Fahrzeugnutzungs- und Sponsoringvertrag (FNSV)

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1 Bitte ausgefüllt und unterschrieben postalisch an: INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH Königsallee Düsseldorf INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH Korrespondenzadresse: Königsallee Düsseldorf . Fahrzeugnutzungs- und Sponsoringvertrag (FNSV) 1. VERTRAGSPARTEIEN. Inspiration Sport Deutschland GmbH, Königsallee 61, Düsseldorf eingetragen im Handeslregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB , vertreten durch den Geschäftsführer Rolf C. Landgraf (nachfolgend ISD) Name, Vorname:.. (nachfolgend Sportler) Geburtsdatum: Kundennummer: ISD XXXXX 2. FAHRZEUGTYP. BMW 116d (5 Türer) EfficientDynamics / schwarz / Angebot für EUR 199,- (ID-Nr.: ) 3. FREIKILOMETER. Mit Zahlung der monatlichen Nutzungsgebühr sind insg km inkludiert ( km pro Jahr). Mehr- oder Minderkilometer werden gemäß Ziffer 7 verrechnet. 4. VERTRAGSLAUFZEIT. Der Vertrag beginnt mit Zulassung des Fahrzeugs für den Sportler (ca. 1-3 Tage vor Abholtermin). Halter des Fahrzeugs ist die ISD. Die Laufzeit dieses Vertrags beträgt 24 Monate. 5. KASKO-VERSICHERUNGSUPGRADE. o Der Sportler wünscht die Zusatzversicherung Kasko-VersicherungsUpgrade. Im Falle eines Teil- /Vollkaskoschadens vermindert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf EUR 500,- (anderenfalls Selbstbeteiligung EUR 1.000,-). Für die Zusatzversicherung wird ein monatliches Entgelt von EUR 25,- erhoben. Der Versicherungsschutz ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung Schadendeckung ISD. Seite 1 von 4

2 6. NUTZUNGSENTGELD. Der Sportler hat für die Überlassung des Fahrzeugs und die sonstigen Leistungen ein nachfolgend definiertes monatliches Nutzungsentgelt zu zahlen. Dieses wird monatlich im Voraus am Tag der Fälligkeit abgebucht. Monatliche Nutzungsgebühr inkl. MwSt. (z. Zt. 19%): EUR 199, Monatliches Nutzungsentgelt inkl. MwSt. und Kasko-VersicherungsUpgrade : EUR 224,- 7. MEHR- UND MINDERKILOMETER. Die ersten Mehrkilometer sind frei! Für jeden weiteren Mehrkilometer hat der Sportler eine Vergütung von. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer an ISD zu zahlen (maximal bis zu Mehrkilometer). Je Minderkilometer wird dem Sportler eine Vergütung von 0,04 inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer gutgeschrieben bzw. erstattet. Die ersten km darunter werden nicht mitberechnet. Minderkilometer werden bis maximal km erstattet. 8. FOTOSHOOTING. Das kostenlose Fotoshooting, im Rahmen der Fahrzeug-Beklebung und zur weiteren Verwendung durch Sie selbst, den Sportpaten, die Sponsoren so wie die ISD, findet in Terminabsprache innerhalb der ersten Wochen nach Vertragsabschluss statt. Die von ISD beauftragte Agentur stimmt diesen Termin direkt mit dem Sportler ab und versucht eine möglichst nahen Standort für das Fotoshooting zu realisieren. Im Zuge dessen wird anschließend eine individuelle Online-Sedcard erstellt, welche Sie als Sportler inkl. eines Kurzprofils darstellt inkl. der Bilder aus dem Fotoshooting und Ihrem Sportpaten und Ihren Sponsoren der ISD. Die Kosten für die Anfahrt zum Fotoshooting sind vom Sportler selber zu tragen. 9. BILD- UND TONRECHTE DES SPORTLERS. Die ISD sowie Ihr Sportpate, die Sponsoren und auch Sie selbst erhalten die Bild- und Tonrechte an denen im Rahmen des kostenlosen Fotoshootings erstellten Fotos sowie an sämtlichen Bild- und Tonaufnahmen welche im Zuge der vertraglich geregelten 5 x 4 Stunden Verfügbarkeit bei Marketingaktionen des Sportpaten erstellt werden. 10. LEISTUNGEN DES SPORTLERS. Jedem Sportler/Trainer wird im Rahmen unseres Konzeptes ein Sportpate und mehrere Sponsoren zugeteilt, welche unter anderem auf Ihrem Fahrzeug dargestellt werden. Sie als Sportler/Trainer der ISD haben im Zuge dieser Partnerschaft nicht nur persönliche Förderer, sondern somit auch einen ganz neuen Zugang zur Wirtschaft, der Ihnen viele weitere Vorteile bringen kann. Im Rahmen dieser Förderung erklären Sie sich bereit, dem zugeordneten Sportpaten, insg. bis zu 5 x 4 Stunden innerhalb der Vertragslaufzeit, für Marketingaktionen zur Verfügung zu stehen. Seite 2 von 4

