Finanzierungshilfen bei Existenzgründungen

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1 Finanzierungshilfen bei Existenzgründungen Herausgeber: IHK Schleswig-Holstein Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern zu Flensburg, zu Kiel und zu Lübeck Bergstraße 2, Haus der Wirtschaft, Kiel Telefon: (0431) Telefax: (0431) Ansprechpartner: IHK Flensburg Service-Center Tel. (0461) Fax: (0461) IHK zu Kiel Michael Schmidt Telefon: (0431) Telefax: (0431) IHK zu Lübeck Robert Semkow Tel.: (0451) Fax: (0451) Stand: Februar

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 3 ERP-Gründerkredit StartGeld 5 ERP-Gründerkredit Universell 7 ERP-Kapital für Gründung 9 Förderungen für Innovationsgründungsvorhaben 11 Ausfallbürgschaften 12 Mikromezzaninfonds Deutschland 14 IB.SH Starthilfedarlehen 15 IB.SH Mikrokredit 16 Förderung unternehmerischen Know-hows für Jungunternehmen 18 Gründung aus der Arbeitslosigkeit Gründungszuschuss, Einstiegsgeld 20 Weitere Fördermöglichkeiten 22 Anhang Finanzierungsbeispiel Musterfall 1 23 Anhang Finanzierungsbeispiel Musterfall 2 24 Anhang Muster eines Empfehlungsschreibens für das Programm IB.SH Starthilfedarlehen 25 Quellen für weitere Infos / nützliche Internet-Adressen 26 Ihre Notizen 27 2

3 Vorbemerkungen Bundesmittel Regionale Wirtschaftsförderung Landeshilfen Die speziellen Existenzgründungsprogramme des Bundes stehen grundsätzlich Antragstellern zur Verfügung, die sich mit einer Neugründung, Übernahme (Unternehmenskauf) oder tätigen Beteiligung selbstständig machen wollen und für ihr Vorhaben fachlich und kaufmännisch qualifiziert sind. Dennoch besteht auf die Gewährung von öffentlichen Fördermitteln in der Regel kein Rechtsanspruch (Ausnahmen sind Steuervergünstigungen). Neben den Bundesprogrammen kommen für Existenzgründer zusätzlich oder alternativ auch öffentliche Finanzierungshilfen in Frage, mit denen im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung und der Landeshilfen die Errichtung von Betrieben in den verschiedenen Wirtschaftszweigen gefördert werden können. Die jeweils tagesaktuellen Zinssätze der in dieser Broschüre genannten Programme erhalten Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK) oder auf der Homepage der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter Beratung Zum Teil können öffentliche Finanzierungshilfen nebeneinander gewährt werden, zum Teil schließen sie sich gegenseitig aus. Über Einzelheiten berät Sie Ihre IHK im Rahmen der persönlichen IHK-Gründungsberatung oder gemeinsam mit den Förderlotsen der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) beim monatlichen Sprechtag Unternehmensfinanzierung. Eigenkapital Fördermittel sind zusätzliche Hilfen. Der Antragsteller muss in der Regel das Vorhaben in angemessenem Umfang durch Eigenkapital mitfinanzieren. Üblich ist eine Eigenbeteiligung (dies können auch Sachmittel, aktivierbare Eigenleistungen und unbesicherte Darlehen von Dritten sein) von wenigstens 15 %. Ausnahmen sind im Folgenden vermerkt. Hausbankprinzip Es gilt das Hausbankprinzip, das heißt der Antragsteller muss einer von ihm frei zu wählenden Hausbank sein schriftliches Unternehmenskonzept (Businessplan) einreichen und diese von seinem Vorhaben überzeugen, da sie nicht zuletzt in der Regel auch das Ausfallrisiko trägt. Die Hausbank reicht den Antrag weiter an die entsprechenden Förderinstitute. Mitunter kann es vorkommen, dass seitens der Hausbank nicht in ausreichendem Maße auf die Möglichkeiten öffentlicher Darlehen hingewiesen wird, sei es aus Unkenntnis oder wegen der oft geringen Margen für die Banken. Prüfen Sie, ob Ihre Hausbank mit dem Procedere der öffentlichen Förderung vertraut ist und weisen Sie gegebenenfalls auf diese Finanzierungsmöglichkeiten hin. Antragstellung Achtung: Förderanträge sind in der Regel vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Beginn ist bei: baulichen Investitionen: vor Kauf-/Werkvertrag; Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter: vor der Bestellung; personellen Maßnahmen: vor Einstellung; anderen Vorhaben: vor Vertragsabschluss bzw. vor den ersten Aufwendungen für das Vorhaben. 3

