Referent: Dipl.-Fw Michael Blenkers, Steuerberater

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1 Referent: Dipl.-Fw Michael Blenkers, Steuerberater 1

2 Agenda 1. Und sie kommt doch: Die elektronische Lohnsteuerkarte 2. Jahressteuergesetz Weiterführung der Steuervereinfachung 4. Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht 6. Aktuelles zur Reisekostenreform 7. Steuerfreiheit von Home-Use-Programmen, Pads 8. Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen 9. Aktuelles aus Verwaltung und Rechtsprechung 13. Neues bei der Firmenwagenbesteuerung 2

3 Skript S. 7 ff. 1. Die elektronische Lohnsteuerkarte das neue Lohnsteuerverfahren Gemischtes Doppel: 2013 gilt ELStAM und Lohnsteuerkarte! Ab dem Lohnabrechnungszeitraum Januar 2013 steht das elektronische Verfahren zur Verfügung. Dabei gilt eine lange Einführungsphase : Bis einschl. Lohnabrechnungszeitraum November 2013 bleibt das bisherige Papierverfahren wahlweise zulässig. Dieses Nebeneinander erfordert jedoch, dass die Papierunterlagen weiterhin vorgehalten werden müssen, um eventuellen Steuermissbrauch zu vermeiden. 3

4 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Zeitstrahl Einführung ELStAM Auch bei elektronischem Abruf wird zusätzlich benötigt: Lohnsteuerkarte 2010 oder Lohnsteuer-Ersatzbescheinigung 2011 bzw ab ELStAM- Pflicht! Bisheriges Papierverfahren kann weitergeführt werden. Grundlage sind im Wesentlichen die Regelungen, die bereits 2012 galten. 4

5 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Welche Unterlagen gibt es 2013? Steuerlicher Grundnachweis Lohnsteuerkarte 2010 LSt-Ersatzbescheinigung 2011, 2012 und 2013 Auszubildende-Erklärung wie Vorjahre Werden in jeden Fall benötigt auch bei elektronischem Abruf der ELStAM-Daten! Gehören als Grundaufzeichnungen zum Lohnkonto! Aufbewahren bis ! Ergänzende Unterlagen Vereinfachtes Nachweisverfahren für Änderungen Info-Scheiben vom Oktober 2011 Finanzamts-Ausdruck der ELStAM- Daten per Neu: besondere LSt-Bescheinigung bei unzutreffenden ELStAM-Daten Grundsatz: Die Daten der aktuellsten Bescheinigung sind insgesamt maßgebend! 5

6 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Welche Unterlagen bei welchem Verfahren? ELStAM Aufbewahrungspflicht bis ! Benötigt wird bei StKl I bis V: Lohnsteuerkarte 2010 oder LSt-Ersatzbescheinigung 2011/2012/2013 Papier Lohnsteuerkarte 2010 oder LSt-Ersatzbescheinigung 2011/2012/2013 Plus ggf. Unterlagen zum vereinfachten Nachweis: Startschreiben vom Oktober 2011 ELStAM-Bescheinigung des Finanzamtes ELStAM Fehler Benötigt wird bei StKl I bis V: Lohnsteuerkarte 2010 oder LSt-Ersatzbescheinigung 2011/2012 Besondere Bescheinigung des Finanzamtes 6

7 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Details des Papierverfahrens! Die bisherigen Papierdaten gelten weiter: entweder Daten der Lohnsteuerkarte 2010 oder der Ersatzbescheinigung aus 2011 oder 2012 Ggf. korrigiert durch Startschreiben vom Oktober 2011 ELStAM-Bescheinigung des Finanzamtes zum Januar 2012 Steuerklasse/Kinderzahl Pflicht des Arbeitnehmers zum muss er die StKl und Kinderzahl kontrollieren Anzeigepflicht bei Wegfall StKl II oder Steuerklasse III Freibeträge und Faktor gelten beide unverändert weiter und zwar auf der Grundlage der aktuellsten, dem Arbeitgeber vorliegenden Bescheinigung 7

8 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Beispiel für Anzeigepflicht Beispiel Der Arbeitnehmer ist seit Dezember 2011 verwitwet. Auf der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Steuerklasse III bescheinigt. Weitere Unterlagen liegen nicht vor. Der Arbeitgeber bleibt Anfang 2013 beim Papierverfahren. Lösung: Nach Ablauf des sog. Gnadensplittings (2012) gilt für 2013 zwingend die Steuerklasse I. Der Arbeitnehmer muss sich bei seinem Wohnsitzfinanzamt melden und die Steuerklasse auf I umschreiben lassen. Er erhält als Nachweis eine ELStAM-Bescheinigung zum Diese legt er seinem Arbeitgeber vor. Sie gilt bis (danach Abruf über ELStAM-Datenbank zwingend notwendig). 8

9 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Fehlerhafte Daten in der ELStAM-Datenbank Abruf der ELStAM-Daten durch den Arbeitgeber Feststellung: ELStAM-Daten sind unzutreffend. Antrag beim Wohnsitz-Finanzamt auf Korrektur Wohnsitzfinanzamt kann nicht selbst ändern (z.b. Kind unter 18, Heirat); erstellt für den Arbeitgeber eine Besondere Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug ; sperrt den ELStAM-Abruf, bis von der Meldebehörde berichtigte Daten vorliegen. Sobald Daten in der ELStAM-Datenbank korrigiert sind, erhält der Arbeitnehmer eine Mitteilung, dass der Datenabruf wieder möglich ist (bzw. der Arbeitgeber, wenn er den AN bereits angemeldet hatte). 9

10 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Besondere Bescheinigung zur Korrektur ELStAM-Daten 1. Änderung erfolgt auf Antrag des Arbeitnehmers. Vordruck Antrag auf Korrektur der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) 2. Der Arbeitgeber kann eine Bescheinigung erstellen. Dazu gibt es einen amtlichen Bescheinigung zur Überprüfung der elektronischen LSt-Abzugsmerkmale Vordruck Bescheinigung zur Überprüfung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Diese gilt maximal 2 Jahre bis Wenn ELStAM korrigiert ist, erhält der Arbeitnehmer ein Mitteilungsschreiben (Papier) mit dem Ausdruck der (richtigen) ELStAM-Daten. Dieser Nachweis muss dann dem Arbeitgeber vorgelegt werden. 10

11 Skript S

12 Skript S

13 Skript S. 8; Das neue Lohnsteuerverfahren Welche Freibeträge gelten für 2013? Nur Papierverfahren Jüngste Daten laut Startschreiben vom Oktober 2011 ELStAM-Bescheinigung des Finanzamtes Wenn dazu nichts vorliegt: Daten laut Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 Daten laut LSt-Karte 2010 ELStAM Daten und Freibeträge laut ELStAM Aktuell sind - Familienstand - Kinderzahl für Kinder bis zum 18. Lebensjahr Zum auf Null gestellt sind: - Kinder über 18 Jahre? - Freibeträge - Faktor bei StKl IV/IV Antrag zum beim Wohnsitzfinanzamt notwendig! Berichtigungsfall ELStAM wird für einen AN gesperrt. Es gelten die Daten der Besonderen Bescheinigung. Die Daten gelten bis zum Ergehen des Mitteilungsschreibens, maximal bis

14 Skript S. 13 ff 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Beispiel für Freibeträge Beispiel Auf der LSt-Karte 2010 des Arbeitnehmers sind eingetragen: 2 Kinder, StKl III Freibetrag für Werbungskosten in Höhe von Zum steuerlich zutreffend wäre 2 Kinder, davon eines über 18 Jahre alt (Studium), StKl III Freibetrag für Werbungskosten in Höhe von Der Arbeitnehmer hat nichts veranlasst. 14

15 Skript S. 13 ff 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Je nach Verfahren gelten unterschiedliche Freibeträge Lösung: Papierverfahren ELStAM StKl: III Kinder: 2 Freibetrag: Korrektur: Über FA: ELStAM- Bescheinigung Kinder: 2 Freibetrag: StKl: III Kinder: 1 Freibetrag: 0 Korrektur: AN stellt LSt-ErmAntrag = Berücksichtigung Kinder und Eintrag Freibetrag Kind und Freibetrag werden mit Wirkung in der ELStAM hinterlegt. 15

16 Skript S. 22, Das neue Lohnsteuerverfahren Beispiel für Freibeträge Papierverfahren/Umstellung Beispiel Lösung: Auf der LSt-Karte 2010 des Arbeitnehmers ist ein Freibetrag für Doppelte Haushaltsführung in Höhe von eingetragen. Der Arbeitgeber entscheidet sich erst im März 2013 für den Umstieg auf das elektronische ELStAM-Verfahren. Der Arbeitgeber ist an den Freibetrag von auf der LSt-Karte 2010 gebunden so lange er das bisherige Papierverfahren weiterführt. Er berücksichtigt in der Lohnabrechnung monatlich einen Freibetrag von /12 = 500 Mit Umstellung auf das ELStAM-Verfahren gelten ab März die Freibeträge laut ELStAM. Ohne erneuten Antrag des Arbeitnehmers beträgt dieser 0. Pflichtveranlagung! 16

17 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Zeitliche Wirkung der Eintragung von Freibeträgen Beispiel Der Arbeitnehmer heiratet im November In der ELStAM- Datenbank wird ihm automatisch die Steuerklasse IV zugeordnet. Im Dezember stellt er beim Wohnsitzfinanzamt den Antrag auf Steuerklasse III (Alleinverdiener). Lösung: Änderung aufgrund der Hochzeit: erfolgt automatisch (Mitteilung Meldebehörde) Antrag auf Änderung der Steuerklasse von IV auf III: wirkt hier rückwirkend auf den November 2013 Auswirkungen auf Lohnabrechnung: rückwirkende Korrektur von StKl IV auf III 17

18 Skript S. 21 ff 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Anträge und zeitliche Wirksamkeit Anträge über Wohnsitzfinanzamt auch wenn schon 2010 auf LStK Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Kinder über 18 Jahren in der Ausbildung Ehepaar nach Heirat, nur einer AN, Wechsel in StKl III Normaler Wechsel StKl 1x pro Jahr, bis möglich Zeitliche Wirkung je nach Nachweis Rückwirkend, bis auf weiteres Ab Folgemonat des Antrags, b.a.w. Faktorverfahren bei Ehegatten mit StKl IV/IV LSt-Ermäßigung über Freibetrag Nur für Kalenderjahr Nur für Kalenderjahr Ab dem Monat, der auf die Antragstellung folgt! 18

19 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Welche Fälle sorgen für Unruhe? Steuerklassen Ehepaar nach Heirat: trotzdem nur StKl I: Fehler in ELStAM (fehlerhafte ID- Nummern-Verknüpfung) Ehepaar nach Heirat: beide Steuerklasse IV/IV: Antrag auf Steuerklassen- Kombination III/V stellen Ehepaar: Steuerklassen III und V vertauscht Korrekturantrag beim Finanzamt Kinder-Zähler Kinder bis 18: Kinderzähler fehlt oder zu gering: ID-Nummern- Verknüpfung fehlt Korrektur über Finanzamt Neu geborenes Kind nicht erfasst: Meldebehörde hat Daten (noch) nicht übermittelt Freibeträge Freibetrag 0, obwohl bisher ein Freibetrag eingetragen war: Erneuter Antrag auf Eintrag eines Freibetrags für 2013 notwendig 19