3 Der Sportpate/Sponsor wird Marketingaktionen nach diesem Vertrag möglichst frühzeitig mit dem Sportler und der ISD abstimmen. ISD wird die Zusammenarbeit zwischen dem Sportler und dem jeweiligen Sportpaten/Sponsor koordinieren und darauf hinwirken, dass die Zusammenarbeit dem Nutzen aller Beteiligter dient. Sollte die Zusammenarbeit mit dem Sportpaten/Sponsor aufgrund von Gründen, welche der Sportler zu vertreten hat (z.b. unentschuldigte Nichtteilnahme an einer Marketingaktion trotz vorheriger Absprache; Weigerung an Marketingaktionen teilzunehmen) nicht zur Zufriedenheit des Sportpaten/Sponsors verlaufen, so ist ISD nach vorheriger schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall berechtigt, die Nutzungsgebühr für das überlassene Fahrzeug angemessen zu erhöhen. Der Sportler ist verpflichtet im Rahmen der 5 x 4 Stunden mit seinem ISD-Fahrzeug anzureisen. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält der Sportler je zugeordneter Kategorie folgendes Honorar: Kategorie 1 / 5 x 500,- je 4 Std. = (A-Kader + deren Trainer*) Kategorie 2 / 5 x 250,- je 4 Std. = (B/C-Kader + 1. Bundesligaspieler + deren Trainer*) Kategorie 3 / kein Honorar = (D-Kader + 2./3. Bundesligaspieler + deren Trainer*) Für alle Kategorien gilt: Der Sportler/Trainer erhält für jede Marketingaktion im Rahmen dieser 5 x 4 Stunden einen zusätzlichen Spesenzuschuss in Höhe von 50,-. * Trainer müssen im Rahmen der 5 x 4 Stunden einen Kaderathlet oder Bundesligaspieler aus der gleichen oder einer höheren Kategorie mitbringen. Hinweis: Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gilt die Kategorie-Zugehörigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Honorare müssen vom Sportler/Trainer der ISD in Rechnung gestellt werden (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). 11. WUNSCHLIEFER- BZW. ABHOLTERMIN. Bitte wählen Sie einen der folgenden verfügbaren Abholtermine für Ihr Fahrzeug (ankreuzen): Hinweis: Bei Aktionsfahrzeugen stehen aus organisatorischen Gründen meistens nur ein bis zwei Abholtermine zur Verfügung. Sollten Sie an diesen Terminen keine Möglichkeit haben Ihr Fahrzeug persönlich abholen zu können, setzen Sie sich bitte kurzfristig mit uns in Verbindung. O 29. September 2015 Der Abholstandort Ihres Fahrzeuges ist: Procar Automobile GmbH & Co. KG - Bayerische Allee Köln Die Kosten für die Anfahrt zur Abholung des Fahrzeuges sind vom Sportler selber zu tragen. 12. SONSTIGE INFORMATIONEN DES SPORTLERS. Ihre wichtigsten Erfolge im Sport: Seite 3 von 4

4 Sind Sie exklusiv an Sponsoren/Verträge gebunden, die in Konflikt mit den Sportpaten/Sponsoren der INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH stehen könnten? (Bitte alle Ihre Sponsoren auflisten, damit wir Ihnen dementsprechend passende Sportpaten/Sponsoren zuteilen können die in keinem Konflikt mit Ihren bestehenden Werbeverträgen stehen!) 13. WIDERRUFSBELEHRUNG. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.b. per Brief oder ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflicht durch die INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH gemäß Artikel in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH, Königsallee 61, Düsseldorf. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogenen Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufsbelehrung oder der Sache und für uns mit deren Empfang. (Ende der Widerrufsbelehrung) Der Sportler bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Widerrufsbelehrung gelesen und deren Inhalt verstanden hat. Ort, Datum Unterschrift Sportler/Trainer 14. UNTERSCHRIFTEN. Der Sportler bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er sein Angebot rechtsverbindlich abgibt und die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich akzeptiert. Ort, Datum Unterschrift Sportler/Trainer Ort, Datum Unterschrift INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH Seite 4 von 4