4 Ausgenommen von der Förderung sind in der Regel Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungsfälle. Die Konditionen der Förderprogramme können sich im Zeitablauf ändern. Die jeweils gültigen Konditionen sind bei den Kreditinstituten oder der IHK zu erfragen. Nachweispflicht Öffentliche Fördermittel dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden. Nach Abschluss der Maßnahme ist oft ein Verwendungsnachweis der Fördermittel zu erbringen. Halten Sie sich deshalb genau an die Fördervoraussetzungen und Verwendungszwecke. Beachten Sie als Empfänger öffentlicher Fördermittel Ihre Auskunfts- und Rechnungslegungspflichten. Die Antrags- bzw. Bewilligungsstellen haben ein Prüfungsrecht. Etwa entstehende Prüfungskosten gehen zu Lasten des Subventionsempfängers. Heben Sie die entsprechenden Belege und Unterlagen mindestens fünf Jahre nach Abschluss des Verwendungsnachweisverfahrens auf. Subventionsbetrug Öffentliche Fördermittel sind Subventionen. Machen Sie über alle subventionserhebliche Tatbestände richtige und vollständige Angaben. Wenn Sie gefälschte Belege verwenden, sich Bescheinigungen erschleichen oder Scheingeschäfte abschließen, so wird das nicht zivil-, sondern strafrechtlich geahndet. Gemäß 264 Strafgesetzbuch (StGB) drohen dann Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. 4

5 ERP-Gründerkredit - StartGeld Mit dem»erp-gründerkredit - StartGeld«bietet die KfW Mittelstandsbank für Gründer und kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal Euro (Investitionen / Betriebsmittel). Der Antragsteller sollte vorhandene eigene Mittel einbringen. Verwendungszweck Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Erwerb eines Betriebes sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Gefördert werden sowohl betrieblich bedingte Investitionen als auch Betriebsmittel. Der Betriebsmittelanteil darf Euro nicht überschreiten. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben werden nicht gefördert. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe (auch Heilberufe). Voraussetzung ist die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation für das Vorhaben. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen zunächst als Nebenerwerb geführt wird. Spätestens für das vierte Jahr muss das Vorhaben jedoch auf einen Vollerwerbsbetrieb ausgerichtet sein. Das»StartGeld«kann zweimal je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag Euro (Betriebsmittel maximal insgesamt Euro) nicht übersteigt. Voraussetzung für eine zweite Antragstellung ist, dass das Investitionsvorhaben, welches mit Bewilligung des Erstantrags finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite eingesetzt wurden sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt ist. Wird in einem Team gegründet, kann bei personenbezogener Antragstellung für das gleiche Vorhaben jeder Gründer den Höchstbetrag beantragen. Bereits gewährte Darlehen aus den Programmen StartGeld werden auf den Betrag von maximal Euro angerechnet. Eine Kombination des im StartGeld geförderten Vorhabens mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Konditionen Laufzeit: 1. Bis zu fünf Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr. 2. Bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren. Zinssatz: Die aktuellen Zinskonditionen erhalten Sie bei der KfW Mittelstandsbank unter oder bei Ihrer IHK. Kredithöchstbetrag: Euro je Antragsteller (s. Kombinationsverbot unter 2.) 5

6 Auszahlung: 100 %. Bereitstellungsprovision: 0,25 p. M. Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Endkreditnehmer möglich. Sicherheiten: Die KfW gewährt dem durchleitenden Kreditinstitut eine 80 prozentige Haftungsfreistellung. Antragstellung Die Beantragung erfolgt über Kreditinstitute; sie muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein. Vorzulegen ist auch hier ein entsprechender Businessplan, aus dem insbesondere die Geschäftsidee, der Markt (Kunden, Wettbewerb, Standort) sowie die Zukunftsaussichten (Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan) hervorgehen. 6

7 ERP-Gründerkredit - Universell Mit dem»erp-gründerkredit - Universell«bietet die KfW Mittelstandsbank für Gründer und kleine Unternehmen bis zu drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln in Deutschland zu günstigen Konditionen an. Finanziert werden bis zu 100 % des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs in Höhe von maximal Euro (Investitionen / Betriebsmittel). Für Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsbedarf bis Euro können alternativ Kredite aus dem Programm ERP- Gründerkredit StartGeld beantragt werden. Verwendungszweck Alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung oder Erwerb eines Betriebes sowie die Übernahme einer tätigen Beteiligung. Gefördert werden sowohl betrieblich bedingte Investitionen als auch Betriebsmittel. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen der Branchen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sowie Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits begonnener Vorhaben werden nicht gefördert. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind alle Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe (auch Heilberufe) in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Voraussetzung ist die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation für das Vorhaben. Eine Förderung ist auch dann möglich, wenn das Unternehmen dauerhaft im Nebenerwerb geführt wird. Vorhaben im Ausland können deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und freiberuflich Tätige aus Deutschland Anträge stellen. Zusätzlich antragsberechtigt sind Tochtergesellschaften der oben geannten deutschen Unternehmen mit Sitz im Ausland Joint-Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland. Eine Kombination einer Finanzierung aus dem ERP-Gründerkredit Universell mit anderen Fördergrogrammen ist zulässig. Ausgeschlossen ist hingegen eine Kombination mit dem ERP-Gründerkredit -StartGeld Konditionen Laufzeit: 1. Bis zu fünf Jahre bei höchstens einem Tilgungsfreijahr (auch Betriebsmittelanteil). 2. Bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei Tilgungsfreijahren. 3. Bis zu zwanzig Jahren bei höchstens 3 Tilgungsfreijahren. Mindestens 2/3 der förderfähigen Kosten auf Grunderwerb, gewerbliche Baukosten oder der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen. Zinssatz: Die aktuellen Zinskonditionen erhalten Sie bei der KfW Mittelstandsbank unter oder bei Ihrer IHK. Kredithöchstbetrag: 25 Million Euro pro Vorhaben (s. Kombination unter 2.) 7

