18.10.2012 1. Seite
Karsten Kathage Deutscher Stahlbautag 2012 in Aachen 18.10.2012 1 Seite Einführung der Eurocodes und der DIN EN 1090 Deutscher Stahlbautag 2012 Aachen, 18. Oktober 2012 Dr.-Ing. Karsten Kathage Deutsches
MehrErläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen
Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Erläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen 1 Allgemeines Die europäischen Bemessungsnormen der
MehrErläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen
Berichte DOI: 10.1002/dibt.201030059 Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz Erläuterungen zur Anwendung der Eurocodes vor ihrer Bekanntmachung als Technische Baubestimmungen 1 Allgemeines Die
MehrEinführung der Eurocodes in 2 Tagen. Was erwartet uns?
VPI Landesvereinigung Baden-Württemberg Arbeitstagung Baden-Baden 29. Juni 2012 Einführung der Eurocodes in 2 Tagen Was erwartet uns? Eberhard Kühnemann Susanna Thielecke Gerhard Scheuermann Bauaufsichtliche
MehrDIN EN 1090: Was muss der Schweißbetrieb tun?
Referent: Roland Latteier Vortragsgliederung Einführung Details der Norm Ausblick Roland Latteier 2 Einführung DIN EN 1090-Reihe besteht aus 3 Teilen Teil 1: Teil 2: Technische Regel für die Ausführung
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrEinführung. Einführung
Einführung Die Unruhe in Deutschlands Metallbaubetrieben wird immer größer die DIN EN 1090 kommt. Dabei mussten sich die Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium eigentlich schon früher
MehrName : Uwe Ruf Datum : 2013 Folie: Nr. REHM Der Maßstab für modernes Schweißen
DIN EN 1090 DIN EN 1090: Ausführung von Tragwerken aus Stahl und aus Aluminium Betrifft Hersteller von Bauteilen aus Stahl- oder Aluminium entsprechend der Bauproduktenrichtlinie BPR - 89/106/EWG Gültigkeit
MehrERTIFIKAT 2451-CPR-EN1O9O-2014.0424OO1. REMA Anlagenbau GmbH. Rudolf-Diesel-Weg 26
ZERTIFIKAT ISO 9001:2008 DEKRA Certification GmbH bescheinigt hiermit, dass das Unternehmen R E M A An l a g e n b a u G m b H Zertifizierter Bereich: Konstruktion, Produktion und Errichtung von Sortier-
MehrDIN EN 1090 Anforderungen an die Schweißgeräte. Ein praktischer Leitfaden für Anwender!
DIN EN 1090 Anforderungen an die Schweißgeräte Ein praktischer Leitfaden für Anwender! Diese Schulung soll einen kurzen Überblick über die Erfordernisse bezüglich der Schweißstromquellen geben, um die
MehrEinführung in die DIN EN 1090
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mecklenburg-Vorpommern GmbH Einführung in die DIN EN 1090 6. Rostocker Schweißtage 12.-13. November 2013 Vortragsinhalt Wesentliche Unterschiede zwischen der
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrEuropa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran
Europa kommt! auch beim Brandschutz Lutz Battran Grlage über die Verwendbarkeit von Bauprodukten Bauarten, die aufgr baurechtlicher Vorgaben Anforderungen erfüllen müssen, war bisher hauptsächlich die
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrFortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen
Fortbildung AGBF Sachsen und LFV Sachsen Neuerungen und voraussichtliche Entwicklungen im Bauordnungsrecht Dipl.-Ing. Bernd Augsburg, SMI, Referat Bautechnik/Bauordnungsrecht Neuerungen und voraussichtliche
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION
24.1.2013 Amtsblatt der Europäischen Union C 22/1 IV (Informationen) INFORMATIONEN DER ORGANE, EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN STELLEN DER EUROPÄISCHEN UNION EUROPÄISCHE KOMMISSION Mitteilung der Kommission
MehrInstandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte
Instandsetzung von WEA-Fundamenten Fachliche und Baurechtliche Aspekte 18. Windenergietage, Rheinsberg, 12.11.2009 Von der IHK zu Lübeck ö.b.u.v. Sachverständiger für Betontechnologie, Betonschäden, Instandsetzung
MehrNiederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen. EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting
Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU Änderungen und Anforderungen Stefan Rost, 24.11.2015, Leipzig 1 EU-Beratungsstelle der TÜV Rheinland Consulting TÜV Rheinland Consulting GmbH EU-Beratungsstelle Tillystrasse
MehrVorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrAutoren/Herausgeber: Peter Schmidt / Nils Oster / Uwe Morchutt. Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage,
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Praxisgerechte Bauwerksabdichtungen Autoren/Herausgeber: Peter Schmidt
MehrEN1090 In Kooperation mit der
Die EN1090-Zertifizierung Einfach mit CLOOS! QUALIFIED WELDING PROCESS EN1090 In Kooperation mit der Mannheim Schweißtechnik Lernen und Verstehen Das neue EU-Zertifikat EN1090 Die neue Norm EN1090 für
MehrSchweißen im bauaufsichtlichen Bereich. ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf. 1.2 Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)...