20 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Welche Fälle sorgen für Unruhe? (Vol II) Steuerklassen Statt StKl II nur StKl I: AN hat versäumt, die StKl II in der ELStAM-Datenbank eintragen zu lassen Ehepartner 2012 verstorben, aber für 2013 meldet ELStAM StKl I: ELStAM-Datenbank kann das Gnadensplitting nicht automatisch ermitteln. Erneuter Antrag des AN beim Finanzamt erforderlich. Kinder-Zähler Kinder über 18: Für diese Kinder übermittelt ELStAM keinen Kinderzähler: Arbeitnehmer muss das Kind ab 2013 neu eintragen lassen! Freibeträge Prüfen, ob Behindertenpauschbeträge in der ELStAM-Datenbank eingetragen sind 20

21 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Datenschutz: Der Arbeitnehmer kann ändern lassen... Sperrung von Teilen der ELStAM, damit der Arbeitgeber bestimmte Informationen nicht erhält: Ungünstigere Steuerklasse (z.b. StKl I statt StKl II alleinerziehend) Unterdrückung von Kinderfreibetrags-Zählern Die Kinderzahl kann gesperrt werden: Per Vorabantrag des Arbeitnehmers, dass alle Kinderdaten für den Abruf gesperrt werden. Ab Geburt des Kindes, wenn nur dieses Kind nicht an den Arbeitgeber übermittelt werden soll. 21

22 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Einführung des ELStAM-Verfahrens freiwillig 11 Ab Wechsel zum ELStAM-Verfahren 6-monatige Kulanzfrist ab ELStAM-Pflicht! Mit einem Versuchs- Mitarbeiter oder einigen oder allen Mitarbeitern! 22

23 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Was bedeutet Kulanzfrist? Nach erstmaligem Start des ELStAM-Verfahrens kann der Arbeitgeber noch für maximal 6 Monate mit Zustimmung des Arbeitnehmers den Lohnsteuerabzug nach den Papierdaten durchführen Entweder-Oder -Prinzip: Es gelten dann auch alle Daten der Papierbescheinigungen. Berechnung der 6 Monate: Startmonat + 5 Monate auch wenn man dadurch in den Pflichtzeitraum ab Dezember 2013 rutscht Kulanzfrist ab ELStAM- Pflicht! 23

24 Skript S. 27 ff 1. Das neue Lohnsteuerverfahren Praktische Umsetzung: Start ab Voraussetzung: Der Arbeitgeber ist beim FA erfasst (als Arbeitgeber). Authentifizierung über StNr. ist bereits erfolgt. ELStAM Das Lohnprogramm erzeugt für alle Bestandsmitarbeiter eine Anmeldeliste, Daten sind vorhanden. ELStAM-Daten werden übermittelt, und zwar die LSt- Abzugsmerkmale Arbeitgeber 24

25 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Information der Mitarbeiter Der Arbeitgeber soll die betroffenen Mitarbeiter über den Einstieg ins ELStAM-Verfahren informieren Zeitnah. Damit hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, seine ELStAM- Merkmale vorab zu überprüfen. Siehe Info-Musterschreiben von BMF (s. ) ELStAM-Daten in der Lohnabrechnung ausweisen Die für den Lohnsteuerabzug relevanten Daten (StKl, Kinderfreibeträge, Faktor, Freibeträge) sind in der Lohnabrechnung auszuweisen. Mini-Jobber und pauschal versteuerte kurzfristig Beschäftigte sind vom ELStAM-Verfahren ausgenommen. 25

26 Angabe Referenzseite im Skript 26

27 Skript S. 24 ff. Elektronische Lohnsteuerkarte Die Auskunft vom Wohnsitzfinanzamt 27

28 Skript S. 28, Das neue Lohnsteuerverfahren Neu eintretende Mitarbeiter ab 2013 Anträge auf Anpassung Steuerklasse, ab 2013 Eintragung von Freibeträgen, Kinder über 18 usw. Mitarbeiter/in ELStAM Anmelden mit diesen Daten! Arbeitgeber ID-Nummer Geburtsdatum Info: Hauptarbeitgeber Aber nur, wenn Papierbescheinigung mit StKl I bis V vorliegt Referenzdatum 28

29 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Bindungswirkung, Ausweis auf der Lohnabrechnung Die monatliche Abrufpflicht des Arbeitgebers ist gesetzlich normiert ( 39e Abs. 5 Satz 3 EStG). Wenn auf das ELStAM-Verfahren umgestellt wurde, dann gelten zwingend die Daten lt. ELStAM-Übermittlung (auch wenn man die Papierdaten noch vorhalten muss). Kein Prüfungsrecht des Arbeitgebers, keine Wahlmöglichkeit! Fehler werden über das Fehler-Beseitigungs-Antragsverfahren über den Arbeitnehmer korrigiert. Ausnahmen: Der Kulanzzeitraum von 6 Monaten. Die besondere Bescheinigung im Rahmen der Fehlerbeseitigung. Die für die Lohnabrechnung maßgebenden ELStAM-Daten müssen in jeder Lohnabrechnung angegeben werden ( 39e Abs. 5 EStG). 29

30 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Neu eintretende Mitarbeiter: Nachweis StKl I bis V notwendig Auch für die Arbeitnehmer, die bei Ihnen 2013 erstmalig mit der Tätigkeit beginnen, benötigen Sie zur Wirkung der StKl I bis V Lohnsteuerkarte 2010 oder Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 Ggf. zuzüglich einer amtlichen ELStAM-Bescheinigung für den LSt- Abzug 2013 Eine besondere Lohnsteuerbescheinigung i.z. mit einem Korrekturantrag bezüglich ELStAM-Daten Bestätigung von Auszubildenden bzgl. StKl I (bisherige Übergangsregelung) Eine schriftliche Erklärung über Weiteranwendung der LStK 2010 ( 52b Abs. 1 Satz 5 EStG) 30

31 Skript S. 29, Das neue Lohnsteuerverfahren Merker Hauptarbeitgeber Hauptarbeitgeber Bekommt die familiengerechte ELStAM-Daten übermittelt: StKl I-V Religionszugehörigkeit Kinderzähler LSt-Freibeträge Private KV/PV ab 2014 Es sei denn, AN hat Vollsperrung beantragt. AG Zweitbeschäftigung Bekommt nur StKl VI Religionszugehörigkeit Sonst StKl VI Nur Hauptarbeitgeber, wenn eine Papierbescheinigung mit StKl I-V vorliegt: Lohnsteuerkarte 2010 Ersatzbescheinigung 2011 oder 2012 Bestätigung des Auszubildenden über StKl I 31

32 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Abrufpflicht des Arbeitgebers Aktiver Abruf durch AG Arbeitgeber Von der ELStAM-Datenbank wird eine monatliche Änderungsliste erstellt. Diese steht im Elster-Online-Portal. Übertrag der Änderungen direkt ins Lohnprogramm Pro Arbeitnehmer immer nur eine Änderungsliste, auch wenn sich im entsprechenden Monat mehrere Daten geändert haben. Ergeben sich insgesamt keine Änderungen, erfolgt Negativ-Mitteilung. 32

33 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Zeitlicher Ablauf der Änderungsmitteilung Beispiel Auszahlung der Löhne zum 25. des laufenden Monats. Der Arbeitnehmer beantragt im Mai 2013 einen Freibetrag wegen DHH in Höhe von Eine ELStAM-Änderungsmitteilung: Ab Freibetrag 500 /Monat Mai 2013 Juni 2013 Juli 2013 Aug StKl I/0; 0 Freibetrag StKl I/0; Freibetrag Kommt spätestens bis

34 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Abmeldung: Rückgabe der ELStAM Beim Ende des Beschäftigungsverhältnisses muss eine Abmeldung erfolgen. Der Arbeitnehmer wird in der ELStAM-Datenbank abgemeldet. Dabei muss das Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben werden ( 39e Abs. 4 Satz 5 EStG). Dies erfolgt vom Lohnprogramm aus über eine Abmeldeliste, die folgende Daten enthält: ID-Nr. und Geburtsdatum, Tag der Beendigung. Der Arbeitgeber/Datenübermittler erhält eine Abmeldebestätigung aus der ELStAM-Datenbank. dem Arbeitnehmer werden daneben seine für 2013 notwendigen Papierunterlagen (LSt-Karte 2010 usw.) mit gegeben 34

35 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Arbeitsplatzwechsel: An- und Abmeldung (brave AG) Beispiel Arbeitnehmer scheidet zum beim Arbeitgeber A aus. Ab ist er beim Arbeitgeber N beschäftigt. Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Arbeitgeber A StKl III/2, Merker Hauptarbeitgeber Abmeldung Bestätigung zum der Abmeldung Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Arbeitgeber N StKl III/2, Merker Hauptarbeitgeber ELStAM-Änderungsmeldung Anmeldung frühestens ab Zum mit familienbezogener StKl III/2, gültig Merker Hauptarbeitgeber wenn AN Papiernachweis vorlegt! 35

36 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Anmeldung vor Abmeldung Beispiel Arbeitnehmer scheidet zum beim Arbeitgeber A aus. Ab ist er beim Arbeitgeber N beschäftigt. Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Arbeitgeber A StKl III/2, Merker Hauptarbeitgeber StKl VI ELStAM Änderungsmeldung zum Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Arbeitgeber N StKl III/2, Merker Hauptarbeitgeber Anmeldung frühestens ab ELStAM-Änderungsmeldung Merker zum Hauptarbeitgeber mit familienbezogener StKl III/2 Bereits am

37 Skript S. 35, Das neue Lohnsteuerverfahren Bezüge nach Abmeldung Beispiel Arbeitnehmer scheidet zum beim Arbeitgeber A aus. Im April werden noch 250 für Stunden aus März sowie eine Urlaubsabgeltung in Höhe von ausgezahlt. Seit ist er beim Arbeitgeber N beschäftigt 250 sind laufende Bezüge (März) und werden nach den ELStAM-Daten des März besteuert : Sonstige Bezüge, sie werden nach den ELStAM-Daten des Aprils besteuert. Feb März 2013 April 2013 Mai 2013 Arbeitgeber A StKl III/2, Hauptarbeitgeber StKl VI Arbeitgeber N Anmeldung zum StKl III/2, Hauptarbeitgeber 37

38 Skript S Das neue Lohnsteuerverfahren Auswirkung auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich Ein programminterner Lohnsteuer-Jahresausgleich ist 2013 nur zulässig bei ganzjähriger Beschäftigung beim selben Arbeitgeber Neu: auch für Grenzpendler Die bisherigen Einschränkungen gelten weiter Teilweise Besteuerung nach StKl V oder VI Steuerklassenwechsel bei StKl II, III oder IV Freibetrag auf der LSt-Karte oder in der ELStAM-Datenbank Hinzurechnungsbetrag Faktorverfahren bei StKl-Kombination IV/IV Bezug Lohnersatzleistungen und/oder Kennbuchstabe U im Lohnkonto 38

39 Skript S. 48 ff 2. Jahressteuergesetz 2013 Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst Teilweise Steuerpflicht beim BuFDi und freiwilligen Wehrdienst. Freiwilliger Wehrdienst: Steuerfrei ab 2013 nur noch Wehrsold nach 2 Abs. 1 Wehrsoldgesetz. BuFDi: Steuerfrei bleibt das gezahlte Taschengeld. Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Unterkunft und Verpflegung, es gelten jedoch die Sachbezugswerte. 39

40 Skript S. 48 ff 2. Jahressteuergesetz 2013???????????? Verfahrensrechtliche Änderungen Zweijährige Gültigkeit der Lohnsteuer-Freibeträge Ausweitung der Entleiherhaftung Steuerliche Haftung wird an den seit erweiterten, arbeitsrechtlichen Begriff des Verleihers angepasst (AÜG). Der Entleiher haftet neben dem Arbeitgeber (Verleiher) für die Einhaltung und Abführung der LSt der entliehenen Arbeitnehmer. Neue Prüfung im Rahmen von Schwarzarbeitskontrollen über eine sog. Lohnsteuernachschau geplant 40