8 Auszahlung: 100 %. Bereitstellungsprovision: 0,25 p. M. Tilgung: Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen monatlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten Darlehens oder in Teilbeträgen ist gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung für den Endkreditnehmer möglich. Sicherheiten: Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart. Im Rahmen von Investitionsfinanzierungen ist eine 50 -prozentige Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstitutes möglich, sofern das Unternehmen bzw. das Unternehmen des Antragstellers in der Regel seit 3 Jahren besteht beziehungsweise am Markt aktiv ist, mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügt. Antragstellung Die Beantragung erfolgt über Kreditinstitute; sie muss grundsätzlich vor Beginn der Maßnahme erfolgt sein. Vorzulegen ist auch hier ein entsprechender Businessplan, aus dem insbesondere die Geschäftsidee, der Markt (Kunden, Wettbewerb, Standort) sowie die Zukunftsaussichten (Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplan) hervorgehen. 8

9 ERP-Kapital für Gründung Verwendungszweck Mit dem Finanzierungsbaustein»ERP-Kapital für Gründung«können zusätzliche risikotragende Mittel zur Verstärkung der Eigenkapitalbasis für Erfolg versprechende, rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe zur Verfügung gestellt werden. Die Nachrangdarlehen haften unbeschränkt und erfüllen somit Eigenkapitalfunktion. Es können folgende Vorhaben gefördert werden: Gründung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz im Haupterwerb, auch durch tätige Beteiligung mit hinreichendem unternehmerischen Einfluss oder eine Unternehmensübernahme (soweit ERP-Kapital für Gründung zur wirtschaftlichen Fortführung des Unternehmens erforderlich ist); Festigung einer selbstständigen gewerblichen oder freiberuflichen Existenz bis drei Jahre nach Existenzgründung. Antragsberechtigte Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die über die erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben verfügen. Der Antragsteller sollte sich hinsichtlich seines Vorhabens fachlich beraten lassen. Dem Antrag ist die Stellungnahme einer unabhängigen, fachlich kompetenten Stelle beizufügen (zum Beispiel IHK). Voraussetzung für die Gewährung von ERP-Kapital für Gründung Das ERP-Kapital für Gründung wird als»hilfe zur Selbsthilfe«gewährt. Der Antragsteller muss daher vorhandene eigene Mittel in angemessenem Umfang für die Finanzierung des Vorhabens zur Verfügung stellen (Einsatz von eigenen Mitteln bis auf ,- Selbstbehalt); Als eigene Mittel gelten zuvorderst bare Vermögenswerte. Aktivierbare Sacheinlagen und Eigenleistungen sowie unbesicherte Darlehen Dritter können im Bedarfsfall den notwendigen Eigenmittelanteil ergänzen. Es werden nur Vorhaben gefördert, die eine nachhaltig tragfähige, selbstständige Vollexistenz erwarten lassen bzw. hierzu beitragen. Mit dem Programm werden nur Gründungen im Vollerwerb gefördert. Der Antragsteller hat im Rahmen eines Businessplans sein Unternehmenskonzept fundiert darzulegen sowie anhand geeigneter Unterlagen die Erfolgsaussichten seines Vorhabens zu begründen. Hierzu sind auch eine Ertragsvorschau (über drei Jahre) und ein Liquiditätsplan (über mindestens zwei Jahre) sowie ein Kapitalbedarfsplan (Sachinvestitionen und Betriebsmittelbedarf) anzufertigen und dem Antrag beizufügen. Im Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen worden sein. Der Antragsteller besitzt insbesondere aufgrund eines Gesellschafteranteils von grundsätzlich mindestens 10 % - hinreichenden unternehmerischen Einfluss. Förderschädlich ist die Stimmenmehrheit eines anderen Gesellschafters, die eine Satzungsänderung ermöglicht. Umfang der Förderung Mitfinanziert werden folgende Investitionen in Deutschland: Grundstücke, Gebäude, gewerbliche Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Sachanlageinvestitionen), Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen in Form von asset deals. Branchenübliche Markterschließungsaufwendungen; hierzu zählen: Kosten für die Beratung und Erstellung eines ersten Werbekonzeptes; Maßnahmen für die Anknüpfung von Geschäftskontakten; Maßnahmen, die 9