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH (ISD) 1 Leistungen ISD 1.1 Fahrzeugnutzung ISD wird den Antrag des Kunden auf Überlassung eines Fahrzeugs, sowie die Bestätigung durch seinen Sportverband prüfen und ihm frühestmöglich mitteilen, ob ein entsprechender FAHRZEUGNUTZUNGS- UND SPONSORINGVERTRAG (FNSV) gemäß den nachstehenden Bedingungen abgeschlossen werden kann. Das Angebot des Kunden auf Abschluss eines FNSV kann bis zur Bestätigung der Fahrzeuglieferung durch ISD abgelehnt werden, wenn ein Grund hierfür vorliegt (z.b. fehlende Liefermöglichkeit des beschriebenen Fahrzeugs oder mangelnde Bonität des Kunden). 1.2 Sonstige Leistungen Folgende Leistungen und Aufwendungen sind neben der Fahrzeugnutzung im monatlichen Nutzungsentgelt enthalten: Fahrzeugfinanzierung Die in Ziffer 3 im FNSV definierten Freikilometer Überführung und Zulassung Kfz-Steuer / GEZ-Gebühr kostenloses Fotoshooting (für Fahrzeugfolierung, Sportpaten etc.) Individuelle Fahrzeugfolierung Werkstattservices o Durchführung aller Service-Arbeiten in Herstellerwerkstätten o Verschleißbedingte Reparaturen o Ersatz oder Reparatur bei technischem Defekt o Durchführung aller vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen/Inspektionen o Reparatur aller werkseitigen Sonderausstattungen o Abschleppkosten zur nächsten Vertragswerkstatt o Schmier- und Betriebsstoffe im Rahmen der regulären Wartungen/Inspektionen Schadensteuerung und abwicklung Kurzgutachten bei Fahrzeugrückgabe Fahrzeugversicherung o Haftpflicht mit Deckungssumme von 100 Mio. für Personen-, Sach- & Vermögensschäden; jedoch max. 12 Mio. je geschädigter Person o Vollkasko mit Selbstbeteiligung des Kunden von 1.000,- (bei der Zusatzversicherung Kasko-VersicherungsUpgrade verringert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf VK 500,-) o Teilkasko mit Selbstbeteiligung des Kunden von 1.000,- (bei der Zusatzversicherung Kasko-VersicherungsUpgrade verringert sich die Selbstbeteiligung im Schadensfall auf TK 500,-) Bei der Fahrzeugversicherung handelt es sich nicht um eine Dienstleistung von ISD. 1.3 Zusatzversicherung Kasko-VersicherungsUpgrade Das Entgelt Kasko-VersicherungsUpgrade beträgt monatlich 25,- brutto und wird zusammen mit dem Nutzungsentgelt von dem angegebenen Konto abgebucht. 1.4 Ansprüche und Rechte bei mangelhaftem Fahrzeug Bei mangelhaftem Fahrzeug steht ISD aus dem mit dem Lieferanten geschlossenen Kaufvertrag nach näherer Bestimmung der 437ff. BGB in Verbindung mit den Verkaufsbedingungen des Lieferanten das Recht zu, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen ISD tritt hiermit sämtliche Ansprüche wegen Sachmängeln gegen den Lieferanten des Leasingfahrzeuges an den Kunden ab und ermächtigt ihn auch zur Ausübung etwaiger Anfechtungsrechte. Der Kunde nimmt hiermit die Abtretung an. Er ist berechtigt und verpflichtet, die ihm abgetretenen Ansprüche und Rechte im eigenen Namen mit der Maßgabe geltend zu machen, dass beim Rücktritt vom Kaufvertrag oder bei Herabsetzung des Kaufpreises etwaige Zahlungen des Verkäufers direkt an ISD zu leisten sind. Gegen ISD stehen dem Kunden Ansprüche wegen Sachmängeln nicht zu. Um eine ggf. erforderliche Mitwirkung der ISD zu erreichen, verpflichtet sich der Kunde, die ISD umfassend und unverzüglich über eine Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten wegen Fahrzeugmängeln zu informieren Verlangt der Kunde Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung), ist er berechtigt und verpflichtet, diese bei einem vom Hersteller anerkannten Betrieb entsprechend den Verkaufsbedingungen geltend zu machen. Schlägt der erste Nachbesserungsversuch fehl, wird ISD den Kunden nach schriftlicher Aufforderung bei der Durchsetzung des Mangelbeseitigungsanspruchs unterstützen. Verlangt der Kunde Nacherfüllung durch Lieferung eines mangelfreien Fahrzeuges (Ersatzlieferung) und erkennt