41 Skript S. 51 ff 3. Weiterführung der Steuervereinfachung Gesetzesinitiative der Länder Bei der Steuervereinfachung soll es eine Tranche II geben. Hierzu gibt es eine politische Einigung auf 11 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts. Erhöhung Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf Anpassung steuerfreier AG-Leistungen zur Kinderbetreuung ( 3 Nr. 33 EStG) an die einkommensteuerlichen Kinderbetreuungskosten (Sonderausgabenabzug) Senkung der Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 20 ( 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) Pauschalierung der Kosten für häusliches Arbeitszimmer Erhöhung der Behindertenpauschbeträge Zeitplan: Nicht vor

42 Seite 60 ff 4.1 Übersicht: Fahrtkosten für Arbeitnehmer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Fahrten anlässlich von Auswärtstätigkeiten Fahrten anlässlich einer doppelten Haushaltsführung - Entfernungspauschale - Kein Tagegeld - Übernachtungskosten regelmäßig ausgeschlossen - Tatsächliche Fahrtkosten bzw. 0,3 - Tagegeld max 3 Monate - Übernachtungskosten abziehbar - 1 wöchentliche Familienheimfahrt mit Entfernungspauschale - Tagegeld max 3 Monate - Übernachtungskosten abziehbar Erstattung AG: Pauschalierung 40 II S. 2 EStG! Erstattung AG : steuerfrei 3 Nr. 16 EStG Erstattung AG : steuerfrei 3 Nr. 16 EStG 42

43 Seite 61 Skript 4.2 Begriff Auswärtstätigkeit R 9..4 Abs. 2 LStR 2011 beruflich Arbeitnehmer ist aus beruflichen Gründen unterwegs 1 2 vorübergehend Zeitlich befristete Tätigkeit an einem auswärtigen Tätigkeitsort 4 regelmäßige Arbeitsstätten Und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten tätig. 3 außerhalb... seiner Wohnung 43

44 Seite 61 ff Skript 4.2 LStR 2011 R 9.4 LStR 2011 Begriff Reisekosten R 9.5 LStR 2011 Fahrtkosten R 9.6 LStR 2011 Verpflegungsmehraufwendungen R 9.7 LStR 2011 Übernachtungskosten R 9.8 LStR 2011 Reisenebenkosten 44

45 Skript S. 69 ff 4.3 Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Prinzip: Maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte Kehrtwende des BFH mit drei Urteilen vom : Es gibt maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte (AZ: VI R 58/09; VI R 36/10; VI R 55/10) Es muss sich um eine ortsfeste Einrichtung des (unmittelbaren) Arbeitgebers handeln. An der ortsfesten betrieblichen Einrichtung muss die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung in einem wesentlichen Umfang erbracht werden. Nicht ausreichend ist die regelmäßige Anwesenheit, ohne Erbringung der eigentlichen Arbeitsleistung z.b. Aufsuchen des Arbeitgebers nur zu Kontrollzwecken oder zu gelegentlichen Besprechungen. Aufgabe der 46-Tage-Vereinfachungsregelung 45

46 Skript S Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht BMF-Schreiben vom als Vereinfachungsregelung Regelmäßige Arbeitsstätte liegt vor,... wenn der Arbeitnehmer aufgrund der dienstrechtlichen/arbeitsvertraglichen Festlegungen... einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers dauerhaft zugeordnet ist oder in einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers arbeitstäglich, je Arbeitswoche einen vollen Arbeitstag oder mindestens 20% seiner vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit tätig werden soll. Aber mit Escape-Regelung 46

47 Skript S. 69 ff 4.3 Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Was ist unstrittig: Nur eine regelmäßige Arbeitsstätte pro Arbeitsverhältnis und Arbeitnehmer in einer Einrichtung des Arbeitgebers Wer keinen Ärger mit der Finanzverwaltung will: wird darauf achten, dass jeder Arbeitnehmer eine regelmäßige Arbeitsstätte hat, wenn er beim Arbeitgeber die im BMF-Schreiben genannte zeitlichen (quantitativen) Grenzen erreicht. Andere Auffassung durchaus möglich Siehe Escape-Klausel im BMF-Schreiben Siehe Verfügung OFD Rheinland Aber sinnvollerweise mit Anrufungsauskunft absichern lassen 47

48 Skript S Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Zeitlicher Umfang der Tätigkeit Beispiel Lösung: Ein Kundendienstmonteur arbeitet 38 Std/Woche: Montag Donnerstag jeweils 8 Stunden, freitags 6 Stunden. Er repariert beim Kunden Geräte, ist aber alle 2 Wochen jeweils Donnerstag und Freitag in der Werkstatt. Bei den Kunden hat er keine regelmäßige Arbeitsstätte. In Frage kommt nur die Werkstatt des Arbeitgebers. Nach dem BMF-Schreiben vom greift die zeitliche Aufgriffsgrenze: Er ist durchschnittlich einen Arbeitstag pro Woche in einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers und erbringt dort einen Teil seiner eigentlichen Arbeitsleistung. Die Tätigkeit dort ist dauerhaft. Nach dem BMF-Schreiben gilt die Werkstatt als regelmäßige Arbeitsstätte aber Escape-Klausel. 48

49 Skript S Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Tätigkeit in mehreren Einrichtungen des Arbeitsgebers Beispiel Eine Teilzeitkraft in einem Lebensmitteldiscounter arbeitet 3 Tage/ Woche jeweils 6 Stunden. Sie ist montags in der Filiale A, mittwochs in Filiale B und freitags in Filiale C. Lösung: Es liegen drei denkbare regelmäßige Arbeitsstätten vor. Nach dem BMF-Schreiben vom würde zwar die zeitliche Aufgriffsgrenze (1 Arbeitstag/Woche) zum Zuge kommen Es gibt aber maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte. Diese kann nicht eindeutig bestimmt werden, weil keiner der drei Filialen eine hinreichend zentrale Bedeutung zukommt. 49

50 Seite Skript69 S. ff Skript 4.3 Kehrtwende im steuerlichen Reisekostenrecht Betroffene Berufsgruppen Berufsgruppe Auswirkung Fundstelle Filialbetreuer Fahrer Vertriebler Handwerker, Schornsteinfeger Keine RA, es sei denn, es lässt sich ein Schwerpunkt festlegen Keine RA, wenn sie das Fahrzeug im Betriebshof holen/abstellen Wenn der Arbeitgeber nur zur Kontrolle oder Organisation aufgesucht wird, dort keine RA. Die beim AG nur Material holen, haben dort keine RA. BFH VI R 36/10 BFH VI R 58/09 BFH, VI R 58/09 BFH VI R 58/09 Home-office Home-Office keine RA. BFH VI R 55/10 Zweigstellen Keine RA, auch bei regelmäßigem Besuch. BFH VI R 55/10 50

51 Skript S Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Vorübergehende Tätigkeit in einer anderen Einrichtung des AG Beispiel Eine EDV-Kraft mit regelmäßiger Arbeitsstätte in München wird für 2 Jahre nach Dresden abgeordnet, um dort eine neue Software zu entwickeln. Wegen Zeitverzögerung beim Projekt wird die Abordnung um 6 Monate verlängert. Lösung: Dresden wird nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte, weil eine vorübergehende Abordnung erfolgt ist. Daran ändert sich auch nichts durch die 6-monatige Verlängerung, weil sie unvorhersehbar erforderlich wurde. Bei mehrfachen Verlängerungen oder unüblichen Gestaltungen prüft die Finanzverwaltung, ob nicht eine verdeckte endgültige Versetzung an eine neue regelmäßige Arbeitsstätte vorliegt. 51

52 Skript S. 75 ff Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Regelmäßige Arbeitsstätte bei einem Dritten Die BFH-Rechtsprechung geht davon aus, dass eine regelmäßige Arbeitsstätte nur beim Arbeitgeber vorliegen kann. Vgl. Urteil des BFH vom , VI R 23/11, bei der Feuerwehr angestellter Rettungssanitäter mit Bereitschaftsdienst in einem Krankenhaus, auch BFH vom , VI R 48/11. Auch lang andauernde Einsätze bei Kunden führen in aller Regel nicht zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte Einsatz eines Elektromonteurs über 20 Jahre (seit Juni 1987) in einem Kraftwerk eines Kunden, BFH, Urteil vom , VI R 47/11, laut BFH gleichwohl keine regelmäßige Arbeitsstätte. 52

53 Skript S. 75 ff Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Leiharbeitnehmer Finanzverwaltung Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Entleiher, wenn sich die Einsatzorte ständig ändern Regelmäßige Arbeitsstätte: Einsatz beim Entleiher mit dem Ziel der späteren Übernahme (Einsatz auf Probe) Einstellung bei der Zeitfirma nur für ein Projekt bei einem Entleiher BFH-Rechtsprechung Keine Abweichung Unklare Rechtslage: Im Urteil vom , VI R 35/08, BStBl II S. 852 spielte dies keine Rolle Aber Outsourcing-Urteil, BFH vom , VI R 22/10, Siehe FG Urteile, Revision beim BFH: VI R 63/11 und VI R 18/12 53

54 Skript S. 78 ff 4.5 Praxisfragen zum derzeitigen Reisekostenrecht Fahrtkosten zu Bildungseinrichtungen Finanzverwaltung: Auch der lang andauernde Besuch einer Bildungseinrichtung bleibt eine Auswärtstätigkeit, wenn diese parallel zur beruflichen Tätigkeit besucht wird. Beispiel: Besuch des Meisterkurses während 5 Jahren jeweils Freitag und Samstag, Montag bis Donnerstag normale berufliche Tätigkeit Aber keine Auswärtstätigkeit, wenn der Arbeitnehmer beurlaubt oder eine Umschulungsmaßnahme (ohne zeitgleiche Berufstätigkeit) durchführt. Rechtsprechungsänderung des BFH: Auch wenn die berufliche Aus- oder Fortbildung die volle Arbeitszeit des AN in Anspruch nimmt, bleibt der Besuch der Veranstaltungen eine Auswärtstätigkeit (wie Dienstreise), weil Bildungsmaßnahmen immer vorübergehend seien. BFH, Urteile vom , Aktenzeichen (siehe Skript S. 79 ff.) 54

55 Skript S Keine Übernahme landesrechtlicher Regelungen für Fahrtkosten Es wird zunehmend beantragt, den pauschalen Kilometersatz für die Nutzung des eigenen PKW für Auswärtstätigkeiten mit 0,35 je gefahrenen Kilometer als Werbungskosten zu berücksichtigen bzw. für den steuerfreien Arbeitgeberersatz zuzulassen Finanzverwaltung:. Nach den unverändert geltenden Lohnsteuer-Richtlinien können Kosten für die Fahrten mit dem eigenen PKW mit 0,30 /km berücksichtigt werden. BFH hat klargestellt: Diese betragen unverändert 0,30 je gefahrenen Kilometer (BFH-Beschluss vom VI B 145/10; BFH/NV 2011 S. 983) Praxishinweis Allerdings ist gegen diesen Beschluß unter dem Az. 2 BvR 1008/11 eine Verfassungsbeschwerde anhängig 55