10 die einmaligen Informationserfordernisse sicherstellen, die bei der Erschließung neuer Märkte entstehen (beispielsweise Marktanalysen einschl. Marktforschung und information); Ausbildungsmaßnahmen für Handelsvertreter; Aufwendungen für die Teilnahme an oder Besuch von Messen und Ausstellungen). Wichtig: Typische Eröffnungswerbung ist hiervon ausgenommen. Die eingesetzten eigenen Mittel sollen 15 % der Gesamtfinanzierung nicht unterschreiten; sie können mit dem ERP-Kapital für Gründung bis auf höchstens 45 % der Gesamtfinanzierung aufgestockt werden. Höchstbetrag: Euro (für größere Vorhaben: ,- <Investitionssumme < 1,5 Mio. mindestens Euro Eigenkapital, Investitionssumme > 1,5 Mio. Euro mind. 5 % Eigenkapital) insgesamt je Antragsteller für alle Vorhaben; etwaige vorherige Förderungen über ERP-Kapital für Gründung sind anzurechnen. Konditionen der Förderung Laufzeit: Bis zu 15 Jahre bei höchstens sieben tilgungsfreien Anlaufjahren, ohne Altersbegrenzung. Grundsätzlich gilt die Kreditentscheidung der Hausbank im Einzelfall. Zinssatz: Die aktuellen Zinskonditionen erhalten Sie bei der KfW unter oder bei Ihrer IHK. Die Zinszahlung erfolgt vierteljährlich. Der Zinssatz wird unter Zugrundelegung des gegebenenfalls veränderten Zinsniveaus am Ende des 10. Jahres für die Restlaufzeit neu festgelegt. Das Garantieentgelt beträgt 1 % p. a. des jeweils valutierenden ERP-Kapitals für Gründung. Auszahlung: 100 % Tilgung: Nach sieben tilgungsfreien Jahren in 31 gleich hohen vierteljährlichen Raten und einer ggf. abweichenden Schlussrate. Eine vorzeitige vollständige oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Sicherheiten: Persönliche Haftung des Antragstellers, Mithaftung des Ehegatten oder Lebenspartners (gem. LPartG) soweit Vermögensverfügungen zu seinen Gunsten erfolgt sind, die nicht gebräuchlichen Gelegenheitsgeschenken entsprechen. Für den Fall etwaiger Ansprüche auf Zugewinnausgleich muss sich der Ehegatte verpflichten, die Interessen des geförderten Vorhabens angemessen zu berücksichtigen. Antragstellung Die Antragstellung erfolgt immer über die frei zu wählende Hausbank. Anträge können bei jedem Kreditinstitut auf den entsprechenden Vordrucken zur Weiterleitung an die KfW gestellt werden. 10

11 Fördermöglichkeiten für Innovationsgründungsvorhaben: Programmhinweise: - EXIST-Gründerstipendium - Beteiligungskapital insbesondere aus dem EFRE-Seed- und Start-up-Fonds Schleswig-Holstein - Förderkredite (insbesondere KfW Unternehmerkredit Plus oder ERP-Innovationsprogramm für Unternehmen, die mind. 2 Jahre am Markt sind) Nähere Informationen zu den vorstehenden Programmen sind bei Gründungsansprechpartnern der Hochschulen, der WTSH, der IB.SH und den Industrie- und Handelskammern in SH zu erhalten. 11

12 Ausfallbürgschaften Scheitert die Finanzierung von Investitionen und von Betriebsmitteln bei der Existenzgründung wegen nicht oder nicht ausreichend vorhandener banküblicher dinglicher Sicherheiten, kann eine Ausfallbürgschaft über bis zu 80 % des unbesicherten Kapitalbedarfs von der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH übernommen werden. Die Beantragung erfolgt über die Hausbank. Gefördert werden Unternehmen aller Branchen und Freiberufler durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH Lorentzendamm Kiel Tel.: (0431) Fax: (0431) info@bb-sh.de Internet: Folgende Existenzgründungsprogramme (EGP) bietet die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein an: EGP Standard Leistungen im Überblick maximal 70 % Verbürgungsgrad auf die Kreditsumme die Obergrenze für den Risikoanteil der Bürgschaftsbank beträgt 1,25 Mio. Euro, Ausnahmen sind möglich; eine Untergrenze ist nicht festgelegt Laufzeit in der Regel bis zu 15 Jahre Konditionen: Siehe unter EGP Sofort Im Rahmen des EGP-Sofort erhält die Hausbank innerhalb von nur 14 Arbeitstagen von der Bürgschaftsbank die Entscheidung zu dem gestellten Antrag. Die Bürgschaftszusage umfasst einen kostenlosen»check-up«des antragstellenden Unternehmens innerhalb des ersten Jahres. Leistungen im Überblick: Ausfallbürgschaft auf maximal Euro Kreditsumme maximal 80 % Verbürgungsgrad auf die Kreditsumme Entscheidung innerhalb von 14 Tagen Kurzanalyse und Bewertung der aktuellen betrieblichen Kenngrößen Hinweise auf individuelle Lösungsansätze Empfehlungen zu gegebenenfalls erforderlichen ergänzenden Beratungsbausteinen. Konditionen: Siehe unter 12

13 EGP System Leistungen im Überblick: maximal 80 % Verbürgungsgrad auf die Kreditsumme die Obergrenze für den Risikoanteil der Bürgschaftsbank beträgt 1,25 Mio. Euro, Ausnahmen sind möglich; eine Untergrenze ist nicht festgelegt begleitende Beratung für zwei Jahre durch eine von der Bürgschaftsbank akkreditierte Unternehmensberatung mit monatlicher Eckdatenanalyse und vierteljährlichen BWA/Bilanzbesprechungen individuell wählbare Beratungsleistungen gemäß einem Bausteinsystem gesicherte Finanzierung von Euro für die Beratungsleistungen Konditionen: Siehe unter Für jedes dieser Programme sind folgende Unterlagen einzureichen: Nachweis Ihrer fachlichen und kaufmännischen Qualifikation (z.b. Meisterbrief, Zulassung, Selbstauskunft mit Lebenslauf) Existenzgründungsbericht einschließlich Wettbewerbssituation oder Vorhabensbeschreibung Investitions- und Finanzplan (möglichst mit Einsatz von ERP-Kapital für Gründung der KfW) Betriebsmittelbedarfsplanung Kapitaldienst-Fähigkeitsrechnung Plan für die Gewinn- und Verlustrechnung Darstellung der geplanten Entnahmen Bürgschaftsantrag 13