der Lieferant diesen Anspruch an, ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, das Ersatzfahrzeug für ISD gegen Rückgabe des mangelhaften Fahrzeuges in Besitz zu nehmen. Bei dem Ersatzfahrzeug muss es sich um ein zumindest wert- und baugleiches Neufahrzeug handeln Erklärt der Kunde aufgrund eines Sachmangels am Fahrzeug den Rücktritt und ist der Lieferant zur Rückabwicklung bereit oder wird er hierzu rechtskräftig verurteilt, entfällt die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des monatlichen Nutzungsentgelts. Der Leasingvertrag wird wie folgt abgerechnet: Die Forderung des Kunden umfasst die gezahlten Nutzungsentgelte zzgl. Zinsen in gesetzlicher Höhe sowie vom Lieferanten erstattete Nebenkosten. Von dieser Forderung werden die Aufwendungen der ISD für etwaige im Nutzungsvertrag zusätzlich eingeschlossene Dienstleistungen sowie ein Ausgleich für die Zur-Verfügung-Stellung des Fahrzeuges und den ersparten Kapitaleinsatz beim Kunden abgesetzt. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines Anspruchs wegen nicht vertragsgemäßen Zustands gemäß Richtlinien für Fahrzeugrückgabe unberührt, soweit der geringere Wert nicht auf dem Sachmangel beruht Erklärt der Kunde die Minderung und ist der Lieferant zur Herabsetzung des Kaufpreises bereit oder wird er hierzu rechtskräftig verurteilt, berechnet der ISD auf der Grundlage des herabgesetzten Kaufpreises die noch ausstehenden Leasingraten unter Berücksichtigung bereits gezahlter Leasingentgelte und den Restwert bzw. die Mehrund Minderkilometervergütung neu Lehnt der Lieferant einen vom Kunden geltend gemachten Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages ab, ist der Kunde zur Zurückbehaltung der nach dem Zeitpunkt der Ablehnung fälligen Nutzungsentgelte berechtigt, sofern er innerhalb von 6 Wochen nach der Ablehnung Klage erhebt. Bei nicht fristgerechter Klageerhebung greift das Zurückbehaltungsrecht ab dem Tag der Klageerhebung. Bei Erfolglosigkeit des Klagebegehrens entfällt das Zurückbehaltungsrecht rückwirkend. Die zurückbehaltenen Raten sind unverzüglich in einem Betrag zu zahlen. Der durch die Zurückbehaltung entstandene Verzugsschaden ist vom Kunden zu ersetzen. 2 Pflichten Kunde 2.1 Nutzungsentgelt Fälligkeit Das erste Nutzungsentgelt ist am Tag der Übernahme fällig, die weiteren Nutzungsentgelte an den entsprechenden Tagen der Folgemonate, z. B. bei Übernahme am 2. Januar am jeweils 2. Tag der Folgemonate Anpassung Sollten sich während der Vertragslaufzeit die Mehrwertsteuer, die Versicherungssteuer, die Kfz-Steuer oder sonstige Kosten, die ISD nicht beeinflussen kann, ändern, so behält sich ISD das Recht vor, die Rate mit sofortiger Wirkung um den Änderungsbetrag anzupassen. Ändert sich das Entgelt für die Leistungen nach Ziffer 1.2 AGB, so behält sich ISD das Recht vor, die Rate zum Fahrzeugtausch und im Falle eines Unfalls oder eines Diebstahls mit dem Ersatz des Fahrzeugs um den Änderungsbetrag anzupassen Abrechnung Die Abrechnung des Nutzungsentgelts zum Vertragsende erfolgt Tag genau auf den Tag der Fahrzeugrückgabe bezogen SEPA-Basislastschrift/Firmenlastschriftverfahren; Verkürzung der Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA- Basislastschriftverfahren/ Firmenlastschriftverfahren bezahlt, erhält der Kunde eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin. Bei wiederkehrenden Leistungen mit gleichen Lastschriftbeträgen genügen eine einmalige Unterrichtung des Kunden vor dem ersten Lastschrifteinzug und die Angabe der Fälligkeitstermine. Der Kunde sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kun- den, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch ISD verursacht wurde. 