Seite 1 Inhaltsverzeichnis Schweißen im bauaufsichtlichen Bereich ISBN 3-87155-151-1 DVS Verlag - Düsseldorf Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenhang zwischen europäischer Bauproduktenrichtlinie, dem deutschen
Mehrsvssass ZERTI FIKAT Hersteller 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Arthur Weber AG Wintersried 7
svssass ZERTI FIKAT Konform ität der werkse i gene n Prod u ktionskontro I le 2442-CPR- 1090-1.00064. SVS. 20 L 5.00 L Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
MehrBescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7. Was macht den Unterschied aus?
23. Bautechnisches Seminar NRW in Ratingen am 29.10.2014 Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit des Bauprodukts vs. Herstellerbescheinigung DIN 18800-7 Was macht den Unterschied aus? Dipl. - Ing. Jörg
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrDIN EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
- Hilfestellung des BVM für Metallbetriebe - Einfluss von Normung auf die Arbeit in Betrieb und Verband Rust, 02. Juli 2011 Dipl.-Ing. Karsten Zimmer Bundesverband Metall Ruhrallee 12, 45138 Essen karsten.zimmer@metallhandwerk.de
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrEuropäische Technische Bewertung. ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014. Allgemeiner Teil
Europäische Technische Bewertung ETA-14/0212 vom 27. Juni 2014 Allgemeiner Teil Technische Bewertungsstelle, die die Europäische Technische Bewertung ausstellt Handelsname des Bauprodukts Produktfamilie,
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrHinweise zur Erlangung einer Zustimmung im Einzelfall
Freie und Hansestadt Hamburg B e h ö r d e f ü r S t a d t e n t w i c k l u n g u n d U m w e l t Amt für Bauordnung und Hochbau Merkblatt des Referats für Bautechnik ABH 31 Hinweise zur Erlangung einer
MehrRegulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten
Regulatorische Anforderungen an die Entwicklung von Medizinprodukten Alexander Fink, Metecon GmbH Institut für Medizintechnik Reutlingen University Alteburgstraße 150 D-72762 Reutlingen Reutlingen, 04.03.2015
MehrSchweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh
Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt SLV München Niederlassung der GSI mbh Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B,
MehrAktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen. Dipl.-Ing. Stefan Hartstock. KKA-News 15.10.
Aktuelle Zulassungsverfahren und Neuerungen in den Zulassungsgrundsätzen für Kleinkläranlagen Dipl.-Ing. Stefan Hartstock KKA-News 15.10.2014 2 Gliederung 1. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
MehrErgebnisabführungsvertrag
Ergebnisabführungsvertrag zwischen Funkwerk AG, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 111457, und - im folgenden Organträger genannt - Funkwerk Security Communications GmbH, eingetragen
MehrSeptember 2000. September 2000. September 2000. März 2001
1 Veröffentlicht im Bundesanzeiger vom 31. Januar 2001, S. 1424-1425 mit folgenden eingearbeiteten Nachträgen: Information zum Verzeichnis veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 85 vom 8. Mai 2001, S. 8913
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte- Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I. S. 3854) Auf Grund des 37 Abs. 1, 8 und 11 des Medizinproduktegesetzes vom 2. August 1994 (BGBl. I. S.
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrAllgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen für Kleinkläranlagen und die europäische Normung Herzlich Willkommen Übersicht 2. Das DIBt 3. Rechtsgrundlagen 4. Bisheriges Zulassungsverfahren 5. Europäische Normung
Mehr(Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften
C 14/36 DE Amtsblatt der Europäischen Union 16.1.2015 Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 90/385/EWG des Rates vom 20. Juni 1990 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der
MehrMerkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09. Klasse B, C, D, E
Merkblatt zur Erteilung einer Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse B, C, D, E (vormals Kleiner und Großer Eignungsnachweis) Die Grundlagen für dieses Merkblatt
MehrAnlage 1 zum TV Ärzte Charité
Anlage 1 zum TV Ärzte Charité Entgelt bei 40 Std./ Woche Entgeltgruppe 1. Stufe 2. Stufe 3. Stufe 4. Stufe Ä1 3.351 ab dem 1. Jahr 3.539 ab dem 3. Jahr 3.678 ab dem 5. Jahr 4.190 ab dem 6. Jahr Ä2 4.422
MehrVermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag
Vermeidung von Schäden an Betonbauwerken durch baubegleitende Qualitätssicherung Vortrag von Dipl. Ing. (FH) Horst Töllner BDSH geprüfter Sachverständiger Bund Deutscher Sachverständiger im Handwerk e.v.