56 Skript S. 82 ff 4.8 Keine Übernachtungspauschalen bei Lkw-Fahrern, die in ihrer Schlafkabine übernachten BMF, Schreiben v , IV C 5 - S 2353/12/10009 Der BFH hat in seinem Urteil vom (VI R 48/11) entschieden, dass ein Kraftfahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden darf. Liegen Einzelnachweise über die Kosten nicht vor, seien die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Finanzverwaltung: Als Reisenebenkosten in diesem Sinne kommen z. B. in Betracht: Gebühren für die Benutzung der sanitären Einrichtungen (Toiletten sowie Dusch- oder Waschgelegenheiten) auf Raststätten, Aufwendungen für die Reinigung der eigenen Schlafkabine. 56

57 Skript S. 82 ff 4.8 Keine Übernachtungspauschalen bei Lkw-Fahrern, die in ihrer Schlafkabine übernachten BMF, Schreiben v , IV C 5 - S 2353/12/10009 Finanzverwaltung: Aus Gründen der Vereinfachung ist es ausreichend, wenn der Arbeitnehmer die ihm tatsächlich entstandenen und regelmäßig wiederkehrenden Reisenebenkosten für einen repräsentativen Zeitraum von 3 Monaten im Einzelnen durch entsprechende Aufzeichnungen glaubhaft macht. Hat der Arbeitnehmer diesen Nachweis erbracht, kann der tägliche Durchschnittsbetrag, der sich aus den Rechnungsbeträgen für den repräsentativen Zeitraum ergibt, für den Ansatz von Werbungskosten oder auch für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber (nach Maßgabe der 3 Nr. 13 und 16 EStG) so lange zugrunde gelegt werden, bis sich die Verhältnisse wesentlich ändern. 57

58 Skript S. 83 ff 4.9 Telefonkosten als Werbungskosten bei längerer Auswärtstätigkeit BFH, Urteil v VI R 50/10; veröffentlicht am Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, können als Werbungskosten abzugsfähig sein. Dies hat der BFH in dem Fall eines Marinesoldaten während des Einsatzes auf See entschieden. 58

59 Skript S. 86 ff 4.11 Reisekostenfalle: Abordnung mit neuem Arbeitsvertrag Abordnungen bzw. Entsendungen führen in der Regel zu keiner regelmäßigen Arbeitsstätte am neuen Einsatzort, wenn sie zeitlich befristet sind. Das ergibt sich aus R 9.4 Abs. 3 LStR. Aber: Eine regelmäßige Arbeitsstätte entsteht am Einsatzort, wenn der Mitarbeiter mit dem aufnehmenden Unternehmen für die Zeit der Abordnung/Entsendung einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt. R 9.4. Abs. 3, Satz 4 LStR 2011: Bei einer vorübergehenden Auswärtstätigkeit (z.b. befristete Abordnung) an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens wird diese nicht zur regelmäßigen Arbeitsstätte. 59

60 Skript S. 86 ff 4.11 Eigenständiger Arbeitsvertrag bei Abordnung/Entsendung Beispiel: Mitarbeiter der A-AG wird für einen Zeitraum von 2 Jahren zur A-Vertriebs-GmbH abgeordnet. Eine Änderung des Arbeitsvertrags erfolgt nicht Unproblematisch, steuerlich Dienstreise für 2 Jahre (keine regelmäßige Arbeitsstätte), aber: Drei-Monats-Frist für VPMA Abwandlung: Das Arbeitsverhältnis zur A-AG ruht, für 2 Jahre erhält der Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag mit der A-Vertriebs-GmbH. Nachteilig: Der Arbeitnehmer hat für 2 Jahre eine regelmäßige Arbeitsstätte bei der A-Vertriebs-GmbH 60

61 Skript S. 86 ff 4.11 Auswärtstätigkeit und Wohnung Beispiel: Ein Mitarbeiter aus der Firmenzentrale in Hamburg wird für 2 Jahre nach Düsseldorf abgeordnet (kein geänderter Arbeitsvertrag). Er behält seine Wohnung in Hamburg und nimmt in Düsseldorf eine Zweitwohnung für die 2 Jahre Arbeitgebererstattung: Der Arbeitgeber kann die Warmmiete inkl. Nebenkosten steuerfrei erstatten. Keine doppelte Haushaltsführung damit keine Angemessenheitsprüfung! Hamburg Düsseldorf 61

62 Seite 89 ff Skript 4.12 Entsendungen in Konzernfällen: Betriebsstätte eines Konzernunternehmens oder der Konzernzentrale zählt die Finanzverwaltung nicht zu den betriebseigenen Einrichtungen damit keine regelmäßige Arbeitsstätte, also Dienstreise (= ) Gilt auch bei grenzüberschreitenden Einsätzen in intern. Konzernen Mitarbeiter wird aus dem Ausland bei einer deutschen Konzerngesellschaft eingesetzt deutsche Gesellschaft gilt als inländischer Arbeitgeber ( 38 Abs. 1 EStG) Verpflichtung zum deutschen Lohnsteuerabzug aber in D keine regelmäßige Arbeitsstätte (sondern Dienstreise), steuerfreier Ersatz von Flugkosten. Übernachtung 3 Monate VPMA 62

63 Seite 99 ff Skript 5.1 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 BMF v Neue Auslandspauschalen Siehe Anlage 1 63

64 Anlage 1 64

65 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Welche Landespauschalen gelten: Reise vom Inland in das Ausland: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen von einem ausländischen Staat in einen anderen ausländischen Staat: vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichter Staat Reisen vom Ausland in das Inland: letzter Tätigkeitsort im Ausland 65

66 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Beispiel Reise am 2.2. Reise 1: 7 Uhr bis 9 Uhr Tätigkeit in Belgien Reise 2: 11 Uhr bis 17 Uhr Tätigkeit im Inland Gesamtabwesenheit 2 Std. 6 Std. 8 Std. Auslandspauschale Belgien 14 Tagegeldsätze 2013: BMF v NEUE Tagegelder ab 2013 festgelegt! 66

67 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Arbeitnehmer wird von seinem Arbeitgeber in das Ausland entsandt (Outbound) Arbeitnehmer wird von seinem ausländischen Arbeitgeber ins Inland entsandt (Inbound) 67

68 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Unbeschränkte Steuerpflicht 1 Abs. 1 EStG (unbeschränkte Steuerpflicht = Versteuerung der WELTEINKÜNFTE) Im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt 68

69 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Zuweisung des Besteuerungsrechts nach DBA Ansässigkeitsstaat (Doppelansässigkeit) Tätigkeits- oder Quellenstaat Unselbständige Arbeit: Insbesondere Art. 15 Grundsatz: Tätigkeitsstaat Ausnahme: 183-Tage-Regelung (dann Besteuerung im Ansässigkeitsstaat) 69

70 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar Tage-Regelung (dann Besteuerung im Ansässigkeitsstaat) AN insgesamt nicht länger als 183 Tage innerhalb eines bestimmten Zeitraums in Tätigkeitsstaat aufgehalten bzw. Tätigkeit dort ausgeübt. Zahlende AG nicht im Tätigkeitsstaat ansässig AL wird nicht von einer Betriebsstätte, die AG im Tätigkeitsstaat hat, getragen. 70

71 Seite 99 ff Skript 5.2 Behandlung von Reisekosten im Ausland ab 1. Januar 2013 Beispiel: Ein Mitarbeiter ist vom 1.1. bis zum in China tätig. Lösung: Der Mitarbeiter ist zwar in D unbeschränkt stpfl. (Welteinkünfte). Nach dem DBA China ist die 183-Tage-Regelung erfüllt. Besteuerungsrecht: Reisekostenrecht: China China Vorsicht Progressionsvorbehalt Ermittlung der Einkünfte nach deutschem Steuerrecht! 71

72 Skript S. 106 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform (2014) Regelmäßige Arbeitsstätte./. Erste Tätigkeitsstätte Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2014) Pro Mitarbeiter maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte Regelmäßige Arbeitsstätte: Wo der Schwerpunkt der (tatsächlichen) beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers liegt (qualitative Merkmale aber in der Praxis schwierig abzugrenzen) Laut BMF-Schreiben vom : Einen Arbeitstag pro Woche bzw. 20% der vertraglichen Arbeitszeit Escape-Regelung (widerlegbare Vermutung), OFD Rheinland vom , (DB 2012, S. 833) Prinzip bleibt gleich: maximal eine erste Tätigkeitsstätte Abweichung: wird zukünftig anhand der Festlegung des Arbeitgebers bestimmt, z.b. laut Arbeitsvertrag durch anderweitige arbeitsrechtliche Regelungen Ggf. zeitliche Abgrenzung: Bundestag Neu 9 IV a EStG 2 (1) Arbeitstage pro Woche bzw. 1/3 (20%) der vertraglichen Arbeitszeit 72

73 Skript S. 106 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform (2014) Kundeneinsatz, Einsatz im Konzern Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2014) Längerfristiger Einsatz beim Kunden: Keine regelmäßige Arbeitsstätte Einsatz in Konzerngesellschaft: keine regelmäßige Arbeitsstätte Längerfristiger Einsatz beim Kunden: kann zur ersten Tätigkeitsstätte werden Einsatz in Konzerngesellschaft: erste Tätigkeitsstätte möglich Merke: länger 4 Jahre 73

74 Skript S. 10 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform (2014) Pauschbeträge für Verpflegung Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2014) Aktuelle Sätze: 6 bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 12 bei Abwesenheit von mindestens 14 Stunden 24 für volle Abwesenheit von 24 Stunden Einheitlich für ein- oder mehrtägige Dienstreisen Nur noch zwei Staffeln: 12 bei Abwesenheit von mindestens 8 Stunden 24 für volle Abwesenheit von 24 Stunden Bundesrat:???????? 9 ab einer Abwesenheit von 10 Std. Mehrtägige Dienstreisen mit Übernachtung: Pauschal für den An- und den Abreisetag jeweils 12 74

75 Skript S. 108 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform Beispiel Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Tätigkeitsort in Stuttgart fliegt ab Dienstagabend, 18:00 Uhr nach Hamburg. Dort übernachtet er im Hotel und kommt am Mittwoch gegen 19:00 Uhr zu Hause an. Lösung: VPMA (Tagesspesen) für Dienstag: 12 VPMA (Tagesspesen) für Mittwoch: 12 Summe: 24 Bisherige Regelung: VPMA (Tagesspesen) für Dienstag: 0 VPMA (Tagesspesen) für Mittwoch: 12 Summe: 12 75

76 Skript S. 108 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform (2014) Ansatz von Verpflegung auf einer Auswärtstätigkeit Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2014) Ansatz der erhaltenen Verpflegung mit dem Sachbezugswert. unabhängig davon, ob für diesen Tag Verpflegungsmehraufwand gewährt werden kann In der Praxis: Verrechnung des Sachbezugswertes mit den Tagessätzen oder Ansatz als geldwerter Vorteil in der Lohnabrechnung Gilt für übliche Mahlzeiten bis zu einem Wert von 40 Kürzung der VPMA (Tagessätze) um 20 % des Tagessatzes für ein Frühstück (4,80 ) 40 % des Tagessatzes für ein Mittag- oder Abendessen (9,60 ) Versteuerung eines Sachbezugs nur noch, wenn keine VPMA gewährt werden können (z.b. Abwesenheit < 8 Std). Neue Pauschalierungsmöglichkeit mit 25% ( 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a EStG-E) Erweiterung der Üblichkeit auf Mahlzeiten bis 60 76