2.2 Fahrzeugnutzung, Fahrzeugwartung und Fahrzeugreparaturen Zur Nutzung des Fahrzeugs ist der Kunde, sowie mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Partner sowie nahe Familienangehörige (z. B. Kinder, Geschwister, Eltern etc.) zur Nutzung des Fahrzeugs berechtigt. Jeder Nutzer des Fahrzeugs muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Kunde ist verpflichtet zu prüfen, ob der Fahrzeugnutzer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist In folgenden Ländern dürfen ISD-Fahrzeuge bei Mitführung der grünen Versicherungskarte genutzt werden: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, Norwegen, Island, Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Türkei (europäischer Teil) Der Kunde hat die sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere die termingerechte Vorführung zu Untersuchungen, zu erfüllen und den Leasinggeber, soweit er in Anspruch genommen wird, freizustellen Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebs- und Wartungsanweisungen des Herstellers behandelt wird. Das Fahrzeug ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszweckes schonend zu behandeln und stets im betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Das Fahrzeug darf nicht zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests verwendet werden. Seite 1 von 3

6 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH (ISD) Dem Kunden ist jede Veränderung und Manipulation des Fahrzeugs untersagt. Hierzu zählen auch der An- und Einbau von Zubehör sowie technische Veränderung Der Kunde hat rechtzeitig vor Erreichen der vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle ISD zu informieren. ISD stimmt das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab Beschädigungen am Fahrzeug sind vom Kunden unverzüglich schriftlich der ISD zu melden, damit die Reparatur veranlasst werden kann. 2.3 Mehr-/Minderkilometer Übersteigt der tatsächliche Kilometerstand zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe den erlaubten Kilometerstand, hat der Kunde je zu viel gefahrenem Kilometer (Mehrkilometer werden erst in Rechnung gestellt, wenn die vereinbarte Laufleistung um km innerhalb von 2 Jahren überschritten wird) den in Ziffer 7 des FNSV genannten Betrag zu zahlen. Eine Erstattung von Minderkilometern richtet sich nach Ziffer 7 des FNSV. 2.4 Ordnungswidrigkeiten Wird dem Kunden oder einem anderen Fahrzeugführer eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, so hat der Kunde den Verwaltungsaufwand von ISD in Höhe von 15,00 brutto zu begleichen. ISD wird den Verfolgungsbehörden in diesem Fall die persönlichen Daten des Kunden mitteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, der ISD auferlegte Verfahrenskosten zu erstatten. 2.5 Fahrzeugabholung und -rückgabe Verfahren Der Kunde ist verpflichtet, den Abhol- bzw. Rückgabetermin persönlich wahrzunehmen, den ISD ihm rechtzeitig vorher schriftlich bekannt gibt. Sofern der Kunde verhindert ist, den Abholtermin persönlich wahrzunehmen, so hat er dies ISD rechtzeitig, spätestens 7 Tage zuvor mitzuteilen, um einen Ersatztermin zu vereinbaren. In begründeten Ausnahmefällen kann das Fahrzeug auch durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden. In diesem Fall hat der Kunde sich zu einem Ersatztermin für ein Fotoshooting zur Verfügung zu stellen. Die Bestimmung des Abhol- bzw. Rückgabeorts obliegt ISD. Bis spätestens 14 Tage vor dem Abholtermin hat der Kunde ISD eine Kopie seiner Fahrerlaubnis und seines Personalausweises, bei gleichzeitiger Vorlage des Originals, zur Verfügung zu stellen. Sollte der Kunde den ihm im Falle der Absage des ersten Abhol- bzw. Rückgabetermins durch Einwurf-Einschreiben benannten zweiten Abhol- bzw. Rückgabetermin nicht wahrnehmen, ist er ISD zum pauschalen Kostenersatz in Höhe von 250,00 verpflichtet. ISD bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden geltend zu machen Gutachten / Schäden Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Kunde ISD alle festgestellten Schäden am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in der Fahrzeugübernahmebestätigung zu fixieren. Bei Rückgabe des Fahrzeugs an ISD oder deren Beauftragten werden alle Schäden, die den üblichen Umfang einer Nutzung überschreiten, von einem unabhängigen Sachverständigen oder einem Fahrzeugbewerter oder einer Sachverständigenorganisation in einem Rückgabeprotokoll oder Kurzgutachten festgehalten und von ISD dem Kunden belastet. Der vertragsgemäße Zustand ist in den Richtlinien für Fahrzeugrückgabe definiert und wird dem Kunden auf Verlangen übergeben. 