14 Mikromezzaninfonds Deutschland Was ist eine Mikromezzaninfinanzierung? Mikromezzaninfinanzierung dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis, da Mezzaninkapital im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellt. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen. Der Kapitalgeber hat kein Stimm- bzw. Einflussnahmerecht. Wer kann Anträge stellen? Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Was wird gefördert? Sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens, für die langfristige Finanzierungsmittel erforderlich sind. Wie wird gefördert? Die Förderung erfolgt als Stille Beteiligung durch die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig- Holstein mbh (MBG, Die Investition erfolgt in Schleswig-Holstein. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten. Konditionen: 8% p.a., zahlbar jeweils vierteljährlich nachträglich einmaliges Bearbeitungsentgelt von 3,5% der Einlage, zahlbar bei Auszahlung variable Gewinnbeteiligung von maximal 1,5% p.a. Sicherheiten: Es sind keine Sachsicherheiten zu stellen 14

15 IB.SH Starthilfedarlehen Was ist das IB.SH Starthilfedarlehen? Wenn Ihre Hausbank Ihre Gründungsfinanzierung aus geschäftspolitischen Gründen nicht übernehmen kann, kann die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) in diesem Fall auf Empfehlung Ihrer Hausbank befristet die sog. Hausbankfunktion übernehmen. Die IB.SH beantragt für Sie die sonst nur über eine Hausbank erreichbaren Gründungsdarlehen der KfW, also insbesondere den ERP-Gründerkredit-Startgeld. Das örtliche Kreditinstitut bleibt Ihre kontoführende Stelle für den Zahlungsverkehr. Falls keine Gründungskredite der KfW beantragt werden können, kann die IB.SH auch Darlehen aus eigenen Mitteln vergeben. Was wird gefördert? Alle Formen der Existenzgründung in Schleswig-Holstein, d.h. die Neugründung, die Übernahme eines Unternehmens oder einer tätigen Beteiligung, wenn das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Eine Förderung ist auch innerhalb von drei Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit möglich. Art und Höhe der Förderung Im Rahmen des IB.SH Starthilfedarlehens werden sowohl Darlehen aus Kreditmitteln der KfW Mittelstandsbank als auch Darlehen aus Mitteln der IB.SH vergeben, hierbei trägt die IB.SH teilweise das Risiko. Je Gründerperson beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen EUR und/oder für Liquiditätsbedarfe EUR. Wer ist antragsberechtigt? Natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Existenzfestigung planen (binnen 3 Jahren nach Eröffnung, Betriebsübernahme oder tätiger Beteiligung). Weitere Voraussetzungen für eine Förderung Einreichung eines plausiblen und tragfähigen Geschäftskonzeptes einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation / Erfahrung ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als EUR eine positive Stellungnahme der jeweiligen Kammer zum Vorhaben oder ein positiver Erstberatungsbericht durch eine Unternehmensberatung ab einem Fremdfinanzierungsbedarf von mehr als EUR ist ein Eigenkapital von mindestens 15% der gesamten Investition erforderlich vorhandene Sicherheiten werden hereingenommen Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses in sofort vollstreckbarer Form durch die Gründerin bzw. den Gründer über die gesamte Kredithöhe Weg der Antragstellung Mit einem Empfehlungsschreiben reicht das Kreditinstitut der antragstellenden Person den Antrag bei der IB.SH ein. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet die IB.SH, ob sie die Finanzierung des Vorhabens bei der KfW beantragen wird bzw. Darlehen aus eigenen Mitteln vergibt. Ein Antragsvordruck inkl. einer Liste der einzureichenden Unterlagen sowie ein Muster des Empfehlungsschreibens stehen im Internet unter als Download zur Verfügung. Sie finden das Empfehlungsschreiben auch auf der Seite 24 in dieserm Dokument. Vor Antragstellung haben Sie zudem die Möglichkeit eine kostenlose Beratung durch einen Förderlotsen der IB.SH in Anspruch zu nehmen. 15