77 Skript S. 108 ff 6. Aktuelles zur Reisekostenreform Beispiel Ein Arbeitnehmer ist 3 Tage unterwegs (zwei Übernachtungen), der Arbeitgeber übernimmt die Kosten für die beiden Frühstücke und zwei Abendessen. Lösung: VPMA (Tagesspesen) für Anreisetag: 12,00 VPMA für Mitteltag 24,00 VPMA für Rückreisetag: 12,00 Zwischensumme: 48,00 abzüglich 2 x Frühstück (2 x 4,80 ) - 9,60 2 x Abendessen (2 x 9,60 ) -19,20 verbleibt 19,20 Bisher: 12, , ,00 = 48,00 Verrechnung der geldwerten Vorteile: 2 x 1, x 2,93 = 9,06-9,06 = 38,94 77

78 Skript S. 110 ff 6.5 Aktuelles zur Reisekostenreform (2014) Änderungen bei Doppelter Haushaltsführung Aktuelles Recht Neues Recht (ab 2014) Hauptwohnung: muss aus eigenem Recht genutzt werden, laut Rechtsprechung des BFH ist Kostenbeteiligung (Mietzahlung, Lebensführung) nur ein Indiz Zweitwohnung: Kosten nur in angemessenem Rahmen steuerlich zu berücksichtigen Lt. BFH sind angemessen für eine Zweitwohnung: 60 qm zum ortsüblichen Mittelpreis Unterkunftskosten bei Dienstreisen bisher ohne zeitliche Begrenzung Strengere Voraussetzungen: Nutzung aus eigenem Recht Finanzielle Beteiligung an der Lebensführung notwendig Zweitwohnung: Einführung einer pauschalen Grenze von monatlich Darin enthalten alle Nebenkosten inkl. Kfz-Stellplatz Bei Dienstreisen gelten ab 48 Monaten die Regelungen der DHH 78

79 Skript S. 126 ff 7. Steuerfreiheit von Home-Use-Programmen, Pads Neuregelung zu den Home-Use-Programmen JStG 2013???? Was sind Home-Use-Programme? Der Arbeitgeber erwirbt beim Software-Hersteller Lizenzen für seine Mitarbeiter, damit die die Software zu Hause privat einsetzen dürfen. Steuerliche Beurteilung: Nach 3 Nr. 45 EStG steuerfrei (ausdrückliche Erweiterung des 3 Nr. 45 EStG) System- und Anwendungsprogramme, die der Arbeitgeber in seinem Betrieb einsetzt 79

80 Skript S. 126 ff 7. Steuerfreiheit von Home-Use-Programmen, Pads Erweiterung auf Pads, Tablets, Smartphones Erweiterung der steuerfreien Überlassung von Telekommunikationseinrichtungen Welche Geräte können nun steuerfrei überlassen werden: PC, Drucker, Scanner, Monitor, Laptop Alle Telekommunikationsgeräte Smartphones, Pads (z.b. I-Pad, Blackberrys) des AG Einschl. Nutzungsentgelt (z.b. über eine Flatrate) Die Geräte müssen im Eigentum des Arbeitgebers bleiben, der Telekommunikationsvertrag muss vom Arbeitgeber abgeschlossen sein. Eine Steuerbefreiung ohne Betragsbegrenzung Flankierung durch die Erweiterung der Pauschalierungsvorschrift des 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG (25%) 80

81 Skript S. 129 ff 8. Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen 1. Voraussetzung: Es handelt sich um eine Sachzuwendung! An Arbeitnehmer Steuerfreiheiten prüfen: - Telefonnutzung - Aufmerksamkeit (Geburtstag, bis 40 ) - Kundenbewirtung, Streuwerbeartikel - Rabattfreibetrag, - Bonusfreibetrag Grenze eingehalten? Pauschalierung möglich? - Betriebsausflug - Zuwendung PC; Handy usw. - Sonstiger Bezug in größerer Zahl von Fällen Nichts gefunden? dann Fall für 30% des 37b An Kunden, Geschäftsfreunde Zusätzlich zum Umsatz? Prinzip der Empfängerbesteuerung: Zuwendung wird vom Empfänger versteuert - als Betriebseinnahme - als Lohnzahlung Dritter Auch wenn beim Schenker nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig! Kunde soll kein Problem haben? dann Fall für 30% des 37b 81

82 Skript S. 129 ff 8. Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen Nachbesteuerung im Rahmen von LSt-Außenprüfungen Was geschieht, wenn der Prüfer Sachzuwendungen im Rahmen der Prüfung aufgreift? An Dritte: geht nachträglich immer An AN, sofern bisher noch gar nicht besteuert: Das Wahlrecht für den 37b EStG kann noch (nachträglich) ausgeübt werden. Praxis: nicht versteuerte Sachzuwendungen werden mit 30% nachversteuert. Sofern bereits Sachzuwendungen individuell versteuert wurden ist ein rückwirkender Wechsel von der individuellen Besteuerung auf die Besteuerung nach 37b EStG ist nicht mehr möglich. 82

83 Skript S. 129 ff 8. Pauschalversteuerung von Sachzuwendungen Streuwerbeartikel und Aufmerksamkeiten Keine Anwendung des 37b EStG auf Streuwerbeartikel und Aufmerksamkeiten Streuwerbeartikel: Zuwendungen, deren Anschaffungskosten nicht über 10 liegen (in aller Regel ein Nettobetrag) Sachgesamtheiten (Etui mit zwei Kugelschreibern) werden zusammen gerechnet liegt die Summe über 10, werden die Beträge in eine eventuelle Besteuerung nach 37b EStG eingerechnet Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer werden nicht in eine eventuelle Pauschalierung nach 37b EStG einbezogen Sachgeschenk zum Geburtstag bis zu einem Wert von 40, Getränke und Kaffee zum Verzehr am Arbeitsplatz Gilt auch für Aufmerksamkeiten an Geschäftsfreunde 83

84 Skript S. 129 ff Praxishinweis: Anhängige Verfahren: Urteil FG Düsseldorf vom , 8 K 4098/10 L: Die Sachzuwendungen an nicht der Besteuerung im Inland unterliegenden Empfänger sind von der Pauschalsteuer nicht zu erfassen. Gegen diese Entscheidung wurde Revision eingelegt (Az. des BFH: VI R 57/11). Urteil FG Hamburg vom , 2 K 41/11: 37b EStG findet auch auf Sachzuwendungen und Geschenke an Nichtarbeitnehmer im Wert zwischen 10 und 35 Anwendung. Nach 37b Abs. 1 Nr. 2 EStG unterliegen Geschenke i.s. des 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG der Besteuerung. Es ist nicht relevant für die Pauschalisierung gemäß 37b EStG, ob ein Betriebsausgabenabzug beim Zuwendenden zulässig ist, denn auch soweit ein Betriebsausgabenabzug nicht vorgenommen werden kann, liegt ein Geschenk in diesem Sinne vor (Az. des BFH: VI R 52/11).

85 Skript S Aktuelles aus Verwaltung und Rechtsprechung Übernahme von Fortbildungs-/Studienkosten Ausbildungsdienstverhältnis (Duales Studium) Gegenstand des Dienstverhältnisses ist die Ausbildung des MA (PG 102) Wer schuldet die Studiengebühren laut Vertrag mit der Hochschule: berufsbegleitendes Studium nach bereits erfolgter Erstausbildung: Übernahme der Studienkosten kein GWV, wenn eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers vorliegt Der Arbeitgeber Kein Arbeitslohn Der Mitarbeiter Kein Arbeitslohn, wenn: Schriftliche Verpflichtung des Arbeitgebers Rückzahlungsklausel über 2 Jahre Das ist der Fall, wenn sich Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters erhöht und der Arbeitgeber vor Beginn eine schriftliche Übernahmeerklärung abgegeben hat. 85

86 Skript S Aus Verwaltung und Rechtsprechung Ergänzungen zu den Fortbildungskosten Grundlage ist ein BMF-Schreiben vom Regelt auch Finanzierung der Studiengebühren über Arbeitgeber- Darlehen Bei Verzicht auf ein gewährtes Ausbildungs-Darlehen: Eigenbetriebliches Interesse prüfen! Sozialversicherung: Übernommene Studiengebühren sind kein Arbeitsentgelt, soweit sie steuerrechtlich kein Arbeitslohn sind, ( 1 Abs. 1 Nr. 15 SvEV) Arbeitsrecht: Rückzahlungsklauseln Rückzahlungsklauseln: steuerlich 2 Jahre gewünscht, vgl. aber Rechtsprechung des BAG zur (zulässigen) Laufzeit einer Rückzahlungsverpflichtung 86

87 Skript S Aus Verwaltung und Rechtsprechung Ausblick: Neue Grenze für Betriebsveranstaltungen? Zu der Frage, ob die Freigrenze in Höhe von 110 für Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung an die wirtschaftliche Entwicklung und die veränderten Gepflogenheiten anzupassen ist, sind vor dem Bundesfinanzhof derzeit verschiedene Revisionsverfahren anhängig (Az. beim BFH: VI R 79/10, VI R 93 bis 96/10 und VI R 7/11). Der Bundesfinanzhof hat in diesen Verfahren zu entscheiden, ob die Freigrenze angesichts der letzten Erhöhung der Freigrenze im Jahr 1993 noch angemessen ist. Allgemein wird erwartet, dass sich der Bundesfinanzhof für eine Erhöhung der Freigrenze z.b. auf 125 oder gar 150 je Arbeitnehmer ausspricht. 87

88 Skript S Aus Verwaltung und Rechtsprechung Ausblick: Neue Grenze für Betriebsveranstaltungen? Außerdem ist in den Revisionsverfahren die Frage relevant, ob für die Ermittlung des auf den einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Pro-Kopf-Anteils auf die eingeladenen, angemeldeten oder tatsächlich teilnehmenden Arbeitnehmer abzustellen ist. In den Vorverfahren wurde u.a. entschieden, dass die Durchschnittsberechnung jedenfalls für die Kosten des äußeren Rahmens (Musik, Rahmenprogramm, Dekoration) durch die Zahl der angemeldeten Arbeitnehmer zu dividieren ist. Bei den Aufwendungen für das Catering ist außerdem zu beachten, ob personenbezogene Abrechnungen oder pauschale Bewirtungsaufwendungen entstanden sind. Praxishinweis: Entsprechende Sachverhalte sollten bis zum Abschluss der Revisionsverfahren offen gehalten werden 88

89 Skript S Aus Verwaltung und Rechtsprechung Arbeitslohn von dritter Seite BFH v VI R 64/11 Leitsatz Auch Preisvorteile und Rabatte, die Arbeitnehmer von Dritten erhalten, sind nur dann Lohn, wenn sie sich für den Arbeitnehmer als Frucht seiner Arbeit für den Arbeitgeber darstellen und im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen. Davon kann ausgegangen werden, wenn der Dritte damit anstelle des Arbeitgebers die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers entgilt, indem der Arbeitgeber etwa einen ihm zustehenden Vorteil im abgekürzten Weg an seine Mitarbeiter weitergibt. Arbeitslohn liegt in solchen Fällen nicht allein deshalb vor, weil der Arbeitgeber an der Verschaffung der Rabatte mitgewirkt hat; dies gilt erst recht, wenn er von der Rabattgewährung nur Kenntnis hatte oder hätte haben müssen. 89

