Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels. Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden

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1 Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden

2 Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Dipl.-Ing. (FH) Michael Wessels Der merkantile Minderwert nach einem Kfz-Unfallschaden stellt den Wertabschlag dar, den ein Fahrzeug allein aufgrund der Tatsache erleidet, dass ein reparierter Unfallschaden (Vorschaden) vorliegt. Bei der Betrachtung des merkantilen Minderwertes wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Fahrzeug durch eine sach- und fachgerechte Reparatur wiederhergestellt worden ist. Es wird also vorausgesetzt, dass das Fahrzeug optimal repariert worden ist. Daher ist der merkantile Minderwert insbesondere auf den Verdacht verborgener Mängel begründet, die sich erst in der Folgezeit bemerkbar machen können. Der Minderwert eines Fahrzeuges aufgrund eines sach- und fachgerecht reparierten Unfallschadens wird grundsätzlich durch den Fahrzeugwert, das Fahrzeugalter, die Laufleistung des Fahrzeuges, die Anzahl der Vorbesitzer sowie den Erhaltungszustand beeinflusst. Diese Faktoren werden durch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt berücksichtigt, ebenso die allgemeine Marktlage. Des Weiteren spielen die Marktgängigkeit des Fahrzeugtyps sowie das Vorhandensein von Vor- und/oder Altschäden am Fahrzeug eine Rolle. Eine weitere erhebliche Rolle spielt der Umfang des reparierten Schadens, die sich allerdings nur auf den ersten Blick in der Höhe der Reparaturkosten widerspiegeln. Viel wichtiger ist, dass der Kfz- Sachverständige die Eindringtiefe des Schadens in das Fahrzeug festlegt. Hierdurch wird der Umfang des Schadens unter Berücksichtigung des Reparaturweges eingestuft und es wird beurteilt, ob durch die Reparatur ein Eingriff in das Fahrzeuggefüge stattfindet. Die reine betragsmäßige Höhe der Reparaturkosten ist also nur bedingt geeignet, um den Umfang des reparierten Schadens festzulegen. Es gibt eine Vielzahl von Berechnungsmethoden, die sich mit der Ermittlung des merkantilen Minderwerts nach einem Unfallschaden auseinandersetzen. Die in der Rechtsprechung bekanntesten werden nachstehend aufgeführt. Bei der wahrscheinlich ältesten Berechnungsmethode handelt es sich um die Methode Ruhkopf/Sahm aus dem Jahr 1962, bei der der Neupreis des Fahrzeuges, der Veräußerungswert des Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt, das Alter des Fahrzeuges sowie die Gesamtreparaturkosten des Fahrzeuges in die Berechnung mit einfließen. Die Methode Ruhkopf/Sahm ist unter anderen durch die Entscheidung des OLG Celle vom gerichtsmäßig anerkannt worden. Von weiteren Gerichten wurde die

3 Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Seite 2 Methode Ruhkopf/Sahm im Laufe der Jahre modifiziert, z. B. durch das Urteil des Amtsgerichts Kassel im Jahr 1985 (sogenanntes Kasseler Modell) sowie durch die Entscheidung des Landgerichts Münster vom Nach der Methode Ruhkopf/Sahm lässt sich ein merkantiler Minderwert grundsätzlich nicht ermitteln, solange die Reparaturkosten maximal 90 Prozent des Zeitwertes betragen. Wenn die Reparaturkosten weit über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges liegen, so findet die Methode Ruhkopf/Sahm keine Anwendung. Eine weitere Berechnungsmethode ergibt sich aufgrund der Entschließung des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages im Jahr Bei dieser Entschließung spielt die Laufleistung des Fahrzeuges, das Alter des Fahrzeuges sowie die sogenannten erheblichen Reparaturkosten eine Rolle. Als erhebliche Reparaturkosten werden hierbei nur Schäden angesehen, die an den tragenden Teilen des Fahrzeuges eingetreten sind. Beschädigungen an Schraubteilen werden bei dieser Methode nicht berücksichtigt. Die Entschließung des 13. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich in der Rechtsprechung nicht durchgesetzt und darf als zeitlich überholt angesehen werden. Eine weitere Berechnungsmethode ist die Bestimmung des merkantilen Minderwertes nach Halbgewachs. Diese Methode wurde erstmals im Jahre 1964 veröffentlicht und im Laufe der Zeit mehrfach überarbeitet und dem neuesten Stand technischer Erkenntnisse und der Rechtsprechung angeglichen. Die letzte Änderung erfolgte mit der 13. Auflage im Jahr Bei der Methode nach Halbgewachs fließen unter anderem der Listenneupreis des Fahrzeuges, der Veräußerungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt, das Alter des Fahrzeuges, die Gesamtreparaturkosten, die Arbeitslohnkosten sowie die Materialkosten in die Berechnung mit ein. Wie bereits bei der Methode Ruhkopf/Sahm beschrieben kann ein Minderwert nach der Methode Halbgewachs nur angewendet werden, wenn das Verhältnis zwischen Gesamtreparaturkosten und Wiederbeschaffungswert kleiner 90 Prozent ist. Eine weitere alternative Berechnungsmethode zur Ermittlung des merkantilen Minderwertes ist das sogenannte Hamburger Modell: Für diese Berechnungsgrundlage werden die Betriebsleistung des Fahrzeuges sowie die sogenannten erheblichen Reparaturkosten benötigt. Grundlage dieser Berechnung ist ein Urteil des OLG Hamburg vom Bei dieser Berechnungsformel wird ein Quotient aus den Richtarbeiten und den gesamten Karosseriearbeiten gebildet, der mit den Gesamtreparaturkosten abzüglich der Lackierarbeiten und einem laufleistungsabhängigen Faktor multipliziert wird. Bei allen oben beschriebenen Berechnungsmethoden wird bei der Ermittlung des Minderwertes immer der Veräußerungswert des Fahrzeuges zum Schadenzeitpunkt (Wiederbeschaffungswert) bzw. auf

