Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE / WKN Bezugsangebot
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- Irmela Baumhauer
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1 Wüstenrot & Württembergische AG Stuttgart - ISIN DE / WKN Bezugsangebot für Aktien aus der vom Vorstand am 17. Juli 2009 beschlossenen Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital Nachstehendes Angebot zum Bezug von Aktien der Wüstenrot & Württembergische AG ist kein öffentliches Angebot. Es richtet sich ausschließlich an die Aktionäre der Wüstenrot & Württembergische AG. Gemäß 5 Absatz 5 der Satzung der Wüstenrot & Württembergische AG (nachfolgend auch als die "Gesellschaft" bezeichnet) ist der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung ihres Aufsichtsrats ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch um höchstens EUR 100,000,000 zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital 2009"). Der Vorstand der Gesellschaft hat am 17. Juli 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Genehmigte Kapital 2009 teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Gesellschaft von EUR ,88 um insgesamt EUR ,51 durch Ausgabe von auf den Namen lautenden Stückaktien (die "Neuen Aktien") gegen Bareinlagen auf insgesamt EUR ,39 zu erhöhen. Die Neuen Aktien sind mit voller Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2009 ausgestattet. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart ist für den 7. August 2009 vorgesehen. Die Landesbank Baden-Württemberg hat sich als Emissionsbank aufgrund eines Emissionsvertrages vom 17. Juli 2009 verpflichtet, die Neuen Aktien zu zeichnen und sie den Aktionären vorbehaltlich der nachstehenden, insbesondere den in dem Abschnitt "Wichtige Hinweise" genannten Bedingungen, zum Bezug anzubieten.
2 Das Bezugsverhältnis beträgt 15:1. Dementsprechend kann für je 15 Aktien eine Neue Aktie bezogen werden. Die Wüstenrot Holding AG hat in ihrer Eigenschaft als Aktionärin der Gesellschaft in dem erforderlichen Umfang, d.h. für 0,93 Neue Aktien, auf ihr Bezugsrecht verzichtet, um für die anderen Aktionäre ein Bezugsverhältnis von 15:1 zu ermöglichen. Ein Spitzenbetrag entsteht nicht. Die Bezugsrechte (ISIN DE000A0Z23C5 / WKN A0Z 23C) werden nach dem Stand vom 23. Juli 2009, abends, durch die Clearstream Banking AG den Depotbanken automatisch eingebucht. Der Bezugspreis beträgt EUR 15 je Neue Aktie und ist bis spätestens zum 7. August 2009 zu entrichten. Wir bitten unsere Aktionäre, ihr Bezugsrecht auf die Neuen Aktien zur Vermeidung des Ausschlusses in der Zeit vom 24. Juli 2009 bis zum 7. August 2009 (jeweils einschließlich) während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der Landesbank Baden- Württemberg auszuüben. Zur Ausübung des Bezugsrechts bitten wir unsere Aktionäre, ihrer Depotbank eine entsprechende Weisung unter Verwendung der über die Depotbanken zur Verfügung gestellten Bezugsanmeldung zu erteilen. Die Ausübung der Bezugsrechte steht unter dem Vorbehalt der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Jeder Aktionär kann über den auf seinen Bestand an alten Aktien nach Maßgabe des Bezugsverhältnisses entfallenden Bezug hinaus ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben. Verbindliche Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien können die Aktionäre der Gesellschaft innerhalb der oben genannten Bezugsfrist während der üblichen Schalterstunden über ihre Depotbank bei der Landesbank Baden-Württemberg abgeben. Aktionäre, die ein verbindliches Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien abgeben wollen, werden gebeten, dafür ebenfalls die über die Depotbanken zur Verfügung gestellte Bezugsanmeldung zu verwenden. Ein Angebot zum Erwerb weiterer Neuer Aktien kann nur berücksichtigt werden, wenn die Bezugserklärung und der entsprechende Erwerbspreis bis spätestens zum 7. August 2009 bei der Landesbank Baden-Württemberg eingegangen sind. Soweit es nicht möglich ist, den Aktionären sämtliche von ihnen zusätzlich gewünschten Neuen Aktien zuzuteilen, behält sich die Landesbank Baden-Württemberg in Abstimmung mit der Ge- 2
3 sellschaft vor, Angebote zum Erwerb weiterer Neuer Aktien nur teilweise im Verhältnis der bisherigen Beteiligung der Aktionäre am Grundkapital der Gesellschaft anzunehmen. Soweit die Ausübung von gesetzlichen Bezugsrechten oder Überbezugswünsche dazu führen würden, dass rechnerisch Ansprüche der Aktionäre auf Bruchteile von Aktien entstehen, haben die Aktionäre hinsichtlich der entstehenden Aktienspitzen keinen Anspruch auf Lieferung von Aktien. Sollten Bezugswünsche auf Grund eines der vorstehend erläuterten Umstände nicht vollständig erfüllt werden können, erhält der Aktionär den für den Erwerb im Rahmen des Bezugs geleisteten Betrag ggf. abzüglich anfallender Gebühren zurück. Die Wüstenrot Holding AG, die derzeit mit rd. 65,9% am Grundkapital der Gesellschaft beteiligt ist, hat gegenüber der Landesbank Baden Württemberg zugesagt, ihre Bezugsrechte vorbehaltlich des Bezugsrechtsverzichts zur Ermöglichung eines Bezugsverhältnisses von 15:1 für die anderen Aktionäre vollumfänglich auszuüben und darüber hinaus alle nicht anderweitig während der Bezugsfrist platzierten Neuen Aktien von der Landesbank Baden-Württemberg zum Bezugspreis von EUR 15 je Neuer Aktie zu übernehmen. Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte entfallen entschädigungslos und werden nach Ablauf der Bezugsfrist ausgebucht. Entscheidend für die Einhaltung der Frist ist der Eingang der Bezugsanmeldung und des Bezugspreises bei der Landesbank Baden- Württemberg. Wichtige Hinweise Provision Für den Bezug der Neuen Aktien wird die bankübliche Provision berechnet. Kein Bezugsrechtshandel Ein börsenmäßiger Handel der Bezugsrechte (ISIN DE000A0Z23C5 / WKN A0Z 23C) wird von der Gesellschaft nicht veranlasst werden. Ein Zu- oder Verkauf von Bezugsrechten über die Börse ist daher nicht möglich. Die Bezugsrechte sind jedoch frei übertragbar. Ein Ausgleich für nicht ausgeübte Bezugsrechte findet nicht statt. Vom 24. Juli 2009 an erfolgt der Börsenhandel der alten Stückaktien der Gesellschaft in den Regulierten Märkten der Börsen in Frankfurt am Main und Stuttgart "ex Bezugsrecht". 3
4 Verbriefung und Lieferung der Neuen Aktien Die Neuen Aktien werden nach der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister der Gesellschaft in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wird. Die Neuen Aktien werden den Aktionären, die ihr Bezugsrecht ausgeübt haben, voraussichtlich am 12. August 2009 im Wege des Girosammelverkehrs geliefert. Gemäß 5 Absatz 3 der Satzung der Gesellschaft ist der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile in Einzelurkunden ausgeschlossen. Börsenhandel der Neuen Aktien Die Zulassung der Neuen Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Börse in Frankfurt am Main und im Regulierten Markt der Börse in Stuttgart erfolgt voraussichtlich am 10. August Es ist vorgesehen, die Neuen Aktien am 12. August 2009 in die bestehenden Preisfeststellungen für die Aktien der Gesellschaft (ISIN DE / WKN ) einzubeziehen. Kein Angebots- oder Börsenzulassungsprospekt Dieses Bezugsangebot ist auf die Aktionäre der Gesellschaft beschränkt. Es besteht daher keine Prospektpflicht aufgrund eines öffentlichen Angebots der Neuen Aktien. Außerdem beschränkt sich die Zahl der Neuen Aktien auf weniger als 10% der Zahl der Aktien der Gesellschaft, die bereits zum Handel an denselben organisierten Märkten, zu denen auch die Neuen Aktien zugelassen werden sollen, zugelassen sind. Andere als die Neuen Aktien hat die Gesellschaft in den vergangenen zwölf Monaten nicht ausgegeben. Es ist daher auch kein Börsenzulassungsprospekt erforderlich. Angebots- und Verkaufsbeschränkungen Die Annahme dieses Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland kann Beschränkungen unterliegen. Personen, die das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland annehmen wollen, werden aufgefordert, sich über außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bestehende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Das Bezugsangebot wird ausschließlich nach deutschem Recht durchgeführt. Es wird gemäß 186 Abs. 2 Satz 1, Abs. 5 Satz 2 des Aktiengesetzes in Verbindung mit 3 Absatz 1 der Satzung der Gesellschaft im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus er- 4
5 folgt eine Veröffentlichung in mindestens einem Börsenpflichtblatt der Wertpapierbörsen in Frankfurt am Main und Stuttgart. Weitere Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen, oder Genehmigungen von oder bei Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind weder für die Neuen Aktien noch für die Bezugsrechte oder das Bezugsangebot vorgesehen. Die Bekanntmachung des Bezugsangebots dient ausschließlich der Einhaltung der zwingenden Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und bezweckt weder die Abgabe oder Veröffentlichung des Bezugsangebots nach Maßgabe von Vorschriften anderer Rechtsordnungen noch ein öffentliches Angebot nach den Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder anderer Rechtsordnungen. Eine Veröffentlichung, Versendung, Verbreitung oder andere Wiedergabe des Bezugsangebots oder einzelner Teile des Bezugsangebots unterliegt im Ausland möglicherweise Beschränkungen. Mit Ausnahme der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger sowie der Weiterleitung des Bezugsangebots mit Genehmigung der Gesellschaft darf das Bezugsangebot (auch in Auszügen) weder unmittelbar noch mittelbar im Ausland veröffentlicht, versendet, verbreitet oder sonst wiedergegeben werden, soweit dies nach den jeweils anwendbaren ausländischen Bestimmungen untersagt oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer Erlaubnis oder Genehmigung abhängig ist. Dies gilt auch für eine Zusammenfassung oder eine sonstige Beschreibung der in diesem Bezugsangebot enthaltenen Bedingungen. Insbesondere sind und werden die Neuen Aktien und die entsprechenden Bezugsrechte nicht nach den Vorschriften des United States Securities Act von 1933 (oder anderen in den Vereinigten Staaten von Amerika anwendbaren Rechtsvorschriften) registriert. Die Neuen Aktien und Bezugsrechte werden dort weder angeboten noch verkauft oder direkt oder indirekt dorthin geliefert, sofern nicht eine Befreiung von den Registrierungserfordernissen des United States Securities Act von 1933 (und den anderen in den Vereinigten Staaten von Amerika anwendbaren Rechtsvorschriften) vorliegt. Stuttgart, im Juli 2009 Der Vorstand 5
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