2.6 Versicherungsschutz und Schadenabwicklung Der Kunde hat (1.) jeden selbst verursachten Schaden, bei dem eine dritte Partei zu Schaden gekommen ist, und (2.) jeden Schaden, der durch eine dritte Partei an dem überlassenen Fahrzeug verursacht wurde, polizeilich aufnehmen zu lassen. (3.) hat der Kunde spätestens an dem auf die Kenntniserlangung folgenden Werktag ISD oder deren Beauftragten vorab telefonisch (24h-Service-Hotline) jeden Schaden (Haftpflicht und Kasko) zu melden. Neben der Schadenmeldung ist, ist das Aktenzeichen bzw. die Tagebuchnummer der Polizei mitzuteilen. Zeugen sind namentlich zu benennen. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass jedwede das überlassene Fahrzeug betreffende Versicherungsschadenregulierung (Haftpflicht und Kasko) von ISD oder deren Beauftragten gesteuert wird. In diesem Zusammenhang ist der Kunde insb. zu folgenden Punkten verpflichtet: Der Kunde ist verpflichtet, alles Erforderliche zur Aufklärung des Schadenereignisses beizutragen. Insbesondere hat der Kunde Fragen von ISD oder deren Beauftragten im Zusammenhang mit dem Schadenereignis vollständig und wahrheitsgetreu zu beantworten. Der Unfallort darf nicht verlassen werden, ohne alle notwendigen Feststellungen zu ermöglichen. Fahrzeugreparaturen sind ausschließlich bei von ISD oder deren Beauftragten autorisierten Fachhändlern durchzuführen. Die Beanspruchung eines Mietfahrzeugs für die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer des Unfallfahrzeugs/ Neufahrzeugs bedarf der ausdrücklichen Genehmigung von ISD oder deren Beauftragten. Die Genehmigung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Weigert sich eine gegnerische Haftpflichtversicherung oder die von ISD abgeschlossene Kaskoversicherung einen Schaden am Fahrzeug zu regulieren, so tritt ISD, soweit möglich, ihre Ansprüche gegen die gegnerische Versicherung oder gegen die von ISD abgeschlossene Kaskoversicherung ab, sofern der Kunde ISD den Schaden erstattet. Der Kunde nimmt in diesem Fall die Abtretung an. ISD übernimmt bzgl. der abgetretenen Ansprüche keinerlei Gewährleistung, insbesondere nicht für den Bestand der abgetretenen Ansprüche. Bei einem Teil- oder Vollkaskoschaden hat der Kunde die unter Ziffer 1.2 vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung für einen Teil- oder Vollkaskoschaden an die ISD zu zahlen. Unfallbedingte Nutzungsausfälle des Fahrzeugs entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Nutzungsentgelts und weiteren Kosten, z. B. die Kosten für einen Leihwagen. Fahrzeugschäden, für die keine Versicherung aufkommt, sind vom Kunden zu zahlen. 2.7 Bereifung Das überlassene Fahrzeug wird je nach Jahreszeit mit Sommer- oder Winterreifen ausgeliefert. Dem Kunden wird für die Vertragslaufzeit ein zweiter Reifensatz zur Verfügung gestellt (Sommer- oder Winterreifen je nachdem mit welchem Radsatz das Fahrzeug ausgeliefert wurde). 2.8 Mitteilungen Jede Änderung der Anschrift oder des Familiennamens des Kunden ist ISD innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich inklusive Kopie des Personalausweises oder einer entsprechenden amtlichen Bestätigung mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, ISD unverzüglich die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Festsetzung einer Sperrfrist mitzuteilen. Der Kunde hat der ISD jede Änderung seiner Bankverbindung sowie eine drohende Zahlungsunfähigkeit umgehend mitzuteilen und zwar vorab tele- fonisch mit schriftlicher Bestätigung innerhalb von drei Tagen (Datum des Poststempels). 