4 Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Seite 3 jeden Fall die Laufleistung und das Fahrzeugalter - was für den Wiederbeschaffungswert eine wesentliche Rolle spielt - berücksichtigt. Somit beinhalten alle Modelle in irgendeiner Form die Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Ein großer Nachteil sämtlicher beschriebenen Methoden liegt darin, dass die Reparaturkosten immer betragsmäßig zur Höhe erfasst werden. Da der merkantile Minderwert eines Fahrzeuges nach einem Unfallschaden nicht betragsmäßig von der Höhe der Reparaturkosten, sondern nur von der Schwere des Schadens (Eindringtiefe) abhängen kann, werden die oben beschriebenen Methoden durch verschiedene Einflussgrößen, wie z. B. unterschiedliche Stundenverrechnungssätze, Aufschläge auf Ersatzteilpreise sowie anfallende Verbringungskosten für die Fahrt zum Lackierer negativ beeinflusst. So wäre rechnerisch der merkantile Minderwert an einem Fahrzeug niedriger, wenn die Reparaturkosten mit den Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt in Quedlinburg kalkuliert werden als wenn zum Beispiel die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt in Köln zugrunde gelegt werden. Dies hält einer objektiven Betrachtung nicht Stand. Daher gibt es eine weitere Berechnungsmethode, die geeignet ist, um eine Berechnungsgrundlage für den merkantilen Minderwert zu schaffen. Es handelt sich um das Wertminderungsmodell des BVSK (Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen). Allein das Wertminderungsmodell des BVSK eliminiert die Einflussgrößen wie unterschiedliche Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilpreisaufschläge und Verbringungskosten u. ä. und stellt die nachstehend beschriebene Klassifizierung des Schadens als eine Größe dar, die nur die tatsächliche Beschädigung des Fahrzeuges beinhaltet und die Eindringtiefe von Schäden in die Fahrzeugkarosserie berücksichtigt. Diese Größe ist durch den Kfz-Sachverständigen anhand des tatsächlichen Schadenbildes zu bestimmen. Nach dem Wertminderungsmodell des BVSK wird die Eindringtiefe von Schäden in die Fahrzeugkarosserie in sieben Klassen eingeteilt, aus der sich die Klassifizierung des Schadens wie folgt ergibt: Klasse 1: Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen (Stoßstangen u. ä. und Lackierarbeiten ohne Richtarbeiten): 0 0,5 % Klasse 2: Leichte Schäden mit Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen ohne Richtarbeiten: 0,5 1,5 % Klasse 3: Ersatz von Anbauteilen und Richtarbeiten an geschweißten Karosserieteilen: 1,5 2,5 % Klasse 4: Ersatz von Anbauteilen und geschraubten Karosserieteilen, Ersatz von geschweißten Karosserieteilen und Richtarbeiten an solchen Teilen, Ersatz von Achsteilen: 2,5 3,5 %

5 Der merkantile Minderwert nach einem Unfallschaden Seite 4 Klasse 5: Wie Klasse 4 - aber erhebliche Richtarbeiten: 3,5 4,5 % Klasse 6: Ersatz von Anbauteilen, geschraubten und geschweißten Karosserieteilen, Richtarbeiten an solchen Teilen sowie an Rahmen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz, Ersatz von Achsteilen: 4,5 6 % Klasse 7: Wie Klasse 6 nur zusätzlich noch Ersatz von Rahmenteilen und Bodenblechen, Richtbankeinsatz und Schäden vorne und hinten: 6 8 % Ist der Schaden klassifiziert, so ergibt sich der Wertminderungsbetrag im Wesentlichen als Produkt aus dem Wiederbeschaffungswert und dem der Schadenklasse entsprechenden Prozentsatz. Zudem besteht beim BVSK-Wertminderungsmodell die Möglichkeit Korrekturfaktoren für Marktgängigkeit oder vorangegangene Unfallschäden einfließen zu lassen. Tatsächlich aber stellen alle aufgeführten Berechnungsmethoden lediglich ein Hilfsmittel zur Überprüfung des merkantilen Minderwertes dar. Die Berechnungsmethoden werden überwiegend von Versicherungen genutzt, um - mit den im vorliegenden Schadengutachten vorhandenen Eckwerten - relativ schnell, den eingesetzten merkantilen Minderwert prüfen zu können, ohne eigenständig eine aufwendige Marktrecherche durchführen zu müssen. Der merkantile Minderwert ist ein Marktwert, der durch entsprechende Marktkenntnis und Recherchen am Gebrauchtwagenmarkt vom Kraftfahrzeugsachverständigen ermittelt wird. Daher sollte der qualifizierte Kfz-Sachverständige den merkantilen Minderwert niemals rein rechnerisch bestimmen, sondern auf jeden Fall seine Marktkenntnisse einsetzen und den rechnerisch ermittelten Betrag durch eine Recherche bei ausgewiesenen Vertragshändlern und seriösen Gebrauchtwagenhändlern in der Region hinterfragen. Rheine im März 2012

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