16 Förderlotsen der IB.SH: Susann Dreßler, Christian Hank, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse Tel.: (0431) Fax: (0431) IB.SH Mikrokredit Was wird gefördert? Die Gründung eines Einzelunternehmens oder einer GbR mit zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern in Schleswig-Holstein, d. h. die Neugründung, Übernahme oder Festigung (binnen drei Jahren nach Gründung), sofern das Vorhaben einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lässt. Die Existenzgründung ist i.d.r. spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres als Vollerwerb auszuüben. Vorteile des IB.SH Mikrokredites Der IB.SH Mikrokredit ist ein zinsgünstiges Existenzgründungsdarlehen mit einem einfachen Antragsverfahren. Ein weiterer Vorteil ist die schnelle Kreditentscheidung durch die IB.SH. Art und Höhe der Förderung Das Darlehen IB.SH Mikrokredit wird aus Mitteln der IB.SH vergeben. Je Vorhaben beträgt das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder für Betriebsmittel insgesamt EUR. Das Mindestkreditvolumen beträgt EUR. Bestehende Bankverbindlichkeiten können mit dem IB.SH Mikrokredit nicht abgelöst werden. Der IB.SH Mikrokredit darf bis zu zweimal je Vorhaben gewährt werden, sofern die Summe des bereits gewährten IB.SH Mikrokredites und des neu beantragten IB.SH Mikrokredites EUR nicht übersteigt. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass für das erste Darlehen der bisherige Zins- und Tilgungsdienst erbracht wurde. Diese Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar. Wer ist antragsberechtigt? Natürliche Personen und GbRs mit zwei Gesellschafterinnen/Gesellschaftern. Weitere Voraussetzungen für eine Förderung Vollständig ausgefüllter Antrag IB.SH Mikrokredit (das ausfüllbare pdf-dokument finden Sie im Internet unter Stellungnahme eines Kooperationspartners zum Vorhaben (eine Liste der Kooperationspartner finden Sie im Internet unter Kaufmännische und fachliche Qualifikation / Erfahrung gem. Lebenslauf Kapitaldienstfähigkeit Keine unerledigten Negativmerkmale in der Schufa (z. B. Eidesstattliche Versicherungen, Zwangsvollstreckungen) Abgabe eines notariellen Schuldanerkenntnisses des Antragstellers (bei GbR auch der Mitverpflichteten) Bei Antragstellung durch eine GbR wird diese Darlehensnehmerin und die Gesellschafter/innen Mitverpflichtete des Darlehens Freier De-minimis-Betrag in Höhe der beantragten Kreditsumme 16

17 Konditionen und Gebühren Für den IB.SH Mikrokredit gelten die folgenden Konditionen: Laufzeit Zinssatz Zinsbindung Tilgungsrate Auszahlung Vorzeitige Rückzahlung 7 Jahre (6 Monate tilgungsfrei) derzeit 5,45 % p.a. (die aktuellen Zinssätze finden Sie unter fester Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit monatlich gleich bleibend zu 100 % in einer Summe die vorzeitige Ablösung des gesamten Kreditbetrages in einer Summe ist ohne Kosten jederzeit möglich Weg der Antragstellung einzureichende Unterlagen Bite füllen Sie den Antrag IB.SH Mikrokredit aus und stellen Sie Ihr Vorhaben einem der Kooperationspartner vor. Die Kooperationspartner können Ihnen wichtige Hinweise für eine erfolgreiche Existenzgründung geben. Nach einem Beratungsgespräch mit einem Kooperationspartner reicht dieser den Darlehensantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der IB.SH ein. Eine Liste der Kooperationspartner finden Sie im Internet unter Folgende Unterlagen sind erforderlich: Vom Antragsteller: Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Tabellarischer Lebenslauf De-minimis-Erklärung (IB.SH-Formular, siehe Schufa-Auskunft (Eigenauskunft, siehe Vom Kooperationspartner: Stellungnahme des Kooperationspartners Nähere Einzelheiten erfahren Sie bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein Haus der Wirtschaft Lorentzendamm Kiel Tel.: (0431) info@ib-sh.de Internet: Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH: Susann Dreßler, Christian Hank, Ulrike Kiehne, Katharina Preusse Tel.: (0431) Fax: (0431) foerderlotse@ib-sh.de 17

18 Förderung unternehmerischen Know-hows für Jungunternehmen Die Förderung unternehmerischen Know-hows für Jungunternehmen folgte mit Beginn des Jahres 2016 dem ausgelaufenen KfW-Programm Gründercoaching Deutschland (GCD) nach. Bedingungen und Ablauf der Förderung haben sich in einigen wesentlichen Punkten geändert (detaillierte Informationen des BAFA unter Was wird gefördert? Das Programm bietet neu gegründeten Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (Jungunternehmen) Unterstützung bei der Finanzierung von Coachingmaßnahmen. Gerade in der Startphase ist der Beratungsbedarf von jungen Unternehmen besonders hoch. Dem gegenüber stehen jedoch oftmals noch geringe Einnahmen, so dass mit der Beauftragung einer professionellen Beratung meist gezögert wird. Mit der Förderung unternehmerischen Know-hows junger, neu gegründeter Unternehmen bieten das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die IHKn in Schleswig-Holstein gemeinsam eine Unterstützungsmöglichkeit an. Wer wird gefördert? Das Programm richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe in den ersten zwei Jahren nach Gründung, die ihren Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und unter die KMU-Definition fallen (< 250 Mitarbeiter und Höhe des Jahresumsatzes < 50 Mio. oder < 250 Mitarbeiter und Hohe der Jahresbilanzsumme < 43 Mio. ). Auch nebenerwerblich tätige Unternehmer sind antragsberechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich. Art und Höhe der Förderung Für diese Antragsberechtigten können Zuschüsse zu den Kosten von Coachingmaßnahmen gewährt werden. Gefördert werden die Kosten einer Beratung in der Startphase zur Unterstützung beim Aufbau und bei der nachhaltigen Führung eines Unternehmens. Dabei handelt es sich um Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (allgemeine Beratungen). Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich spezielle Beratungen gefördert werden. Die Berater müssen spätestens bis zur Einreichung der Abrechnungsunterlagen als Berater im Sinne der Förderrichtlinie beim BAFA registriert sein. Die maximal förderfähigen Beratungskosten betragen bei Jungunternehmen Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder des Beraters, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Jungunternehmen in Schleswig-Holstein erhalten einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent des Honorars (maximal Euro). Beispiel: Ein Unternehmen in Schleswig-Holstein nimmt das Programm Förderung unternehmerischen Knowhows für Jungunternehmen in Anspruch. Der Coach stellt eine Rechnung über netto Euro. Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls Euro. Der Zuschuss beträgt Euro (50 Prozent von Euro). Der Zuschuss wird an den Antragsteller ausgezahlt. Eine Abtretung an die Beraterin oder den Berater ist nicht vorgesehen. 18