2.9 Fahrzeugbeklebung Der Kunde hat zu gestatten, dass das Fahrzeug, ohne vorherige Information des Kunden durch ISD, mit Aufklebern ausgeliefert wird. Ebenso hat ISD das Recht, nach vorheriger Information des Kunden durch ISD, neue Aufkleber während der Laufzeit des Vertrags anzubringen. Wird von ISD die Aufbringung zusätzlicher Aufkleber während der Nutzung veranlasst, so stellt der Kunde ISD das Fahrzeug für die Dauer der Anbringung zur Verfügung. Zu diesem Anlass gibt ISD dem Kunden zwei Termine zur Auswahl. Der Ort der Anbringung darf höchstens 100 km vom Wohnort des Kunden entfernt sein. Als Aufwandsentschädigung kommt ISD maximal für die Fahrtkosten auf. Durch ISD angebrachte Aufkleber dürfen nicht entfernt werden. Lösen sich Aufkleber oder wurden diese von Dritten entfernt, hat der Kunde dieses ISD innerhalb von drei Werktagen mitzuteilen. Das Anbringen eigener Sponsorenaufkleber ist dem Kunden nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der ISD gestattet. In diesem Fall ist der Kunde selbstständig für die Anbringung und Entfernung der Aufkleber vor Fahrzeugrückgabe verantwortlich. Für evtl. Schäden durch die Anbringung und Entfernung dieser Aufkleber trägt der Kunde die verursachten Kosten Sonstige Pflichten Im Falle der Nutzung des Fahrzeugs im Ausland ist das Mitführen einer grünen Versicherungskarte, die der Kunde bei der ISD anzufordern hat, Pflicht. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen die unberechtigte Benutzung des Fahrzeugs, insbesondere durch Personen unter 18 Jahren, zu verhindern. Für das Betanken des jeweiligen Fahrzeugs ist der Kunde verantwortlich. Anfallende Kosten sind vom Kunden zu tragen. 3 Vertragslaufzeit und Kündigung 3.1 Vertragslaufzeit Der Vertrag beginnt mit der Zulassung des (ersten) Fahrzeugs (ca. 1-3 Tage vor vereinbarten bzw. vorgegebenen Abholtermin) für den Kunden und hat eine Laufzeit gemäß Punkt 4 des FNSV. Er verlängert sich jeweils um zwei Jahre beginnend mit der Übergabe eines neuen Fahrzeugs, wenn er nicht von einer der Vertragsparteien gemäß Ziffer ISD gekündigt wird. Bei einer Verlängerung gelangen die Fahrzeuge jeweils zum Ende einer Laufzeit zum Austausch, d. h. das Fahrzeug des Kunden wird jeweils gegen ein neues Fahrzeug ausgetauscht. Sollte durch z. B. einen Unfall oder Diebstahl der Ersatz eines Fahrzeugs vor Ende der Laufzeit notwendig sein, so beginnt die Laufzeit mit Übernahme des Ersatzfahrzeugs neu. Der FNSV verlängert sich entsprechend. Der Kunde hat keinen Anspruch auf ein identisches Tausch- bzw. Ersatzfahrzeug. Seite 2 von 3

7 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der INSPIRATION SPORT Deutschland GmbH (ISD) Der Vertrag endet in jedem Fall erst mit der Rückgabe des (letzten) Fahrzeugs, auch wenn die Rückgabe aus Gründen, die nicht von ISD zu verantworten sind, nicht exakt nach Ablauf der Laufzeit erfolgt. 3.2 Ersetzungsbefugnis Der Kunde hat gegen ISD einen Anspruch auf Wechsel des Fahrzeugtyps, wenn er dies mindestens vier Monate und maximal sechs Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich verlangt (entscheidend ist der Zugang des Verlangens bei ISD) und ISD zur Lieferung des gewünschten Fahrzeugs in der Lage ist. Für den Fall des Wechsels gelten die zum Zeitpunkt des Verlangens gültigen Konditionen für den Fahrzeugtyp (insb. die monatliche Rate und Laufzeit). Im Übrigen verbleibt es bei den Bestimmungen des ursprünglichen FNSV. Der Kunde hat auf Anforderung durch ISD seine Antragsberechtigung durch Vorlage einer Bestätigung seines Vereins/Sportverbandes erneut zu belegen. 3.3 Kündigung Ordentliche Kündigung Der Vertrag ist mit einer Kündigungsfrist von vier Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit kündbar. Die Kündigung erfordert die Schrift- oder Textform (per Post, Fax oder ). Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigung bei ISD. ISD bestätigt jede Kündigung in Schrift- oder Textform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt Außerordentliche Kündigung Beide Vertragsparteien haben das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Dies insbesondere, wenn ISD im Falle der Vertragsverlängerung kein mind. gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen kann. Ein außerordentliches Kündigungsrecht für ISD besteht insbesondere (i) bei wiederholtem Zahlungsverzug oder einem Rückstand von zwei Nutzungsentgelten oder mehr, (ii) bei Verstoß gegen die Pflichten des Kunden nach Ziffer 2.2 dieser AGB sowie Ziffer 10 des FNSV und/oder (iii) bei eigenmächtigem Entfernen von Fahrzeugaufklebern. Im Falle der außerordentlichen Kündigung hat der Kunde das Fahrzeug auf seine Kosten innerhalb von 48 Stunden auf Anweisung von ISD beim Auslieferungshändler bzw. an einem von ISD benannten Ort abzugeben. 6 Verschiedenes 6.1 Aufrechnungsverbot & Ausschluss des Zurückbehaltungs- rechts Der Kunde kann gegen Ansprüche von ISD nur mit eigenen Ansprüchen aus diesem Vertrag aufrechnen, die (1.) ISD anerkannt hat, (2.) unstreitig sind oder (3.) rechtskräftig festgestellt wurden. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts gegen den Anspruch von ISD auf Rückgabe des Fahrzeugs ist ausgeschlossen und ansonsten auf Ansprüche des Kunden gegen ISD aus dem Vertrag beschränkt. 6.2 Übertragung der Vertragspflichten auf Dritte ISD ist berechtigt, einzelne oder sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag unter Einhaltung einer Benachrichtigungspflicht von 12 Wochen auf Dritte zu übertragen. 6.3 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des FNSV oder der AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke. 6.4 Schriftform Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen als Wirksamkeitserfordernis der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien. 6.5 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Waghäusel wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. (Version 1.2 Stand: ) 4 Rückgabe des Fahrzeugs 4.1 Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungszeit ist das Fahrzeug im gereinigten Zustand mit Schlüsseln und allen überlassenen Unterlagen (z.b. Zulassungsbescheinigung Teil I, Kundendienstheft, Radio-Code, Ausweise und bei Service-Leasing die Servicecard) und Zubehör (z.b. zweiter Radsatz) vom Kunden auf seine Kosten und Gefahr unverzüglich an ISD während dessen Geschäftszeiten zurückzugeben. Die Rückgabe des Fahrzeugs kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Gibt der Kunde Schlüssel oder Unterlagen nicht zurück, hat er die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie einen sich daraus ergebenden weiteren Schaden zu ersetzen Abweichend von Absatz 1 kann ISD als Rückgabeort auch den ausliefernden Händler festlegen. Sofern die Rückgabe an einem anderen als dem in Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 genannten Ort stattfinden soll, wird der Kunde den Rückgabeort drei Wochen vor vereinbartem Rückgabedatum mit ISD abstimmen. ISD übernimmt, soweit vom Kunden gewünscht, die Koordination des Rücktransports zum Rückgabeort. Ggf. anfallende Kosten werden dem Kunden separat in Rechnung gestellt Bei Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Bei Rückgabe wird über den Zustand des Fahrzeugs ein gemeinsames Protokoll angefertigt und von beiden Vertragspartnern oder ihren Bevollmächtigten unterschrieben. Die Richtlinien für Fahrzeugrückgabe führen beispielhaft akzeptable und nicht akzeptable Rückgabezustände. Der Nutzungsvertrag kann nur mit Zustimmung der ISD verlängert werden. Die ISD kann ihre Zustimmung von der Voraussetzung abhängig machen, dass der Vertrag angepasst wird. 5 Datenschutz ISD verarbeitet und nutzt die Kundendaten zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und um den Kunden Informationen zur ISD, ihren Angeboten und Produkten zuzusenden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass ISD die Kundendaten im Wege der Auftragsdatenverarbeitung an Dritte weiterleitet. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Eine weiterführende werbliche Nutzung ist ausgeschlossen. Der Kunde stimmt einer Weiterleitung seiner Daten per zu. Seite 3 von 3

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