90 Skript S Aus Verwaltung und Rechtsprechung Rabatte beim Kauf von Jahreswagen Im Urteil VI R 27/11 schreibt der BFH den an sich selbstverständlichen, allerdings von der Finanzverwaltung jedenfalls im Rahmen der Jahreswagenbesteuerung nicht uneingeschränkt geteilten Grundsatz fest: Rabatte, die der Arbeitgeber nicht nur seinen Arbeitnehmern, sondern auch fremden Dritten üblicherweise einräumt, begründen bei Arbeitnehmern keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn. Weiter hält er darin auch an seiner mit einem Nichtanwendungserlass belegten Rechtsprechung fest: Der Arbeitnehmer kann bei seiner Einkommensteuerveranlagung den geldwerten Vorteil nach 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und ohne Rabattfreibetrag oder mit diesen Abschlägen auf Grundlage des Endpreises des Arbeitgebers nach 8 Abs. 3 EStG bewerten lassen. Und weil dieser vom Arbeitgeber vorgegebene Endpreis grds. ein Ausgangswert zur Bestimmung des steuerpflichtigen Arbeitslohns ist, präzisiert der Lohnsteuersenat diesen im Urteil VI R 30/09: Endpreis i. S. des 8 Abs. 3 EStG ist der am Ende von Verkaufsverhandlungen als letztes Angebot stehende Preis und umfasst deshalb auch Rabatte. 90

91 Seite Skript S ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Geschenk- und Warengutscheine Warum Gutschein? Weil man damit eine Sachzuwendung erzeugen kann. Warum Sachzuwendung? Sachzuwendungen sind lohnsteuerlich begünstigt: 40- -Freigrenze (Aufmerksamkeit; persönliches Ereignis) 44- -Freigrenze (just for fun; 8 Abs. 2 S.9 EStG) Pauschalierung mit 30% ( 37b EStG) Früher: praktisch schwierig: keinen Euro-Betrag ausweisen Sache genau bezeichnen keine Auswahlmöglichkeit kein Auslegen des Betrags durch den Arbeitnehmer keine Tankkarte, keine Kreditkarte 25/14:25 91

92 Seite 166 ff Skript 10. Hinweis: Alte Verwaltungsauffassung!!!!!!!! Frühere Probleme bei den Gutscheinen: Bei Dritten einzulösende Gutscheine waren nur dann Sachbezug, wenn die Sache nach Art und Menge konkret bezeichnet wurde. Tankkarte: Konnte der Arbeitnehmer auf die Tankkarte des Arbeitgebers tanken, lag keine Sachzuwendung vor. Kundenkarte: Auch die Überlassung einer Kundenkarte des Arbeitgebers zur Einlösung führte nicht zu begünstigtem Sachbezug. Bestätigung der strengen Verwaltungsauffassung durch das FG Niedersachsen, Urteil vom Vorsicht Gutschein: Die Steuerfalle früher schlechthin. Früher haben Sie darauf geachtet, dass die einzulösende Sache exakt bezeichnet war und bei Einlösung des Gutscheins eine Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Einlösendem entstand! 92

93 Seite Skript S ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Gutscheine: alles wurde gut! Drei Urteile des BFH vom sorgten für Entspannung ( Aktenzeichen: VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10) Geschenkgutschein zum Geburtstag über 20 : zulässig (VI R 21/09) Tankkarte mit Berechtigung, bis 44 zu tanken: zulässig (VI R 27/09) Benzingutschein für beliebige Tankstelle, Mitarbeiter war tanken, hat bar bezahlt und das Geld erstattet bekommen: zulässig (VI R 41/10) 93

94 Seite 172 Skript Das folgende Muster verdeutlicht, wie ein lohnsteuerlich anzuerkennender Gutschein aussehen kann. G u t s c h e i n über den Bezug von Kosmetika bei der Parfümeriekette XY bis zu maximal 44.* * Nach dem Einkauf ist der Gutschein zusammen mit der Einkaufsrechnung der Lohnabrechnungsstelle vorzulegen, die den Kostenersatz im Rahmen der nächsten Lohnabrechnung vornimmt. 94

95 Seite Skript S ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Neue Rechtsprechung: Geschenk- und Warengutscheine Auf die Gestaltung des Gutscheins kommt es im Grunde genommen nicht an. Entscheidend: Was hat der Arbeitgeber arbeitsrechtlich zugesagt? Hat er ausschließlich eine Sachzuwendung zugesagt, dann ist auch eine Geldhingabe als Sachzuwendung anzusehen. Gibt es eine Wahl zwischen Sache und Geld, liegt normaler Barlohn vor, auch wenn dann tatsächlich eine Sache gewährt wird! Nicht möglich ist die Erfüllung eines normalen Lohnanspruchs durch eine Sachzuwendung (Statt Urlaubsgeld ein Sachgeschenk, BFH, Urteil ). 96%-Regelung gilt bei Betragsangabe nicht! 95

96 Seite Skript S ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Benzingutschein neue Rechtslage Beispiel: Tankgutschein über 30 (Super plus, E10, Diesel) einzulösen bei einer beliebigen Tankstelle einer Kette. Bisher laut LStR keine Sachzuwendung, weil keine exakte Bezeichnung der Sache. Richtig: Sachzuwendung (ausdrücklich VI R 41/10), es gilt die 44- -Freigrenze. 96

97 Seite Skript S ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Beispiel Tankkarte (LStH 2012) Beispiel: Der Arbeitgeber erlaubt seinem Mitarbeiter im Januar 2013, über die betriebliche Tankkarte für 44 seinen privaten Pkw zu betanken. Jegliche Barauszahlung ist ausdrücklich verboten. Der Arbeitnehmer geht im Februar tanken, und zwar für 46. Mit diesem Beispiel sind mehrere Themenbereiche angesprochen: Die Sachzuwendung Tanken ist im Februar 2013 zugeflossen. Die 44 bleiben steuerfrei, sofern im Februar keine weiteren Sachzuwendungen zugewandt werden und der Arbeitgeber sich die 2 zuviel nachweisbar vom Arbeitnehmer erstatten lässt. 97

98 Seite Skript S f. ff Skript 10. Großzügige Regeln für steuerfreie Warengutscheine Barzuschuss neue Rechtslage Beispiel: Der Arbeitgeber gibt den Mitarbeitern, die den regelmäßigen Besuch eines Fitnessstudio nachweisen können, einen Zuschuss zur monatlichen Gebühr Früher laut BFH keine Sachzuwendung, weil es sich um eine eigene Verpflichtung des Arbeitnehmers handelt. Richtig: Sachzuwendung (ausdrücklich VI R 21/09), es gilt die 44- -Freigrenze. 98

99 Skript S. 166 ff 10. Hinweis: Sachzuwendungen außerhalb der 44- -Grenze Zusammenstellung der bereits bisher geltenden Regelungen in den LStR 2011 (R 8.1. LStR) Welche Vorgänge werden nicht in die 44- -Freigrenze eingerechnet: Aufmerksamkeiten anlässlich eines persönlichen Ereignisses (Freigrenze von 40, z.b. für Sachzuwendung zum Geburtstag) Mit 30 % pauschal besteuerte Sachzuwendungen nach 37b EStG Mit 25 % pauschal besteuerte Sachzuwendungen (z.b. PC, Handys) Verpflegung, die mit dem Sachbezugswert angesetzt werden kann Gesundheitsmaßnahmen des Arbeitgebers zur Prävention, Freibetrag von 500 /Jahr, 3 Nr. 34 EStG 99

100 Skript S. 51 ff 10. Beachte: Weiterführung der Steuervereinfachung ab 2014 Gesetzesinitiative der Länder Bei der Steuervereinfachung soll es eine Tranche II geben. Hierzu gibt es eine politische Einigung auf 11 Vorschläge zur Vereinfachung des Steuerrechts. Senkung der Sachbezugsfreigrenze von 44 auf 20 ( 8 Abs. 2 Satz 9 EStG) Zeitplan: Nicht vor

101 Skript S. 174 ff 11. Mahlzeiten incl. Frühstück: 11. Mahlzeiten incl. Frühstück: Neuregelung ab

102 Skript S. 174 ff 11. Übersicht: Mahlzeiten für Arbeitnehmer eigenbetriebliches Interesse anlässlich von Auswärtstätigkeiten Zur Belohnung - Betriebsveranstaltung - Arbeitsessen - Bewirtung - (z.b. Kunden, im Konzern) Regelfall: Ansatz der Sachbezugswerte, sofern übliche Mahlzeit mit einem Wert bis 40 brutto Mahlzeiten als Gegenleistung für die Arbeitsleistung müssen mit dem tatsächlichen Wert angesetzt werden kein geldwerter Vorteil! Wahlrecht: Ansatz mit tatsächlichem Wert Freigrenze von 44 gilt 102

103 Skript S. 174 ff 11.1 Mahlzeitengewährung bei Auswärtstätigkeiten Der Arbeitnehmer wird auf seiner Auswärtstätigkeit durch den Arbeitgeber verpflegt: Arbeitnehmer geht selbst essen, Arbeitgeber erstattet Kosten Verpflegung durch Arbeitgeber oder durch ihn veranlasst: Auswärtstätigkeit mit Übernachtung Erstattung bleibt nur im Rahmen des 3 Nr. 16 EStG steuerfrei: 6 / 12 /24 (D), keine Übernahme der tatsächlichen Kosten möglich Weitere Erstattungen in Höhe von 6 / 12 /24 können pauschal mit 25% versteuert werden 1. Volle Kostenübernahme durch AG zulässig 2. Ansatz des geldwerten Vorteils mit dem Sachbezugswert möglich Bisher schwierig: Wann liegt eine Veranlassung durch den Arbeitgeber vor? Wesentliche Erleichterung durch LStR 2011! Prinzip: die reinen Übernachtungskosten sind erstattungsfähig Kosten für Frühstück = Verpflegung, wird steuerlich auch so behandelt Übernahme durch Arbeitgeber: = Sachbezugswert, wenn auf Veranlassung des Arbeitgebers erfolgt! 103

104 Skript S. 176 ff 11.2 Wann vom Arbeitgeber veranlasst (= Sachbezugswert)? 1. Beruflich veranlasste Dienstreise im Interesse des Arbeitgebers. 2. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die Übernahme der Kosten arbeitsrechtlich zugesagt. 3. Die Rechnung ist auf den Arbeitgeber ausgestellt. 4. Der Arbeitgeber hat die Übernachtung + Frühstück gebucht oder seinen Arbeitnehmer (bzw. eine andere Person) zur Buchung ermächtigt. 5. Es liegt eine entsprechende Buchungsbestätigung des Hotels vor. Für 2010 galt das BMF-Schreiben vom mit diesen Voraussetzungen. Neuregelung gilt Durch rückwirkend die LStR 2011 bereits ergeben für 2010!!!!! sich weitere Erleichterungen. 104

105 Skript S. 176 ff Übernachtung mit Frühstück zum Sachbezugswert Beispiel: Außendienstmitarbeiter muss in 2013 aus beruflichen Gründen von Di, 07:00 Uhr bis Mi, 21:00 Uhr nach Hamburg. Die Übernachtungskosten in Höhe von 140 plus 20 Frühstück (Rechnungsbetrag 160 ) bezahlt er über seine private Kreditkarte. Laut Reisekostenordnung übernimmt der Arbeitgeber auch das Frühstück. Die Rechnung des Hotels ist auf den Arbeitgeber ausgestellt. Ansatz des Frühstücks: Auch ohne Vorabbuchung sind die Voraussetzungen für den Ansatz mit dem Sachbezugswert (1,60 ) erfüllt: Arbeitgeber hat Übernahme des Frühstücks zugesagt Die Rechnung lautet auf den Arbeitgeber Daneben können Spesen in Höhe von 2 x 12 = 24 steuerfrei gezahlt werden. Alternativ kann die Besteuerung des Sachbezugs vermieden werden, wenn die Spesen um 1,60 auf 22,40 gekürzt werden. 105