MehrDokumentation. Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher. DIN VDE 0701-0702 Abschn. 6
(Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung, Dokumentation Dokumentation Abschn. 6 Prüfungen sind zu dokumentieren: elektronische Systeme Prüfplaketten Prüfbücher 39 (Stand: 2008-06) Auswertung, Beurteilung,
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1
ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich
MehrVorblatt. Ziel(e) Inhalt. Wesentliche Auswirkungen. Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
1 von 5 Vorblatt Ziel(e) - Abstimmung der in der Reihungskriterien-Verordnung genannten Kriterien für die Reihung der Bewerberinnen und Bewerber auf die spezifischen Anforderungen für Bewerberinnen und
MehrDie Schweißverfahrensprüfung in der Praxis Anforderungen und Ausführungen nach der DIN EN 1090-2
Die Schweißverfahrensprüfung in der Praxis Anforderungen und Ausführungen nach der DIN EN 1090-2 Schwerter Qualitätstage 25.-26.09.2013 Dr.-Ing. Lorenz Gerke W.S. Werkstoff Service GmbH 1 / 29 DIN EN 1090-2
MehrArbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als.
Arbeitsübereinkommen zur Ausstellung einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) für., zur Verwendung als. gemäß Art. 26 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 1 auf Basis der ETAG. 2 verwendet als Europäisches
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrThüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.
Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) vom 27. April 2004 (GVBl. S. 580), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Dezember 2010 (GVBl. S.548) (1) Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden
Mehr- Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004)
1 BEIHILFEVERBOT - Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze - (Stand: 07/2004) 2 Referenzzinssätze Bedeutung und Höhe der EU-Referenzzinssätze von Staatsminister a.d. Georg Brüggen, Dipl. Betriebswirt
MehrEntwicklung Bausysteme
Betoneinbauteile aus Baustahl mit angeschweißter Bewehrung Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Material... 2 2.1. Flachstahl DIN EN 10025... 2 2.2. Profilstahl DIN EN 1025... 2 2.3. Rohrprofile,
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrL E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G
L E I S T U N G S B E S C H R E I B U N G über die Ausführung der nachfolgend beschriebenen Arbeiten/Leistungen aus dem Bereich Schutz nicht zu bearbeitender Bauteile Bauvorhaben / Objekt Architekturbüro
Mehr9.6 Korrekturmaßnahmen, Qualitätsverbesserung
Teil III Organisation und Infrastruktur Kapitel 9: Qualitätsmanagementsystem Inhalt 9.1 Grundlagen 9.2 Qualitätspolitik 9.3 Qualitätsorganisation 9.4 Maßnahmen 9.5 Qualitätsaufzeichnungen 9.6 Korrekturmaßnahmen,
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrDIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010
DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrDie EU-Bauproduktenverordnung. (EU-BauPVO) 1. Grundsätze. 2. Leistungserklärung. 3. CE-Kennzeichnung. 4. Anwendung
Die EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) und ihre Anwendung in Deutschland 1. Grundsätze 2. Leistungserklärung 3. CE-Kennzeichnung 4. Anwendung Fiege IHK Lübeck 19.06.2015 1 Die EU-Bauproduktenverordnung
MehrAusführung von Betonbauteilen
16. Informationsveranstaltung Wissenswertes rund um Kanalnetz und Gewässer 4. September 2013 Ausführung von Betonbauteilen Anforderungen an Planung, Herstellung und Bauausführung von Tragwerken aus Beton
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
Mehr075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15
075029/EU XXV.GP Eingelangt am 28/08/15 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 28.8.2015 COM(2015) 410 final 2015/0183 (NLE) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES über die mögliche Verlegung des Sitzes
MehrKieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Bezirksregierung Münster Beihilfenfestsetzungsstelle Dezernat 23 Kieferorthopädische Behandlung für Personen, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben Sehr geehrte Beihilfeberechtigte,
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrPROFIL 2 PROFIL 3i PROFIL 3i SPEZIAL PROFIL 4
STANDARDPROFILE PROFIL 1 PROFIL 2 PROFIL 3i PROFIL 3i SPEZIAL PROFIL 4 Material: Unter- und Oberteil Aluminium nach RAL lackiert Beleuchtung: Aufgesetztes Neon, Lichtfarbe nach Wunsch Material: Unter-
Mehr0. Allgemeines. 1. Personelle Anforderungen an den Hersteller
- Otto-Schott-Straße 13-07745 Jena - Tel.: (03641) 204 100 - Fax: 204 110 - www.ifw-jena.de - Mitglied der Zertifizierungsgemeinschaft für Qualitätsmanagementsysteme DVS ZERT e.v. - Werkstoffprüflabor
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrAntrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12
Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis der Eignung zum Schweißen von Betonstahl nach DIN EN ISO 17660-1/-2:2006-12 Hersteller: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Betriebsinhaber:
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
MehrTarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012
Tarifvertrag über die Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit (TVEntgeltU-BA) vom 30. August 2012 - 2 - Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Grundsatz der Entgeltumwandlung
Mehr61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten
Aufenthaltsverordnung TK Lexikon Arbeitsrecht 61a - 61h Unterabschnitt 1 Erfassung und Übermittlung von Antragsdaten zur Herstellung von Dokumenten HI2176383 mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
MehrDer neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.
Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung
MehrBGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
BGG 924 (bisher ZH 1/518) Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen Oktober 1997 Vorbemerkung Nach 28 der Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (VBG 9) werden für die
MehrS A T Z U N G. zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen.
30.10-1 S A T Z U N G zur Errichtung, Aufstellung, Anbringung, Änderung und zum Betrieb von Werbeanlagen im Gebiet der Kreisstadt Neunkirchen. Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
MehrLeistungsbeschreibung für die Bonuspakete Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl)
Leistungsbeschreibung für die e Mobilvorwahl (LB BP Mobilvorwahl) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 14. Juni 2011. Die am 2. Mai 2008 veröffentlichte LB BP Mobilvorwahl wird ab diesem Zeitpunkt nicht
MehrGA IntRecht Alv Seite 1 (Stand 09/2012) Schweiz. Änderungen
GA IntRecht Alv Seite 1 (Stand 09/2012) Schweiz Aktualisierung, Stand 09/2012 Wesentliche Änderungen Änderungen Das Sektorenabkommen mit der Schweiz wurde zum 01.04.12 wie folgt geändert: - Im Verhältnis
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
Mehr1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen
1. Bezeichnung, Aufschriften und Begleitpapiere 1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen 1.1.1. Aufschriften auf der Außenseite von ME-Geräten oder ME-Geräte-Teilen, die
MehrEN 1090 Präsentation
Herzlich Willkommen zur EN 1090 Präsentation Heimo Gigerl Geschäftsführer ATG Gigerl GmbH Beschreibung der EN 1090 Europäische Einheit für Stahl- und Aluminiumbauten Einheitliche Standards für Tragwerke
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Brüssel, den 14. März 2014 (OR. en) 2013/0367 (COD) PE-CONS 46/14 STATIS 28 AGRI 144 COC 568 GESETZGEBUNGSAKTE UND ANRE RECHTSINSTRUMENTE Betr.: VERORDNUNG
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrMit Lorch einfacher zu EN 1090
Mit Lorch einfacher zu EN 1090 Zertifizierte Geräteserien WPS-Paket Schweißdaten- Dokumentation Kalibrierungsservice Alle Informationen zu Umsetzung und Zertifizierung Alle Betriebe, die Schweißungen an
MehrTEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00
ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang
MehrEnergieversorgungseinrichtungen
Herausgeber und Verlag: VdS Schadenverhütung GmbH Amsterdamer Str. 172-174 50735 Köln Telefon: (0221) 77 66 0; Fax: (0221) 77 66 341 Copyright by VdS Schadenverhütung GmbH. Alle Rechte vorbehalten. VdS-Richtlinien
MehrZulassungsgegenstand: Wärmedämmstoffe aus extrudiertem Polystyrolschaum (XPS) nach DIN EN 13164:2013-03
Zulassungsstelle Bauprodukte und Bauarten Bautechnisches Prüfamt Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Eine vom Bund und den Ländern gemeinsam getragene Anstalt des öffentlichen Rechts Mitglied der EOTA,
MehrSTLB-Bau Kundenmanager
STLB-Bau Kundenmanager Kundenmanager Er managt keine Kunden, aber alle Fragen und deren Antworten! Ich möchte Ihnen folgende Fragen beantworten: Wie können Sie Ihre Fragen stellen? Wo können Sie Ihre Fragen
MehrFAQ 04/2015. Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter. https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921
FAQ 04/2015 Auswirkung der ISO 14119 auf 3SE53/3SF13 Positionsschalter mit https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109475921 Dieser Beitrag stammt aus dem Siemens Industry Online Support. Es
Mehr