19 Ablauf Vor dem Antrag auf die Förderung ist ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner erforderlich. In Schleswig-Holstein übernehmen die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern diese Funktion. Das persönliche Gespräch zu den Förder- und Antragsvoraussetzungen mit Ihren Beratern der IHKn in Schleswig-Holstein ist für IHK-Mitglieder kostenfrei. Der Jungunternehmer erhält anschließend eine Bestätigung über die Durchführung eines Informationsgespräches. Zwischen dem vor Antragstellung obligatorischen Gespräch der Jungunternehmer mit dem regionalen Ansprechpartner und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über eine Leitstelle an das BAFA als Bewilligungsbehörde. Die Leitstelle der IHKn in Schleswig-Holstein ist die DIHK-Service GmbH. Es erfolgt eine unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung durch ein Informationsschreiben der Leitstelle. Dieses Schreiben enthält auch Informationen über Vorlagefristen und Bedingungen. Der Coachingzeitraum beträgt von jetzt an sechs Monate. Mit dem Coaching darf erst nach Erteilung dieser Inaussichtstellung begonnen werden. Spätestens sechs Monate nach Erhalt dieses Informationsschreibens durch die Leitstelle müssen die Abrechnungsunterlagen vollständig elektronisch bei der Leitstelle eingereicht werden. Anschließend erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses auf das Konto des Antragstellers durch das BAFA nach Prüfung der Unterlagen durch die Leitstelle und das BAFA. Ein Anspruch des Antragstellenden auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 19

20 Gründung aus der Arbeitslosigkeit der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit und das "Einstiegsgeld Gründungszuschuss Die Förderdauer beim Gründungszuschuss beträgt maximal 15 Monate. Das Förderinstrument umfasst zwei Phasen: 1. Sechs Monate lang können arbeitslose Existenzgründer eine Förderung - bestehend aus dem Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro monatlich - erhalten. Auf diese erste Förderphase haben Antragsteller keinen Rechtsanspruch (Ermessensstatus ab ). 2. In der zweiten Förderphase können arbeitslose Existenzgründer für neun weitere Monate die Pauschale von 300 Euro erhalten. Die Gewährung dieser fortgeführten Förderung ist ebenfalls im Ermessen der Arbeitsagenturen zu entscheiden. Beantragung Wichtig: Informieren Sie sich zuerst bei Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit über mögliche Fördermaßnahmen. Klären Sie dort vorab Ihre Voraussetzungen für eine Unterstützung! Der jeweilige Antrag muss vor Aufnahme der Selbstständigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung) bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Um den Gründungszuschuss in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie u.a. die Beurteilung einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit Ihres Existenzgründungsvorhabens. Zur Anforderung dieser Stellungnahme erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit ein Formular, das mit einem verbindlichen Sichtvermerk-Stempel der Agentur und mit einigen Angaben (auf Seite 1) versehen werden muss. Als Grundlage für die Beurteilung des Existenzgründungsvorhabens benötigt die fachkundige Stelle folgende Unterlagen von Ihnen: Formular "Anforderung einer fachlichen Stellungnahme" (s. o.) Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise) Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau) Darüber hinaus benötigt die IHK für die fachkundige Stellungnahme einen Liquiditätsplan. Geprüft wird in der Stellungnahme auch, ob der Existenzgründer die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die erfolgreiche Ausübung der selbstständigen Tätigkeit erfüllt. Sie können unter folgenden fachkundigen Stellen wählen: Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände / Kreditinstitute, Berufsständische Kammern, aber auch andere Stellen (siehe Formular der Agentur für Arbeit). Antragsteller haben grundsätzlich die freie Wahl der fachkundigen Stelle. 20