106 Skript S. 176 ff Hotelrechnung lautet nicht auf den Arbeitgeber Beispiel: Wie Beispiel zuvor, Übernachtungskosten in Höhe von 140 plus 20 Frühstück (Rechnungsbetrag 160 ) bezahlt über die private Kreditkarte. Laut Reisekostenordnung übernimmt der Arbeitgeber auch das Frühstück. Die Rechnung des Hotels ist nicht auf den Arbeitgeber ausgestellt. Ansatz des Frühstücks: Kein Ansatz des Sachbezugswertes möglich! Das vom Arbeitgeber übernommene Frühstück muss mit den tatsächlichen Kosten (20 ) angesetzt werden. Steuerfrei nur durch Anrechnung auf die steuerfreien Beträge des 3 Nr. 16 EStG (2 x 12 ). 106

107 Skript S. 176 ff 11.3 Fundstelle: Text der LStR 2011 LStR 2011, R 8.1 Absatz 8 in der Neufassung (ab 2010 gültig): Die Abgabe einer Mahlzeit ist vom Arbeitgeber veranlasst, wenn er Tag und Ort der Mahlzeit bestimmt hat. Hiervon ist regelmäßig auszugehen, wenn a) die Aufwendungen vom Arbeitgeber dienst- oder arbeitsrechtlich ersetzt werden und b) die Rechnung auf den Arbeitgeber ausgestellt ist. Hat der Arbeitgeber die Abgabe von Mahlzeiten veranlasst, ist es unerheblich, wie die Rechnung beglichen wird. 107

108 12. Doppelte Haushaltsführung Skript Seite 183 ff 108

109 Skript S.183 ff 12.1 Voraussetzung doppelter Haushalt 1. Eigener Hausstand verbleibender Weg muss sinnvoll sein Muss beruflich veranlasst sein 2. Übernachtung in der Nähe der Regelmäßigen Arbeitsstätte 109

110 Skript S Doppelte Haushaltsführung Wohngemeinschaft unschädlich für doppelte Haushaltsführung Nein, Die Kläger nein,..., es in den handelt Streitjahren sich um (2001 eine bis steuerlich 2003) zusammen anerkannte zur doppelte Haushaltsführung! Einkommensteuer veranlagte, BFH, Urteil seit vom , allerdingsvigeschiedene R 25/11; Eheleute... Die Nachdem Lebensführung zwischen dem des Kläger Steuerpflichtigen und einer Frau E, am... schon Beschäftigungsort seit dem Jahr ist einkommensteuerrechtlich 1998 eine rein freundschaftliche grundsätzlich und kollegiale Verbindung unerheblich. bestanden Die doppelte hatte, Haushaltsführung mieteten der Kläger ist und deshalb Frau E gemeinsam auch dann zum beruflich veranlasst, in D eine wenn der Steuerpflichtige Dreizimmerwohnung. den Man Zweithaushalt wollte Vermuten dadurch Sieam die einemietkosten Beschäftigungsort gering halten in und einer Wohngemeinschaft Frau E finanziell unterstützen einrichtet. Beziehung..., oder gar Liebe zwischen dem Es Der ist Kläger dann und auch Frau unerheblich, E kündigten Kläger aus die und welchen Wohnung Frau Gründen E? in D zum sich der Steuerpflichtige im für Wesentlichen diese Wohnform wegen schulischer entscheidet. Probleme Die Wohnform der Kinder kann von reine Frau Zweckgemeinschaft E und dem Wunsch, sein mit oder den auch Kindern auf in persönlichen einer ländlicheren und freundschaftlichen Umgebung zu wohnen. Beziehungen Der zwischen Kläger und den Frau Mitbewohnern E erwarben daraufhin gründen, im ohne von dass D 24 die km Wohnung entfernt gelegenen am Beschäftigungsort K jeweils zur schon Hälfte ein dadurch Haus, das ihre sie Qualifikation im August 2001 als aus bezogen beruflichen... Gründen unterhaltende Zweitwohnung verliert, einerlei, ob zwischen den Mitbewohnern solche Beziehungen schon bestehen oder sich solche erst entwickeln. 110

111 Seite 191 ff 13. Neues vom Dienst- bzw. Firmenwagen Was gibt es Neues? 111

112 Skript S Allgemeine Bewertungsfragen 1. Pauschale Wertermittlungsmethode 2. Individuelle Wertermittlungsmethode Privatnutzung monatlich 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weitere 0,03 % des ilps je Entfernungskilometer Ab zweiter Familienheimfahrt sind 0,002 % des ilps je tatsächlich durchgeführter Fahrt und je Entfernungskilometer zu erfassen. Statt einer pauschalen Wertermittlung können die tatsächlichen Verhältnisse für die Bestimmung des geldwerten Vorteils aus der PKW-Gestellung herangezogen werden. Voraussetzung hierfür ist die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs über den gesamten Überlassungszeitraum hinweg und die Nachweise, in welcher Höhe für das überlassene Fahrzeug im Überlassungszeitraum Kosten entstanden sind. 112

113 Skript S Einnahmen (2) 2 Für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten gilt 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 entsprechend. 3 Kann das Kraftfahrzeug auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt werden, erhöht sich der Wert in Satz 2 für jeden Kalendermonat um 0,03 Prozent des Listenpreises im Sinne des 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. 4 Der Wert nach den Sätzen 2 und 3 kann mit dem auf die private Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallenden Teil der gesamten Kraftfahrzeugaufwendungen angesetzt werden, wenn die durch das Kraftfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. 5 Die Nutzung des Kraftfahrzeugs zu einer Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ist mit 0,002 Prozent des Listenpreises im Sinne des 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 für jeden Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstands und dem Beschäftigungsort anzusetzen; dies gilt nicht, wenn für diese Fahrt ein Abzug von Werbungskosten nach 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 5 Satz 3 und 4 in Betracht käme; Satz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 113

114 Skript S. 193 ff 13.4 Lohnsteuerrichtlinien 2011 R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 LStR 2011 Pauschale Ermittlung R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR 2011 Einzelnachweis R 8.1 Abs. 9 Nr. 3 LStR 2011 Festlegung Verfahren R 8.1 Abs. 9 Nr. 4 LStR 2011 Zuzahlungen 114

115 Skript S. 201 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Bonusregelung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb Grundsatz: auch für umweltfreundliche Dienstwagen (z.b. extern aufladbarer Hybridantrieb) gelten die gesetzlichen Bewertungsregelungen: monatlich 1% aus dem Bruttolistenpreis plus Zuschlag für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte oder Einzelbewertung nach dem Fahrtenbuch Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen erhöhen sich die Anschaffungskosten durch die teure Technik für die Batterien (Akku) um rund Angestrebt: eine Sonderregelung bei der Bewertung des geldwerten Vorteils für die Dienstwagennutzung, um diese Technik zu fördern Pauschalierte Kürzung um die erhöhten Kosten für den Akku 115

116 Skript S. 201 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Kürzung bei der 1%/0,03%-Methode Auch für Bestandsfahrzeuge! Beispiel Nutzung eines extern aufladbaren Hybrid-Elektroautos als Firmenwagen. Der Bruttolistenpreis liegt bei , davon entfallen auf den Akku (22 kwh) Entfernung Wohnung regelmäßige Arbeitsstätte: 20 km Lösung: Berechnung des geldwerten Vorteils: Kürzung des Bruttolistenpreises BLP tatsächlich ,00 abzüglich 22 kwh x 500 = , max ,00 maßgeblicher Bruttolistenpreis ,00 Tatsächlicher geldwerter Vorteil: 1% aus ,00 0,03% aus x 20 km 132,00 Summe geldwerter Vorteil 352,00 116

117 Skript S. 201 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Bonusregelung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb: Fahrtenbuch Berechnet wird der geldwerte Vorteil anhand der Kfz-Kosten pro km: Betriebskosten inkl. Versicherung usw. Leasingkosten oder Abschreibung aus den Anschaffungskosten, ggf. Abschreibungsdauer 8 Jahre (abweichend von Afa-Tabelle) Die Anschaffungskosten für den Akku werden nicht in die Abschreibung mit eingerechnet (= niedrigerer Kostensatz) Kürzung wie bei der Pauschalmethode: pro 1 kwh Kürzung um 500, maximale Kürzung um Die Kürzung um 500 /KWh und der Maximalbetrag wird jährlich abschmelzend gekürzt (abhängig vom Jahr der Anschaffung) 117

118 Skript S. 203 ff Neues bei der Firmenfahrrad Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Elektrofahrrad zur privaten Nutzung ist demnach die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Kennzeichen sowie eine Versicherung für die Zulassung zum Straßenverkehr benötigt. Hierunter fallen Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Ist das Dienst-E-Bike dagegen als Fahrrad einzuordnen keine Kennzeichenund keine Versicherungspflicht ist der geldwerte Vorteil nach 8 Abs. 2 Satz 8 EStG als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung (einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung) mit 1% der auf volle 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers, Importeurs oder Großhändlers im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer zu ermitteln. Die Freigrenze für Sachbezüge nach 8 Abs. 2 Satz 9 EStG ist nicht anzuwenden 118

119 Skript S. 203 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Nutzungsverbot beim Dienstwagen BFH: erster Anschein spricht für private Nutzung, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer ohne weitere Einschränkung überlassen wird. BFH, Urteil vom , VI R 46/08, BStBl 2010 S. 848 Sofern für einen Dienstwagen ein ernsthaftes Nutzungsverbot vom Arbeitgeber ausgesprochen wurde, muss die Finanzverwaltung eine unerlaubte, tatsächliche private Nutzung nachweisen. Auch wenn das Kfz für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte genutzt wird (= hierfür natürlich Ansatz eines geldwerten Vorteils) und der Arbeitgeber dieses Verbot nicht überwacht. BFH, Urteil vom ; VI R 56/10, BStBl 2012 II S

120 Skript S. 203 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Nutzungsverbot: Auffassung der Finanzverwaltung 1. Übernahme der Rechtsprechung des BFH nur für Poolfahrzeuge, nicht für individuell zugeordnete Dienstwagen (H 8.1. (9-10) LStH). Nur für Poolfahrzeuge reicht das schriftliche, ernsthafte Nutzungsverbot aus. 2. Für individuell zugeordnete Dienstwagen muss ein Nutzungsverbot für die steuerliche Wirksamkeit flankiert werden durch Überwachung des Verbots oder wenn durch die besonderen Umstände eine Privatnutzung so gut wie ausgeschlossen ist, weil der AN den Dienstwagen abends, am Wochenende oder im Urlaub/Krankheit auf dem Betriebsgelände abstellt und den/die Schlüssel abgibt... und man das auch nachweisen kann! 3. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern, Vorständen, GF und leitenden Angestellten wird ein erteiltes Nutzungsverbot von der Finanzverwaltung grundsätzlich in Frage gestellt ( wer soll dem Big Boss etwas verbieten?) 120

121 Skript S. 204 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Nutzungsverbot: GmbH-Geschäftsführer 1. FG Niedersachsen, Urteil v K 406/10; Revision eingelegt Der 3. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts hat klargestellt, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer der Anscheinsbeweis nur dann für die Privatnutzung eines Dienstwagens streitet, wenn der Wagen zur privaten Nutzung überlassen wurde.. 2. Praxishinweis: Dass sich dies in der Rechtspraxis als Dummenrechtsprechung auswirkt so wörtlich das Finanzgericht in seinen Entscheidungsgründen, nach der derjenige, der wahrheitswidrig die Nutzung des Dienstwagens zu privaten Zwecken bestreitet, ohne jegliches Risiko einer strafrechtlichen Ahndung von der Versteuerung des Nutzungsvorteils verschont bleibt, wohingegen jener, der sich der Wahrheit verpflichtet fühlt und die Privatnutzung einräumt, der Dumme ist, der einen Nutzungsvorteil zu versteuern hat, muss nach Ansicht des Finanzgerichts hingenommen werden. 121

122 Skript S. 204 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Nutzungsverbot: GmbH-Geschäftsführer 1. Welche Anforderungen sind an die Erschütterung des Anscheinsbeweises für die private Nutzung eines Firmenwagens bei arbeitsvertraglichem Nutzungsverbot (hier: Überlassung an den alleinigen Geschäftsführer) zu stellen? Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig (VI R 23/12). 2. Praxishinweis: Bitte beachten: Bitte Einspruch einlegen und ruhendens Verfahren beantragen Siehe Musterschreiben auf der Seite

123 Skript S. 210 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Neue Rechtsprechung zum Fahrtenbuch Fahrtenbuch tatsächlich Datum, Ortsangabe (F-Straße), gelegentlich Kundennamen, Km- Endbestand und Tageskilometer, im Einspruchsverfahren ergänzt durch nachträgliche Auflistung anhand Terminkalender Wiederholte Fahrten zu ein und demselben Ziel sind im Fahrtenbuch ohne Begründung mit unterschiedlichen Entfernungsangaben (zwischen 232 km und 288 km) verzeichnet. Der BFH urteilt: Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Kennzeichen F für Startpunkt Firma ist ok, aber nicht wenn als Ziel Straße ohne Hausnummer und Kundenname angegeben ist. Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Umwegfahrten waren zu lang (56 km bei 232 km Höchstentfernung). 123

124 Skript S. 210 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Neue Rechtsprechung zum Fahrtenbuch Fahrtenbuch tatsächlich Der BFH urteilt: Bei drei Fahrten waren die Angaben zum Reiseziel und der Geschäftszweck ungenügend und teilweise unleserlich. Allerdings konnte der StPfl seine Schrift selbst lesen Lose handschriftliche Aufzeichnungen, die durch nachträgliche Aufzeichnungen, wie z.b. Kalender und Zeitplaner abgeglichen werden können Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Handschriftliche Aufzeichnungen müssen (für den Prüfer) lesbar sein. Kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch Fahrtenbuch muss zeitnah, fortlaufend in einer geordneten und geschlossenen äußeren Form geführt werden. Nachträgliche Eintragungen müssen erkennbar sein. 124

125 Skript S. 210 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Tipps für das finanzamtssichere Fahrtenbuch Umwegfahrten: unbedingt aufzeichnen (5%-Grenze des FG Köln ist nicht ganz sicher) Besuchte Orte: Stadt, Straße und Nr. oder vollständiger Kundename (nicht Filiale in Hauptstr.), sicherlich auch ausreichend Hotel Lindner, Seestern, Düsseldorf Dienstlicher Zweck ausreichend und vernünftig bezeichnen (nicht immer nur Kundenbesprechung ) Private Fahrten während einer Dienstreise: Essen gehen, private Einkäufe: unbedingt angeben Auf km-angaben in Inspektionsrechnungen achten, Tankvorgänge müssen nachvollziehbar sein 125

126 Skript S. 215 ff Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Elektronisches Fahrtenbuch Zulässig ist auch die Nachweisführung durch ein elektronisches Fahrtenbuch, das alle Fahrten automatisch mit Datum, Kilometerstand und Fahrtziel erfasst. Der Arbeitnehmer muss den dienstlichen Reisezweck bzw. den besuchten Geschäftspartner personell ergänzen. Für die Anerkennung einer elektronischen Fahrtenbuchsoftware besteht kein Zertifizierungsverfahren. Praxishinweis: Die elektronischen Fahrtenbücher nehmen eine gewisse Sonderstellung ein. Hier lässt die Finanzverwaltung ausnahmsweise eine nachträgliche elektronische Ergänzung zu. Ein solches elektronisches Fahrtenbuch ist als zeitnah und damit ordnungsgemäß geführt anzusehen, wenn die Angaben zum dienstlichen Fahrtanlass vom Firmenwageninhaber innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss der Fahrt in einem Webportal eingetragen und die übrigen Fahrten dem privaten Bereich zugeordnet werden. Weitere Voraussetzung ist, dass sämtliche nachträglichen Änderungen im System dokumentiert sind (BFH, Urteil v , VI R 64/04, BFH/NV 2006 S. 864). 126

127 Seite Skript S Skript Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Sonderausstattung Dienstwagen Ausgangsfall: In einen Dienstwagen (erlaubte Privatnutzung) wurde nachträglich eine Flüssiggasanlage eingebaut. Das Finanzamt hatte daraufhin den Bruttolistenpreis (Berechnungsgrundlage für die 1%) entsprechend erhöht. Zu Unrecht, wie der BFH entschied (BFH; Urteil vom ; VI R 12/09) Bemessungsgrundlage für die 1% bzw. 0,03% richtet sich nach dem BFH nach der (tatsächlichen) Ausstattung im Zeitpunkt der Erstzulassung. Nachträgliche Upgrates erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage. Denkbar: einfachste Erstausstattung des Firmenwagen (für die Bemessungsgrundlage) und spätere Aufrüstung. Geklärt: Autotelefon, Freisprecheinrichtung, portables Navi sowie ein weiterer Satz Reifen erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage. 127

128 Skript S Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Nutzungsentgelte und Kaufpreiszuschuss R 8-1 Abs. 9 Nr.4 LStR Zahlt der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber für die Nutzung des Kraftfahrzeugs ein Entgelt, mindert dies den Nutzungswert. 2 Dabei ist es gleichgültig, ob das Nutzungsentgelt pauschal oder entsprechend der tatsächlichen Nutzung des Kraftfahrzeugs bemessen wird. 3 Zuschüsse des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten können im Zahlungsjahr ebenfalls auf den privaten Nutzungswert angerechnet werden; in den Fällen der Nummer 2 gilt dies nur, wenn die für die AfA-Ermittlung maßgebenden Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gemindert worden sind. 4Nach der Anrechnung im Zahlungsjahr verbleibende Zuschüsse können in den darauf folgenden Kalenderjahren auf den privaten Nutzungswert für das jeweilige Kraftfahrzeug angerechnet werden. 5 Zuschussrückzahlungen sind Arbeitslohn, soweit die Zuschüsse den privaten Nutzungswert gemindert haben. 128

129 Skript S Beispiel zur Zuzahlung Beispiel: Arbeitnehmer mit Dienstwagen ab 12/2012 Bruttolistenpreis wäre gewesen, AN bestellt aber Sonderausstattung für und zahlt die selbst. Entfernung Wohnung Arbeit: 10 km Geldwerter Vorteil: 1% aus (!) = 500,00 0,03% aus x 10 km= 150,00 Summe monatlich 650, Jahreswert Abzgl. Zuzahlung steuerpflichtig

130 Skript S Neues bei der Firmenwagenbesteuerung Werkstattwagen Werkstattwagen (Kombi mit Lade-/Arbeitsfläche und zwei Sitzen) Bereits bisher klar: keine 1% für Lkw Nun auch klar: Werkstattwagen, die im Wesentlichen dem Transport von Material, Werkzeug usw. dienen, werden in der Regel nicht für Privatfahrten genutzt (Schwiegermutter im Laderaum) Finanzamt trägt Beweislast, dass das Fahrzeug doch für private Fahrten genutzt wird (Strafzettel, Tankbelege) Keine 1%-Regelung, sondern individuelle Berechnung des Wertes gelegentlicher Privatfahrten. Wert: für ein vergleichbar gemietetes Fahrzeug Es bleibt aber bei den 0,03% für Fahrten Wohnung Arbeitsstätte. Das hat der BHF ausdrücklich bestätigt. Aber beachte: Neue Rechtsprechung BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte vom und geplante Gesetzesänderung ab

131 Skript S. 232 ff Firmenwagenbesteuerung welche Kosten sind abgegolten? 1%-Methode: Welche Fahrzeugkosten sind mit diesem Wert abgegolten? Gesamtkosten, die mit dem Betrieb des Pkw typischerweise anfallen: Abschreibung, Leasing- und Leasing-Sonderzahlung Betriebsstoffkosten Wartung und Reparaturkosten Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung (Halterhaftpflicht und Fahrzeugversicherung) Zinsen für Anschaffungskredite Fahrtenbuch-Methode: Welche Fahrzeugkosten müssen in den Kostenbetrag pro km eingerechnet werden? 131

132 Skript S. 232 ff Mittelbare Fahrzeugkosten Die folgenden Kosten zählen nicht zu den unmittelbaren Fahrzeugkosten: - Parkgebühren - Straßenbenutzungsgebühr (Maut, Vignette) - Unfallkosten (neu) - ADAC-Schutzbrief - Verwarnungs- und Bußgelder - Unfallkosten i.z. mit Privatfahrten - Insassen- und Unfallversicherung - Garagenkosten Kostenübernahme durch den Arbeitgeber bleibt nur bezüglich betrieblicher Fahrten steuerfrei (z.b. Reisekostenersatz) Übernimmt der Arbeitgeber diese Kosten, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In der Regel Betriebsausgaben, kein Arbeitslohn Bezüglich Unfallkosten Änderung aufgrund der LStR 2011! 132

133 Skript S. 232 ff Steuerliche Behandlung der Unfallkosten ab 2011 Der Arbeitnehmer verursacht mit dem Firmenwagen einen Unfall auf einer beruflichen Fahrt (einschl. Wohnung-Arbeit)... auf einer privaten Fahrt Aber: Trunkenheitsfahrt! Die vom Arbeitgeber übernommenen Reparaturkosten bzw. der Wertverlust bleiben steuerneutral (kein Arbeitslohn) Auch keine Einberechnung in den km-satz beim Fahrtenbuch! Die vom Arbeitgeber übernommenen Reparaturkosten bzw. der Wertverlust (nach Abzug der Versicherungserstattung) führen zu zusätzlichem Arbeitslohn Ausnahmeregelung: Bagatellaufwand bis netto 133

134 Skript S. 232 ff Wahlrecht bei Bagatellaufwand bis Vom Arbeitgeber getragene Unfallschäden auf einer privaten Fahrt mit einem Firmenwagen bis zu einem Netto-Betrag von (nach Abzug der Versicherungsleistungen) können wahlweise als unmittelbare Fahrzeugkosten zu den Gesamtkosten des Firmenwagens gerechnet werden (R 8.1. Abs. 2 Satz 12 LStR). Der 1%-Wert (0,03 %-Wert) wird nicht beeinflusst! Erhöhung der Gesamtkosten durch übernommenen Bagatellaufwand Fahrtenbuch-Methode: Die Kosten pro km erhöhen sich 134

135 Skript S. 232 ff Beispiel: Unfall auf Privatfahrt Beispiel: Ein Arbeitnehmer darf den Firmenwagen auch für Privatfahrten nutzen, der geldwerte Vorteil wird nach der 1 %-Methode versteuert. Auf einer Privatfahrt entsteht ein Unfallschaden (Glatteis) in Höhe von 4.000, die Kaskoversicherung übernimmt Da Bagatellaufwand, gilt das Wahlrecht gem. R 8.1 Abs. 2 Nr. 2 Satz 12 LStR Steuerpflichtiger Arbeitslohn: Die vom Arbeitgeber getragenen 600 gehören zu den außergewöhnlichen Fahrzeugkosten und sind nicht mit dem 1 %-Wert abgegolten. Steuerlicher Ansatz: 1 %, 0,03 %-Wert, z.b. 460,00 Sachzuwendung Unfallschaden, Sonst. Bezug 600,00 135

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