21 Antragsberechtigte Es können nur Arbeitslose die Förderung beantragen, die zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Der noch verbleibende Anspruch auf das Arbeitslosengeld (ALG I) wird während der Förderung über den Gründungszuschuss eins zu eins verbraucht. Damit kann ein Wiederaufleben des ALG I-Anspruches ausgeschlossen werden, sofern kein ALG I-Restanspruch mehr besteht. Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Einstiegsgeld Das Einstiegsgeld ist eine weitere Art der Förderung neben dem Gründungszuschuss. Adressatenkreis sind Empfänger des Arbeitslosengeldes II. Die Zahlung dieses Zuschusses liegt im Ermessen des jeweiligen Fallmanagers. Er kann für die selbstständige Tätigkeit das Einstiegsgeld genehmigen, muss dies aber nicht tun. Das Einstiegsgeld wird maximal für 24 Monate erbracht. Die genaue Höhe hängt von der bisherigen Dauer des Arbeitslosengelds sowie von der Zahl der Angehörigen ab. 21

22 Weitere Fördermöglichkeiten Im Einzelfall können Sie auch weitere Förderprogramme für Ihr Vorhaben nutzen. Hierzu gehören beispielsweise Spezialzuschüsse für einzelbetriebliche Investitionen, Weiterbildung von Ihnen und Ihren Mitarbeitern oder für energetische Maßnahmen. Die Förderlotsen der IB.SH ( beraten Sie unentgeltlich und neutral über geeignete Fördermöglichkeiten. Nutzen Sie hierfür auch die monatlichen Finanzierungssprechtage in den IHK-Geschäftsstellen in Ihrer Nähe. 22

23 Finanzierungsbeispiel 1 Neugründung Fremdfinanzierungsbedarf > Euro Kapitalbedarf Finanzierung I. Investitionen (netto) I. für Investitionen Einrichtung/Maschinen % Eigenmittel PC, Drucker, Fax, Telefon % ERP-Kapital für Gründung Waren-/Materiallager % ERP-Gründerkredit Universell und/oder Hausbankkredit Investitionssumme % 20O.000 II. Betriebsmittelbedarf II. für Betriebsmittelbedarf lt. Liquiditätsplan Kontokorrent Hausbank und/oder ERP-Gründerkredit Universell I. + II. Kapitalbedarf Finanzierungssumme für Gründungen und bis 3 (für Universell bis 5) Jahre nach Gründung, Antragstellung über Hausbank ERP-Kapital für Gründung: 100 Prozent Haftungsfreistellung durch die KfW, hierfür keine eigenen Sicherheiten erforderlich ERP-Gründerkredit Universell: bankübliche Besicherung (z.b. über die Bürgschaftsbank Schleswig- Holstein), 50 %ige Haftungsfreistellung für Finanzierung von Investitionen möglich 23

24 Finanzierungsbeispiel 2 Gründung (ERP-StartGeld) Fremdfinanzierungsbedarf <= Euro Kapitalbedarf Finanzierung I. Investitionen (netto) Renovierung / Büroeinrichtung Eigenmittel* PC, Drucker, Fax,Telefon ERP-Gründerkredit Startgeld Software Investitionssumme II. Betriebsmittelbedarf lt. Liquiditätsplan I. + II. Kapitalbedarf Finanzierungssumme zinsgünstiges Gründungsdarlehen mit 5 oder 10 Jahren Laufzeit für Gründungen und bis 3 Jahre nach Gründung Antragstellung über die Hausbank, 80 Prozent Haftungsfreistellung für die Hausbank durch die KfW bis 100 T Fremdfinanzierungsbedarf (davon max. 30 T Betriebsmittel) *Beispiel keine Vorgabe der KfW 24

25 Anhang Muster eines Empfehlungsschreibens für das Programm IB.SH Starthilfedarlehen Investitionsbank Schleswig-Holstein Firmenkunden Finanzierung Postfach Kiel IB.SH Starthilfedarlehen Kreditnehmer/in: Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend senden wir Ihnen einen Kreditantrag für ein Existenzgründungsvorhaben / für ein Existenzfestigungsvorhaben sowie die vorliegenden Unterlagen mit der Bitte um Übernahme der Hausbankfunktion für die Bearbeitung der Förderdarlehen (Download des Antragsformulars: Anhand der eingereichten Unterlagen erscheint eine erfolgversprechende Unternehmensentwicklung möglich. Aus Gründen der Geschäftspolitik möchten wir uns dennoch nicht näher mit diesem Vorhaben befassen. Eine kostenlose Beratung durch die Förderlotsen bei der Investitionsbank hat am bei Herrn / Frau stattgefunden / hat bislang noch nicht stattgefunden. Hinsichtlich der Sicherstellung der beantragten Mittel kommen aus unserer Sicht folgende Positionen in Betracht: - - Wir erklären uns bereit, eine Kontoführung auf Guthabenbasis vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Bank / Sparkasse 25

26 Quellen für weitere Infos / nützliche Internet-Adressen Grundinformationen zum Thema Existenzgründung Internet-Adresse: Businessplanerstellung und Gründungsberatung online Internet-Adresse: Förderberatung der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH Förderlotsen), Kiel Internet-Adresse: Informationen zu finanziellen Hilfen der Agentur für Arbeit (unter anderem zum Gründungszuschuss) Internet-Adresse: Förderdatenbank des BMWi, Berlin Internet-Adresse: KfW Bankengruppe Telefonnummer: (kostenfreie Servicerufnummer) Internet-Adresse: 26

27 Ihre Notizen 27

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